Förderung von Batteriespeichern in NRW Richtlinie aus dem Programm progres.nrw Programmbereich Markteinführung
Folie 2 Richtlinie: Progres.NRW 2.4. Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit neu zu errichtender Photovoltaikanlage
Ein Überblick Förderung seit Oktober 2016 innerhalb progres.nrw Fördergeber Land NRW, erneuert 23.10.2017 durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW Förderprogramm läuft bis Juni 2021 Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg Beratung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg, nrwdirekt und EnergieAgentur.NRW Insgesamt 691 Anträge beantragt, 539 bewilligt > 5.0 Mio. an Zuwendung ausgezahlt. Folie 3
Förderung für wen? Privatpersonen und freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Sitz der Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein Westfalen haben. Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit auftreten. Gemeinden, Gemeindeverbände, die an einem offiziellen Programm zur Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes teilnehmen oder die als Teilnehmer des European Energy Award auftreten. Folie 4
Förderhöhe / Hinweise Förderobergrenze 75.000 Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses Bagatellgrenze 350 Euro - keine Förderung / De-minimis Kumulierung möglich Antragstellung vor Maßnahmenbeginn Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig Anlagengröße Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage 30kWp Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage > 30kWp Förderung Max. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Folie 5 Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage Claudia Mahneke / Julia Reifenrath
Zuwendungsbestimmungen je nur ein Batteriespeicher pro PV-Anlage und Standort Am Netzanschlusspunkt ist die max. Leistungsabgabe der PV-Anlage auf max. 50 % zu begrenzen Begrenzung besteht für die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage Leistungsbegrenzung muss durch Netzbetreiber überprüft werden können Sichere Inbetriebnahme muss durch geeignete Fachkräfte bestätigt werden auch über Speicher-Pass Anträge können im Zeitraum zwischen dem 10. Januar und dem 1. Dezember eines jeden Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden Folie 6 Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage Claudia Mahneke / Julia Reifenrath
Zuwendungsfähig sind: alle Ausgaben zur Errichtung fabrikneuer Anlagen Anlagenteile sowie Ausgaben für Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse besteht Die Maßnahmen müssen notwendig, nachgewiesen und angemessen sein! Keine Reparaturen, Ersatzteilbeschaffung oder Ersatzmaßnahmen Folie 7
Zuwendungsverfahren Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde, Bezirksregierung Arnsberg Burkhard von Reis, Bezirksregierung Arnsberg. Abteilung Bergbau und Energie Goebenstr. 25, 44135 Dortmund, Fon: +49 2931 82 3636 / Fax: +49 2931 82 47002 / E-Mail: burkhard.vonreis@bra.nrw.de Antragsvordrucke erhältlich bei: Nordrhein-Westfalen direkt, dem Bürger- und Service-Center der Landesregierung www.nrwdirekt.de und der Bezirksregierung Arnsberg www.bra.nrw.de Einzureichen sind u.a.: Angaben zur PV Anlage, Beschreibung, Kosten, Standort des Vorhabens, Art der gewünschten Beihilfe, Anlage betriebsbereit: innerhalb 12 Monate Bewilligungsbescheid nach ca. 4 Wochen Folie 8 Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage Claudia Mahneke / Julia Reifenrath
Tipps Gute Beratung durch Installationsbetriebe sicherstellen, Kundenwünsche entscheiden über System (Autarkie, Wirtschaftlichkeit, Netzdienstleistungen), Produktdatenbanken Gute, unkomplizierte Erreichbarkeit der Antragsteller für Bezirksregierung sicherstellen Planungsänderungen bitte umgehend mitteilen Keinen Auftrag vergeben, vor dem Bescheid PV Anlage darf max. 3-4 Wochen in Betrieb sein, besser noch gar nicht! Folie 9
Weitere Informationen: www.energieagentur.nrw/klimaschutz/klimanetzwerker Claudia Mahneke KlimaNetzwerkerin im Regierungsbezirk Arnsberg +49 160 94452105 mahneke@energieagentur.nrw Folie 10 Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage Claudia Mahneke