Übersicht: Förderprogramme Sanierung allg.
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- Anneliese Morgenstern
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1 Übersicht: Förderprogramme Sanierung allg. Stand Programm Förderung Antragsstelle Energieeffizient Sanieren (430) Energieeffizient Sanieren (431) Baubegleitung (Programm-Nr.430) Nur für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften Nur für Wohngebäude, die vor fertig gestellt wurden. Grundlage EnEV 2014 A. Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus KFW Effizienzhaus 115 von 15%, max je Wohneinheit KFW Effizienzhaus 100 von 17,5 %, max je Wohneinheit KFW Effizienzhaus 85 von 20%, max je Wohneinheit KFW Effizienzhaus 70 von 25%, max je Wohneinheit vorgeschrieben bei diesen Förderstufen: KFW Effizienzhaus 55 von 30%, max je Wohneinheit, KFW Effizienzhaus Denkmal von 15%, max je Wohneinheit, B. Förderung von Einzelmaßnahmen bzw. kombinationen - Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken - Erneuerung der Fenster und Außentüren - Erneuerung/Einbau eine Lüftungsanlage - Erneuerung der Heizungsanlage (Brennwerttechnik, BHKW, Nah- und Fernwärme) einschließlich Umwälzpumpe EEK A; hocheffiziente Zirkulationspumpe; Hydraulischer Abgleich für Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max /Wohneinheit beträge unter 300 werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Beteiligung eines Sachverständigen bei der Antragstellung und später beim Nachweis der Verwendung verbindlich vorgeschrieben. Ab 1.Juni.2014 sind nur die Sachverständigen aus der Liste des Bundes zugelassen. Die Maßnahmen müssen durch ein Baufachunternehmen durchgeführt werden. Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist teilweise möglich und im Einzelfall zu prüfen. (Programm -Nr. 431) Qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, max Beantragung des es: direkt bei der KfW Expertenliste - Sachverständige Beantragung des es direkt bei KfW Seite 1 von 5
2 Fortsetzung Programm Nr. 431 Energieeffizient Sanieren (151, 152) Die Nutzung eines der KfW-Förderprogramme (Pr-Nr. 151/152/430) ist Voraussetzung. Die Förderung ist mit speziellen Leistungen des Sachverständigen verbunden. Ab 1.Juni.2014 sind nur die Sachverständigen aus der Liste für Baubegleitung zugelassen. Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Vorhabens direkt bei der KfW. zinsverbilligte Darlehen (Programm-Nr.151, 152) Zinsen (ständig wechselnd)* Sondertilgung ab Euro jederzeit möglich. Nur für Wohngebäude, die vor fertig gestellt wurden. Grundlage EnEV 2014 A. Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programm -Nr. 151) max je Wohneinheit KFW Effizienzhaus 115 Tilgungszuschuss von 12,5% des Zusagebetrages KFW Effizienzhaus 100 Tilgungszuschuss von 15,0% des Zusagebetrages KFW Effizienzhaus 85 Tilgungszuschuss von 17,5% des Zusagebetrages KFW Effizienzhaus 70 Tilgungszuschuss von 22,5% des Zusagebetrages vorgeschrieben bei diesen Förderstufen: KFW Effizienzhaus 55 Tilgungszuschuss von 27,5% des Zusagebetrages KFW Effizienzhaus Denkmal Tilgungszuschuss von 12,5% des Zusagebetrages B. Förderung von Einzelmaßnahmen bzw. Kombinationen (Programm Nr.152) max je Wohneinheit Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau eine Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage (Brennwerttechnik, BHKW, Nah- und Fernwärme), einschließlich Umwälzpumpe EEK A; hocheffiziente Zirkulationspumpe; hydraulischer Abgleich; Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (Hydraulischer Abgleich) Tilgungzuschuss 7,5% des Zusagebetrages, max Euro Beteiligung eines Sachverständigen bei der Antragstellung und später beim Nachweis der Verwendung verbindlich vorgeschrieben. Ab 1.Juni.2014 sind nur die Sachverständigen aus der Liste für Baubegleitung zugelassen. Die Maßnahmen müssen durch ein Baufachunternehmen durchgeführt werden. Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist teilweise möglich und im Einzelfall zu prüfen. Beantragung des s bei Sparkassen und Banken KfW Expertenliste - Sachverständige Seite 2 von 5
3 Altersgerecht Umbauen (455) Altersgerecht Umbauen (159) (Programm-Nr.455) Nur für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigen barrierereduzierende Maßnahmen: eingeteilt in Förderbereiche Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbereich und Wohnungszugang Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveaunterschieden Anpassung der Raumgeometrie Maßnahmen an Sanitärräumen Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 8 % der förderfähigen Investitionskosten, max Euro pro Wohneinheit Standard Altersgerechtes Haus 10 % der förderfähigen Investitionskosten; max Euro pro Wohneinheit zinsverbilligte Darlehen (Programm-Nr.159) barrierereduzierende Maßnahmen: eingeteilt in Förderbereiche Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbereich und Wohnungszugang Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveaunterschieden Anpassung der Raumgeometrie Maßnahmen an Sanitärräumen Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Beantragung des es: direkt bei der KfW Beantragung des s bei Sparkassen & Banken Tel.:01801/ Land NRW NRW.Bank Gebäudesanierung Investitionskosten max Euro pro Wohneinheit vorgeschrieben nur bei Altersgerechtes Haus Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen Zinsverbilligte Darlehen Private Hauseigentümer von selbst genutzten Ein-Familien-Häusern (max. Zwei-Familien-Häusern) Verbesserung der Energieeffizienz, Umweltschutz sowie barrierefreien Umbau + Verbesserung der Energieeffizienz z.b. Fenster, Wärmedämmung + Heizungsanlagenerneuerung + Ressourcenverbrauch verringern z.b. Sanitärinstallation, Wasserversorgung + Barrierereduzierung z.b. Aufzug nachrüsten, Wohnungszuschnitt ändern + Baumängelbehebung z.b. Schadstoffsanierung + Hochwasserschutz Antrag: vor Beginn des Vorhabens Zinssatz: tagesaktuell Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten betrag: min und max Investitionsort muss in NRW liegen Banken und Sparkassen -Förderlotse -Förderthema Umwelt + Energie - Wohnraummodernisierung/- ausbau -NRW.Bank. Gebäudesanierung Ansprechpartner Beratungscenter Rheinland Telefon: Beratungscenter Westfalen Telefon: Fax:: info@nrwbank.de Seite 3 von 5
4 Land NRW NRW.Bank, Förderung selbstgenutzen Wohnraums Programmbereiche: -Denkmalgerechte Erneuerung Land NRW NRW.Bank, Förderung selbstgenutzen Wohnraums Programmbereiche: -Reduzierung von Barrieren progres.nrw Programmbereich Markteinführung, NRW Wirtschaftsministerium Laufzeit bis Förderung der Heizungsumstellung Zinsverbilligtes Darlehen Denkmalgerechte Erneuerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen Denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten. max /selbst genutzter Wohnung (max. 50 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten) Darlehen unter werden nicht bewilligt. Zinsverbilligtes Darlehen Für den Abbau von Barrieren max. 6 Vollgeschosse in Innenstädten und in Innenstadtrandlagen alle anderen Bereiche 4 Vollgeschosse Bauliche Maßnahmen innerhalb der Wohnung max /selbst genutzter Wohnung (max. 50 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten) Darlehen unter werden nicht bewilligt. Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Förderhöhen: für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser:, für zentrale Lüftungsanlagen max pro Haus, für dezentrale max. 200 pro Gerät max pro Haus bzw. pro Wohnung Die Kumulation von Zuschüssen ist mit anderen staatlichen Subventionen nicht zulässig, wenn sie aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen stammen. Die Summe aller staatlichen Subventionen für das jeweilige Vorhaben dürfen bei Privatpersonen 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und bei sonstigen Antragstellern 30% nicht übersteigen. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme Antragstellung nur vom 4. Feb. bis 1. Dez. des jeweiligen Jahres Für Stromkunden der, die durch die Umstellung auch Gasbzw. Fernwärmekunden der werden (oder schon sind). Förderfähig ist die erstmalige Umstellung einer bestehenden Heizungsanlage auf Erdgas Brennwert-Heizkessel Erdgas unter Einsatz von Mikro-KWK-Anlagen Wärme-Contracting (Brennwertkessel, Mikro-KWK-Anlage) Fernwärme bei Umstellung auf: Erdgas Brennwert-Heizkessel 800 Euro Mikro-KWK-Anlagen 800 Euro Wärme-Contracting Euro Fernwärme max Euro (Übernahme von bis zu 75% der Kosten für die Demontage der bestehenden Heizungsanlage) Ergänzende Solaranlage zusätzlich: 200 Euro Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung über die Installation der Heizungsanlage. Stadt- oder Kreisverwaltung - Förderlotse -Förderthema Wohnen - Wohnraummodernisierung/-ausbau Bewilligungsbehörden -> Wohnraumförderung Stadt- oder Kreisverwaltung - Förderlotse -Förderthema Wohnen - Wohnraummodernisierung/-ausbau Bewilligungsbehörden -> Wohnraumförderung Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Dortmund Anträge unter: Tel: nrwdirekt@nrw.de Anträge persönlich bei der Energieberatung der Lombardenstr , Aachen Tel. 0241/ Seite 4 von 5
5 Förderung der Hydraulischer Abgleich energie & wasser vor ort GmbH (enwor) Energie- und Wasser- Versorgung GmbH (EWV) Gefördert werden die Bestandsaufnahme und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Heizungsanlagen die vor 2010 in Betrieb genommen wurden. Kessel- bzw. thermische Anschlussleistung < 250 kw Nur für Strom- und Gas- bzw. Fernwärmekunden der 60% der brutto Kosten, max Bestandsaufnahme, Berechnung Euro pauschal für den Bereich Durchführung Die im Anhang beschriebenen technischen Anforderungen müssen erfüllt werden. innerhalb von drei Monaten nach Durchführung des hydraulischen Abgleichs persönlich bei der. Gilt nur für Gebäude im Stadtgebiet Herzogenrath und für Kunden der enwor Euro bei Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas Euro bei gleichzeitiger Umstellung der Warmwasserbereitung auf Erdgas Euro für den Ausbau und die Entsorgung eines Öl- oder Flüssiggastanks; Entsorgung Nachtspeicherheizung Antragstellung bis ein Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage. Gilt für das Versorgungsgebiet der EWV Euro je Anlage bei Umstellung der Heizanlage von anderen Brennstoffen auf regioerdgas Euro Entsorgung des Öl- bzw. Flüssiggastanks Euro Erneuerung der Erdgasheizung auf effiziente Brennwerttechnik Euro je Anlage beim Einbau einer Wärmepumpe Antragstellung bis 3 Monat nach Inbetriebnahme der Heizungsumstellung Anträge bei der Energieberatung der Lombardenstr , Aachen Tel. 0241/ Informationen: Tel.: Tel.: Ansprechpartner: Heike Asten Tel.: 02402/ Melanie Hündgen Tel. : 02402/ Stadt Herzogenrath * aktuelle Zinskonditionen: siehe KfW Förderbank zur Zeit ausgesetzt Die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage zur Gartenbewässerung und mit mindestens einem Anschluss an ein WC. 250,00 Euro pro Anlage Antragstellung bis ein Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage. Es gilt das Datum der Schlussrechnung. Stadt Herzogenrath Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt Ansprechpartner: Herr Marian Zempel Tel.: 02406/83327 Seite 5 von 5
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