Grblatt Dies ist ein Vertrag zwischen dem Förderverein "Free Förderer der Lothar-Kahn-Schule Rehlingen e.v." Telefon/Handy E-Mail für das Kind: Geburtsdatum 2012/2013 für das Schuljahr Das Vertragswerk besteht aus: Grblatt Hausaufgabenhilfe" Vereinbarung über Lastschrifteinzugsermächtigung Kostenübersicht Bemerkungen (z. B. zuständiges Jugendamt)
Hausaufgabenhilfe" zwischen dem Förderverein "Free Förderer der Lothar-Kahn-Schule Rehlingen e.v." vertreten durch den Vorstand, im Folgenden "Verein" genannt über die Betreuung des Kindes Weitere Angaben zum Kind; Die Gesheit des Kindes ist beeinträgtigt: O Ja O Nein Wenn ja, bitte angeben: Allergien, Medikamente, evtl. Notmaßnahmen, o. ä. Hiermit möchte/n ich/wir die Betreuung für o. g. Kind wie folgt vereinbaren: O Kurzzeitbetreuung bis 15.00 Uhr O Langzeitbetreuung bis 17.00 Uhr Die Essenverpflegung des Kindes soll sein: O normale Vollkost O vegetarisch O Diätessen O laktosefrei O muslimisch ohne Schweinefleisch O nussfrei O Das Kind darf abgeholt werden durch: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Nr., PLZ, Ort, Telefon
Hausaufgabenhilfe", Seite 2 1 Ausgestaltung der Betreuung 1. Die Betreuung die Hausaufgabenhilfe findet regelmäßig in den Räumen der Erweiterten Realschule "Lothar-Kahn-Schule" Rehlingen statt. Die Maßnahme ist als schulische Maßnahme durch die Schulkonferenz anerkannt. 2. Für die Zeit der Betreuung gestatten die Erziehungsberechtigten dem Betreuungspersonal, die Schüler zu dem Verhalten anzuweisen, das einen ungehinderten Ablauf der Betreuung gewährleistet. 3. Bei Zuwiderhandlungen des Schülers liegt es im Ermessen des Betreuungspersonals, diesen zeitweise oder ganz, je nach Schwere des Zuwiderhandelns, von der Betreuung auszuschließen, ohne dass die Beitragspflicht entfällt. 2 Betreuungszeiten 1. Die Betreuung findet regelmäßig an allen Schultagen statt. Für die Betreuung während ausgefallener Schulsten ist der Verein nicht verantwortlich. An einzelnen unterrichtsfreien Tagen kann die Betreuung in Absprache des Vereins mit der Schulleitung stattfinden; ein Anspruch hierauf gegenüber dem Verein besteht jedoch nicht. Sollten Kinder wegen regelmäßiger Termine in Vereinen oder sonstigen Gruppen vor der regulären Betreuungszeit diese beenden, ist dies in der Vereinbarung zu den abweichenden regulären Betreuungszeiten zu erklären. In den Ferien wird ebenfalls eine Betreuung angeboten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern je Woche erreicht wird. Dauer Zeiten dieser Betreuung richten sich nach dem Bedarf werden rechtzeitig bekannt gegeben. Soll ein Kind ausnahmsweise vor 17.00 Uhr nach Hause entlassen werden, ist eine schriftliche Mitteilung der/ des Erziehungsberechtigten vorzulegen. 2. Wird die Betreuung aufgr behördlicher Anordnung oder aus anderen zwingenden Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Vereins fallen, vorübergehend geschlossen oder in ihrem Betrieb eingeschränkt, besteht kein Anspruch auf eine anderweitige Betreuung oder auf Schadenersatz. Eine Erstattung des Entgelts aus diesem Gr erfolgt nicht. 3. Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist verpflichtend für alle Schüler/innen in der Betreuung. 3 Vertragsdauer / Kündigung 1. Der Vertrag ist für ein Schuljahr gültig. 2. Der Verein kann den Vertrag jeweils fristlos aus wichtigem Gr kündigen. Ein wichtiger Gr liegt insbesondere vor, wenn a) der Verein die Betreuung einstellt b) bei grobem Fehlverhalten des Kindes c) ein Zahlungsrückstand der Erziehungsberechtigten zwei Monatsraten übersteigt oder keine Einzugsermächtigung erteilt wird.
Hausaufgabenhilfe", Seite 3 3. Eine Kündigung seitens der Erziehungsberechtigten innerhalb des Schuljahres bedarf eines wichtigen Gres. Ein solcher liegt zum Beispiel vor, wenn das Kind die Schule verlässt. Die Kündigung hat schriftlich mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende zu erfolgen. 4. In besonderen Härtefällen kann der Betreuungsvertrag auf Wunsch der Erziehungsberechtigten mit Zustimmung des Vereins fristlos gekündigt werden. Besondere Härtefälle sind insbesondere der Verlust des Arbeitsplatzes eines Erziehungsberechtigten oder die Trennung der Eltern. Der Vorstand entscheidet im Einzelfall. Ein Verweis auf Vergleichsfälle ist ausgeschlossen. Auf die fristlose Kündigung besteht kein Anspruch der Erziehungsberechtigten gegen den Verein. 4 Kosten 1. Der Elternbeitrag wird im Kostenblatt ausgewiesen ist monatlich für 12 Monate des Schuljahres fällig. Dieser Elternbeitrag wurde wird vom saarländischen Ministerium für Bildung festgesetzt. 2. Das Mittagessenentgeld wird im Kostenblatt ausgewiesen ist monatlich fällig. Kinder, die wegen Krankheit oder sonstiger Gründe nicht am Mittagessen teilnehmen können, müssen bis 08.30 Uhr abgemeldet werden. Andernfalls wird das Mittagessen für diesen Tag berechnet. Am Ende des Schuljahres erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung. 3. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzugsverfahren. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen für eine rechtzeitige ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. 4. Änderungen der Kontoverbindungen sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Haftung Versicherung 1. Die Kinder sind während der Betreuung im Rahmen der Gemeindeunfallversicherung gegen Unfälle versichert. Die Aufsichtspflicht des Vereins beginnt erst mit dem Betreten der Betreuungsräume endet mit deren Verlassen. 2. Für Kinder, die sich unerlaubt vom Grstück der Schule oder aus ihrer Gruppe entfernen, übernimmt weder der Versicherungsträger noch der Verein die Haftung. Hiervon bleibt die Haftung des Vereins für schuldhafte Aufsichtspflichtverletzungen seines Personals unberührt.
Hausaufgabenhilfe", Seite 4 6 Schlussbestimmungen 1. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unwirksam. 2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtswidrig oder unwirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Vereinbarung ist vielmehr in eine gesetzlich zulässige so zu ändern, wie es dem Sinn Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen der Vertragspartner entspricht.
Vereinbarung über Lastschrifteinzugsermächtigung zwischen dem Förderverein "Free Förderer der Lothar-Kahn-Schule Rehlingen e.v." vertreten durch den Vorstand, im folgenden "Verein" genannt der/dem/den Erziehungsberechtigten über die Betreuung des Kindes Hiermit bevollmächtige ich/wir den Förderverein "Free Förderer der Lothar- Kahn-Schule Rehlingen e.v." Lastschriften von meinem/unserem Konto einzuziehen. Kontonummer IBAN / BIC Bankleitzahl Name Kreditinstitut Abbuchungstermin: 01. / 15. des Monats beginnend ab: Abweichender Kontoinhaber: Mir/uns ist bewusst, dass bei Nichteinlösung der Lastschriften das Kind von jeglichen Leistungen des Förderbereins ausgeschlossen wird. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle aus der Nichteinlösung resultierenden Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten sorgen rechtzeitig für eine ausreichende Kontodeckung, um die Lastschrift des Fördervereins zu bedienen. Unterschrift abweichender Kontoinhaber
Kostenübersicht zwischen dem Förderverein "Free Förderer der Lothar-Kahn-Schule Rehlingen e.v." vertreten durch den Vorstand, im Folgenden "Verein" genannt der/dem/den Erziehungsberechtigten wegen der Betreuung des Kindes Betrag Entrichtung Art Kostenübersicht Kurzzeitbetreuung 60,00 monatlich Vorauszahlung Mittagessen monatlich je Kind Am Ende des Schuljahres wird taggenau abgerechnet. Langzeitbetreuung 40,00 monatlich Elternbeitrag monatlich für 12 Monate des Schuljahres je Kind 60,00 monatlich Vorauszahlung Mittagessen monatlich je Kind Am Ende des Schuljahres wird taggenau abgerechnet. Gebühren für Kurz- Langzeitbetreuung 5,00 bei Bearbeitungsgebühr je Rücklastschrift Entstehung Fremd- bei z. B. Gebühren der Kreditinstitute bei Rücklastschriften gebühren Entstehung Ich/Wir habe/n die Kostenübersicht zur Kenntnis genommen. Ich/Wir erkläre/n uns ausdrücklich damit einverstanden.