Hiermit melde ich mein Kind ab dem... zu den Angeboten der Ganztagsbetreuung des Schulzweiges Grundschule am Schuldorf Bergstraße verbindlich an.
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- Moritz Schmitt
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1 Daten zum Kind Ganztagsbetreuung am Schuldorf Bergstraße Schulzweig: Grundschule Verbindliche Anmeldung für das Schuljahr 2016/2017 (Wir bitten um Ihre Mithilfe: bitte alle Felder leserlich ausfüllen bzw. ankreuzen und handschriftlich unterschreiben. Danke!) Hiermit melde ich mein Kind ab dem... zu den Angeboten der Ganztagsbetreuung des Schulzweiges Grundschule am Schuldorf Bergstraße verbindlich an. Name, Vorname: Geburtsdatum: KlassenlehrerIn/ Klasse: Name der Erziehungsberechtigten: PLZ: Ort: Straße/Nr.: Telefon: (auch im Notfall erreichbar!) Mobil: Lebensmittelallergie: Ja ( ) Nein ( ) Schweinefleisch: Ja ( ) Nein ( ) Vegetarier: Ja ( ) Nein ( ) Allergien: Ja ( ) Nein ( ) Krankheiten: Ja ( ) Nein ( ) Darf Ihr Kind alleine nach Hause gehen? Ja ( ) Nein ( ) Wenn ja, um welche Uhrzeit? Wer ist außer den Eltern abholberechtigt (bitte max. 2 Namen eintragen)? Name, Vorname, Telefonnummer, Handynummer 1. 2.
2 Name, Vorname des Kindes Betreuungszeiten Die Ganztagsbetreuung des Schuldorfs beinhaltet folgende Angebotsmodule: Frühbetreuung von 07:00 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn - maximal bis 9.00 Uhr Kurzbetreuung von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr Langbetreuung von bis Uhr Die in der folgenden Tabelle angegebenen Kosten beziehen sich auf die Summe, die für Sie monatlich anfällt, wenn Sie ein Angebot an einem Wochentag buchen. Wenn Ihr Kind also z.b. dienstags in die Kurzbetreuung und donnerstags in die Langbetreuung gehen soll, entstehen hierfür monatliche Kosten von 40,00. Bitte kreuzen Sie die Wochentage an, an denen Sie für Ihr Kind für die Frühbetreuung, die Kurzbetreuung und/oder die Langbetreuung anmelden möchten. Bitte kreuzen Sie die Wochentage an, an denen Ihr Kind die Betreuung besuchen soll: mtl. Kosten Angebot pro Wochentag Frühbetreuung inkl. Frühstück 10,00 Kurzbetreuung 15,00 Langbetreuung 25,00 Montag Dienstag Mittwoch Donners tag Freitag Mittagessen In der Grundschulkindbetreuung der Klassen 1-4 sind die Kinder im Rahmen des pädagogischen Konzeptes zur Teilnahme am Mittagessen verpflichtet. Die Verpflegung kann aus einem warmen Essen oder einem Lunchpaket bestehen. Sollte das Kind nicht zum warmen Mittagessen angemeldet werden, tragen die Erziehungsberechtigten dafür Sorge, dass dem Kind ein ausreichendes Essen zur Verfügung steht. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Kind von der Betreuung abgeholt werden. Die Betreuer und der Träger können keine Verantwortung für Kinder übernehmen, die keine ausreichende Verpflegung zu sich nehmen. Mit meiner Unterschrift akzeptiere/n ich/wir die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen. Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten Name des / der Erziehungsberechtigten in Druckbuchstaben
3 Name, Vorname des Kindes Einverständniserklärung Bildfreigabe Ich/Wir bin/sind mit der Veröffentlichung von Bildaufnahmen meines Kindes auf der Homepage des Schuldorfs Bergstraße, in Informationsbroschüren, auf Informationsveranstaltungen, auf Plakaten o. ä. einverstanden und übertrage dazu dem Schuldorf Bergstraße alle Nutzungsrechte ohne zeitliche Begrenzung. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte wird ausgeschlossen. Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten Name des / der Erziehungsberechtigten in Druckbuchstaben SEPA-Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich den Förderverein Internationale Schule und Preschool e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Förderverein Internationale Schule und Preschool e.v. auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen./ Sollte die Lastschrift nicht erfolgreich sein, weil das angegebene Konto nicht ausreichend gedeckt ist, ist der Verein berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten zuzüglich einer Gebühr von 1,- in Rechnung zu stellen und mit dem fälligen Betrag einzuziehen. Dieses Lastschriftmandat wird durch unsere Gläubigeridentifikationsnummer DE10ZZZ gekennzeichnet und künftig bei allen Lastschrifteinzügen angegeben. Name der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers IBAN BIC Name der Bank Unterschrift eines Verfügungsberechtigten
4 Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis (Bei Verheirateten für jeden Ehepartner auszufüllen; bei Selbständigen bitte formloses Schreiben) Hiermit bescheinigen wir, dass Herr/ Frau Name, Vorname Anschrift (Straße, H-Nr, PLZ, Ort) in Vollzeit/ Teilzeit seit/ ab dem bei uns beschäftigt ist. Tatsächlicher Arbeitsort: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt Wochenstunden. Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis. unbefristet. Ansprechpartner Personalabteilung (incl. Telefonnummer): Unterschrift und Firmenstempel
5 Anmelde-/ Teilnahmebedingungen für das Betreuungsangebot am Schuldorf Bergstraße Trägerverein: Förderverein Internationale Schule und Preschool e.v. 1. Die Betreuung findet an Unterrichtstagen statt, sowie an Tagen, an denen der Unterricht aus pädagogischorganisatorischen Gründen ausfällt (z.b. Pädagogische Tage ). Sie findet nicht an Feiertagen und beweglichen Ferientagen statt. Bewegliche Ferientage sowie Schulschließungen an denen keine Betreuung stattfindet, werden Ihnen rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. 2. Betreut werden die Kinder, für die eine konkrete und vollständige Anmeldung vorliegt und die vor bzw. nach dem Vormittagsunterricht oder an Pädagogischen Tagen in der Betreuung erscheinen. Die Ankunft der Kinder wird in einer Liste vermerkt. Wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben, besteht Anwesenheitspflicht. Sollte Ihr Kind nicht an der Betreuung teilnehmen können, informieren Sie bitte das Team der Grundschulkindbetreuung rechtzeitig. 3. Die Aufnahme der Kinder in das Betreuungsangebot erfolgt im Normalfall zu Beginn eines Schuljahres (1.8.). Eine Aufnahme von Kindern während des Schuljahres ist bei freien Plätzen jederzeit möglich. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. 4. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und zur aktiven Teilnahme an Einzelgesprächen und Elternabenden. Sie erklären ihr Einverständnis mit eventuellen pädagogischen Fachgesprächen zwischen den Lehrkräften der Schule und den pädagogischen Mitarbeiter/innen der Betreuung. 5. Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten bei dem Kind oder in der häuslichen Gemeinschaft des Kindes sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dies unverzüglich dem Betreuungsteam mitzuteilen. Für die Zeit des Auftretens einer ansteckenden Krankheit bei dem Kind ist eine Teilnahme an der Betreuung nicht möglich. Die Betreuung ist berechtigt, ein Attest einzufordern, das die Genesung von einer ansteckenden Krankheit bestätigt. Eine Kostenübernahme für das Attest erfolgt nicht. 6. Wenn ein Kind, zu spät von der Betreuung abgeholt wird, ist der Förderverein Internationale Schule und Preschool e.v. berechtigt, den Erziehungsberechtigten den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand mit 3,- EUR pro angefangenen 5 Minuten in Rechnung zu stellen und gemeinsam mit dem monatlich fälligen Betrag abzubuchen. Wenn ein Kind unentschuldigt nicht zur Betreuung erscheint, ist der Förderverein Internationale Schule und Preschool e.v. berechtigt, den Erziehungsberechtigten den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand mit 5,- EUR pro getätigten Anruf in Rechnung zu stellen und gemeinsam mit dem monatlich fälligen Betrag abzubuchen. Sachversicherung besteht beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände (GVV, Postfach 5725, Wiesbaden). 8. Die Gebühren sind stets für einen vollen Kalendermonat zu zahlen. Die anfallende Kostenbeteiligung wird an zwölf Monaten im Jahr (1. August bis 31. Juli) von dem Konto abgebucht, für das die Erziehungsberechtigten dem Förderverein Internationale Schule und Preschool e.v. die schriftliche Erlaubnis erteilt haben. Krankheitstage und Klassenfahrten werden nicht herausgerechnet. Die Abbuchung erfolgt im Voraus für den laufenden Monat, spätestens bis zum 5. Werktag. Sollte eine Abbuchung zurückgebucht werden (z.b. weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war), werden den Erziehungsberechtigten die entstehenden Kosten zuzüglich einer Gebühr von 1,- berechnet. Bei erheblicher Säumigkeit kann der Förderverein Internationale Schule und Preschool e.v. das Kind vorübergehend oder endgültig von der Betreuung ausschließen. 9. Eine Kündigung und Reduzierung der Betreuungszeit durch die Erziehungsberechtigten ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Schulhalbjahres (31.1.) möglich. Zubuchungen und Umbuchungen der Betreuungszeiten sind bei vorhandenen Plätzen jederzeit möglich. Bei Umbuchungen im laufenden Schulhalbjahr wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 3,00 EUR pro Kind berechnet. Mit dem Ende des Schuljahres (31.7.) läuft der Betreuungsvertrag aus. Im neuen Schuljahr muss eine erneute Anmeldung erfolgen. Alle Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Kündigung des Betreuungsverhältnisses durch den Förderverein Internationale Schule und Preschool e.v. ist bei Wegfallen der öffentlichen Fördermittel mit einer Frist von 4 Wochen, bei Säumigkeit oder aus schwerwiegenden pädagogischen Gründen auch ohne Frist möglich. Ferienbetreuung 10. In 3 Wochen der Schulferien findet eine Ferienbetreuung statt (jeweils die letzte Woche in den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien). Für die Ferienbetreuung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, eine Abrechnung erfolgt separat. Informationen zur Ferienbetreuung gehen Ihnen rechtzeitig vor Ferienbeginn zu. Kontaktpersonen Pädagogische Leitung: Petra Weicker (Für pädagogische Anfragen und Krankmeldungen täglich 9.00 Uhr Uhr) und p.weicker@schuldorf.org Verwaltung des Fördervereins Internationale Schule und Preschool e.v.: Ina Mallon (Für Fragen zur An-, Um-und Abmeldungen und Abrechnung täglich Uhr) / und / i.mallon@schulen.ladadi.de 7. Die Kinder, die an der Betreuung teilnehmen, sind an allen Unterrichtstagen über die Schülerunfallversicherung bei der Unfallkasse Hessen unfallversichert. Die Versicherung beinhaltet den Weg zur Betreuung und von der Betreuung nach Hause (Schulweg) sowie die Zeit der Betreuung selbst. Eine
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