Selektion Berechnungsmerkmale Wohnungsanschrift PLZ/ Wohnort Strasse/ Hausnummer Versicherungsobjekt Immobilienart Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Zweifamilienhaus Grösse der Wohnung in qm: Versicherungssumme gemäss Unterversicherungsverzicht?...oder individ. Eingabe d. Versicherungssumme ja Selbstbeteiligung 0 EUR bis 100 EUR bis 150 EUR bis 200 EUR bis 250 EUR bis 500 EUR bis 1.000 EUR Überspannungsschäden? nicht 5% der VS 10% der VS bis Vers.Summe Fahrraddiebstahl? nicht mind. 1% mind. 2% mind. 3% mind. 4% mind. 5% Wertsachenanteil mind. 20% mind. 25% mind. 30% mind. 35% mind. 40% mind. 45% mind. 50% Elementarversicherung? nicht ja Glasversicherung nicht ja... mit Ceran-Kochfeldern? nein ja... besitzt das Wohnobjekt eine ja Einliegerwohnung? Tarifgruppe normal Innendienstangestellte öffentl. Dienst Mediziner Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Zahlweise jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Versicherungsbeginn Seite 1
Selektion Berechnungsmerkmale Der Kunde willigt ein, dass Daten aus der Risikoanalyse an Versicherer, Maklerpools, Assekuradeure sowie dem Analysedienst INNOSystems GmbH im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer. Gesundheitsdaten dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist. Gesprächspartner und weitere Anwesende Beratungsort und Datum Unterschrift Kunde Unterschrift Makler Seite 2
Hinweis: Die Tarifbeschreibung und die nachstehenden Info-Texte geben Erläuterungen zu den wichtigsten Eigenschaften eines Leistungsmerkmales wider. Die maßgeblichen Vertragsgrundlagen und weiteren Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen. Versicherte Sachen Als Mieter in das Gebäude eingefügte Sachen Schäden an in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft hat, oder für die er vereinbarungsgemäß das Risiko trägt. Als Wohnungseigentümer in das Gebäude eingefügte Sachen Schäden an in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft hat, oder für die er vereinbarungsgemäß das Risiko trägt. Handelsware/Vorräte Schäden an Handelswaren oder Vorräten aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit. Reisegepäck - Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck. Reisegepäck - Verlust von aufgegebenem Reisegepäck Verlust von aufgegebenem Reisegepäck. Sachen in ausschließlich beruflich/gewerblich genutzten Räumen Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung - ohne die Räume, die ausschließlich beruflich genutzt werden. Einrichtung und Arbeitsgegenstände (nicht Handelswaren oder Vorräte) in ausschließlich beruflich genutzten Räumen sind nur unter der genannten Voraussetzung bzw. bis zur benannten Höhe versichert. Wertsachen: Bargeld Begrenzung der Entschädigung für Bargeld. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 20% der Versicherungssumme, ausserhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes begrenzt auf mind. 1.000 EUR. (!) Entschädigung mind. 1.000 EUR Wertsachen: Urkunden und Wertpapiere Begrenzung der Entschädigung für Urkunden und Wertpapiere. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 20% der Versicherungssumme, ausserhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes begrenzt auf mind. 2.500 EUR. (!) Entschädigung mind. 2.500 EUR Seite 3
Wertsachen: Schmuck, Edelsteine, Münzen, Gold, Platin Begrenzung der Entschädigung für Schmuck, Edelsteine, Sachen aus Gold und Platin. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 20% der Versicherungssumme, ausserhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes begrenzt auf mind. 20.000 EUR. (!) Entschädigung mind. 20.000 EUR Wertsachen: Pelze, Teppiche, Kunst, Silber, Antiquitäten Begrenzung der Entschädigung für Wertsachen. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 20% der Versicherungssumme. (!) mind. 20% Versicherte Kosten Aufräumungskosten Kosten für Wegräumen, Abtransport, Ablagerung und Vernichtung versicherter Sachen. Bewachungskosten Kosten für die Bewachung versicherter Sachen in aufgrund eines Versicherungsfalles unbewohnbaren Wohnungen ohne ausreichende Schließvorrichtung. Bewegungs- und Schutzkosten Kosten, die entstehen durch Bewegung, Schutz oder Veränderung anderer Sachen, um beschädigte oder zerstörte Sachen wiederherzustellen. Hotelkosten Kosten für Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung aufgrund eines Versicherungsfalles. Lagerkosten Kosten für die Lagerung versicherten Hausrats bei Unbewohnbarkeit der Wohnung durch einen Versicherungsfall. Provisorische Sicherungsmaßnahmen Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen nach einem Versicherungsfall. Reparaturkosten für Gebäudeschäden Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden nach einem Einbruch oder Einbruchversuch. Reparaturkosten für gemietete Wohnungen Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten, die durch Leitungswasser beschädigt wurden. Seite 4
Rückreisekosten Mehraufwendungen aufgrund vorzeitigen Urlaubsabbruchs aufgrund eines Versicherungsfalles. Sachverständigenkosten Kosten, die aufgrund des bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahrens entstehen und die zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Schlossänderungskosten Kosten für Schlossänderungen aufgrund durch einen Versicherungsfall abhanden gekommener Schlüssel. Transportkosten Kosten für den Transport versicherten Hausrats bei Unbewohnbarkeit der Wohnung durch einen Versicherungsfall. Umzugskosten Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, nach einem Versicherungsfall, der zur Unbewohnbarkeit der versicherten Wohnung führt. Kostenvorsorge Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus im benannten Rahmen ersetzt. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 10% der Versicherungssumme. (!) mind. 10% der Versicherungssumme mind. 20% der Versicherungssumme Versicherte Gefahren Anprall von Kraftfahrzeugen Schäden durch Anprall von Kraftfahrzeugen. Aufprall eines Luftfahrzeugs Schäden durch den Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung. Anprall/ Absturz unbemannter Flugkörper Schäden durch Anprall bzw. Absturz unbemannter Flugkörper. Diebstahl aus verschlossenem Kfz Schäden an Hausrat-Gegenständen durch Einbruch in ein verschlossenes Kfz. Seite 5
Einfacher Diebstahl im Krankenzimmer Entwendung von Sachen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt des VN. Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten etc. Entwendung von Gartenmöbeln oder -geräten vom Versicherungsgrundstück. Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen etc. Diebstahl von Kinderwagen oder Rollstühlen aus Gemeinschaftsräumen. Einfacher Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf der Leine Diebstahl von im Garten aufgehängter Wäsche. Rückstauschäden im Rahmen der Leitungswasserversicherung Schäden durch witterungsbedingten Rückstau des Straßenkanals ausserhalb der Elementar-Deckung. Regelmäßig vorausgesetzt wird das Vorhandensein funktionsfähiger Rückstausicherungen. Rückstausicherung erforderlich Rückstausicherung nicht erforderlich Ersatz von Telefonkosten Ersatz von Kosten durch Telefonmissbrauch im Falle eines Einbruchs. Implosion Schäden durch Implosion. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Innere Unruhen Schäden durch Innere Unruhen. Nutzwärmeschäden durch Feuer Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zu Bearbeitungs- oder sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Erpressung Schäden durch räuberische Erpressung, wenn die Herausgabe der Sachen an einen anderen als den Versicherungsort erpresst wurde. Rauch Schäden durch Rauch, die nicht Folge eines versicherten Brandes sind, insbesondere durch plötzlich austretenden Rauch aus auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Trocknungs-/Feuerungs-/ Heizungsanlagen, wobei Schäden durch allmähliche Einwirkung ausgeschlossen bleiben. Seite 6
Schäden an Gefriergut Schäden an Gefriergut, z.b. durch unvorhersehbaren Stromausfall. Sengschäden Schäden durch Sengen, ohne Feuererscheinung. Transportmittelunfall Schäden durch Unfall beim Transport versicherter Sachen mit Kraftfahrzeugen. Überschallknall Schäden durch Überschallknall. Verpuffung Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung. Verrußung Schäden durch Ruß, die nicht Folge eines versicherten Brandes sind, insbesondere durch plötzlich austretenden Ruß aus auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Trocknungs-/Feuerungs-/ Heizungsanlagen, wobei Schäden durch allmähliche Einwirkung ausgeschlossen bleiben. Wasser aus Aquarien und Wasserbetten Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Aquarien und Wasserbetten. Geltungsbereich Außenversicherung: Entschädigungsgrenze Versicherte Sachen sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend ausserhalb des Versicherungsortes befinden - im Rahmen der benannten Entschädigungsgrenzen. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 10%, maximiert auf mind. 10.000 EUR. (!) mind. 10%, maximiert auf mind. 10.000 EUR mind. 20% Außenversicherung: Geltungsdauer Zeitliche Definition des Begriffes vorübergehend. mind. 3 Monate ohne Zeitvorgabe mind. 6 Monate Seite 7
Außenversicherung für Sportgeräte ohne zeitliche Begrenzung Vereinbarung, nach der für Sportgeräte, z.b. Golfausrüstung, eine zeitlich unbeschränkte Außenversicherung gilt. Mitversicherung von Sachen in Bankschließfächern Zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung für Sachen in Bankschließfächern. Sonstiges Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit Beitragsfreier Versicherungsschutz im Falle einer Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Grobe Fahrlässigkeit (Herbeiführung des Versicherungsfalles) Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles gilt zum Beispiel das Rauchen im Bett oder das Laufenlassen von Wasch- oder Spülmaschinen bei Abwesenheit. bis Vers.-Summe Grobe Fahrlässigkeit (Verletzung von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften) Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Verletzung von vertraglich vereinbarten Obliegenheiten vor oder bei Eintritt des Versicherungsfalles (z.b. Schadenminderungspflichten, Meldepflichten) bzw. bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften (z.b. Nutzung vorhandener Schließvorrichtungen, ausreichende Beheizung von Wohnungen oder Entleeren wasserführender Anlagen bei Abwesenheit). Ein etwaiger Verzicht auf die Einrede grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung gilt regelmäßig nicht bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder bei Gefahrerhöhung! bis Vers.-Summe Innovationsklausel Vereinbarung, nach der künftige, nicht beitragsrelevante Bedingungsverbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag gelten. Unterversicherungsverzicht erweitert Genereller Verzicht des Versicherers auf die Prüfung einer etwaigen Unterversicherung bei Schäden unterhalb eines bestimmten Betrages. Vorsorgeversicherung Vorsorgebetrag zum Ausgleich einer etwaigen Unterversicherung. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 10% der Versicherungssumme. (!) mind. 10% der Versicherungssumme mind. 15% der Versicherungssumme Seite 8
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen Garantie-Erklärung des Versicherers, nach der das zugrundeligende Bedingungswerk in keinem Punkt zum Nachteil des Versicherungsnehmers von der Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. abweicht. Datum: 01.01.2013 Seite 9