Wasserentnahme- und Einleitungsstellen am Gewässer

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Transkript:

Wasserentnahme- und Einleitungsstellen am Gewässer Clemens Miethig Landratsamt Zollernalbkreis Umweltamt Sachgebiet Oberirdische Gewässer und Abwasser

Bild 1: Forellenteich 2

Agenda 1. Einführung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Gestaltung der Wasserentnahme und Einleitung 4. Empfehlungen vom Umweltamt 3

Einführung Fischteiche sind natürliche oder künstlich angelegte Gewässer zur Haltung und Zucht von Fischen (als Hobby oder Gewerbe) Typische Fischarten Regenbogenforelle Karpfen Zander u.v.m. Bewirtschaftung Entsprechend den Bedürfnissen der Fische (Nahrung, Substrat, Sauerstoffgehalt etc.) Beispiele Karpfen: bevorzugt stehende, pflanzenreiche Gewässer Bild 2: typische Fischarten Regenbogenforelle: bevorzugt klare, kühle und sauerstoffreiche Gewässer mind. täglicher Wasseraustausch (Eintrag von Sauerstoff und Abtransport von Verunreinigungen Entnahme und Einleitung von Wasser aus einem Gewässer 4

Rechtliche Grundlagen Wasserentnahme und Einleitung Benutzungen eines Gewässer nach 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 1. Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, 2. Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern, 3. Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt, 4. Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer, 5. Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. etc. Genehmigung von Fischteichen: Benutzung eines Gewässers bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis ( 8 WHG) Berücksichtigung weiterer Belange Fischereibehörde (RP Tübingen) Naturschutz 5

Rechtliche Grundlagen Wasserentnahme und Einleitung Erlaubnis gibt keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmten Menge und Beschaffenheit ( 10 WHG) Mindestwasserführung nach 33 WHG Abflussmenge, die für das Gewässer erforderlich ist ( 6, 27-31 WHG), muss erhalten bleiben Die untere Wasserbehörde kann die Wasserentnahme in Niedrigwasserzeiten durch Anordnung einschränken oder verbieten. Durchgängigkeit nach 34 WHG Wichtiges Kriterium bei der Ermittlung der signifikanten Belastung von Oberflächengewässern bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Ökologische Funktionsfähigkeit muss erhalten bleiben! 6

Anforderungen an Entnahmestellen Wasserentnahme Entnahme von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser aus Fließgewässern möglich (ggf. auch Sickerstrecke, Förderung mit Pumpe) Wasserentnahmestelle mind. 5-10 cm über Sohle Entnahmevorrichtung möglichst als Rohrleitung zu verlegen (Unterhaltung des Gewässers und Zuflusssicherung) Voraussetzung: Abfluss mind. 5 l/s Zulaufbauwerk regelt den Zufluss und Restwasserabfluss im Gewässer verhindert Wandern von Fischen in oder aus dem Teich (Absperrgitter, Lochblech) verhindert Rückfluss von Teichwasser 7

Anforderungen an Einleitungsstellen Ablaufbauwerk Teichmönch als regulierbares Ablaufbauwerk regelt die Stauhöhe ermöglicht vollständiges Ablassen (Anordnung an tiefster Stelle) Reinigung Desinfektion (Kalkung, Austrocknung) verhindert Wandern von Fischen in oder aus dem Teich (Absperrgitter, Lochblech) Wiedereinleitung Ablauf am besten als kaskadenförmiges Gerinne (O 2 -Eintrag) Ggf. Ingenieurbiologischer Ausbau 8

Prinzipschema Teichmönch als regulierbares Ablaufbauwerk Bild 3: Teichmönch 9

Anforderungen bzgl. Mindestwasser Mindestwasser, auch Restwasser bezeichnet, ist diejenige Wassermenge, die in der Ausleitungsstrecke verbleibt Keine Mengenangabe in Wassergesetzen (WHG/WG) Orientierungswerte (Wasserkrafterlass): Q mino =1/3*MNQ mit MNQ=Mittelwert der jährlichen Niedrigwasserabflüsse bzw. 5-10 cm an Schnellen, 25-30 cm an Kolken ggf. örtliche Anpassung bei Karstabflüssen z.b. geringere MNQ Verfahren zum Messen der Wassermengen (z.b. Füllzeitmessung, Überfall- Wassermessung) Pegeldaten z.b. aus BW-Abfluss Vorgaben bzgl. der Mindestwassermengen legt die Fischereibehörde fest! Diese Werte dürfen nicht unterschritten werden! 10

Anforderungen bzgl. Durchgängigkeit Entnahme- und Einleitungsstellen müssen für Tiere durchgängig sein Gesamte Anlagenteile des Teichs müssen durchgängig sein (z.b. müssen hereingefallene Tiere aus dem Teich kommen) Bild 4: Durchgängigkeit 11

Durchgängige Steinanordnung Bild 5: Aufgelöster Querriegel 12

Beispiele für die Gestaltung von Entnahme- und Einleitungsstellen 13

Beispiel Kontrollquerschnitt Bild 6: Kontrollquerschnitt am Einlaufbereich 14

Beispiel Kontrollquerschnitt Bild 7: Kontrollquerschnitt mit Störsteinen 15

Beispiel Kontrollquerschnitt Bild 8: Kontrollquerschnitt mit Störsteinen 16

Beispiel Aufgelöster Querriegel gewährleistet Durchgängigkeit Bild 9: Aufgelöster Querriegel 17

Beispiel Einleitstelle in den Teich Bild 10: Rohreinleitung 18

Beispiel Teichmönch Bild 11: Teichmönch 19

Beispiel Teichmönch Bild 12: Teichmönch 20

Beispiel Einleitstelle ins Gewässer Bild 13: Wieder-Einleitung ins Gewässer 21

Empfehlungen Beispiele für Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis Abweichungen von wasserrechtlich zugelassenen Planunterlagen oder nachträgliche Änderungen müssen dem Landratsamt angezeigt werden Bauliche Anlagen sind nicht Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis Zur Durchführung von Maßnahmen der Teichpflege muss der Teich bei Bedarf abgelassen werden können Die Teichanlagen sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten Die Funktionsfähigkeit muss regelmäßig überwacht werden Entnommene Wassermenge darf nur zu dem beantragten Zweck benutzt werden 22

Empfehlungen für Fischereivereine Nehmen Sie frühzeitig mit dem Umweltamt auf, wenn Sie einen neuen Fischteich planen oder eine wesentliche Änderung vornehmen möchten Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen können einem Merkblatt entnommen werden Das Umweltamt informiert und berät Sie gerne während der Planungen zu den technischen und rechtlichen Fragestellungen Ansprechpartner im Umweltamt, Bereich Wasser- und Bodenschutz: Herr Kramer Herr Miethig Herr Wenger Tel. 07433/92-1786 Tel. 07433/92-1770 07433/92-1784 Frau Weit Frau Müllges Tel. 07433/92-1777 Tel. 07433/92-1775 23

Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24

Merkblatt Bild 14: Merkblatt Antragsunterlagen 25

Bildquellen - Bild 1: Forellenteich (http://www.allgaeu-urlauber.de/restaurant/gasthof-laiteroberstdorf.html/attachment/forellenteich) - Bild 2: Foto Karpfen, Zander, Regenbogenforelle http://lfvbayern.de/lexikon/ - Bild 3: Teichmönch (http://www.btg-betonwerk.de/index.php?page=moenchbauwerke-2) - Bild 4: Kontrollquerschnitt am Einlaufbereich (Leitfaden Mindestabflüsse in Ausleitungsstrecken) - Bild 4: Durchgängigkeit (Leitfaden Durchgängigkeit für Tiere in Fließgewässern Teil 1) - Bild 5: Aufgelöster Querriegel (Fischereibehörde) - Bild 6: Foto Kontrollquerschnitt (Leitfaden Mindestabflüsse in Ausleitungsstrecken) - Bild 7: Foto (Umweltamt) Kontrollquerschnitt mit Störsteinen - Bild 8: Foto (Umweltamt) Kontrollquerschnitt mit Störsteinen - Bild 9: Aufgelöster Querriegel (http://vzb.baw.de/publikationen/kolloquien/0/17_hengl_dimensionierungaufgel%c3%b6ster-rampen.pdf) - Bild 10: Foto (Umweltamt ) Rohreinleitung - Bild 11: Foto (Umweltamt) Teichmönch - Bild 12: Foto (Umweltamt) Teichmönch - Bild 13: Foto (Umweltamt) Wieder-Einleitung ins Gewässer - Bild 14: Merkblatt Antragsunterlagen Wasserrechtsgesuch (Umweltamt) 26