ENERGIEWENDE EINFACH GESTALTEN



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Transkript:

ENERGIEWENDE EINFACH GESTALTEN Das EEG 2042 Watt 2.0 stellt dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur EEG- Novellierung ihr Modell für das EEG 2042 gegenüber. Diese zukunftsfähige Alternative basiert auf dem EEG 2012 und folgt vier Kriterien und Zielen: Einfachheit, Transparenz, Planungssicherheit und Akzeptanz für die Energiewende. Das EEG 2042 Die bürgernahe, transparente und kostengünstige Alternative Watt 2.0 stellt als Dritten Weg neben dem EEG 2012 und dem bürger- und unternehmensfeindlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung das EEG 2042 vor. In seiner Umsetzung soll dieses neue EEG für Bürger, Politik und Unternehmen bedeuten: Energiewende Einfach Gestalten. Dabei geht es auch darum, weiter den Bürgern eine einfache und unbürokratische Möglichkeit zu geben, Solarstrom aus Kleinanlagen selbst zu verbrauchen. So kann dieser Strom, der niedrigere Gestehungskosten hat als der vom Versorger aus dem Netz, ökonomisch und ökologisch am sinnvollsten genutzt werden. - Das EEG 2042 bezieht sich in seiner Substanz auf das EEG 2012, das derzeit geltendes Recht ist. - Als zentraler Kritikpunkt am Ausbau der Photovoltaik wird immer wieder benannt, dass sie eine zu hohe EEG-Umlage zur Folge habe und die Bürger und Unternehmen über Gebühr finanziell belaste. Watt 2.0 möchte aktiv dazu beitragen, die EEG-Umlage zu stabilisieren und so auch die Akzeptanz für die Energiewende langfristig zu sichern. Deshalb schlagen wir eine komplette Neuregelung der Tarife zur Einspeisevergütung vor. - An Stelle eines komplizierten Stufensystems tritt der universelle Starttarif. Dieser Tarif soll leistungsunabhängig für alle Anlagen bei 12 Cent je KWh liegen. Er gilt dann unverändert für die kommenden 30 Jahre also bis 2042. Lediglich eine Anpassung an die Inflation von jährlich 1,5% ist vorgesehen. - Innerhalb des Gesamtzeitraumes verändert sich die Vergütung also nicht. Das bedeutet, wer 2012 investiert erhält die Vergütung für 30 Jahre. Wer seine Anlage 2013 anschließt erhält sie zu identischen Sätzen für 29 Jahre. Wer dies 2021 tut erhält für 21 Jahre die Vergütung aus dem universellen Starttarif. Seite 1 von 6

- Für die Anlagenbetreiber und Investoren wird durch die insgesamt 30jährige Laufzeit des EEG 2042 langfristige Planungssicherheit geschaffen. Diese Sicherheit schafft wiederum die Verpflichtung, den Strom kontinuierlich günstig zu erzeugen und zu liefern. - Auch für die Endverbraucher schafft diese Regelung langfristig Sicherheit: Sie können sicher damit rechnen, dass ihre Stromrechnung nicht durch einen wachsenden Anteil von Solarstrom im Netz ansteigt. Verbraucher und Volkswirtschaft werden entlastet, die EEG-Umlage bleibt langfristig nahezu unverändert Die erheblichen Einspareffekte für Verbraucher und Unternehmen verdeutlicht die obige Grafik. Die Volkswirtschaft wird durch das EEG 2042 also sukzessive deutlich vom ansonsten drohenden Anstieg der EEG- Umlage entlastet. Anlagenbetreiber, die z. B. erst 2023 ans Netz gehen, erhalten zwar nur noch 19 Jahre lang ihre Vergütung, können dies aber durch die zwischenzeitliche technische Weiterentwicklung und die damit verbundenen sinkenden Systemkosten kompensieren. Der universelle Starttarif kalkuliert also bereits die Technologie- und Preisentwicklung der kommenden Jahre ein. Seite 2 von 6

Darstellung der Vorteile des EEG 2042 durch die längere Laufzeit: Je länger die Laufzeit, desto höher wird der Spareffekt für Produzenten und Verbraucher. - Für den Verbraucher bedeutet dies, dass eine Steigerung der EEG- Umlage durch Solarstrom kaum spürbar ist und das große Einsparpotenziale z. B. in Folge von Effizienzsteigerungen durch die einmalige konsequente Absenkung auf den Starttarif an ihn weitergegeben werden. - Spätestens nach 15 Jahren erreichen bei Anwendung des EEG 2042 die Produktionskosten für Solarstrom die sog. Marktparität, also den durchschnittlichen Preis, zu dem die Energieversorger ihren Strom einkaufen. Damit wird die EEG-Umlage obsolet die Verbraucher werden spürbar entlastet. - Für die Solarstromerzeuger, ob private Eigenheimbesitzer oder gewerbliche Akteure, steigt durch den einheitlichen Vergütungssatz der Anreiz, den selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen: So wird die Energiewende zuhause und für jedermann Realität. Das Guthaben-Modell für Kleinanlagen macht die private Energiewende zuhause für Bürger und Versorgungsunternehmen einfach und attraktiv - Ein weiterer zentraler Bestandteil des EEG 2042 ist die Einführung eines Guthaben-Modells für den Betrieb von Kleinanlagen - eine einfache und transparente Lösung. - Dieses Modell basiert auf dem modernen Verfahren des sogenannten Net-Metering. - Der Betreiber einer Kleinanlage bis 15 KWp Leistung kann damit tagsüber den produzierten Stromüberschuss, den er nicht selbst verbraucht, in das Netz des jeweiligen lokalen Energieversorgers einspeisen. - Damit baut er sich ein Stromguthaben auf, das er nutzen kann, wenn er nachts oder bei schlechtem Wetter mehr Strom verbraucht, als er selbst erzeugt. - Der Energieversorger erhält eine Gebühr dafür, dass er den Strom zwischenspeichert und die Abwicklung organisiert. Ein Baukostenzuschuss macht den Netzausbau finanzierbar und attraktiv für Anlagen- und Netzbetreiber gleichermaßen Seite 3 von 6

Der Zubau neuer PV-Anlagen stabilisiert die Netze und ermöglicht es, dass weniger neue, in der Bevölkerung häufig höchst umstrittene Hochspannungs- und Übertragungsleitungen gebaut werden müssen. Das EEG 2042 sieht es vor, dass künftig die lokalen und regionalen Netzbetreiber für den Netzanschluss von PV-Anlagen bis zu einer Nennleistung von 500 KWp einen Baukostenzuschuss erhalten sollen. Der damit verbundene Kostenaufwand wird auf die Netznutzungsentgelte umgelegt, die dafür aber nur minimal erhöht werden müssen. Die Verteilnetzbetreiber realisieren für diese Anlagen den Netzanschluss bzw. die ggf. notwendigen Trafos und Zuleitungen. Im Umkehrschluss kann auch Strom aus anderen Anlagen durch die neuen Zuleitungen fließen. Das EEG 2042 orientiert sich an echten Marktpreisen: Nicht der Börsenpreis, sondern die realen Strombeschaffungskosten sind die richtige Berechnungsbasis für die EEG-Umlage Ein wichtiger Bestandteil des EEGs 2042 ist die Änderung der Grundlage, auf deren Basis die EEG-Umlage berechnet wird. Hierzu dienen die durchschnittlichen Energiebeschaffungskosten (Strom-Marktpreis) und nicht der Börsenpreis an der EEX in Leipzig. Das EEG 2042 orientiert sich also an dem Preis, zu dem z. B. Stadtwerke oder andere Energieversorger ihren Strom beschaffen. Grund dafür ist die Tatsache, dass über die Börse etwa nur ein geringer Teil der Gesamtstromerzeugung gehandelt wird, die Strompreise dort können daher nicht den tatsächlichen Wert widerspiegeln. Der Börsenpreis an der EEX ist in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben. Im Gegensatz dazu sind die Energiebeschaffungskosten für die Energieversorger stark gestiegen (siehe Abbildung 1). Diese Kosten dienen als Grundlage für die Stromabrechnung des Energieversorgers gegenüber den Letztverbrauchern. Sie sind ein Teil der gesamten Brutto Stromkosten (Abbildung 1) und stellen damit den eigentlichen Wert von Strom dar. Seite 4 von 6

Abbildung 1 : Quelle: Bundesnetzagentur Die Grundlage zur Ermittlung der neuen Einspeisevergütung nach dem EEG 2042 sind Installationskosten für Solaranlagen in Höhe von 1250 Euro pro kwp Nennleistung. Durch ein Zusammenspiel von Net Metering und Eigenverbrauch steigt mit dem EEG 2042 die tatsächliche Vergütung für Kleinstanlagen für einen typischen 4-Personen-Haushalt auf bis zu 21 Cent/Kwh (siehe Abbildung 2). Je geringer die Nennleistung der Anlage, desto deutlicher steigt die reale Vergütung an. Durch die hiermit höheren Einnahmen lassen sich die höheren Installationskosten, die für Kleinstanlagen z. B. auf Wohnhäusern anfallen, kompensieren. Damit wird erreicht, dass sich die Anlagengrößen am Strombedarf orientieren. Der Strom wird da produziert, wo er auch verbraucht wird. Somit werden die Netze spürbar entlastet. Seite 5 von 6

Das EEG 2042 ist also einfach durchschaubar, unbürokratisch und transparent. Es sorgt außerdem für Planungssicherheit bei Verbrauchern, Betreibern von Photovoltaikanlagen und den Zuliefer- und Handwerksbetrieben. So können weiter Investitionen getätigt und dadurch Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden. Den Bürgern wird die Chance eröffnet, aktive Mitgestalter der Energiewende zu werden. Abbildung 2 Bei Solaranlagen mit mehr als 500 kwp Nennleistung können durch Skaleneffekte die kompletten Installationskosten inklusive Netzanschluss und der ggf. notwendige Ausbau eines Umspannwerkes über die Vergütung von 12 Cent pro kwh abgedeckt bzw. längerfristig refinanziert werden. Die Produktionskosten für den Strom (in der Grafik rot gestrichelt) beinhalten die Anfangsinvestition für die Anlage selbst sowie sämtliche Betriebskosten (z. B. Versicherung, Wartung) über die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. Seite 6 von 6 Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Frank Plümer plümer)communications Tel.: +49 (0)40 / 35 70 13 50 E-Mail: fp@pluecom.de