Information für Studenten aus dem Ausland, die in Deutschland ein Praktikum absolvieren wollen ( 2 Nr. 3 Beschäftigungsverordnung BeschV) Stand: Oktober 2008 Das sollten Sie wissen: 1. Was ist ein studienfachbezogenes Praktikum?...2 2. Wer kann sich bewerben?...2 3. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?...2 4. Brauchen Studentinnen/Studenten eine Arbeitserlaubnis?...2 5. Wie lange darf ein Praktikum dauern?...3 6. Welche Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbung?...3 7. Was ist eine Original-Immatrikulationsbescheinigung?...3 8. Was ist, wenn ich nicht mein Praktikum nicht antreten kann?...4 9. Werde ich auf jeden Fall ein Praktikum in Deutschland bekommen?...4 10. Worauf muss ich bei der Abgabe der Bewerbungsunterlagen achten?...4 11. Was ist, wenn ich schon einen deutschen Arbeitgeber kenne?...4 12. Was muss ich tun, wenn ich von der ZAV ein Praktikumsangebot bekomme?...5 13. Was passiert, wenn ich das Praktikum ablehne?...5 14. Wie sind die Arbeitsbedingungen?...5 15. Wie und wo beantrage ich mein Visum?...6 16. Wo muss ich mich nach meiner Anreise in Deutschland melden?...6 17. Welche Kosten kommen auf mich zu?...6 18. Welche Versicherungen sollte ich für meinen Aufenthalt abschließen?...6 19. Kontakt...7 20. Bewerbungsunterlagen (zum Ausfüllen)...7 Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Praktikantenvermittlung 53107 Bonn Tel.: +49(0)228 / 713 1330 Fax: +49(0)228 / 713 270 1037 E-Mail: ZAV-Bonn.Praktikanten@arbeitsagentur.de Internet: www.arbeitsagentur.de Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Beschäftigung > Ausländer > Studenten/Praktikanten 1
1. Was ist ein studienfachbezogenes Praktikum? Die ZAV vermittelt Ihnen einen Praktikumsplatz, der zu Ihrem Studienfach passt. So können Sie Ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden. Sie erhalten vor Praktikumsbeginn einen Praktikumsplan, in dem die Inhalte des Praktikums festgelegt sind. Beim Unternehmen haben Sie als Ansprechpartner einen fachlichen Betreuer. Diplomarbeiten, Famulaturen und das Anfertigen von Doktorarbeiten sind Praktika im Sinne von 2 Nr. 3 BeschV. 2. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Studentinnen/Studenten mit folgenden Voraussetzungen: Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Sie sind an einer Universität oder an einer Fachhochschule im Ausland eingeschrieben (keine Berufsfachschüler) bevorzugt in den Studienfachrichtungen: Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau, Informatik und Tourismus. Vorausgesetzt wird ein Vollzeitstudium. Bei einem Teilzeitstudium muss der Zeitumfang für das Studium mehr als 50% der momentanen Lebenssituation betragen. Sie sollten außerdem mindestens im 4. Fachsemester eingeschrieben sein. 3. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Zunächst brauchen Sie Grundkenntnisse bis gute Deutschkenntnisse, damit Sie sich mit Ihren deutschen Kollegen/Kolleginnen unterhalten können. Sehr gute Englischkenntnisse wären zudem wünschenswert. Mit guten akademischen Leistungen im Hauptstudium, sehr gutes Fachwissen und bereits ersten praktischen Erfahrungen im Fachgebiet verbessern Sie Ihre Chancen auf eine Vermittlung. Persönliche Voraussetzungen, wie z. B. Zuverlässigkeit, Teamgeist, Selbstständigkeit sind unabdingbar. Sie sollten hinsichtlich der Branche und des Praktikumsortes flexibel sein. Spezielle Ortswünsche können berücksichtigt, aber nicht garantiert werden. Wenn Sie in der Bewerbung angeben, dass Sie einen Führerschein besitzen, sollten Sie ein entsprechendes Fahrzeug (z. B. Traktor, PKW) fahren können. 4. Brauchen Studentinnen/Studenten eine Arbeitserlaubnis? Ausländische Studentinnen/Studenten dürfen eine Beschäftigung - dazu gehören auch Praktika - in Deutschland antreten, wenn die Bundesagentur für Arbeit (vertreten durch die ZAV) ihr Einvernehmen erteilt hat. Das Einvernehmen wird anhand eines offiziellen Dokuments mit Dienstsiegel der ZAV nachgewiesen. Dieses erteilte Einvernehmen ist zur Beantragung eines Visums/Aufenthaltstitels notwendig. Der Aufenthaltstitel wird durch eine deutsche Vertretung im Ausland (Botschaft/Konsulat) oder durch die zuständigen Ausländerbehörden erteilt. 2
Ausnahme Folgende Staatsangehörige benötigen kein Einvernehmen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Zypern Staatsangehörige aus allen anderen Ländern benötigen ein Einvernehmen zur Aufnahme des Praktikums! Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (eine ausländische und die deutsche Staatsangehörigkeit) benötigen ebenfalls kein Einvernehmen. Was ist bei den neuen EU-Beitrittsländern zu beachten? Folgende neue EU-Beitrittsländer unterliegen Übergangsfristen und benötigen daher das Einvernehmen der ZAV: Polen, die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Ungarn und Slowenien sowie Rumänien und Bulgarien. 5. Wie lange darf ein Praktikum dauern? Sie dürfen als Student/Studentin maximal 12 Monate ein Praktikum in Deutschland durchführen. Sie können die 12 Monate in mehrere Praktika aufteilen (z.b. 3 Monate + 3 Monate + 6 Monate = 12 Monate). 6. Welche Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbung? Zu einer vollständigen Bewerbung gehören ein Bewerbungsbogen + ein Passfoto eine Original-Immatrikulationsbescheinigung und eine Kopie des Reisepasses oder der ID-Card (mit der Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum) ein aktueller Leistungsnachweis von Ihrer Universität (Zwischenzeugnis/Vordiplom) Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen per Post an die ZAV. Per E-Mail eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 7. Was ist eine Original-Immatrikulationsbescheinigung? Eine Immatrikulationsbescheinigung ist ein von der Universität oder Fachhochschule erstelltes Dokument, das bestätigt, dass Sie eingeschrieben sind. Mit diesem Dokument wird der Studentenstatus nachgewiesen. Die ZAV akzeptiert nur Dokumente im Original, d.h. Dokumente, die von der Universität unterschrieben und gestempelt sind. Die Immatrikulationsbescheinigung muss folgende Informationen enthalten: Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum des Studenten Studienfach Aktuelle Bestätigung, dass die Studentin/ der Student an einer Universität/ Fachhochschule eingeschrieben ist Studienbeginn und voraussichtlicher Zeitpunkt des Studienabschlusses Original-Unterschrift und Original-Stempel der Universität bzw. Fachhochschule 3
Achtung: Die ZAV akzeptiert Original-Dokumente in Deutsch oder Englisch. (Bei anderen Sprachen reichen Sie bitte die Original-Immatrikulationsbescheinigung und eine beglaubigte Übersetzung ein). Tipp: So geht es am besten: Sie können sich den Vordruck Immatrikulationsbescheinigung der ZAV von Ihrer Universität ausfüllen und stempeln lassen. Den Vordruck finden Sie auf Seite 7. Die ZAV akzeptiert nicht: (Farb-)Kopien Eingescannte Dokumente Dokumente ohne Stempel der Uni Dokumente, mit gescanntem/kopiertem Stempel der Uni Dokumente, in denen Daten verändert wurden, ohne dass die Änderung durch einen Stempel der Universität als autorisierte Änderung nachgewiesen wird Dokumente, die Änderungen/Verbesserungen mit Tipp-Ex enthalten 8. Was ist, wenn ich nicht mein Praktikum nicht antreten kann? Sollten Sie nach Ihrer Bewerbung das Interesse an einem Praktikum verlieren, so melden Sie dies bitte so früh wie möglich. Wenn Sie krank sind, eine Prüfung haben oder einen Job in einem anderen Land bekommen haben, senden Sie bitte so früh wie möglich eine Nachricht an die ZAV, damit andere Studentinnen/Studenten eine Chance bekommen. 9. Werde ich auf jeden Fall ein Praktikum in Deutschland bekommen? Die ZAV versucht, allen Studentinnen/Studenten ein Praktikum zu vermitteln. Manchmal sagen jedoch Arbeitgeber ab, manchmal gibt es auch weniger Praktikumsplätze als Bewerber. Tipp: Praktikumsangebote werden manchmal kurzfristig gemeldet. Mit einer aktuellen E-Mail-Adresse, die Sie regelmäßig abrufen sollten, erhöhen Sie daher Ihre Chancen, von uns vermittelt zu werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Datenschutzgründen an Dritte (z. B. Verwandte) keine Auskünfte über den Stand der Vermittlung geben können. Dem Bewerber kann die ZAV selbstverständlich Auskünfte erteilen. 10. Worauf muss ich bei der Abgabe der Bewerbungsunterlagen achten? Sie müssen bei der Abgabe der Bewerbungsunterlagen darauf achten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen akzeptiert werden können. 11. Was ist, wenn ich schon einen deutschen Arbeitgeber kenne? Wenn Sie schon einen Arbeitgeber in Deutschland kennen, der Sie für ein Praktikum einstellen möchte, sollten Sie sich NICHT bei der ZAV bewerben. Ihr deutscher Arbeitgeber muss bei der ZAV einen Antrag auf Einvernehmen, d.h. die Arbeitserlaubnis stellen. In diesem Fall korrespondiert die ZAV ausschließlich mit dem Arbeitgeber und versendet die notwendigen Formulare an diesen. Sie haben sich bei der ZAV beworben, damit wir einen Praktikumsplatz für Sie finden, und danach aber selbst einen Arbeitgeber gefunden? Bitte geben Sie uns 4
schnellstmöglich Bescheid. Die ZAV wird die notwendigen Schritte mit dem Arbeitgeber klären. 12. Was muss ich tun, wenn ich von der ZAV ein Praktikumsangebot bekomme? Sie können den Arbeitgeber anrufen und sich nach den Praktikums- und Arbeitsbedingungen erkundigen. Es kann auch vorkommen, dass der Arbeitgeber bei Ihnen anruft, um Sie am Telefon vorab kennen zu lernen. Bitte teilen Sie anschließend der ZAV mit, ob Sie das Praktikumsangebot annehmen oder ablehnen. 13. Was passiert, wenn ich das Praktikum ablehne? Selbstverständlich ist die ZAV bemüht, Ihnen einen neuen Praktikumsplatz zu suchen und vorzuschlagen. Bitte bedenken Sie, dass die ZAV Ihnen max. 3 Arbeitgeber pro Kalenderjahr vorschlagen kann. Die Vermittlungsvorschläge erfolgen nacheinander, d.h. es wird erst ein neuer Arbeitgeber vorgeschlagen, wenn das vorhergehende Praktikumsangebot abgelehnt wurde. 14. Wie sind die Arbeitsbedingungen? Bei der Vermittlung setzen wir uns für ein Entgelt ein, das ausreicht, den Lebensunterhalt während des Praktikums zu bestreiten. In Deutschland werden Praktika manchmal nicht bezahlt. Die Erfahrungen, die Sie bei einem Praktikum machen können und die Kontakte, die Sie knüpfen können, sind jedoch unbezahlbar. Tipp: Bitte bringen Sie zur Praktikumsaufnahme eine zusätzliche Immatrikulationsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber mit, da er diese für Ihre Lohnabrechnungen benötigt. Das Einvernehmen der ZAV ist kein Praktikumsvertrag! Die ZAV empfiehlt spätestens bei Ihrer Ankunft mit dem Arbeitgeber einen schriftlichen Praktikumsvertrag abzuschließen, in dem alle wesentlichen Punkte festgehalten werden, z.b. (durchschnittliche) Arbeitsstunden, das Entgelt, der Beschäftigungszeitraum etc. Allgemeine Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen können eingeholt werden über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 01 80/5 67 67 13 (kostenpflichtig: 0,12 /Min.). Tipp: Bei auftauchenden Problemen während des Praktikums wenden Sie sich bitte immer zuerst an den Arbeitgeber und sprechen Sie mit ihm! Oft lassen sich dadurch Missverständnisse klären. Falls die Probleme von größerer Natur sind, sind wir gern als Vermittler für Sie da und versuchen für beide Seiten eine geeignete Lösung zu finden. 5
15. Wie und wo beantrage ich mein Visum? Staatsangehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel für das Praktikum bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland einholen ( 41 Abs. 1 Aufenthaltsverordnung). Bei Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten können Staatsangehörige bestimmter Länder ebenfalls visumfrei einreisen ( 17 Aufenthaltsverordnung i.v.m. 16 Beschäftigungsverordnung). Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) finden Sie eine Staatenliste zur Visumpflicht, der Sie entnehmen können, ob Sie unter diese spezielle Regelung fallen. Das Visum wird bei einer deutschen Vertretung im Ausland beantragt. Zur Erteilung des Visums muss die Zulassung der Praktikantin/des Praktikanten durch die ZAV - das Einvernehmen der ZAV - vorgelegt werden. Für detaillierte Auskünfte zur Visumpflicht und zum Visumverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung. 16. Wo muss ich mich nach meiner Anreise in Deutschland melden? Nach Ihrer Einreise sind Sie verpflichtet, sich gleich beim Einwohnermeldeamt (Anmeldung des Wohnsitzes) und danach bei der Ausländerbehörde zu melden. 17. Welche Kosten kommen auf mich zu? Reisekosten: Diese müssen Sie selbst tragen. Manchmal übernehmen oder beteiligen sich die Arbeitgeber an den Reisekosten. Lebensunterhalt: Sie beinhalten die Kosten des Alltags, z.b. Unterkunft, Essen, tägliche Fahrten. Der Arbeitgeber ist oft behilflich bei der Wohnungssuche oder in einzelnen Fällen wird die Unterkunft vom Arbeitgeber kostenpflichtig gestellt. 18. Welche Versicherungen sollte ich für meinen Aufenthalt abschließen? Krankenversicherung: Da Sie als Student/Studentin in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie unbedingt im Herkunftsland eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die mögliche Leistungen in Deutschland abdeckt. Oft bietet der Arbeitgeber den Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes während des Praktikums in Deutschland an. Klären Sie bitte vor Beginn des Praktikums den Abschluss einer Krankenversicherung mit Ihrem Arbeitgeber. Unfallversicherung: Viele Arbeitgeber werden Sie erst beschäftigen, wenn Sie unfallversichert sind. Bitte fragen Sie im Falle eines Angebotes Ihren Arbeitgeber danach und schließen Sie dann zu Hause eine Reiseversicherung ab, die auch die Arbeit abdeckt ( Reise- Arbeitsversicherung ). 6
19. Kontakt Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Praktikantenvermittlung 53107 Bonn Tel.: +49 (0)228 / 713 1330 Fax: +49 (0)228 / 713 270 1037 E-Mail: ZAV-Bonn.Praktikanten@arbeitsagentur.de > Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Beschäftigung > Ausländer > Studenten/Praktikanten 20. Bewerbungsunterlagen (zum Ausfüllen) Bewerbungsbogen (siehe Anlage anbei) Immatrikulationsbescheinigung (siehe Seite 9 der Anlage) 7