BUNDESLOHNTARIFVERTRAG

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ver.di- Tarifdokumentation Dokument-Nr.: MIBS-Tarifschl. Abschlussdatum: Inkrafttreten: 17236 liegt nicht vor 11.11.2013 01.01.2014 Dieser Tarifvertragstext ist eine Reproduktion des Originaltarifvertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der original unterschriebene Tarifvertrag rechtswirksam ist (d. Red.). BUNDESLOHNTARIFVERTRAG vom 11. November 2013 FÜR GELD- UND WERTDIENSTE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND gültig 1. Januar 2014 Zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.v., Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, andererseits wird folgender Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste geschlossen: 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt räumlich: fachlich: persönlich: für die Bundesrepublik Deutschland, für alle Betriebe bzw. selbstständigen Betriebsteilungen, die Geld- und Wertdienste in der Geldbearbeitung und / oder als Geldund Werttransporte durchführen, für alle in diesen Bereichen beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer und betrieblichen Angestellten (wie Einsatzleiter, Standortleiter, Schichtleiter, Disponenten). Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Vertrag gelten für Männer und Frauen gleichermaßen. 1

2 Stundenlöhne Die Stundenlöhne für Sicherheitsmitarbeiter betragen: a) Mobile Dienstleistung: Geld- und Werttransport Bundesland Stand 01.01.2013 01.03.2014 01.01.2015 01.01.2016 Baden-Württemberg 12,80 13,44 13,98 14,38 Bayern 12,80 13,44 13,98 14,38 Bremen 12,50 13,13 13,66 14,06 Hamburg 12,50 13,13 13,66 14,06 Hessen 12,50 13,13 13,66 14,06 Niedersachsen 13,20 13,86 14,41 14,83 Nordrhein-Westfalen 14,00 14,70 15,29 15,73 Rheinland-Pfalz 11,50 12,08 12,56 12,92 Saarland 11,50 12,08 12,56 12,92 Schleswig-Holstein 10,50 11,03 11,47 11,80 Berlin 10,00 10,50 10,92 11,24 Brandenburg 10,00 10,50 10,92 11,24 Mecklenburg-Vorpommern 10,00 10,50 10,92 11,24 Sachsen 10,00 10,50 10,92 11,24 Sachsen-Anhalt 10,00 10,50 10,92 11,24 Thüringen 10,00 10,50 10,92 11,24 b) Stationäre Dienstleistung: Geldbearbeitung Bundesland Stand 01.01.2013 01.03.2014 01.01.2015 01.01.2016 Baden-Württemberg 11,00 11,55 12,01 12,36 Bayern 11,50 12,08 12,56 12,92 Bremen 11,00 11,55 12,01 12,36 Hamburg 11,00 11,55 12,01 12,36 Hessen 11,50 12,08 12,56 12,92 Niedersachsen 11,00 11,55 12,01 12,36 Nordrhein-Westfalen 11,50 12,08 12,56 12,92 Rheinland-Pfalz 9,00 9,45 9,83 10,11 Saarland 9,00 9,45 9,83 10,11 Schleswig-Holstein 9,00 9,45 9,83 10,11 Berlin 8,30 8,72 9,06 9,33 Brandenburg 8,30 8,72 9,06 9,33 Mecklenburg-Vorpommern 8,30 8,72 9,06 9,33 Sachsen 8,30 8,72 9,06 9,33 Sachsen-Anhalt 8,30 8,72 9,06 9,33 Thüringen 8,30 8,72 9,06 9,33 2

c) Bestehen höhere Entgelte über den bisherigen Mindestlohn, werden diese prozentual gleich und zwar 1. März 2014 um 5 %, 1. Januar 2015 um 4 % und 1. Januar 2016 um 2,9 % angehoben. Außertarifliche Zulagen werden nicht erfasst. 3 Betriebliche Angestellte, sonstige gewerbliche Beschäftigte Die derzeit bestehenden tatsächlichen Löhne der sonstigen gewerblichen Beschäftigten und / oder die Entgelte der betrieblichen Angestellten (wie Einsatzleiter, Standortleiter, Schichtleiter, Disponenten) erhöhen sich 1. März 2014 um 5 %, 1. Januar 2015 um 4 % und 1. Januar 2016 um 2,9 %. 4 Fälligkeit der Vergütungsansprüche Die Abrechnung der Entgelte erfolgt monatlich. Die Entgeltperiode ist der Kalendermonat. Die Abrechnung und Auszahlung ist im Folgemonat bis spätestens zum 15. vorzunehmen. Die Auszahlung der Gehälter ist am jeweils Monatsletzten fällig. Günstigere Regelungen bleiben unberührt. 5 Arbeitsortprinzip 1. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass der Ort der Erbringung der Arbeitsleistung für die mobile Dienstleistung im Tarifsinne für inländische Unternehmen der Ort ist, an dem die Arbeit aufgenommen und beendet wird. 2. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass für die stationäre Dienstleistung in der Geldbearbeitung Ort der Erbringung der Arbeitsleistung der Ort ist, an dem die Arbeit im Geldbearbeitungszentrum aufgenommen und beendet wird. 6 Inkrafttreten und Laufzeit 1. Dieser Bundeslohntarifvertrag tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in Kraft. Er hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2016. 2. Er kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch erstmals zum 31. Dezember 2016. 3. Dieser Bundeslohntarifvertrag setzt den Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Geld-und Wertdienste vom 5. Juli 2010 einschließlich der Protokollnotizen vom 26. Juli 2010, 27. Dezember 2011 und vom 16. März 2012 mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft. 4. Die Tarifparteien streben die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrages an. 3

Fulda, 11. November 2013 Bundesvereinigung Deutsche rgeld- und Wertdienste e.v. Unterschrift Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bundesvorstand Unterschriften 4

Protokollnotiz 1 Betriebliche Altersvorsorge zum Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste vom 11. November 2013 1. Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass Arbeitnehmer zum Zwecke einer betrieblichen Altersvorsorge von künftigen Entgeltansprüchen Teile durch Entgeltumwandlung verwenden und vom Arbeitgeber über einen festzulegenden Durchführungsweg geführt werden können. 2. Für die nachfolgenden Bundesländer gelten die folgenden Tarifverträge weiter, soweit die Betriebsparteien keine anderweitigen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen hen: Baden-Württemberg: in Baden-Württemberg vom 9. Dezember 2003, gültig 1. Januar 2004. Bayern: in Bayern vom 13. Februar 2003, gültig 1. Februar 2003. Nordrhein-Westfalen: in Nordrhein-Westfalen vom 25. September 2002, gültig 1. November 2002. Fulda, 11. November 2013 Bundesvereinigung Deutsche rgeld- und Wertdienste e.v. Unterschrift Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bundesvorstand Unterschriften 5