Sonderschutzplan Bereich 3

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Zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2009 (GVBl. I S. 423), Gültig bis

Transkript:

Anlage 1 zum Sonderschutzplan Waldbrand Merkblatt Anforderung Hubschrauber und Sondereinsatzmittel Waldbrand

Allgemeines Für den Katastrophenschutz hat das Land Hessen Sondereinsatzmittel Waldbrand beschafft, die auch in der täglichen Gefahrenabwehr genutzt werden können. Die Sondereinsatzmittel Waldbrand werden aufgrund einer Risikoanalyse durch das HMdIS dezentral stationiert und vom Land bestimmten Trägern der Einheiten (z.b. Feuerwehren, Polizei Fliegerstaffeln) zugewiesen. Die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten werden vollumfänglich durch das Land getragen und von den Trägern im Rahmen der Auftragsangelegenheiten verwaltet. Das Land Hessen bedient sich primär der Polizei-Fliegerstaffel Hessen in Egelsbach und der Polizei-Fliegerstaffel der Bundespolizei in Fuldatal, bzw. der beiden in Hessen stationierten Zivilschutzhubschrauber Christoph 2 in Frankfurt und Christoph 7 in Kassel. Die Kosten sind von der jeweilig anfordernden Stelle zu tragen. Ein entsprechendes Anforderungsschreiben befindet sich im Anhang. Der vorgegebene schriftliche Anforderungsweg über das Lagezentrum ist einzuhalten. Eine telefonische Vorabinfo über eine geplante Anforderung der Polizei-Fliegerstaffel Hessen, bzw. der Bundespolizei- Fliegerstaffel Fuldatalder ist von beiden Stellen, aus organisatorischen bzw. aus Gründen der Zeitersparnis für die Aufrüstung der entsprechenden Luftfahrzeuge gewünscht. Auch wenn es letztendlich dann nicht zu einer formalen Anforderung kommen sollte. Hinweis: Sollten die Kapazitäten des Landes Hessen und des Bundesministerium des Inneren nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf, Luftfahrzeuge (CH 53) der Bundeswehr anzufordern. Eine telefonische Vorabinfo der Kräfte der Bundeswehr ist ausgeschlossen.

Stationierung Die Sondereinsatzmittel Waldbrand werden aufgrund einer Risikoanalyse durch das HMdIS dezentral stationiert und sind vom Land bestimmten Trägern der Einheiten (z.b. Feuerwehren, Polizei Fliegerstaffeln) zugewiesen. Ort Polizeifliegerstaffel Hessen Gräfin-von-Stauffenberg-Weg 20, 63329 Egelsbach Sondereinsatzmittel Waldbrand 2 Stck. Bambi-Bucket - klein à 795 Liter Erreichbarkeit über die Polizeifliegerstaffel Hessen in Egelsbach 06103 / 20567-222 FAX 06103 / 20567-299 Bundespolizei - Flugdienst Ort Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuldatal Niedervellmarsche Straße 50, 34233 Fuldatal Sondereinsatzmittel Waldbrand 1 Stck. Bambi-Bucket - groß à 1960 Liter Erreichbarkeit Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuldatal für eine Voralarmierung 0561 / 9367-4099 FAX 0561 / 9367-4019 @ bpolfls.fdt@polizei.bund.de Land Hessen: Für Zwecke der landesweiten und länderübergreifen Hilfe: Ort Hessisches Katastrophenschutz- Zentrallager Wetzlar Sportparkstraße 18, 35578 Wetzlar Sondereinsatzmittel Waldbrand 2 Stck. Bambi-Bucket - groß à 1960 Liter Erreichbarkeit über die Zentrale Leitstelle Gießen 0641 / 794 9730 FAX 0641 / 371 18 1 Stck. Löschwasserbehälter 35.000 Liter

Regierungsbezirk RP Kassel: Ort Feuerwehr Wolfhagen Burgstraße 33-35, 34466 Wolfhagen Sondereinsatzmittel Waldbrand 2 Stck. Bambi-Bucket - groß à 1960 Liter 1 Stck. Löschwasserbehälter 35.000 Liter Erreichbarkeit über die Zentrale Leitstelle Kassel 0561 / 788 40 FAX 0561 / 788 4189 Regierungsbezirk RP Gießen: Ort Freiwillige Feuerwehr Lauterbach Fuldaer Str. 4, 36341 Lauterbach Sondereinsatzmittel Waldbrand 2 Stck. Bambi-Bucket - groß à 1960 Liter 1 Stck. Löschwasserbehälter 35.000 Liter Erreichbarkeit über die Zentrale Leitstelle Vogelsbergkreis 06641 / 19222 FAX 06641 / 644 9844 Regierungsbezirk RP Darmstadt: Ort Feuerwehr Darmstadt Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt Sondereinsatzmittel Waldbrand 2 Stck. Bambi-Bucket - groß à 1960 Liter 1 Stck. Löschwasserbehälter 35.000 Liter Erreichbarkeit über die Zentrale Leitstelle Darmstadt 06151 / 780-0 FAX 06151 / 132 403

Anforderung der Sondereinsatzmittel Waldbrand Die Sondereinsatzmittel Waldbrand können von der Kreisbrandinspektorin oder dem Kreisbrandinspektor, der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr, der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr in Sonderstatusstädten oder deren Vertretungspersonen sowie von der Katastrophenschutzbehörde unmittelbar bei den Standorten in den Zuständigkeitsbereichen der Regierungspräsidien angefordert werden. Die Träger der Einheiten (Feuerwehren) führen den Transport der Sondereinsatzmittel- Waldbrand zur anfordernden Stelle durch und übernehmen den Einsatz und Betrieb des Hubschrauber-Landeplatzes zur Löschwasserversorgung mit dem faltbaren Löschwasserbehälter. Hubschrauberanforderung für die Waldbrandbekämpfung Die zum Einsatz der Löschwasser-Außenlastbehälter benötigten Hubschrauber können von der Kreisbrandinspektorin oder dem Kreisbrandinspektor, der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr, der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr in Sonderstatusstädten oder deren Vertretungspersonen sowie von der Katastrophenschutzbehörde über das Hessische Ministerium des Innern und für Sport Lagezentrum der Hessischen Landesregierung in Wiesbaden 0611 / 353-2150 FAX 0611 / 353-1766 angefordert werden. Das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung informiert den Brandschutzaufsichtsdienst des Landes Hessen beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport über die o.g. Anforderungen.

Vorgehensweise: 1. Vorherige telefonische Information an das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung in Wiesbaden. 2. Ausfüllen des als Anhang beigefügten landeseinheitlichen Vordrucks Hubschrauberanforderung für die Waldbrandbekämpfung und Versendung per Fax an das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung in Wiesbaden. 3. Kontaktaufnahme des Lagezentrums der Hessischen Landesregierung mit den entsprechenden Behörden oder Stellen, die über geeignete Hubschrauber verfügen, und Erkundung der Verfügbarkeit von benötigten Hubschraubern. 4. Telefonische Information der anfordernden Stelle durch das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung über das Ergebnis. 5. Nach Eintreffen der/s Hubschrauber/s am Landeplatz zur Aufnahme der zum Einsatz vorgesehenen Löschwasser-Außenlastbehälter erfolgt die Abklärung des Einsatzablaufs, der Funkverbindung, der Wasseraufnahmestelle und der erforderlichen Taktik mit dem/n Hubschrauberführer/n. Bei der Anforderung von Hubschraubern kann es zu Vorlaufzeiten von bis zu zwei Stunden kommen!

Kommunikation mit den Hubschraubern Bei Einsätzen eines Hubschraubers zur kurzfristigen Erkundung/ Einweisung kann die Kommunikation über die jeweilige Betriebsgruppe durchgeführt werden. Bei komplexen Einsatzlagen (z.b. Einsatz von mehreren Hubschraubern) ist die Führung der Aufgabe Luftgestützte Erkundung/ Waldbrandbekämpfung aus der Luft als eigener Einsatzabschnitt sinnvoll. Demzufolge ist hier ein entsprechender Abschnittskanal zuzuweisen. In Frage kommen hierfür insbesondere die Gruppen TBZ_232_HE bzw. TBZ_233_HE. Die Zuteilung dieser Kanäle erfolgt bei Bedarf über die jeweils zuständige Leitstelle. Zu beachten ist, dass die Hubschrauber nicht alle Gruppen des hessischen npol Fleetmappings schalten können. Als Grundlage für die BOS-Sprechfunkplanung dienen hierfür die als Grafik 4 a und 4b beigefügten Fernmeldeeinsatzskizzen. Kosten für den Einsatz von Luftfahrzeugen zur Waldbrandbekämpfung Die Kosten für den Einsatz von Luftfahrzeugen zur Waldbrandbekämpfung hat grundsätzlich der gemäß 60 ff. HBKG Kostenpflichtige zu übernehmen. Einsätze von Luftfahrzeugen der Polizeifliegerstaffel Hessen sind kostenfrei. Demzufolge ist der Kostenpflichtige auch zur Übernahme der Kosten verpflichtet, die durch veranlasste Maßnahmen der Einsatzleitung der Feuerwehr entstanden sind. In Fällen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit dem Kostenpflichtigen, soweit die Umstände das zulassen.

Grafik 1: Standorte Sondereinsatzmittel Waldbrand

Grafik 2: Darstellung Landeplatz mit Löschwasserbehälter

Grafik 3: Raumordnung Landeplatz Quelle: Quelle: Förderverein Christoph 9 Duisburg

Grafik 4a: Fernmeldeeinsatzskizze (Digitalfunk)

Grafik 4b: Fernmeldeeinsatzskizze (Analogfunk)

Hubschrauberanforderung zur Waldbrandbekämpfung Anfordernde Stelle: Kreis/ Stadt:. Name: Funktion:.. Zuständige Zentrale Leitstelle für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst:... Telefon:. Rufgruppe:.. Funkrufname: An das Hessische Ministerium des Innern und für Sport - Lagezentrum der Hessischen Landesregierung - Telefax 0611 / 353-1766 Für einen Einsatz in.. werden angefordert: (Anzahl eintragen!) Hubschrauber für den Einsatz des Löschwasser-Außenlastbehälters "Bambi-Bucket" groß (Fassungsvermögen 1960 l) Hubschrauber für den Einsatz des Löschwasser-Außenlastbehälters "Bambi-Bucket" klein (Fassungsvermögen 795 l) Genauer Einsatzort:. Landeplatz Hubschrauber:. Aufnahme der Lösch-..... wasser-außenlastbehälter..... (UTM-Gitter/GPS-Koordinaten)..... (UTM-Gitter/GPS-Koordinaten)..... (UTM-Gitter/GPS-Koordinaten) Ansprechpartner an der Einsatzstelle:.. Telefon:. Rufgruppe:.. Funkrufname:. Besondere Einsatzhinweise:.. Die entstehenden Kosten werden ausschließlich von der anfordernden Stelle übernommen. Ort/Datum Unterschrift