Wichtige Informationen zur Anmeldung im Berufskolleg

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Zentrale Anmeldung für das Kaufmännische Berufskolleg 1 und 2 Walter-Eucken-Schule, Ludwig-Erhard-Schule, Engelbert-Bohn-Schule, Ernst-Frey-Str. 2, 76135 Karlsruhe, Telefon: 0721-133-4830, E-Mail: bk-sekretariat@wes.karlsruhe.de Wichtige Informationen zur Anmeldung im Berufskolleg Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern vielen Dank, dass Sie sich um die Aufnahme an einer unserer Schulen bewerben. Um das Bewerbungsverfahren durchführen und abschließen zu können, benötigen wir noch einige Unterlagen von Ihnen: Letztes Schulabschlusszeugnis in beglaubigter Abschrift Erklärung bzgl. der Datenschutz- und Urheberrechts-Regelungen (Homepage der jeweiligen Schule) Einwilligung in die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail (Homepage der jeweiligen Schule) Anerkennung der Nutzungsordnung des Pädagogischen Schulnetzes (Homepage der jeweiligen Schule; Ausnahme: An der WES gibt es keine derartige Nutzungsordnung) Anerkennung der Haus- und Hofordnung (Homepage der jeweiligen Schule) Kenntnisnahme Probezeit (Homepage der jeweiligen Schule) Die Formulare finden Sie zum Ausdruck auf der jeweiligen Homepage der oben aufgeführten Schulen (www.walter-eucken-schule.de ; www.les-ka.de ; www.ebs-karlsruhe.de). Sollten Sie noch minderjährig sein, benötigen wir auf den jeweiligen Formularen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Bitte stellen Sie uns diese Unterlagen gesammelt bis spätestens Mittwoch, 25.07.2018, um 12:00 Uhr zur Verfügung, damit die Entscheidung über die Aufnahme getroffen werden kann. OStD Stefan Pauli OStD in Sandra Lochmann OStD Uwe Bäuerle Walter-Eucken-Schule Ludwig-Erhard-Schule Engelbert-Bohn-Schule

Zentrale Anmeldung für das Kaufmännische Berufskolleg 1 und 2 Walter-Eucken-Schule, Ludwig-Erhard-Schule, Engelbert-Bohn-Schule, Ernst-Frey-Str. 2, 76135 Karlsruhe, Telefon: 0721-133-4830, E-Mail: bk-sekretariat@wes.karlsruhe.de An alle Schülerinnen und Schüler, die sich an einer der drei o.g. Schule anmelden möchten geb. am unter 18 J. Name, Vorname Klasse: Wird von der Schule eingetragen Einverständniserklärung bzw. Erklärung der Kenntnisnahme Diese Erklärung ist für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schularten spätestens am Tag der Abschlusszeugnisvorlage an der Schule abzugeben. Die Anlagen A-D sind aufgrund des Anmeldeprozederes für alle drei Schulen zu lesen und zu akzeptieren. Die erforderlichen Unterlagen und Dokumente habe ich erstellt bzw. über die Homepage der Schule heruntergeladen. Formular 1: Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos von Schüler/innen habe ich gelesen, verstanden, unterschrieben. (bitte ausdrucken) Formular 2: Die Einwilligung in die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail habe ich ausgefüllt und unterschrieben. (bitte ausdrucken) Die nachstehenden Unterlagen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Schule! Anlage A: Die Nutzungsordnung des Pädagogischen Schulnetzes habe ich gelesen, verstanden und erkenne sie an. (Die Einweisung erfolgt i.d.r. im Rahmen der Einführungstage) (An der WES gibt es keine derartige Nutzungsordnung) Anlage B: Die Regelungen zum Entschuldigungsverfahren an der jeweiligen Schule habe ich zur Kenntnis genommen. Anlage C: Die Haus- und Hofordnungen der drei Schulen habe ich gelesen, verstanden und erkenne sie an. Anlage D: Die Regelungen zur Probezeit habe ich zur Kenntnis genommen. (für alle Schulen gleich) Das Abschlusszeugnis habe ich in beglaubigter Form abgegeben. Einen aktuellen, unterschriebenen Lebenslauf habe ich abgegeben. Ein aktuelles Pass-/Bewerbungsfoto habe ich abgegeben. Der 1. Elternabend an der EBS findet am Montag, 15.10.2018, um 19:00 Uhr statt. Der 1. Elternabend an der LES findet am Donnerstag, 18.10.2018, um 18:30 Uhr statt. Der 1. Elternabend an der WES findet am Donnerstag, 11.10.2018, um 19:00 Uhr statt. [Ort, Datum] [Unterschrift der Schülerin / des Schülers] Zusätzlich bei Schüler/innen unter 18 Jahren: [Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten]

Formular 1: Einwilligung in die Veröffentlichung Von personenbezogenen Daten und Fotos von Schüler/innen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, in geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben auch personenbezogen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-) Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte oder Abschlussfeiern in Betracht. Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre / Eure Einwilligung einholen. Hiermit willige ich / willigen wir in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sowie Fotos der oben bezeichneten Person in folgenden Medien ein: (Bitte ankreuzen) 1. Örtliche Tagespresse Fotos Personenbezogene Daten 2. World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule (Siehe hierzu den Hinweis unten) Fotos Personenbezogene Daten Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Ton-, Video- und Filmaufnahmen sind von dieser Einwilligung nicht umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich beim Schulleiter widerruflich. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis: Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte Suchmaschinen aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit derzeit weiteren oder zukünftig im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden. [Ort, Datum] [Unterschrift der Schülerin / des Schülers] Zusätzlich bei Schüler/innen unter 18 Jahren: [Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten]

Formular 2: Einwilligung in die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Ausbilder, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, oftmals wird der Wunsch an uns herangetragen, per E-Mail mit den zuständigen Ansprechpartnern an unserer Schule zu kommunizieren. Die Schule versucht diesem Wunsch nachzukommen, ist aber als Teil der öffentlichen Verwaltung an strenge gesetzliche Regelungen gebunden. Der Anschluss eines Computers an das Internet und der Versand von E-Mails sind mit Datenschutzrisiken verbunden. Über das Internet versandte E-Mails können leicht verfälscht oder unter fremden Namen erstellt werden, es gibt keine absolute Zuverlässigkeit für den Zugang der Nachricht beim Adressaten und für den Ausschluss unerwünschter Zugriffe auf die übersandten Daten. Aussagen über das schulische Verhalten von Schülerinnen und Schülern, über deren Leistungen oder Fehlzeiten sind besonders schutzbedürftige Daten. Die Schule darf keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten über das Internet versenden, ohne dass der Empfänger ausdrücklich auf diese Risiken hingewiesen wurde und mit dem Versand von Daten über das Internet einverstanden ist. Hiermit willige ich / willigen wir in die Kommunikation per E-Mail ein. Mir / uns ist bewusst, dass die Datenübermittlung per E-Mail unverschlüsselt erfolgt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbefugte Personen oder gar fremde Dritte die Nachricht einsehen, verwenden oder verändern können. [E-Mailadresse, über welche die Kommunikation laufen soll] Hinweis: Die E-Mail-Kommunikation erfolgt ausschließlich mit der hier genannten Mailadresse. 4. Datum und Unterschrift(en) [Ort, Datum] [Unterschrift der Schülerin / des Schülers] Zusätzlich bei Schüler/innen unter 18 Jahren: [Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten]

Anlage D: Probezeitregelungen Einjähriges Berufskolleg 1 (1BK1W) 10 Probezeit (1) Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit; 12 Absatz 2 gilt entsprechend. Ausnahmsweise kann die Klassenkonferenz auch bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des 12 Absatz 2 die Probezeit für bestanden erklären, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit zu der Auffassung gelangt, dass die Leistungen nur vorübergehend den Anforderungen nicht entsprechen und die Anforderungen im weiteren Verlauf des Berufskollegs I voraussichtlich erfüllt werden. (2) Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das jeweilige Berufskolleg 1 verlassen, soweit in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist. Das Nichtbestehen der Probezeit ist im Halbjahreszeugnis zu vermerken. (3) Wer an einem Beratungsgespräch, das das Berufskolleg der Schülerin oder dem Schüler anbietet, teilgenommen hat, darf das Berufskolleg 1 auf Antrag weiterhin bis zum Ende des laufenden Schuljahres mit den Rechten und Pflichten einer Schülerin oder eines Schülers besuchen, auch wenn die Probezeit nicht bestanden wurde. In dem Beratungsgespräch sind das bisherige Lern- und Arbeitsverhalten mit der Schülerin oder dem Schüler zu reflektieren und Verhaltensänderungen, die voraussichtlich eine Verbesserung der Leistungen bewirken können, zu besprechen. Ergänzend soll das Berufskolleg mit der Schülerin oder dem Schüler eine Vereinbarung über das zukünftige Lern- und Arbeitsverhalten schließen. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung gilt als Verstoß gegen die Schulordnung im Sinne von 90 Absatz 1 SchG. Gelingt es den Bildungsgang erfolgreich abzuschließen, ist eine Aufnahme in das Berufskolleg 2 desselben Schultyps möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen für das Berufskolleg 2 erfüllt sind. (4) Wer die Probezeit nicht bestanden und das jeweilige Berufskolleg 1 verlassen hat, kann in ein Berufskolleg 1 desselben Typs nur aufgenommen werden, wenn nach Aufnahme aller Bewerberinnen oder Bewerber, die die Voraussetzungen nach 7 erfüllen, noch Schulplätze frei sind, und die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft in einem Kolloquium zu der Auffassung gelangt, dass die Bewerberin oder der Bewerber nach nochmaliger Aufnahme den Anforderungen des aufnehmenden Berufskollegs 1 genügen wird. Das Berufskolleg kann, um dieses Ziel zu fördern, Vereinbarungen mit der Bewerberin oder dem Bewerber über das Lern- und Arbeitsverhalten schließen. Absatz 3 Satz 4 gilt entsprechend. Einjähriges Berufskolleg 2 (1BK2W) 10 Probezeit (1) Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit; 18 Absatz 4 gilt entsprechend. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg 2 verlassen. Für den Besuch eines Berufskollegs 2 desselben Typs ist die erneute Teilnahme am Aufnahmeverfahren nach dieser Verordnung einmal möglich. (2) Ausnahmsweise kann die Klassenkonferenz auch bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Halbsatz 2 die Probezeit für bestanden erklären, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit zu der Auffassung gelangt, dass die Leistungen nur vorübergehend den Anforderungen nicht entsprechen und die Anforderungen im weiteren Verlauf des Berufskollegs 2 voraussichtlich erfüllt werden.