Abfallwegweiser mit geändertem Tourenplan.

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Transkript:

Abfallwegweiser 2018 mit geändertem Tourenplan www.vogtlandkreis.de

Zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Hinweise zur Entsorgung im Vogtlandkreis Kommunale Entsorger / private Entsorger... Seite 4 Meldepflichten / Neues ab 2019... Seite 5 Meldepflichten (vor 2019)... Seite 6 Die Abfallgebühren... Seite 6 Abfallbilanz 2016... Seite 6 Restabfall... Seite 7 Bioabfall (nur im Satzungsgebiet Stadt Plauen)... Seite 7 Sperrmüll... Seite 8 Haushaltsauflösungen mittels Container / gebührenpflichtige Abgabe von Sperrmüll... Seite 8 Ausgewählte Abfälle (Fenster, Türen, Altreifen)... Seite 9 Papier, Pappe, Kartonagen... Seite 9 Problemabfallsammlung / Entsorgung gefährlicher Abfälle... Seiten 10 / 11 Elektronikschrott / Elektronikschrottcontainer im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 12 Weihnachtsbäume / Grüngut... Seite 13 Sammlung von Wertstoffen (Altglas, Leichtverpackungen und Schrott)... Seite 14 / 15 Banderolen / Restabfallsäcke... Seite 15 Vertrieb von Banderolen und Restabfallsäcken im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 16 / 17 Ausgabestellen für gelbe Säcke... Seiten 18 / 19 Tourenpläne / Tourenübersichten / Containerstandplätze Hinweise zum Tourenplan Altkreis / Feiertagsregelungen... Seite 20 Tourenplan Altkreis (Restabfall, gelbe(r) Tonne / Sack, blaue Tonne, Grüngut / Weihnachtsbäume)... Seiten 20 33 Abfuhrtermine 14-täglich (Satzungsgebiete Altkreis / Stadt Plauen)... Seite 34 Abfuhrtermine Weihnachtsbäume, Grüngut im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 35 Abfuhrtermine für den Restabfall 4-wöchentlich im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 35 Hinweise zum Tourenplan Stadt Plauen / Feiertagsregelungen... Seite 36 Tourenplan Stadt Plauen (Entsorgungsrhythmus Restabfall, Biotonne, gelbe(r) Tonne / Sack, blaue Tonne)... Seiten 36 49 Standplätze Weihnachtsbaumannahme im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 50 Containerstandplätze Sperrmüll und Kleinschrott im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 50 Standplätze Wertstoffcontainer, Glas und Papier im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 51 Standorte Elektronikschrott-Container im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 52 Tourenplan Schadstoffmobil (Frühjahrs- und Herbsttour) im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 53 56 Formulare Anmeldung / Änderungsmeldung / Abmeldung nur für Haushalte im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seiten 57 / 58 Meldeformular Abfallentsorgung ab 2019 für Grundstückseigentümer / Verwalter... Seiten 59 / 60 Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 61 / 63 Hinweise für die Bestellung Sperrmüll-Abholung im Satzungsgebiet Altkreis... Seiten 62 / 64 Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 65 Hinweise für die Bestellung Sperrmüll-Abholung im Satzungsgebiet Stadt Plauen... Seite 66 Auftrag zur Abholung von E-Schrott und ausgewählten Abfällen im Satzungsgebiet Altkreis... Seite 67 Allgemeines Abfall-ABC Wohin mit welchem Abfall?... Seiten 68 70 Entsorgungsfirmen von A bis Z Wer entsorgt was?... Seite 71 Jahreskalender 2018... Seite 72 Seite 2 AWW 2018

Aktuelles / Amt für Abfallwirtschaft AKTUELLES Beachten Sie, dass die Touren im Satzungsgebiet Altkreis überarbeitet wurden und sich deshalb zum Teil veränderte Abfuhrtage zum Vorjahr ergeben. Die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) ist umgezogen. Die neue Anschrift lautet: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland Alte Reichenbacher Straße 76 08606 Oelsnitz Ermäßigungs- und Änderungsanträge im Satzungsgebiet Altkreis sind jeweils bis zum 28.02. eines Jahres oder innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Ermäßigungs- bzw. Änderungsgrundes zu stellen. Eine Anmeldung für die Biotonnenreinigung 2018 im Satzungsgebiet Stadt Plauen muss bis zum 31.01.2018 erfolgt sein. Danach sind keine Anmeldungen für das laufende Jahr mehr möglich. Neue Meldepflichten für Grundstückseigentümer Aufgrund der neuen Regelungen, die ab 2019 in Kraft treten, ergeben sich neue Meldepflichten für Grundstückseigentümer. Mehr erfahren Sie auf Seite 5. Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz Telefon: 03741 300-2271 E-Mail: awi@vogtlandkreis.de Fax: 03741 300-4042 Website: www.vogtlandkreis.de Öffnungszeiten und Telefonnummern Mo, Mi, Fr 09:00 12:00 Uhr Di 09:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Do 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Abfallgebühren Wählen Sie den Ansprechpartner entsprechend des jeweiligen Entsorgungsgebietes (EG) laut Tourenplan: Entsorgungsgebiete ab Seite 20 (Altkreis) bzw. ab Seite 36 (Stadt Plauen): 1 und 4 03741 300-2285 2 und 3-2286 5-2284 6-2287 -2294-2295 Fax -4042 Spezielle Abfallgebührenfälle: Gewerbetreibende u. Ä. / Sonderleistungen 03741 300-2298 Widersprüche Satzungsgebiet Altkreis Haushalt 03741 300-2296 Gewerbe -2298 Banderolen / Restabfallsäcke 03741 300-2283 Abfallberatung 03741 300-2274 -2278-2281 Bei Fragen zu Zahlungseingängen und / oder Mahnungen wenden Sie sich bitte an das: Landratsamt Vogtlandkreis, SG Kreiskasse Postplatz 5 08523 Plauen E-Mail info-kasse@vogtlandkreis.de Telefon 03741 300-1652 -1653-1654 Fax -4010 Satzungsgebiet Stadt Plauen Haushalt / Gewerbe 03741 300-2287 AWW 2018 Seite 3

Kommunale Entsorger / private Entsorger Kommunale Entsorger im Vogtlandkreis Entsorgungsunternehmen Abfallannahmestellen / Wertstoffhöfe Entsorgungsart / Abfallart Öffnungszeiten Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) Alte Reichenbacher Straße 76 08606 Oelsnitz Telefon: 037421 123300, Fax: 037421 123399 E-Mail: service@kev-falkenstein.de www.kev-falkenstein.de Abholung und Entsorgung von Elektronikschrott Grüngut, Weihnachtsbäumen Papier und Pappe, Restabfall, Sperrmüll Ansprechpartner für Behältergestellung (nur noch in 2018, für Behälter ab 2019 direkt beim Amt für Abfallwirtschaft) Firma Glitzner Entsorgung GmbH OT Schneidenbach / Weißensander Weg 8 08468 Reichenbach Telefon: 03765 386990 E-Mail: service@glitzner-entsorgung.de Annahmestelle für Problemabfälle Abholung und Entsorgung von Grüngut, Weihnachtsbäumen Papier und Pappe Problemabfällen (Schadstoffmobil) Restabfall und Sperrmüll Mo Fr 06:00 16:00 Uhr Wertstoffhof Falkenstein Plauensche Straße 94 08223 Falkenstein Telefon: 03745 749201 Annahmestelle für Altreifen, Türen und Fenster E-Schrott Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Schrott, Sperrmüll Mo Fr 07:30 17:00 Uhr Sa 08:00 12:00 Uhr (gerade Kalenderwoche) Wertstoffhof Oelsnitz an der MBS Alte Reichenbacher Straße 76 08606 Oelsnitz Telefon: 037421 123325 Annahmestelle für Altreifen, Türen und Fenster E-Schrott Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Schrott, Sperrmüll Mo, Mi, Fr Di, Do Sa 07:30 16:00 Uhr 07:30 17:00 Uhr 08:00 12:00 Uhr Wertstoffhof Plauen Klopstockstraße 15 08525 Plauen Telefon: 03741 5954023 Annahmestelle für Altreifen E-Schrott Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Problemabfälle (Kleinstmengen) Schrott, Sperrmüll Mo, Mi, Fr Di, Do Sa 07:00 17:00 Uhr 07:00 18:00 Uhr 08:00 12:00 Uhr Wertstoffhof Schneidenbach bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH OT Schneidenbach / Weißensander Weg 8 08468 Reichenbach Telefon: 03765 3869928 E-Mail: service@glitzner-entsorgung.de Annahmestelle für Altreifen, Türen und Fenster E-Schrott Grüngut, Weihnachtsbäume Papier und Pappe Schrott, Sperrmüll Mo Fr 07:00 17:00 Uhr Sa 08:00 12:00 Uhr (ungerade Kalenderwoche) Von den dualen Systemen beauftragte private Entsorger im Vogtlandkreis Ansprechpartner für Leerung bzw. die Sammlung der gelben Tonnen / gelben Säcke Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Betrieb Westsachsen / Plauen Alte Plauener Straße 1, 08541 Plauen Telefon: 03741 444397, Fax: 03741 431014 E-Mail: dispo.zwickau@veolia.com Ansprechpartner für die Sammlung von Altglas Mitteldeutsche Logistik GmbH (MDL) Plauensche Straße 92, 08223 Falkenstein Telefon: 03745 78470, Fax: 03745 784730 E-Mail: anja.rink@fehr.de Seite 4 Öffnungszeiten: Mo Fr Öffnungszeiten: Mo Fr 07:00-16:00 Uhr 06:30 16:00 Uhr AWW 2018

Meldepflichten / Neues ab 2019 Am 15. Juni 2017 beschloss der Kreistag des Vogtlandkreises eine einheitliche Abfallwirtschaftssatzung für das gesamte Kreisgebiet, die am 01. Januar 2019 in Kraft treten wird. Dadurch gibt es ab 2019 grundlegende Änderungen bei der Abrechnung von Abfallgebühren und bei der Abfuhr von Abfällen. Ab 2019 werden Abfallgebühren im gesamten Vogtlandkreis grundsätzlich beim Grundstückseigentümer erhoben. Die Grundstückseigentümer sind daher verpflichtet, die für die Erhebung der Abfall gebühren wichtigen Angaben gegenüber dem Amt für Abfallwirtschaft mitzuteilen. Gleichzeitig bestimmen ab 2019 ausschließlich die Grundstückseigentümer über die Aufstellung von Abfallbehältern für Restabfall, Bioabfall und Pappe / Papier auf ihrem / ihren Grundstück / en. Einige Neuerungen auf einem Blick: Einführung der Biotonne im gesamten Vogtlandkreis (Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen möglich) Einführung eines Ident-Systems für Restabfallbehälter und Biotonnen (elektronische Erfassung der Leerungen) Wegfall der Banderolen (bisher im Altkreis) Wegfall der Wahl eines festen Entsorgungsrhythmus (bisher in Plauen) andere Behältergrößen für Restabfall (80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1100 l) andere Behältergrößen für Bioabfall (60 l, 120 l, 240 l) Biotonnen wahlweise mit Biofilterdeckel (gegen zusätz liche Gebühr) Berechnungsgrundlage für Abfallgebühren bestimmen sich ab 2019 nach der Anzahl der sogenannten Nutzungsein heiten und ggf. Einwohnergleichwerten (nur bei gewerb lichen oder ähnlichen Einrichtungen) Papiertonnen werden flächendeckend grundstücksbezogen bzw. haushaltsnah gestellt (bisher nur im Altkreis), Verminderung der zentralen Sammelplätze für Papier / Pappe (in Plauen) optionales Angebot eines Vollservice (gegen zusätzliche Gebühr) Da für die Erhebung der Abfallgebühren künftig andere Grundlagen gelten, müssen durch die Grundstückseigentümer folgende Angaben grundsätzlich mitgeteilt werden: Anschrift des Grundstückes Name und Anschrift des Eigentümers Angaben zur Nutzungsart (privat und / oder gewerblich) Anzahl der Nutzungseinheiten (privat und / oder gewerblich) Gesamtzahl der Personen und / oder Beschäftigten benötigte/r Restabfallbehälter, Bio- und Papiertonne/n Wenn sich in diesen Punkten Änderungen ergeben, sind diese ebenfalls mitzuteilen. Für Mitteilungen haben wir auf der Seite 59 ein Formular vorbereitet. Häufige Fragen Was sind Nutzungseinheiten? Es wird zwischen privaten und gewerblichen Nutzungseinheiten unterschieden. Als private Nutzungseinheit versteht man alle einzelnen Wohneinheiten, z. B. Ein familienhäuser, Doppelhaushälften, Einlieger- und Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Wochenendhäuser und Wohn gemein schaften, in denen private Haushalte geführt werden. Als gewerbliche Nutzungseinheit sind alle nicht durch private Haushalte zu Wohnzwecken genutzte Einheiten zu verstehen. Diese können verpachtet, vermietet, gewerblich oder freiberuflich genutzt sein. Dazu gehören zum Beispiel Praxen, Kanzleien, Krankenhäuser, Verwaltungen, Sportstätten, Vereinsräume, Gewerbe- und Handelsbetriebe, Schulen und öffentliche Einrichtungen, Hotels, Pensionen. Ist eine Befreiung von der Biotonne möglich? Da gerade im ländlichen Raum viele Grundstückseigentümer Kompostierung betreiben, ist in diesen Fällen eine Befreiung von der Biotonne möglich. Dafür muss der Grundstückseigentümer versichern, dass alle auf dem Grundstück lebenden Personen Eigenkompostierung be treiben. Weiterhin müssen auf dem Grundstück mindestens 25 m² Fläche pro Person zum Ausbringen (Verteilen) des Komposts zur Verfügung stehen. Dafür geeignete Flächen sind z. B. Beete, Stauden und Grünflächen. Wie stelle ich den Antrag auf Befreiung von der Biotonne? Hierfür nutzen Sie bitte das Formular auf Seite 60. Dieses können Sie auch faxen oder per E-Mail an das Amt für Abfallwirtschaft senden. Für Grundstücke auf denen nur gewerbliche Nutzungseinheiten vorhanden sind, genügt der Nachweis der privatrechtlichen Entsorgung von Bioabfällen. Was ist ein Ident-System? Mithilfe eines Behälter-Identifikationssystems (kurz Ident-System) werden künftig die Leerungen der Restabfallbehälter und Biotonnen elektronisch erfasst. Dies bedeutet, dass ab 2019 nur noch Restabfallbehälter und Biotonnen geleert werden, bei denen ein sogenannter Transponder (elek tronischer Chip) eingebaut ist. Eine auf diesem kleinen elektronischen Chip enthaltene Kennziffer sichert die Zuordnung jedes Behälters zu einem Grundstück. Ein spezielles Lesegerät am Entsorgungsfahrzeug überprüft die Transponder nummer und übernimmt die Erfassung der Leerung. Künftig genügt es, seinen genutzten Behälter erkennbar zur Leerung bereitzustellen, ohne beispielsweise im Satzungsgebiet Altkreis eine Banderole anzubringen oder im Satzungsgebiet Plauen den gewählten Entsorgungsrhythmus zu beachten. Wie häufig muss ich meine Abfallbehälter künftig bereitstellen? Ab 2019 muss jeder Restabfallbehälter mindestens vier Mal und jede Biotonne mindestens sechs Mal im Jahr geleert werden. Für die Papiertonne gibt es keine Mindestleerungen. Grundsätzlich wird jede Straße alle 14 Tage durch die Entsorgungsfahrzeuge angefahren. Die Behälter können dann bei Bedarf zur Leerung bereitgestellt werden. AWW 2018 Seite 5

Meldepflichten / Abfallgebühren / Abfallbilanz Meldepflichten (vor 2019) Entsprechend der Abfallwirtschaftssatzungen des Vogtlandkreises sind im Satzungsgebiet des Altkreises alle Haushalte, Gewerbetreibenden u. Ä., bspw. auch Anwalts- und Steuerkanzleien, Ärzte, Freiberufler, Heime, Krankenhäuser, Schulen etc., sowie im Satzungsgebiet Stadt Plauen alle Grundstückseigentümer verpflichtet, sich beim Amt für Abfall wirtschaft des Vogtlandkreises (Stephanstr. 9, 08606 Oelsnitz) schriftlich anzu melden, sofern auf Grundstücken Gebäude bewohnt oder gewerblich genutzt werden. Weiterhin sind alle Änderungen, die für die Bemessungsgrundlage der Abfallgebühren entscheidend sind, unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungspflichtige Änderungen sind z. B.: Personenzahländerungen durch Zuzug, Umzug, Wegzug, Geburten, Sterbefälle Änderung der Mitarbeiterzahl bei Gewerben und gewerbeähn lichen Einrichtungen Namensänderungen geänderte Vollmachten (z. B. bei Immobilienverwaltungen, Berufsbetreuern etc.) Wechsel von Grundstückseigentümern Ein vorbereitetes Meldeformular für Satzungsgebiet Plauen finden Sie auf den Seiten 65 / 66 im Abfallwegweiser. Auch formlose Änderungsmeldungen sind möglich. Im Satzungsgebiet Altkreis ergeht bei mitgeteilten Änderungen, welche die Gebührenhöhe nicht beeinflussen, z. B. Umzug innerhalb des Landkreises, kein Änderungsbescheid. Die Abfallgebühren Die Gebühren setzen sich gemäß der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung für alle Haushalte, Gewerbetreibenden, gewerbeähnlichen Einrichtungen oder Grundstückseigentümer (nur im Satzungsgebiet Plauen) wie folgt zusammen: Festgebühr Alle Haushalte, Gewerbetreibenden, gewerbeähnlichen Einrich tungen sowie Grundstückseigentümer (nur im Satzungsgebiet Plauen) müssen jährlich eine feste Gebühr pro Einwohner und / oder Einwohnergleichwert entrichten. Hinzu kommt noch eine leerungsabhängige Leistungsgebühr ( Leerungsgebühr ). Diese kann in Form einer Gebühr für den Erhalt einer Banderole (nur im Satzungsgebiet Altkreis, s. S. 15) oder eines Restabfallsackes entrichtet werden sowie durch die Bezahlung eines Gebührenbescheides für die in Anspruch genommenen Leerungen. Dazu kommen bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen evtl. Sondergebühren wie z. B. bei: Sonderleerungen Bei Bedarf kann maximal einmal im Halbjahr eine Sonderleerung gegen Gebühr beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich bei der Kreisentsorgungs GmbH (KEV), Alte Reichenbacher Straße 76, 08606 Oelsnitz gestellt werden. Für das Satzungsgebiet Stadt Plauen müssen diese im Amt für Abfallwirtschaft beantragt werden. Gebührenermäßigungen Ermäßigung im Satzungsgebiet Stadt Plauen Bei Nebenwohnsitz in Plauen Im Satzungsgebiet Plauen kann bei nachgewiesenem Nebenwohnsitz durch den Anschlusspflichtigen (i. d. R. der Grundstückseigentümer, Hausverwalter etc.) eine Ermäßigung um 50 % der Festgebühr (anteilig je Einwohner) für den Nebenwohnsitz beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich beim Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft ( siehe rechts) erfolgen. Ermäßigungen im Satzungsgebiet Altkreis Haushalte mit kindergeldberechtigten Personen Sofern in Haushalten mindestens zwei Kinder leben, für die Kindergeld bezogen wird, ist auf Antrag nur für ein Kind, für das Kindergeld bezogen wird, die Festgebühr zu entrichten. Alle weiteren Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, sind von der Festgebühr befreit. Voraussetzung für die Gewährung einer Ermäßigung ist ein formloser schriftlicher Antrag. Dem Antrag müssen die Kindergeldbescheide für alle im Haushalt lebenden Kinder in Kopie beigefügt sein. Sofern kein Kindergeldbescheid existiert, genügt jeweils die Kopie der Geburtsurkunde und des aktuellen Kontoauszuges, der die Zahlung des Kindergeldes für jedes Kind belegt. Nur für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Antrag und Nachweis (in der Regel die Kopie des Bescheides über den fortwährenden Bezug des Kindergeldes) jährlich bis zum 28.02. vorgelegt werden. Überwiegende Abwesenheit vom Wohnort im Vogtlandkreis Anspruch auf Gebührenermäßigung haben Benutzungspflichtige, die in der überwiegenden Zeit des Jahres nicht am Wohnort leben, wie z. B: Schüler, Studenten, Azubis, die am Ausbildungsort in Internaten, Neben wohnungen etc. untergebracht sind, freiwillig Wehrdienstleistende, Berufssoldaten, die nicht über wiegend am Wohnort leben, Berufstätige mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Vogtlandkreis, die die überwiegende Zeit des Jahres ortsabwesend sind. Die Ermäßigung beträgt maximal 75 % der Festgebühr / ggf. der Leistungsgebühr. Generelle Befreiung in Einzelfällen Die Gebührenerhebung kann befristet entfallen. Dies betrifft Benutzungspflichtige, die sich über einen zusammenhängenden Zeitraum über 3 Monate außerhalb des Bundesgebietes aufhalten, also beispielsweise: Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz Jugendliche, die eine Au-Pair-Tätigkeit ausüben Seeleute auf längeren Fahrten Schüler / Studenten, die im Austausch in anderen Staaten lernen Antragstellung und Bewilligung von Ermäßigungen oder Befreiungen (Satzungsgebiet Altkreis) Bitte unbedingt beachten! Die Antragstellung für Änderungen, Befreiungen und Ermäßigungen hat schriftlich bis 28.02. des laufenden Gebührenjahres zu erfolgen. Wenn der Grund der Antragstellung erst während des Jahres eintritt, hat die Antragstellung umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Ereignisses unter Vorlage der entsprechenden gültigen Nachweise zu erfolgen. Unbedingt erforderlich sind die gültigen und aktuellen Nachweise,die den Grund des Antrages belegen, z. B.: Kopie der Studien- oder Wehrdienstbescheinigung, Bestätigungen des Arbeitgebers, Mietverträge zu Internatsplätzen (in Kopie). Die Befreiung / Ermäßigung wird in der Regel maximal für das je weilige Gebührenjahr gewährt. Ist der Befreiungs- / Ermäßigungstat bestand über das Jahr hinaus gegeben, z. B. bei Studium oder Auswärtstätigkeit, ist der Antrag unter Vorlage der erforderlichen Nachweise jährlich neu zu stellen. Bei Gebührenpflichtigen, die Anspruch auf Ermäßigung besitzen, beginnt die Gewährung der Ermäßigung mit der im Haushalt lebenden Person, die den geringsten Gebührenanteil trägt (d. h. es zählen auch die Personen, für die 0 EUR Festgebühr erhoben wurden). Den Antrag sowie die Nachweise senden Sie bitte an: Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Abfallwirtschaft, Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz, E-Mail: awi@vogtlandkreis.de, Fax: 03741 300-4042 Abfallbilanz 2016 Wir geben hiermit bekannt, dass in die Abfallbilanz des Vogtlandkreises 2016 im Amt für Abfallwirtschaft Einsicht genommen werden kann. Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer: 03741 300-2281. Seite 6 Auskünfte unter 03741 300-2274/-2278/-2281 AWW 2018

Hinweis zur Entsorgung im Vogtlandkreis Restabfall Unter Restabfall versteht man den Abfall aus Haushalten und Gewerben, der durch Verunreinigung oder Vermischung, keiner an deren getrennt gesammelten Abfallfraktion mehr zu geordnet werden kann. Restabfälle sind u. a. Asche, Ruß, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Baby windeln, Zigarettenkippen, Kleinabfälle aus Gummi, Frittierund Bratfette aus Haushalten, Hygieneartikel, Watte, Kerzen, Buntund Bleistiftreste, Kugelschreiberminen, Keramik, Porzellan, Flachspiegel, Haushaltsglas, alte Tapeten, Stoffreste, nicht mehr tragbare Altkleider ( Lumpen ) oder Schuhe, verschmutzte Verpackungen, durchgehärtete Farben, Küchen- und Speiseabfälle (wenn nicht der Kompostierung oder in Plauen der Biotonne zuführbar) u. Ä. Keine Restabfälle sind u. a. alle satzungsgemäß ausgeschlossenen Abfälle, gefährliche Abfälle ( Problemabfälle ), Wertstoffe. allgemeine Regelungen / Hinweise: Es sind nur die satzungsgemäß zugelassenen Abfallbehältnisse zu verwenden. Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss grundsätzlich mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Über Restabfallbehälter sind nur die entsprechenden satzungsgemäß zugelassenen Abfälle zu entsorgen. Die zu entleerenden Abfallbehälter sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Abend des Vortages vor dem Grundstück bereitzustellen. Erfolgt die Behälterbereitstellung später als 06:00 Uhr kann kein Anspruch auf Leerung geltend gemacht werden. Der Restabfall darf keine brennenden oder glühenden Bestandteile enthalten. Er darf nicht eingepresst oder mit Wasser verdichtet (eingeschlämmt) werden. Nutzen Sie beispielsweise bei feuchten Abfällen die gebührenpflichtigen Restabfallsäcke für die Bereitstellung bzw. hängen Sie vor der Befüllung einen normalen Müllsack in den Behälter. Für Restabfälle, die durch unsachgemäßes Einbringen, Festfrieren oder aus anderen Gründen nach dem Schüttvorgang im Abfall behälter verbleiben, besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung durch den beauftragten Dritten im Rahmen der Entsorgungstour, insbesondere wenn bereits eine teilweise Verkippung erfolgte oder der Behinderungsgrund entfällt! Sofern die Banderole durch den beauftragten Dritten bereits entwertet wurde, besteht kein Anspruch auf gebührenfreie Nachleerung bzw. Gebührenminderung. Regelungen für die Entsorgung im Satzungsgebiet Altkreis: Restabfallbehälter (bis einschließlich 240 l) sind vor der Leerung mit der jeweiligen Banderole zu versehen. Es ist aus hygienischen und ordnungsrechtlichen Gründen die mindestens quartalsweise Leerung des Abfallbehälters zu sichern. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeder Haushalt jährlich vier Restabfallbehälter leeren lassen muss. Durch die Bildung von Entsorgungsgemeinschaften können bspw. mehrere Haushalte gemeinsam einen Restabfallbehälter nutzen. Der Behälter ist dann mindestens einmal im Quartal zur Entsorgung bereitzu stellen, unabhängig vom gewählten Behältervolumen (80 l 240 l). Entsprechend der Regelungen in der Abfallwirtschaftssatzung besteht seit 2012 die Möglichkeit, dass der Landkreis sich durch Vorlage der Quittung(en) belegen lassen kann, dass im Laufe des Jahres mindestens eine Banderole pro Quartal genutzt wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es, falsche Entsorgungspraktiken in Haushalten zu unterbinden, aber auch hygienischen Forde rungen gerecht zu werden. Die Kaufbelege der Banderolen für die festen Restabfallbehältnisse sind deshalb dem öffentlich-recht lichen Entsorgungsträger auf Nachfrage vorzulegen. Für die Entsorgung von Grundstücken in verkehrstechnisch ungünstigen Wohnlagen prüft der Landkreis auf schriftlichen Antrag, ob der Einsatz eines Kleinmüllsammelfahrzeuges möglich ist. Eine Verpflichtung zum Einsatz dieses Fahrzeuges besteht jedoch nicht! Ebenfalls kann dieses Fahrzeug nicht zur Abholung von Sperrmüll eingesetzt werden! Tourenplan Kleinmüllfahrzeug Der Tourenplan des Kleinmüllsammelfahrzeuges ist im Abfallwegweiser nicht veröffentlicht! Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich direkt an die Einsatzleitung der KEV (037421 123300). Bioabfallsammlung (nur im Satzungsgebiet Stadt Plauen) In die Biotonne gehören: organische Küchenabfälle, Kaffeefilter und Teebeutel, Blumen und Pflanzenreste, organisches Tiereinstreu, Federn und Haare, Eierschalen, gekochte Speisereste u. Ä. Außerdem kleine Mengen von: Laub, Grasschnitt, zerkleinertem Strauchschnitt Hinweise zur Leerung der Biotonnen: Die zu entleerenden Abfallbehälter sind am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Abend des Vortages vor dem Grundstück bereitzustellen. Erfolgt die Behälterbereitstellung später als 06:00 Uhr kann kein Anspruch auf Leerung geltend gemacht werden. TIPPS ZUM UMGANG MIT DER BIOTONNE: feuchte Küchenabfälle in Küchenpapier einwickeln Biotonne im Sommer an einen kühlen, schattigen Platz und im Winter an einen frostfreien Platz stellen Tonnenboden mit zerknülltem Zeitungspapier auslegen Biotonne bei Bedarf ausspülen Nicht in die Biotonne gehören: alle Arten von Kunststoffen, Folienbeutel, sonstige Verpackungen, Restabfall usw. BIOTONNENREINIGUNG: Die Biotonnen werden bei der Leerung nicht gereinigt. Auf Antrag kann eine einmalige gebührenpflichtige Sommerreinigung für Biotonnen bei Anmeldung bis 31.01. des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden. Die Reinigung findet für die angemeldeten Biotonnen in der Zeit vom 28.05. bis 08.06.2018 am Tag der turnusmäßigen Leerung statt. Da die Reinigung separat durchgeführt wird, bitten wir die Grundstückseigentümer oder Verwalter, die in ihrem Abfallgebührenbescheid 2018 die Sommerreinigung der Biotonnen berechnet bekommen, die Biobehälter erst nach durchgeführter Reinigung wieder in das Objekt zu stellen. AWW 2018 Seite 7

Hinweis zur Entsorgung im Vogtlandkreis Sperrmüll Sperrige Abfälle sind solche, die wegen ihrer Abmessungen und ihres Gewichts nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können, insbesondere sind das Haushaltsgegenstände, Schrott und Möbel. Möbel und brauchbare Gegenstände sind vorrangig einer weiteren Verwendung zuzuführen. Abfälle aus Haushaltsauflösungen und Gebäuderenovierungen sind nicht Bestandteil der Sperrmüllsammlung. Bitte prüfen Sie vor der Entsorgung von Sperrmüll, ob vielleicht auch eine Weiterverwendung durch die Abgabe an soziale Einrichtungen, z. B. Möbelbörsen (s. S. 71) möglich ist. Allgemeines: Außerhalb der kommunalen Sammlung kann Sperrmüll an den auf Seite 4 genannten Wertstoffhöfen gebührenpflichtig abgeben werden. Vom Bringsystem ausgeschlossen sind Anlieferungen für Benutzungspflichtige durch gewerblich oder karitativ Tätige. Dies gilt auch, wenn eine von der KEV bestätigte Sperrmüllkarte vorgelegt wird. Der Sperrmüll soll zum Abholtermin grundsätzlich auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitgestellt werden. Ein Abtransport aus Wohnung, Keller, Boden oder Garten erfolgt nicht! Sperrmüll aus Grundstücken, die nicht angefahren werden können, wird nach wie vor an den bisher bekannten Sammelplätzen abgeholt. Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise auf den Rückseiten der Formulare! Regelungen im Satzungsgebiet Altkreis: Jeder Benutzungspflichtige des Vogtlandkreises (Altkreis) kann zweimal jährlich seine sperrigen Abfälle (Sperrmüll) auf Bestellung von zu Hause abholen lassen. Für Ihre Bestellung haben wir die Formulare auf den Seiten 61 / 63 vorbereitet. Bitte füllen Sie die zutreffenden Felder aus und senden das jeweilige Formular an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV). Bitte beachten: Verwenden Sie nur das Formular für den Altkreis! Anträge ohne angegebenes Gebührenkennzeichen können leider nicht abschließend bearbeitet werden. Innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der Bestellung wird der Sperrmüll abgeholt. Den Abholtermin bekommen Sie kurz vorher schriftlich mitgeteilt. Entsorgt werden einmal bis zu 3 m 3 Sperrmüll je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und im Rahmen der Zusatzentsorgung einmal bis zu 1 m 3 je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert. Über die Zusatzentsorgung kann auch direkt auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden (Bringsystem). Dies ist allerdings nur nach vorheriger Anmeldung mithilfe des Formulars möglich. Die Anlieferung im Bringsystem hat innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Bestätigung durch die KEV zu erfolgen. Extra bezahlen muss man dafür nicht. Regelungen im Satzungsgebiet Stadt Plauen: Sperrmüllsammlung an Containerstandplätzen Das durch das Landratsamt des Vogtlandkreises beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt an den öffentlich bekannt gegebenen Tagen und Plätzen in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sperrmüll an (siehe Seite 50 Containerstandplätze 2018). Sperrmüllsammlung auf Anforderung per Sperrmüllformular In diesem Fall gibt der Benutzungspflichtige (z. B. Mieter) auf dem Sperrmüllfor mular (Seite 65) Art und Menge des zu entsorgenden Sperrmülls an und schickt dieses ab. Nach Rückinformation durch die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) über den Abholtermin stellt der Benutzungspflichtige den Sperrmüll vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz bereit. Die Bereitstellung des Sperrmülls hat bis 6:00 Uhr am Abholtag, jedoch maximal 24 Stunden vorher, zu erfolgen. Im Laufe des Tages wird der Sperrmüll dann abgeholt. Die im Einzelfall bereitgestellte Sperrmüllmenge darf 3 m 3 oder 400 kg nicht überschreiten. Sperrmüll, der im bekannt gegebenen Abholzeitraum aus einem durch den Benutzungspflichtigen zu vertretenden Grund nicht abgeholt wurde, ist vom Benutzungspflichtigen am Abholtag unverzüglich bis spätestens 20:00 Uhr aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Ebenfalls können Benutzungspflichtige Sperrmüll bis zu einer Menge von 3 m 3 oder 400 kg pro Anlieferung auch direkt am Wertstoffhof in Plauen zu den regelmäßigen Öffnungszeiten anliefern. Haushaltsauflösungen mittels Container/ gebührenpflichtige Abgabe von Sperrmüll Haushaltsauflösungen dürfen nicht über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Hierfür bietet der Landkreis gebührenpflichtige Container in verschiedenen Größen an. Wer Abfälle aus Haushaltsauflösungen selbst transportieren möchte, kann sie bei den Wertstoffhöfen gebührenpflichtig anliefern. Seite 8 Auskünfte unter 03741 300-2274/-2278/-2281 AWW 2018

Hinweis zur Entsorgung im Vogtlandkreis Ausgewählte Abfälle (nur im Satzungsgebiet Altkreis) Ausgewählte Abfälle (siehe Formular Seite 67) können Sie bei Bedarf von zu Hause abholen und entsorgen lassen. Das ist gebührenpflichtig, außer für Elektrogeräte. Für deren Abholung und Entsorgung müssen Sie nicht zusätzlich bezahlen! Für die auf der rechten Seite genannten Abfälle gilt das Verursacherprinzip: Die Aufwendungen sind nicht Bestandteil der Abfallfestgebühr, hierfür ergeht ein gesonderter Bescheid. Beachten Sie, dass auch bei nicht vollständig durchgeführten Entsorgungsleistungen (z. B. nur die Anfuhr ohne tatsächliche Mitnahme des angemeldeten Abfalls) die Erhebung der gesamten Entsorgungsgebühr erfolgt. Nur, wenn mindestens einen Werktag (außer samstags) vor Abholung, eine Mitteilung über den Verzicht der angeforderten Entsorgungsleistung (z. B. Abholung eines Fensters) der KEV (siehe S. 4) schriftlich oder telefonisch übermittelt wird, kann auf eine Gebühren erhebung verzichtet werden. Im Falle eines erteilten Auftrags teilt Ihnen die KEV rechtzeitig Ihren Abholtermin mit. Die Abfälle sind wie üblich auf dem Gehweg vor dem Grundstück bereitzustellen. Ein Abtransport aus Grundstücken (z. B. Wohnung / Keller / Boden / Garten) kann nicht erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung. Die folgenden Abfälle können Sie bei den Wertstoffhöfen (s. Seite 4) anliefern: Gebührenpflichtig: Spezielle Abfälle aus Baumaßnahmen Fenster, kleiner 1 m 2 Holz / Kunststoff Fenster, größer 1 3 m 2 Holz / Kunststoff Innentüren Holz / Kunststoff Außentüren Holz / Kunststoff Altreifen Altreifen PKW, ohne Felge Altreifen PKW, mit Felge Gebührenfrei: E-Schrott Papier, Pappe, Kartonagen Für die Papierentsorgung/-verwertung tragen die Systembetreiber gemäß der Verpackungsverordnung und der Landkreis anteilig die anfallenden Kosten. Gesammelt werden Papier/Pappe/Kartonagen in der Regel von jedem Grundstück im 240-Liter-Behälter bzw. 1.100-Liter-Behälter mit blauem Deckel. Die Abfuhrtermine für die blaue Tonne finden Sie im Tourenplan ab Seite 20 (Altkreis) bzw. ab Seite 36 (Stadt Plauen). Ein Anspruch auf Gestellung der blauen Tonne am Grundstück besteht nicht. Die Papierentsorgung von Grundstücken, die aus Mangel an Platz oder anderen Gründen über keine blaue Tonne verfügen, erfolgt weiter hin über 1.100-Liter-Behälter an zentralen Standplätzen. Entsorgung über blaue Tonne (240 l oder 1.100 l): Sperrige Pappe oder Kartons bitte nicht zerkleinern! Sie können zum Abholtermin neben die Papiertonne gestellt werden! (Nicht bei der Kleinmülltour.) Dies gilt nur bei haushaltsnah gestellten Papiertonnen. An den zen tralen Containerstandplätzen für Altglas und Altpapier sind sperrige Pappen und Kartons weiterhin zu zerkleinern und in die Behälter einzuwerfen! Einige Verpackungen erfordern ein Vorsortieren (z. B. Pralinenschachteln). Enthaltene Kunststofffolien etc. geben Sie bitte in die gelbe Tonne / den gelben Sack, denn Fehlwürfe beeinträch tigen die Verwertbarkeit. Firmen, die an das Abfallentsorgungssystem des Landkreises angeschlossen sind, können ihre Papierabfälle entsprechend ihrer veranlagten Einwohnergleichwerte kostenlos bei den zuständigen Entsorgern abgeben oder sich ebenfalls einen 240-l bzw. 1.100-l-Behälter von der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland stellen lassen. Das gehört in die Papiertonne: Zeitungen, Zeitschriften, Hefte, Bücher, Prospekte, Kataloge und alle Verpackungen aus Pappe oder Papier i. d. R. gekennzeichnet mit dem grünen Punkt wie z. B. restlos entleerte Mehl-, Salz oder Zuckertüten. Das gehört u. a. nicht in die Papiertonne: Blau- / Kohlepapiere, fotografische Papiere, stark verschmutztes Papier bzw. verschmutzte Pappe / Kartons, Zellstofftaschentücher, Windeln, Küchenpapier, Einweghandtücher, mit Kunststoffen / Metallen beschichtete Papiererzeugnisse, abgelöste Tapeten oder Tapeten reste, produktionsspezifische Abfälle wie Papphülsen. ANSPRECHPARTNER ABHOLUNG PAPIER, PAPPE UND KARTONAGEN (BLAUE TONNE) Den jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Tourenplan ab Seite 20 (Altkreis) bzw. ab Seite 36 (Stadt Plauen). AWW 2018 Auskünfte unter 03741 300-2274/-2278/-2281 Seite 9

Hinweis zur Entsorgung im Vogtlandkreis Problemabfallsammlung Problemabfälle (i. d. R. gefährliche Abfälle) beinhalten chemische Substanzen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können. Ihre Entsorgung unterliegt daher besonderen Überwachungspflichten. Problemabfälle sind insbesondere: Altreifen (ohne Felgen, nur im Satzungsgebiet Stadt Plauen), Farb- und Lackreste (wenn ausgehärtet, dann Restabfall), Pkw-Batterien, die nicht an den Handel zurückgeführt werden können, quecksilberhaltige Thermometer und Geräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Säuren, Laugen, Hobby-, Labor- und Feinchemikalien, Haushaltsbatterien, Akkus, Entwicklerchemikalien aus dem Fotobereich, Spachtelmasse, Lösungsmittel und Verdünner, Altmedikamente, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel, Pflanzen-, Holz-, Frost- und Unterbodenschutzmittel, Klebstoffe, Spraydosen mit Restinhalten bzw. Spraydosen, die nicht der Verpackungsverordnung unterliegen. Problemabfallsammlung mit Schadstoffmobil (nur im Satzungsgebiet Altkreis) Am Schadstoffmobil können zu den festgesetzten Zeiten Kleinmengen aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben kostenlos abgegeben werden. Problemabfälle sind getrennt und in verschlossenen Gefäßen (möglichst den Originalgefäßen) dem Annahmepersonal am Schadstoffmobil zu überlassen. Über den Gefäßinhalt ist Auskunft zu geben. Das unbeaufsichtigte Abstellen der Problemabfälle am Schadstoffmobil bzw. dessen Stellplatz ist ordnungswidrig. Die Zufahrt und Stellfläche des Schadstoffmobiles ist freizu halten. Im Umkreis von 5 m um das Schadstoffmobil sind Rauchen und Umgang mit offenem Feuer/Licht verboten! Die weiteren Annahmebedingungen entsprechen denen unten auf dieser Seite (Annahme am Wertstoffhof). Von der Problemabfallsammlung ausgeschlossen sind zum Beispiel: Altreifen (nur im Satzungsgebiet Altkreis), Kühlgeräte, defekte und unverschlossene Verpackungen, asbesthaltige Materialien und Asbestabfälle, Dachpappe, Baustyropor, Druckgasflaschen, ausgehärtete Farbreste, infektiöse Abfälle (z. B. Einwegspritzen), leere Behälter von Spül- und Waschmitteln, Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Kampfmittel, radioaktive Stoffe, produktionsspezifische Abfälle, verwertbare Abfälle aus Glas, Papier, Metall und Kunststoff, vollständig entleerte und mit dem grünen Punkt versehene Sprayflaschen. Problemabfallsammlung in Annahmestellen Die Entsorgung von Problemabfällen ist in Kleinmengen ganzjährig bei folgenden Annahmestellen (siehe Seite 4) möglich: im Satzungsgebiet Altkreis: Glitzner Entsorgung GmbH Wertstoffhof Falkenstein Wertstoffhof Oelsnitz Wertstoffhof Plauen Zu folgenden Bedingungen werden Problemabfälle dort angenommen: Annahme nur in haushaltsüblichen Arten und Mengen (max. 20 kg / Quartal) Gesamtmenge ca. 20 kg / Anlieferung Gebindegröße max. 20 l Annahme in auslaufsicheren Gefäßen (möglichst Original gebinde) Anlieferung nur unter Vorlage des Personalausweises und im Satzungs gebiet Altkreis der Gebührenbescheidnummer. Bei Anlieferung für Dritte ist zusätzlich eine Originalvollmacht mit Angabe der Gebührenbescheidnummer (nur im Satzungsgebiet Altkreis) und der Personalausweiskopie des Benutzungspflichtigen vorzulegen. im Satzungsgebiet Stadt Plauen: Wertstoffhof Plauen Hinweis: Bei größeren Mengen bzw. Gebinden ist eine privatrechtliche (kostenpflichtige) Entsorgung über die Fa. Glitzner in Schneidenbach möglich. Bitte beachten Sie, dass auch bei mehrfacher Anlieferung von Problemabfällen je Kalenderjahr die Gesamtmenge der angelieferten Problemabfälle den haushaltsüblichen Rahmen nicht übersteigen darf. Seite 10 Auskünfte unter 03741 300-2274/-2278/-2281 AWW 2018

Hinweis zur Entsorgung im Vogtlandkreis Entsorgungsmöglichkeiten für weitere gefährliche Abfälle Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu ausgewählten gefährlichen Abfällen und entsprechenden zertifizierten Fachbetrieben, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Entsorgung anbieten. Bitte beachten Sie: Einige der aufgeführten Abfallarten werden unter Umständen nur über den Containerdienst der jeweiligen Firma entsorgt. Der Landkreis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Entsorgungsleistungen im gesamten Jahr durch die nachfolgend genannten Unternehmen erbracht werden. Es resultiert weder eine Rechtspflicht für den Landkreis noch für die Unternehmen. STAMA Kompostierwerk Adorf Martins Kohlenhandlung GmbH Schützenstraße 08626 Adorf Am Güterbahnhof 2 08626 Adorf Wertstoffzentrum Böhm Werkstraße 11 08209 Auerbach Fa. Körner Markneukirchner Straße 70 08248 Klingenthal Lengenfelder Recycling und Abbruch GmbH Auerbacher Straße 42 08485 Lengenfeld Schrott Stark Zum Schrottplatz 1 Siebenbrunn 08258 Markneukirchen Planschwitzer Naturstein GmbH Burgweg 6 08541 Neuensalz NBG Neustädter Baustoffhandelsges. mbh Siebenhitzer Straße 8 08223 Neustadt ESGO Entsorgung Am Jahnteich 4 08606 Oelsnitz Abfallentsorgung Plauen GmbH Klopstockstraße 17 08525 Plauen Container Service Tomasello GbR Leuchtsmühlenweg 36 08523 Plauen Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Großfriesen Alte Plauener Straße 1 08541 Plauen Glitzner Entsorgung GmbH Weißensander Weg 8 Schneidenbach 08468 Reichenbach Hausmeisterservice Schmelzer Autoverwertung Jahnsmüller & Spranger Rigo Jahnsmüller Zwickauer Straße 217 08468 Reichenbach Raasdorfer Straße 10 Arnoldsgrün 08261 Schöneck König Mineralöle GmbH Dorfstraße 1 Hartmannsgrün 08233 Treuen X = Entsorgung; C = Entsorgung nur über Containerdienst 037422 40390 037423 2390 03744 3656853 037467 22844 034606 30010 037422 40390 03741 410000 03745 72902 037421 49113 03741 54920 03741 708100 03741 444397 03765 386990 03765 15840 034764 88572 037468 2362 Firma Anschrift Telefon Asbest Dachpappe Kohlenteerhaltige Bitumengemische Behandeltes Altholz Mineralwolle C C C C C X X X X X X X X X X X X C X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X C C C X X X X X X X AWW 2018 Seite 11 X C C C X X X X C C C C Bei Fragen zu Preisen, zur Durchführung / Abholung oder Terminabsprachen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Entsorgungsunternehmen. Bei Nachfragen zu Entsorgungswegen für Abfälle für die kein Unternehmen benannt wurde und die nicht der Andienungspflicht an den Vogtlandkreis unterliegen, wenden Sie sich bitte direkt an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (037421 123300).

Hinweis zur Entsorgung im Vogtlandkreis Elektronikschrott Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elek trische Ströme bzw. elektromagnetische Felder benötigen oder Geräte zur Erzeugung, Über tragung und Messung solcher Ströme und Felder. Sie dürfen nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden und sind getrennt zu sammeln! Als Besitzer eines Altgerätes sind Sie verpflichtet, dieses zum Elektrogeräte-Sammelcontainer (nur Satzungsgebiet Altkreis), zum zuständigen Entsorger oder Händler zu bringen oder der kommunalen Sammlung zu überlassen. So helfen Sie mit: Defekte Geräte getrennt sammeln. Ausrangierte, noch intakte Geräte zur Wiederverwendung an Freunde, Gebrauchtwarenhändler oder wohltätige Einrichtungen geben! Der Vogtlandkreis bietet für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe die folgenden Sammelsysteme: Abholung von Elektrogroßgeräten auf Bestellung (nur Satzungsgebiet Altkreis) Die Abholung größerer Elektrogeräte erfolgt auf Bestellung mit dem Formular auf Seite 67 ab Grundstück ohne Zusatzgebühr. Dies ist mehrmals im Jahr möglich. Die Abholung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung. Selbstanlieferung von Klein- und Großelektronikschrott Sowohl Bürger als auch Gewerbetreibende können ihre Elektroaltgeräte auch selbst gebührenfrei an folgenden Wertstoffhöfen zu deren Betriebszeiten (s. S. 4) anliefern: für Bürger und Gewerbetreibende des Satzungsgebietes Altkreis: Wertstoffhof Falkenstein, Wertstoffhof Oelsnitz, Wertstoffhof Schneidenbach für Bürger und Gewerbetreibende des Satzungsgebietes Stadt Plauen: Wertstoffhof Plauen Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Hochdruckdampflampen...... bitte nicht in den aufgestellten Elektrogeräte-Sammelcontainern (nur im Satzungsgebiet Altkreis) entsorgen, sondern im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung am Schadstoffmobil abgeben (nur im Satzungsgebiet Altkreis) oder ganzjährig bei den oben genannten Wertstoffhöfen anliefern. Zusätzlich zahlen muss man dafür nichts. Weitere Annahmestellen finden Sie in nachfolgenden Handelseinrichtungen: Hellweg Baumarkt Lengenfelder Straße 35, 08228 Rodewisch, OBI Markt Obere Lindenstraße 26, 08468 Reichenbach, Globus-Baumarkt Taltitzer Straße 80, 08538 Weischlitz Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott (grundsätzlich nur im Satzungsgebiet Altkreis) Haushalte und Gewerbe haben ganzjährig die Möglichkeit, ihren Kleinelektronikschrott in haushaltsüblichen Mengen und bis ca. Staubsaugergröße relativ haushaltsnah an ausgewählten Containerstandplätzen (siehe Liste Seite 52) zu entsorgen. Das Abstellen von Elektro- und Elektronikgeräten an den Containerstandplätzen ist verboten und wird mit Bußgeld bestraft. Modellprojekt: Sammelcontainer im Satzungsgebiet Stadt Plauen An den folgenden Containerstandplätzen sind im Rahmen eines Modellprojektes auch Sammelcontainer für Kleinelektronikschrott aufgestellt. Mit dieser zusätzlichen Abgabemöglichkeit soll die Getrennt erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten in der Stadt Plauen verbessert werden. Standplätze: Dobenaustraße Erich-Ohser-Straße / Geschw.-Scholl-Straße Friesenweg gegenüber der Hausnummer 158 Haselbrunner Straße Richtung Althaselbrunn OT Jößnitz / Plauensche Straße Mammenstraße Nach dem Essigsteig Rähnisstraße Bitte die in den Ortssatzungen geregelten Einwurfzeiten beachten! Fernseher, Monitore, Messgeräte und ähnliche Geräte nicht in die Sammelcontainer einwerfen! Implosionsgefahr! Das gehört in den Sammelcontainer: Haushaltkleingeräte wie z. B. Staubsauger, Fön, Toaster, elektrische Messer, Küchenmaschinen, elektr. Uhren, Bügeleisen, Rasier apparate u. a. Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie z. B. Telefone und Mobiltelefone, Faxgeräte, Taschen- und Tischrechner, Kopierer u. a. Kleingeräte der Unterhaltungselektronik wie z. B. Radiogeräte, Videokameras, Videorecorder, DVD-Player, Verstärker, elektronische Musikinstrumente u. a. elektrische und elektronische Werkzeuge wie z. B. Bohrmaschinen, Sägen, Lötpistolen, Rasenkantenschneider, Trennschleifer, Schrauber u. a. elektrisches Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte wie z. B. Videospiele, Eisenbahnen, Autorennbahnen, Fahrradcomputer, elektronisches Spielzeug, Sprechpuppen u. a. sonstige Geräte wie z. B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Blutdruckmessgeräte u. a. Rücknahme von Klein- und Großelektronikschrott durch den Handel Seit dem 24. 07. 2016 sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart, z. B. Kühlschrank gegen Kühlschrank, unentgeltlich zurückzunehmen. Dasselbe gilt im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ebenso sind Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne Kauf eines neuen Gerätes. Über welche Wege (z. B. Abholung, Annahmestellen) die Altgeräte dann zurückgenommen werden, erfahren Sie beim jeweiligen Händler. Für kleinere Händler bestehen diese Rücknahmepflichten nicht. Diese können Altgeräte jedoch freiwillig zurücknehmen. Hinweis: Achten Sie vor der Rückgabe von Altgeräten darauf, ob eventuell Batterien oder Akkus im Gerät eingesetzt sind. Besonders Lithium-Batterien oder -akkus sind unbedingt vor der Rückgabe zu entfernen, dadurch diese ein erhöhtes Brandrisiko bei der Lagerung entsteht. Geben Sie Altbatterien und -akkus bitte im Handel oder an den kommunalen Wertstoffhöfen ab. Lagern Sie diese nicht über einen längeren Zeitraum zu Hause. Kleben Sie die Pole bei Lagerung und Entsorgung ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen. Seite 12 Auskünfte unter 03741 300-2274/-2278/-2281 AWW 2018

Hinweis zur Entsorgung im Vogtlandkreis Weihnachtsbäume Sammeltouren für Weihnachtsbäume Satzungsgebiet Altkreis Wie in den Vorjahren auch, erfolgt im Januar die Abholung der ausgedienten Weihnachtsbäume. Dazu wurden, ähnlich wie beim Restabfall, Touren gebildet, welche Sie ab Seite 20 in der Orts- bzw. Straßenübersicht finden. Der genaue Abholtag für Ihre Adresse kann entsprechend Ihrer Entsorgungstour in der Übersicht auf Seite 35 eingesehen werden. Dort, wo die Entsorgung des Restabfalls mit dem Kleinmüllfahrzeug erfolgt oder Sammelplätze für Restabfallbehälter eingerichtet wurden, müssen die Weihnachtsbäume zur nächsten durch die Entsorgungsfahrzeuge anfahrbaren Stelle oder zum abgestimmten Sammelplatz gebracht werden. Dies gilt auch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen. Grüngut Straßensammlung Grüngut (nur Satzungsgebiet Altkreis) Um eine hochwertige Verwertung zu sichern sowie der Vernichtung von Rohstoffen und Umweltbelastungen durch Verbrennen entgegenzuwirken, führt der Vogtlandkreis eine Straßensammlung für Grüngut durch. Aus den dabei erfassten qualitativ hochwertigen Grüngutabfällen werden in der Kompostieranlage des kommunalen Entsorgers Kompostsubstrate hergestellt, die dann auf dem Wertstoffhof Oelsnitz erhältlich sind. Im Rahmen der Straßensammlung für Grüngutabfälle kann folgendes Grüngut zweimal im Jahr ohne zusätzliche Gebühren entsorgt werden: Baum- und Strauchschnitt (gebündelt) mit einer Länge von maximal 2 m), Baumstümpfe und -stämme, mit einer Länge von maximal 2 m und einem Durchmesser von maxi mal 20 cm. Die Grüngutsammlung wird in den Monaten April und Oktober durch den beauftragten Dritten des Vogtlandkreises durchgeführt. Die Entsorgung von in Säcken verpacktem Grüngut erfolgt nicht. Das Gleiche gilt für lose bereitgestellte Abfälle. In bestimmten Gebieten erfolgt aufgrund der örtlichen Lage die Entsorgung des Restabfalls mit dem Kleinmüllfahrzeug oder es sind Sammelplätze für Restabfallbehälter eingerichtet. In diesen Gebieten muss das Grüngut zur nächsten für die gängigen Entsorgungsfahrzeuge anfahr baren Stelle gebracht werden oder zu einem abgestimmten Sammelplatz. Wenn Sie sich unsicher sind, wo Ihr Grüngut abgefahren wird, wenden Sie sich bitte an die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV), Telefon: 037421 123 300. Sie möchten Grüngut im Rahmen der Straßensammlung an Plätzen (z. B. Gartensparten, Garagensiedlungen etc.) bereitstellen, an denen grundsätzlich keine Entsorgung von Abfällen stattfindet? In diesen Fällen stimmen Sie sich bitte vor dem jeweiligen Termin mit der KEV ab. Die Termine entnehmen Sie bitte aus der Übersicht auf Seite 35. Satzungsgebiet Stadt Plauen Hier erfolgt die Entsorgung der Weihnachtsbäume weiterhin zu den ent sprechenden Zeiten an ausgewiesenen Sammelplätzen (s. Seite 50). Allgemeines: Zusätzlich erfolgt die gebührenfreie Annahme der Weihnachtsbäume an den Wertstoffhöfen in Falkenstein, Oelsnitz, Plauen und Schneidenbach bis einschließlich 31.01.2018. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten auf Seite 4, da nicht alle Annahmestellen samstags geöffnet haben. Annahme von Grüngut an den kommunalen Wertstoffhöfen Eine Abgabe kann an folgenden Wertstoffhöfen (s. S. 4) gegen Gebühr erfolgen: für Bürger und Gewerbetreibende des Satzungsgebietes Altkreis: Wertstoffhof Falkenstein, Wertstoffhof Oelsnitz, Wertstoffhof Schneidenbach für Bürger und Gewerbetreibende des Satzungsgebietes Stadt Plauen: Wertstoffhof Plauen Allgemeine Hinweise zum Thema Grüngut Eine Entsorgung von Grüngut über den Restabfall sollte die Ausnahme bilden. Selbst hergestellte Komposterde spart Kosten für bodenverbessernde Zusätze und nicht zuletzt Abfallgebühren. Manche Kommunen kompostieren an zentralen Sammelstellen oder stellen Container bzw. andere Sammelbehältnisse, vorwiegend für Laub von öffentlichen Straßen, zur Verfügung. DAS SOLLTEN SIE AUF KEINEN FALL TUN: Bitte entsorgen Sie Rasen- und Heckenschnitt nicht im Wald. Es ist belegt, dass dies die Flora und Fauna nachteilig verändert. Gärung und Fäulnisbildung setzen Bäumen stark zu. Durch den veränderten Nährstoffhaushalt werden anspruchsvolle Pflanzenarten verdrängt. An Stellen, an denen wilde Ablagerungen aufgefunden wurden, wachsen oft nur noch Brennnesseln. Zusätzlich kann das Ökosystem nachhaltig gestört werden, wenn nicht heimische und konkurrenzstarke Pflanzen, die im Gartenabfall (auch als Wurzeln, Knollen oder Samen) enthalten sind, die hiesigen Arten verdrängen. Auch auf Wiesen und Weiden hat dieser Abfall nichts verloren. Für die dort weidenden Tiere stellt Rasen- und Heckenschnitt eine erhebliche Gefahr dar. So kann es zu tödlichen Vergiftungen bei Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen kommen. Ebenfalls können die durch Rasenschnitt ausgelösten Gärprozesse zu starken Schädigungen der Verdauungstrakte bis hin zum Tod der Tiere führen. Das Ablegen von Grüngut im Wald oder auf Wiesen und Feldern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bestraft wird. AWW 2018 Auskünfte unter 03741 300-2274/-2278/-2281 Seite 13