Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Transkript:

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein7"Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf A5, März 2015 Seite 1 von 2 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 12-35.15.02 Volksinitiative "genug abgezockt" Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs. 1 Satz 4 VIVBVEG RD Tiedtke Telefon 0211 871-2629 Telefax 0211 871-3096 Referat111@mik.nrw.de Anlagen: Anzeige einer Volksinitiative vom 9. März 2015 Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksb~gehr~n und Volksentscheid (VIVBVEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2004 (GV. NRW. S. 542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV.. NRW. S.726), unterrichte ich den Landtag darüber, dass nach der in Kopie beigefügten schriftlichen Anzeige der Partei Alternative für Deutschland - AfD die Absicht besteht, Unterschriften für eine Volksinitiative "genug abgezockt" zu sammeln. Einzelheiten ergeben sich aus der Anzeige. Rechtliche Bedenken gegen die Durchführung dieser Volksinitiative bestehen nach hiesiger Auffassung nicht. Der ebenfalls in Kopie beigefügte Antrag und der Sammelunterschriftsbogen entsprechen dem Muster der Anlage 1 a und 1 b der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.2004 (GV. NRW. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.09.2012 (GV.NRW.S. 398), und ist mit mir abgestimmt. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstr. 5, 40213 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@mik.nrw.de www.mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 704, 709, 719 Haltestelle: Poststraße

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 2 Über die Zulässigkeit der Volksinitiative entscheidet der Landtag im Falle der Einreichung eines Antrags bei Ihnen ( 4 Abs. 1 VIVBVEG). rüßen

Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-westfalen4 Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf 7. März 2015 Volksinitiative "genug abgezockt li Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeigen wir gemäß 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) an, daß wir beabsichtigen, Unterschriften für den in der Anlage beigefügten Antrag auf Behandlung der Volksinitiative "genug abgezockt ll zu sammeln. Vertrauenspersonen sind die nachfolgend benannten und unterzeichnenden Personen: Vertrauensperson: Dr. Hermann Behrendt Mühlenweg 10 41352 Korschenbroich Stellvertretende Vertrauensperson: Christian Neupert Overberger Weg 5 58239 Schwerte MiadliChen Grüßen (Dr. Hermann Behrendt) (Christian Neupert) J.

Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf (Datum) Die auf den nachgehefteten Unterschriftsbögen unterzeichneten Stimmberechtigten beantragen eine Volksinitiative, die gerichtet ist auf die Befassung des Landtags mit dem folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung: siehe Anlage Kurzbezeichnung: Volksinitiative "genug abgezockt!1i Vertrauensperson (Name, Vorname, Anschrift): Dr. Hermann Behrendt, Mühlenweg 10, 41352 Korschenbroich Stellvertretende Vertrauensperson (Name, Vorname, Anschrift): Christian Neupert, Overberger Weg 5, 58239 Schwerte (Unterschrift der Vertrauensperson) (Unterschrift der stellvertretenden Vertrauensperson) 1

Der Landtag NRW beschließt: Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, die nachfolgend genannten Staatsverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen: Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) vom 31.08.1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (vgl. GVBI. Berlin 2011 S. 211), Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge Begründung: Wir wollen mit dieser Volksinitiative erreichen, daß die Zwangsgebühren zur Finanz.ierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten entfallen. In Zukunft sollen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine Grundversorgung (Nachrichten, Deutschkurse, Schulfunk) anbieten, die über Steuern finanziert wird. Alle übrigen Sendungen (Unterhaltung, Talk-Shows udgl.) werden als Pay-TV über Decoder von denjenigen finanziert, die diese Sendungen sehen wollen oder durch Werbeeinnahmen. Seit 2013 wird jeder Haushalt gezwungen eine Rundfunkabgabe zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob man öffentlich rechtl iches Programm bezieht oder überhaupt ein Empfangsgerät besitzt. Es widerspricht den Freiheitsrechten der Bürger, etwas zwangsweise zu finanzieren, was sie gar nicht sehen und hören wollen und sogar unabhängig davon, ob sie überhaupt ein Empfangsgerät besitzen. Hinzu kommt, daß das System der Zwangsgebühren zu einer Selbstbedienungsmentalität geführt hat. Die Höhe der Gebühren wird nach dem steigenden Bedarf und nicht nach der Nachfrage durch den Bürger als Adressaten bemessen. 2

Stand: 21.9.2012 Sammelunterschriftsbogen (Volksinitiative) nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Unterschriften von Stimmberechtigten zur Unterstützung der auf dem/den vorgehefteten Antragsbogen/-bögen näher umschriebenen Volksinitiative (bitte ergänzen: Kurzbezeichnung gem. Anlage 1 a): genug abgezockt Ud. Name Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, Datum der Persönliche und Bemerkungen ~ Nr. Postleitzahl Ort) Eintraaunq handsch riftliche persönlich und handschriftlich, leserlich, möglichst in Druckbuchstaben Unterschrift 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden. 2 Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere Einzelbestätigung der Stimmberechtigung oder über Eintragungsmängel

Stand: 21.9.2012 Ud. Nr. Persönliche und 1----------'----..:.-.-------1---------------.L.:::.!..!...!..!:~=..:.l:L._I handschriftliche Unterschrift 1 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Verfahren der Volksinitiative genutzt werden. W Q'\ < o :3 Bestätigung der Gemeinde der Hauptwohnung: Es wird bescheinigt, dass die vorstehend unter den Ifd. Nummern... Eingetragenen am Eintragungstag stimmberechtigt waren. Gemeinde/Stadt..., den... 20.. (Dienstsiegel) Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in 3 Im Auftrag Unterschrift 1 Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden. 2 Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere Einzelbestätigung der Stil}1mberechtigung oder über Eintragungsmängel 3 Unzutreffendes bitte streichen.