Bürgergemeinde Liestal. Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen

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Transkript:

Bürgergemeinde Liestal Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen Stand Januar 2017

Gesetzesgrundlagen A. Bund Eidgenössisches Bürgerrechtsgesetz, in Kraft seit 01.01.2006 B. Kanton Kantonales Bürgerrechtsgesetz, in Kraft seit 01.07.2008 C. Gemeinde Reglement Bürgergemeinde Liestal, in Kraft seit 06.02.2009 Dreifachbürgerrecht Ein Schweizer ist: A. Staatsbürger B. Kantonsbürger C. Gemeindebürger BEISPIEL: LiestalerInnen sind zugleich BaselbieterInnen und SchweizerInnen.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung Wohnsitzdauer (gemäss Gesetzesgrundlagen) mindestens: 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (für den Bund zählen für die Berechnung der Wohnsitzdauer die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt) 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Baselland (vor der Gesuchseinreichung) 5 Jahre Wohnsitz in Liestal (ununterbrochen bis zur Einreichung des Gesuchs). Eignung Eingebürgert werden kann nur, wer: - sich in Hochdeutsch oder in schweizerdeutscher Mundart verständigen kann; - in die kommunalen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist; - mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist; - die schweizerische Demokratie bejaht; - die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet; - einen guten Leumund besitzt (keine hängigen Strafverfahren); - den privaten und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nachkommt (keine Betreibungen; keine Steuerrückstände)

Kosten pro Einbürgerungsgesuch A. Bund: Gebühr für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung CHF 50.00 bis CHF 150.00. Genaue Gebühren sind zu erfahren beim Bundesamt für Ausländerfragen. B. Kanton: Die kantonalen Gebühren bemessen sich nach Verwaltungsaufwand. Sie betragen maximal CHF 2'000.00. Bei ausserordentlich aufwendigen Fällen kann die Gebühr um maximal CHF 1'000.00 erhöht werden. Die Gebühren sind auch zu entrichten bei Nichterteilung des Bürgerrechts. C. Bürgergemeinde Liestal: Für die Aufnahme des Einbürgerungsverfahrens muss ein Kostenvorschuss von CHF 500.00 geleistet werden. Solange der Kostenvorschuss nicht geleistet ist, wird das Verfahren nicht fortgesetzt. Der Kostenvorschuss wird mit der Einbürgerungsgebühr verrechnet. Einzelperson, ohne spezielle Abklärungen (auch für Minderjährige, die selbständig eingebürgert werden) CHF 1'500.00 Ehepaar oder Einzelperson, inklusive minderjährigen Kinder CHF 1 800.00 Ehepaar oder Einzelperson, mit inzwischen volljährigen Kinder CHF 2'000.00

Informationen zu den Gebühren Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Integrationsgespräch wird eine Zusatzgebühr von CHF 250.00 erhoben. Muss eine Person zu einem Zweit- oder Drittgespräch erscheinen, werden pro weiteres Gespräch CHF 250.00 berechnet. 11 Gebührenerlass Die Einbürgerungsgebühr kann bei Vorliegen besonderer Gründe oder eines finanziellen Härtefalles auf begründetes Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen werden. (Auszug aus dem Einbürgerungsreglement) Fälligkeit der Einbürgerungsgebühr Die Einbürgerungsgebühr ist vor der Bürgergemeindeversammlung, an der das Gesuch behandelt wird, bei der Bürgergemeindeverwaltung zu hinterlegen. Die Gebühr wird mindestens 30 Tage vor der Fälligkeit in Rechnung gestellt. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig und vollständig, so kann über das Gesuch nicht abgestimmt werden. Für eine zweite Traktandierung an einer späteren Versammlung wird eine Zusatzgebühr von CHF 100.00 berechnet. ca. 2 Jahre Dauer des Einbürgerungsverfahrens

Stichwortartiger Ablauf einer Einbürgerung 1. Leumundserhebungen / Integrationsgespräch Wenn die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, werden zwei Verfahrensschritte gleichzeitig und parallel eingeleitet: a) Leumundserhebung durch den Kanton. b) Integrationsgespräch durch die Bürgergemeinde. Im Gespräch mit dem Bürgerrat wird überprüft: Teilnahme am sozialen Leben der hiesigen Gesellschaft und Kontaktpflege mit der schweizerischen Bevölkerung Vertraut sein mit den hiesigen und schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen. Staatskundekenntnisse über Bund, Kanton Baselland, Stadt Liestal und Bürgergemeinde Liestal Um sich optimal vorbereiten zu können, empfiehlt Ihnen der Bürgerrat, den Einbürgerungs-Vorbereitungskurs zu besuchen oder Ihre Kenntnisse auf der Homepage der Bürgergemeinde (www.bgliestal.ch); Stadt Liestal (www.liestal.ch); Kanton Baselland (www.baselland.ch); der Schweiz (www.ch.ch) und durch das lesen des Mitteilungsblatt der Stadt Liestal liestal aktuell aufzufrischen.

2. Erteilung der kantonalen Einbürgerungsbewilligung / Entscheid der Bürgergemeindeversammlung über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts / Entscheid des Bundes über Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung Wenn die Leumundserhebungen und das Integrationsgespräch zu einem positiven Ergebnis geführt haben, erfolgen weitere drei Verfahrensschritte, nämlich: a) Erteilung der kantonalen Bewilligung zur Einbürgerung in der Gemeinde. b) Unterbreitung des Gesuchs an die Bürgergemeindeversammlung. c) Antragstellung an den Bund zur Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. 3. Antragstellung an Regierungsrat / Entscheid des Landrats über Erteilung des Kantonsbürgerrechts Wenn die Bürgergemeindeversammlung das Gemeindebürgerrecht und der Bund die eidg. Einbürgerungsbewilligung erteilt hat: a) Stellt der Kanton den Antrag an den Regierungsrat zuhanden des Landrates auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts. b) Entscheid des Landrates über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Erst dieser Entscheid befugt Sie die Ausweise (Pass/Identitätskarte) bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Liestal zu beantragen.

Wichtige Adressen während des Verfahrens Bürgergemeinde Liestal, Einbürgerungssekretariat, Rosenstrasse 14, 4410 Liestal, Telefon 061 927 60 10 Sicherheitsdirektion, Zivilrechtsabteilung 1, Kirchgasse 7, Postfach 464, 4144 Arlesheim, Telefon 061 552 45 00 Anbieter Deutschkurse: Ausländerdienst BL, Bahnhofstrasse 16, 4133 Pratteln, Telefon 061 827 99 00 Bildungszentrum kvbl Liestal, Obergestadeck 21, 4410 Liestal, Telefon 061 926 25 00 Gewerblich-industrielle Berufsfachschule, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal, Telefon 061 906 88 08 Anbieter Sprachattest Deutsch B1 des europäischen Sprachportofolios: Ausländerdienst BL, Bahnhofstrasse 16, 4133 Pratteln, Telefon 061 827 99 00 Übersetzungsdienst: Ausländerdienst BL, Bahnhofstrasse 16, 4133 Pratteln Telefon 061 827 99 00

Weitere Informationen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bürgergemeinde und Forstbetrieb Liestal, Rosenstrasse 14, Wohnhaus 1. Stock, 4410 Liestal, Frau Denise Galliker, Tel. 061 927 60 10, Dienstag 8.00 11.30 und 14.00-17.00 Uhr sowie Mittwoch- und Donnerstagnachmittag 14.00 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung. E-mail-Adresse: denise.galliker@bgliestal.ch Einbürgerungssekretariat