BMaSFe. Vom 5. / 17. Dezember Vom Universitätsrat genehmigt am 20. Januar 2016

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Transkript:

6.50BMaSFe Studienordnung für das ausserfakultäre Studienfach Computer Science im Bachelor- und im Masterstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel Vom 5. / 17. Dezember 015 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche und die Philosophisch-Historische Fakultät der Universität Basel erlassen unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Universitätsrat, gestützt auf 16 lit. d des Statuts der Universität Basel vom. Mai 01 1, auf 1 Abs. der Ordnung der Philosophisch- Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium vom 18. Oktober 01, auf 1 Abs. 5 der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium vom 18. Oktober 01 sowie auf 1 Abs. der Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 5. Dezember 015, folgende Studienordnung. I. Allgemeines Zweck und Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das Studium des ausserfakultären Studienfachs Computer Science im Rahmen der Bachelor- und Masterstudien an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel. Die Ordnung gilt in Ergänzung zur Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium bzw. in Ergänzung zur Ordnung der Philosophisch- Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium für alle Studierenden, die an der Universität Basel das ausserfakultäre Studienfach Computer Science im Bachelor- bzw. im Masterstudium studieren. Die Einzelheiten des Studiums werden in der Wegleitung für das Studienfach Computer Science (im Folgenden: Wegleitung) bekannt gegeben. Diese Wegleitung wird von der Unterrichtskommission Computer Science erlassen und von der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät genehmigt. Zulassung. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung sind grundsätzlich in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 8. September 011 geregelt. Für das Masterstudienfach Computer Science werden zudem ein Bachelorabschluss im Studienfach Computer Science der Universität Basel oder gleichwertige Studienleistungen, erbracht an der Universität Basel oder einer von ihr anerkannten Hochschule, vorausgesetzt. Studierende, die an der Universität Basel oder an einer anderen Universität oder Hochschule vom Studium in Computer Science oder von einem vergleichbaren Studiengang ausgeschlossen worden sind oder ein solches bzw. einen solchen bereits erfolgreich abgeschlossen haben, sind vom Studium nach vorliegender Ordnung ebenfalls ausgeschlossen. 1 SG 0.110. SG 6.50. SG 6.50. SG 6.710. 1

6.50BMaSFe Den Betroffenen wird der Zulassungsentscheid vom Rektorat mittels Verfügung mitgeteilt. Studienbeginn. Der Beginn des Studiums des Bachelorstudienfachs ist nur im Herbstsemester möglich. Der Beginn des Studiums des Masterstudienfachs ist im Herbst- oder im Frühjahrsemester möglich. II. Studium II.I. BACHELORSTUDIENFACH Umfang. Das Bachelorstudienfach umfasst 75 Kreditpunkte (KP). Unterrichtssprache 5. Die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Aufbau des Studiums 6. Das Bachelorstudienfach umfasst Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen in folgenden Modulen: a) Foundations of Computer Science b) Formal Concepts in Computer Science c) Mathematical Foundations of Computer Science d) Applications and Related Topics Die Pflichtlehrveranstaltungen der Module werden in der Wegleitung bekannt gegeben. Bestehen des Studiums 7. Das Studium ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind: a) KP aus dem Modul Foundations of Computer Science b) 8 KP aus dem Modul Formal Concepts in Computer Science c) 6 KP aus dem Modul Mathematical Foundations of Computer Science d) 7 KP aus dem Modul Applications and Related Topics Die Note jedes Moduls errechnet sich aus dem nach Kreditpunkten gewichteten Durchschnitt der benoteten Leistungsüberprüfungen des Moduls. Die Fachnote des Bachelorstudienfachs Computer Science errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der Module a) d). Wird innerhalb des Moduls c) höchstens eine ungenügende Note erzielt, ist jedoch die Note dieses Moduls genügend, so werden die Kreditpunkte der Leistungsüberprüfung mit ungenügender Note angerechnet.

6.50BMaSFe II.II. MASTERSTUDIENFACH Umfang 8. Das Masterstudienfach umfasst 5 Kreditpunkte. Unterrichtssprache 9. Die Unterrichtssprache ist Englisch. Aufbau des Studiums 10. Das Masterstudienfach umfasst Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen in folgenden Modulen: a) Concepts of Distributed Systems b) Concepts of Machine Intelligence c) Computer Science Project d) Masterprüfung Die Pflichtlehrveranstaltungen der Module werden in der Wegleitung bekannt gegeben. Bestehen des Studiums 11. Das Studium ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind: a) 1 KP aus dem Modul Concepts of Distributed Systems b) 1 KP aus dem Modul Concepts of Machine Intelligence c) 8 KP aus dem Modul Computer Science Project d) KP für die bestandene Masterprüfung Die Note jedes Moduls errechnet sich aus dem nach Kreditpunkten gewichteten Durchschnitt der benoteten Leistungsüberprüfungen innerhalb des Moduls. Die Fachnote des Masterstudienfachs Computer Science errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der Module a) c) sowie der Note der Masterprüfung. III. Leistungsüberprüfungen Erwerb von Kreditpunkten 1. Kreditpunkte werden durch genügende studentische Leistungen erworben. Die Überprüfung studentischer Leistungen erfolgt durch folgende Arten der Leistungsüberprüfung: a) Examen b) Lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfungen c) Leistungsüberprüfungen gemäss Studienvertrag d) Masterprüfung Die Überprüfung studentischer Leistungen erfolgt nach den Prüfungsmodalitäten gemäss der Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 5. Dezember 015.

6.50BMaSFe Masterprüfung 1. Die Masterprüfung findet frühestens nach Erwerb aller Kreditpunkte aus den Modulen Concepts of Distributed Systems, Concepts of Machine Intelligence und Computer Science Project statt. Die Studierenden müssen sich für die Masterprüfung bei dem für das Studienfach zuständigen Sekretariat schriftlich anmelden. Eine schriftliche Abmeldung ist bis drei Wochen vor Prüfungstermin im Prüfungssekretariat des zuständigen Dekanats und bei dem zuständigen Sekretariat möglich. Prüfende bzw. Prüfender können eine bzw. ein oder mehrere Dozierende der besuchten Vorlesungen aus dem Modul Concepts of Distributed Systems oder Concepts of Machine Intelligence sein. Die Prüfung ist mündlich, dauert 0 Minuten und wird benotet. Bei mehreren Prüfenden ist die Note das Mittel der Beurteilungen aller Prüfenden. 5 Eine nicht bestandene Masterprüfung kann einmal wiederholt werden. Das wiederholte Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Masterstudienfach Computer Science an der Universität Basel. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen 1. Über die Anerkennung von vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Kreditpunkten, welche in einem anderen Studiengang der Universität Basel bzw. an einer anderen Hochschule erbracht bzw. erworben wurden, entscheidet die Prüfungskommission der Philosophisch- Historischen Fakultät auf Antrag der Unterrichtskommission Computer Science. Den Betroffenen wird die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Kreditpunkten mittels Verfügung mitgeteilt. Die Anerkennungsverfügung ergeht von der Philosophisch-Historischen Fakultät. IV. Zuständigkeit Unterrichtskommission Computer Science 15. Wahl und Zusammensetzung der Unterrichtskommission Computer Science sind in der Ordnung für das Bachelorstudium Computer Science an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel geregelt. Die Unterrichtskommission Computer Science hat die in dieser Ordnung genannten Aufgaben. Prüfungskommission der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät 16. Die Prüfungskommission entscheidet in Rücksprache mit der Unterrichtskommission Computer Science in allen Fragen der Leistungsüberprüfung, für welche diese Ordnung keine Bestimmung enthält. Darüber hinaus a) überprüft sie den Studienfortschritt und beantragt der Prüfungskommission der Philosophisch- Historischen Fakultät den Abschluss bzw. den Ausschluss vom Studium in Computer Science, sofern die entsprechenden Kriterien im Rahmen des ausserfakultären Studienfachs Computer Science erfüllt sind, und b) ermittelt die Abschlussnote im ausserfakultären Studienfach Computer Science.

6.50BMaSFe Härtefälle 17. In Härtefällen kann die Studiendekanin bzw. der Studiendekan der Philosophisch-Historischen Fakultät auf Antrag der Dekanin bzw. des Dekans der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät begründete Ausnahmen von den in dieser Ordnung genannten Regelungen gewähren. V. Schlussbestimmung Schlussbestimmung 18. Diese Ordnung ersetzt die Ordnung für das Studienfach Informatik im Bachelor- und im Masterstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel vom 0./9. Mai 008. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium des ausserfakultären Studienfaches Computer Science am 1. August 016 oder später beginnen. Studierende, die das ausserfakultäre Studienfach Informatik im Bachelor- oder im Masterstudium vor dem 1. August 016 begonnen haben, beenden ihr Studium nach der alten Ordnung für das ausserfakultäre Studienfach Informatik im Bachelor- und im Masterstudium an der Philosophisch- Historischen Fakultät der Universität Basel vom 0./9. Mai 008 bis 1. Januar 00 (Bachelor) bzw. 1. Januar 019 (Master). Wirksamkeit 19. Diese Ordnung ist im Kantonsblatt zu publizieren. Sie wird am 1. August 016 wirksam. Basel, den 5. Dezember 015 Namens der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät Der Dekan: Prof. Dr. Jörg Schibler Basel, den 17. Dezember 015 Namens der Philosophisch-Historischen Fakultät Die Dekanin: Prof. Dr. Barbara Schellewald 5