3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum Studium sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel geregelt.

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1 A.10Bb Ordnung für das Bachelorstudium in Naturwissenschaften in Vertiefungsrichtungen der Informatik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 11. Februar 00 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Universitätsrat, gestützt auf 1 lit. d des Universitätsstatuts vom. März und der Rahmenordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 1. Januar 00 die folgende Studienordnung. I. Allgemeines Zweck und Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das Bachelorstudium in Naturwissenschaften in Vertiefungsrichtungen der Informatik an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (im Folgenden: Fakultät) der Universität Basel. Sie gilt für alle Studierenden der Fakultät, welche an der Universität Basel eine Vertiefungsrichtung der Informatik im Bachelorstudium studieren (im Folgenden: Studium). Verliehene Grade. Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Bachelorstudium in Naturwissenschaften in Vertiefungsrichtungen der Informatik je nach der gewählten Vertiefungsrichtung einen der folgenden Grade: «Bachelor of Science, Major in Computer Science», «Bachelor of Science, Major in Bioinformatics», «Bachelor of Science, Major in Geoinformatics» oder «Bachelor of Science, Major in Business Information Systems». Einzelheiten des Studiums sind in der Wegleitung Informatik (im Folgenden: Wegleitung) ausgeführt. Sie wird vom Departement Informatik erlassen und von der Fakultät genehmigt. Zulassung zum Studium. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum Studium sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel geregelt. Studierende, die an einer anderen Universität oder Hochschule vom Studium der Informatik oder einem vergleichbaren Studiengang ausgeschlossen worden sind, sind vom Bachelorstudium in einer Vertiefungsrichtung der Informatik an der Universität Basel in der Regel ausgeschlossen. Das Rektorat eröffnet den Studienanwärterinnen und Studienanwärtern den Entscheid über die Zulassung oder Nichtzulassung mittels Verfügung. Studienbeginn. Der Beginn des Bachelorstudiums ist nur im Wintersemester möglich. 1 SG SG.10. Diese Ordnung wird nach Erlass der Richtlinien der SUK zur Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Universitäten entsprechend angepasst. 1 in der Fassung des Fakultätsbeschlusses vom (wirksam seit ). Abs. 1 in der Fassung des Fakultätsbeschlusses vom (wirksam seit ). 1

2 A.10Bb II. Studium Gliederung des Studiums. Das Bachelorstudium gliedert sich in zwei Teile: a) das Grundstudium mit 0 Kreditpunkten und einer Regelstudienzeit von einem Jahr im Vollzeitstudium und b) das Aufbaustudium mit 10 Kreditpunkten und einer Regelstudienzeit von zwei Jahren im Vollzeitstudium. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend. Im Aufbaustudium muss eine der in genannten Vertiefungsrichtungen (Majors) gewählt werden. Die Berechnung der Kreditpunkte richtet sich nach dem European Credit Transfer System ECTS. Die Anzahl Kreditpunkte (KP) pro Lehrveranstaltung entspricht dem realen Lernaufwand für die Studierenden. Als Richtwert wird ein KP für 0 Stunden studentischer Arbeitszeit einer bzw. eines durchschnittlichen Studierenden vergeben. Die Prüfungskommission der Fakultät genehmigt jedes Semester die Anzahl der in den Lehrveranstaltungen erwerbbaren Kreditpunkte für das Bachelorstudium in den Vertiefungsrichtungen der Informatik. II.I GRUNDSTUDIUM Aufbau des Grundstudiums. Das Grundstudium umfasst Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen in folgenden Modulen: a) Informatik I b) Mathematik I sowie einen Wahlbereich I. Die Pflicht- und Wahlveranstaltungen der Module mit Angabe der damit erwerbbaren Kreditpunkte werden im Vorlesungsverzeichnis frühzeitig bekannt gegeben. Bestehen des Grundstudiums. Das Grundstudium ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte (KP) erworben sind: a) 1 KP aus dem Modul Informatik I b) KP aus dem Modul Mathematik I c) 1 KP aus dem dem Wahlbereich I Im Wahlbereich I können Kreditpunkte für das Aufbaustudium erworben werden: für das Modul Life Sciences und die Vertiefungsmodule Computer Science, Bioinformatik, Geoinformatik und Betriebliche Informationssysteme sowie für den Wahlbereich II. Einzelheiten hierzu sind in der Wegleitung ausgeführt. Abs. 1 in der Fassung des Fakultätsbeschlusses vom (wirksam seit ).

3 A.10Bb Wurde innerhalb des Moduls Informatik I höchstens eine ungenügende Note erzielt, ist jedoch die Durchschnittsnote aller benoteten Leistungsüberprüfungen des Moduls genügend, so werden die Kreditpunkte für die ungenügend benotete Leistungsüberprüfung dennoch erworben. Das Grundstudium soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Falls Kreditpunkte fehlen, kann das Aufbaustudium unter dem Vorbehalt begonnen werden, dass die fehlenden Kreditpunkte innerhalb eines Jahres erworben werden. Studierenden, welche das Grundstudium nicht bestanden haben bzw. den Vorbehalt gemäss Abs. nicht erfüllt haben, wird der Ausschluss vom Weiterstudium in den Vertiefungsrichtungen der Informatik an der Universität Basel vom Dekan bzw. der Dekanin mittels Verfügung mitgeteilt. II.II AUFBAUSTUDIUM FÜR DIE VERSCHIEDENEN VERTIEFUNGSRICHTUNGEN (MAJORS) Aufbau des Aufbaustudiums 8. Das Aufbaustudium umfasst Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen in folgenden Modulen: a) Modul Informatik II b) Modul Mathematik II c) Modul Physik d) Modul Life Sciences e) je nach Wahl des Majors eines der Vertiefungsmodule Computer Science, Bioinformatik, Geoinformatik oder Betriebliche Informationssysteme, jeweils inkl. einem Seminar sowie den Wahlbereich II. Die Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen der Module und Lehrveranstaltungen mit Angabe der damit erwerbbaren Kreditpunkte werden im Vorlesungsverzeichnis frühzeitig bekannt gegeben. Bestehen des Aufbaustudiums mit Vertiefungsrichtung «Major in Computer Science» 9. Das Aufbaustudium mit Vertiefungsrichtung «Computer Science» ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind: a) KP aus dem Modul Informatik II b) 1 KP aus dem Modul Mathematik II c) 1 KP aus dem Modul Physik d) 10 KP aus dem Modul Life Sciences e) KP aus dem Vertiefungsmodul Computer Science, inkl. einem Seminar im Umfang von KP f) KP aus dem Wahlbereich II Im Wahlbereich II müssen 1 KP aus den Disziplinen Informatik, Bioinformatik, Geoinformatik, Mathematik, Physik und Nanowissenschaften und gegebenenfalls aus einem ausseruniversitären Praktikum und 1 KP aus frei wählbaren Lehrveranstaltungen aus Disziplinen ausserhalb der Informatik stammen. Die im Wahlbereich I erworbenen 1 KP sind an die Module Life Sciences und Computer Science sowie an den Wahlbereich II anrechenbar. Einzelheiten hierzu sind in der Wegleitung ausgeführt. 8 Abs. 1 lit. e in der Fassung des Fakultätsbeschlusses vom (wirksam seit ).

4 A.10Bb Wurde innerhalb der Module Informatik II, Mathematik II, Life Science und Computer Science je höchstens eine ungenügende Note erzielt, ist jedoch die Durchschnittsnote aller benoteten Leistungsüberprüfungen des jeweiligen Moduls genügend, so werden die Kreditpunkte für die ungenügend benotete Leistungsüberprüfung des betreffenden Moduls dennoch erworben. Ausgenommen von der Kompensationsmöglichkeit sind Seminar- und Projektarbeiten. Die Bachelornote errechnet sich aus dem Durchschnitt der benoteten Lehrveranstaltungen der Module Informatik I + II (Gewicht 1/), dem Durchschnitt der benoteten Lehrveranstaltungen aus dem Vertiefungsmodul Computer Science (Gewicht 1/) sowie aus dem Durchschnitt der benoteten Lehrveranstaltungen aus den drei Modulen Mathematik I + II und Physik (Gewicht 1/). 8 Studierenden, welche das Aufbaustudium bestanden haben, wird der Grad eines «Bachelor of Science, Major in Computer Science» verliehen und ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt. Es enthält Angaben über erworbene Kreditpunkte, über alle benoteten Studienleistungen sowie die Bachelornote. Bestehen des Aufbaustudiums mit Vertiefungsrichtung «Major in Bioinformatics» 10. Das Aufbaustudium mit Vertiefungsrichtung «Bioinformatics» ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind: a) KP aus dem Modul Informatik II b) 1 KP aus dem Modul Mathematik II c) 1 KP aus dem Modul Physik d) 10 KP aus dem Modul Life Sciences e) KP aus dem Vertiefungsmodul Bioinformatik, inkl. einem Seminar im Umfang von KP f) KP aus dem Wahlbereich II. Im Wahlbereich II müssen 1 KP aus den Disziplinen Informatik, Bioinformatik, Biologie, Chemie und Mathematik und gegebenenfalls aus einem ausseruniversitären Praktikum sowie 1 KP aus frei wählbaren Disziplinen ausserhalb der Informatik stammen. Einzelheiten hierzu sind in der Wegleitung ausgeführt. Die im Wahlbereich I erworbenen 1 KP sind an die Module Life Sciences und Bioinformatik sowie an den Wahlbereich II anrechenbar. Wurde innerhalb der Module Informatik II, Mathematik II, Life Sciences und Bioinformatik je höchstens eine ungenügende Note erzielt, ist jedoch die Durchschnittsnote aller benoteten Leistungsüberprüfungen des jeweiligen Moduls genügend, so werden die Kreditpunkte für die ungenügend benotete Leistungsüberprüfung des betreffenden Moduls dennoch erworben. Ausgenommen von der Kompensationsmöglichkeit sind Seminar- und Projektarbeiten. Die Bachelornote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der benoteten Lehrveranstaltungen der Module Informatik I + II (Gewicht 1/), dem Durchschnitt der Noten der benoteten Lehrveranstaltungen aus dem Vertiefungsmodul Bioinformatik (Gewicht 1/) sowie aus dem Durchschnitt der benoteten Lehrveranstaltungen aus den drei Modulen Mathematik I + II und Physik (Gewicht 1/). Studierenden, welche das Aufbaustudium bestanden haben, wird der Grad eines «Bachelor of Science, Major in Bioinformatics» verliehen und ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt. Es enthält Angaben über erworbene Kreditpunkte, über alle benoteten Studienleistungen sowie die Bachelornote. Bestehen des Aufbaustudiums mit Vertiefungsrichtung «Major in Geoinformatics» 8 9 Abs. in der Fassung des Fakultätsbeschlusses vom (wirksam seit ).

5 A.10Bb 11. Das Aufbaustudium mit Vertiefungsrichtung «Geoinformatics» ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind: a) KP aus den Modulen Informatik II b) 1 KP aus den Modulen Mathematik II c) 1 KP aus dem Modul Physik d) 10 KP aus dem Modul Life Sciences e) 1 KP aus dem Vertiefungsmodul Geoinformatik f) KP aus dem Modul Kommunikation g) 8 KP aus dem Wahlbereich II. Im Wahlbereich II müssen 1 KP aus den Disziplinen und Bereichen GIS, Modellierung und Digitale Bildverarbeitung und gegebenenfalls aus einem ausseruniversitären Praktikum sowie 1 KP aus frei wählbaren Disziplinen ausserhalb der Informatik stammen. Einzelheiten hierzu sind in der Wegleitung ausgeführt. Die im Wahlbereich I erworbenen 1 KP sind an die Module Life Sciences und Geoinformatik sowie an den Wahlbereich II anrechenbar. Wurde innerhalb der Module Informatik II, Mathematik II, Life Sciences und Geoinformatik je höchstens eine ungenügende Note erzielt, ist jedoch die Durchschnittsnote aller benoteten Leistungsüberprüfungen des jeweiligen Moduls genügend, so werden die Kreditpunkte für die ungenügend benotete Leistungsüberprüfung des betreffenden Moduls dennoch erworben. Ausgenommen von der Kompensationsmöglichkeit sind das Kommunikationsmodul und Projektarbeiten. Die Bachelornote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der benoteten Lehrveranstaltungen der Module Informatik I + II (Gewicht 1/), dem Durchschnitt der Noten der benoteten Lehrveranstaltungen aus dem Vertiefungsmodul Geoinformatik (Gewicht 1/) sowie aus dem Durchschnitt der benoteten Lehrveranstaltungen aus den drei Modulen Mathematik I + II und Physik (Gewicht 1/). Studierenden, welche das Aufbaustudium bestanden haben, wird der Grad eines «Bachelor of Science, Major in Geoinformatics» verliehen und ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt. Es enthält Angaben über erworbene Kreditpunkte, über alle benoteten Studienleistungen sowie die Bachelornote. Bestehen des Aufbaustudiums mit Vertiefungsrichtung Major in Business Information Systems 11a. 9 Das Aufbaustudium mit Vertiefungsrichtung «Business Information Systems» ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte erworben sind: a) KP aus dem Modul Informatik II b) 1 KP aus dem Modul Mathematik II c) 1 KP aus dem Modul Physik d) 10 KP aus dem Modul Life Sciences e) KP aus dem Vertiefungsmodul Betriebliche Informationssysteme, inkl. einem Wirtschaftsinformatikseminar im Umfang von KP f) KP aus dem Wahlbereich II. 9 11a eingefügt durch Fakultätsbeschluss vom (wirksam seit ).

6 A.10Bb Im Wahlbereich II müssen 1 KP aus der Disziplin Wirtschaftsinformatik und gegebenenfalls aus einem ausseruniversitären Praktikum sowie 1 KP aus frei wählbaren Disziplinen ausserhalb der Informatik stammen. Einzelheiten hierzu sind in der Wegleitung ausgeführt. Die im Wahlbereich I erworbenen 1 KP sind an die Module Life Sciences und Betriebliche Informationssysteme sowie an den Wahlbereich II anrechenbar. Wurde innerhalb der Module Informatik II, Mathematik II, Life Sciences und Betriebliche Informationssysteme je höchstens eine ungenügende Note erzielt, ist jedoch die Durchschnittsnote aller benoteten Leistungsüberprüfungen des jeweiligen Moduls genügend, so werden die Kreditpunkte für die ungenügend benotete Leistungsüberprüfung des betreffenden Moduls dennoch erworben. Ausgenommen von der Kompensationsmöglichkeit sind Seminar- und Projektarbeiten. Die Bachelornote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der benoteten Lehrveranstaltungen der Module Informatik I + II (Gewicht 1/), dem Durchschnitt der Noten der benoteten Lehrveranstaltungen aus dem Vertiefungsmodul Betriebliche Informationssysteme (Gewicht 1/) sowie aus dem Durchschnitt der benoteten Lehrveranstaltungen aus den drei Modulen Mathematik I + II und Physik (Gewicht 1/). Studierenden, welche das Aufbaustudium bestanden haben, wird der Grad eines «Bachelor of Science, Major in Business Information Systems» verliehen und ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt. Es enthält Angaben über erworbene Kreditpunkte, über alle benoteten Studienleistungen sowie die Bachelornote. III. III.I Leistungsüberprüfungen ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Erwerb von Kreditpunkten 1. Kreditpunkte werden durch genügende studentische Leistungen erworben. Sie werden vergeben für: a) Benotete und nicht benotete Leistungsüberprüfungen in Lehrveranstaltungen b) 10 Benotete mündliche oder schriftliche Prüfungen c) Nicht benotete Leistungsüberprüfungen in Lehrveranstaltungen d) Benotete Seminar- und Projektarbeiten e) Ausseruniversitäres Praktikum Der Erwerb von Kreditpunkten für Lehrveranstaltungen, deren Leistungsüberprüfung nicht in dieser Ordnung definiert ist, erfolgt nach Massgabe der entsprechenden Studienordnung. Die Anzahl von Kreditpunkten, die bei genügenden Leistungen in den jeweiligen Leistungsüberprüfungen erworben werden, wird im Vorlesungsverzeichnis frühzeitig bekannt gegeben. Leistungsbewertung 1. Studentische Leistungen werden mit bestanden/nicht bestanden (pass/fail) oder mit einer Note bewertet Abs. 1 lit. b in der Fassung des Fakultätsbeschlusses vom (wirksam seit ).

7 A.10Bb Zur Festlegung der Noten wird der folgende Schlüssel verwendet:.0 «hervorragend». «sehr gut».0 «gut». «befriedigend».0 «genügend». bis 1.0 «nicht genügend» Leistungsüberprüfungen in benoteten Lehrveranstaltungen (Lehrveranstaltungen der Disziplin Informatik und Modul Mathematik II) 1. Die Leistungsüberprüfungen der Lehrveranstaltungen in der Disziplin Informatik sowie im Modul Mathematik II setzen sich aus benoteten und/oder unbenoteten Teilleistungen zusammen, die in schriftlicher und/oder mündlicher Form zu erbringen sind. Teilleistungen sind insbesondere: a) schriftliche Prüfungen, b) mündliche Prüfungen, c) Referate, Hausarbeiten und Protokolle. Form, Umfang und Zeitpunkt der Leistungsüberprüfungen sowie allfällige Überarbeitungsmöglichkeiten werden frühzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die Leistungsüberprüfungen liegen in der Verantwortung der für die Lehrveranstaltung zuständigen Dozierenden. Mündliche Prüfungen werden von einer bzw. einem oder mehreren für die Lehrveranstaltung zuständigen Dozierenden in Gegenwart einer fachlich qualifizierten Beisitzerin bzw. eines Beisitzers abgenommen und benotet. Alle Teilprüfungen zu einer Lehrveranstaltung müssen am Ende der vorlesungsfreien Zeit abgeschlossen sein, die direkt demjenigen Semester folgt, in welchem die Lehrveranstaltung angeboten wurde. Bei Nichtbestehen von Teilprüfungen zu einer Lehrveranstaltung wird eine Nachprüfung am Ende des darauffolgenden Semesters angeboten. Bei Nichtbestehen dieser Nachprüfung gilt die gesamte Leistungsprüfung zu der Lehrveranstaltung als nicht bestanden. Bei Nichtbestehen der gesamten Leistungsprüfung zu einer Lehrveranstaltung kann diese als Ganzes einmal wiederholt werden. Das wiederholte Nichtbestehen einer Pflichtlehrveranstaltung in einem der Vertiefungsmodule Computer Science, Bioinformatik, Geoinformatik bzw. Betriebliche Informationssysteme führt, unter Vorbehalt von 9 Abs., 10 Abs., 11 Abs. und 11a Abs., zum Ausschluss von der entsprechenden Vertiefungsrichtung. Das wiederholte Nichtbestehen einer anderen Pflichtlehrveranstaltung in Informatik führt, unter Vorbehalt von Abs., 9 Abs., 10 Abs., 11 Abs. und 11a Abs., zum Ausschluss vom Bachelorstudium in allen Vertiefungsrichtungen der Informatik. 11 Benotete mündliche oder schriftliche Prüfungen (Module Mathematik I und Physik) 11 1 Abs. in der Fassung des Fakultätsbeschlusses vom (wirksam seit ).

8 A.10Bb 1. 1 Die Leistungsüberprüfungen der Vorlesungen der Module Mathematik I und Physik finden durch benotete mündliche oder schriftliche Prüfungen statt. Die Prüfungsform wird frühzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Benotete mündliche und schriftliche Prüfungen finden halbjährlich oder jährlich, jeweils am Ende der Vorlesungszeit oder vor Ende der Semesterferien statt. Die Dauer der benoteten schriftlichen Prüfungen beträgt zwischen 0 bis 180 Minuten, diejenige der benoteten mündlichen Prüfungen zwischen 0 bis 0 Minuten. Die Leistungsüberprüfungen liegen in der Verantwortung der für die Lehrveranstaltung zuständigen Dozierenden. Mündliche Prüfungen werden von einer bzw. einem für die Vorlesung zuständigen Dozierenden in Gegenwart einer fachlich qualifizierten Beisitzerin bzw. eines Beisitzers abgenommen und benotet. Eine nicht bestandene mündliche oder schriftliche Prüfung kann halbjährlich wiederholt werden. Das wiederholte Nichtbestehen einer benoteten mündlichen oder schriftlichen Prüfung führt zum Ausschluss vom Bachelorstudium in allen Vertiefungsrichtungen der Informatik. Nicht benotete Leistungsüberprüfungen in Lehrveranstaltungen (Module Mathematik I und Physik) 1. Die Leistungsüberprüfungen der Übungen und Praktika der Module Mathematik I und Physik finden innerhalb der Lehrveranstaltungen statt. Die Leistungsüberprüfungen innerhalb der Lehrveranstaltungen erfolgen insbesondere durch: a) Übungsblätter b) Praktikums- und Laborberichte c) Vorträge d) Kolloquien e) schriftliche Tests. Die Leistungsüberprüfungen liegen in der Verantwortung der für die Lehrveranstaltung zuständigen Dozierenden. Form, Umfang und Zeitpunkt der Leistungsüberprüfungen werden frühzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. Die Leistungsüberprüfungen innerhalb der Lehrveranstaltungen werden mit bestanden/nicht bestanden (pass/fail) bewertet. Allfällige Wiederholungsmöglichkeiten nicht bestandener Leistungsüberprüfungen in Wahllehrveranstaltungen werden den betroffenen Studierenden mit dem Entscheid über das Nichtbestehen mitgeteilt. Benotete Seminar- und Projektarbeiten 1. Die Themen der Seminar- und Projektarbeiten werden von der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten in Absprache mit den Studierenden festgelegt. Form, Umfang und Zeitpunkt der Seminar- und Projektarbeiten sowie allfällige Überarbeitungsmöglichkeiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 1 1 samt Titel in der Fassung des Fakultätsbeschlusses vom (wirksam seit ). 8

9 A.10Bb Die schriftliche Ausarbeitung der Seminar- und Projektarbeiten sowie die öffentliche Präsentation wird von der jeweils verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten beurteilt und benotet. Eine ungenügende Seminar- bzw. Projektarbeit kann mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Das wiederholte Nichtbestehen der Seminararbeit führt zum Ausschluss vom Bachelorstudium in allen Vertiefungsrichtungen der Informatik. Ausseruniversitäres Praktikum 18. Es besteht die Möglichkeit für ein ausseruniversitäres Praktikum. Die Dokumentation und Berichterstattung zu einem Praktikum kann mit Kreditpunkten im Wahlbereich II angerechnet werden. Das Praktikum dauert mindestens drei Monate und findet in einer privaten oder staatlichen Institution statt, welche von den Studierenden in Absprache mit einem oder einer Dozierenden ausgewählt wird. Dozierende und Studierende definieren vor dem Praktikum gemeinsam mit den Verantwortlichen der ausseruniversitären Institution die Art und Dauer der praktischen Arbeit. Die Leistungsüberprüfung erfolgt durch die ausseruniversitäre Institution in Absprache mit der Unterrichtskommission. Einsichtsrecht 19. Nach Abschluss der schriftlichen Leistungsüberprüfung wird der Kandidatin bzw. dem Kandidaten auf Verlangen Einsicht gewährt. Verschiebung, Verhinderung und Fernbleiben 0. Studierende müssen sich für die Leistungsüberprüfungen anmelden. Ein Antrag auf Verschiebung von Leistungsüberprüfungen oder Abgabeterminen ist unter Geltendmachen des Vorliegens triftiger Gründe schriftlich spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungs- bzw. Abgabetermin bei der Prüfungskommission der Fakultät einzureichen. Bei Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen ist der Prüfungskommission ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Diese legt möglichst bald einen Termin für die Nachprüfung fest. Bleibt eine Studentin oder ein Student entgegen den Voraussetzungen von Abs. 1 oder Abs. einer Prüfung fern, so gilt die Prüfung als nicht bestanden (fail) bzw. wird mit der Note 1.0 bewertet. Unlauteres Prüfungsverhalten 1. Falls eine Studentin oder ein Student eine Leistungsüberprüfung mit unlauteren Mitteln beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, gilt die betreffende Leistungsüberprüfung als nicht bestanden (fail) bzw. wird mit der Note 1.0 bewertet. Das Einreichen eines Plagiats, insbesondere die unbefugte Verwertung von Arbeiten Dritter unter Anmassung der Autorenschaft, führt zum Nichtbestehen der betreffenden Arbeit. Anrechnung von externen Studien- und Prüfungsleistungen. Über Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen, welche in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden bzw. werden, sowie über die 9

10 A.10Bb Anrechnung von Kreditpunkten, welche in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben wurden bzw. werden, entscheidet die Unterrichtskommission Informatik. Den Betroffenen wird die Anrechnung von externen Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Kreditpunkten mittels Verfügung mitgeteilt. Die Anrechnungsverfügung ergeht von der Fakultät auf Antrag der Unterrichtskommission Informatik. IV. Zuständigkeiten Unterrichtskommission Informatik. Die Unterrichtskommission Informatik setzt sich aus zwei Dozierenden des Departements Informatik, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Assistierenden des Departements Informatik, je einem oder einer Dozierenden aus jeder in angegebenen Major-Vertiefungsrichtung, sowie einer Studierendenvertreterin bzw. einem Studierendenvertreter zusammen. Die Unterrichtskommission hat die in dieser Ordnung genannten Aufgaben. Die Unterrichtskommission kann die Tagesgeschäfte an den Prüfungsvorsitzenden bzw. die Prüfungsvorsitzende delegieren. Prüfungskommission der Fakultät. Die Prüfungskommission besteht aus fünf Fakultätsmitgliedern (drei Vertreter der Gruppierung I, je eine Vertretung der Gruppierungen II und III). Den Vorsitz führt ein Mitglied der Gruppierung 1 I. Die Kommissionsmitglieder werden von der Fakultätsversammlung gewählt. Die Prüfungskommission nimmt die ihr in dieser Ordnung zugewiesenen Aufgaben wahr und entscheidet in Rücksprache mit der Unterrichtskommission Informatik in allen Fragen der Leistungsüberprüfung, für welche diese Ordnung keine Bestimmung enthält. Darüber hinaus trägt sie die Verantwortung für die Organisation und den korrekten Ablauf der Leistungsüberprüfungen. Die Fakultät kann auf Antrag der Prüfungskommission bestimmte Entscheide an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Prüfungskommission delegieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder der Prüfungskommission das Recht auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen sowie auf Einsitz bei der Abnahme von Leistungsüberprüfungen. Härtefälle. In Härtefällen kann die Dekanin bzw. der Dekan begründete Ausnahmen von den in dieser Ordnung genannten Regelungen gewähren, so weit diese grundsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen. V. Rechtsmittel Verfügungen und Rekurse 1 Gruppierungen gemäss Universitätsratsbeschluss vom. und. Juli

11 A.10Bb. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von der zuständigen Stelle schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, mitzuteilen. Sie können gemäss des Universitätsgesetzes bei der vom Universitätsrat eingesetzten Rekurskommission angefochten werden. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen Übergangsbestimmungen. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, welche ihr Bachelorstudium in einer Vertiefungsrichtung der Informatik an der Universität Basel im Wintersemester 00/0 oder später beginnen. Inkrafttreten 8. Diese Studienordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam. 1 Namens der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät Der Dekan: Prof. Dr. Marcel Tanner Vom Universitätsrat genehmigt am. März 00 1 Wirksam seit dem

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