Informationsveranstaltung Neue Ökoförderungen 2018 AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG A 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung DI Bernd Hafner, BSc Datum: 10.01.2018
Datenquelle: EEG TU Wien, Kranzl L. et al (2015) Wärmebedarf Kleinverbraucher
Neuerungen Wärmeverbrauch d. steirischen Haushalte Datenquelle: Nutzenergieanalyse Steiermark, Statistik Austria (2016)
Neuerungen Förderschienen 2017 Förderschienen 2018-2019 thermische Solaranlage Innovative Heizungssysteme Wärmepumpen Photovoltaikanlagen, Lastmanagementsystemen und elektrische Energiespeicher Biomasse-Heizungen Heizungsoptimierung Pumpentausch Heizungsoptimierung Biomasse Heizungsoptimierung Wärmepumpen Fernwärmeanschlüsse Innovative Mobilität solarthermische Anlagen Heizungsoptimierung Wärmepumpen Heizungsoptimierung Biomasse Biomasse-Heizung (bis 31.12.2018) Heizungsoptimierung Pumpentausch Elektromobilität Fernwärmeanschlüsse Innovative Mobilität Elektromobilität
Förderorganisation Zuständigkeit: Referat Sanierung und Ökoförderung Leitung: Frau DI in Mag a Simone Skalicki Alle Unterlagen zur Ökoförderung sowie die Registrierungsformulare sind unter folgender Homepage abrufbar http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/de/#tb3! Zusammenfassung der allgemeinen Förderbestimmungen in einem Dokument Verfahrensbestimmungen Insolvenzrechtliche Bestimmungen Anrechenbarkeit nach dem Energieeffizienzgesetz (Zustimmung Förderstelle nötig z.b. Förderung EVU) Datenschutzbestimmungen Doppelförderungen für einen Fördergegenstand durch eine gleiche oder andere Landesdienstelle sind ausgeschlossen Stärkung von Bewusstseinsbildende Maßnahmen zum Thema Energie und Umwelt Ich tu s Energieberatung, siehe www.ich-tus.steiermark.at Beratungsangebot des Landes, siehe www.energieberatung.steiermark.at
Dreistufiges Verfahren 1. Registrierung 2. Förderungsantrag 3. Förderungsauszahlung Registrierung Vor Lieferung und Monate der Anlage Onlineregistrierung Registrierungsformular (Fax, E-Mail, Postweg) Nach positiver Registrierung werden die Fördermittel für die Dauer von 9 Monaten reserviert! Förderungsantrag Nach Errichtung der Anlage Onlineregistrierung Registrierungsformular (Fax, E-Mail, Postweg) Förderungsauszahlung Nach positiver Prüfung der Förderkriterien! Ökoförderungen Verfahrensablauf
Ökoförderungen Verfahrensablauf
Informationsblatt zur Förderung Ökoförderungen Verfahrensablauf
Ökoförderungen Verfahrensablauf Beispiel Onlineregistrierung solarthermische Anlagen
Solarthermische Anlagen
allgemeine Förderbedingungen Gültigkeit: 01.01.2018-31.12.2019 Solarthermische Anlagen Wo wird gefördert? Wohnungen bzw. Wohneinheiten Sondernutzungen: baulich oder in einem Bauwerk zumindest funktionell getrennte Nutzungsart für Zwecke von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen (allgemein zugänglichen) Sportanlagen, Vereinen, sowie gemeindeeigenen Gebäude(teilen) Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet. Was wird gefördert? solarthermische Kollektoren (Flach und Röhrenkollektoren) Hybridkollektoren (wasserführend) Ergänzender Zuschuss von der Gemeinde zwingend erforderlich
technische Förderbedingungen Solarthermische Anlagen Austria Solar-Gütesiegel oder zumindest Produktzertifizierung nach Solar Keymark Die Hybridkollektoren müssen über einen Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle (z.b.: AIT, TÜV, ) verfügen oder in der GET Produktdatenbank www.produktdatenbank-get.at gelistet sein. Wärmemengenzähler oder Wärmemengenbilanzierung (durch entsprechende technische Einrichtung) Verbindungsleitungen im Heizraum sowie Leitungen der solarthermischen Anlage oder Hybridanlage außerhalb von beheizten Räumen müssen gedämmt sein. Pumpen Werden Pumpen in einem Rohrnetz auf Basis von Stahlrohren neu eingebaut oder getauscht, ist (ausgenommen Trockenläuferpumpen) ein Magnetabscheider vorzusehen. (Heizwasserqualität ist zu beachten und Schmutzfilter wird empfohlen) Darüber hinaus muss die nachstehende Energieeffizienz erfüllt sein: - Nassläuferheizungspumpen: äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trinkwassernassläuferpumpen (Zirkulationspumpen): äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trockenläuferpumpen: minimale Mindesteffizienzindex (MEI) von MEI 0,7,
technische Förderbedingungen Solarthermische Anlagen Optional bei Heizungseinbindung zur Aufhebung der Förderungsobergrenzen (Deckelung) Punkt 6.3 RL Berechnung des solaren Deckungsgrades mit Simulationssoftware T*SOL bzw. Polysun oder gleichwertiges Programm Vorgaben zu bestimmten Parametern WW-Bedarf in Abhängigkeit der BGF Solltemperatur WW Raumtemperatur Heizwärmebedarf HWB SK mittels Energieausweis (ausgenommen bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Sondernutzungen bei denen Energieausweis nicht erforderlich ist)
Fördersätze Solarthermische Anlagen Bruttoflächen Förderung [ ] bis 10 m² 150,--/m² für jeden weiteren m² 100,-- Zuschlag Hybridkollektoren 50,--/m² Deckelung ohne Heizungseinbindung Förderung [ ] max. Ein- und Zweifamilienwohnhaus 2.000,-- ab drei Wohneinheiten 1.800,-- plus 300,- pro weiterer Wohneinheit Sondernutzung 5.000,-- Deckelung mit Heizungseinbindung und ohne Nachweis für den solaren Deckungsgrad Förderung [ ] max. Ein- und Zweifamilienwohnhaus 3.000,-- ab drei Wohneinheiten 2.700,-- plus 500,- pro weiterer WE Sondernutzung 7.000,-- Bei Heizungseinbindung und Nachweis eines solaren Deckungsgrades > 30 % (Neubau) bzw. > 15 % (Bestand) gelten die Förderungsgrenzen (Deckelungen) gemäß Punkt nicht.
Solarthermische Anlagen Zuschläge 1/2 Förderung [ ] Schichtladespeicher (oder Pufferspeicher) + Frischwassermodul in Kombination mit einer geförderten Biomasseheizung Schichtladespeicher + Frischwassermodul in Kombination mit einer geförderten Wärmepumpe 1.075,-- 1.075,-- Frischwassermodul allein 200,-- Schichtladespeicher (oder Pufferspeicher) mit Heizungseinbindung 500,-- solarthermische Anlage bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern in Kombination mit einer 500,-- geförderten Grundwasser- oder Erd-Wärmepumpe solarthermische Anlage bei Mehrfamilienwohnhäusern (ab 3 Wohneinheiten), 1.000,-- Sondernutzung, unternehmerischer Nutzung in Kombination mit einer geförderten Grundwasser- oder Erd-Wärmepumpe bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei 200,-- bestehenden Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei 100,-- je bestehenden Mehrfamilienwohnhäuser (ab 3 Wohneinheiten) Wohneinheit
Solarthermische Anlagen Zuschläge 2/2 Förderung [ ] Bei Heizungseinbindung: ergänzende Sanierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung am Heizsystem bei Bestandsgebäuden (z.b. Dämmung der Verteilleitungen außerhalb des Heizraumes in unbeheizten Räumen, Erneuerung der Regelung und Ventile Pumpentausch max. 400,-- 85,-- je Pumpe Ein- und Zweifamilienwohnhaus Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit zentraler WW-Bereitung Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit dezentraler WW-Bereitung max. 3 Pumpen max. 4 + 1 Pumpe je Steigstrang max. 2 + 1 Pumpe je Steigstrang Die Fördersumme ist mit 25 Prozent der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Solarthermische Anlagen Beispiel Förderung Beispiel Fördermax. Zuschläge Summe Förderung Heizungseinbindung EFH 3.000 1.075 1 4.075 16.300 Heizungseinbindung MGW (5WE) Warmwasser + Sanierung EFH 3.700 1.075 1 4.775 19.100 2.000 570 2 2.570 10.280 1 Schichtladespeicher; Frischwassermodul; Wärmepumpe 2 ergänzende Sanierungsmaßnahmen; 2 Pumpen anrechenbare Investitionskosten
Biomasse-Heizungen
allgemeine Förderbedingungen Gültigkeit: 01.01.2018-31.12.2018 Biomasse-Heizungen Keine Förderung für folgende Gebiete Großraumes Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba- Grambach, Seiersberg-Pirka) Wo wird gefördert? Wohnungen bzw. Wohneinheiten Sondernutzungen: baulich oder in einem Bauwerk zumindest funktionell getrennte Nutzungsart für Zwecke von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen (allgemein zugänglichen) Sportanlagen, Vereinen, sowie gemeindeeigenen Gebäude(teilen) Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet. Was wird gefördert? Zentralheizungsanlagen oder Etagenheizung (keine Einzelöfen) Scheitholzkessel Kombikessel
allgemeine Förderbedingungen Biomasse-Heizungen Scheitholzgebläsekessel (Holzvergaserkessel) sowie Kombikessel anlässlich ihrer Ersterrichtung oder bei sonstiger Erneuerung der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010. Scheitholzgebläsekessel (Holzvergaserkessel) sowie Kombikessel anlässlich des Umstiegs von bestehenden Feuerungsanlagen für bestimmte biogene sowie fossile Brennstoffe bis einschließlich Baujahr 2010. Ist die Anlage Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes samt dazugehörenden Wohnhäusern, darf kein Anspruch auf eine Förderung seitens der Landwirtschaftskammer Steiermark bestehen. Dabei ist nur der Standort der Anlage und nicht der Name der Förderungswerberin/des Förderungswerbers maßgeblich. Die Altanlage muss im Zuge des Kesseltausches nachweislich außer Betrieb genommen werden. Es darf - ausgenommen bei finanziell unzumutbaren Umstellkosten - keine Anschlussmöglichkeit des zu versorgenden Objektes an ein bestehendes Fern-/Nahwärmenetz auf Basis erneuerbaren Energieträgern oder auf Basis hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gegeben sein
technische Förderbedingungen Biomasse-Heizungen Scheitholzgebläsekessel sowie Kombikessel müssen bei der Typenprüfung die jeweils zutreffenden Emissionsgrenzwerte (Volllast und Teillast) des Anhangs 1 nachweislich einhalten und den geforderten Mindestwirkungsgrad erreichen. Die Wärmeleistung des Scheitholzgebläsekessels oder Kombikessels darf nachweislich die Heizlast des zu versorgenden Gebäudes bzw. der Wohnung um nicht mehr als 50 % überschreiten. (ÖNORM H7500-1 im Bestand -3 MGW bzw. EFH, Energieausweis EFH ) Bei Scheitholzgebläsekesseln ist ein Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen nach ÖNORM EN 303-5, zumindest jedoch mit 800 l Inhalt, zu errichten. Verbindungsleitungen im Heizraum müssen gedämmt sein Bei Neubauten ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen
technische Förderbedingungen Pumpen Biomasse-Heizungen Werden Pumpen in einem Rohrnetz auf Basis von Stahlrohren neu eingebaut oder getauscht, ist (ausgenommen Trockenläuferpumpen) ein Magnetabscheider vorzusehen. (Heizwasserqualität ist zu beachten und Schmutzfilter wird empfohlen) Darüber hinaus muss die nachstehende Energieeffizienz erfüllt sein: - Nassläuferheizungspumpen: äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trinkwassernassläuferpumpen (Zirkulationspumpen): äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trockenläuferpumpen: minimale Mindesteffizienzindex (MEI) von MEI 0,7
Biomasse-Heizungen Fördersätze Grundförderung Förderung [ ] max. Scheitholzgebläsekesse, Kombikessel 1.300,-- Diese Förderung wird, sofern diese Anlage mehrere Objekte versorgt a) bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, die sich nicht auf demselben Grundstück befinden, mit der Anzahl der Gebäude, b) in Mehrfamilienwohnhäusern (ab 3 Wohneinheiten) mit der Anzahl der Wohneinheiten multipliziert. Zuschläge 1/2 Förderung [ ] max. Schichtladespeicher (oder Pufferspeicher) + Frischwassermodul in Kombination mit einer geförderten solarthermischer Anlage 1.075,-- Frischwassermodul allein 200,-- Ausführung als hybride Biomasseheizung mit einer Wärmepumpe 500,-- Ausführung mit Kondensationswärmetauscher (Brennwerttechnik) 500,-- Ausführung als Blockheizkraftwerk 1.000,--
Biomasse-Heizungen Zuschläge 2/2 Förderung [ ] bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei bestehenden Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei bestehenden Mehrfamilienwohnhäuser (ab 3 Wohneinheiten) Bei Heizungseinbindung: ergänzende Sanierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung am Heizsystem bei Bestandsgebäuden (z.b. Dämmung der Verteilleitungen außerhalb des Heizraumes in unbeheizten Räumen, Erneuerung der Regelung und Ventile Pumpentausch 200,-- 100,-- je Wohneinheit max. 400,-- 85,-- je Pumpe Ein- und Zweifamilienwohnhaus Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit zentraler WW-Bereitung Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit dezentraler WW-Bereitung max. 3 Pumpen max. 4 + 1 Pumpe je Steigstrang max. 2 + 1 Pumpe je Steigstrang Die Fördersumme ist mit 25 Prozent der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Biomasse-Heizungen Heizungsoptimierung Biomasse
allgemeine Förderbedingungen Biomasse-Heizungsoptimierung Gültigkeit: 01.01.2018-31.12.2019 Wo wird gefördert? Wohnungen bzw. Wohneinheiten Sondernutzungen: baulich oder in einem Bauwerk zumindest funktionell getrennte Nutzungsart für Zwecke von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen (allgemein zugänglichen) Sportanlagen, Vereinen, sowie gemeindeeigenen Gebäude(teilen) Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet. Was wird gefördert? Zentralheizungsanlagen oder Etagenheizung mit automatischer Beschickung (Brennstoff Pellets bzw. Hackgut) Kombikessel werden nicht gefördert
allgemeine Förderbedingungen Biomasse-Heizungsoptimierung neue automatisch beschickte Holzheizungen anlässlich ihrer Ersterrichtung oder bei sonstiger Erneuerung der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 (Grundförderung). neue automatisch beschickte Holzheizungen anlässlich des Umstiegs von bestehenden Feuerungsanlagen für bestimmte biogene sowie fossile Brennstoffe bis einschließlich Baujahr 2010 (Kesseltauschförderung). Ist die Anlage (ausgenommen Pelletsanlagen) Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes samt dazugehörenden Wohnhäusern, darf kein Anspruch auf eine Förderung seitens der Landwirtschaftskammer Steiermark bestehen. Dabei ist nur der Standort der Anlage und nicht der Name der Förderungswerberin/des Förderungswerbers maßgeblich. Die Altanlage muss im Zuge des Kesseltausches nachweislich außer Betrieb genommen werden. Es darf - ausgenommen bei finanziell unzumutbaren Umstellkosten - keine Anschlussmöglichkeit des zu versorgenden Objektes an ein bestehendes Fern-/Nahwärmenetz auf Basis erneuerbaren Energieträgern oder auf Basis hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gegeben sein
allgemeine Förderbedingungen Biomasse-Heizungsoptimierung In der Stadt Graz (Deckplan 2) ist bei Neuerrichtung oder Austausch von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über 8 kw Nennheizleistung der erhöhte Staubemissionsgrenzwert von 4,0 g / m² Bruttogeschossfläche und Jahr einzuhalten. Für die sonstigen Gemeinden im Großraum Graz (Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) gilt diese Anforderung sinngemäß als Förderungsvoraussetzung. Die spezifische Staubemission StE spez ist auf der Grundlage der nachstehenden Formeln mittels Staubrechner der Stadt Graz zu berechnen, siehe dazu auch http://www.umwelt.graz.at/cms/beitrag/10189336/4849366/.
technische Förderbedingungen Biomasse-Heizungsoptimierung Feuerungsanlagen müssen bei der Typenprüfung die jeweils zutreffenden Emissionsgrenzwerte (Volllast und Teillast) des Anhangs 1 nachweislich einhalten und den geforderten Mindestwirkungsgrad erreichen. Die Wärmeleistung der automatischen beschickten Feuerungsanlage darf nachweislich die Heizlast des zu versorgenden Gebäudes bzw. der Wohnung um nicht mehr als 50 % überschreiten. (Heizlastberechnung ÖNORM H7500-1 im Bestand -3 MGW bzw. EFH, Energieausweis EFH ) Verbindungsleitungen im Heizraum müssen gedämmt sein Bei Neubauten ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen
technische Förderbedingungen Pumpen Biomasse-Heizungsoptimierung Werden Pumpen in einem Rohrnetz auf Basis von Stahlrohren neu eingebaut oder getauscht, ist (ausgenommen Trockenläuferpumpen) ein Magnetabscheider vorzusehen. (Heizwasserqualität ist zu beachten und Schmutzfilter wird empfohlen) Darüber hinaus muss die nachstehende Energieeffizienz erfüllt sein: - Nassläuferheizungspumpen: äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trinkwassernassläuferpumpen (Zirkulationspumpen): äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trockenläuferpumpen: minimale Mindesteffizienzindex (MEI) von MEI 0,7
Fördersätze Biomasse-Heizungsoptimierung Grundförderung Förderung [ ] max. Biomasseheizung mit automatischer Beschickung 2.400,-- Kesseltauschförderung beim Umstieg von auf Förderung [ ] max. Kohle, Torf, Öl fossil, Flüssiggas 3.600,-- Biomasseheizung mit Erdgas 4 automatischer 2.400,-- Biomasseheizung ohne automatische Beschickung, Beschickung 2.700,-- Wechselbrandkessel Diese Förderung wird, sofern diese Anlage mehrere Objekte versorgt a) bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, die sich nicht auf demselben Grundstück befinden, mit der Anzahl der Gebäude, b) in Mehrfamilienwohnhäusern (ab 3 Wohneinheiten) mit der Anzahl der Wohneinheiten multipliziert. 4 Im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) wird dieser Umstieg nicht gefördert.
Biomasse-Heizungsoptimierung Zuschläge 1/2 Förderung [ ] max. Schichtladespeicher (oder Pufferspeicher) + Frischwassermodul in Kombination mit einer geförderten solarthermischer Anlage 1.075,-- Frischwassermodul allein 200,-- Ausführung als hybride Biomasseheizung mit einer Wärmepumpe 500,-- Ausführung mit Kondensationswärmetauscher (Brennwerttechnik) 500,-- Ausführung als Blockheizkraftwerk 1.000,--
Biomasse-Heizungsoptimierung Zuschläge 2/2 Förderung [ ] bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei bestehenden Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei bestehenden Mehrfamilienwohnhäuser (ab 3 Wohneinheiten) Bei Heizungseinbindung: ergänzende Sanierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung am Heizsystem bei Bestandsgebäuden (z.b. Dämmung der Verteilleitungen außerhalb des Heizraumes in unbeheizten Räumen, Erneuerung der Regelung und Ventile Pumpentausch 200,-- 100,-- je Wohneinheit max. 400,-- 85,-- je Pumpe Ein- und Zweifamilienwohnhaus Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit zentraler WW-Bereitung Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit dezentraler WW-Bereitung max. 3 Pumpen max. 4 + 1 Pumpe je Steigstrang max. 2 + 1 Pumpe je Steigstrang Die Fördersumme ist mit 25 Prozent der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Biomasse-Heizungsoptimierung Beispiel Förderung Beispiel Fördermax. Zuschläge Summe Förderung anrechenbare Investitionskosten Neu Heizung EFH 2.400 1.075 1 4.075 13.900 Heizungstausch 2 MGW (5WE) 18.000 ( 3.600) 1.075 1 19.075 76.300 1 Schichtladespeicher; Frischwassermodul; Wärmepumpe 2 Heizölkessel (älter 2010) auf Biomasse
Heizungsoptimierung Wärmepumpen
allgemeine Förderbedingungen Heizungsoptimierung Wärmepumpen Gültigkeit: 01.01.2018-31.12.2019 Wo wird gefördert? Wohnungen bzw. Wohneinheiten Sondernutzungen: baulich oder in einem Bauwerk zumindest funktionell getrennte Nutzungsart für Zwecke von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen (allgemein zugänglichen) Sportanlagen, Vereinen, sowie gemeindeeigenen Gebäude(teilen) Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
allgemeine Förderbedingungen Heizungsoptimierung Wärmepumpen neue Wärmepumpenheizungen anlässlich ihrer Ersterrichtung oder bei sonstiger Erneuerung der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010 (Grundförderung). neue Wärmepumpenheizungen anlässlich des Umstiegs von bestehenden Feuerungsanlagen für bestimmte biogene sowie fossile Brennstoffe bis einschließlich Baujahr 2010 (Kesseltauschförderung). Ist die Anlage Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes samt dazugehörenden Wohnhäusern, darf kein Anspruch auf eine Förderung seitens der Landwirtschaftskammer Steiermark bestehen. Dabei ist nur der Standort der Anlage und nicht der Name der Förderungswerberin/des Förderungswerbers maßgeblich. Die Altanlage muss im Zuge des Kesseltausches nachweislich außer Betrieb genommen werden. (Ausnahme: Biomasseheizungen ohne automatische Beschickung in bivalenter Heizungseinbindung mit einer Luft/Wasser- Wärmepumpe) Es darf - ausgenommen bei finanziell unzumutbaren Umstellkosten - keine Anschlussmöglichkeit des zu versorgenden Objektes an ein bestehendes Fern-/Nahwärmenetz auf Basis erneuerbaren Energieträgern oder auf Basis hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gegeben sein
technische Förderbedingungen Heizungsoptimierung Wärmepumpen Der Heizwärmebedarf HWB SK (Standortklima) des zu beheizenden Gebäudes darf in Bestandsgebäuden bei Luftwärmepumpen nicht größer als 70 kwh/m²a sein. Erforderliche Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mittels JAZcalc Tool reiner Heizbetrieb: JAZ Heizung 4,0 oder kombiniert Raumwärme und Warmwasser: JAZ Gesam t 3,5 Wärmemengenzähler am Ausgang der Wärmepumpe (mindestens Genauigkeitsklasse 3), separater Stromzähler (mindestens Genauigkeitsklasse A) für Kompressor und Hilfsantriebe (entsprechend der Richtlinie 2014/32/EU über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt - Measurement Instruments Directive MID) Wenn über Art des Messverfahrens Genauigkeit durch eine Vergleichsmessung und einen Testbericht einer Prüfanstalt nachgewiesen wird: wärmepumpeninterne Energiebilanzierung bzw. am Ausgang der Wärmepumpe: Volumenstrommesser mit Temperaturfühler inklusive Recheneinheit (abweichend zum MID-konformen Wärmemengenzähler)
Heizungsoptimierung Wärmepumpen technische Förderbedingungen Verpflichtende Energieberatung vor Errichtung der Wärmepumpe Neue Ein- oder Zweifamilienhäuser: zumindest kostenlose Erstberatung (30 Minuten) Bestandsgebäude: zumindest Energiespar-Beratung (90 Minuten) Kontakte Ich tu s-beraterinnen, siehe www.ich-tus.steiermark.at Beratungsangebote des Landes, siehe www.energieberatung.steiermark.at Nachweis der Heizlast mittels ÖNORM H 7500-1 bzw. beim ein Ein- und Zweifamilienhäuser mittels Beilage zum Energieausweis Verbindungsleitungen im Heizraum müssen gedämmt sein Bei Neubauten ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen
technische Förderbedingungen Heizungsoptimierung Wärmepumpen Luftwärmepumpen Hinsichtlich der Auswahl, der Art der Aufstellung und der Betriebszeiten: Informationsblatt zum Lärmschutz im Nachbarschaftsbereich von Luftwärmepumpe Pflicht zur Kombination mit Photovoltaikanlage mind. 2 kwp und 1 kwp je 5 kw Nennleistung der WP (bei A2W35) oder Solaranlage mit mind. 4 m 2 Aperturfläche oder bivalent alternativ betriebener Biomasseheizung mit JAZ Heizung 4,0 Zuschlag bei Grundwasser- oder Erd-Wärmepumpen für die Kombination mit einer solarthermischen Anlage - Jahresarbeitszahl JAZ Gesamt,Solar > 4,2 (gerechnet für Heizung samt Warmwasser). Dimensionierung Quellenanlage Flachkollektoren / Tiefenbohrung Überschreitet die spezifische Entzugsleistung 30 W/m 2 (Fläche) bzw. die spezifische Entzugsleistung 40 W/Bohrmeter ist die Dimensionierung bzw. Planung der JAZcalc Berechnung beizufügen.
technische Förderbedingungen Pumpen Heizungsoptimierung Wärmepumpen Werden Pumpen in einem Rohrnetz auf Basis von Stahlrohren neu eingebaut oder getauscht, ist (ausgenommen Trockenläuferpumpen) ein Magnetabscheider vorzusehen. (Heizwasserqualität ist zu beachten und Schmutzfilter wird empfohlen) Darüber hinaus muss die nachstehende Energieeffizienz erfüllt sein: - Nassläuferheizungspumpen: äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trinkwassernassläuferpumpen (Zirkulationspumpen): äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trockenläuferpumpen: minimale Mindesteffizienzindex (MEI) von MEI 0,7 Abnahmeprotokoll durch eine zertifizierte Wärmepumpen-Installateurin/einen zertifizierten Wärmepumpen-Installateur, aus dem die fachgerechte und richtlinienkonforme Ausführung. http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600591/113383975/
Fördersätze Grundwasser-Wärmepumpe Heizungsoptimierung Wärmepumpen Grundförderung Förderung [ ] max. Grundwasser-Wärmepumpe 2.400,-- Kesseltauschförderung beim Umstieg von auf Förderung [ ] max. Kohle, Torf, Öl fossil, Flüssiggas 5.400,-- Erdgas 3.900,-- Biomasseheizung ohne automatische Beschickung, 4.200,-- Wechselbrandkessel Biomasseheizung mit automatischer Beschickung Grundwasser- Wärmepumpe 3.000,-- Elektrodirektheizung 3.900,-- Luftwärmepumpe 3.000,--
Fördersätze Erd-Wärmepumpe Tiefensonde Heizungsoptimierung Wärmepumpen Grundförderung Förderung [ ] max. Erd-Wärmepumpe Tiefensonde 3.300,-- Kesseltauschförderung beim Umstieg von auf Förderung [ ] max. Kohle, Torf, Öl fossil, Flüssiggas 4.800,-- Erdgas 3.300,-- Biomasseheizung ohne automatische Beschickung, 3.900,-- Wechselbrandkessel Biomasseheizung mit automatischer Beschickung Erd-Wärmepumpe Tiefensonde 2.400,-- Elektrodirektheizung 3.300,-- Luftwärmepumpe 2.400,--
Fördersätze Erd-Wärmepumpe Flächenkollektor Heizungsoptimierung Wärmepumpen Grundförderung Förderung [ ] max. Erd-Wärmepumpe Flächenkollektor 3.300,-- Kesseltauschförderung beim Umstieg von auf Förderung [ ] max. Kohle, Torf, Öl fossil, Flüssiggas 3.600,-- Erdgas 2.400,-- Biomasseheizung ohne automatische Beschickung, 2.700,-- Wechselbrandkessel Biomasseheizung mit automatischer Beschickung Erd-Wärmepumpe Flächenkollektor 1.800,-- Elektrodirektheizung 2.400,-- Luftwärmepumpe 1.800,--
Fördersätze Luft-Wärmepumpe Heizungsoptimierung Wärmepumpen Grundförderung Förderung [ ] max. Luft-Wärmepumpe 900,-- Kesseltauschförderung beim Umstieg von auf Förderung [ ] max. Kohle, Torf, Öl fossil, Flüssiggas 1.800,-- Erdgas 900,-- Biomasseheizung ohne automatische Beschickung, Luft-Wärmepumpe 1.200,-- Wechselbrandkessel Elektrodirektheizung 900,--
Fördersätze Luft-Wärmepumpe Heizungsoptimierung Wärmepumpen Grundförderung Förderung [ ] max. Luft-Wärmepumpe 900,-- Kesseltauschförderung beim Umstieg von auf Förderung [ ] max. Kohle, Torf, Öl fossil, Flüssiggas 1.800,-- Erdgas 900,-- Biomasseheizung ohne automatische Beschickung, Luft-Wärmepumpe 1.200,-- Wechselbrandkessel 1 Elektrodirektheizung 900,-- Diese Förderung wird, sofern diese Anlage mehrere Objekte versorgt a) bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, die sich nicht auf demselben Grundstück befinden, mit der Anzahl der Gebäude, b) in Mehrfamilienwohnhäusern (ab 3 Wohneinheiten) mit der Anzahl der Wohneinheiten multipliziert. 1 In bivalenter Heizungseinbindung mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe kann die Altanlage bestehen bleiben.
Heizungsoptimierung Wärmepumpen Zuschläge 1/2 Förderung [ ] max. Ausführung in Kombination mit einer hybriden Biomasseheizung 500,-- Grundwasser- oder Erd-Wärmepumpe in Kombination mit einer geförderten 500,-- solarthermischen Anlage bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern Grundwasser- oder Erd-Wärmepumpe in Kombination mit einer geförderten 1.000,-- solarthermischen Anlage bei Mehrfamilienwohnhäusern (ab 3 Wohneinheiten), Sondernutzung, unternehmerischer Nutzung Schichtladespeicher + Frischwassermodul in Kombination mit einer 1.075,-- geförderten solarthermischen Anlage Frischwassermodul allein 200,--
Heizungsoptimierung Wärmepumpen Zuschläge 2/2 Förderung [ ] bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei bestehenden Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei bestehenden Mehrfamilienwohnhäuser (ab 3 Wohneinheiten) Bei Heizungseinbindung: ergänzende Sanierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung am Heizsystem bei Bestandsgebäuden (z.b. Dämmung der Verteilleitungen außerhalb des Heizraumes in unbeheizten Räumen, Erneuerung der Regelung und Ventile Pumpentausch 200,-- 100,-- je Wohneinheit max. 400,-- 85,-- je Pumpe Ein- und Zweifamilienwohnhaus Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit zentraler WW-Bereitung Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit dezentraler WW-Bereitung max. 3 Pumpen max. 4 + 1 Pumpe je Steigstrang max. 2 + 1 Pumpe je Steigstrang Die Fördersumme ist mit 25 Prozent der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Heizungsoptimierung Wärmepumpen Beispiel Förderung Beispiel Fördermax. Zuschläge Summe Förderung anrechenbare Investitionskosten S/W WP (Sonde) EFH 3.300 500 1 3.800 15.200 Heizungstausch 2 MGW (5WE) 24.000 ( 4.800) 500 1 24.500 98.000 1 Kombiniert mit einer geförderten Solaranlage 2 Heizölkessel (älter 2010) auf S/W WP (Sonde)
Heizungsoptimierung Pumpentausch
allgemeine Förderbedingungen Gültigkeit: 01.01.2018-31.12.2019 Heizungsoptimierung Pumpentausch Wo wird gefördert? Wohnungen bzw. Wohneinheiten Sondernutzungen: baulich oder in einem Bauwerk zumindest funktionell getrennte Nutzungsart für Zwecke von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen (allgemein zugänglichen) Sportanlagen, Vereinen, sowie gemeindeeigenen Gebäude(teilen) Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet. Einreichfrist Nach Durchführung der Maßnahmen kann binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum die Förderungsauszahlung über den Förderungsantrag per Fax, E-Mail oder im Postweg (Poststempel) beantragt werden. Fördergegenstand Austausch von ineffizienten Pumpen von Heizungsanlagen gegen neue Hocheffizienzpumpen Investitionen zur Effizienzsteigerung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen anlässlich der Durchführung hydraulischer Abgleiche im Rahmen von Wohnnutzungen sowie ergänzender Sanierungsmaßnahmen
allgemeine Förderbedingungen Heizungsoptimierung Pumpentausch Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren Förderungen durch die gleiche oder andere Landesdienststellen in Anspruch genommen werden. Die Zweckmäßigkeit des Tausches ineffizienter Pumpen muss durch eine Ich tu s - Beraterin/einem Ich tu s Berater anlässlich einer Energieberatung oder durch eine auf der Liste der Sachverständigen für Feuerungsanlagen angeführten Person bestätigt werden. Werden Pumpen in einem Rohrnetz auf Basis von Stahlrohren neu eingebaut oder getauscht, ist (ausgenommen Trockenläuferpumpen) ein Magnetabscheider vorzusehen. (Heizwasserqualität ist zu beachten und Schmutzfilter wird empfohlen) Darüber hinaus muss die nachstehende Energieeffizienz erfüllt sein: - Nassläuferheizungspumpen: äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trinkwassernassläuferpumpen (Zirkulationspumpen): äquivalenter Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,2, - Trockenläuferpumpen: minimale Mindesteffizienzindex (MEI) von MEI 0,7
Heizungsoptimierung Pumpentausch Förderungssätze Förderung [ ] bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei bestehenden Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bei Heizungseinbindung: hydraulischer Abgleich gemäß Anhang (Muster) bei bestehenden Mehrfamilienwohnhäuser (ab 3 Wohneinheiten) Bei Heizungseinbindung: ergänzende Sanierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung am Heizsystem bei Bestandsgebäuden (z.b. Dämmung der Verteilleitungen außerhalb des Heizraumes in unbeheizten Räumen, Erneuerung der Regelung und Ventile Pumpentausch 200,-- 100,-- je Wohneinheit max. 400,-- 85,-- je Pumpe Ein- und Zweifamilienwohnhaus Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit zentraler WW-Bereitung Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung mit dezentraler WW-Bereitung max. 3 Pumpen max. 4 + 1 Pumpe je Steigstrang max. 2 + 1 Pumpe je Steigstrang Die Fördersumme der ergänzenden Sanierungsmaßnahmen ist mit 25 Prozent der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Heizungsoptimierung Pumpentausch
Fernwärme- und Erdgasanschlüsse
allgemeine Förderbedingungen Fernwärme und Ferngasanschlüsse Gültigkeit: 01.01.2018-31.12.2019 Wo wird gefördert? Wohnungen bzw. Wohneinheiten Fördergegenstand Fern-/Nahwärmeanschlüsse für Wohnungen anlässlich des Umstiegs von bestehenden Feuerungsanlagen für biogene und fossile Brennstoffe sowie von bestehenden Elektrodirektheizungen. Im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba- Grambach, Seiersberg-Pirka) sind, sofern Anschlüsse an Fern-/Nahwärmenetze nicht möglich sind, sinngemäß auch Ferngasanschlüsse förderungsfähig. Fern-/Nahwärmeanschlüsse anlässlich der erstmaligen Errichtung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern.
Förderung Fern-/Nahwärme Fernwärme und Ferngasanschlüsse *Die Anzahl der Wohneinheiten bezieht sich auf das gesamte Objekt und nicht auf die tatsächlich vor-genommenen Wohnungsanschlüsse im Objekt.
Innovative Mobilität
Innovative Fernwärme Mobilität und Ferngasanschlüsse Eigenheimförderung Gültigkeit: 01.01.2018-31.12.2019 Wo wird gefördert? Lastenfahrrad Falt- bzw. Klapprad Anforderungen Förderantragsteller Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark Vereinsvertretungen für Vereinszwecke mit Sitz in der Steiermark, sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis- Förderung möglich ist sonstige UnternehmerInnen mit Unternehmensstandort in der Steiermark, sofern diese Beihilfe als De-minimis-Förderung möglich ist.
Elektromobilität
allgemeine Förderbedingungen Elektromobilität Fernwärme und Ferngasanschlüsse Gültigkeit: 01.03.2017-31.12.2018 Förderschiene Kommunal Kredit Public Consulting (BMLFUW, bmfit) E-Mobilität für Private (Förderabwicklung) Ergänzende Förderung Land Was vom Land zusätzlich gefördert? Die Anschaffung reiner Elektro-PKWs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sowie die Installation von Wallboxen oder Ladestationen im Zuge des Autokaufs!
Wohnbauförderung
Neuerungen Fernwärme und Ferngasanschlüsse Rechtlichen Grundlagen Unter folgenden Homepage sind alle Rechtlichen unterlagen der Wohnbauförderung einsehbar - http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113384013/de/ Wesentliche Dokumente Stmk. Wohnbaufördergesetz LGBl. Nr. 25/1993 Durchführungsverordnung zum Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Anpassung Ende 2017) Ökologische Richtlinie zum Wohnbau (technische Anforderungen vom Gebäude sowie und dem Gebäudetechnischen System in Überarbeitung)
Was wird gefördert? Neuerrichtung eines Eigeneheims Eigenheimförderung Fernwärme und Ferngasanschlüsse Förderhöhe Basisbetrag 10.000 (Direktzuschuss) Einkommensgrenze technische Anforderungen Anforderungen an die Gebäudehülle Anforderungen an das haustechnische System
Was wird gefördert? Wohnhäuser, Wohnungen und Wohnheime Umfassende energetische bzw. kleine Sanierung Voraussetzungen Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 30 Jahre zurückliegen, außer bei Fernwärmeanschluss Energie sparenden, ökologischen und behindertenfreundlichen Maßnahmen Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen Neuschaffung oder Erweiterung/Zubau von Wohnraum bei bestehenden Eigenheimen. Was ist eine umfassende energetische Sanierung? Sanierung versteht man zeitlich zusammenhängende Sanierungsarbeiten von mindestens 3 Teilen der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem eines bestehende Wohngebäudes. technische Anforderungen Anforderungen an die Gebäudehülle Anforderungen an das haustechnische System
Förderungsmöglichkeiten Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss (Annuitätenzuschüsse über 14 Jahre im Ausmaß von 30%) Förderbare Kostensumme 10.000 (Verzinsung 1,75%) Rückzahlung 42,33 /Monat (Summe Rückzahlung 7279,44) Direktförderung von 15% Umfassende Fernwärme energetische und Ferngasanschlüsse Sanierung Maßnahmen Gebäudehülle (Fenster, Fassade, OG, etc.) Energetisch relevantes haustechnisches System Beheizungsanlage mit Fernwärme oder Biomasse als Energieträger Solaranlage; Wärmepumpe zur Beheizung und/oder Warmwasserbereitung; Heizungsanlage mit Lüftungswärmerückgewinnung Innovative Technologien (Photovoltaikanlage, Brennstoffzellen und dgl.)
Förderungsmöglichkeiten Kleine Fernwärme Sanierung und Ferngasanschlüsse Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss (Annuitätenzuschüsse über 10 Jahre im Ausmaß von 15%) Förderbare Kostensumme 10.000 (Verzinsung 1,75%) Rückzahlung 75,16 /Monat (Summe Rückzahlung 9019,2) Maßnahmen Energetische Maßnahmen am Gebäude (einzelne Bauteile) Einzelne Haustechnikmaßnahmen (z.b. Heizungssanierung, Elektroinstallationen, etc.) Erhaltungsarbeiten (Instandsetzung Dach, Trocknung Mauerwerk)
Verantwortung für die Zukunft Installateur 28% Internet 21% Persönliches Umfeld 20% Fachinformation Energieberatung 31% Rauchfangkehrer Summe 100% N = 1.337 Mehrfachantworten möglich Datenquelle: KF-Uni Graz, Hecher M. et al (2016)
Danke für die Aufmerksamkeit Gehen Sie mit gutem Vorbild voran!