1 1 Prüfungverordnung zum staatlich zugelassenen Abschluss Geprüfte/r Management Consultant Fernstudium-Guide Stand 01.01.2015 1 Inhalte und Ziele des Fernlehrgangs Geprüfte/r Management Consultant Durch den Lehrgang zum Geprüften Management Consultant soll den Teilnehmern betriebswirtschaftliches und technisch-ökonomisches Grundlagenwissen für eine berufliche Tätigkeit als Unternehmensberater/in vermittelt werden. Dabei orientiert sich der Fernlehrgang an den praktisch relevanten Fertigkeiten und Kenntnissen, die innerhalb der betrieblichen Realität wieder zu finden sind. Ziel dieses kompakten Fernlehrganges ist die Vermittlung zentraler Inhalte, die für Consultants relevant sind, wollen sie erfolgreich kleine, mittelständische und große Unternehmen in diversen Teilbereichen beraten. Neben fundamentalen Kenntnissen aus dem Bereich der Projektplanung und des Projektmanagements, des Strategie- und Projektmanagements gehört auch die Vermittlung geeigneter Methoden der konzeptionellen Führung und des integrierten Managements zum Inhalt der Module. Weiterhin vermittelt der Fernlehrgang den Teilnehmern unter anderem grundlegendes und praktisch verwertbares Wissen im strategischen Marketing, der Unternehmensrechnung und des Controlling, Grundlagenwissen aus dem Bereich der Investition und Finanzierung, dem Change-Management, IT-Management, Human Resources, Start-Up-Management, internationale Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik sowie Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts.
2 2 2 Ziel der Prüfung die Bezeichnung des Abschlusses 1. Der Prüfungsausschuss von Fernstudium Guide kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Management Consultant nach Maßgabe der 2 bis 8 durchführen, wobei nachzuweisen ist, dass der/die Prüfungsteilnehmende eine ausreichende Qualifikation zum Management Consultant erlangt hat. 2. Zur Qualifikation gehört insbesondere die Befähigung, das erworbene Wissen wiedergeben und auf gegebenen Fragestellungen auch anwenden zu können, wie es im Rahmen des Lehrgangs vermittelt wurde. 3. Es ist eine schriftliche Abschlussprüfung abzulegen. Nach erfolgreichem Abschluss der Abschlussprüfung erhält der/die Lehrgangsteilnehmer/in die Berechtigung, die Bezeichnung Geprüfter Management Consultant zu führen. 3 Zulassungsvoraussetzung 1. Für den Lehrgang geprüfter Management-Consultant bestehen keine Zulassungs- beschränkungen. Empfehlenswert ist jedoch, dass die Teilnehmer über einen mittleren Bildungsabschluss (z.b. Realschulabschluss) oder einen Hauptschulabschluss mit einer anschließenden zumindest einjährigen Berufserfahrung in einem kaufmännischen Berufsfeld oder eine zumindest dreijährige Berufserfahrung in einem kaufmännischen Berufsfeld verfügen. 3. Nach Zulassung zum Lehrgang erhält jeder Teilnehmer eine Teilnehmernummer, allgemeine Arbeits- und Lernanleitungen sowie lehrgangszielorientierte Hinweise ausgehändigt.
3 3 4 Inhalte des Lehrgangs Der Lehrgang ist modular aufgebaut und besteht aus den folgenden Modulen: Modulname Grundlagen des Management- Consultings Modul-Nr. MC-101 Anzahl der Lehrbriefe sowie Umfang des/der Lehrbriefes Lehrbrief mit 67 Seiten Wirtschafts- und Privatrecht MC-102 Lehrbrief mit 105 Seiten Internationale Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik MC-103 Teil 1: Lehrbrief mit 100 Seiten Teil 2: Lehrbrief mit 98 Seiten Operations Management MC-104 Lehrbrief mit 132 Seiten Projekt-Management MC-105 Lehrbrief mit 134 Seiten Marketing-Management MC-106 Lehrbrief mit 101 Seiten Human Resources MC-107 Lehrbrief mit 158 Seiten Change-Management MC-108 Lehrbrief mit 109 Seiten Advanced Leadership MC-109 Lehrbrief mit 222 Seiten Strategisches Management MC-110 Lehrskript mit 149 Seiten Qualitätsmanagement MC-111 Teil 1: Lehrbrief mit 168 Seiten Teil 2: Lehrbrief mit 75 Seiten Interkulturelle Kommunikation MC-112 Lehrbrief mit 108 Seiten IT-Management MC-113 Lehrbrief mit 197 Seiten Finance & Investment MC-114 Lehrbrief mit 60 Seiten Start-Up-Consulting MC-115 Lehrbrief mit ca. 120 Seiten Rechnungslegung und Business- Controlling MC-116 Lehrbrief mit 268 Seiten Zu jedem Modul werden zusätzlich zum Lehrbrief auch ein Videobook, Audiobook und ein pdf-skript angeboten.
4 4 5 Prüfungsdurchführung, Bewertung der Prüfung und Bestehen der Prüfung. 1. Für die Organisation der Prüfungen und die damit nach Maßgabe dieser Prüfungsordnung verbundenen Aufgaben hat Fernstudium Guide einen Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser Prüfungsausschluss muss aus einem Vorsitzenden und einem Beisitzer bestehen, die über die notwendige akademische Qualifikation verfügen müssen, um die Studierenden auf ihre Qualifikation hin bewerten zu können. Insbesondere achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Prüfungen sachlich und inhaltlich ordnungsgemäß durchgeführt werden. 2. Bei Widersprüchen gegen Prüfungsergebnisse hat der Prüfungsausschuss innerhalb einer Frist von sechs Wochen über die Begründung des Widerspruchs zu befinden und dies dem Widersprechenden schriftlich mitzuteilen. 3. Die Studierenden haben den Lernfortschritt durch die Bearbeitung von Einsendearbeiten zu belegen. Um zur schriftlichen Abschlussprüfung zugelassen zu werden ist es notwendig, mindestens 50% (10 Einsendearbeiten) der angebotenen Einsendearbeiten bestanden zu haben. Dann ist die Möglichkeit gegeben, sich zur Abschlussprüfung anzumelden. Die Bearbeitung der Einsendearbeit muss durch die Studierenden persönlich erfolgen und per Post an Fernstudium Guide zurückgesandt werden. Die Korrektur und das Leistungsergebnis wird den Studierenden rückübermittelt. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die angebotenen Einsendearbeiten je Modul.
5 5 Modulname Modul-Nr. angebotene Einsendearbeiten Grundlagen des Management-Consultings MC-101 0 Wirtschafts- und Privatrecht MC-102 2 Internationale Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik MC-103 2 Operations Management MC-104 1 Projekt-Management MC-105 1 Marketing-Management MC-106 1 Human Resources MC-107 1 Change-Management MC-108 1 Advanced Leadership MC-109 2 Strategisches Management MC-110 1 Qualitätsmanagement MC-111 2 Interkulturelle Kommunikation MC-112 1 IT-Management MC-113 1 Finance & Investment MC-114 1 Start-Up-Consulting MC-115 1 Rechnungslegung und Business-Controlling MC-116 2 Summe 20 4. Der Fernlehrgang ist mit einer schriftlichen Prüfung im Umfang von maximal 120 Zeitminuten abzuschließen. Dabei ist die höchstpersönliche Anwesenheit des Prüflings zwingend. Ist eine schriftliche Prüfung aus besonderen Gründen (z.b. wegen Behinderung) nicht möglich, so besteht auch gegebenenfalls die Möglichkeit, diese in mündlicher Form abzulegen. 5
6 5. Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus einem Grundteil und einem Schwerpunktteil. Für den Schwerpunktteil muss jeder Prüfling bei Prüfungsanmeldung drei Schwerpunktmodule benennen. 6. Die Bewertung der Prüfungsleistung durch den Prüfungsausschuss muss dem Studierenden, welcher die Prüfung ablegt innerhalb von 10 Tagen nach Prüfung schriftlich mitgeteilt werden. 7. Die Abschlussprüfung kann mit maximal 100 Prozentpunkten (ganzzahlig) bewertet werden. Dabei besteht die folgende Bindung zwischen Prozentpunkten und Noten: Prozentpunkte Note 95-100 1 90-94 1,3 85-89 1,7 (gut) 80-84 2,0 (gut) 75-79 2,3 (gut) 70-74 2,7 (befriedigend) 65-69 3,0 (befriedigend) 60-64 3,3 (befriedigend) 55-59 3,7 (ausreichend) 50-54 4,0 (ausreichend) 25-49 5.0 (nicht ausreichend) 0-25 5.0 (nicht ausreichend) 7. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozentpunkte (mindestens ausreichend) erreicht werden. 8. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. 9. Klausurrelevant sind alle Module bis auf das Modul MC-101. 10. Als Hilfsmittel sind ein Taschenrechner nach Maßgabe des Prüfungsausschusses sowie Schreib- und Zeichengeräte zugelassen.
7 7 5 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß 1. Eine Prüfungsleistung wird mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, falls die/der Studierende an einer Prüfung, zu der er/sie sich angemeldet hat, nicht teilnimmt, ohne dass wichtige Gründe dagegen stehen. Ein/e Studierende/r kann von einer Prüfung, zu der er/sie sich angemeldet hat, zurücktreten. Der Rücktritt muss spätestens 24 Stunden vor dem Prüfungstermin erfolgen. 2. Als wichtiger Grund kommt insbesondere höhere Gewalt oder eine akute Erkrankung infrage. Dies hat die Studentin/der Student gegenüber dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich geltend zu machen und nachzuweisen. 3. Falls ein Prüfling versucht das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung (etwa durch die Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel) zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Der Täuschungsversuch ist aktenkundig zu machen. 6 Bestehen des Lehrgangs 1. Über das Bestehen der Abschlussprüfung ist ein schriftlicher Nachweis in Form eines schriftlichen Abschlusszeugnisses anzufertigen und dem Prüfling auszuhändigen. Aus dem Abschlusszeugnis müssen die in den Prüfungsteilen erzielten Noten sowie die erzielten Prozentpunkte hervorgehen. 2. Jede/r Studierende hat das Recht auf eine Teilnahmebescheinigung am Fernlehrgang, unabhängig davon ob sie/er Prüfungsleistungen erbracht hat oder nicht.
8 8 7 Regelstudienzeit 1. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Monate mit einer Gesamtbearbeitungszeit von 516 Stunden (Richtwert). 2. Die Überschreitung der Regelstudienzeit kann ohne Angabe von Gründen um bis zu 28 Monate erfolgen. Die Studienhöchstdauer beträgt mithin 3 Jahre oder 36 Monate. Bei einer Überschreitung der Studiendauer über 36 Monate hinaus ist eine Einverständniserklärung des Prüfungsausschusses erforderlich. Dabei ist der Grund der Überschreitung dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. 8 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Kraft. Veröffentlicht und bereitgestellt wird diese Prüfungsordnung allen am Lehrgang teilnehmenden Studierenden. Baden-Baden, den 01.Januar 2015 Der Prüfungsausschuss