schöne Feiertage! Wahlordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt 19. Fortbildungstag 15 Jahre Knochenmark- und Stammzellenspenden

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Transkript:

Wahlordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt 19. Fortbildungstag 15 Jahre Knochenmark- und Stammzellenspenden 12 2010 Die Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern schöne Feiertage! Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 1

Das internistische Jahr 2010 Zentrum für Innere Medizin des Universitätsklinikums Magdeburg am 15.01.2011 um 09.00 Uhr Herrenkrug Parkhotel an der Elbe Herrenkrug 3 39114 Magdeburg Programm 09.00 Uhr Begrüßung Einleitung 09.10 Uhr Rechtliche Konsequenzen aus Patientenverfügungen T. Göth, Stabsstelle Recht Universitätsklinikum Magdeburg 09.35 Uhr Das Jahr 2010 - Kardiologie R. Braun Dullaeus 10.10 Uhr Das Jahr 2010 Nephrologie / Hypertensiologie / Diabetologie P. R. Mertens 10.45 Uhr Pause und Imbiss 11.15 Uhr Das Jahr 2010 Hämatologie / Onkologie T. Fischer 11.50 Uhr Das Jahr 2010 Rheumatologie J. Kekow 12.25 Uhr Therapierelevante Forschung für die Innere Medizin M. Naumann 13.00 Uhr Mittagspause 13.45 Uhr Das Jahr 2010 Pneumologie J. Schreiber 14.20 Uhr Das Jahr 2010 Gastroenterologie P. Malfertheiner 14.55 Uhr Abschlussdiskussion 15.00 Uhr Ende der Veranstaltung Die Ärztekammer von Sachsen-Anhalt hat die Tagung mit 7 Punkten zertifiziert. Es werden keine Tagungsgebühren erhoben. Faxanmeldung: 0391/56390143 Name, Vorname: Anschrift: Tagungsorganisation Max-i-vent Friederike Costa Joseph-von-Fraunhofer-Str. 3 39106 Magdeburg Tel.: 0391 / 58 49 181 E-Mail: costa@max-i-vent.de Telefon: Email: Illustrationen, Satz und Layout www.konzepterie.de 2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 Datum, Unterschrift, Stempel

Körperschaft des öffentlichen Rechts / www.aeksa.de Inhaltsverzeichnis: 4 Ausbildungsförderung und Hilfe in akuter Not - 5 Rede des Präsidenten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Henning Friebel, vor der Kammerversammlung am 06.11.2010 8 Beschlüsse der 8. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, V. Wahlperiode (2007 2011) am 6. November 2010 9 Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt 11 Erscheinungsdaten des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt 2011 11 Onlineausgabe zum Blättern! www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de 12 Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die VI. Wahlperiode (2011-2016) 14 WAHLVORSCHLAG 18 Wahlordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt 25 Neu berufene ärztliche Mitglieder der Schlichtungsstelle 25 Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht 26 Nachweispflicht für Fachärzte im Krankenhaus 27 19. Fortbildungstag Zur Situation der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit depressiven Erkrankungen in Sachsen-Anhalt 29 19. Fortbildungstag Evidenz und Konsens: S3- Leitlinie und Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression 32 Innovationspreis für Dr. Torsten Rahne 49 Entscheidung für das Universitätsklinikum Magdeburg 50 Die Anzahl krankhaft adipöser Erwachsener ist in den letzten 10 Jahren um 74 Prozent angestiegen 51 Trauer um H. Hellmut Koch 52 15 Jahre Knochenmark- und Stammzellspenden am Universitätsklinikum Magdeburg 56 www.akdae.de 58 Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Patienten 59 Briefe, die uns erreichten 63 Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung (186. Fortschreibung) 65 Für Sie gelesen 66 Feiertage sind Kulturtage! 67 Die Friedrichs-Universität Halle und die Erkundung der Welt im 18. Jahrhundert Georg-Wilhelm Steller und Friedrich Hoffmann der Schüler ehrt seinen Lehrer 68 WEIHNACHTSABEND 69 Am Weihnachtsmorgen 1772 Johann Wolfgang von Goethe an Johann Christian Kestner 70 10 Jahre Kalender Ars Medicorum Halensium Kunst hallescher Ärzte 71 Geburtstage Fortbildung im Mittelteil Einladung 5. Coswiger Herbstsymposium 15. Dezember 2010, 17:00 Uhr Veranstaltungsort: Radisson Blu Fürst Leopold Hotel Friedensplatz, 06844 Dessau Wissenschaftliche Leitung: Dr. T. Giesler, Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie P. Zur Kaufmännischer Direktor Mediclin Herzzentrum Coswig Themen: Prof. K. Werdan (Halle/S.) Kardiogener Schock Prof. U. Nixdorff (Duisburg) Risikostratifizierung der KHK Prof. C.A. Nienaber (Rostock) Aortenklappenerkrankungen Dr. R. Haseloff (Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalt) - Gesundheitspolitik in Sachsen-Anhalt P. Löbus (Vorsitzender der KG Sachsen-Anhalt. e.v.) - Situation der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt Dr. B. John (KV-Vorsitzender Sachsen-Anhalt) - Ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt Ansprechpartner: Frau Monika Zilm Klinik für Kardiologie und Angiologie MediClin Herzzentrum Coswig Lerchenfeld 1, 06869 Coswig Tel.: 034903 49-401, Fax: 49-403 monika.zilm@mediclin.de Im Anschluss wird zu einem Abendessen mit musikalischer Umrahmung eingeladen. Eine Teilnehmergebühr erhebt der Veranstalter nicht. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt bewertete die Veranstaltung im Rahmen der Fortbildungszertifizierung mit 4 CME-Punkten. Titel: Marko Greitschus / pixelio.de Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 3

Ausbildungsförderung und Hilfe in akuter Not - die Hartmannbund-Stiftung Ärzte helfen Ärzten baut auf Ihre Solidarität Seit 55 Jahren kümmert sich die Stiftung Ärzte helfen Ärzten um bedürftige Arztkinder und in Not geratene Ärzte. Der Wunsch, kollegiale Hilfe zu leisten, war und ist ihr zentraler Gedanke. Ursprünglich als Hilfswerk zur Unterstützung mittelloser Kollegenkinder aus der damaligen DDR gegründet, hat die Stiftung in den Folgejahren neue Schwerpunkte gesetzt. Heute sind es die Kinder bedürftiger Ärzte sowie Halbwaisen und Waisen aus Arztfamilien, die dringend Hilfe benötigen und diese bei der Hartmannbund-Stiftung finden. Mit der Förderung sozial benachteiligter junger Menschen, setzt sich die Stiftung zum Ziel, diesen einen Weg in die berufliche Existenz zu ermöglichen. Aber auch die Hilfestellung bei der Berufseingliederung von Ärztinnen und Ärzten sowie die schnelle und unbürokratische Unterstützung bei Schicksalsschlägen und Notlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit. Helfen Sie mit, diese unverzichtbare Hilfe nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern auch auszubauen. Unterstützen Sie mit Ihrer Spende die Arbeit der Hartmannbund-Stiftung Ärzte helfen Ärzten damit wir auch in Zukunft dort Hilfe leisten können, wo sie gebraucht wird. Vielen Dank. Dr. Klaus Reinhardt Vorsitzender der Stiftung Ärzte helfen Ärzten, stellvertretender Vorsitzender des Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e. V. Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg-D. Hoppe Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Dr. Andreas Köhler Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Waltraud Diekhaus Stellvertretene Vorsitzende der Stiftung Ärzte helfen Ärzten, Vizepräsidentin des Weltärztinnenbundes Dr. Peter Engel Präsident der Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. Spendenkonto der Stiftung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Stuttgart KtoNr: 0001486942 BLZ: 300 606 01 4 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 11 Alfred Krawietz / pixelio.de

Rede des Präsidenten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Henning Friebel, vor der Kammerversammlung am 06.11.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Zeit beugt sich nicht zu dir; du musst dich ihr beugen., so sagt es ein russisches Sprichwort. Die Geschwindigkeit, mit der die Zeit vergeht, ist atemberaubend und so ist es nur folgerichtig, dass man eines Tages des Atems beraubt ist. Noch aber atmen wir und betreiben unser Geschäft mit langem Atem. Den braucht man auch für unsere vorletzte Kammerversammlung in dieser Legislaturperiode und um all die Dinge verstehen zu können, die so täglich auf uns einstürmen. Die Gesellschaft und ganz besonders auch die Ärzteschaft sind immer mehr in Lobbyisten-Vereinen organisiert, sie sorgen für Bewegung und verhindern Stagnation. Die Südländer mit ihrem Temperament geben dabei den Ton an, er ist leider nicht immer freundlich. Nun ist es sicherlich nicht unsere primäre Aufgabe, die Querelen der Berliner Koalitionsgruppierung zu kommentieren, die ja ganz besonders auch die Gesundheitspolitik betrifft. Es ist aber meiner Meinung nach auch eine grandiose Selbstüberschätzung, wenn man glaubt, die Selbstverwaltungskörperschaften hätten einen bedeutsamen Anteil an der Zielrichtung der Gesundheitspolitik. Die Politik nimmt die Vorschusslorbeeren, wie sie auf dem Deutschen Ärztetag in Dresden verteilt wurden, gern entgegen, sie erweisen sich inzwischen zwar als verdorrt, aber das hindert die Politik nicht, uns fast täglich mit Eigenwilligkeiten zu überraschen. Übrigens sind 80% der Bevölkerung lt. Umfragen mit den Gesetzesvorhaben, die das Gesundheitswesen betreffen, nicht einverstanden. Das sogenannte Eckpunktepapier ist im Kern ein Kostendämpfungsgesetz, welches durch reduzierte Finanzmittel der Bundesregierung verursacht ist. Im Kapitel Ausgabenstabilisierung werden die Einsparpotentiale bei Ärzten und Krankenkassen definiert. Sie wissen um die Diskussionen um Beitragssätze sowohl GKV als auch PKV betreffend, und auch um die Definition des Begriffs und des Inhaltes einer Solidargemeinschaft. Die Probleme der Finanzierung des Gesundheitswesens finden sich nicht zuletzt in der Diskussion um Rationierung und Priorisierung wieder. Letzteres stellt in Wirklichkeit nur die strukturierte Reihenfolge von Einschränkungen dar. Der Gesundheitsminister lehnt diese Debatte, wie auch schon seine Vorgängerin, grundsätzlich ab. Das ist sicherlich richtig, denn wenn man 20 Jahre nach der Herstellung der Deutschen Einheit noch immer an zwei Standorten ein Ministerium vorhält, welches letztendlich vom Steuerzahler finanziert wird, dann muss man verbal gegen jedwede Rationierung sein. Sparen könnte vor der eigenen Haustüre beginnen. Ein wesentliches Element im Finanzierungsgesetz ist die Neuregelung des Prinzips der Kostenerstattung. Die Koalition kommt damit Forderungen der Ärzteschaft entgegen, die sich seit Jahren für die Einführung des Kostenerstattungsprinzips ausspricht. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag im Mai dieses Jahres in Dresden den Gesetzgeber aufgefordert, bis zur Einführung des Kostenerstattungsprinzips als primäres Abrechnungsund Vergütungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung, die bestehenden Benachteiligungen für gesetzlich Krankenversicherte bei der Wahl der Kostenerstattung zu beseitigen und eine Gleichberechtigung von Kostenerstattung und Sachleistungsprinzip herzustellen. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, würden Ärzte, die bisher die alleinige Verantwortung für die Kostensteuerung trügen, durch die Einführung der Kostenerstattung ein Stück weit entlastet. Ich kann das zwar nicht erkennen, bin auch eher vom Gegenteil überzeugt und wundere mich immer wieder, dass man mit dieser Forderung sich auf ein Kostenerstattungsglatteis begibt mit der Gefahr, auszurutschen und gar nichts zu bekommen. Am Ast der KV en sägt man zudem, denn diese sind dann über kurz oder lang in ihrer bisherigen Form überflüssig. Dennoch möchte ich mich heute weniger dem ökonomisierten Gesundheitswesen widmen. Herr John kann die Probleme der asymmetrischen Verteilung von Honorarzuwächsen für Ärzte in eigener Niederlassung fundierter erläutern. Bleiben wir noch bei einigen Gesetzesvorhaben. Die Koalition plant im so genannten Arzneimittelmarkt- Neuordnungsgesetz (AMNOG) Änderungen, die hoch problematisch sind. So soll es zu einer schnelleren Nutzenbewertung von Arzneimitteln direkt nach der Zulassung kommen. Die schnelle Nutzenbewertung hat aber wegen des frühen Zeitpunktes nur eine eingeschränkte Aussagekraft zum Verhältnis von Nutzen und Schaden. Sie taugt schon gar nicht als Beleg für einen therapeutischen Zusatznutzen. Dies darf jedoch keine Auswirkung auf die grundsätzlichen Anforderungen an einen Nutzenbeleg nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und die auf seiner Grundlage ebenfalls anerkannten Kriterien der evidenzbasierten Medizin haben. Unter diesem Aspekt erscheint eine isoliert, auf die Schnellbewertung für Arzneimittel, ausgerichtete Rechtsverord- Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 5

nung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Regelung der Nutzenbewertung wenig geeignet. Sie würde auch im Widerspruch zu den Aufgaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stehen welches ausdrücklich zu gewährleisten hat, dass die Bewertung des medizinischen Nutzens nach den international anerkannten Standards der evidenzbasierten Medizin und nach Standards der Gesundheitsökonomie erfolgt. Eine Rechtsverordnung des BMG würde in die dem IQWiG gesetzlich übertragene Gewährleistungspflicht eingreifen und seine Unabhängigkeit in Frage stellen. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission Prof. Ludwig und der Vorsitzende des GB-A Rainer Hess kritisieren den Gesetzesentwurf scharf und stellen fest: Wenn das Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung in Kraft tritt, bedeutet das für die Patienten ein deutlich höheres Risiko mit Medikamenten behandelt zu werden, deren Nutzen nicht gesichert ist. Beide verweisen darauf, dass die Zulassung eines Medikamentes nicht automatisch auf dessen Nutzen hinweise. Sie bedeutet nur, dass es zum Zeitpunkt der Zulassung auf einem Mindestniveau unbedenklich und wirksam ist. Ohne eine unabhängige Bewertung könnten Ärzte bei der Fülle der Medikamente kaum einschätzen, ob ein neues Präparat ihren Patienten besser helfe als die alten Mittel. Das IQWiG hat bisher diese Arbeit übernommen und durch seine Arbeit dokumentiert, dass es international anerkannte wissenschaftliche Bewertungen von Arzneimitteln erarbeiten kann. Noch problematischer wird das Ganze durch das von der Regierung gewünschte Aussetzen der Nutzenbewertung für so genannte Orphan Drugs. Das sind Medikamente, die für seltene Krankheiten eingesetzt werden sollen, hauptsächlich bei Krebstherapien. Kommt ein solches Gesetz, ist zu befürchten, dass in der Regel der Nutzen eines Krebsmedikaments durch den GB-A nicht mehr bewertet wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen wird jedoch auch in Zukunft Arzneimittel wegen Unzweckmäßigkeit von der Erstattung durch die gesetzlichen Kassen ausschließen können. Ursprünglich war geplant, dem Ausschuss dieses Recht faktisch zu nehmen, indem er verpflichtet werden sollte, die Unzweckmäßigkeit zu beweisen. Bislang gilt sie bereits als erwiesen, wenn der Hersteller keine Studien vorlegen kann, die den Nutzen eines Medikaments belegen. Nun soll es zwar bei der Umkehr der Beweislast bleiben. Der Ausschuss soll jedoch zusätzlich das Recht erhalten, vom Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Studien zu verlangen. Versäumt dieser die Frist, kann der Ausschuss das Mittel aus der Erstattung herausnehmen. Meine Damen und Herren, noch problematischer dürfte die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID) sein. Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf mögliche Schäden untersucht. In Deutschland galt die Methode bisher durch das 1990 erlassene Embryonenschutzgesetz als verboten. Das Embryonenschutzgesetz wurde vor 20 Jahren verabschiedet. Der medizinische Fortschritt hat das Gesetz überrannt. Die schwarz-gelbe Koalition ist beim Thema Gentests an Embryonen zerstritten. Während Kanzlerin Angela Merkel sich für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausspricht, macht die FDP- Spitze deutlich, dass sie nach wie vor große Chancen in dieser Diagnostik sehen. Der BGH stellte klar, dass diese 1990 in Deutschland noch nicht angewendete Methode der PID bislang erlaubt ist, da sie im Gesetzestext schlichtweg nicht vorkommt. Sie erlaubt die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden. Das sei im Sinne des Gesetzes. Die Ärzteschaft erwartet nun, dass der Gesetzgeber das Urteil zum Anlass nimmt, neben der Zulassung der PID auch weitere offene Fragen zu klären. Um all diese Rechtsunsicherheiten zu lösen, muss der Gesetzgeber tätig werden, meint Professor Hermann Hepp, Reproduktionsmediziner im Sachverständigenrat der Bundesärztekammer. Der unabhängige Sachverständigenrat will daher bis Sommer 2011 eine Empfehlung zur Handhabung der PID vorlegen und diese dem Bundestag und der Bundesregierung zur Abstimmung vorlegen. Der Deutsche Ärztetag hatte sich bereits 2002 für ein Verbot der PID ausgesprochen. Was sagt man sich sonst noch Neues, hart aber fair? - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, nicht die Krankenhausgesellschaft in Sachsen-Anhalt, zieht gegen den Marburger Bund (MB) als eigenständige Tarifvertragspartei zu Felde. Die DKG behauptet in einer Stellungnahme, dass die Verhandlungsstrategie des Marburger Bundes zu hauptsächlich negativen 6 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

seinen Plänen für ein Patientenrechtegesetz fest, um vor allem die Rechte der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungsträgern, wie etwa Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern zu stärken. So sollen unter anderem Behandlungsfehler durch die flächendeckende Implementierung von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen im ambulanten und stationären Bereich vermieden werden. Salvador Dali - Die Beständigkeit der Erinnerung (1931) Folgen für Patienten und die nicht-ärztlichen Beschäftigten führe. Diese Aussage hat der Bundesverband des Marburger Bundes in einer Stellungnahme als inhaltlich falsch und verunglimpfend zurückgewiesen. Zu keiner Zeit haben Patientinnen und Patienten unter den Tarifverhandlungen oder Arbeitskampfmaßnahmen des Marburger Bundes gelitten. Stets war mit umfangreichen Notdienstvereinbarungen die medizinische Versorgung gewährleistet. Die Behauptung, es habe negative Folgen für die Patienten gegeben, ist unerträglich. Ebenso abwegig ist die Behauptung, das nicht-ärztliche Personal habe negative Folgen aus der tarifpolitischen Eigenständigkeit ertragen müssen. Es ist eher das Gegenteil der Fall. Häufig konnte die gewerkschaftliche Vertretung der Pflege aufgrund der MB-Tarifabschlüsse zugunsten ihrer Mitglieder nach verhandeln. - Der Bundesgesundheitsminister hat Ende September die Schirmherrschaft über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.v. (APS) übernommen. Ziel ist die flächendeckende Förderung der Patientensicherheit in Deutschland. So erarbeiteten die zahlreichen ehrenamtlichen APS-Arbeitsgruppen in den vergangenen fünf Jahren unter anderem eine Checkliste Arzneimitteltherapiesicherheit sowie Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Eingriffsverwechslungen in der Chirurgie, zur sicheren Patientenidentifikation und zur Einführung von Fehlerlernsystemen wie etwa das Critical Incident Reporting-System (CIRS) im Krankenhaus. Dennoch hält der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, an - Der Ärztemangel, nun von allen Seiten nicht mehr bestritten, wird auch zu einem zunehmend gravierenden Problem für die Krankenhäuser in Deutschland. Einer aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts zufolge hatten rund drei viertel der Kliniken zu Beginn dieses Jahres Probleme, offene Stellen im ärztlichen Dienst zu besetzen. So fehlten pro Einrichtung durchschnittlich 3,6 ärztliche Vollzeitkräfte. Demnach waren bundesweit rund 5.500 Arztstellen vakant. Wenn nicht unverzüglich gegengesteuert wird, könnten dem Gesundheitswesen in Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Jahr 2019 fast 37.000 Ärzte fehlen die meisten davon in den Kliniken. Die letzte Zusammenkunft der Gesundheitsminister hat in zukunftsweisender Manier eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das Problem zügig lösen wird. Vor allem kleinere Krankenhäuser bis 300 Betten, Psychiatrien und Krankenhäuser in ländlichen Räumen sind überproportional vom Ärztemangel betroffen. Das betrifft natürlich auch die Häuser in Sachsen Anhalt. Weniger Probleme, vakante Stellen zu besetzen, haben hingegen Universitätsklinika und Krankenhäuser in privater Trägerschaft. Besonders viele offene Arztstellen gibt es in der Psychiatrie, der Inneren Medizin und der Chirurgie. Gesucht werden insbesondere Ärzte in Weiterbildung und Fachärzte. Und was wird mit unseren Vorhaben, Ärzte aus Österreich anzuheuern? Unser Elan ist ungebrochen, aber der österreichische Kammerpräsident hat uns wissen lassen, dass wir unsere Augen auch nicht vor der Tatsache verschließen sollen, dass alle vorliegenden Zahlen auf einen möglicherweise bevorstehenden Ärztemangel in Österreich hindeuten. Im Jahr 2009 waren über 2.000 österreichische Ärzte in Deutschland tätig. Gleichzeitig fehlt es in österreichischen Krankenhäusern an Ärzten und im niedergelassenen Bereich häufen sich Fälle, in denen Kassenplanstellen mangels interessierter Bewerber mehrfach ausgeschrieben werden müssen oder letztlich sogar ganz gestrichen werden. Unsere Anstrengungen konzentrieren sich auf Jobbörsen, am 4. November 2010 fand gerade wieder eine im Uniklinikum in Magdeburg statt, und auf den Versuch, durch frühzeitige finanzielle Unterstützung Studenten zu gewinnen, die in Sachsen- Anhalt bleiben und hier eine Praxis eröffnen. Am Dienstag hat die KV, die AOK, die Techniker und der Minister Bischoff das Modell auf den Weg gebracht. - Erneut hat sich der Medizinische Fakultätentag am 21.10.2010 gegen das Bachelors/Mastersystem in der Medizin ausgesprochen. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 7

- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) will mit einer bundesweiten Kampagne die Zahl der Organspender deutlich erhöhen. Unter dem Motto Organpaten werden ist eine Informationstour quer durch Deutschland geplant. Einer repräsentativen Umfrage des BZgA zufolge, hat die Spendebereitschaft der Deutschen zugenommen. Stimmten vor zwei Jahren 67 Prozent einer Organ- und Gewebespende nach ihrem Tod zu, waren es zuletzt schon 74 Prozent. Auch die Zahl derer, die im Besitz eines Organspendeausweises sind, ist von 17 auf 25 Prozent gestiegen. Eine Änderung der Rechtslage, hin zu einer Widerspruchslösung, bei der die Bereitschaft zur Organspende explizit widersprochen werden muss, ist aber nicht geplant. - Etwas Organisatorisches ist das Thema der Mitgliedschaft im Bundesverband der Freien Berufe. Dazu ist folgendes festzustellen: Die Bundesärztekammer ist zu Beginn des Jahres 2010 ausgetreten, behält sich aber nach Klärung der strittigen Organisationsfragen, den Wiedereintritt vor. Unsere Ärztekammer ist Mitglied im Landesverband und ich gehöre dem Vorstand an. Eine Doppel- oder sogar Dreifachmitgliedschaft, also Mitglied über die Ärztekammer im Landesverband, Mitglied über die Bundesärztekammer im Bundesverband, Mitglied über die Gremien der KV bzw. KBV halte ich für diskussionswürdig. Kommen wir zu den Themen, die uns unmittelbar bewegen. - Die am 01.01.2010 in Kraft getretene Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung hat zu Strukturveränderungen der bisherigen Koordinierungsstelle für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (KOSTA) geführt. Dabei wurde von allen Beteiligten Wert darauf gelegt, dass die bereits über 3 Jahre gewachsenen Erfahrungen der alten KOSTA sich in der neuen KOSTA wieder finden. Von den bisherigen Partnern KV, Ärztekammer und Hausärzteverband wird eine enge Zusammenarbeit mit den universitären Einrichtungen in Halle und Magdeburg sowie der Krankenhausgesellschaft angestrebt. Eine entsprechende vertragliche Regelung steht kurz vor der Unterzeichnung. - Von einer Initiative möchte ich Ihnen noch berichten, die in der Altmark von unseren Kollegen ins Leben gerufen worden ist. Es geht um die geplante CO2 Verpressung in der Altmark, die für die Bewohner zu unkontrollierbaren Gesundheitsrisiken führen kann. Die dort ansässigen Ärzte warnen mit überzeugenden Argumenten in eindrucksvoller Geschlossenheit vor diesem Vorhaben und haben sich auch mit einer von ca. 80 Kollegen unterzeichneten Resolution an unseren Ministerpräsidenten gewandt. Prof. Böhmer hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Vielleicht sollten wir dieses Thema mal gesondert beraten, denn wir haben ein sachliches Gebot, uns auch mit solchen Problemen zu beschäftigen. - Das Thema Einweiserprämien hat bereits im vergangenen Jahr die Gemüter bewegt. Im Ergebnis der Diskussion, die gerade auch in der Presse heftig geführt wurde, haben sich Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung und Landeskrankenhausgesellschaft entschlossen, eine Clearingstelle im Land Sachsen-Anhalt einzurichten. Damit sind sie der Empfehlung ihrer Spitzenverbände gefolgt und haben ein Abstimmungsgremium eingerichtet, in dem die drei Partner zukünftig Fragen der Zulässigkeit von Kooperationen bzw. Kooperationsverträgen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern beraten werden. Die Clearingstelle ist bei der Ärztekammer eingerichtet, die auch den Vorsitz stellt. - Abschließend sei schon heute auf die Wahl zur Kammerversammlung im März nächsten Jahres hingewiesen. Information dazu finden sich in unserem Ärzteblatt und auf unserer Homepage. Es gibt ja einige Veränderungen im Wahlgesetz, sodass es schon sinnvoll ist, sich näher damit zu beschäftigen. Vielen Dank! Beschlüsse der 8. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, V. Wahlperiode (2007 2011) am 6. November 2010 3. Änderungssatzung zur Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (Veröffentlichung im Ärzteblatt erfolgt nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung) Finanzangelegenheiten - Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2009 sowie Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung - Beschluss des Haushaltsplanes 2011-8. Satzung zur Änderung der Kostenordnung (Veröffentlichung im Ärzteblatt erfolgt nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung) - 2. Satzung zur Änderung der Reisekostenordnung für ehrenamtliche Kammermitglieder Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt - Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt sowie Entlastung von Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss - Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages und Leistungsverbesserungen für das Jahr 2011 (Veröffentlichung im Ärzteblatt erfolgt nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung) 8 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben. Im Monat Oktober konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen: Facharzt für Anästhesiologie Dr. med. Hauke Borchardt, Aachen Katarina Sebekova, Halle (Saale) Lynne Steudle, Lutherstadt Wittenberg Facharzt für Chirurgie Oliver Brox, Zahna Dr. med. Sophia Kokott, Berlin Facharzt für Innere Medizin Henrike Ackermann, Halle (Saale) Thomas Funke, Magdeburg Stefanie Schinkel, Magdeburg Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin Dr. med. Sabine Bellmann, Landsberg Dr. med. Matthias Benecke, Halle (Saale) Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Annika Menz, Halle (Saale) Juliane Schlemm, Halle (Saale) Claudia Spillner, Magdeburg Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Stefan Busse, Magdeburg MUDr. Lenka Stasinski, Schönebeck (Elbe) MUDr. Martina Vázna, Lutherstadt Wittenberg Facharzt für Strahlentherapie Dr. med. Kathrin Dellas, Lieskau Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung vom 16.04.2005 (siehe auch im Internet unter www.aeksa.de) Facharztbezeichnungen: Allgemeine Chirurgie Dr. med. Kai-Uwe Heyer 6 Monate Basisweiterbildung Chirurgie und 12 Monate Allgemeine Chirurgie Gesundheitszentrum Silberhöhe Wilhelm-von-Klewitz-Straße 11 06132 Halle (Saale) Innere und Allgemeinmedizin Frank Langguth 18 Monate, davon 6 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung und 12 Monate in der internistischen Patientenversorgung Arztpraxis An der Petruskirche 16 d 06120 Halle (Saale) Dr. med. Steffen Lippert 12 Monate Arztpraxis Burgstraße 22 38855 Wernigerode Dr. med. Uwe Seidlitz 12 Monate Arztpraxis Weizengrund 3 39171 Sülzetal Larissa Task 6 Monate Berufsausübungsgemeinschaft Glück-Auf-Straße 4 06808 Holzweißig Innere Medizin Dipl.-Med. Holger Lemm 36 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin im Verbund mit Dr. med. Thilo Koch und 24 Monate Innere Medizin einschl. 6 Monate internistische Intensivmedizin im Verbund mit Dr. med. Thilo Koch Klinikum Burgenlandkreis GmbH Klinik für Innere Medizin Humboldtstraße 31 06618 Naumburg (Saale) Kinder- und Jugendmedizin Dipl.-Med. Birgit Nitsch 24 Monate Arztpraxis Ernst-Thälmann-Straße 5 06679 Hohenmölsen Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 9

Dr. med. Daniel Windschall 48 Monate einschließlich 6 Monate gebietsbezogene Intensivmedizin Asklepios-Kliniken Weißenfels/ Hohenmölsen GmbH Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde Naumburger Straße 76 06667 Weißenfels Physikalische und Rehabilitative Medizin Dr. med. Margit Rudolf 24 Monate Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Med. Fakultät Klinik für Orthopädie Leipziger Straße 44 39120 Magdeburg Rechtsmedizin Prof. Dr. med. Rüdiger Lessig 48 Monate Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg/Med. Fakultät Institut für Rechtsmedizin Franzosenweg 1 06112 Halle (Saale) Zusatzbezeichnungen: Andrologie Prof. Dott./Dr. Paolo Fornara 12 Monate Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg/Med. Fakultät Universitätsklinik und Poliklinik für Urologie Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale) Diabetologie Frank Langguth 12 Monate Arztpraxis An der Petruskirche 16 d 06120 Halle (Saale) Priv.-Doz. Dr. med. Steffen Rickes 12 Monate AMEOS Klinikum St. Salvator Halberstadt GmbH Medizinische Klinik Gleimstraße 5 38820 Halberstadt Hämostaseologie Dr. med. Tom Schilling 12 Monate Harz-Klinikum Wernigerode- Blankenburg GmbH Medizinische Klinik Ilsenburger Straße 15 38855 Wernigerode Chirurgische Intensivmedizin Prof. Dr. med. Hans Lippert 24 Monate Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Med. Fakultät Klinik für Allgemein,- Viszeral- und Gefäßchirurgie Leipziger Straße 44 39120 Magdeburg Medikamentöse Tumortherapie Dr. med. Susanne Kraudelt Dr. med. Roberto Müller 12 Monate im Verbund Altmark-Klinikum ggmbh Krankenhaus Salzwedel Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Brunnenstraße 1 29410 Salzwedel Notfallmedizin Dr. med. Hendrik Pilz 6 Monate Klinikum Bernburg GmbH Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Kustrenaer Straße 98 06406 Bernburg (Saale) Orthopädische Rheumatologie Prof. Dr. med. Christoph Lohmann Dr. med. Katja Schenk 36 Monate im Verbund Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Med. Fakultät Orthopädische Universitätsklinik Leipziger Straße 44 39120 Magdeburg Palliativmedizin PD Dr. med. habil. Christoph Kahl 6 Monate Klinikum Magdeburg ggmbh Klinik für Hämatologie/ Onkologie Birkenallee 34 39130 Magdeburg Spezielle Unfallchirurgie Dr. med. Manfred Haferkorn 30 Monate HELIOS Klinik Hettstedt Orthopädisch-traumatologisches Zentrum Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Robert-Koch-Straße 8 06333 Hettstedt Dr. med. Mathias Mennig 24 Monate Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie Weiße Mauer 52 06217 Merseburg Erloschene Weiterbildungsbefugnisse: Für die Unterstützung der Kammerarbeit im Rahmen der Weiterbildung möchten wir nachfolgenden Ärzten herzlich danken: - Dr. med. Jürgen Biewald, BAD- Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH in Halle (Saale) und Dessau, Befugnis für Arbeitsmedizin endete am 30.09.2010 - Dr. med. Jürgen Geßner, HELI- OS Klinik Lutherstadt Eisleben, Befugnis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe endete am 30.09.2010 - Dipl.-Med. Bernd-Michael Jahner, Diakoniekrankenhaus Halle, Befugnis für Notfallmedizin endete am 30.09.2010 - Dr. med. Roswitha Leich, Asklepios-Kliniken Weißenfels/ Hohenmölsen GmbH, Weißenfels, Befugnis für Kinder- und Jugendmedizin endete am 18.10.2010 - Dipl.-Med. Dietrich Lohmann, Arztpraxis in Biere, Befugnisse für Allgemeinmedizin und für Innere und Allgemeinmedizin endeten am 30.09.2010 10 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

- Bettina Richter, Arztpraxis in Egeln, Befugnisse für Allgemeinmedizin und für Innere und Allgemeinmedizin endeten am 30.09.2010 - Dr. med. Wiebke Sauer, Harz-Klinikum Wernigerode- Blankenburg GmbH, Befugnisse für Innere Medizin und Kardiologie und für Internistische Intensivmedizin endeten am 30.09.2010 - Dr. med. Matthias Schneider, Diakoniekrankenhaus Halle, Befugnisse für Anästhesiologie und für Intensivmedizin endeten am 31.10.2010 - MR Dr. med. Günter Sobek, Arztpraxis in Dessau-Roßlau, Befugnisse für Allgemeinmedizin und für Innere und Allgemeinmedizin endeten am 30.09.2010 Neu zugelassene Weiterbildungsstätten: MVZ Klinikum Schönebeck GmbH Köthener Straße 13 39218 Schönebeck (Elbe) Praxis für Anästhesie und Schmerztherapie zugelassen für Anästhesiologie MVZ des Städtischen Klinikums Dessau ggmbh Auenweg 38 06847 Dessau-Roßlau zugelassen für Laboratoriumsmedizin Harz-Klinikum Wernigerode- Blankenburg GmbH Ilsenburger Straße 15 38855 Wernigerode Medizinische Klinik zugelassen für Hämostaseologie Klinikum Bernburg GmbH Kustrenaer Straße 98 06406 Bernburg (Saale) Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin zugelassen für Notfallmedizin Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH Weiße Mauer 52 06217 Merseburg Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie zugelassen für Spezielle Unfallchirurgie Erscheinungsdaten des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt 2011 NEU Onlineausgabe zum Blättern! www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de Erscheinungstag Anzeigenschluss 1 08.01.2011 03.12.2010 2 05.02.2011 04.01.2011 3 05.03.2011 04.02.2011 4 02.04.2011 02.03.2011 5 30.04.2011 31.03.2011 6 04.06.2011 04.05.2011 7 02.07.2011 01.06.2011 8 30.07.2001 30.06.2011 9 03.09.2011 03.08.2011 10 01.10.2011 01.09.2011 11 05.11.2011 04.10.2011 12 03.12.2011 03.11.2011 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 11

Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die VI. Wahlperiode (2011-2016) Gemäß 14 der Wahlordnung gebe ich Folgendes bekannt: 1. In den Wahlkreisen sind die folgende Anzahl der Mitglieder der Kammerversammlung zu wählen: Wahlkreis Nord Wahlkreis Ost Wahlkreis Süd Wahlkreis West Wahlkreis Halle Wahlkreis Magdeburg 5 Mitglieder 5 Mitglieder 6 Mitglieder 6 Mitglieder 8 Mitglieder 7 Mitglieder 2. Die Wahlvorschläge sind gemäß 15 der Wahlordnung unter Verwendung des anliegenden Formblattes bis Montag, den 31.01.2011 bei der Wahlleiterin Ass. jur. Kathleen Hoffmann Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg einzureichen. 3. Für die Zulassung der Wahlvorschläge gelten gemäß 16 der Wahlordnung folgende Voraussetzungen: 1. In einem Wahlvorschlag können doppelt so viel Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen werden, wie Mitglieder der Kammerversammlung in diesem Wahlkreis zu wählen sind. 2. Werden in einem Wahlvorschlag mehr Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen, gelten sie nur in der zulässigen Höchstzahl und in der Reihenfolge, in der sie aufgeführt sind, als vorgeschlagen. 3. Ein Bewerber oder eine Bewerberin darf nur in dem Wahlkreis, in welchem er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist und nur in einem Wahlvorschlag, benannt werden. 4. Im Wahlvorschlag müssen die Bewerber oder Bewerberinnen mit Vornamen, Zunamen, Geburtstag, Facharzt- oder Funktionsbezeichnung, Wohnung und Anschrift der Arbeitsstätte aufgeführt sein. Daneben können nähere Berufsangaben aufgenommen werden. 5. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn anderen im Wahlkreis Wahlberechtigten unterschrieben sein; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Hat ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist seine/ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. 6. In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen, Vornamen, sowie ladungsfähiger Anschrift bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson, und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. Ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte darf nicht Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson für mehrere Wahlvorschläge sein und als Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson sich nicht selbst um einen Sitz in der Kammerversammlung bewerben. 7. Mit dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung jedes Bewerbers oder jeder Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einzureichen. 12 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Zurück ins Schneckenhaus? Nein danke! Ich wähle vom 1.-31. März 2011 meine Selbstverwaltung Wahlvorschläge, die nicht innerhalb der Frist beim Wahlausschuss eingehen oder den Inhalts- und Formvorschriften der Wahlordnung nicht entsprechen, sind nicht zuzulassen. Gleiches gilt für Wahlvorschläge, die vor dieser Bekanntmachung eingegangen sind ( 18 Abs. 2 Wahlordnung). Für die Einreichung der Wahlvorschläge ist gemäß 15 Abs. 2 der Wahlordnung ein Formblatt vorgegeben. Das nachstehend abgedruckte Formblatt zur Einreichung der Wahlvorschläge ist zu verwenden und der betreffende Wahlkreis zu kennzeichnen. Auch für die erforderliche Einverständniserklärung wird ein Formblatt vorgegeben. Die Kandidaten werden außerdem gebeten, mit der Einverständniserklärung auch ein Passbild und ein kurzes Statement zu den berufspolitischen Zielen zwecks Vorstellung und Veröffentlichung im März-Heft des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zu übersenden. Diese können auch direkt der Redaktion des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt unter der Email-Adresse redaktion@aeksa.de übermittelt werden. Formblätter erhalten Sie in der Landesgeschäftsstelle Magdeburg sowie in den Geschäftsstellen Halle und Dessau. Sie können dort abgeholt oder von dort per Post zugeschickt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Formulare über das Internet www.aeksa.de/wahl2011 herunterzuladen. Selbst erstellte Formblätter müssen der hier veröffentlichten Vorgabe entsprechen. Ein Wahlvorschlag kann die doppelte Zahl der Bewerber enthalten, wie Mitglieder der Kammerversammlung in dem jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind ( 16 Abs. 1 der Wahlordnung). Daraus ergibt sich, dass ein Wahlvorschlag höchstens für den Wahlkreis Nord Wahlkreis Ost Wahlkreis Süd Wahlkreis West Wahlkreis Halle Wahlkreis Magdeburg 10 Bewerber/Bewerberinnen 10 Bewerber/Bewerberinnen 12 Bewerber/Bewerberinnen 12 Bewerber/Bewerberinnen 16 Bewerber/Bewerberinnen 14 Bewerber/Bewerberinnen enthalten darf. Die Wahlvorschläge sind bis zum 31.01.2011 der Wahlleiterin, Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, einzureichen. Sie können per Post übersandt oder in der Landesgeschäftstelle abgegeben bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden. Wird festgestellt, dass in den Wahlvorschlägen Mängel zu beseitigen sind oder zu den Vorschlägen Erklärungen abzugeben oder Bescheinigungen nachzureichen sind, werden die Vertrauenspersonen zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Mängel in den Wahlvorschlägen können nur bis zur Entscheidung über ihre Zulassung behoben werden ( 17 der Wahlordnung). Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 04.02.2011 um 13.00 Uhr in der Landesgeschäftstelle Magdeburg, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg. Die Vertrauenspersonen für die eingereichten Wahlvorschläge werden zu dieser Sitzung eingeladen ( 18 Abs. 1 der Wahlordnung). Der Zutritt zur Sitzung steht allen Wahlberechtigten offen. Ass. K. Hoffmann Wahlleiterin Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 13

WAHLVORSCHLAG für die Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die VI. Wahlperiode 2011-2016 Wahlkreis:* NORD SÜD HALLE OST WEST MAGDEBURG * zutreffenden Wahlkreis bitte ankreuzen I. Für die Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt werden folgende Bewerber/ Bewerberinnen vorgeschlagen: Ifd. Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Facharzt oder Funktionsbezeichnung Anschriften Wohnung Arbeitsstätte Nr. des Wählerverzeichnisses** 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 14 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. ** Die Nummer des Wählerverzeichnisses wird von der Ärztekammer eingetragen. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 15

II. Diesen Wahlvorschlag unterstützen durch ihre Unterschrift folgende Wahlberechtigte (mindestens 10): Hinweise: Die Unterstützer des Wahlvorschlages müssen im Wahlkreis des Bewerbers/der Bewerberin oder der Bewerber wahlberechtigt sein. Ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Hat er/sie mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist seine/ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte darf nicht Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson für mehrere Wahlvorschläge sein und als Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson sich nicht selbst um einen Sitz in der Kammerversammlung bewerben. Ifd. Nr. Name, Vorname (bitte in Druckbuchstaben) ladungsfähige Anschrift persönliche/handschriftliche Unterschrift 1. Vertrauensperson: 2. Stellvertretende Vertrauensperson: 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 16 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Einverständniserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag für die Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen- Anhalt für die VI. Wahlperiode 2011-2016 Wahlkreis: * Hiermit erkläre ich, dass 1. ich meiner Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimme und meine Zustimmung zur Aufnahme in einen weiteren Wahlvorschlag nicht erteilt habe, 2. mir das aktive und passive Berufswahlrecht nicht aberkannt worden ist, 3. mir keine Tatsachen bekannt sind, die meine Wählbarkeit zur Kammerversammlung der Ärztekammer ausschließen, insbesondere, dass ich nicht Bediensteter einer Behörde bin, welche Aufsicht über die Kammer führt. Ort, Datum Vor- und Zuname Anschrift Unterschrift (obige Angaben bitte in Druckschrift) Mit der Veröffentlichung meines Bildes sowie meiner, im Wahlvorschlag angegebenen, personenbezogenen Daten im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unter www.aeksa.de bin ich einverstanden. Zutreffendes bitte ankreuzen: Bild liegt an. Bild liegt nicht an, wird nachgesandt. Veröffentlichung ohne Bild Als Aussage zu meinen berufspolitischen Zielen bitte ich zu veröffentlichen: Ort, Datum Unterschrift Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 17

Wahlordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (beschlossen von der Kammerversammlung am 17.04.2004, geändert durch Beschlüsse der Kammerversammlung vom 08.11.2008 und 07.11.2009) Aufgrund des 8 Abs. 5 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt folgende Wahlordnung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften 1 Grundsätze Die Wahlgrundsätze, die Wahlperiode, die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit ergeben sich aus den 8-10 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt in der jeweiligen Fassung (KGHB-LSA). 2 Kammerversammlung und Wahlkreise (1) Zur Kammerversammlung werden 37 Mitglieder gewählt. Die Regelungen in 18 Abs. 6 Satz 1 und 3 bleiben unberührt. (2) Für die Durchführung der Wahl werden die Wahlkreise Nord, West, Ost, Süd, Magdeburg und Halle gebildet. (3) Der Wahlkreis Nord umfasst das Gebiet der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde und Jerichower Land. Der Wahlkreis West umfasst das Gebiet der Landkreise Harz und Salzlandkreis. Der Wahlkreis Ost umfasst das Gebiet der Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Der Wahlkreis Süd umfasst das Gebiet der Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis. Den Wahlkreis Magdeburg bildet die kreisfreie Stadt Magdeburg. Den Wahlkreis Halle bildet die kreisfreie Stadt Halle (Saale). (4) Die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder bestimmt sich nach dem Verhältnis der wahlberechtigten Kammerangehörigen auf der Grundlage des Höchstzahlverfahrens (d`hondt). Auf jeden Wahlkreis entfallen jedoch mindestens zwei Mitglieder. 3 Ausübung des Wahlrechts Wählen kann nur der oder die Wahlberechtigte, der oder die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, und nur in dem Wahlkreis, in dessen Wählerverzeichnis er oder sie geführt wird. 4 Wahlsystem (1) Jeder Wähler/jede Wählerin hat bei der Wahl so viele Stimmen, wie Mitglieder der Kammerversammlung in dem Wahlkreis zu wählen sind, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. (2) Gewählt zur Kammerversammlung sind die Bewerber oder Bewerberinnen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. II. Wahlvorbereitungen 5 Wahlzeit (1) Die Wahlzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten durch die Kammer und muss mindestens 10 Tage betragen. Das Ende der Wahlzeit wird vom Präsidenten oder von der Präsidentin nach Tag und Stunde bestimmt. (2) Kann die Wahl während der Wahlzeit infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so bestimmt der Präsident oder die Präsidentin den Tag, an dem die Wahl endet. 6 Wahlausschuss (1) Der Präsident oder die Präsidentin beruft auf Vorschlag des Vorstandes für die Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss. Dieser besteht aus dem Wahlleiter oder der Wahlleiterin und vier Beisitzern oder Beisitzerinnen. 18 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Zurück ins Schneckenhaus? Nein danke! Ich wähle vom 1.-31. März 2011 meine Selbstverwaltung Für den Wahlleiter oder die Wahlleiterin und die Beisitzer oder die Beisitzerinnen sind Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu berufen. (2) Die Beisitzer oder Beisitzerinnen und ihre Stellvertreter oder Stellvertreterinnen müssen zur Kammerversammlung wahlberechtigt sein. Sie dürfen sich nicht um einen Sitz in der Kammerversammlung bewerben. 7 Aufgaben des Wahlausschusses und Verfahren (1) Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis ( 11) sowie über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 18) und stellt das Ergebnis der Wahl fest ( 24). (2) Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn der Wahlleiter oder die Wahlleiterin oder dessen/deren Stellvertreter oder Stellvertreterin und mindestens zwei Beisitzer oder Beisitzerinnen oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen anwesend sind. Der Wahlausschuss beschließt in öffentlicher Sitzung. Öffentlich ist eine Sitzung, wenn Zeit, Ort und Verhandlungsgegenstand der Sitzung vor der Sitzung durch Aushang am Eingang des Sitzungsgebäudes bekannt gegeben worden sind mit dem Hinweis, dass der Zutritt zur Sitzung den Wahlberechtigten offensteht. Der Wahlausschuss beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Wahlleiters oder der Wahlleiterin. 8 Veröffentlichung der Wahlzeit und des Wahlausschusses Der Präsident oder die Präsidentin veröffentlicht im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 1. Dauer und Ende der Wahlzeit ( 5) 2. Namen des Wahlleiters oder der Wahlleiterin und seines/ihres Stellvertreters oder Stellvertreterin und der Beisitzer oder Beisitzerinnen des Wahlausschusses und ihrer Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. 3. Anschrift des Wahlausschusses. 9 Wählerverzeichnis (1) Die Kammer führt für jeden Wahlkreis ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis). In den Wählerverzeichnissen sind die Wahlberechtigten nach Vor- und Zunamen, Geburtstag, Wohnort und Wohnung alphabetisch aufzuführen. (2) Vor Eintragung der Kammerangehörigen in das Wählerverzeichnis ist deren Wahlberechtigung durch die Kammer zu prüfen. (3) Wahlberechtigte Ärzte und Ärztinnen sind in das Wählerverzeichnis des Wahlkreises einzutragen, in dessen Bereich sie ihre Haupttätigkeit ausüben oder wenn sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz haben. Freiwillige Mitglieder sind in das Wählerverzeichnis einzutragen, welches ihrer letzten Anschrift gemäß Satz 1 entspricht. 10 Auslegen der Wählerverzeichnisse (1) Die Wählerverzeichnisse sind zur Einsicht für die Kammerangehörigen an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen auszulegen. (2) Der Präsident oder die Präsidentin gibt gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Wahlzeit im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt, wo und zu welchen Tageszeiten die Wählerverzeichnisse ausliegen und wo und in welcher Weise Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse eingelegt werden können. 11 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (1) Ein Kammerangehöriger/eine Kammerangehörige, welcher/welche das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies durch Einspruch geltend machen. Der Einspruch ist bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist bei dem Präsidenten oder der Präsidentin schriftlich einzulegen und unter Beibringung der Beweismittel zu begründen. (2) Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss ( 7). Zu der Verhandlung sind der Einspruchsführer oder die Einspruchsführerin und ein Vertreter oder eine Vertreterin der Kammer zu laden. Wenn die Beteiligten nicht erschienen sind, kann aufgrund der Aktenlage entschieden werden. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 19

Die Entscheidung ist schriftlich niederzulegen, zu begründen, der Kammer auszuhändigen und dem Einspruchsführer oder der Einspruchsführerin durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben. Die Kammer ist verpflichtet, die Entscheidung durchzuführen. 12 Schließen der Wählerverzeichnisse (1) Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, zu streichen, wenn sie der Kammer nicht mehr angehören. Im Übrigen dürfen sie nur gestrichen werden, wenn ihnen vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist. In Zweifelsfällen entscheidet der Wahlausschuss. (2) Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Personen, welche die Wahlberechtigung besitzen und in das Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, darin nachzutragen. In Zweifelsfällen entscheidet der Wahlausschuss. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei einem Wechsel der Zugehörigkeit des Wahlberechtigten zu einem Wahlkreis. In diesem Fall bleibt der Wahlberechtigte in dem bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen. (4) Das Wählerverzeichnis ist nach Ablauf der Einspruchsfrist und nach Entscheidung über die erhobenen Einsprüche durch den Wahlausschuss abzuschließen. Hierbei ist auf einem zu erstellenden Vorblatt zum Wählerverzeichnis zu bescheinigen, wie viele Wahlberechtigte in jedem Wahlkreis in das abgeschlossene Wählerverzeichnis gültig eingetragen sind. Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin macht dem Präsidenten oder der Präsidentin davon Mitteilung. (5) Streichungen nach Absatz 1, Nachträge nach Absatz 2 und Berichtigungen offensichtlicher Unrichtigkeiten sind nur bis zum Tag der Versendung der Wahlmittel zulässig. Werden zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses Namen von Wahlberechtigten nachgetragen oder gestrichen, so sind die Gründe in der Spalte Bemerkungen anzugeben. 13 Sitzverteilung Der Präsident oder die Präsidentin der Ärztekammer bestimmt gemäß 2 Abs. 3, wie viele Mitglieder der Kammerversammlung in jedem Wahlkreis zu wählen sind und teilt dieses dem Wahlleiter oder der Wahlleiterin mit. Änderungen des Wählerverzeichnisses nach seinem Abschluss ( 12 Abs. 4 und 5) haben keinen Einfluss auf die Zahl der im Wahlkreis zu wählenden Mitglieder oder Kammerversammlung. 14 Bekanntmachung Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin gibt, nach der Mitteilung des Präsidenten oder der Präsidentin gemäß 13, im nächstmöglichen Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt: 1. die in jedem Wahlkreis zu wählende Anzahl der Mitglieder der Kammerversammlung ( 2 und 13) 2. den Tag, bis zu dem Wahlvorschläge einzureichen sind ( 15) 3. die Voraussetzungen für die Zulassung der Wahlvorschläge ( 16). 15 Einreichung der Wahlvorschläge (1) Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge beginnt mit der Bekanntmachung gemäß 14. Als Tag der Bekanntmachung gilt der 1. des Monats, für den das Ärzteblatt Sachsen-Anhalt herausgegeben wird. Die Wahlvorschläge sind von den Wahlberechtigten des Wahlkreises bis zum Ende des auf die Bekanntmachung gemäß 14 folgenden Monats beim Wahlleiter oder bei der Wahlleiterin einzureichen. (2) Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin kann für die Einreichung der Wahlvorschläge ein Formblatt vorgeben. Dieses wäre den Kammerangehörigen zusammen mit der Veröffentlichung gem. 14 bekannt zu geben. 16 Voraussetzungen für die Zulassung der Wahlvorschläge (1) In einem Wahlvorschlag können doppelt so viel Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen werden, wie Mitglieder der Kammerversammlung in diesem Wahlkreis zu wählen sind. Werden in einem Wahlvorschlag mehr Bewerber oder Bewerberinnen vorgeschlagen, gelten sie nur in der zulässigen Höchstzahl und in der Reihenfolge, in der sie aufgeführt sind, als vorgeschlagen. (2) Ein Bewerber oder eine Bewerberin darf nur in dem Wahlkreis, in welchem er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist ( 9) und nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. (3) Im Wahlvorschlag müssen die Bewerber oder Bewerberinnen mit Vornamen, Zunamen, Geburtstag, Facharzt- oder Funktionsbezeichnung, Wohnung und Anschrift der Arbeitsstätte aufgeführt sein. Daneben können nähere Berufsangaben aufgenommen werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn anderen im Wahlkreis Wahlberechtigten unter- 20 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Zurück ins Schneckenhaus? Nein danke! Ich wähle vom 1.-31. März 2011 meine Selbstverwaltung schrieben sein; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Hat ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist seine/ihre Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. (4) In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen, Vornamen, sowie ladungsfähiger Anschrift bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson, und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. Ein Wahlberechtigter oder eine Wahlberechtigte darf nicht Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für mehrere Wahlvorschläge sein und als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson sich nicht selbst um einen Sitz in der Kammerversammlung bewerben. (5) Mit dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung jedes Bewerbers oder jeder Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einzureichen. 17 Prüfung der Wahlvorschläge Stellt der Wahlleiter oder die Wahlleiterin fest, dass in Wahlvorschlägen Mängel zu beseitigen oder zu den Vorschlägen Erklärungen abzugeben oder Bescheinigungen nachzureichen sind, hat er oder sie die Vertrauenspersonen zur Beseitigung der Mängel aufzufordern. Mängel in den Wahlvorschlägen können nur bis zur Entscheidung über ihre Zulassung behoben werden. 18 Zulassung der Wahlvorschläge (1) Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Die Vertrauenspersonen für die eingereichten Wahlvorschläge werden unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung zur Sitzung eingeladen. In die Einladung ist der Hinweis aufzunehmen, dass der Wahlausschuss auch in ihrer Abwesenheit verhandelt und entscheidet. Über die Sitzung des Wahlausschusses ist eine Niederschrift anzufertigen. (2) Wahlvorschläge, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Wahlausschuss ( 15) eingehen oder den Inhalts- und Formvorschriften dieser Wahlordnung ( 16) nicht entsprechen, sind unbeschadet des Absatzes 3 nicht zuzulassen. Wahlvorschläge, die vor der Bekanntmachung gemäß 14 bei dem Wahlleiter oder der Wahlleiterin eingehen, sind nicht zuzulassen. (3) Aus den Wahlvorschlägen sind die Namen derjenigen Bewerber oder Bewerberinnen zu streichen, 1. die nicht wählbar sind, 2. deren Persönlichkeit nicht feststeht, 3. die über die nach 16 Abs. 1 zugelassene Höchstzahl der Bewerber und Bewerberinnen hinausgehen, 4. die bereits in vorher eingereichten Wahlvorschlägen benannt worden sind ( 16 Abs. 2), 5. von denen, die nach 16 Abs. 5 vorgeschriebenen Unterlagen nicht fristgemäß beigebracht worden sind. (4) Die Entscheidungen über die Nichtzulassung von Bewerbern oder Bewerberinnen sind zu begründen und der Vertrauensperson des Wahlvorschlages mitzuteilen. (5) Stellt der Wahlausschuss fest, dass in einem Wahlkreis kein Wahlvorschlag eingereicht oder keiner der eingereichten Wahlvorschläge zugelassen wurde oder weniger Bewerber oder Bewerberinnen vorhanden sind, als Mitglieder der Kammerversammlung in diesem Wahlkreis zu wählen sind, verlängert sich die Frist gemäß 15 Abs.1 für diesen Wahlkreis bis zum 15. des folgenden Monats. (6) Gibt es in einem Wahlkreis weniger Bewerber oder Bewerberinnen, als Mitglieder der Kammerversammlung in diesem Wahlkreis zu wählen sind, werden nur so viele Sitze, wie Bewerber oder Bewerberinnen vorhanden sind, vergeben. Ein Bewerber oder eine Bewerberin ist gewählt, wenn mindestens 10 % der Wahlberechtigten eines Wahlkreises ihm/ihr die Stimme geben. Erhält ein Bewerber oder eine Bewerberin weniger Stimmen als nach Satz 2 erforderlich sind, so wird der entsprechende Sitz des Wahlkreises nicht besetzt. Die Sätze 2 und 3 finden auch Anwendung, wenn es in einem Wahlkreis genauso viele Bewerber gibt, wie Mitglieder der Kammerversammlung in diesem Wahlkreis zu wählen sind. 19 Wahlmittel Für die Wahlkreise, in denen eine Wahl stattfindet, sind für die Durchführung der Briefwahl amtlich herzustellen: 1. der Stimmzettel ( 20) 2. ein Wahlausweis 3. ein äußerer, freigemachter Briefumschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen 4. der innere Briefumschlag für den Stimmzettel und 5. ein Abdruck des 22 der Wahlordnung. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 21

20 Stimmzettel (1) Aufgrund der geprüften Wahlvorschläge wird vom Wahlleiter oder von der Wahlleiterin für jeden Wahlkreis der Stimmzettel angefertigt. (2) Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge nummeriert in der Reihenfolge ihres mängelfreien Eingangs und jeweils innerhalb der Wahlvorschläge untereinander die zugelassenen Bewerber oder Bewerberinnen mit den im Wahlvorschlag aufgeführten Angaben ( 16 Abs. 3 Sätze 1 und 2) und in der darin bestimmten Reihenfolge. 21 Absendung der Wahlmittel Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin hat dafür zu sorgen, dass an jeden der in das abgeschlossene Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten derjenigen Wahlkreise, in denen die Wahl stattfindet, unter Mitteilung der Wahlzeit die Wahlmittel nach 19 rechtzeitig abgesandt werden. III. Die Wahl 22 Stimmabgabe (1) Zur Stimmabgabe kennzeichnet der Wähler oder die Wählerin auf dem Stimmzettel jeden Bewerber oder Bewerberin, dem/der er/sie seine/ihre Stimme geben will, durch ein Kreuz (Stimmabgabevermerk). Der Wähler oder die Wählerin kann Bewerbern oder Bewerberinnen verschiedener Wahlvorschläge seine Stimme abgeben. Er/Sie ist nicht an die Reihenfolge,in der die Bewerber oder Bewerberinnen innerhalb eines Wahlvorschlages aufgeführt sind, gebunden. Für einen Bewerber/eine Bewerberin darf nicht mehr als eine Stimme abgegeben werden. (2) Der Wähler oder die Wählerin legt den mit seinen/ ihren Stimmabgabevermerken versehenen Stimmzettel in den inneren Briefumschlag und verschließt diesen. Der Briefumschlag darf keine Kennzeichen haben, die auf die Person des Wählers oder der Wählerin schließen lassen. (3) Der Wähler oder die Wählerin unterschreibt die Erklärung auf dem Wahlausweis unter Angabe des Ortes und des Datums mit seinem/ihrem Namen. (4) Der Wähler oder die Wählerin legt den verschlossenen inneren Briefumschlag und den unterschriebenen Wahlausweis in den äußeren Briefumschlag, verschließt diesen, versieht ihn auf der Rückseite mit den Absenderangaben und übersendet diesen Brief (Wahlbrief) dem Wahlleiter oder der Wahlleiterin. (5) Der Wahlbrief muss spätestens an dem Tag, mit dessen Ablauf die Wahlzeit endet, dem Wahlleiter oder der Wahlleiterin zugegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe finden bei der Feststellung des Wahlergebnisses keine Berücksichtigung. (6) Eine Stimmabgabe ist ungültig, wenn sie einen eindeutigen Wählerwillen nicht erkennen lässt oder mit einem sonstigen wesentlichen Mangel behaftet ist. Ein wesentlicher Mangel im Sinne von Satz 1 ist insbesondere dann gegeben, wenn der Stimmzettel 1. nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist, 2. keinen Stimmabgabevermerk enthält, 3. einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält. 4. die Namen von mehr Bewerbern oder Bewerberinnen mit Stimmabgabe vermerken versehen sind, als in diesem Wahlkreis Mitglieder zur Kammerversammlung zu wählen sind. Eine Stimmabgabe ist außerdem ungültig, wenn wesentliche Verfahrensvorschriften für die Briefwahl nicht eingehalten worden sind. Die Stimmabgabe eines Wählers/einer Wählerin, der/die an der Wahl teilgenommen hat, wird nicht dadurch ungültig, dass vor der Feststellung des Wahlergebnisses seine/ihre Wahlberechtigung erlischt. IV. Feststellung des Wahlergebnisses 23 Sitzung des Wahlausschusses (1) Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin beruft unverzüglich nach Ablauf der Wahlzeit den Wahlausschuss zur Feststellung des Wahlergebnisses ein. (2) Das Wahlergebnis wird durch den Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung ( 7 Abs. 2) festgestellt. Über die Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift anzufertigen. Beanstandungen durch Wahlberechtigte sind auf Verlangen in der Wahlniederschrift aufzunehmen. 24 Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses (1) Der Wahlausschuss prüft aufgrund des Wahlausweises das Recht des Absenders oder der Absenderin des Wahlbriefes zur Wahlbeteiligung und legt den inneren Briefumschlag ungeöffnet in die für den Wahlkreis bestimmte Wahlurne. Nachdem sämtliche inneren Briefumschläge in den Wahlurnen gesammelt sind, sind die Wahlurnen zu schließen und zu schütteln. Nach Entleerung der Wahlurne sind die inneren Briefumschläge zu öffnen. Der Wahlausschuss prüft 22 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Zurück ins Schneckenhaus? Nein danke! Ich wähle vom 1.-31. März 2011 meine Selbstverwaltung die Gültigkeit der Stimmabgabe und stellt fest, wie viele Stimmen auf die einzelnen Bewerber oder Bewerberinnen entfallen und welche Bewerber oder Bewerberinnen als Mitglieder gewählt worden sind. Bewerber oder Bewerberinnen, auf die nach Satz 4 kein Sitz entfällt, sind in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmzahlen als nachrückende Mitglieder der Kammerversammlung (Nachfolger und Nachfolgerinnen) festzustellen. Wenn Stimmengleichheit vorliegt, entscheidet bei der Zuweisung des letzten Sitzes und bei der Bestimmung der Reihenfolge der nachrückenden Mitglieder das vom Wahlleiter oder von der Wahlleiterin zu ziehende Los. (2) Nach Feststellung des Wahlergebnisses sind die Wählerverzeichnisse, Wahlausweise und Stimmzettel in Paketen zusammengefasst zu versiegeln. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden vom Wahlleiter oder der Wahlleiterin mit einem Vermerk über Tag und Uhrzeit des Eingangs versehen und ungeöffnet verpackt und versiegelt. (3) Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin teilt das Ergebnis der Wahl dem Präsidenten oder der Präsidentin unverzüglich mit. Dieser/diese gibt das Ergebnis der Wahl im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt. V. Annahme und Ablehnung der Wahl, Berufung von Nachfolgern und Nachfolgerinnen 25 Annahme und Ablehnung der Wahl (1) Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin benachrichtigt die Gewählten von ihrer Wahl und fordert sie auf, sich binnen sieben Tagen nach Zugang über die Annahme der Wahl schriftlich zu erklären. In der Benachrichtigung ist auf die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 hinzuweisen. (2) Die Annahme der Wahl unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. (3) Geht innerhalb der im Absatz 1 genannten Frist keine Erklärung ein, so gilt die Wahl als angenommen. 26 Berufung von Nachfolgern und Nachfolgerinnen (1) Lehnt der Gewählte oder die Gewählte die Wahl ab oder scheidet er/sie vor Annahme der Wahl aus, so wird er/sie durch den Nachfolger oder die Nachfolgerin ersetzt ( 24 Abs. 1). Steht ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin nicht zur Verfügung, so findet eine Nachwahl ( 34) statt. (2) Die Feststellung nach Abs. 1 trifft der Wahlleiter oder die Wahlleiterin. Die Vorschriften des 24 Abs. 3 und des 25 finden entsprechende Anwendung. 27 Nachfolge bei Sitzverlust (1) Im Falle eines Sitzverlustes gemäß 11 KGHB-LSA wird das ausgeschiedene Mitglied durch den Nachfolger oder die Nachfolgerin gemäß 12 KGHB-LSA ersetzt. Die Vorschriften des 25 finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Wahlleiters oder der Wahlleiterin der Präsident oder die Präsidentin der Kammer tritt. Die Nachfolge ist im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt zu machen. (2) Steht ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin nicht zur Verfügung, so findet eine Nachwahl ( 34) statt. VI. Wahlprüfung 28 Wahlprüfung (1) Die Feststellung und Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses unterliegen der Wahlprüfung. (2) Das Wahlprüfungsverfahren wird nur auf Einspruch durchgeführt. Über die Einsprüche entscheidet der Wahlprüfungsausschuss. 29 Einspruch (1) Zum Einspruch ist berechtigt: 1. jeder/jede Kammerangehörige 2. der Wahlleiter oder die Wahlleiterin 3. der Präsident oder die Präsidentin. (2) Der Einspruch ist bis zum 15. des Monats, für den das Ärzteblatt Sachsen-Anhalt, in dem die Bekanntmachung gemäß 24 Abs. 3 Satz 2 erfolgt, bestimmt ist, beim Wahlleiter oder bei der Wahlleiterin schriftlich einzulegen und unter Angabe der Beweismittel zu begründen. Legen mehrere Personen gemeinschaftlich Einspruch ein, so soll ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte benannt werden. (3) Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass 1. ein Mitglied der Kammerversammlung oder ein Nachfolger oder Nachfolgerin nicht wählbar gewesen sei oder Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 23

2. wesentliche Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder der Feststellung des Wahlergebnisses unterlaufen seien und hierdurch die Verteilung der Sitze in der Kammerversammlung oder die Anwartschaft als Nachfolger oder Nachfolgerin auf einen solchen Sitz beeinträchtigt worden sei. (4) Der Wahlausschuss übersendet den Einspruch mit seiner Stellungnahme sowie den Wahlunterlagen dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses. 30 Wahlprüfungsausschuss (1) Der Wahlprüfungsausschuss wird auf Beschluss des Vorstandes vom Präsidenten oder von der Präsidentin vor Beginn der Wahlzeit berufen. Es besteht aus einem Vorsitzenden oder einer Vorsitzenden und vier Beisitzern oder Beisitzerinnen und deren Stellvertretern oder Stellvertreterinnen. Der oder die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter oder Stellvertreterin müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen, die Beisitzer oder Beisitzerinnen müssen wahlberechtigte Kammerangehörige sein. (2) Zu Beisitzern oder Beisitzerinnen des Wahlprüfungsausschusses können nicht berufen werden: 1. der Präsident oder die Präsidentin der Kammer oder dessen/deren Stellvertreter 2. Mitglieder des Wahlausschusses oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen 3. Bewerber oder Bewerberinnen auf Wahlvorschlägen. (3) Für das Verfahren des Wahlprüfungsausschusses sind die für den Wahlausschuss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Vorschriften etwas Abweichendes ergibt. 31 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (1) Der oder die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses bestimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung, er oder sie lädt dazu 1. diejenige Person, die Einspruch eingelegt hat, sowie 2. den Bewerber oder die Bewerberin oder das Kammerversammlungsmitglied oder den Nachfolger oder die Nachfolgerin, der oder die durch die Entscheidung unmittelbar betroffen werden könnte. Die Ladungsfrist für die Beteiligten beträgt mindestens eine Woche. Haben mehrere Personen gemeinschaftlich Einspruch eingelegt, so genügt die Ladung des oder der Bevollmächtigten ( 29 Abs. 2). (2) Mit gleicher Ladungsfrist sind von der mündlichen Verhandlung zu benachrichtigen: 1. der Präsident oder die Präsidentin 2. der Wahlleiter oder die Wahlleiterin. (3) Der Wahlprüfungsausschuss verhandelt in öffentlicher Sitzung; die Vorschrift des 7 Abs. 2 Satz 3 findet entsprechende Anwendung. 32 Mündliche Verhandlung (1) Erscheint im Termin zur mündlichen Verhandlung derjenige oder diejenige, der/die Einspruch eingelegt hat, nicht, so kann nach Lage der Akten entschieden werden. (2) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der die wesentlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung wiederzugeben sind. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden oder von der Vorsitzenden zu unterzeichnen. (3) Bei der geheimen Beratung und Abstimmung des Wahlprüfungsausschusses dürfen nur Mitglieder oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zugegen sein, die an der Verhandlung teilgenommen haben. 33 Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses (1) Stellt der Wahlprüfungsausschuss fest, dass der Einspruch nicht begründet ist ( 29 Abs. 3), so erklärt er die Wahl für gültig. (2) Stellt der Wahlprüfungsausschuss wesentliche Fehler und Beeinträchtigungen im Sinne des 29 Abs. 3 fest, so berichtigt er das Wahlergebnis, wenn das nach der Art des Fehlers möglich ist, anderenfalls erklärt er die Wahl ganz oder teilweise für ungültig ( 35). (3) Im Beschluss des Wahlprüfungsausschusses sind Tatbestand und Gründe, auf denen die Entscheidung beruht, anzugeben. Wegen der Einzelheiten ist eine Bezugnahme auf den Akteninhalt zulässig. (4) Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten ( 31 Abs. 1) zuzustellen. Gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses kann innerhalb eines Monats nach ihrer Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. (5) Wird das Wahlergebnis im Wahlprüfungsverfahren berichtigt, so findet nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung die Bestimmung des 24 Abs. 3 entsprechende Anwendung. 24 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Zurück ins Schneckenhaus? Nein danke! Ich wähle vom 1.-31. März 2011 meine Selbstverwaltung VII. Nachwahl und Wiederholungswahl 34 Nachwahl Bei einer Nachwahl gemäß 26 oder 27 wird nach dem für die Hauptwahl aufgestellten Wählerverzeichnis gewählt. Im Übrigen finden die Vorschriften über die Wahl entsprechende Anwendung. 35 Wiederholungswahl (1) Wird im Wahlprüfungsverfahren ( 28 ff.) die Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so ist das Wahlverfahren nur insoweit zu erneuern, als das nach der Wahlprüfungsentscheidung erforderlich ist. Im Übrigen finden die Vorschriften über die Wahl entsprechende Anwendung. (2) Der Wahlausschuss bestimmt die Einzelheiten der Erneuerung des Wahlverfahrens gemäß der Wahlprüfungsentscheidung. VIII. Kosten der Wahl und der Wahlprüfung 36 Kosten (1) Die durch die Vorbereitung und Durchführung der Wahl und der Wahlprüfung entstehenden Kosten trägt die Kammer. (2) Die Mitglieder des Wahlausschusses und des Wahlprüfungsausschusses erhalten für jeden Tag ihrer Tätigkeit neben Ersatz der Fahrkosten eine Aufwandsentschädigung in der Höhe der durch die Kammer festgelegten Sätze. IX. Schlussbestimmungen 37 Vernichtung der Wahlunterlagen Wahlunterlagen ( 24 Abs. 2) können 60 Tage vor der Wahl der neuen Kammerversammlung vernichtet werden. Der Wahlleiter oder die Wahlleiterin kann eine frühere Vernichtung zulassen. 38 In-Kraft-Treten Diese Wahlordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung für die Wahl zur Kammerversammlung vom 09.11.1994 außer Kraft. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 23.06.2004 unter dem Aktenzeichen 25-41007 die Genehmigung erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht. Magdeburg, den 26.07.2004 Dr. med. Henning Friebel Präsident Neu berufene ärztliche Mitglieder der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern aus unserem Kammerbereich: Herr Prof. Dr. med. habil. Hans Lippert Direktor der Klinik f. Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg Herr Prof. Dr. med. Dr. med. sc. (Uppsala) Thomas Hachenberg Direktor der Klinik f. Anästhesiologie u. Intensivtherapie am Universitätsklinikum Magdeburg Herr Prof. Dr. med. Henning Graßhoff bis 30.09.2010 Ltd. OA der Klinik für Orthopädie am Universitätsklinikum Magdeburg www.mer.uni-halle.de Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Absolventen mit einem Staatsexamen, Diplom oder Master bewerben sich bitte zum Sommersemester. Bewerbungsfrist Ende: 15. Januar 2011 Absolventen mit einem Bachelorabschluss bewerben sich bitte zum Wintersemester. Bewerbungsfrist Ende: 15. Juli 2011 Kontakt: Dr. Kerstin Junghans Tel.: 0345/ 55-23142 /-23144 Mail: mer@jura.uni-halle.de Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 25

Nachweispflicht für Fachärzte im Krankenhaus Stichtag ist der 31.12.2010 zur Vorlage des Fortbildungszertifikates Die Zeit läuft: Am 31. Dezember 2010 müssen alle Fachärzte, die seit dem 1.1.2006 oder früher in einer Hochschulklinik oder in einem Krankenhaus tätig sind, das einen Versorgungsauftrag mit den Verbänden der Krankenkassen abgeschlossen hat, ihrem Arbeitgeber (Ärztlichen Direktor) den Nachweis, dass sie regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen haben, vorlegen. Bei späterer Aufnahme der fachärztlichen Tätigkeit beginnt der erste Fünfjahreszeitraum am ersten Arbeitstag. Unerheblich ist, ob der Krankenhausarzt als Assistenz-, Ober- oder Chefarzt tätig ist. Der Nachweis erfolgt über ein von einer Ärztekammer ausgestelltes Fortbildungszertifikat, das erteilt wird, wenn der Erwerb von mindestens 250 Fortbildungspunkten in einem Zeitraum von fünf Jahren belegt werden kann. Das betrifft ca. 1500 Fachärzte in Sachsen-Anhalt. Detaillierte Informationen, sowie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus, finden sie auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses im Themenbereich Fortbildung im Krankenhaus unter www.g-ba.de. Die Ärztekammer führt seit 2005 für jede Kollegin und jeden Kollegen, die dem zugestimmt haben, ein Punktekonto mit den bereits erwor- benen Fortbildungspunkten. Diese Konten sind auf dem aktuellen Stand. Sie können mittels Passwort (siehe Bild) eingesehen werden. Lediglich Veranstaltungen, von denen die Ärztekammer noch keine Teilnehmerlisten erhalten hat, können derzeit noch fehlen. Verwenden Sie bitte immer Ihre Barcode-Etiketten, wenn Sie an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und kleben Sie diese in die ausliegenden Teilnehmerlisten ein. Handschriftliche Eintragungen können bei der Registrierung der Punkte nicht berücksichtigt werden. Auf diese Weise ist die Erfassung der Fortbildungsaktivitäten schnell und unkompliziert möglich. Lassen Sie sich trotzdem immer eine Teilnahmebescheinigung vom Veranstalter geben; diese dient Ihnen als Nachweis, falls es einmal Probleme mit der Online-Punkteerfassung geben sollte. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Fax oder Mail an die Akademie für med. Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (Fax: 0391 60547750, Mail: akademie@ aeksa.de). Prof. J. Gedschold, P. Jonzeck Die Schmerzambulanz des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. lädt zur folgenden interdisziplinären Schmerzkonferenz ein: Konferenz 13.12.2010 Jahresrückblick OA Dr. Hoffmeyer Ort: Schmerzambulanz/Haus 39 Zeit: 15 Uhr Die Konferenzen werden von der Ärztekammer Sachsen- Anhalt für die Erlangung des Fortbildungsdiploms mit 4 Punkten gewertet. Anmeldung erwünscht. OA Dr. med. Hoffmeyer Leiter der Schmerzambulanz Tel.: 0391 / 67 13 350, Fax: 67 13 971 26 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

19. Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 02.10.2010 in Magdeburg zum Thema "Depressionen" Zur Situation der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit depressiven Erkrankungen in Sachsen-Anhalt Einleitung Die Versorgung psychisch kranker Menschen stellt besondere Anforderungen an das Gesundheitssystem. In Sachsen-Anhalt hat sich der Standard der ambulanten und (teil-) stationären psychiatrischen Versorgung in den vergangenen 20 Jahren insgesamt deutlich verbessert. Nicht desto trotz steht das Land aufgrund zunehmender Fallzahlen und aus demografischen Gründen vor Herausforderungen, eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen auch zukünftig sicherzustellen. Ausgehend von den verfügbaren und nach wie vor nicht sehr belastbaren epidemiologischen Daten zu psychischen Krankheiten und zu depressiven Störungen wird der zukünftige Bedarf im Bereich der ambulanten und stationären Versorgung in Sachsen-Anhalt skizziert und die anstehenden Aufgaben der Politik aber auch der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen herausgearbeitet. Krankheitsbild, Epidemiologie und Folgen Daten aus Deutschland und Sachsen-Anhalt In den letzten zehn Jahren sind immer mehr Menschen aufgrund psychischer Störungen ärztlich und psychotherapeutisch behandelt worden. Bei den Renten aufgrund von Erwerbsminderung sind deutschlandweit bereits in der Mehrzahl der Fälle psychische Erkrankungen die Ursache. Auch in Sachsen-Anhalt nahm die Anzahl der von psychischen Erkrankungen betroffenen Menschen in den letzten Jahren stetig zu. Depressive Störungen nach ICD 10 (F 30-39) bzw. DSM IV treten dabei am häufigsten auf. Anhand jüngerer Untersuchungen (u.a. Wittchen & Jacobi, 2005) wird das Lebenszeitrisiko bei Erwachsenen, irgendwann an einer depressiven Störung zu erkranken, auf bis zu 20% geschätzt. Die Zunahme der Fallzahlen in Sachsen-Anhalt bei den diagnostizierten depressiven Störungen folgt dabei dem Bundestrend der letzten zehn Jahre. Insgesamt erkranken mehr Frauen als Männer an einer Depression. Zwischen dem 40. und 49. Lebensjahr scheint das Erkrankungsrisiko am größten zu sein (Jacobi, Hoyer & Wittchen, 2004). Neben den individuellen Folgen depressiver Störungen, z.b. sozialer Rückzug und Dr. med. Dr. rer. nat. Reinhard Nehring eine abnehmende körperliche und psychische Leistungsfähigkeit, steigt das allgemeine Sterblichkeits- und Suizidrisiko. In den Jahren 2008 und 2009 nahm entgegen dem Trend der Jahre 2000 bis 2007 die Suizidrate in Sachsen- Anhalt insbesondere in der Gruppe der Männer wieder deutlich zu (Suizidraten 2000: 111 Frauen, 324 Männer, 2007: 35 Frauen, 125 Männer, 2008: 77 Frauen, 211 Männer, 2009: 70 Frauen, 290 Männer (Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, 2008, 2009, 2010)). Schätzungen zufolge lassen sich ca. 65-90% der Suizide auf psychische Erkrankungen und insbesondere auf Depressionen zurückführen (Krug, Dahlberg, Mercy et al., 2002). Daneben werden auch ökonomische Folgen depressiver Erkrankungen diskutiert, die sich insbesondere aus dem Arbeitsunfähigkeitsgeschehen und den Behandlungskosten ergeben. Kritisch anzumerken ist bei den dargestellten Daten, dass sie Sekundärdatenquellen entstammen (z.b. Fallzahl psychischer Erkrankungen im Krankenhaus). Sie können auf Trends hinweisen, erlauben jedoch keine Rückschlüsse auf bevölkerungsbezogene Krankheitsraten psychischer und depressiver Störungen. Dazu fehlt es nach wie vor an Daten aus epidemiologischen Langzeitstudien. Fehleinschätzungen der tatsächlichen Krankheitslast können außerdem durch die schrittweise Enttabuisierung psychischer Erkrankungen und die größere ärztliche und psychotherapeutische Diagnose- und Behandlungskompetenz begünstigt werden. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 27

Handlungsfelder bei der Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen und depressiven Störungen in Sachsen-Anhalt Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Sachsen-Anhalt sind Auswirkungen auf die medizinische und psychotherapeutische Versorgung (Nachwuchsmangel) aber auch auf die Inzidenz und Prävalenz psychischer Störungen (höheres psychisches Erkrankungsrisiko im höheren Lebensalter) zu erwarten. Daraus ergeben sich Herausforderungen für die Gestaltung der ambulanten und (teil-) stationären psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt. Ambulante psychiatrische Versorgung Dies betrifft zunächst die Demografie bei den Leistungserbringern. Bei den ambulant praktizierenden Nervenärzten (Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie) nahm der Anteil der über 60-jährigen seit 1997 von gut 7% auf über 17% zu. In gleichem Maß stieg das Durchschnittsalter dieser Gruppe von knapp 48 Jahren auf 51 Jahre. Hier zeichnet sich in den nächsten Jahren ein Mangel ab, auf den im Land reagiert werden muss. Auch ist die Verwendung des Begriffs Nervenärzte bei der Bedarfsplanung in der ambulanten psychiatrischen Versorgung nicht mehr zeitgemäß. Im Bereich der ärztlichen und psychologischen Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten ist die Versorgung in Sachsen-Anhalt ferner bei Weitem nicht bedarfsgerecht. Dies wird derzeit mit einer erheblich über dem Bundesdurchschnitt liegenden einwohnerbezogenen Bettenanzahl im Bereich der stationären Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie kompensiert. Im Bereich der stationären psychiatrischen Versorgung erreicht der Versorgungsgrad ausgehend von den vorgehaltenen Bettenzahlen in Sachsen-Anhalt nahezu den gesamtdeutschen Durchschnitt. Aufgrund der Unterversorgung in der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie werden in Sachsen-Anhalt einwohnerbezogen etwa drei Mal so viele Betten in der stationären Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vorgehalten, wie im Bundesdurchschnitt (Abbildung 1). Es besteht also im Bereich der stationären psychiatrischen Versorgung nach wie vor Anpassungsbedarf und die Notwendigkeit einer engeren Verzahnung der Versorgungsbereiche. Prävention und Rehabilitation Als notwendig wird daneben der schrittweise bedarfsgerechte Ausbau rehabilitativer Angebote für Menschen mit psychischen Krankheiten erachtet. Auch sind Angebote der Prävention psychischer Störungen, früher Interventionen bei psychischen Krisen und nach psychischen Extrembelastungen in Sachsen-Anhalt noch nicht optimal verfügbar. Zusammenfassung Zum Erreichen einer bedarfsgerechten Versorgung von Menschen mit psychischen Krankheiten und insbesondere mit depressiven Störungen sind in Sachsen-Anhalt bereits Anstrengungen unternommen worden. Im stationären Bereich erreicht die einwohnerbezogene Bettenzahl überwiegend den Bundesdurchschnitt. Ausbaubedarf besteht im ambulanten Bereich, insbesondere vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Nervenärzte und der Versorgungslücken im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Ein stärkeres Augenmerk sollte ferner auf Angebote der Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen und auf den Bereich der Prävention psychischer Störungen gerichtet werden. Literatur beim Verfasser: Dr. med. Dr. rer. nat. Reinhard Nehring, Dr. phil. Thomas Hering Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung für Gesundheit und Verbraucherschutz Turmschanzenstr. 25 39114 Magdeburg E-Mail: reinhard.nehring@ms.sachsen-anhalt.de thomas.hering@ms.sachsen-anhalt.de Abb. 1: Entwicklung der Bettenzahl im Bereich der stationären psychiatrischen Versorgung in Sachsen-Anhalt (Betten je 100.000 Einwohner) im Vergleich 28 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

19. Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 02.10.2010 in Magdeburg zum Thema "Depressionen" Evidenz und Konsens: S3-Leitlinie und Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression Leitlinien-Programm der DGPPN: S1: Schizophrenie (1998) Angsterkrankungen (2000) Demenz (2000) Essstörungen (2000) Affektive Erkrankungen (2000) Psychopharmakotherapie (2003) Psychosoziale Therapien (2005) Störungen der sexuellen Präferenz (2007) S2: Evidenzbasierte Suchtmedizin (2006) Persönlichkeitsstörungen (2009) Therapeutische Maßnahmen bei aggressivem Verhalten (2010) Konsiliarpsychiatrie (in Arbeit) Notfallpsychiatrie (in Arbeit) S3: Schizophrenie (2006) Demenz (2009) Unipolare Depression (2009) Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Störungen (in Arbeit) Bipolare Störungen (in Arbeit) Zwangserkrankungen (in Arbeit) Angsterkrankungen (in Arbeit) Update Schizophrenie (in Arbeit) Priv. Doz. Dr. med. Felix M. Böcker Kontext und Entstehung In Deutschland werden medizinische Leitlinien von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften entwickelt. Auf dem S1- Niveau (Konsens unabhängiger Experten) hat die DGPPN in einem Zeitraum von zehn Jahren acht Leitlinien erarbeitet und veröffentlicht; darunter waren bereits zwei interdisziplinäre Leitlinien, bei denen die Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften geübt werden konnte. Weitere S1-Leitlinien sind nicht mehr geplant. Auf dem S2-Niveau (formale Evidenzrecherche oder formale Konsensfindung) sind drei Leitlinien erschienen und zwei aktuell in Arbeit. Auf der höchsten Stufe mit allen Elementen systematischer Entwicklung (S3) konnten bisher drei Leitlinien veröffentlicht werden; an fünf weiteren wird gearbeitet. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist eine gemeinsame Einrichtung von BÄK und KBV. Nationale Versorgungs-Leitlinien sind evidenzbasierte ärztliche Entscheidungshilfen für die strukturierte medizinische Versorgung (Disease Management, Integrierte Versorgung). Die Leitlinie zur unipolaren Depression ist die erste Leitlinie, die zugleich von der AWMF als S3-Leitlinie und von BÄK und KBV als Nationale Versorgungsleitlinie herausgegeben wurde. Im Verlauf des Entstehungsprozesses ist es gelungen, eine große Zahl wichtiger Interessengruppen in das Vorhaben einzubeziehen und auch schwierige Fragen der Verantwortung und Autorenschaft zu klären. Die Liste der Herausgeber dokumentiert Zusammenarbeit und Einvernehmen auf der höchstmöglichen Ebene (DGPPN, Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesarbeitsgemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker, Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen, Fachgesellschaften für Allgemeinmedizin, Psychosomatische Medizin, Psychologie und Rehabilitationswissenschaften). Am Konsensprozess beteiligt waren die Berufsverbände der Hausärzte und der Fachärzte, Psychologen und Psychotherapeuten, die Chefärzte von psychiatrischen Abteilungen, Fachkrankenhäusern und psychosomatischen Kliniken, die Organisationen der Verhaltenstherapeuten, tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeuten und Psychoanalytiker und der Gesprächspsychotherapeuten - bis hin zu den Gerontopsychiatern und den Depressionsforschern. Das sind Gruppen und Arbeitsfelder, die nicht nur zusammenarbeiten, sondern auch miteinander konkurrieren. So war es nötig, Interessenkonflikte auszubalancieren zwischen Wissenschaft und Praxis, zwischen den Profis und den Vertretern der Betroffenen, zwischen Hausärzten und Fachärzten, Psychiatrie und Psychosomatik, Ärzten und Psychologen, zwischen ambulanter und klinischer Versorgung, Akut- und Rehakliniken und zwischen den verschiedenen Psychotherapieschulen. Die Erarbeitung erfolgte nach definierten Regeln schrittweise mit mehreren Rückkopplungsschleifen. Die Publikation - im Internet zum kostenlosen Download - ist im Oktober letzten Jahres erfolgt. Der Geltungsbereich umfasst neben depressiven Episoden und wiederkehrenden depressiven Störungen die Dysthymie als anhaltende affektive Störung. Nicht behandelt werden depressive Episoden im Rahmen bipolarer Störungen, depressive Anpassungsstörungen und depressive Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Dass nur 23 von 107 Empfehlungen den Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 29

Empfehlungsgrad A erhalten haben, erscheint bei einem so häufigen und so gut untersuchten Krankheitsbild wie der unipolaren Depression erstaunlich; ein möglicher Nutzen von hochwertigen Leitlinien besteht vielleicht gerade darin, dass auch Wissenslücken deutlich benannt werden. Es gab keinen Konsens über den Stellenwert einzelner psychotherapeutischer Verfahren; in den Empfehlungen wird immer nur allgemein von Psychotherapie gesprochen. Einige Themenfelder (Geschlechtsspezifische Aspekte, Schwangerschaft und Stillzeit, Migrationshintergrund, Unipolare Depression bei Kindern und Jugendlichen) konnten nicht bearbeitet werden und sind bereits für die Aktualisierung vorgemerkt. Inhalte der Leitlinie Wer die Leitlinie anwenden will, sollte einmal das Kapitel Hintergrund und Evidenz in der Langversion gelesen haben, um zu verstehen, wie die einzelnen Empfehlungen zustande gekommen sind und wie sie sich aufein ander beziehen. Der Text ist nicht ganz leicht zu lesen, weil eine Fülle von Informationen sehr konzentriert abgehandelt wird, enthält aber eine gelungene Zusammenfassung des gegenwärtigen Wissensstandes. Durch das gesamte Konzept der Leitlinie zieht sich die Unterscheidung depressiver Episoden nach ihrem Schweregrad als leicht, mittelgradig oder schwer, wobei Suizidalität und psychotische Symptome gesondert berücksichtigt werden. Ferner werden nach dem Verlauf wiederkehrende und anhaltende Verstimmungen unterschieden. Besonders betont wird im Sinne einer starken Empfehlung, dass die depressive Symptomatik aktiv exploriert werden muss, weil depressive Patienten selten spontan über typische depressive Kernsymptome berichten und eher über unspezifische Beschwerden wie Schlafstörungen, Appetitmangel, Kraftlosigkeit, anhaltende Schmerzen oder körperliche Beschwerden klagen. Suizidalität soll regelmäßig bei jedem Kontakt eingeschätzt und ggf. aktiv erfragt werden. Die Leitlinie führt für leichtgradig ausgeprägte depressive Störungen das Konzept der aktiv abwartenden Behandlung im Sinne des watchful waiting ein mit einer Befundkontrolle nach ein bis zwei Wochen. Hintergrund ist die hohe Rate spontaner Besserungen bei leichten depressiven Störungen. Ferner wird - unter der Voraussetzung, dass alle Patienten eine psychotherapeutische Basisbehandlung erhalten - unterschieden zwischen der antidepressiven Pharmakotherapie, der spezifischen Psychotherapie und einer Kombination beider Herangehensweisen. Bezogen auf den Verlauf gibt es Empfehlungen zur Akutbehandlung, zur Erhaltungstherapie und zur Rezidivprophylaxe. Betont wird das Prinzip der Partizipativen Entscheidungsfindung. Die Patienten und mit ihrem Einverständnis die Angehörigen sollen über Symptomatik, Verlauf und Behandlung der Erkrankung aufgeklärt werden und zur Teilnahme an Selbsthilfeund Angehörigengruppen ermuntert werden. Im Gespräch soll eine verständliche Sprache verwendet werden. Fachausdrücke sollen vermieden oder erklärt werden. Über die gesetzliche Aufklärungspflicht hinaus sollte nach den Prinzipien der gemeinsamen Entscheidungsfindung über die möglichen Behandlungsstrategien gesprochen werden. Ergänzend sollte Psychoedukation angeboten werden. Zur Versorgungskoordination und Interaktion der Behandler gibt es leider keine evidenzbasierten Empfehlungen. Der Text erschöpft sich in einer kurzen Beschreibung der Aufgabenfelder. Bei leichten bis mittelschweren depressiven Störungen könne eine ambulante Behandlung nach lege artis durchgeführter Diagnostik von allen relevanten Gruppen durchgeführt werden. Bei ausbleibender Besserung soll der Hausarzt nach sechs Wochen und der Psychotherapeut nach drei Monaten die Überweisung zum Facharzt erwägen. Ferner wird fachärztliche Mitbehandlung empfohlen bei ungeklärter Differenzialdiagnose, schwergradig ausgeprägter Symptomatik, Therapieresistenz, Problemen im Verlauf einer Pharmakotherapie oder Psychotherapie, Arzneimittel- Interaktionen, akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, psychotischen Symptomen, depressivem Stupor oder Komorbidität mit anderen schweren psychischen oder körperlichen Störungen. Eine Überweisung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten wird empfohlen zur Durchführung einer Richtlinienpsychotherapie, bei schwergradig ausgeprägter Symptomatik zur Mitbehandlung im Rahmen einer Kombinationstherapie, bei psychotherapeutisch zugänglicher Therapieresistenz, bei Komorbidität und bei Problemen in einer Psychotherapie. Im Rahmen der Pharmakotherapie sollen Antidepressiva bei leichtgradig ausgeprägten depressiven Episoden nur aus triftigem Grund eingesetzt werden, zum Beispiel wenn der Patient es wünscht, wenn er damit in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht hat, wenn die Symptome nicht spontan abklingen oder wenn es sich um eine wiederkehrende Störung oder um eine Dysthymie handelt. Gerade auch bei den anhaltenden depressiven Störungen, die in der Vergangenheit als neurotisch bezeichnet wurden, haben sich Antidepressiva als wirksam erwiesen. Bei einer mittelgradig ausgeprägten depressiven Störung soll eine antidepressive Pharmakotherapie angeboten werden. Bei einer akuten schweren depressiven Episode soll eine Kombinationsbehandlung aus Pharmakotherapie und spezifischer Psychotherapie angeboten werden. Die Leitlinie gibt ausführliche Hinweise zu Auswahlkriterien und zur Überwachung der Pharmakotherapie. In den ersten vier Wochen soll der Patient wöchentlich gesehen werden. Spätestens nach drei bis vier Wochen soll die Strategie überprüft werden, wenn keine Verbesserung erkennbar ist. Wenn die Behandlung mit einem Antidepressivum zu einer Remission führt, soll die Behandlung für mindestens vier bis neun Monate mit der gleichen Dosis weitergeführt werden. Patienten mit relevanten depressiven Episoden in der jüngeren Vergangenheit sollen angehalten werden, das Antidepressivum für mindestens zwei Jahre einzunehmen. Bei suizidgefährdeten Patienten soll die Rezidivprophylaxe mit Lithium erfolgen. Wenn nach Gründen gesucht wird, warum die gemeinsam geplante Behandlung innerhalb der ersten Wochen nicht anspricht, kann eine Spiegelbestimmung sinnvoll sein, die Beachtung von Interaktionen, eine Dosis-Anpassung oder eine Lithium-Augmentation. Der Wechsel des Antidepressivums bildet nicht die Alternative der ersten Wahl, und für die Kombi- 30 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

nation von verschiedenen Antidepressiva gibt es - mit einer Ausnahme - keine Evidenz. Die Wirkfaktoren von Psychotherapie und die verfügbare Evidenz für die verschiedenen Verfahren werden ausführlich dargestellt. Aus Sicht der Patienten ist es vorrangig von Bedeutung, sich von Beginn an verstanden zu fühlen und sich ausreichend mitteilen zu können. Sehr schön fasst die Leitlinie in wenigen Worten zusammen, worin die psychotherapeutische Basisbehandlung bei depressiven Störungen besteht. Dass trotz der höchst heterogenen Datenlage stets Psychotherapie empfohlen wird, stellt einen Kompromiss dar, der auf die Zusammensetzung der Konsensuskonferenz zurückgeht und auf die Tatsache, dass zu den einzelnen Verfahren offenbar kein starker Konsens erzielt werden konnte. Bei leichtgradig ausgeprägten depressiven Episoden kann zunächst aktiv abgewartet werden; bei anhaltenden Beschwerden oder einer mittelgradig ausgeprägten depressiven Störung soll eine spezifische Psychotherapie angeboten werden, bei einer akuten schweren depressiven Episode und bei Dysthymie eine Kombinationsbehandlung. Zur Stabilisierung des Therapieerfolgs soll eine angemessene Nachbehandlung angeboten werden und bei einem erhöhten Risiko für ein Rezidiv eine längerfristig stabilisierende Psychotherapie. Elektrokonvulsionstherapie soll bei schweren therapieresistenten depressiven Episoden als Alternative in Betracht gezogen werden und kann auch zur Erhaltungstherapie eingesetzt werden. Wachtherapie kann erwogen werden, wenn eine rasche, wenn auch kurz anhaltende Response erwünscht ist. Bei einem saisonalen Muster kommt Lichttherapie in Frage. Für die antidepressive Wirksamkeit von aerobem Ausdauertraining liegen Belege vor, aber keine qualitativ hochwertigen Studien. Repetitive transkranielle Magnetstimulation und Vagusnervstimulation können gegenwärtig nicht empfohlen werden. Ausführlich wird das Thema Komorbidität 1 behandelt. Allerdings finden sich im ersten Teil - zu den psychischen Störungen - fast nur Statements; eine Ausnahme bildet die Empfehlung, bei einer Alkoholabhängigkeit den Verlauf unter Abstinenz für zwei bis vier Wochen abzuwarten. Bei der Behandlung von Patienten mit koronarer Herzerkrankung sollen vorzugsweise die selektive Serotonin- Rückaufnahme- Inhibitoren Citalopram oder Sertralin eingesetzt und trizügliche Antidepressiva wegen ihrer kardialen Nebenwirkungen nicht verordnet werden. Bei einer Depression nach einem Schlaganfall sollte eine Pharmakotherapie angeboten werden, bei Komorbidität mit chronischem Schmerz bevorzugt trizügliche Antidepressiva. Interessant an dem Kapitel Management bei Suizidgefahr sind vor allem die Empfehlungen zur Nachsorge: Mit besonderem Nachdruck hebt die Leitlinie hervor, dass eine Nachuntersuchung von Patienten, die wegen Suizidalität stationär aufgenommen wurden, kurzfristig - innerhalb der ersten Woche nach der Entlassung - geplant werden soll, weil in dieser Zeit das Risiko für weitere suizidale Handlungen am höchsten ist. Patienten, die einen solchen Termin nicht wahrnehmen, sollen unmittelbar kontaktiert werden, um das Risiko für einen Suizid oder Selbstverletzungen abzuschätzen. Für das Qualitätsmanagement wird ein Set von 17 Qualitätsindikatoren vorgeschlagen. Eine Fundgrube ist das Literaturverzeichnis mit weit über tausend Referenzen. Kritischer Ausblick Man merkt dem Gesamtwerk ein wenig den Zeitdruck an, unter dem es entstanden ist. Nicht alle Empfehlungen sind ganz konsistent bis zu Ende durchdacht. Manche Empfehlungen erscheinen trivial, aber eine Nationale Versorgungsleitlinie richtet sich eben nicht nur an Fachärzte, die mit dem Thema bereits vertraut sind, sondern soll den State of the Art für Diagnostik und Therapie auch für die Betroffenen und ihre Angehörigen, für die Politik, für die Öffentlichkeit und für die Kollegen in anderen medizinischen Fächern nachvollziehbar machen. Sehr deutlich zeigt die Leitlinie auf, wo Forschungsbedarf besteht. Dass auf Empfehlungen zu spezifischen Psychotherapieverfahren verzichtet wurde, ist aus dem Prozess heraus nachvollziehbar; offenbar haben sich die verschiedenen Psychotherapieschulen jeweils gegenseitig blockiert, so dass ein starker Konsens nicht zustande kommen konnte. In dieser Situation stellt der gefundene Kompromiss eine Lösung dar, die ein Scheitern des ganzen Unternehmens verhindert hat - aber selbstverständlich ist das Argument, dass aus fehlenden Studien nicht auf fehlende Wirksamkeit geschlossen werden darf, in hohem Maße scheinheilig. Alles in allem möchte ich Sie einladen, sich die Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression einmal zu Gemüte zu führen; ich denke, dass sie für den Arbeitsalltag eine brauchbare Grundlage darstellt. Wenn Sie sich nach dieser Leitlinie richten, handeln Sie auf der Grundlage der verfügbaren Evidenz im Konsens. Priv. Doz. Dr. med. Felix M. Böcker Chefarzt der Klinik für psychische Erkrankungen (Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik) am Saale- Unstrut- Klinikum Naumburg Humboldtstr. 31, 06618 Naumburg Tel. 03445-721800, Fax 03445-721802 e-mail: fm.boecker@klinikum-naumburg.de Online-Quellen www.dgppn.de Publikationen Leitlinien (Leitlinien-Programm der DGPPN) www.leitlinien.net (Leitlinien-Informationssystem der AWMF) www.leitlinien.de (Leitlinien-Recherchedienst des ÄZQ) www.versorgungsleitlinien.de (Nationale Versorgungs-Leitlinien) www.depression.versorgungsleitlinien.de (S3-Leitlinie und NVL Unipolare Depression) 1 Depression und komorbide psychische Störungen: Angst- und Zwangsstörungen, Alkoholabhängigkeit, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, somatoforme Störungen. Depression und komorbide somatische Erkrankungen: Kardiovaskuläre Erkrankungen und Schlaganfall, Tumorerkrankungen, Diabetes mellitus, chronische Schmerzerkrankungen, Demenz, Morbus Parkinson Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 31

Innovationspreis für Dr. Torsten Rahne Dr. rer. nat. Torsten Rahne hat den Innovationspreis für Audiologie und Neurootologie der Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen (ADANO) der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen- Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie (DGHNO) gewonnen. Der Preis wurde dem an der Universitätsklinik und Poliklinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie des Universitätsklinikums Halle (Saale) tätigen Physiker im Rahmen der Herbsttagung der Gesellschaft in Zürich (Schweiz) verliehen. Dr. Rahne konnte sich mit seiner Arbeit zur Beeinflussung objektbildender Leistungen des Hörsinns durch multimodale Interaktion in einer großen Anzahl hochrangiger Kandidaten durchsetzen. Eines der innovativen Ergebnisse kungen des Hör- und Gleichgewichtssystems beigetragen haben und ihre Arbeit in renommierten internationalen Journalen publiziert haben. Der Preis ist mit 1750 Euro dotiert und wurde bisher an bedeutende, international tätige Forscher verliehen. Ein früherer Preisträger ist der seit 1. Juli 2010 als neuer Direktor der Universitäts-HNO- Klinik tätige Professor Dr. Stefan Plontke. Die Verleihung der Preise unterstreicht die Kompetenz der Universitätsklinik und Poliklinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie auf dem Gebiet des Hörens sei es im Bereich klassischer hörverbessernder Operationen, implantierbarer Hörgeräte als auch bei der Einführung moderner Technologien, Operationsmethoden und Therapieverfahren, sagt Professor Plontke. Dr. Torsten Rahne, Gewinner des Innovationspreises für Audiologie und Neurootologie dieser Arbeit ist, dass erstmals messbar gezeigt wurde, dass visuelle Informationen die akustische Wahrnehmung verändern können. Somit werden Grundlagen für die Entwicklung von effektiven Lern- und Kommunikationshilfen gelegt. Auch die Signalverarbeitung von Hörgeräten und hochmodernen elektronischen Hörimplantaten kann durch die Ergebnisse weiterentwickelt und optimiert werden. Der Innovationspreis für Audiologie und Neurootologie der Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen (ADANO) wird an Forscher verliehen, die durch ihre Arbeiten zum Verständnis der Pathogenese, zur Erweiterung der diagnostischen Möglichkeiten oder zur Entwicklung von Therapieverfahren von Erkran- Die dem Preis zu Grunde liegende Arbeit untersucht die automatische, unbewusste neuronale Verarbeitung von komplexen Schallsignalen. Insbesondere die Entstehungsmechanismen der verschiedene Hörobjekte (Klangfarben, Melodien, Rhythmen) konnten mit Hilfe aufwändiger Untersuchungsverfahren erforscht werden. Die Arbeit gehört zur Grundlagenforschung im interdisziplinären Bereich der Neurowissenschaften und der Hals- Nasen-Ohrenheilkunde. Die Messergebnisse wurden an hörgesunden Probanden in EEG-, MEG-, und psychoakustischen Studien gewonnen. Dabei hat Dr. Rahne eine internationale, interdisziplinäre Kooperation mit dem Albert-Einstein-College of Medicine in New York City und weiteren Instituten etabliert. Pi UKH 32 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Entscheidung für das Universitätsklinikum Magdeburg Prof. Dr. med. Jörg Frommer hat zum 15. Oktober 2010 den Ruf auf die W3-Professur für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie angenommen. Der Magdeburger Hochschullehrer und Direktor der Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie war 1996 auf die C3-Professur für Psychosomatische Medizin an die Otto-von-Guericke-Universität berufen worden. Neben der stationären, teilstationären und konsiliarischen psychosomatischen Krankenbehandlung hat er in den Jahren seiner Tätigkeit auch Forschung und Lehre in Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie an der hiesigen Medizinischen Fakultät etabliert. In empirischen Forschungsprojekten beschäftigt sich seine Arbeitsgruppe u. a. mit subjektiven Krankheitstheorien von psychosomatischen Patienten, mit psychoonkologischen Fragestellungen und mit Prozess- und Ergebnisforschung in der Psychotherapie. Außerdem leitet Prof. Dr. Frommer gemeinsam mit Prof. Dr. Dietmar Rösner vom Institut für Wissens- und Sprachverarbeitung der Universität Magdeburg das Teilprojekt A3 Früherkennung und Verhinderung von negativen Dialogverläufen innerhalb des Sonderforschungsbereiches/Transregio 62. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hatte der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Anfang des Jahres diesen SFB/Transregio zum Prof. Dr. med. Jörg Frommer Thema Eine Companion-Technologie für kognitive technische Systeme in Kooperation mit der Universität Ulm bewilligt. Darüber hinaus engagiert sich Prof. Frommer als Vorsitzender des Institutes für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e. V. auch in der psychotherapeutischen Ausbildung von Ärzten und Psychologen. Prof. Dr. Jörg Frommer hatte im vergangenen Jahr einen Ruf auf die W3-Professur für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Universität Leipzig abgelehnt und hat nun im Zuge von Bleibeverhandlungen den Ruf auf die hiesige W3-Professur angenommen. Pi UKMD Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 49

Die Anzahl krankhaft adipöser Erwachsener ist in den letzten 10 Jahren um 74 Prozent angestiegen Die Deutschen werden nicht nur immer dicker, durch morbide Adipositas sinkt auch ihre Lebenserwartung beträchtlich In den vergangenen 10 Jahren ist die Anzahl der von morbider Adipositas Betroffenen um 74 Prozent angestiegen. Dies ist das Ergebnis einer Auswertung bislang unveröffentlichter Daten des Statistischen Bundesamtes durch die Expertengruppe Metabolische Chirurgie. Die dramatische Gewichtszunahme in der deutschen Bevölkerung geht im Bereich der krankhaften Adipositas mit erhöhter Erkrankungsrate und Sterblichkeit einher. Betroffene Patienten leiden unter mangelnder Anerkennung ihrer Krankheit. Rein konventionelle Therapien versagen bei krankhafter Adipositas zumeist bzw. sind nicht ausreichend. Ergänzende chirurgische Maßnahmen werden zu spät eingesetzt und sind für viele morbid Adipöse unzugänglich. Eine Auswertung der Daten der Mikrozensus-Befragungen des Statistischen Bundesamtes von 1999 bis 2009 durch die Expertengruppe Metabolische Chirurgie hat ergeben, dass die Anzahl der vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Übergewichtigen (BMI 25 kg/m²) in den letzten 10 Jahren um knapp 8 %, die der krankhaft adipösen Deutschen (BMI 40 kg/m²) aber um 74 Prozent angestiegen ist. Nach Ergebnissen des Mikrozensus 2009, einer repräsentativen telefonischen Befragung des Statistischen Bundesamtes, waren 0,8 % der deutschen Erwachsenenbevölkerung krankhaft adipös. Vor dem Hintergrund, dass bei einer telefonischen Befragung, das Körpergewicht eher nach unten korrigiert wird, geht die Expertengruppe Metabolische Chirurgie davon aus, dass die absolute Anzahl krankhaft Adipöser deutlich höher liegt. Nach den Ergebnissen der Verzehrstudie II des Bundesministeriums für Ernährung und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2008 bei der eine repräsentative Stichprobe gewogen und vermessen wurde, liegt der Anteil der krankhaft adipösen bereits bei 1,5 % der Erwachsenenbevölkergung. Dies entspricht einer Gesamtzahl Betroffener von rund einer Million, die einen BMI höher als 40 haben. Der dramatische Anstieg der krankhaft adipösen Bevölkerungsgruppe spiegelt sich in keiner Weise im Behandlungsangebot des deutschen Gesundheitswesens wieder. Krankhaft adipöse Menschen werden in Deutschland weitgehend allein gelassen, berichtet Prof. Dr. med. Abbildung 1: Veränderung des BMI 50 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Andreas F. H. Pfeiffer, Endokrinologe an der Charité in Berlin und Leiter der Abteilung für Klinische Ernährung im DIfE, Deutsches Institut für Ernährungsforschung, in Potsdam. Es existiert kein bundesweites konservatives Therapieprogramm für diese Patientengruppe, welches von den Krankenkassen als Kassenleistung anerkannt ist. 2009 war durch das Statistische Bundesamt (Destatis) bekannt geworden, dass 51 % der erwachsenen Bevölkerung (60 % der Männer und 43 % der Frauen) in Deutschland übergewichtig sind. Eine genaue Analyse der Daten BMI höher als 30 liegt nun vor. Im Bereich der Adipositas Grad I BMI 30 bis 35 ist die Anzahl der Betroffenen zwischen den Jahren 1999 und 2009 um 19,6 % gestiegen. 59 % mehr Adipöse gibt es im Bereich BMI 35 bis 40 (Adipositas Grad II). Bei Patienten mit einem BMI über 40 das entspricht bei einem 1,80 m großen, 35-jährigen Mann einem Gewicht von rund 130 Kilogramm ist die Anzahl der Betroffenen sogar um 73,6 % gestiegen. (Abbildung 1) Die dramatische Gewichtszunahme in der deutschen Bevölkerung geht im Bereich der krankhaften Adipositas mit erhöhter Sterblichkeit einher. Je zusätzlicher fünf BMI Punkte steigt das allgemeine Sterberisiko um 30 %, die Gefahr, an Herzkrankheiten zu sterben, steigt um 40 % und ein rund 120 % höheres Sterberisiko durch Diabetes besteht. Abbildung 2: Mehr als 1 Million Erwachsene sind morbid adipös Die Expertengruppe Metabolische Chirurgie hat im interdisziplinären Austausch festgestellt, dass ein langfristig angelegter Therapiepfad zur Behandlung der chronischen Erkrankung der morbiden Adipositas für viele krankhaft Adipöse unzugänglich ist. (Abbildung 2) Viele Hausärzte sehen nicht die Chancen, die eine Gewichtsreduktion für den Patienten hat, wissen aber auch nicht, was sie einem krankhaft adipösen Patienten empfehlen können, da konservative Therapieangebote als Therapieeinstieg für diese Gewichtsklasse fehlen. Es bedarf einer detaillierten Analyse und einer gemeinsamen Initiative des deutschen Gesundheitswesens, um der wachsenden Anzahl Betroffener ernst gemeint zu begegnen, so Prof. Dr. med. Rudolf Weiner, vom Krankenhaus Sachsenhausen in Frankfurt am Main. Die Informationen der Expertengruppe und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme sind auf der Internetseite: www-expertengruppe-mbc. de/aktuelles zu finden. Trauer um H. Hellmut Koch Nach schwerer Krankheit ist am 14. November 2010 Dr. med. H. Hellmut Koch, ehemaliger Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Ehrenpräsident der Bayerischen Landesärztekammer und Träger der Paracelsus-Medaille der Deutschen Ärzteschaft, verstorben. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 51

Heim, M.U., Parkner, A., Becker, E., Team der Stammzellspenderdatei des Universitätsklinikums und die AKTION KNOCHENMARKSPENDE S.-A. e.v. 15 Jahre Knochenmark- und Stammzellspenden am Universitätsklinikum Magdeburg Professor Dr. med. M. U. Heim Was hat die weltweit größte Knochenmarkspender- Suchaktion in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1995 bewirkt? Bei der weltweit größten Aktion zur Suche eines passenden Knochenmarkspenders für das Kind Nico aus Magdeburg kam es auch zum Aufbau einer großen Knochenmarkspenderdatei in Sachsen-Anhalt, der ersten in den neuen Bundesländern. In 26 Städten ließen sich mehr als 21.000 Sachsen-Anhalter für die Bestimmung ihrer Gewebemerkmale (HLA-Antigene) eine Blutprobe entnehmen und als mögliche Knochenmarkspender registrieren. Alle Blutproben wurden am Sonntag, den 17. Dezember 1995, unter Mitwirkung von mehr als 1.000 freiwilligen Helfern von 9.00 15.00 Uhr entnommen und innerhalb von 24 Stunden in 54 HLA- Laboratorien in ganz Europa verschickt, damit die damals noch notwendige Testfrist von 48 Stunden für die serologischen Typisierungen eingehalten werden konnte - heute werden die HLA-Antigene ausschließlich molekulargenetisch hochauflösend typisiert und dafür reichen auch ältere Blutproben aus. Die Hilfsbereitschaft nach dem Hilferuf der Eltern für ihren an Leukämie erkrankten Jungen ermöglichte in den folgenden 15 Jahren für 250 Patienten die Vermittlung von HLA-kompatiblen Stammzellspendern aus Sachsen- Anhalt, wobei etwas mehr als 100 Stammzellspenden für Patienten in Deutschland bereitgestellt werden konnten (Abb. 1). Abb. 1: Weltkarte mit den Zahlen der Spendervermittlung 52 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Das Zusammenwirken der Stammzellspender-Dateien mit den Transplantationszentren Da jährlich in Deutschland mehr als 4.000 Erwachsene und Kinder an Leukämie erkranken und für viele dieser Patienten die Knochenmark- oder Stammzelltransplantation die einzige Möglichkeit zur Heilung darstellt, werden durch das stete Wachsen der Dateien in aller Welt die Chancen für viele schwer erkrankte Menschen von Jahr zu Jahr deutlich verbessert. Über Datenleitungen sind alle 30 großen und kleinen Dateien in Deutschland mit dem Zentralen Knochenmarkspende-Register Deutschlands (ZKRD) in Ulm vernetzt, so dass nicht nur die Spender aus Sachsen-Anhalt, sondern alle Spender aus Deutschland mit einer einzigen Recherche weltweit für die Patienten mit hämatologischen Erkrankungen rasch vermittelt werden können. Alle diese Spender werden bei der Aufnahme in die Dateien mit Hilfe von Spendengeldern typisiert, da die Krankenkassen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nicht für HLA-Typisierung von Spendern aufkommen können, die für keinen bestimmten Patienten, sondern potentiell für alle Leukämiepatienten dieser Welt zur Verfügung stehen. Wenn allerdings ein oder mehrere Spender als möglicherweise HLA-kompatibel für einen Patienten gefunden wurden, zahlt die Krankenkasse, egal aus welchem Land der Erde dieser Spender kommt, die Feintypisierung, respektive Weitertypisierung zusätzlicher Antigene, die bei der primären Untersuchung aus Kostengründen noch nicht bestimmt werden können. Die Primärtypisierung kostet ca. 50 EURO, während für die Weitertypisierung je nach Komplexität des Gewebemusters von den Krankenkassen pro Spender bis zu 600-800 EURO aufgewendet werden müssen. Wenn schlussendlich ein oder mehrere HLA-kompatible Spender weltweit zur Verfügung stehen, erfolgt durch speziell akkreditierte Suchzentren eine akribische Auswahl entsprechend den Patienten-spezifischen Besonderheiten, insbesondere nach CMV (Cytomegalie- Virus-Infektion) -Status, Alter, Geschlecht (ggf. Anzahl der bisherigen Geburten), z.t. auch nach AB0-Blutgruppe u.a.m. die Einhaltung der auch für alle Blutspender geltenden Voraussetzungen gehört selbstverständlich auch dazu. Kurz vor der endgültigen Beauftragung mit Terminvergabe für die Stammzellentnahme wird dem Spender nochmals eine Blutprobe entnommen und frisch per speziell geschulter Kuriere (Stammzellen dürfen am Flughafen z.b. nicht in den Gepäckschleusen geröntgt werden) innerhalb von 48 Stunden an die anfragende Transplantationsklinik geschickt, wo zusammen mit einer Blutprobe des Patienten nochmals eine Überprüfung aller Merkmale und ein Verträglichkeits-Check erfolgt. Abb. 2: Stammzell-Spender bei der Zellseparation Die Herstellung der Stammzellpräparate Inzwischen wurde der Spender mehrfach nochmals über alle Besonderheiten der Stammzellspende aufgeklärt (eine operative Knochenmarkentnahme unter Vollnarkose findet nur noch in Ausnahmefällen statt), wobei sehr häufig auch mit der ganzen Familie ausführlich die Vorgehensweisen besprochen werden müssen. Parallel erfolgen die Absprachen mit den Arbeitgebern über mögliche Freistellungstage sowie über die dadurch entstehenden Kosten für die Lohnausgleichszahlungen durch die Datei und dies in enger zeitlicher Koordinierung mit der Transplantationsklinik je nach Krankheitsstatus der Patienten. Stehen die Auswahl des Spenders und der Transplantationstermin fest, wird der Spender einer großen internistischen Untersuchung einschließlich großes Labor, Sonographie und spezieller Abklärungen unterzogen und nach Abschluss der Untersuchungen gegenüber der Transplantationsklinik endgültig freigegeben. Diese Freigabe erfolgt nicht durch einen Arzt der Spenderdatei, sondern gänzlich unabhängig, nur dem Spenderschutz verpflichtet, von einem speziell geschulten niedergelassenen hämatologischen Kollegen. Eine Woche vor der Stammzellspende erhält der Spender genau nach Gewicht berechnet einige Packungen G-CSF (hämatopoetische Wachstumsfaktoren: z.b. Filgrastim = Neupogen ) und wird für das subcutane Spritzen geschult (nur in wenigen Fällen wird ein Hausarzt oder eine Gemeindeschwester benötigt), damit durch die 5-tägige G-CSF Gabe eine große Anzahl von Stammzellen in das periphere Blut ausgeschüttet wird und am Tag 5 per Zellseparator gesammelt werden kann (Abb. 2). Für diese Zeit wird der Spender auch eindringlich ermahnt, sorgsam mit sich selbst umzugehen, da i.d.r. gleichzeitig der Patient einer Ganzkörperbestrahlung und Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 53

einer hochdosierten Chemotherapie (Konditionierung) unterzogen wird, so dass er danach nur noch mit der Übertragung von HLA-identischen Knochenmark-Zellen über-, resp. weiterleben kann. Für das Team der Spenderdatei ist es immer wieder eine große Herausforderung, die Terminwünsche der oft meilenweit entfernten Transplantationskliniken mit den persönlich-familiären und beruflichen Möglichkeiten der Spender erfolgreich abzugleichen und dann auch noch einen freien Separationsplatz an den vielfach belegten kostenintensiven Blutseparator-Maschinen im Institut zu organisieren. Sehr oft konkurrieren diverse schwerkranke Patienten, für die z.b. autologe Stammzellpräparate in einem gewissen Zeitfenster gewonnen werden müssen oder die wegen einer Blutungsgefährdung Blutplättchen-Präparate benötigen, mit anderen Patienten mit autoaggressiven Erkrankungen, die einen mehrstündigen Blutplasma-Austausch oder Autoantikörper-Immunadsorptionsapheresen benötigen. Nachsorge der Stammzellspender Selbstverständlich ist es für das Team der Spenderdatei des Universitätsklinikums Ehrensache, sich nicht nur in der für fast alle Spender sehr aufregenden Vorbereitungszeit, sondern auch danach intensiv durch persönliche Kontakte um den Spender zu kümmern, was naturgemäß für die Vermittlung durch überregionale Dateien, deren Reklame allerorten zu sehen ist, vor Ort oft nur schwierig zu gewährleisten ist. Standardmäßig werden die Spender auch noch über 10 Jahre in regelmäßigen Abständen nicht nur hinsichtlich der Erholung des Blutbildes und des Immunstatus kontrolliert, sondern auch durch Befragungen das psychische Verhalten zur Spendetätigkeit bewertet. Eine der weiteren wichtigen Aufgaben des Teams der Datei ist die stete jährliche postalische Überprüfung der mittlerweile mehr als 35.000 Adressen, da im Falle einer Verträglichkeit mit einem Spender unserer Datei eine Vermittlung innerhalb von 12 Wochen einschließlich aller Untersuchungen und Blutprobenverschickungen incl. Internisten-Check für eine fortdauernde internationale Akkreditierung verpflichtend ist. Nicht zuletzt gehen die Fristen für die ca. 500 angeforderten Nachuntersuchungen sowie für die weit mehr als 250 vor-ort-blutproben-verschickungen pro Jahr gleichfalls in die Akkreditierungskriterien ein. Es ist natürlich immer wieder für alle Mitarbeiter ein großes Erlebnis, wenn sich Spender und Empfänger, die über 2 Jahre nur anonym über die Datei miteinander postalisch kommunizieren dürfen, persönlich treffen oder zumindest einen sehr emotionalen Briefkontakt halten. Selbst nach unglücklich verlaufenden Transplantationen haben sich schon sehr intensive Verbindungen mit jährlichen Treffen zwischen dem Partner des Patienten und der Familie des Spenders entwickelt. Rückblick und Ausblick Interessanterweise können trotz der weltweiten Zunahme von typisierten Spendern (1995: ca. 3,5 Mio bis 2009: ca. 12 Mio) nicht so sehr viel mehr HLA-verträgliche Stammzellspenden vermittelt werden, als eigentlich zu erwarten gewesen wäre. Insgesamt hat sich aber die Zeit für die Vermittlung eines optimal verträglichen Spenders in diesem Zeitraum von 6 auf 3 Monate halbiert und die HLA-Identität zwischen Spender und Patienten wurde durch den Einsatz molekularbiologischer Bestimmungsmethoden enorm verbessert. Anhand eines für viele Kollegen aus der Studiumszeit bekannten HLA-Merkmals B-27 (hohe Krankheitsassoziation mit dem Morbus Bechterew) sei dieses Phänomen einfach dadurch erklärt, dass man heute molekulargenetisch weit mehr als 60 HLA-B 27 Allele (HLA-B*2701-2762 u.w.) nachweisen kann, was darauf schließen lässt, dass man bei einer früheren vermeintlichen B-27 Identität ex post keinesfalls von einer immunologischen Transplantat-Identität ausgehen kann. Dies zeigt sich sehr eindrücklich auch in den zunehmenden Transplantationserfolgen, die zwischen der Transplantation mit einem HLA-identischen Geschwister (die es bei den vielen kleinen Familien gar nicht mehr gibt) oder einem HLAidentischen Fremdspender keine nennenswerten Unterschiede im Heilungserfolg mehr nachweisen lassen. Dankeschön Wir bedanken uns bei allen Autoren, die durch Ihre Informationen und Fachartikel für unser Ärzteblatt dazu beigetragen haben, dass wir eine interessante und praxisnahe Publikation herausgeben konnten. Wir hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit auch im Jahr 2011! Das Redaktionskollektiv 54 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Da man mittlerweile zwischen den meisten sog. HLAidentischen Menschen immer wieder Nukleotid-/Aminosäurensequenz-Unterschiede auf dem Genom findet und dies für die Rechtsmedizin geradezu einen Durchbruch für die Täteridentifizierung bedeutet, besteht mittlerweile bei der Stammzelltransplantation die Kunst darin, anhand von Studien zu erlernen, welche Minimal-Unterschiede (Missmatch) bei einer Stammzelltransplantation gerade noch akzeptabel sind. Schlussendlich sei daran erinnert, dass im Gegensatz zur eher groben Übereinstimmung im HLA-System bei der Organtransplantation bei einer Spenderauswahl für die Stammzelltransplantation eine sehr hohe immunologische Übereinstimmung mit dem Patienten erforderlich ist, da die übertragenen Spender-Immunzellen nicht nur den Körper des Patienten als identisch akzeptieren müssen, aber gleichzeitig auch z.b. alle Virusinfekte abzuwehren im Stande sein sollen. Zusammenfassung Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt folgende Vertragsarztsitze aus: Fachgebiet: Augenheilkunde 0,5 Versorgungsauftrag Praxisform: Berufsausübungsgemeinschaft Planungsbereich: Halle Fachgebiet: HNO-Heilkunde Praxisform: Einzelpraxis Planungsbereich: Bernburg Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Frauenheilkunde und Geburtshilfe Einzelpraxis Dessau Nachdem in Sachsen-Anhalt 1995 am Universitätsklinikum in Magdeburg die erste große Knochenmarkspender-Datei in den neuen Bundesländern entstanden war, wurden in den folgenden 10 Jahren auch in den anderen neuen Bundesländern entsprechende Dateien aufgebaut. Nur stetes Bemühen um Neu-Spender und Spendengelder kann die Dateien auf dem gleichen Spenderstamm z.b. in Sachsen-Anhalt von 36.000 Mitbürgern halten, da es zu einem jährlichen Schwund der Spender von 2-5 % durch Krankheiten und Alter (Vermittlungslimit < 60 J.) kommt. Will man diesen Bestand auch noch leicht ausweiten, müssen allein dafür pro Jahr mehr als 1000 Neu-Spender gewonnen und typisiert werden, wobei weltweit für die Neuaufnahme ein Alter von 18 bis 55 Jahren vorgegeben wird. Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Augenheilkunde Einzelpraxis Magdeburg Parallel zum rasanten Anwachsen des weltweiten Spenderpools konnte die HLA-Testung durch molekularbiologische Verfahren derart verfeinert werden, dass nicht nur durch die weiterentwickelten Therapieverfahren, sondern auch durch die verbesserte immunologische Identität zwischen Stammzell-Spender und Patient zunehmende Transplantationserfolge zu verzeichnen sind. Aufgrund dieser hohen Anforderungen lässt sich verstehen, warum von 100 typisierten Spendern im Verlauf von 10 Jahren i.d.r. nur einer als immunologischer Zwilling zu einem Patienten vermittelt wird. Univ.-Prof. Dr.med. Marcell U. Heim Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Leipzigerstr. 44 39120 Magdeburg marcell.heim@med.ovgu.de www.stammzellspende-magdeburg.de Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Abt. Zulassungswesen, Postfach 1664, 39006 Magdeburg Die Ausschreibung endet am 25. dieses Monats. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 55

www.akdae.de: Neue Arzneimittel Informationsdienst Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Neue Arzneimittel sind aktuelle Informationen für Ärzte über neu zugelassene Arzneimittel/neu zugelassene Indikationen in der Europäischen Union (EU). Sie geben Auskunft zur Indikation, Bewertung, klinischen Studien, unerwünschten Arzneimittelwirkungen sowie zur Anwendung bei besonderen Patientengruppen, Dosierung und Kosten. Die Informationen basieren auf den Angaben des Europäischen Öffentlichen Bewertungsberichts (EPAR) der Europäischen Behörde für Arzneimittel (EMEA). Im EPAR wird erläutert, wie der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMEA (CHMP) die für die Zulassung eines Arzneimittels durchgeführten klinischen Studien beurteilt und welche Empfehlungen er zur Anwendung des Arzneimittels gibt. Auf der Homepage der AkdÄ können Sie unter der Rubrik Neue Arzneimittel alle bisher erschienenen Ausgaben abrufen. Neue Arzneimittel 2010-015 vom 12.10.2010 Cholestagel (Colesevelam), neu zugelassene Indikation zur Anwendung in Kombination mit Ezetimib, mit oder ohne ein Statin, bei erwachsenen Patienten mit primärer Hypercholesterinämie, einschließlich Patienten mit familiärer Hypercholesterinämie. Prolia (Denosumab) zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit erhöhtem Frakturrisiko und zur Behandlung von Knochenschwund im Zusammenhang mit Hormonablation bei Männern mit Prostatakarzinom mit erhöhtem Frakturrisiko. Die Anwendung von Sartanen sowie von ACE-Hemmern im zweiten und dritten Trimenon kann fetotoxische Wirkungen wie Nierenfunktionsstörungen, Oligohydwww.akdae.de: Drug Safety Mail AkdÄ Drug Safety Mail 2010-120 Informationsbrief zu MRT-Befunden über Anomalien des Gehirns und Bewegungsstörungen bei Patienten, die mit Sabril (Vigabatrin) behandelt wurden Vigabatrin ist ein Antiepileptikum, welches über eine Erhöhung der GABA-Konzentration (Gamma-Aminobuttersäure), des wichtigsten inhibitorischen Neurotransmitters im Gehirn, wirkt. In Kombination mit anderen Antiepileptika ist Vigabatrin zur Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenten fokalen Anfällen (mit oder ohne sekundäre Generalisierung) zugelassen, bei denen alle anderen adäquaten Arzneimittelkombinationen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Es kann auch als Monotherapie zur Behandlung infantiler Spasmen (West-Syndrom) eingesetzt werden. Der Hersteller informiert nun über Fälle von Anomalien des Gehirns im Zusammenhang mit Vigabatrin, die in MRT-Befunden beschrieben wurden. Betroffen waren vor allem Kleinkinder, die mit hohen Vigabatrin-Dosen wegen infantiler Spasmen therapiert wurden. Die klinische Bedeutung dieser Befunde ist gegenwärtig nicht bekannt. Darüber hinaus wurden bei Patienten, die wegen infantiler Spasmen behandelt wurden, Bewegungsstörungen, inklusive Dystonie, Dyskinesie und erhöhtem Muskeltonus berichtet. Als Konsequenz aus diesen Informationen wird empfohlen, das Nutzen-Schaden-Verhältnis von Vigabatrin bei jedem Patienten individuell zu beurteilen. Wenn Bewegungsstörungen während der Therapie mit Vigabatrin neu auftreten, sollte eine Dosisreduktion oder ein graduelles Beenden der Therapie in Betracht gezogen werden. Lesen Sie die Informationen des Herstellers: http://www.akdae.de/arzneimittelsicherheit/weitere/ Archiv/2010/20101004.pdf. AkdÄ Drug Safety Mail 2010-121 Aus Fehlern lernen: Schwere Fetopathien durch Einnahme von Sartanen im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel 56 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

ramnion und Verlangsamung der Schädelossifikation nach sich ziehen und beim Neugeborenen zu Nierenversagen, Hypotonie und Hyperkaliämie führen. Als Ursache wird eine Perfusionsstörung in fetalen Organen diskutiert, die zu Entwicklungsstörungen nach der Organogenese führen kann. Eindeutige Hinweise auf teratogene Effekte im ersten Trimenon liegen bisher nicht vor. Die Einnahme von ACE-Hemmern und Sartanen wird daher im ersten Schwangerschaftstrimenon nicht empfohlen und ist im zweiten und dritten explizit kontraindiziert. Der AkdÄ wurden in kurzem Abstand zwei Fälle gemeldet, in denen Sartane trotz bestehender Kontraindikation während des zweiten bzw. dritten Trimenons eingenommen wurden und es zu fetalen Schäden gekommen ist. Lesen Sie den kompletten Beitrag: http://www.akdae.de/arzneimittelsicherheit/bekanntgaben/archiv/2010/20101015.html. AkdÄ Drug Safety Mail 2010-122 Mitteilung zu Überdosierungen der Memantinhydrochlorid-haltigen Arzneimittel Axura und Ebixa durch Verabreichungsfehler bei Anwendung der Dosierpumpe Das Antidementivum Memantin ist zugelassen zur Behandlung von Patienten mit moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz. Memantin soll durch antagonistische Aktivität am NMDA (N-Methyl-D-Aspartat)-Rezeptor vor der Wirkung pathologisch erhöhter toxischer Konzentrationen von Glutamat schützen, die bei Alzheimer- Demenz zu neuronalen Funktionsstörungen beitragen sollen. Die Hersteller von Memantinhydrochlorid-haltigen Lösungen weisen auf Überdosierungen hin, die seit Einführung einer neuen Dosierpumpe im Februar dieses Jahres gemeldet wurden. Die Überdosierungen sind durch Verwechslung der durch die neue Dosierpumpe abgegebenen Dosis mit der durch die zuvor eingesetzte Tropfflasche abgegebenen Dosis entstanden. Mit einer Pumpbewegung der Dosierpumpe werden 0,5 ml Lösung abgegeben; dies entspricht 5 mg Memantinhydrochlorid. Die tägliche Höchstdosis beträgt 20 mg oder 4 Pumpbewegungen. Lesen Sie die Informationen des Herstellers: http://www.akdae.de/arzneimittelsicherheit/weitere/ Archiv/2010/20101015.pdf. AkdÄ Drug Safety Mail 2010-123 Rote-Hand-Brief zu Laboruntersuchungen bei Behandlung mit Leflunomid Leflunomid ist ein antirheumatisches Basistherapeutikum ( disease modifying antirheumatic drug, DMARD) mit immunmodulatorischen, antiproliferativen und antiphlogistischen Eigenschaften. Es ist indiziert zur Behandlung von Erwachsenen mit aktiver rheumatoider Arthritis. Zu den unerwünschten Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit Leflunomid zählen unter anderem Leberschäden unterschiedlichen Schweregrads und hämatologische Reaktionen. Der Hersteller weist jetzt in einem Rote-Hand-Brief daraufhin, dass wie in der Fachinformation aufgeführt vor Beginn einer Behandlung mit Leflunomid sowie alle zwei Wochen in den ersten sechs Monaten der Behandlung die ALT (SGPT) und ein vollständiges Blutbild (einschließlich Differenzialblutbild und Blutplättchen) kontrolliert werden müssen. Anschließend sollen diese Werte alle acht Wochen kontrolliert werden. Der Rote-Hand-Brief zu diesen Laborkontrollen war erforderlich, da in einer Arztbroschüre zu Leflunomid Medac, die vor einiger Zeit allen Rheumatologen in Deutschland zugesandt wurde, Angaben zu Laboruntersuchungen enthalten waren, die nicht mit der gültigen Fachinformation übereinstimmten. Lesen Sie den Rote-Hand-Brief zu Laboruntersuchungen bei Behandlung mit Leflunomid vom 18.10.2010: http://www.akdae.de/arzneimittelsicherheit/rhb/ Archiv/2010/20101018.pdf. Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwirkungen (auch Verdachtsfälle) mit. Auf der Internetseite der AkdÄ finden Sie dafür einen Berichtsbogen, der auch regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen UAW- Verdachtsfall online zu melden. Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Telefon: +49 30 400456-500 Telefax: +49 30 400456-555 E-Mail: dsm@akdae.de Internet: www.akdae.de Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 57

Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Patienten Dorothea Jacob / pixelio.de Opium, das aus Schlafmohn gewonnen wird, hat eine schmerzstillende Wirkung. Im Juli 2009 wurden durch Änderungen der Betäubungsmittelverschreibungsordnung die Vertretungsregelungen für Ärzte hinsichtlich der Substitutionsbehandlung leicht gelockert. Infolge mussten die Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger der Bundesärztekammer novelliert werden. Die Ärztekammern sind verpflichtet, Kommissionen zur Verfügung zu stellen, die gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer beraten. Da die Substitutionsbehandlung ein interdisziplinäres medizinisches Problem darstellt, welches grundsätzlich alle praktizierenden Ärzte betreffen kann, ist die Vermittlung von Grundkenntnissen für diesen Bereich zwingend erforderlich. Die Beratungskommission zur Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger der Ärztekammer Sachsen-Anhalt wird deshalb demnächst ihre Arbeit aufnehmen. Bereits jetzt ist es möglich, über den Ausschuss Sucht und Suchtbekämpfung Beratung bzw. Hinweise zur Behandlung von Substitutionspatienten zu erhalten. Einige Basishinweise vorab: 1. Substitutionspatienten dürfen in der Regel nur von Ärzten substituiert werden, die eine Berechtigung zur Substitution haben. Dies bedeutet eine mehrjährige suchtmedizinische Erfahrung sowie den Besitz der Fachkunde Suchtmedizin. 2. Alle Patienten, die eine substitutionsgestützte Behandlung erhalten, müssen durch den Behandler bei der Bundesopiumstelle mit dem hierfür erstellten Formblatt angemeldet werden und am Ende der Substitutionsbehandlung bzw. bei Wechsel des Behandlers, wieder abgemeldet werden. 3. Die An- und Abmeldung kann nur durch einen Arzt erfolgen, der die Fachkunde Suchtmedizin besitzt. 4. Falls eine Einrichtung keinen suchtmedizinischen Kollegen mit solch einer Fachkunde beschäftigt, muss ein konsiliarisch betreuender Arzt bemüht werden, der dann die Substitutionsbehandlung in der Einrichtung übernimmt. 5. Die verschriebenen Betäubungsmittel haben gemäß 5 der BtMVV jeweils als Substitutionsmittel gekennzeichnet zu werden. Sie dürfen die monatliche Verschreibungsmenge nicht überschreiten bzw. müssen in diesem Fall mit den entsprechenden, in der BtMVV vorgegebenen Buchstaben, gekennzeichnet werden. 6. Die Dokumentationen der Suchtsubstitutionsbehandlung sind gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer durchzuführen. Diese gelten für alle Ärzte. Sobald die Beratungskommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ihre Arbeit aufgenommen hat, wird eine gesonderte Information erfolgen. In dringenden Fragen ist aber bereits jetzt eine telefonische Beratung durch Mitglieder des Ausschusses Sucht und Suchtbekämpfung möglich. Adressen: Dr. med. G. Jungbluth-Strube Fachärztin für Psychiatrie und Suchtmedizin Markt 31 06406 Bernburg (Saale) E-Mail: g.jungbluth@t-online.de Tel. 03471 / 640240 Dipl.-Med. P. Jeschke Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Suchtmedizin Wilhelm-von-Klewitz-Str. 11 06132 Halle (Saale) E-Mail: peter.jeschke@t-online.de Tel. 0345 / 7748200 Eckart Grau Facharzt für Psychotherapeutische Medizin/ Sozialmedizin und Suchtmedizin Brockenstraße 1 38875 Elbingerode E-Mail: eckart.grau@diako-harz.de Telefon: 039454 / 8 27 00 58 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Briefe, die uns erreichten Die Zukunft der Bedarfsplanung In einem der letzten verzweifelten Versuche, auf politischem Wege den Kreis (medizinische Versorgung) einer Quadratur (sozialrechtliche Norm) zur unterziehen, schummelte der Gesetzgeber in seiner schwarz-roten Ausprägung den Absatz 7 des 87 ins SGB V. Dort heißt es: Der Bewertungsausschuss berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. März 2012 über die Steuerungswirkung der auf der Grundlage der Orientierungswerte nach Absatz 2e Satz 1 Nr. 2 und 3 vereinbarten Punktwerte nach 87a Abs. 2 Satz 1 auf das ärztliche Niederlassungsverhalten. Absatz 6 Satz 4 bis 6 gilt entsprechend. Auf der Grundlage der Berichterstattung nach Satz 1 berichtet das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2012, ob auch für den Bereich der ärztlichen Versorgung auf die Steuerung des Niederlassungsverhaltens durch Zulassungsbeschränkungen verzichtet werden kann. Satz 1 und 2 sind kaum der tieferen Reflexion wert. Dass ein Punktwert Einfluss auf das Niederlassungsverhalten hat, kann ausgeschlossen werden. Wie im richtigen Leben gilt auch hier: Alles fließt. Auch der Punktwert. Bemerkenswert der dritte Satz, wird doch hier ein wesentlicher Grundpfeiler des gegenwärtigen Systems zur Disposition gestellt. Werfen wir zunächst einen Blick auf die Bedarfsplanung. Was bedeutet sie und wie funktioniert sie? Die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung wird, basierend auf SGB V und Zulassungsverordnung in der gleichnamigen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt (im Internet unter http://www.g-ba. de/informationen/richtlinien/4/). So wird in 2 (3) der Richtlinie die räumliche Dimension der Bedarfsplanung als...die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion in der Zuordnung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung... bestimmt. Die Anzahl der Ärzte je Fachrichtung in einem Planungsbereich wird nach so genannten Verhältniszahlen ermittelt. Diese Verhältniszahlen beziehen sich auf die Zahl der zum 31.12.1990 niedergelassenen Kassenärzte (ohne Anschlussgebiete). Der Bezug auf den Stand der Versorgung von 1990 ist für sich genommen schon fragwürdig. Fortschritte in Medizin und Technik sowie Veränderungen demografischer Art werden dabei nicht berücksichtigt. Welchen Zweck erfüllt nun diese, in Teilen kafkaesk anmutende Richtlinie? Auf politischer Ebene herrscht die Überzeugung der angebotsinduzierten Nachfrage. Dieses Dogma ist der ökonomischen Neoklassik entlehnt (Hayek, Chicago Boys u.a.). Dort galt und gilt die Vorstellung, dass jedes Angebot seine Nachfrage findet. So sei es auch im Gesundheitswesen: Die Inanspruchnahme ärztlicher Leistung steigt mit der Zahl der Ärzte. Um die Nachfrage, und damit die Kosten im Zaum zu halten, wird das Angebot an ärztlicher Dienstleistung beschränkt. Eine solche Beschränkung könnte auch anders gestaltet werden. So z.b. durch die Begrenzung der Nachfrage durch eine durch den Patienten zu zahlende Gebühr. Dies wird in verschiedenen entwickelten westlichen Ländern für jeden Arztbesuch so praktiziert. So in Frankreich und in Belgien. Derartige Begrenzungen sind notwendig, um ein gesellschaftlich finanziertes System gegen Überbeanspruchung zu schützen. Die Bedarfsplanung trägt so letztlich dazu bei, dass der Umfang angeforderter Leistungen nicht übermäßig von den bereitgestellten Finanzmitteln abweicht (bis auf die 20 % ärztlicher Leistung die zwar erbracht, aber nicht bezahlt wird). Unter den Bedingungen der begrenzten Gesamtvergütung kommt der Bedarfsplanung darüber hinaus die Funktion eines Gebietsschutzes zu: Die Zahl der an der Gesamtvergütung partizipierenden Ärzte wird begrenzt und so quasi ein Mindestumsatz gewährleistet. Gesamtvergütung und Bedarfsplanung bedingen quasi einander. Was könnte nun ab 1. Juli 2012 passieren? Drei Szenarien sind denkbar: Variante 1: Das BMG verzichtet auf Zulassungsbeschränkungen. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 59

Nimmt man den 87 SGB V ernst, müsste die Bedarfsplanung gekippt werden. Dass das Niederlassungsverhalten durch Zulassungsbeschränkungen sinnvoll gesteuert werden könnte, kann mit Blick auf die Nachwuchsprobleme im hausärztlichen Bereich auf dem Lande einerseits und den Wartelisten auf Zulassung in Ballungszentren andererseits sicher verneint werden. Was würde nun das Ende der Bedarfsplanung bedeuten? Fallen die Zulassungsbeschränkungen, so ist damit zu rechnen, dass in Bereichen, in denen jetzt Wartelisten bestehen, diese Wartelisten durch Niederlassung abgebaut werden. Hinzu kommen die Bestrebungen von Krankenhäusern, sich ambulant zu betätigen. Besonders bei den Häusern renditeorientierter Konzerne ist von einem großen Drang auf den ambulanten Markt auszugehen. Bleibt nun die Gesamtvergütung konstant, und davon ist auszugehen, balgen sich alsbald immer mehr Ärzte um ein Stückchen vom Gesamtvergütungs-Kuchen. Der dann aufkommende Verdrängungswettbewerb wird von denen gewonnen, die über entsprechend langen Atem verfügen, sprich: Über den notwendigen finanziellen Hintergrund. Die Einzel- aber auch die Gemeinschaftspraxis haben dann abgegessen. Derartig kleine Einheiten werden nicht bestehen. Ähnlich der Tendenz in der alten Bundesrepublik in den Siebzigern und Achtzigern im Bereich des Einzelhandels, als Tante Emma um die Ecke vom Discounter auf der Wiese verdrängt wurde, werden Freiberufler-Praxen den Ambulanzeinheiten an Kliniken weichen (müssen). Ein Wegfall der Bedarfsplanung dürfte nun die Kassen kaum freuen, da mit der Zahl der Anbieter medizinischer Leistungen auch die Zahl der erbrachten (und damit zu vergütenden Leistungen) steigt. Hier bildet die Gesamtvergütung nach 85 SGB V die rechtliche Grenze: Die Kassen zahlen an die KVV`en nicht nach Zahl der Ärzte und auch nicht nach Umfang der erbrachten Leistungen, sondern nach Zahl der Mitglieder. Diese wird sich kaum ändern. Deswegen bleibt trotz steigender Arztzahl die Gesamtvergütung gleich. Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln könnten steigen. Durch Senkung der Richtgrößen könnten die Kassen auch hier bremsend eingreifen. Letztlich gibt es kaum Gründe für die Krankenkassen, sich für den Erhalt der Bedarfsplanung einzusetzen. In einer Abhandlung der Kanzlei Broglie, Schade & Partner aus München (http://www.arztrecht.de/publikationen/ endederbedarfsplanung.pdf) wird ein Benefit für die Kassen in deren Möglichkeiten zu Verträgen mit einzelnen Leistungserbringern gesehen. Hier ergibt sich ein weiteres Konfliktfeld für den niedergelassenen Arzt: Der dann aufkommende Preiswettbewerb ist durch freiberufliche Einzel- und kleine Gemeinschaftspraxen nicht zu bestehen. Variante 2: Das BMG hält an Zulassungsbeschränkungen und damit an Bedarfsplanungen fest. Wundern würde das auch nicht, da politische Entscheidungen seit geraumer Zeit weitgehend ohne Realitätsbezug auskommen. Allerdings zielt die gesamte Gesundheitspolitik seit den Achtzigern, beginnend mit der Kostendämpfung aus dem Lambsdorff-Papier über Seehofers Budgetierung bis hin zu den im Jahrestakt aufgelegten Gesundheits-Irgendwas-Reform-Gesetze von Rot-Grün über Schwarz-Rot bis Gelb auf die Ablösung der Freiberufler-Praxis durch renditeorientierte Großversorgungseinheiten. Die medizinische Versorgung gerät zunehmend aus den Händen vieler Freiberufler in die Fänge weniger Kapitalgesellschaften. Denkt man diese historische Tendenz weiter, wird diese Variante der möglichen BMG-Entscheidungen eher unwahrscheinlich. Variante 3: Das BMG modifiziert die derzeitige Bedarfsplanung z.b. für sogenannte unterversorgte Gebiete. Das ist Unsinn, weil in unterversorgten Gebieten die Bedarfsplanung jetzt schon wirkungslos ist. Sie muss also dort nicht modifiziert werden. Diese Variante erscheint zumindest unter Gesichtspunkten der Logik und des Verstandes unsinnig. Gerade deshalb scheint sie prinzipiell möglich. Was bedeutet das alles nun für die Ärzte? Fachärzte in gesperrten Planungsbereichen werden mit zunehmender Konkurrenz, hauptsächlich aus Klinikambulanzen, konfrontiert werden. Hausärzte in gesperrten Gebieten werden auch, aber sicher nicht in dem Maße wie die Fachärzte, Konkurrenz erleben. Konkurrenz hat dabei eine konkrete ökonomische Dimension: Der Kassenumsatz wird mit jedem sich neu niederlassenden Kollegen sinken. Praxen mit unterdurchschnittlicher Fallzahl sind die ersten Insolvenzkandidaten. Die 1000- Scheine-Praxis im peripheren Kleinkleckersdorf wird, wenn überhaupt, erst sehr spät das Interesse von Investoren wecken. Für diese Praxen interessiert sich jetzt keiner und wird sich auch in 10 Jahren keiner interessieren. Dort ist keine Konkurrenz zu erwarten. Kurzum: Still und leise hat der Gesetzgeber 2007 den Absatz 7 des 87 SGB V eingefügt und damit seinen Willen bekundet, das System ändern zu wollen. Die aufgezeigten Szenarien legen nahe, dass die Versorgung der Zukunft in konzerneigenen Großambulanzen stattfinden wird und die Versorgung in der peripheren Fläche unverändert prekär bleibt. Sie schütteln den Kopf? Kommt alles gar nicht so? Nun gut. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das SGB V ist allerdings kein Märchenbuch. Rette sich, wer kann. Und wenn es in eine ärztliche Kooperation ist... Dr. med. Ilja Karl Hausarzt 60 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Replik zum Editorial Circulus vitiosus - Rationierung im Gesundheitswesen der Novemberausgabe des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Kollege Friebel, Ihr Editorial Circulus vitiosus Rationierung im Gesundheitswesen (Ärztebl. Sachsen-Anhalt 2010; 21: 5-6) war - wie immer - lesenswert und anregend. Deshalb sei mir eine Replik erlaubt. Das Ordnen medizinischer Leistungen nach ihrer Wichtigkeit ist nicht besonders neu, gewinnt aber heutzutage eine besondere Brisanz, wenn z.b. zwei Monate progressionsfreies Überleben bei einem Tumorpatienten 20.000 bis 40.000 EUR kosten, ohne das Gesamtüberleben zu verlängern. Mit diesen Summen könnte man einen mäßiggradigen Hypertoniker etwa mit Exforge 10/160 über 40 bzw. 80 Jahre bei guter Gesundheit erhalten. Es ist also plausibel, dieses Thema zu enttabuisieren, da man Geld nur einmal ausgeben kann das betrifft den Einzelnen genauso wie die Solidargemeinschaft. Statt Rationierung wird seit einiger Zeit allerdings der Euphemismus Priorisierung bevorzugt. Obwohl auch dieser Terminus seine ethischen Haken hat, da vermutet werden könnte, dass von einzelnen Patienten oder Patientengruppen mehr oder weniger große Priorisierungsopfer erbracht werden müssen. Ich würde deshalb den von Friedrich et al. (2009) ins Gespräch gebrachten Begriff der Posteriorisierung für anschaulicher und auch für Laien nachvollziehbarer halten, da deutlich wird, dass er bei allen Patienten eher kleine, weniger schmerzhafte Einbußen bringt. In wenigen Sätzen soll die von den o.a. Autoren vorgeschlagene kriteriengeleitete Posteriorisierung charakterisiert werden: Interventionen, die nur geringfügig wirksam sind, werden posteriorisiert letztlich aus dem Leistungsangebot der solidarisch finanzierten Krankenversicherung ausgeschlossen. Einerseits kann die geringfügige Wirksamkeit die marginale Ansprechrate (quantitativer Aspekt) sein, was bedeutet, dass der individuelle Patient nur eine mehr oder weniger geringe Chance hat, von der Behandlung zu profitieren. Der Terminus technicus lautet NNT (number needed to treat). Je höher der NNT-Wert, um so geringer ist diese Chance. Natürlich wären altersadjustierte NNT-Werte denkbar. Je jünger der Patient, um so höher könnte der therapierelevante NNT-Wert sein und umgekehrt. Im Mittel würde ich einen NNT-Wert von 37 als Grenzwert ansehen. Bei niedrigeren Werten soll man therapieren, bei höheren sollten differentialtherapeutische Erwägungen die größere Rolle spielen. Das zweite Kriterium ist das marginale Wirksamkeitspotential (qualitativer Aspekt). Das bedeutet: Der zu erwartende medizinische Nutzen ist von geringem Ausmaß, z.b. eine Lebensverlängerung um wenige Wochen oder eine nur geringfügige Verbesserung der Lebensqualität. Friedrich et al. haben diesen zweiten Aspekt ausführlich erörtert. Aber gleichgültig, ob Rationierung, Priorisierung oder Posteriorisierung der medizinische Fortschritt und der demografische Wandel erzwingen eine sachliche, wenn möglich emotionsfreie Diskussion. Diese sollte dann aber auch die letzte Konsequenz nicht ausklammern. Es ist zwar eine ärztliche Aufgabe, das Leben zu verlängern oder es länger lebenswert zu erhalten aber eben nicht um jeden Preis! Der und davon gehe ich aus zu Recht posteriorisierte Patient (der also von der Solidargemeinschaft nichts mehr und von seinem behandelnden Arzt allenfalls noch Empathie zu erwarten hat), muss als letztes Recht die aktive Sterbehilfe einfordern dürfen solidarisch-subsidiär. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihr Frank P. Meyer Literatur: Friedrich DR, Buyx AM, Schöne-Seifert B: Priorisierung. Marginale Wirksamkeit als Ausschlusskriterium. Dtsch Ärztebl 2009; 106 (31-32): 1562-1564. Meyer FP: Betagt, hochbetagt, lebenssatt was nun? Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 2009; 20 (4): 47-48. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 61

Risiken der CO2-Verpressung und Speicherung (CCS) aus ärztlicher Sicht Inwieweit ist Hilfe bei Leckagen möglich? In mehreren Bundesländern ist das Verpressen und Speichern von unter Hochdruck verflüssigtem CO2 in ehemaligen Erdgaslagerstätten geplant (CCS=Carbon Capture and Storage). Bei größeren Leckagen durch Unfälle beim Transport und bei der Speicherung ist ärztliche Hilfe gefragt. Was können Sie tun? Zunächst nur in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, später aber auch in anderen Bundesländern ist die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid (CO2) aus Rauchgas und dessen Ablagerung im Erdreich geplant (CCS). Bis zu 8 Mio. Tonnen sollen so in 1500-3000 m Tiefe, 1000 bis 10000 Jahre gespeichert werden und u. a. die Braunkohleverstromung verlängern. Unterirdisch dehnt sich das CO2 bis zu 40 km aus, kann durch poröse Sandsteinschichten oder, was die Altmark betrifft, ein Leck der über 600 ehemaligen Erdgasbohrlöcher an die Erdoberfläche gelangen, wo es als geruch- und farbloses Gas ab einer Konzentration von 5% zur Narkose, ab 8% zum Tode führt. Bisher gibt es weder Verfahren für die Kontrolle der Ausbreitung des verpressten CO2, noch geeignete Warnsysteme oder Notfallpläne für die Bevölkerung. Zu wenig weiß man auch über die Mobilisierung von Schwermetallen durch CO2, die Zersetzung von Beton und Stahl ehemaliger Bohrlöcher oder die Kontamination mit dem Grundwasser, weshalb die Gemeinschaft öffentlicher Wasserwirtschaft dies Vorhaben ablehnt und das Umweltbundesamt erhebliches Gefahrenpotential sieht. Aus ärztlicher Sicht wissen wir nur sicher, dass bei der Trilogie Atemnot, Narkose, Erstickungstod durch eine CO2-Gaswolke auch mit schwerem Atemschutzgerät kaum ärztliche Hilfe möglich ist. Selbst die Rettungswagen wären wegen Sauerstoffmangel nicht fahrfähig. Bei Genehmigung eines hierzu erforderlichen Gesetzentwurfes durch den Bundestag im November sollen bald darauf 100000 to CO2 in einem Forschungsspeicher unter der Altmark verpresst werden. Nach 37 des Gesetzentwurfes ist bei diesem Forschungsvorhaben "keine Langzeitsicherheit und keine Vorsorge gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt nötig" - (ganz zu schweigen vom Absterben der bodennahen Fauna, da CO2 schwerer als Luft ist und der Pflanzen, durch eine ph-absenkung im Erdreich). Diesem hohen medizinischen Risiko sollte neben den Interessen der Energieversorger (Braunkohleverstromung verlängern - CO2 wegschließen) doch wenigstens ein ökonomischer, zumindest aber ökologischer Nutzen gegenüberstehen. Ist das der Fall? Der Wirkungsgrad eines Braunkohlekraftwerkes verringert sich durch Rauchgasabscheidung von 45% auf 30%. Der Strompreis erhöht sich. Der Verbrauch fossiler Rohstoffe erhöht sich um 40%, wodurch ein hoher Ressourcenverbrauch entsteht. Die Speicherung von Erdgas, Biogas oder Wasserstoff könnte hiermit konkurrieren, sich evtl. sogar miteinander vermischen. Die Tiefengeothermie wäre wegen möglicher Leckagen behindert. Über den CO2-Speichern würden Immobilienmarkt, Tourismus, Landwirtschaft und Bevölkerungsdichte gemindert. Da die Gesamtkosten für CCS unabwägbar sind, fehlt das Geld letztendlich auch für den weiteren Ausbau regenerativer Energien, durch die das Einhalten der Klimaschutzziele auch ohne CCS möglich ist. Im Altmarkkreis haben Ärzte eine Resolution gegen die geplante CO2-Verpressung unterzeichnet. Wer diesem Beispiel folgen möchte, kann sie bei folgender E-Mail- Adresse anfordern: dirk-frenzel@gmx.de Dr. med. Ernst Allhoff Arzt f. Allgemeinmedizin Zießau Nr. 11 39619 Arendsee (früher Praxis in Tylsen) Literatur: 1. CCS-Rahmenbedingungen des Umweltschutzes für eine sich entwickelnde Technik. Umweltbundesamt 5/2009 2 Allianz öffentlicher Wasserwirtschaft (AÖW) 3. Positionspapier zu Carbon Capture and Storage (CCS) H. G. von Marwitz, CDU, MdB, 8/2010 62 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung (186. Fortschreibung) 1. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hat am 05.10.2010 gemäß 103 Abs. 1 SGB V in folgenden Planungsbereichen (identisch mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten per 30.06.2007) und bei folgenden Fachgruppen eine Überversorgung festgestellt und deshalb bzw. aufgrund seines Beschlusses vom 06.10.2005 Zulassungsbeschränkungen angeordnet: Planungsbereich Altmarkkreis Salzwedel Fachgruppen: Anästhesisten, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Anhalt-Zerbst Fachgruppen: Anästhesisten, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Aschersleben-Staßfurt Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Bernburg Fachgruppen: Anästhesisten, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Bördekreis Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen Planungsbereich Burgenlandkreis Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Dessau, Stadt / Bitterfeld Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Halberstadt Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Halle Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen, Hausärzte Planungsbereich Jerichower Land Fachgruppen: Anästhesisten, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Magdeburg Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Mansfelder Land Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Merseburg-Querfurt Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Ohrekreis Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Quedlinburg Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Saalkreis Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Hautärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Sangerhausen Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Schönebeck Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Stendal Fachgruppen: Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Weißenfels Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen, Hausärzte Planungsbereich Wernigerode Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Wittenberg Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Planungsbereich Köthen Fachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 63

2. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hat am 05.10.2010 gemäß 103 Abs. 3 SGB V in folgenden Planungsbereichen und bei folgenden Fachgruppen keine Überversorgung mehr festgestellt und deshalb die folgenden Planungsbereiche für die betreffenden Fachgruppen entsperrt: Planungsbereich: Magdeburg Schönebeck Wittenberg Fachgruppe: Nervenärzte Hausärzte Kinderärzte Die Entsperrung erfolgt gemäß 23 der Bedarfsplanungs-Richtlinie-Ärzte mit der Auflage an die Zulassungsgremien, dass im Planungsbereich Magdeburg, Fachgruppe Nervenärzte, im Planungsbereich Schönebeck, Fachgruppe Hausärzte und im Planungsbereich Wittenberg, Fachgruppe Kinderärzte nur eine Zulassung erfolgen darf. Über die Beendigung bestehender Zulassungs- und Leistungsbeschränkungen von Job-Sharing- Gemeinschaftspartnern und die Beendigung bestehender Leistungsbegrenzungen bei im Job-Sharing-Verfahren angestellten Ärzten ist unter Berücksichtigung der sich aus 23 Absätze 2, 2a und 4 Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte ergebenden Reihenfolge - beginnend mit der ältesten hierzu ergangenen Entscheidung - von Amts wegen bis zur Ausschöpfung der nach Satz 1 möglichen Anzahl von Zulassungen vorrangig vor Anträgen auf (Neu)Zulassung zu entscheiden. Aufgrund eines Jobsharingverhältnisses bei Nervenärzten in Magdeburg, das einer Stelle entspricht, und mangels weiterer Jobsharingverhältnisse in den vorbenannten entsperrten Planungsbereichen kann im Planungsbereich Schönebeck, Fachgruppe Hausärzte und im Planungsbereich Wittenberg, Fachgruppe Kinderärzte je eine neue Zulassung erfolgen. Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, dem Approbationsalter und der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V zu entscheiden. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung in Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden. Über Zulassungsanträge (vollständig, mit den erforderlichen Unterlagen nach 18 Ärzte-ZV) entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 05.11.2010 bis zum 22.12.2010. Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen. Bedarfsplanung Psychotherapeuten Auf Grund der von den übrigen Fachgruppen abweichenden Berücksichtigung der Psychotherapeuten in der Bedarfsplanung hat der Landesausschuss trotz Anordnung von Zulassungsbeschränkungen für die Fachgruppe der Psychotherapeuten am 05.10.2010 folgende Zulassungsmöglichkeiten festgestellt: Planungsbereich Anzahl ärztliche Psychotherapeuten Anzahl nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten Altmarkkreis Salzwedel 2 Anhalt-Zerbst 1 1 Aschersleben-Staßfurt 3 Bernburg 2 Bördekreis 2 Burgenlandkreis 2 Dessau-Bitterfeld 5 Halberstadt 1 1 Jerichower Land 2 Köthen 2 2 Magdeburg 4 Mansfelder Land 2 Merseburg-Querfurt 4 Ohrekreis 1 2 Quedlinburg 1 Saalkreis 2 Sangerhausen 1 1 Schönebeck 3 Stendal 2 Weißenfels 3 Wernigerode 1 Wittenberg 2 Aktualisierung der ehemaligen Aufhebungsbeschlüsse Planungsbereich Aschersleben-Staßfurt Fachgruppe: Kinderärzte Der Aufhebungsbeschluss der 156. Fortschreibung wird dahingehend geändert, dass nunmehr drei Zulassungen erfolgen können. Planungsbereich Magdeburg Fachgruppe: Hausärzte Der Aufhebungsbeschluss der 185. Fortschreibung wird dahingehend geändert, dass nunmehr eine Zulassung erfolgen kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt im Hause der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Postfach 1664, 39006 Magdeburg, Telefon (0391) 6276461, Fax: (0391) 6278459. 64 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Für Sie gelesen Richard David Precht. Die Kunst, kein Egoist zu sein. Warum wir gern gut sein wollen und was uns davon abhält. Goldmann Verlag München 2010, gebunden im Oktavformat, mit Schutzumschlag, ISBN 978-3-442-31218 4, 544 S., 19,99 Wie kommt es eigentlich, dass sich fast alle Menschen selbst für gut halten, es trotzdem aber so viel Unheil in der Welt gibt? Haben wir überhaupt ein Bewusstsein für Moral, ein ererbtes Gewissen? Der Philosoph und erfolgreiche Autor Richard David Precht geht solchen Fragen in seinem neuesten Buch intensiv und extensiv nach. Er hat inzwischen einen Ruf in Sachen angewandter Philosophie und ist zunehmend häufiger auf dem Bildschirm wahrzunehmen besonders, wenn Themen der individuellen und gesellschaftlichen Verantwortung vorkommen. Man sollte meinen, das Reizwort Moral sei von ganz gestern, muss sich nun aber eines Besseren belehren lassen. Über mehr als 500 Seiten, deren jede einzelne spannend ist, führt der Autor durch die Biologie der Psyche des Menschen und des ihm innewohnenden Lebewesens Gehirn, durch die Geistesgeschichte bis in unsere moderne Wirklichkeit. Er tut dies in erfrischend klarer Sprache und mit lebhaftem rheinischen Witz. Der erste Teil des Buches ist dem Wesen und der Grundrichtung unseres moralischen Verhaltens gewidmet, kurz: Gut und Böse. Darunter befinden sich Kapitel mit den Doppeltiteln wie: Platons Talkshow Was ist das Gute?; oder: Das Tier, das weinen kann Die Natur der Psychologie; oder: Freund meiner selbst Was ein gutes Leben sein könnte. Im zweiten Teil denkt er laut über den Selbstanspruch und seine täglichen Erscheinungsformen nach, kurz: Wollen und Tun. Die zugeordneten Kapitel tragen Titel wie : Engstirniges Pfarrvolk Wir, die anderen und die ganz anderen; oder: Im Netz der Spinne Was Geld mit Moral macht; oder: Ganz normale Mörder auf dem Rangierbahnhof der Moral. Im dritten Teil schließlich stellt er sich der Verantwortung für ein zukünftiges Zusammenleben, kurz: Moral und Gesellschaft. Titel sind da z. B.: Vom Glück, ein Bhutaner zu sein Warum wir unseren Wohlstand falsch messen; oder: Der Ackermann und die Armen Wie Verantwortung in die Wirtschaft kommt; oder: Die entfremdete Republik Warum unsere Demokratie leidet. Systematisch und mit ständiger Nähe zu jetzt und hier, eindringlich aber nicht aufdringlich, ohne akademische Posen führt er den Leser durch die anspruchsvolle, wenn nicht gar suspekte Frage, was den Menschen eigentlich als moralisches Wesen ausmacht. Er tut das als Atheist mit Achtung vor und ohne jede Berührungsangst mit der antiken und christlichen Geschichte seines heutigen Standpunktes. Es sollte doch schließlich mehr Sinn in der menschlichen Biologie geben als die Weitergabe von Genen. Ziemlich ausgedehnt befasst er sich mit der psychosozialen Forschung zum Thema. Ein bisschen mag dabei irritieren, dass er den Menschen grundsätzlich als das Tier Mensch benennt. Das Buch ist auch ein politisches, besonders im dritten Teil. Bei aller Freude am fröhlichen Plaudern ist ihm die Sorge um die Zukunft unseres Planeten und seiner Bewohner anzumerken, er formuliert sie auch mutig. Der Drang nach gesteigerter Bedürfnisbefriedigung als Folge erhöhter Anspruchshaltung führe in die Tretmühle des Glücks. Die Wirtschaft erfülle nicht mehr unsere Sehnsüchte, sie erzeuge sie. Die Kunst, ein Egoist zu sein, bestehe aber Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 65

zunächst darin, dass wir Bedürfnis und Bedarf voneinander unterscheiden. Die Osterinsulaner waren an dieser Frage bereits folgenreich gescheitert. Wirtschaftliches Wachstum kann da keine Lösung mehr sein. Gut leben anstatt viel haben sein Vorschlag für ein gelingendes Leben, bürgerschaftliches Engagement ein weiterer. Die Politik habe sich bei fallenden Schamgrenzen ein neues, mächtigeres Volk gesucht, die Lobbyisten. Den Wechsel hochrangiger Politiker in die Wirtschaft nennt er eine legale Korruption. Das Buch soll zu einem großen Teil in vollen Zügen geschrieben worden sein, den ICE der Deutschen Bahn, nicht der schlechteste Ort für Lesen, Schreiben und Aufnehmen. Es ist gut recherchiert. Davon zeugt ein umfangreicher Quellenanhang. Ein bisschen ärgerlich ist der umständliche Weg aus dem Text zu diesen Angaben. Abgeschlossen wird es durch ein mehrseitiges Register der aufgerufenen Namen. Rein dem Alphabet geschuldet ist dabei, dass es mit Josef Ackermann beginnt und mit Klaus Zumwinkel endet. Jedoch auch Aristoteles, Georg Simmel, Johann Nepomuk Nestroy u. v. a. m. sind mit von der Partie. Aber nicht nur deshalb ist es ein Denk- und Lesespaß. Seine Zielgruppe dürfte bunt und breit gefächert anzusehen sein. F.T.A. Erle, Magdeburg Feiertage sind Kulturtage! Christa Rienäcker - Quedlinburg Aus dem Tagebuch einer Tausendjährigen Kulturreisen -städte-spezial - Band 5, 256 Seiten, 325 farbige Abbildungen, 1 Stadtplan, 16,5 x 24 cm, 19,80 EUR, ISBN 978-3-89923-248-6, ISSN 1865-0139 Malerisch präsentiert sich die tausendjährige Fachwerkstadt Quedlinburg in einer grünen Hügellandschaft am Nordrand des Harzgebirges. Sie scheint einem Märchenbuch entstiegen zu sein. In diesem Buch werden Geschichten aus ihrer Geschichte erzählt. Die große Historie steht dabei neben dem Alltäglichen. Sie handeln von Raubgrafen, Kindesentführungen und hier entstandenen Seemannsliedern. Vor allem aber handeln sie immer wieder von Frauen, die hier Äbtissinnen, Dichterinnen und Ärztin waren oder als Hexen verbrannt wurden. Die Quedlinburgerin Christa Rienäcker porträtiert einladend und in geschichtlichen Exkursen ihre Stadt und schlägt Routen für Stadtrundgänge vor. Der Städte- Spezial-Band enthält einen Stadtplan und Fotos, die Lust auf eine sehens- und entdeckenswerte Stadt machen. Rose-Marie Knape - Straße der Romanik Eine Entdeckungsreise ins deutsche Mittelalter Kulturreisen in Sachsen-Anhalt, Band 1, Herausgegeben von Christian Antz, Fotografien von Janos Stekovics, 5. überarbeitete, aktualisierte und erweiterte Auflage mit umfangreichem Serviceteil, 272 Seiten, 365 farbige Abbildungen, 7 Stadtpläne, 10 Landkarten, 62 Grundrisse und 15 Lagepläne, Broschur 14 x 21cm, 12,80 EUR, ISBN 978-3-929330-89-2 Stolze Stiftskirchen wie die in Gernrode, mächtige Burgen wie die in Querfurt oder berühmte Dome wie der in Naumburg - auf der Straße der Romanik in Sachsen-Anhalt finden sich zahlreiche Zeugnisse des ersten umfassenden Kunststils des Mittelalters. Wie soll man entscheiden, wo man die Reise in die Vergangenheit beginnt? Der mit großem Sachverstand verfasste und übersichtlich gestaltete Kulturreiseführer beantwortet diese und weitere Fragen und nimmt den Leser mit auf eine Tour, die unvergesslich bleiben wird. Ausnahmslos alle Bauwerke sind mit Farbfotos ins rechte Licht gesetzt, zahlreiche Detailaufnahmen eröffnen ganz neue Blickwinkel, Landkarten, Grundrisse und Lagepläne erleichtern die Anfahrt und die Orientierung vor Ort. Zudem finden sich alle nützlichen Informationen rund um die Stationen auf dem aktuellsten Stand, z. B. Anschriften, Öffnungszeiten, Parkmöglichkeiten oder Kulturtipps. 66 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Die Friedrichs-Universität Halle und die Erkundung der Welt im 18. Jahrhundert Georg Wilhelm Steller und Friedrich Hoffmann der Schüler ehrt seinen Lehrer Denken wir uns 279 Jahre zurück. Am 23.04.1731 schreibt sich Georg Wilhelm Steller als Student an der Friedrichs-Universität in Halle ein. In den Matrikeln der Universität steht mit diesem Datum: Georg Wilhelm Steller hat die halbe Einschreibgebühr gegeben; Vaterland: ein Franke aus Windsheim. Am 11.03.1731 hatte er seinen 23. Geburtstag. Sein universitärer Lehrer wird Friedrich Hoffmann, 71 Jahre alt. Hoffmann ist Gründungsprofessor der Medizinischen Fakultät 1693 und eine Zentralgestalt der Musteruniversität der Aufklärung. Fast 40 Jahre schon arbeitet er am Aufbau der jungen Universität mit. Auf Anraten von Leibniz bewirkt er die Berufung von Christian Wolff. Außerdem holte er seinen Studienfreund Georg Ernst Stahl nach Halle. Damit sind mit Hoffmann und Stahl zwei der berühmtesten Ärzte und Lehrer jener Zeit hier. Zu dem Dreigestirn der medizinischen Welt der damaligen Zeit in Europa gehört noch Hermann Boerhaave in Leiden. Und so sind Halle und Leiden die ersten Adressen für die Medizinausbildung in Europa. Steller hört bei seinem Lehrer Hoffmann Praktische Medizin, Anatomie, Physik und Chemie. Hoffmanns Theorie: Im menschlichen Körper gelten die Gesetze der Mechanik hat Hoffmann schon 1695 in den Fundamentae medicinae und ab 1718 in den Schriften der Medicina rationalis systematica niedergelegt. Seine Vorlesungsankündigungen sind doppelt so lang wie die seiner Kollegen zusammen. Hoffmann muss viel Freude an experimentellen Vorlesungen gehabt haben. Er Steller s Seekuh Quelle: www.50birds.com entdeckte das Kohlenmonoxid und wies seine tödliche Wirkung nach. Dies veröffentlichte er in einer wissenschaftlichen Arbeit und einer populären Abhandlung. Wichtig für Steller sind Hoffmanns Vorlesungen über fremde Länder und neueste naturkundliche Nachrichten von dort. Diese gründliche und weit fassende Ausbildung durch seinen Lehrer Hoffmann ermöglicht es dem Schüler/Studenten Steller später, auf seiner gigantischen Forschungsreise seiner Zeit weit voraus zu sein. Alle drei Naturreiche erkundend, gelangte er von St. Petersburg durch Sibirien bis Kamtschatka, über den Pazifik bis Amerika. Mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten ehrt er seinen Lehrer Friedrich Hoffmann, der ihm das Rüstzeug dafür gab. Wo ist dies in unserer Stadt zu finden? Das Rathaus und die Waage waren das Zentrum der Stadt und der Universität. Hier fanden Vorlesungen statt, aber auch in den Häusern der Professoren. Hoffmann wohnte in der Großen Ulrichstraße etwa jetzt Parfümerie Tauschel. Sein Vaterhaus befand sich rechts neben dem Rathaus, seine mütterliche Familie hatte das Haus der Löwenapotheke Friedrich Hoffmann Quelle: www.sil.si.edu links vom Rathaus. Steller wohnte im Moritzviertel, bei Prof. Michaelis, jetzt Alter Markt 5. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich als Hilfslehrer in Franckes Waisenhaus. Sicher hörte er Vorlesungen im Anatomischen Theater am Domplatz und von dort war es nicht weit zum Botanischen Garten. Steller führt auch selbst botanische Demonstrationen für seine Kommilitonen durch. Damit konnte er seinen Lehrer Hoffmann etwas entlasten. Seine botanischen Wanderungen führten ihn aus Halle heraus und möglicherweise kam er auch am Weinbergschlösschen, dem ländlichen Refugium von Hoffman vorbei. Hier in Halle wurden Stellers wissenschaftliche Grundlagen für die Erkundung der Welt für die Vermessung der Welt von Europa durch Asien über den Pazifik bis Amerika - gelegt. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 67

Steller ist als Naturforscher dabei, als der Kolumbus des Zaren Vitus Bering 1741 Alaska erreichte. Steller ist damit der erste europäische Naturforscher auf Alaska. 2002 erschien der Artikel von Prof. Jäger: Die ersten Listen und Aufsammlungen von Pflanzen aus Alaska - Georg Wilhelm Stellers botanische Arbeiten in Amerika. 8 geographische Namen, 10 Tiere, 13 Pflanzen und ein Mineral tragen Stellers Namen. Die Edition Sibirica der Franckeschen Stiftungen, herausgegeben von Dr. W. Hintzsche, und die legendäre Ausstellung zu Steller 1996 dort, sind Zeugnis der Leistungen Stellers. Georg Wilhelm Steller und Friedrich Hoffmann der Schüler ehrt seinen Lehrer. Der Internationalen Georg-Wilhelm- Steller-Gesellschaft ist es eine Freude, an den 350. Geburtstag von Friedrich Hoffmann und die Bedeutung der Musteruniversität der Aufklärung für die Erkundung der Welt zu erinnern. Im Jubiläumsjahr werden am 10.12.2010 in Halle Straßen zusatzschilder des Projektes Bildung im Vorübergehen in der Professor-Friedrich-Hoffmann-Straße angebracht Dr. med. Anna-Elisabeth Hintzsche Fachärztin für Allgemeinmedizin Internationale Georg-Wilhelm- Steller-Gesellschaft (www.steller-gesellschaft.de) WEIHNACHTSABEND Die fremde Stadt durchschritt ich sorgenvoll, der Kinder denkend, die ich ließ zu Haus. Weihnachten war s; durch alle Gassen scholl der Kinderjubel und des Markts Gebraus. Und wie der Menschenstrom mich fortgespült, drang mir ein heiser Stimmlein an das Ohr: Kauft, lieber Herr! Ein magres Händchen hielt feilbietend mir ein ärmlich Spielzeug vor. Ich schrak empor, und beim Laternenschein sah ich ein bleiches Kinderangesicht; wes Alters und Geschlecht es mochte sein, erkannt ich im Vorübertreiben nicht. Nur von dem Treppenstein, darauf es saß, noch immer hört ich, mühsam, wie es schien: Kauft, lieber Herr! den Ruf ohn Unterlaß; doch hat wohl keiner ihm Gehör verliehn. Und ich? - War s Ungeschick, war es die Scham, am Weg zu handeln mit dem Bettelkind? Eh meine Hand zu meiner Börse kam, verscholl das Stimmlein hinter mir im Wind. Doch als ich endlich war mit mir allein, erfaßte mich die Angst im Herzen so, als säß mein eigen Kind auf jenem Stein und schrie nach Brot, indessen ich entfloh. Theodor Storm 68 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Am Weihnachtsmorgen 1772 Johann Wolfgang von Goethe an Johann Christian Kestner Frankfurt, den 25. Dezember 1772 Christtag früh. Es ist noch Nacht, lieber Kestner, ich bin aufgestanden, um bei Lichte morgens wieder zu schreiben, das mir angenehme Erinnerungen voriger Zeiten zurückruft; ich habe mir Coffee machen lassen, den Festtag zu ehren, und will euch schreiben, bis es Tag ist. Der Türmer hat sein Lied schon geblasen, ich wachte darüber auf. Gelobet seist du, Jesus Christ! Ich hab diese Zeit des Jahrs gar lieb, die Lieder, die man singt, und die Kälte, die eingefallen ist, macht mich vollends vergnügt. Ich habe gestern einen herrlichen Tag gehabt, ich fürchtete für den heutigen, aber der ist auch gut begonnen, und da ist mir s fürs Enden nicht Angst. Der Türmer hat sich wieder zu mir gekehrt; der Nordwind bringt mir seine Melodie, als blies er vor meinem Fenster. Gestern, lieber Kestner, war ich mit einigen guten Jungens auf dem Lande; unsre Lustbarkeit war sehr laut und Geschrei und Gelächter von Anfang zu Ende. Das taugt sonst nichts für die kommende Stunde. Doch was können die heiligen Götter nicht wenden, wenn s ihnen beliebt; sie gaben mir einen frohen Abend, ich hatte keinen Wein getrunken, mein Aug war ganz unbefangen über die Natur. Ein schöner Abend, als wir zurückgingen; es ward Nacht. Nun muß ich Dir sagen, das ist immer eine Sympathie für meine Seele, wenn die Sonne lang hinunter ist und die Nacht von Morgen heraus nach Nord und Süd um sich gegriffen hat, und nur noch ein dämmernder Kreis von Abend herausleuchtet. Seht, Kestner, wo das Land flach ist, ist s das herrlichste Schauspiel, ich habe jünger und wärmer stundenlang so ihr zugesehn hinabdämmern auf meinen Wanderungen. Auf der Brücke hielt ich still. Die düstre Stadt zu beiden Seiten, der stilleuchtende Horizont, der Widerschein im Fluß machte einen köstlichen Eindruck in meine Seele, den ich mit beiden Armen umfaßte. Ich lief zu den Gerocks, ließ mir Bleistift geben und Papier und zeichnete zu meiner großen Freude das ganze Bild so dämmernd warm, als es in meiner Seele stand. Sie hatten alle Freude mit mir darüber, empfanden alles, was ich gemacht hatte, und da war ich s erst gewiß, ich bot ihnen an, drum zu würfeln, sie schlugen s aus und wollen, ich soll s Mercken schicken. Nun hängt s hier an meiner Wand und freut mich heute wie gestern. Wir hatten einen schönen Abend zusammen, wie Leute, denen das Glück ein großes Geschenk gemacht hat, und ich schlief ein, den Heiligen im Himmel dankend, daß sie uns Kinderfreude zum Christ bescheren wollen. Als ich über den Markt ging und die vielen Lichter und Spielsachen sah, dacht ich an euch und meine Bubens, wie ihr ihnen kommen würdet, diesen Augenblick ein himmlischer Bote mit dem blauen Evangelio, und wie aufgerollt sie das Buch erbauen werde. Hätt ich bei euch sein können, ich hätte wollen so ein Fest Wachsstöcke illuminieren, daß es in den kleinen Köpfen ein Widerschein der Herrlichkeit des Himmels geglänzt hätte. Die Torschließer kommen vom Bürgermeister und rasseln mit den Schlüsseln. Das erste Grau des Tags kommt mir über des Nachbarn Haus, und die Glocken läuten eine christliche Gemeinde zusammen. Wohl, ich bin erbaut hier oben auf meiner Stube, die ich lang nicht so lieb hatte als jetzt. Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 69

10 Jahre Kalender Ars Medicorum Halensium Kunst hallescher Ärzte Eigentlich war es eine etwas verrückte Idee, die Ende des Jahres 2000 nach einer Ausstellung malender, schnitzender oder anderweitig künstlerisch tätiger Ärzte geboren wurde. Die Ausstellung im halleschen Krankenhaus Martha-Maria war zwar gut gelungen und ein schöner Erfolg, doch zu einer richtigen Ausstellung fehlte noch etwas: ein Katalog! Ein derartiges Druckwerk war aber recht kostspielig und wenn man ehrlich sein sollte, wen interessierte das schon? Und wer sollte die 300 Exemplare, ab dieser Anzahl wurde es für die Druckerei interessant, abnehmen? Da kam die Idee mit dem Kalender. Das war etwas, was man benutzen konnte, dafür gab es sicherlich Abnehmer. Auch die Industrie interessierte sich dafür. Mehrere Firmen gaben uns Abnahmegarantien, so dass eine Auflage ab 1000 Exemplare zustande kam, wodurch der einzelne Kalender für einen sehr freundlichen Preis zu haben war. Nun musste noch ein Name her, lateinisch natürlich, wie es sich für Mediziner gehört. Aber es war nicht so einfach, drei einfache Worte Kunst, Ärzte und Halle in stubenreines Latein zu bringen und schließlich benötigten wir doch die Hilfe eines Fachmanns, der mitleidig unseren Entwurf korrigierte. 2001 druckten wir den ersten Kalender für das Jahr 2002. Damals noch in Postkartengröße. Dieses Format war der Ausdruck unseres Nützlichkeitsgedankens. Das Ganze sollte ja sinnvoll und benutzbar sein. Und das gleich doppelt, zuerst als Kalender, danach als Gruß für die Lieben. Im Nachhinein betrachtet wirkte der Kalender im Miniformat doch etwas bescheiden. So wurden wir im folgenden Jahr kühner und gaben die Postkartenidee zugunsten eines größeren Formates auf. Siehe da, der Kalender kam besser an. Später wurde er noch etwas größer und die Auflage höher. Die Freunde des Kalenders nahmen zu, und jedes Jahr zu Ende des Sommers kamen die ersten Nachfragen. Und so haben wir nun den 10. Geburtstag erreicht und sind auch ein klein wenig stolz darauf. Wir, das sind alle zehn Jahre die gleichen geblieben: Dietmar Augustin, Nils Bergunder, Werner Fritz, Wolfgang Hirsch, Andreas Köhler und Wolfgang Lässig. Aber auch unser Kalender hat etwas von der Krise abbekommen. Einige Abnehmer-Firmen fielen aus, und wir mussten um das Erscheinen im 10. Jahr bangen. Doch zuletzt fanden sich ein paar treue Sponsoren, denen wir besonders danken. Nun liegt der Kalender gedruckt vor, in der Hoffnung, dass er wieder seine Liebhaber und Freunde findet und einem jeden, der ihn an die Wand hängt, ein gutes Jahr 2011 beschert. Der Einleitungstext ist dem 225. Geburtstag Carl Maria von Webers gewidmet und dem 200. Todestag Heinrich von Kleists. Beide haben unsere Kultur nachhaltig bereichert, ersterer mit seinen romantischen Opern und seinen Neuerungen in der Aufführungspraxis (z.b. Dirigentenstab), der andere als schwer einzuordnender, widersprüchlicher Dichter von großer Sprachgewalt, ein Vorbote der literarischen Moderne mit einem dramatischen Ende. Wir denken alles in allem ist es wieder ein Kalender geworden, den man sich durchaus anschauen oder verschenken kann. Dr. Wolfgang Lässig Der Kalender ist seit Ende November über das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara in Halle für 7,50 zu beziehen (Verkauf an der Rezeption). In Einzelfällen ist auch ein Versand möglich. (Kontakt: Frau Schmidt/Frau Krause, Büro des Kaufmännischen Direktors, Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle, Mauerstr. 5, 06110 Halle Tel.: 0345/213-4021) Andreas Köhler: Domplatz, 2010, Öl auf Leinwand 70 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Wir gratulieren 60. Geburtstag 03. Dezember Prof. Dr. med. Henning Dralle Schochwitz 06. Dezember Dr. med. Anne-Elisabeth Franz Naumburg (Saale) 08. Dezember Dr. med. Hans-Werner Purkert Magdeburg 11. Dezember MUDr. Milos Kleiner Dessau-Roßlau 17. Dezember Wolfgang Grimm Altenhausen 22. Dezember Prof. Dr. med. habil. Peter Malfertheiner Biederitz 26. Dezember Dipl.-Med. Jutta Wille Magdeburg 26. Dezember Paul Fahnenstiel Dessau-Roßlau 27. Dezember Dr. med. Christine Bartlitz Halle (Saale) 29. Dezember Dr.med.,M.P.H. Gabriele Heeß-Erler Halle (Saale) 30. Dezember Dr. med. habil. Reinhard Lambrecht Barleben 65. Geburtstag 06. Dezember Dr. med. Christel Necker Magdeburg 10. Dezember Dipl.-Med. Wieland Markert Wolmirstedt 22. Dezember Dr. med. Doris Madzek Magdeburg 24. Dezember Dr. med. Bernd Irmscher Halle (Saale) 29. Dezember Dr. med. Christine Feuerherdt Stendal 70. Geburtstag 01. Dezember Gisela Thiel Magdeburg 03. Dezember Dr. med. Thea Joswig Schönebeck (Elbe) 06. Dezember Dr. med. Renate Hebler Staßfurt 06. Dezember Dr. med. Klaus Wagner Lutherstadt Wittenberg 07. Dezember Dr. med. Albrecht Scheffler Schönebeck (Elbe) 09. Dezember Dr. med. Jürgen Maier Arendsee (Altmark) 11. Dezember Horst Sura Biederitz 12. Dezember SR Bärbel Müller-Schottstädt Königsborn 13. Dezember Wolfgang Fritz Glindenberg 13. Dezember Dr. med. Marietta Reiher Magdeburg 14. Dezember Dr. med. Randi Stock Seehausen (Altmark) 14. Dezember Dr. med. Christine Böhme Wernigerode 15. Dezember Dr. med. Hans-Jürgen Neumann Magdeburg 17. Dezember Dr. med. Uwe Leipold-Büttner Sülzetal 19. Dezember Dr. med. Ilse-Dore Fleischer Südharz 20. Dezember SR Dr. med. Ingrid Kleinschmidt Wernigerode 20. Dezember Dr. med. Helga Hirsch Bad Kösen 20. Dezember Dr. med. Gerhild Lück Lutherstadt Wittenberg 21. Dezember Dr. med. Erika Bergander Kabelsketal 22. Dezember Jürgen Maaz Dessau-Roßlau Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 71

24. Dezember Dr. med. Sigrun Noack Südharz 27. Dezember Dr. med. Ingrid Berthold Halle (Saale) 27. Dezember Dr. med. Hans Wichert Schönebeck (Elbe) 27. Dezember Sieglind Rosenkranz Köthen (Anhalt) 27. Dezember OMR Prof. Dr. sc. med. Dieter Stremmel Sangerhausen 29. Dezember Dr. med. Barbara Kloeppel Naumburg (Saale) 30. Dezember Dr. med. Karin Pönitz Hecklingen 31. Dezember MR Dr. med. Peter Schulze Sangerhausen 31. Dezember Gerlinde Junge Halberstadt 75. Geburtstag 02. Dezember Dr. med. Marianne Bethlehem Wolfen 02. Dezember Mechthild Kühlwetter Dessau-Roßlau 03. Dezember Irmgard Petermann Halle (Saale) 03. Dezember Prof. Dr. med. habil. Wolfgang Brömme Halle (Saale) 06. Dezember SR Erhard Teubner Magdeburg 20. Dezember Dr. med. Thea Mucke Dessau-Roßlau 24. Dezember Hans-Jürgen Hildebrandt Dessau-Roßlau 30. Dezember Dr. med. Guenter Voigt Lutherstadt Eisleben 30. Dezember Reinhild Fritsche Nienburg (Saale) 83. Geburtstag 26. Dezember Prof. Dr. med. habil. Peter Heinrich Magdeburg 85. Geburtstag 21. Dezember Christa Blech Halle (Saale) 86. Geburtstag 29. Dezember SR Dr. med. Charlotte Engelmann Halle (Saale) 88. Geburtstag 21. Dezember Prof. Dr. med. habil. Eberhard Sander Halle (Saale) 90. Geburtstag 03. Dezember OMR Dr. med. Johannes Rohde Halle (Saale) 93. Geburtstag 21. Dezember MR Dr. med. Maximilian Winter Friedrichsbrunn 94. Geburtstag 26. Dezember Dr. med. Rolf Kiehne Wolmirstedt 80. Geburtstag 26. Dezember MR Dr. med. Udo Steiniger Zörnigall 31. Dezember SR Dr. med. Eva Schuhmannova Haldensleben 82. Geburtstag 26. Dezember Dr. med. Claus Karnop Magdeburg Wir wünschen Ihnen Gesundheit und viel Freude auf Ihrem weiteren Lebensweg. Ihre Ärzteblatt-Redaktion Sollten Sie mit der Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht einverstanden sein, so bitten wir Sie, dies rechtzeitig der Ärztekammer bekanntzugeben. 72 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Dermatologe sucht Hautarztpraxis zur Übernahme in Halle/Saale oder Saalekreis. Zuschriften bitte unter Chiffre-Nr. 303 an die Agentur Müller Marketing GmbH (Anzeigenannahme/-verwaltung) Dürerstr. 2, 39112 Magdeburg ALLGEMEINARZTPRAXIS im Raum POTSDAM mit Akupunktur (sehr gute Verkehrsanbindung) sucht Kollegen/-in für Mitarbeit in Teilzeit/stundenweise oder Vertretungen/KV-Dienste, gern auch pensioniert oder WB-Assistent/-in (halbtags) Tel. 033205-54370, E-Mail: jasmin1@email.de Fachärztliche Gutachter gesucht. Arbeiten Sie mit beim Marktführer in der Beratung der PKV, werden Sie Gutachter der IMB Consult. Wir suchen Untersuchungs- und Aktenlagengutachter aus Medizin und Zahnmedizin. Promotion und Facharztanerkennung erforderlich. Strikte Termineinhaltung, PC- Kenntnisse, soz.med. Erfahrung unabdingbar. weitere Info: www.imb-consult.de Die AMEOS Gruppe gehört als innovativer und wachstumsstarker Gesundheitsdienstleister zu den führenden Unternehmen ihrer Art im deutschsprachigen Raum. An 37 Standorten werden in den Kranken-, Pflege- und Eingliederungshäusern mit fast 4.900 Betten/Plätzen und über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen erbracht. Das AMEOS Klinikum Haldensleben (190 Betten und 17 Tagesplätze) blickt auf eine lange bewährte Tradltion psychiatrischer und neurologischer Behandlungsverfahren zurück. Durch eine Vielzahl von Veränderungsmaßnahmen insbesondere in den letzten Jahren konnte es auf die zukünftigen Anforderungen des Gesundheitsmarktes vorbereitet werden. Heute verfügt es über sechs Funktionsbereiche: Akutpsychiatrie, Psychotherapie, Gerontopsychiatrie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Tagesklinik. Das AMEOS Klinikum Haldensleben sucht als Ergänzung des ärztlichen Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Facharzt- /ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt- /ärztin für Psychiatrie und eine/n Facharzt- /ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie Ihre Aufgaben stationäre Versorgung der Bevölkerung der Stadt Haldensleben und des Landkreises Börde Sie sind eingebunden in die organisatorischen Strukturen des Klinikums Ihr Profil abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt- /ärztin für Psychiatrie Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten und deren Angehörigen ideenreiche und engagierte Beteiligung an der Weiterentwicklung des Klinikums ist erwünscht Sie sind motiviert, aufgeschlossen und teamfähig selbständiges Handeln in der Strukturierung und Organisation von Arbeitsabläufen sowie Innovations- und Verantwortungsbereitschaft wird vorausgesetzt Wir bieten ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet mit Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten die Möglichkeit in einem engagierten multiprofessionellen Team zu arbeiten familienfreundliche Arbeitszeitmodelle sehr gute Arbeitsbedingungen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten leistungsgerechte Vergütung Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit Detaillierte Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Ärztliche Direktorin Frau Dr. med. G. Kondratjuk unter Tel. 03941-47 52 06. Senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an: AMEOS Klinikum Haldensleben - Frau Christiane Gunkel Kiefernholzstraße 4 - D-39340 Haldensleben Tel. +49 (0)3904 475-229 - cgun.verw@haldensleben.ameos.de www.ameos.eu Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 73

Tagesklinik an der Sternbrücke Abhängigkeitserkrankungen und psychosomatische Störungen Information, Beratung, Behandlung und Nachsorge bei Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigen und Patienten mit Essstörungen, Spielsucht und anderen nichtstoffgebundenen Süchten, weiterhin bei posttraumatischen Belastungsstörungen, Angst- und Panikerkrankungen - individuelle Angebote für Privatversicherte - Entspannungskurse (PMR) - Managementschulung zur betrieblichen Suchtkrankenhilfe - Beratung von alkoholauffälligen Kraftfahrern - Therapieforschung Planckstraße 4-5. 39104 Magdeburg Telefon (0391) 5 65 66-0. Fax (0391) 5 65 66 20 www.suchttagesklinik.de. E-Mail: webmaster@tagesklinik-dr-kielstein.de Nun auch in Sachsen-Anhalt - Coachingangebot in Friedensau! Beratung ohne Ratschlag Sie leiden unter berufsbedingten Belastungen wie Zeitdruck, Stress, Schuldgefühlen, Konkurrenzdruck, Burnout- Symptomatik, Partnerschaftsproblemen, Suchtgefährdungen? Super[-]Visionen bietet der systemische Coachingansatz für Ärztinnen und Ärzte - Lösungs- und zielorientiert - Ressourcenzentriert - Kurzzeitberatung oder kontinuierliche Begleitung Prof. Dr.phil. Dr.rer.medic. Silvia Hedenigg Medizinsoziologin und systemischer Coach (GST) www.hedenigg.de; systemic.wave@hedenigg.de Tel: 0176 24701036 Wir sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zu deren Verbund neben der gesetzlichen Rentenversicherung die Renten-Zusatzversicherung, die Minijob-Zentrale und die Kranken- und Pflegeversicherung gehören. Durch die enge Vernetzung der Leistungsbereiche stehen wir unseren Versicherten als moderner kunden- und leistungsorientierter Partner zur Seite. Als einer der größten Sozialversicherungsträger betreuen wir bundesweit rund 5,2 Millionen Versicherte und bieten im Rahmen des einzigartigen eigenen medizinischen Netzes ein umfassendes Leistungsspektrum. Mit einem eigenständigen Sozialmedizinischen Dienst (SMD) an 28 Standorten im gesamten Bundesgebiet, ausgestattet mit modernster Medizintechnik verschiedenster Art, garantieren wir eine hochqualifizierte Betreuung der Versicherten. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung unserer Sozialmedizinischen Dienststellen in: Halle eine/n Ärztin/Arzt insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie oder Allgemeinmedizin gegebenenfalls auch ohne Facharztabschluss Ansprechpartner: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Sozialmedizinischer Dienst, Frau Ltd. Ärztin Dr. Moser, Kirchnerstraße 1, 06112 Halle (Telefon: 0345 2253-369). Nähere Einzelheiten zur Dienststelle erfahren Sie unter www.kbs.de/smd-halle. Magdeburg eine/n Ärztin/Arzt insbesondere in den Fachgebieten Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie oder Allgemeinmedizin gegebenenfalls auch ohne Facharzt abschluss Ansprechpartner: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Sozialmedizinischer Dienst, Frau Ltd. Ärztin Dr. Höfs, Am Alten Theater 6 City-Carre, 39104 Magdeburg (Telefon: 0391 73708-69). Nähere Einzelheiten zur Dienststelle erfahren Sie unter www.kbs.de/smd-magdeburg. Ihre Aufgaben Sozialmedizinische Funktionsdiagnostik und ärztliche Begutachtungen (medizinische und berufliche Rehabilitation, Rentenbegutachtungen, Begutachtungen für die Kranken- und Pflegeversicherung) Beratung in vielseitigen medizinischen Fragestellungen z. B. zu Heilund Hilfsmittelverordnungen Ihr Profil Wir bieten Sie verfügen über die Voraussetzungen in einem der oben genannten Bereiche. Wünschenswert wäre einschlägige Berufserfahrung und Freude an der Arbeit im Team, sozialmedizinische Kenntnisse sind von Vorteil. Sie sind teamorientiert und besitzen eine erforderliche Sozialkompetenz. eine moderne diagnostische Ausstattung (siehe einzelne Internet - auftritte) eine unbefristete Beschäftigung; Aufteilungen in Teilzeitstellen sind grundsätzlich möglich ein gutes, kollegiales Betriebsklima im interdisziplinären Ärzteteam eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TV-Ärzte-SMD/DRV KBS (einem Tarifvertrag mit dem Marburger Bund) die Möglichkeit, im Rahmen persönlicher, kollegialer Zuwendung vielfältige Weiterbildungen (z. B. Zusatzbezeichnung Sozialmedizin ) zu erwerben die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden eine attraktive Arbeitszeitgestaltung ohne Nacht- und Wochenend - dienste die Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie; wir werden bereits seit 2005 mit dem audit berufundfamilie erfolgreich zertifiziert Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verfolgt aktiv das Ziel der beruflichen Förderung von Frauen und fordert deshalb qualifizierte Frauen auf sich zu bewerben. Behinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Haben wir Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns. Für Rückfragen steht Ihnen neben den o. g. Leitenden Ärztinnen auch Herr Mermann (0234 304-53100), Dezernat V.3 Sozialmedizinischer Dienst, zur Verfügung. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Beschäftigungsnachweise) bitten wir an die angegebenen Adressen der Sozialmedizinischen Dienststellen zu richten. 74 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Verstärkung für unser Ärztliches Team gesucht Wir suchen für unsere internistische Praxis mit kardiologisch-angiologischem Schwerpunkt eine/n Arzt/Ärztin für Innere Medizin/Allgemeinmedizin, und/oder mit Schwerpunktbezeichnung Angiologie/ Kardiologie auf Angestelltenbasis, auch gern in Teilzeit. Sehr gute Einarbeitung, exzellente apparative Ausstattung, moderne Praxisräume, supernettes Team. Weiterbildung Phlebologie möglich. Dr. med. Sabine Raulin MVZ Dres. Raulin und fachärztliche Kollegen Schwerpunktpraxis für Herz- und Gefäßkrankheiten, Innere Medizin Kaiserstr. 104, 76133 Karlsruhe Leipziger Allgemeinärztin sucht ab Januar 2011 für Elternzeit ärztliche Unterstützung (Vertretung/Sicherstellungsassistenz). Dauer, Arbeitszeit, Vergütung etc. nach Absprache. Fon: 0151-56947177, Mail: Dr.M.Staude@gmx.de Landkreis Saalekreis Der Landrat Im Gesundheitsamt des Saalekreises sind zum schnellstmöglichen Zeitpunkt folgende Vollzeitstellen zu besetzen: SGL des Sozialpsychiatrischen Dienstes Facharzt/-ärztin Psychiatrie Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung des Sachgebietes, ärztliche Tätigkeiten, die Beratung und Betreuung von geistig und psychisch Kranken, Behinderten, Suizid- und Sozialgefährdeten, Personen, die von psychosozialen Problemen bedroht werden sowie Angehörigen und Bezugspersonen dieser Gruppen; Erstellung von ärztlichen Begutachtungen und Stellungnahmen nach dem SGB IX, SGB XI, Asylbewerberleistungsgesetz und Betreuungsgesetz; Beteiligung bei Schutzmaßnahmen entsprechend PsychKG als Begutachter; Zuführung und Vermittlung weiterführender Maßnahmen. Voraussetzung ist die abgeschlossene Ausbildung als Facharzt/-ärztin für Psychiatrie. Die Bewerberin/Der Bewerber sollte neben fachlicher Kompetenz auch ein hohes persönliches Engagement, überdurchschnittliche Belastbarkeit, Personalführungskompetenz sowie Teamfähigkeit vorweisen können. Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Entgeltzahlung erfolgt nach den tarifrechtlichen Bestimmungen des TVöD. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Kinder- und Jugendarzt/-ärztin Das Aufgabengebiet umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Einschulungs-, Reihen- und Vorsorgeuntersuchungen im Vorschul- und Schulalter, Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Schulabgänger, Beratungen zur altersgerechten Entwicklung, Begutachtung von Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlichen Auffälligkeiten und gegebenenfalls Koordinierung von Maßnahmen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung, wünschenswert ist eine fachärztliche Qualifi kation (Facharzt/-ärztin für Pädiatrie, Allgemeinmedizin oder gleichwertige Berufserfahrung bzw. ist die Bereitschaft zur Einarbeitung in das Fachgebiet erforderlich). Die Bewerberin/Der Bewerber sollte die Fähigkeit zur Teamarbeit sowie eine selbstständige und flexible Arbeitsweise vorweisen können. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Entgeltzahlung erfolgt nach den tarifrechtlichen Bestimmungen des TVöD. Nähere Informationen zu beiden Planstellen fi nden Sie im Internet unter www.saalekreis.de. Orthopädische Praxis in Magdeburg 2011 abzugeben. Zuschriften bitte unter Chiffre-Nr. 287 an die Agentur Müller Marketing GmbH (Anzeigenannahme/-verwaltung) Dürerstr. 2, 39112 Magdeburg Hausärztliche Praxis in Flechtingen sucht FA/FÄ für Allgemeinmedizin od. Hausärztl. Internist od. auch Weiterbildungsassistenten zur Anstellung für langfristige Zusammenarbeit (auch Teilzeit). Späterer Einstieg möglich. Zuschriften bitte unter Chiffre-Nr. 304 an die Agentur Müller Marketing GmbH (Anzeigenannahme/-verwaltung) Dürerstr. 2, 39112 Magdeburg ZU VERMIETEN Besichtigungstermine nach tel. Vereinbarung mit Herrn Karsten Horney 01577-2536501 Pechauer Str. 03 in 39114 Magdeburg Mietpreis: 1.500,00 Kalt Grundfläche: ca. 300 m² Lage: Nähe Pfeiffersche Stiftung Parkmöglichkeiten: vor dem Haus ALTERNATIVE ZU KLINIK UND PRAXIS Das Institut für medizinische Begutachtung Magdeburg, eine privatrechtliche Einrichtung für versicherungs- und sozialmedizinische Beurteilungen, sucht zur Verstärkung des Teams ÄRZTIN/ARZT FÜR CHIRURGIE/ UNFALLCHIRURGIE/ORTHOPÄDIE mit solider Berufserfahrung und Interesse an der Beantwortung anspruchsvoller medizinischer Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Geboten wird eine selbständige und eigenverantwortliche Tätigkeit, ggf. in Teilzeit oder Jobsharing, zum 01.01.2011 oder später. Aussagekräftige Bewerbungen werden erbeten an: Dr. med. Helmut Springer, Institut für med. Begutachtung, Halberstädter Str. 125-127, 39112 Magdeburg, Tel. (0391) 6078588; dr.springer@gutachteninstitut.net Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 75

IN KANTINE GEFRÜHSTÜCKT ERSTE HILFE GELEISTET SAUBERE ZUKUNFT GESICHERT EINE AUFGABE, DIE SINN MACHT: BETRIEBSARZT (M/W) Jobnummer Q-P-701 Standort: Bitterfeld-Wolfen Mit diesem Job verändern Sie die Welt. Arbeiten Sie bei Q-Cells, einem weltweit führenden Unternehmen der Solarindustrie, an einer großen Vision: Saubere Energie für alle. Mit Sitz im Solar Valley in Bitterfeld-Wolfen (Wirtschaftsregion Halle-Leipzig) und derzeit 2200 Mitarbeitern machen wir die Photovoltaik zu einer der wichtigsten Energiequellen. Q-Cells ist bestrebt eine nachhaltige Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz eine übergeordnete Rolle spielen. Wir wollen die Vision Gesunde Mitarbeiter in einem gesundem Unternehmen realisieren. Mit einem eigenständigen arbeitsmedizinischen Dienst am Standort, ausgestattet mit modernster Medizintechnik, garantieren wir eine hoch qualifizierte Betreuung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich Environment, Health & Safety einen engagierten BETRIEBSARZT (M/W). Ihre Aufgaben: Sie übernehmen die Aufgaben nach BGV A2 und ASiG / Sie beraten und unterstützen Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Prävention, einschließlich Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen / Sie führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, Beratungen, arbeitsmedizinische Begutachtungen zu speziellen Fragestellungen sowie reisemedizinische Beratungen durch / Sie sind zuständig für die Erstversorgung von Unfällen, Notfallversorgung in der Ambulanz und wirken bei der Organisation der Ersten Hilfe mit / Sie gestalten und führen das betriebliche Gesundheits- sowie Eingliederungsmanagement / im Rahmen der Q-Cells Academy führen Sie Schulungen durch und halten Vorträge Ihr Profil: Fachärztin/Facharzt für Arbeitsmedizin / Erfahrung in arbeitsmedizinischer Tätigkeit entsprechend ASiG / allgemein- und notfallmedizinische Erfahrung bzw. Qualifikation wünschenswert / reisemedizinische Kenntnisse / Interesse an psychosozialen Fragestellungen / ausgeprägte Kommunikationskompetenz und souveränes Auftreten / soziale Kompetenz, Motivation sowie Engagement Sie wollen mit uns Großes bewegen? Dann bewerben Sie sich bevorzugt online unter: www.q-cells.com/karriere Q-Cells SE, Human Resources / Recruiting OT Thalheim, Sonnenallee 17-21 06766 Bitterfeld-Wolfen Anzeigenschluss für das Februarheft des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt ist am 04. Januar 2010 76 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

Anzeigenaufträge für das Ärzteblatt Sachsen-Anhalt richten Sie bitte an Müller Marketing GmbH Dürerstraße 2, 39112 Magdeburg Tel.: 0391-5 32 32 27, Fax: 0391-5 32 32 33 E-Mail: anzeigen@aerzteblatt-sachsen-anhalt.de Frauenarztpraxis in Zentrumslage Magdeburg abzugeben Zuschriften bitte unter Chiffre-Nr. 302 an die Agentur Müller Marketing GmbH (Anzeigenannahme/-verwaltung) Dürerstr. 2, 39112 Magdeburg Die AMEOS Gruppe gehört als innovativer und wachstumsstarker Gesundheitsdienstleister zu den führenden Unternehmen ihrer Art im deutschsprachigen Raum. An 37 Standorten werden in den Kranken-, Pflege- und Eingliederungshäusern mit fast 4.900 Betten/Plätzen und über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen erbracht. Das AMEOS Klinikum Haldensleben (190 Betten und 17 Tagesplätze) blickt auf eine lange bewährte Tradltion psychiatrischer und neurologischer Behandlungsverfahren zurück. Durch eine Vielzahl von Veränderungsmaßnahmen insbesondere in den letzten Jahren konnte es auf die zukünftigen Anforderungen des Gesundheitsmarktes vorbereitet werden. Heute verfügt es über sechs Funktionsbereiche: Akutpsychiatrie, Psychotherapie, Gerontopsychiatrie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Tagesklinik. Das AMEOS Poliklinikum Haldensleben - Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sucht als Ergänzung des ärztlichen Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Facharzt- /ärztin für Psychiatrie Ihre Aufgaben ambulante Versorgung der Bevölkerung der Stadt Haldensleben und des Landkreises Börde Sie sind eingebunden in die organisatorischen Strukturen des Klinikums Sie arbeiten in einem modernen Umfeld in einer zukunftsweisenden Einrichtung, deren Weiterentwicklung mit Ihnen gestaltet werden soll Ihr Profil abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt für Psychiatrie idealerweise bereits Berufserfahrung in einer Vertragspraxis, aber nicht Bedingung Begeisterung für die ambulante Medizin Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten und deren Angehörigen ideenreiche und engagierte Beteiligung an der Weiterentwicklung des MVZ ist erwünscht Sie sind motiviert, aufgeschlossen und teamfähig selbständiges Handeln in der Strukturierung und Organisation von Arbeitsabläufen sowie Innovations- und Verantwortungsbereitschaft wird vorausgesetzt Wir bieten familienfreundliche Arbeitszeitmodelle ein modern ausgestattetes MVZ Minimierung des wirtschaftlichen Risikos durch Festanstellung sehr gute Arbeitsbedingungen mit einem engagierten Team abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten leistungsgerechte Vergütung Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit Detaillierte Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Ärztliche Direktorin Frau Dr. med. G. Kondratjuk unter Tel. 03941-47 52 06. Senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an: AMEOS Klinikum Haldensleben - Frau Christiane Gunkel Kiefernholzstraße 4 - D-39340 Haldensleben Tel. +49 (0)3904 475-229 - cgun.verw@haldensleben.ameos.de www.ameos.eu Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 77

Impressum Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Herausgeber: Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon (03 91) 60 54-6 Telefax (03 91) 60 54-7000 E-Mail: info@aeksa.de Redaktion: Engelhardt, H. Friebel, H., Dr. - Chefredakteur (v. i. S. P.) Lögler, H. (verantwortlich f. d. Fortbildungsteil) Reinecke, J. Wagner, C. Redaktionsbeirat: Bosselmann, H.-P., Dr. Brandstädter, W., Prof. Dr. Krause, W.-R., Dr. Schöning, R., Dr. Anschrift der Redaktion: Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon (03 91) 6 05 4-78 00 Telefax (03 91) 6 05 4-78 50 E-Mail: redaktion@aeksa.de, wagner@aerzteblatt-sachsen-anhalt.de, engelhardt@aerzteblatt-sachsen-anhalt.de Anzeigenannahme und -verwaltung Müller Marketing GmbH - Agentur für Marketing und Kommunikation Dürerstraße 2 39112 Magdeburg Telefon (03 91) 5 32 32 27 Telefax (03 91) 5 32 32 33 Anzeigenleitung: Petra Lesche z. Z. Anzeigenpreisliste Nr.08 vom 01.01.2009 E-Mail: anzeigen@aerzteblatt-sachsen-anhalt.de Herstellung: dreihochdrei - Agentur für Mediendesign Dürerstraße 2 39112 Magdeburg Telefon (03 91) 5 32 32 32 Telefax (03 91) 5 32 32 33 Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Redaktion zu richten. Für drucktechnische Fehler kann die Redaktion keine Ver antwortung übernehmen. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.,für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung über nommen. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Die Redaktion behält sich Änderungen redak tioneller Art vor. Für den Inhalt namentlich gekennzeichneter Beiträge sind allein die Autoren verantwortlich. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers statthaft. Anzeigen und Fremdbeilagen stellen ausschließlich die Meinung der dort erkennbaren Auftraggeber dar. Die Zeitschrift erscheint monatlich, jeweils zum 1. des Monats. Bezugsgebühr jährlich 48,00, ermäßigter Preis für Studenten 36,00; Einzelpreis 4,00. Bestellungen werden von der Redaktion entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Diese Zeitschrift wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. ISSN 0938-9261 78 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12

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Anhaltisches Theater Dessau 23.12.2010 18:00 Uhr: Weihnachtliches Konzert 24.12.2010 10:30 Uhr: Die Feuerrote Blume 25.12.2010 17:00 Uhr: Der Widerspenstigen Zähmung 19:30 Uhr: Die Drei von der Tankstelle 26.12.2010 15:00 Uhr: Hirsch Heinrich 17:00 Uhr: Ein Maskenball (Un ballo in maschera) 29.12.2010 19:30 Uhr: Mein wildes Herz in deine Ruh 31.12.2010 15:00 Uhr: Die Fledermaus 20:00 Uhr: Die Fledermaus 20:00 Uhr: Die Drei von der Tankstelle Landesbühne Sachsen-Anhalt Lutherstadt Eisleben 25.12.2010 19:30 Uhr: Cash - Komödie von Michael Cooney 26.12.2010 15:00 Uhr: Die verzauberten Brüder 19:30 Uhr: Der Messias 27.12.2010 19:30 Uhr: Der Messias 28.12.2010 15:00 Uhr: Die verzauberten Brüder 29.12.2010 15:00 Uhr: Alice im Wunderland 19:30 Uhr: Rotkäppchen-Report oder Suche nach Märchenprinzen 31.12.2010 16:00 Uhr: Silvesterkonzert 2010 - Brandenburgisches Konzertorchester 20:00 Uhr: Die 39 Stufen Nordharzer Städtebundtheater 24.12.2010 11:00 Uhr: Die Schneekönigin - Lesung Kammerbühne Halberstadt 11:00 Uhr: Der kleine Lord - Lesung Neue Bühne Quedlinburg 25.12.2010 19:30 Uhr: Hoffmanns Erzählungen Großes Haus Halberstadt 19:30 Uhr: Dornröschen Großes Haus Quedlinburg 26.12.2010 18:00 Uhr: Dornröschen Großes Haus Halberstadt 18:00 Uhr: Hänsel und Gretel Großes Haus Quedlinburg 19:30 Uhr: Harrys Christmas Wipertihof Quedlinburg 28.12.2010 19:30 Uhr: Kaspar Hauser Kammerbühne Halberstadt 29.12.2010 19:30 Uhr: Wunder gibt es immer wieder Neue Bühne Quedlinburg 30.12.2010 19:30 Uhr: Troika Neue Bühne Quedlinburg 19:30 Uhr: Ein Himmel voller Geigen! Großes Haus Halberstadt 31.12.2010 15:00 Uhr: Der Vetter aus Dingsda Großes Haus Halberstadt 15:00 Uhr: Der kleine Horrorladen Großes Haus Quedlinburg 19:00 Uhr: Der Vetter aus Dingsda Großes Haus Halberstadt 19:00 Uhr: Troika Kammerbühne Halberstadt 19:00 Uhr: Der kleine Horrorladen Großes Haus Quedlinburg 80 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 12 Opernhaus Halle 25.12.2010 19:00 Uhr: La Bohème 26.12.2010 15:00 Uhr: Der Nussknacker - Eine Weihnachtsgeschichte 18:00 Uhr: Du musst die Männer schlecht behandeln... 18:30 Uhr: Der Nussknacker - Eine Weihnachtsgeschichte 27.12.2010 19:30 Uhr: Don Giovanni 28.12.2010 19:30 Uhr: Anatevka 29.12.2010 19:30 Uhr: Die Schöne und das Biest 30.12.2010 19:30 Uhr: Edgar Allen Poe, Uraufführung 31.12.2010 15:00 Uhr: Die Blume von Hawaii 19:00 Uhr: Die Blume von Hawaii Theater der Altmark Stendal 24.12.2010 10:30 Uhr: Frau Holle 25.12.2010 15:00 Uhr: Frau Holle 19:30 Uhr: Männer, die trotzdem lieben 26.12.2010 16:00 Uhr: Frau Holle 17:00 Uhr: Anatevka 28.12.2010 19:30 Uhr: Der Nussknacker 29.12.2010 19:30 Uhr: I love you, you're perfect, now change 30.12.2010 19:30 Uhr: I love you, you're perfect, now change 31.12.2010 19:30 Uhr: Anatevka