Betreuungsvertrag für die Kindertagespflege Südstadtkind

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Betreuungsvertrag für die Kindertagespflege Südstadtkind zwischen Name(n) Straße PLZ/Ort Mutter Privat Mobil Dienstlich Vater Privat Mobil Dienstlich Email nachfolgend Sorgeberechtigte genannt, und Name(n) Tabea Claus Straße Am Südbahnhof 44 PLZ/Ort 30171 Hannover Tel xxxxxxxxxxxxxxxxxx nachfolgend Tagespflegeperson genannt 1/9

1 Beginn und Umfang der Betreuung 1. Die Tagespflegeperson übernimmt die Betreuung für das Kind, geb. am. Die Sorgeberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Großtagespflege Südstadtkind die Betreuung im Vertretungsfall auch von Nina Schlupp übernommen werden darf. 2. Das Betreuungsverhältnis beginnt am. Die Betreuung erfolgt in gewerblichen Räumlichkeiten am Südbahnhof 44 in 30171 Hannover. 3. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind Stunden pro Woche im Rahmen folgender Öffnungszeiten zu betreuen: Montag - Freitag: 07:30 15:30. 4. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, das Kind pünktlich zu den vereinbarten Zeiten zu bringen und abzuholen. Nach Absprache kann das Kind auch vom Spielplatz abgeholt werden. 5. Beide Seiten verpflichten sich im Interesse des Kindes zur Einhaltung einer Eingewöhnungszeit. Diese dauert in der Regel 2 Wochen, ist jedoch von Kind zu Kind individuell und somit nicht fest planbar. Die Eingewöhnungsphase beginnt am. 2 Betreuungspersonen Die in der Großtagespflege Südstadtkind tätigen Betreuungspersonen verpflichten sich, stets zum Wohle der Kinder zu entscheiden. Sie haben die Pflicht, alle in der Großtagespflegestelle zu betreuenden Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu fördern. 3 Leistungen 1. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, die Betreuung des Kindes vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Abholung nach Maßgabe des 2 sicherzustellen. 2. Das Kind erhält jederzeit Wasser oder Tee sowie Obst und Gemüse zwischen den Mahlzeiten. 3. Das Mittagessen wird durch einen Cateringdienst geliefert. 4 Kostenbeitrag 1. Für die Betreuung und Verpflegung des Kindes entrichten die Erziehungsberechtigten einen Kostenbeitrag an die Stadt Hannover. Die Höhe des Elternbeitrags ist von der finanziellen und familiären Situation abhängig und wird von der Stadt Hannover einseitig festgelegt. Die derzeit gültige Kostenbeitragstabelle findet sich im Anhang dieses Vertrags. Höhe und Änderungen der Elternbeiträge sind nicht Bestandteil vorliegender Vereinbarung. 2. Für ihre Betreuungsleistung erhält die Tagespflegeperson Pflegegeld von der Stadt Hannover. Hierzu ist von den Eltern ein Antrag auf Förderung von Kindertagespflege bei der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Jugend und Familie) stellen. Solange die [v13.001] 2/9

Tagespflegeperson aus durch sie nicht zu vertretende Umständen kein Pflegegeld erhält, wird eine monatliche Betreuungspauschale in Höhe von vereinbart. 3. Soweit das Pflegegeld durch die Stadt Hannover rückwirkend gezahlt wird, erstattet die Tagespflegeperson die entsprechenden Zahlungen. Kontoinhaber: Bankinstitut: IBAN: BIC: 5 Vertretungsregelung 1. Die Großtagespflegestelle schließt an 25 Tagen im Jahr. Die Schließzeiten werden bis Ende des Vorjahres bekannt gegeben. 2. Im Krankheitsfall sorgt die Tagespflegeperson für eine Vertretung durch eine geeignete Betreuungsperson, sofern es auch bei kurzfristiger Krankheit möglich ist jemanden zu organisieren. Sollte dieses nicht möglich sein ist die Betreuung bei Krankheit der Tagespflegeperson nicht garantiert. 3. Sollte die Vertretungsperson gleichzeitig erkranken, bemüht sich die Tagespflegeperson um Ersatz, ohne dass die Vertretung in diesem Fall garantiert werden kann. 6 Versicherungsschutz und Haftung 1. Die Tagespflegeperson bestätigt, dass sie sowohl über eine Unfall- als auch über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. 7 Anzahl der betreuten Kinder 1. Die Tagespflegeperson betreut insgesamt bis zu acht Kinder im Alter von acht Monaten bis drei Jahren und bis zu fünf Kinder gleichzeitig. 2. In der Großtagespflegestelle werden bis zu 14 Kinder betreut, davon maximal zehn Kinder gleichzeitig. 8 Arztbesuche und Erkrankungen 1. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche des Kindes veranlassen in der Regel die Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson soll über die für ihre Arbeit erheblichen Ergebnisse der Arztbesuche informiert werden. Des Weiteren verpflichten sich die Sorgeberechtigten, der Tagespflegeperson chronische und akute Krankheiten sowie Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes unverzüglich mitzuteilen (siehe Anhang 1). 2. Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson in einer gesonderten schriftlichen Erklärung, in Notfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen (siehe Vollmacht). Sie überlassen der Tagespflegeperson des Weiteren eine Kopie des Impfpasses und der Versichertenkarte. Bei besonderen Vorkommnissen wie einer ernstlichen Erkrankung oder einem Unfall des Kindes sind die Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. [v13.001] 3/9

Sind die Sorgeberechtigten nicht erreichbar, ist eine der folgenden Person zu benachrichtigen: Name:... Tel.... Mobil... Name:... Tel.... Mobil... 3. Das Tagespflegekind ist krankenversichert über Sorgeberechtigte/r... Krankenversicherung:. Vers.-Nr.: 4. Bei einer Erkrankung des Kindes verpflichten sich die Sorgeberechtigten, der Tagespflegeperson unverzüglich Bescheid zu geben. Wenn die Unterbringung bei der Tagespflegeperson nicht möglich ist (Ansteckungsgefahr für andere Kinder, aufwändige Pflege), ist es Aufgabe der Sorgeberechtigten, für das Kind zu sorgen. 5. Bei ansteckenden Krankheiten muss vor Wiederaufnahme der Betreuung ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei Fiebererkrankungen muss das Kind vor Wiederaufnahme der Betreuung 48 Stunden fieberfrei sein. Bei Durchfallerkrankungen muss grundsätzlich vom Norovirus ausgegangen werden, weswegen auch hier eine durchfallfreie Zeit von 24 Stunden zwingend erforderlich ist. 6. Die Tagespflegepersonen sind dazu berechtigt, die Eltern jederzeit um Abholung zu bitten, sollte das Kind Anzeichen von Unwohlsein vorweisen. Hierzu muss nicht zwingend Fieber oder Brech-Durchfall vorliegen. 9 Schweigepflicht Sorgeberechtigte und Tagespflegeperson verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des Anderen betreffen und ihrer Natur nach Geheimhaltung verlangen, gegenüber Außenstehenden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses 10 Beendigung des Vertragsverhältnisses 1. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt werden. Eine Beendigung dieses Vertragsverhältnisses ist vor Beginn der Eingewöhnung nicht möglich. 2. Die Kündigung des unbefristeten Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. 3. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe für die Sorgeberechtigten sind z.b.: Vernachlässigung und/oder Gefährdung des zu betreuenden Kindes in seinem geistigen, seelischen und leiblichen Wohlergehen [v13.001] 4/9

Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages Verletzung der Vertrauensbasis zwischen Betreuungsperson und Eltern Wichtige Gründe für die Tagespflegeperson sind z.b.: Eine Krankheit, welche die weitere Erfüllung des Vertrages unmöglich macht. Wesentliche Verstöße gegen diesen Vertrag. Betriebsschädigende Handlungen ( z.b. üble Nachrede, Verleumdung...) Verletzung der Vertrauensbasis zwischen Betreuungsperson und Eltern 11 Zusätzliche Vereinbarungen Die Sorgeberechtigten sind grundsätzlich damit einverstanden, dass die Tagespflegeperson: mit dem Kind öffentliche Spiel- und Abenteuerspielplätze besucht mit Bescheid mit dem Kind Ausflüge unternimmt 12 Änderungen der Vereinbarung 1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. 13 Datenschutz und Datenverwendung Die Unterzeichner erteilen hiermit die Erlaubnis zur Speicherung und Verarbeitung der zum Zweck der Abwicklung erhobenen Daten durch den Kooperationspartner der Tagespflegeperson. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.... Ort, Datum... Unterschrift/en des/der Sorgeberechtigten... Unterschrift Tabea Claus als Vertragspartnerin Unterschrift Nina Schlupp [v13.001] 5/9

Vollmacht zur Veranlassung der ärztlichen Behandlung Hiermit bevollmächtige/n ich/wir Name des/der Sorgeberechtigten... wohnhaft...... als Sorgeberechtigte/r des Kindes/der Kinder..., geb. am......, geb. am... Frau/Herrn Name der Tagespflegeperson... wohnhaft...... in Notfällen eine möglichst rasche medizinische Behandlung des o.g. Kindes/der o.g. Kinder zu veranlassen.... Ort, Datum...... Unterschrift/en des/der Sorgeberechtigten [v13.001] 6/9

Anhang 1: Arztbesuche und Erkrankungen Kontaktdaten der regulären Primärversorger: Name und Anschrift des (Haus-/Kinder-)Arztes:...... Tel.... Name und Anschrift des Zahnarztes:...... Tel.... Chronische Krankheiten und/oder Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes: [v13.001] 7/9

Anhang 2: Abholung des Kindes Außer den Erziehungsberechtigten sind folgende Personen berechtigt, das Kind. ohne gesonderte Rücksprache abzuholen. Für die erste Abholung ist grundsätzlich der Personalausweis unabdingbar. 1. Person:. 2. Person:. 3. Person:. [v13.001] 8/9

Anhang 3: Kosten bei Betreuungsstunden, die über die Förderung der Landeshauptstadt Hannover hinaus gehen. Hiermit erkläre/n ich mir/ wir uns damit einverstanden, dass Betreuungsstunden, die über den im Förderbescheid genannten Stundenkontingent hinaus gehen, mit 15 / Stunde in Rechnung gestellt werden. Bei Verspätungen wird die komplette Stunde berechnet. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Unterschrift/en des/der Sorgeberechtigten [v13.001] 9/9