ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT FÜR FOTOGRAFEN, FOTOLABORS UND LICHTPAUSE- UND KOPIERANSTALTEN

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Transkript:

ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT FÜR FOTOGRAFEN, FOTOLABORS UND LICHTPAUSE- UND KOPIERANSTALTEN Allgemeine Firmendaten Firmenwortlaut Anschrift Telefon Fax Ansprechperson für die Behörde Angaben zur Betriebsanlage Branche Zweck der Betriebsanlage (Zutreffendes bitte ankreuzen) Fotografen, Fotolabors, Lichtpause- und Kopieranstalten Fotograf Fotolabor Lichtpause- und Kopieranstalt Sonstiges Anzahl der Beschäftigten Grund für die Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes Änderung einer bestehenden Anlage Neugenehmigung einer Anlage bestehende Betriebsanlage mit mehr als 20 Arbeitnehmern Aktualisierung eines bestehenden Abfallwirtschaftskonzeptes bei wesentlicher abfallrelevanter Änderung Fortschreibung aufgrund der 7-Jahres-Regelung oder auf freiwilliger Basis Verbesserungsauftrag durch Behörde Zutreffendes bitte ankreuzen Datum der Erstellung Konzeptersteller

Die Betriebsanlage besteht aus folgenden Räumen bzw. Bereichen (zb Büro 14 m²; Fotostudio 85 m²; Fotoentwicklung 14 m²; Kopierbereich 35 m² mit 6 Kopieranlagen; Plotterbereich 14 m², Papierlager - 10 m²; Lager für Fotochemikalien 4 m² ) laufende Pos.-Nr. Raum Bereich Funktion - wichtige Anlagen - Kapazität Größe [m²] 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 2

Überblick über die in der Betriebsanlage eingesetzten Einsatzstoffe und Hilfsstoffe Einsatzstoffe (zb Kopierpapier) Einsatzort(e) Menge [kg pro Jahr] Anmerkungen (zb Infos aus Sicherheitsdatenblatt) Hilfsstoffe (zb Reinigungsmittel, Putztücher) Einsatzort(e) Menge [kg pro Jahr] Anmerkungen (zb Infos aus Sicherheitsdatenblatt) 3

Anfallende Abfälle Hinweis: Führen Sie allfällige Ergänzungen bzw. Streichungen je nach Bedarf durch. Das aktuelle Abfallverzeichnis (PDF) ist unter www.edm.gv.at > Aktuelles Abfallverzeichnis abrufbar. g = gef. Abfall Bezeichnung gemäß Abfallverzeichnis Menge [kg pro Jahr] Anfallsort (Pos.-Nr. aus obiger Tabelle) Hinweise Anmerkungen Schlüsselnummer Übernehmer (Firmenname und Ort) 17201 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt 18702 Papier und Pappe, beschichtet verunreinigte aber nicht gefährliche Holzabfälle sind den SN 17218, 17211 oder 17212 zuzuordnen; mit gefährlichen Stoffen verunreinigte Holzabfälle fallen unter die SN17213 oder SN 17214 18703 Fotopapier 31434 verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen (zb Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) 31468 Weißglas (Verpackungsglas) 31469 Buntglas (Verpackungsglas) 35105 Eisenmetallemballagen und -behältnisse 35106 g Eisenmetallemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten 35304 Aluminium, Aluminiumfolien 35315 NE-Metallschrott, NE- Metallemballagen 4

g = gef. Abfall Bezeichnung gemäß Abfallverzeichnis Menge [kg pro Jahr] Anfallsort (Pos.-Nr. aus obiger Tabelle) Hinweise Anmerkungen Schlüsselnummer Übernehmer (Firmenname und Ort) 35323 g Nickel-Cadmium- Akkumulatoren 35324 g Knopfzellen 35326 g Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, Quecksilberdampflampen 35339 g Gasentladungslampen (zb Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren) 52707 g Fixierbäder 52715 g Bleichbäder 52723 g Entwicklerbäder 52725 g sonstige wässrige Konzentrate 55509 Druckfarbenreste, Kopiertoner Schwermetallfreie Toner 57115 Film- und Celluloidabfälle, Röntgenfilme 57118 Kunststoffemballagen und -behältnisse 57119 Kunststofffolien 57127 g Kunststoffemballagen und -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten (auch Tonercartridges mit gefährlichen Inhaltsstoffen) 5

g = gef. Abfall Bezeichnung gemäß Abfallverzeichnis Menge [kg pro Jahr] Anfallsort (Pos.-Nr. aus obiger Tabelle) Hinweise Anmerkungen Schlüsselnummer Übernehmer (Firmenname und Ort) 57129 sonstige ausgehärtete Kunststoffabfälle, Videokassetten, Magnetbänder, Tonbänder, Farbbänder (Carbonbänder), Tonercartridges ohne gefährliche Inhaltsstoffe 58107 Stoff- und Gewebereste, Altkleider 59305 g unsortierte oder gefährliche Laborabfälle und Chemikalienreste 59306 sortierte, nicht gefährliche Laborabfälle und Chemikalienreste 59803 g Druckgaspackungen (Spraydosen) mit Restinhalten 91101 Siedlungsabfälle und ähnliche Gewerbeabfälle 91401 Sperrmüll entleerte nicht mehr unter Druck stehende Druckgaspackungen sind der SN 35105 zuzuordnen 92103 Obst- und Gemüseabfälle, Blumen aus Garten- und Grünflächenbereich oder der Zubereitung von Nahrungsmitteln (Biotonne) 6

Abfalllogistik, Plan der Betriebsanlage und Abfallsammlung im Betrieb Legen Sie einen Gesamtplan der Betriebsanlage bei. Ordnen Sie die laufende Positionsnummer (siehe Tabelle Seite 2) den entsprechenden Bereichen bzw. Räumen zu. Tragen Sie die für die Abfallsammlung vorgesehenen bzw. verwendeten Behälter in den Plan der Betriebsanlage ein. Geben Sie in einer Tabelle die Abfallart, Behälter, Behältervolumen und Entsorgungsintervall an. Beschreiben Sie kurz die betriebsinterne Abfalllogistik. Abfallart Behälterart Anzahl und Behältervolumen Entsorgungsintervall im Bereich/Raum Anmerkung Beispiele Restmüll Metall- Abfalltonne leere Spraydosen Kunststoff- Abfalltonne 2 Stk./110 l wöchentlich / jeder Bereich 1 Stk./10 l bei Bedarf / Kopierbereich (Pos. 4) 7

Liste der Übernehmer von Abfällen Hinweis: Prüfen Sie den Berechtigungsumfang des übernehmenden Abfallsammler bzw. behandlers regelmäßig unter Abfrage auf www.edm.gv.at > Suchen und Auswerten und weiter in der Rubrik Abfall-Sammler/-Behandler unter Suche nach Registrierten. Erlaubnisfreie Sammler (gemäß 24a Abs. 2 AWG) werden über das EDM-Portal nicht erfasst. Diese dürfen Abfälle von Produkten, die sie erwerbsmäßig abgeben, zur Weitergabe an einen befugten Abfallsammler bzw. behandler ohne Erlaubnis sammeln. Weiters ist es aus Haftungsgründen erforderlich dem Übernehmer einen expliziten Auftrag zur umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung zu geben. Die Rechtsgrundlage dafür sind 15 Abs. 5a und 5b AWG. Firma Kontaktdaten Identifikationsnummer des Abfallsammlers bzw. -behandlers 8

Organisatorisches und betriebliche Abfallvermeidung Wer ist im Betrieb für die Abfallwirtschaft verantwortlich? (Hinweis: Ein Abfallbeauftragter ist in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer zu bestellen ( 11 AWG). Meldung an die BH/Magistrat siehe Infoseite Abfallwirtschaft im Betrieb) Wo werden die Aufzeichnungen für nicht gefährliche Abfälle aufbewahrt? (Hinweis: Aufzeichnungen sind getrennt nach Abfallart mit Angabe der Menge, Übernehmer, Datum der Übergabe und Bezugszeitraum des Abfallanfalls zu führen. Abfallaufzeichnungen sind generell getrennt von der übrigen Buchhaltung zu halten und 7 Jahre aufzubewahren!) Wo werden die Begleitscheine für gefährliche Abfälle aufbewahrt? (Hinweis: Weitere Informationen siehe Abfallnachweisverordnung.) Welche Identifikationsnummer wurde dem Betrieb vom Landeshauptmann zugeteilt? (Hinweis: Die Meldung gemäß 20 AWG für Abfall(erst)erzeuger von gefährlichen Abfällen ist über www.edm.gv.at > Registrierung an das elektronische Register abzugeben. Siehe auch Infoseite Abfallwirtschaft im Betrieb ) 9

Welche organisatorischen Vorkehrungen werden getroffen, damit die Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz 2002 erfüllt werden? (Hinweis: Beachten Sie die rechtlichen Vorgaben aus zb Verpackungsverordnung, Elektroaltgeräteverordnung, Batterienverordnung.Geben Sie eine kurze Beschreibung der Maßnahmen zb Teilnahme an Sammel- und Verwertungssystem, Erhebung der Entgelte, Einhaltung von Rücknahmeverpflichtungen, Meldepflichten an Register, Abfalltrennung an.) Welche Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Abfallvermeidung erfolgen im Betrieb? Ort, Datum firmenmäßige Zeichnung Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Burgenland Tel. Nr.: 05 90 907-3111, Kärnten Tel. Nr.: 05 90 904-741, Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-16301, Oberösterreich Tel. Nr.: 05 90 909, Salzburg Tel. Nr.: (0662) 88 88-399, Steiermark Tel. Nr.: (0316) 601-601, Tirol Tel. Nr.: 05 90 905-1270, Vorarlberg Tel. Nr.: (05522) 305-355, Wien Tel. Nr.: (01) 514 50-1045 Hinweis: Diese Information finden Sie auch im Internet unter http://www.wko.at. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter! 10