1. Für ORTSWECHSLER (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren):



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Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Ergänzende Angaben handelt, die den eigentlichen Antrag auf Zulassung NICHT ersetzen, sondern ergänzen. D.h. eine wirksame Antragstellung erfordert insbesondere den Antrag auf Zulassung. Studierenden-Service-Zentrum Ergänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für NC-Studiengänge Die Vergabe der freien Studienplätze in höheren Fachsemestern erfolgt nach der Thüringer Vergabeverordnung (ThürVVO) i.d.f. vom 15. April 2015 (GVBl. S. 30). Sofern mehr Anträge vorliegen als Studienplätze verfügbar sind, erfolgt die Auswahl in nachstehender Reihenfolge ( 35 Abs. 5 ThürVVO): Kreuzen Sie bitte den auf Sie zutreffenden Grund an: 1. an Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule immatrikuliert sind oder waren in nachstehender Reihenfolge (= HOCHSCHULWECHSLER ): 1.a amtlich festgestellte (und nachgewiesene) Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), 1.b Anerkennung besonderer sozialer, insbesondere familiärer und wirtschaftlicher Gründe, die für einen Studienortwechsel sprechen, 1.c ohne besondere Gründe, 2. an sonstige Bewerber (= QUEREINSTEIGER ). Der von Ihnen angegebene Grund ist unbedingt durch geeignete Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Eheurkunde, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes u.ä.) zu belegen. Anderenfalls kann dieser Grund keine Berücksichtigung finden....... Ort, Datum Unterschrift

Studierenden-Service-Zentrum Ergänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für die NC-Studiengänge Medizin / Zahnmedizin / Pharmazie / Psychologie Name: Vorname: 1. Für ORTSWECHSLER (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren): (A) Welche Prüfungen wurden abgelegt? (Bitte ankreuzen und Nachweis(e) in unbeglaubigter Form beifügen.) Medizin (Staatsexamen): Zahnmedizin (Staatsexamen): Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Naturwissenschaftliche Vorprüfung für Zahnmedizin Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Zahnärztliche Vorprüfung Zahnärztliche Prüfung Psychologie (B.Sc.): Pharmazie (Staatsexamen): Fach-/Modulprüfungen gem. Anlage 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (u.a. Leistungsübersicht) 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (B) Welche praktischen Übungen/Leistungsnachweise wurden abgeleistet/erworben? (Bitte eintragen und Nachweis(e) in unbeglaubigter Form beifügen; Aufzählung ggf. auf Sonderblatt fortsetzen.) 1. 7. 2. 8. 3. 9. 4. 10. 5. 11. 6. 12. Nachweise über abgelegte Prüfungen bzw. erworbene Scheine sind bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester i.d.r. bereits den Bewerbungsunterlagen beizufügen bzw. zum Sommersemester bis spätestens zum 01. März und zum Wintersemester bis spätestens zum 01. September nachzureichen. Liegen die Nachweise zu den genannten Terminen nicht vor, kann die Bewerbung im Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden, was i.d.r. zur Antragsablehnung wegen "fehlender Unterlagen" bzw. fehlender Voraussetzungen führt. Bitte wenden

2. Für QUEREINSTEIGER (Bewerber, die für den beantragten Studiengang Medizin / Zahnmedizin / Pharmazie / Psychologie bisher nicht oder nicht definitiv zugelassen und immatrikuliert sind oder waren): Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Medizin beantragen, müssen gemäß Approbationsordnung für Ärzte der Bundesrepublik Deutschland (ÄAppO) einen Anrechnungsbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Medizin vom zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zuständig. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin beantragen, müssen gemäß den 19, 26 und 61 der Approbationsordnung für Zahnärzte der Bundesrepublik Deutschland (ZAppO) einen Anrechnungsvorbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Zahnmedizin von einem Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Eine Zuständigkeitsregelung ist hier nicht getroffen. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Pharmazie beantragen, müssen gemäß 22 der Approbationsordnung für Apotheker der Bundesrepublik Deutschland (AAppO) einen Anrechnungsbescheid über Studienzeiten und leistungen eines anderen Studiums auf das Studium der Pharmazie vom zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie vorweisen. Da die Anrechnung erst auf entsprechenden Antrag erfolgt, sollte dieser rechtzeitig gestellt werden. Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, ist das Landesprüfungsamt des Landes Hessen zuständig. Quereinsteiger, die eine Zulassung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Psychologie (B.Sc.) beantragen, müssen Vorleistungen in Form von Fach-/Modulprüfungen erbringen. Die Nachweise darüber müssen der Bewerbung bereits beigefügt werden. Die zwingend zu erfüllenden Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt "Wichtige Hinweise für Bewerber, die einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester im NC-Studiengang Psychologie-B.Sc. stellen". 3. Bewerber, die für denselben Studiengang oder für ein anderes Studium IM AUSLAND eingeschrieben waren, benötigen wie die unter 2. angegebenen Quereinsteiger bei einem Antrag für ein höheres Fachsemester - im Studiengang Medizin (Staatsexamen) einen Anrechnungsbescheid, - im Studiengang Zahnmedizin (Staatsexamen) einen Anrechnungsvorbescheid, - im Studiengang Pharmazie (Staatsexamen) einen Anrechnungsbescheid, Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zum Anrechnungsbescheid auch das der Anrechnung zugrunde liegende Zeugnis (insbesondere das Physikumszeugnis) in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen ist. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben zu meiner Bewerbung um Zulassung in ein höheres Fachsemester....... Ort und Datum Unterschrift

Studierenden-Service-Zentrum Wichtige Hinweise für Bewerber, die einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester in den NC-Studiengang Zahnmedizin für das Wintersemester an der Friedrich-Schiller-Universität Jena stellen: An der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfolgt die Immatrikulation von Studienanfängern (1. Fachsemester) nur zum Wintersemester. Deshalb gibt es in den Wintersemestern nur Matrikel mit ungeraden Fachsemestern (1., 3., 5.,...), und es werden demzufolge keine Immatrikulationen in die geradzahligen Fachsemester (2., 4., 6....) vorgenommen und auch keine Lehrveranstaltungen für gerade Regelsemester angeboten. Hinweis: Studienbewerbern, die die in dem gewählten Studiengang vorgeschriebene Leistungsnachweise oder Prüfungen an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden haben ist die Zulassung zu versagen (siehe auch 66 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Hochschulgesetz). Eine Bewerbung auf Zulassung zu einem höheren Fachsemester ist nur sinnvoll, wenn folgende Leistungen nachgewiesen werden können bzw. Hinweise beachtet werden: Zahnmedizin: Für das 3. Fachsemester: - bestandene Naturwissenschaftliche Vorprüfung - Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Kurse Mikroskopische Anatomie I und II sowie der Kurse der Makroskopischen Anatomie I und II - Nachweis des Abschlusses des technisch-propädeutischen Kurses (TPK) - Die Studienordnung Zahnmedizin der FSU sieht außerdem den Abschluss eines Werkstoffkundepraktikums nach einer zweisemestrigen Ausbildung am Ende des 2. Fachsemesters vor. - Die Ausbildung in Mikroskopischer und Makroskopischer Anatomie erfolgt in Jena über einen Zeitraum von 3 Semestern; sie beginnt bereits im 1. Fachsemester. - Das Fach Biochemie wird im 2., 3. und 4. Fachsemester absolviert. - Das Fach Physiologie wird im 3. und 4. Fachsemester gelehrt. - Der Phantom-I-Kurs einschließlich Begleitvorlesung in Zahnersatzkunde sowie Werkstoffkunde findet im 3. und 4. Fachsemester statt. Für das 5. Fachsemester: - bestandene Naturwissenschaftliche Vorprüfung - Schein in Mikroskopischer Anatomie - Schein in Makroskopischer Anatomie - Schein im Fach Biochemie (Praktikum) - Schein im Fach Physiologie (Praktikum) - Schein für den technisch-propädeutischen Kurs (TPK) - Schein für den Phantom-I-Kurs mit gleichzeitigem Nachweis der Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren im Fach Zahnersatzkunde und Werkstoffkunde - Nachweis des Werkstoffkundepraktikums (siehe 3. Fachsemester) - Bzgl. der Ausbildung im Fach Anatomie siehe Hinweise für das 3. Fachsemester. BITTE WENDEN!

Für das 7. Fachsemester: Zwingende Voraussetzungen über die bestandene Zahnärztliche Vorprüfung hinaus: - Schein für den Phantomkurs Zahnerhaltung (mit Vorlesung) - Schein Kieferorthopädische Propädeutik (= Kieferorthopädische Technik) - Schein Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Auskultant) - Schein Radiologie und Strahlenschutz Empfehlenswert ist der Nachweis der Vorlesungen in: - Einführung in die Zahnheilkunde, muss sonst nachgeholt werden - Allgemeine Pathologie - Allgemeine Chirurgie - Einführung in die Kieferorthopädie - Konservierende Zahnheilkunde (Zahnerhaltung) 1 - Propädeutik der Parodontologie - Prothetische Propädeutik mit praktischen Übungen - Prothetik 1 - Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten 1 Für das 9. Fachsemester: Zusätzlich zu den Voraussetzungen für das 7. Fachsemester: - Konservierende Zahnheilkunde (Zahnerhaltung) 1 - Zahnärztliche Prothetik 1 - Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde 1 und 2 (Praktikant) - Kieferorthopädische Diagnostik und Therapie 1 - Histologisch-pathologischer Kurs - Chirurgische Poliklinik Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an 2 Kursen der Parodontologie nachzuweisen. Empfehlenswert sind die Nachweise der Vorlesungen in: - Konservierende Zahnheilkunde (Zahnerhaltung) 2 - Kinderzahnheilkunde - Zahnärztliche Prothetik 2 - Parodontologie 1 und 2 - Spezielle Pathologie - Pharmakologie 1 - Kieferorthopädie 1 - Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten 2 - Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie 1 - Innere Medizin 1 - Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde - Medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen