Umsetzung der Berichtspflichten für Trinkwasser

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Transkript:

Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Umsetzung der Berichtspflichten für Trinkwasser ögd-tagung in Dortmund am 3.3.2010 Referentin: M. Nießner (LANUV FB 52)

Gliederung Berichtspflichten rechtliche Grundlagen Elektronische Trinkwasserberichterstattung Format zur Berichterstattung Weiterentwicklung von TEIS / ZTEIS

Berichtspflichten rechtliche Grundlagen (EU) RICHTLINIE 98/83/EG DES RATES vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Artikel 13 (2) Jeder Mitgliedsstaat veröffentlicht alle drei Jahre einen Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers.. Jeder Bericht erfasst mindestens die Versorgungsanlagen, aus denen mehr als 1 000 m³ pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als 5 000 Personen versorgt werden; er erstreckt sich auf drei Kalenderjahre (3) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ihre Berichte binnen zwei Monaten nach Veröffentlichung.

Berichtspflichten rechtliche Grundlagen (national) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001 21 (2) Berichtspflicht der unteren Gesundheitsbehörden (ugb) gegenüber der obersten Landesbehörde Das Gesundheitsamt übermittelt bis zum 15. März für das vorangegangene Kalenderjahr der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr benannten Stelle ( LANUV NRW) die über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers nach EG-RL erforderlichen Angaben für Wasserversorgungsanlagen im Sinne von 3 Nr. 2 Buchstabe a ( 1000 m³/jahr). Berichtspflicht der obersten Landesbehörde an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Die zuständige oberste Landesbehörde leitet ihren Bericht bis zum 15. April dem Bundesministerium für Gesundheit.

Elektronische Übermittlung berichtspflichtiger Untersuchungsergebnisse von den ugb an die oberste Landesbehörde TrinkwV 2001 21 (2).. Die zuständige oberste Landesbehörde kann bestimmen, dass die Angaben auf Datenträgern oder auf anderem elektronischen Weg übermittelt werden und dass die übermittelten Daten mit der von ihr bestimmten Schnittstelle kompatibel sind. Erlass des MUNLV NRW vom 13.12.2004 Programmtechnische Realisierung zur Trinkwasserdatenerfassung: TEIS 3.0 bei den ugb und Zentrales TEIS (Z-TEIS) bei Land (LANUV). (TEIS =TrinkwasserErfassungs- und -InformationsSystem) Verpflichtung der ugb zur elektronischen Datenlieferung in ZTEIS-kompatiblen Format an Z-TEIS

DV-Systeme für die Datenerfassung und -übermittlung Von 53 Gesundheitsämtern nutzen 44 TEIS 3.0. 4 ISGA 1 MIKROPRO 1 OCTOWARE 1 GUMAX 1 Aeskulap 1 schickt direkt die Laborergebnisse an LANUV (Ausnahmeregelung) Trotz eindeutiger Schnittstellendefinition (Land) haben einige der kommerziellen Anwender noch keine einwandfreie Datenlieferung erbracht.

Übermittlung der Trinkwasserdaten Untersuchungsstellen Adis, u.a. Wasserversorger Adis, u.a. TEIS 3 Schnittstelle 53 Gesundheitsämter TEIS 3, ISGA, Octoware, Mikrpro, Aeskulap, Gumax HYGRIS ZTEIS 3- Schnittstelle Abkürzungen: GWDB = Grundwasserdatenbank TW = Trinkwasser GW= Grundwasser RW = Rohwasser WASEG = Wasserentnahmeentgeld GW-DB GW TW RW WASEG LANUV ZTEIS TW

TrinkwV 2001 21 (3) Format für die Berichterstattung Für die Berichte ( ) ist das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 13 Abs. 4 der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch festzulegende Format einschließlich der dort genannten Mindestinformationen zu verwenden. Das Format wird im Bundesgesundheitsblatt vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht.

Mai 2007 Veröffentlichung des Guidance document on reporting under the Drinking Water Directive 98/83/EC (Leitfaden für die Berichterstattung gemäß Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG) durch den EU-Ausschuss. September 2008 Format für die Berichterstattung Veröffentlichung des nationalen Berichtsformats im Bundesgesundheitsblatt durch das Bundesgesundheitsministerium (Grundlage ist der Leitfaden der EU-Kommission).

Grundsätze Die Länder legen dem UBA die Daten vor, die erforderlich sind, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben nachzuweisen. Sie sind für die Richtigkeit verantwortlich. Berichterstattung so einfach wie möglich, in leicht verständlicher Form. Einheitliches Berichts- und Meldeverfahren in Tabellenform. Betrifft Wasserversorgungsgebiete > 1000 m³ Wasser / Tag oder > 5000 versorgte Personen. Ziel: elektronische Übermittlung Aufbau einer nationalen Trinkwasserdatenbank Einbindung in das EU-Informationssystem WISE (Water Information System for Europe)

Informationen, die gemäß Format für die Berichterstattung dem UBA jährlich zu übermitteln sind Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4 Tabellen 5 7 Tabelle 8 und 9 Informationen über die allgemeinen Rahmenbedingungen zur Trinkwasserversorgung. Informationen der nicht eingehaltenen Überwachungshäufigkeiten in Versorgungsgebieten Informationen zur Trinkwasserqualität in Wasserversorgungsgebieten Informationen über Nichteinhaltungen der Parameterwerte (Grenzwertüberschreitungen) Codierungen Art und Quellen der Information für die Öffentlichkeit

Meldungen von Abweichungen für chemische Parameter Formulare D1 Meldung über 1. zugelassene Abweichung (Art. 9 Abs. 7 TW-RL) WVG > 1000 m³ Wasser / Tag oder 5000 versorgte Personen (Frist: spätestens nach 4 Wochen nach Zulassung) Formulare D2 Meldung über 2. zugelassene Abweichung (Art. 9 Abs. 1 TW-RL) WVG > 10 m³ Wasser / Tag oder 50 versorgte Personen (Frist: spätestens nach 4 Wochen nach Zulassung) Formulare D3 Antrag auf Zulassung einer 3. Abweichung (Art. 9 Abs. 2 TW-RL) WVG > 10 m³ Wasser / Tag oder 50 versorgte Personen (Frist 5 Monate vor Ablauf der 2. Abweichung)

Weiterentwicklung von TEIS / ZTEIS Gemeinsame Weiterentwicklung von TEIS / ZTEIS durch NRW, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Hessen (Einsatz von TEIS / ZTEIS ab 2010) Begleitung des Auftrags erfolgt federführend durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Weiterentwicklung von TEIS / ZTEIS gemäß EU-TWRL Anpassung der Datenbank-Schemata von TEIS und ZTEIS Entwicklung der erforderlichen Benutzungsschnittstelle (Tabellen, Dialoge, Abfragen) Entwicklung der Programmlogik Modifikation der ZTEIS Schnittstelle Entwicklung der neuen Schnittstelle Meldungen Entwicklung der neuen Export-Schnittstelle zum UBA Dokumentation

Zeitplan für die Weiterentwicklung Veröffentlichung der Berichtsformate durch UBA/BMG Sept. 2008 Beginn der Weiterentwicklung Aug. 2009 Veröffentlichung der Schnittstellen durch UBA Feb. 2010 Übergabe des Programms Ende Juni 2010 Testphase ab Juli 2010 Informationsveranstaltung für die ugb Juli / August 2010 Übergabe des funktionstüchtigen Programms und der Dokumentation (Abschluss des Projekts) Sept. 2010

Darstellung im zukünftigen neuen TEIS /ZTEIS: Zeitreihe verschiedener Parameter (NO 3, Cl, Leitfähigkeit) in einem ausgewählten Wasserwerk

Darstellung im zukünftigen neuen TEIS /ZTEIS: Nitratganglinien in verschiedenen Wasserwerken

Ausgabe der Berichtsformate exemplarisch gezeigt an 2 Tabellen im zukünftigen neuen TEIS / ZTEIS

Zusammenfassung - Ausblick Für die Berichterstattung setzt NRW das System TEIS / ZTEIS ein. Zur Erfüllung der EU-Berichtspflichten wird das Verfahren TEIS / ZTEIS entsprechend der vom Bundesministerium für Gesundheit neu vorgegebenen Formate für die Berichterstattung weiterentwickelt. Ab dem Berichtsjahr 2010 berichtet NRW mit der neuen Version TEIS 5.0 / ZTEIS 5.0 an das Umweltbundesamt.

Ausblick: Übermittlung der Trinkwasserdaten ab 2010 EU Kommission WISE (Water Information System for Europe) BMG / UBA Berichtsportal WasserBLIcK EU-Schnittstelle "TrinkwasserBLIcK" Obere Landesbehörde / LANUV ZTEIS 5.0 / Landesdatenbank ZTEIS 5.0 - Schnittstelle Untere Gesundheitsbehörden (53) Erfassungssysteme: TEIS 5.0, ISGA, OCTOWARE, MIKROPRO, GUMAX, Aeskulap TEIS 3.0 Schnittstelle (xml) Wasserversorgungsunternehmen / Untersuchungsstellen Erfassungssysteme: z.b. ADIS, LIMS

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!