I/Dr. Ju/ra Wichtige Neuerungen der Trinkwasserverordnung 2001
|
|
- Lisa Kruse
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 I/Dr. Ju/ra V e r m e r k Wichtige Neuerungen der Trinkwasserverordnung 2001 Zu 3 Begriffsbestimmungen Erstmals wird definiert, was unter dem Begriff Trinkwasser zu verstehen ist. Hierzu zählt nämlich nicht nur Wasser, das zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken bestimmt ist, sondern auch Wasser zur Körperpflege und -reinigung, zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen und zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. Hier wird u.a. dem hygienischen Aspekt Rechnung getragen, dass Krankheitserreger nicht nur durch Trinken aufgenommen werden können, sondern auch durch Inhalation bzw. durch direkten Hautkontakt übertragen werden können. Wie bisher auch werden unter Wasserversorgungsanlagen auch Hausinstallationsanlagen, d. h. die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch und dem Punkt der Übergabe von Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage [ ] an den Verbraucher befinden, subsumiert. Zu 4 Allgemeine Anforderungen Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Nach der neuen Trinkwasserverordnung ist dieses Erfordernis bereits erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen gemäß der 5 7 entspricht. Durch die Bezugnahme auf die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik werden in Zukunft die einschlägigen DIN-Normen sowie auch die Regelwerke mit der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v.) einen höheren Stellenwert bekommen.
2 2 Die DVGW steht für die technische Selbstverwaltung im Gas- und Wasserfach und hat den Zweck, das Gas- und Wasserfach in technischer und technischwissenschaftlicher Hinsicht zu fördern. Zu 5 Mikrobiologische Anforderungen Es wird festgelegt, dass im Wasser für den menschlichen Gebrauch Krankheitserreger im Sinne des 2 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Neu ist hier die Bezugnahme auf 2 des Infektionsschutzgesetzes sowie auch auf die Konzentration der Krankheitserreger. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine völlige Freiheit von Krankheitserregern in der Praxis nicht gewährleistet werden kann und dass eine mögliche Gesundheitsschädigung unter anderem abhängig ist von der Art des Mikroorganismus, dessen Virulenz sowie auch seiner Konzentration. Ergänzend werden in Anlage 1 der TrinkwV 2001 Grenzwerte für mikrobiologische Parameter festgesetzt. Absatz 4 besagt, dass eine Aufbereitung des Wassers nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen hat, erforderlichenfalls unter Einschluss einer Desinfektion. Gleichzeitig wird festgelegt, dass, wenn bestimmte Anforderungen nur durch Desinfektion eingehalten werden können, eine hinreichende Desinfektionskapazität durch freies Chlor oder Chlordioxid vorgehalten werden muss. Zu 6 Chemische Anforderungen Entsprechend 5 dürfen auch chemische Stoffe nicht in Konzentrationen im Trinkwasser enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Die Grenzwerte hierfür werden in Anlage 2 der TrinkwV 2001 festgelegt, wobei es für die Parameter Bromat und Blei spezielle Übergangsgrenzwerte und -fristen gibt. Unverändert gilt das Minimierungsgebot für Stoffe, die das Wasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, wobei jetzt jedoch auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen wird und nicht nur auf den Stand der Technik, wie dies noch bei der Trinkwasserverordnung von 1990 der Fall war. Zu 8 Stelle der Einhaltung Es wird nun erstmals festgelegt, dass die in der Verordnung festgesetzten Grenzwerte auch an den Zapfstellen des Verbrauchers einzuhalten sind und eben nicht mehr nur an der Übergabestelle vom Versorger in das Hausinstallationssystem. Hierdurch wird der Unternehmer/Inhaber einer Hausinstallationsanlage mitverantwortlich für die Qualität des Trinkwassers gemacht.
3 3 Zu 9 Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten und Anforderungen Das Vorgehen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte und Anforderungen wurde präzisiert: Das Gesundheitsamt hat in einem solchen Fall unverzüglich zu entscheiden, ob die Nichteinhaltung oder Nichterfüllung eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit der betroffenen Verbraucher besorgen lässt oder ob die betroffene Wasserversorgung bis auf weiteres weitergeführt werden kann. Über seine Entscheidung muss das Gesundheitsamt den Unternehmer oder sonstigen Inhaber der betroffenen Wasserversorgungsanlage unverzüglich informieren und gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Diese können z.b. sein: Ursachenforschung, Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität innerhalb bestimmter Zeiträume, eine komplette Unterbrechung der Wasserversorgung oder eine Prüfung, inwieweit die Versorgung anderweitig sicher gestellt werden kann. Zu 11 Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren Zukünftig dürfen für die Aufbereitung des Trinkwassers nur noch Stoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit (heute das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung) in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Beigefügt erhalten Sie als Anlage die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß 11 Trinkwasserverordnung 2001 mit Stand Dezember Diese ist auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter abrufbar. Zu 13 Anzeigepflichten Die Frist für Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, bauliche oder betriebstechnische Änderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Wassers dem Gesundheitsamt vorher anzuzeigen, wurde von 2 auf 4 Wochen verlängert. Zu 15 Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen Neu ist die Forderung unter Absatz 4, dass Untersuchungen gemäß 14 nur von Untersuchungsstellen durchgeführt werden dürfen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten, über ein System der internen Qualitätssicherung verfügen, sich mindestens einmal jährlich an externen Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen, für die entsprechenden Tätigkeiten über hinreichend qualifiziertes Personal verfügen und eine Akkreditierung durch eine hierfür anerkannte Stelle erhalten haben. Untersuchungsstellen, die diesen Anforderungen genügen, sind von den zuständigen obersten Landesbehörden in Form einer Liste im jeweiligen Land bekannt zu machen.
4 4 Zu 16 Besondere Anzeige- und Handlungspflichten Die hier aufgeführten Verpflichtungen entsprechen im Wesentlichen denen der alten Trinkwasserverordnung. Neu ist, dass Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, die Wasser herstellen und an Dritte abgeben bis zum einen Maßnahmeplan aufstellen müssen, wie im Falle von Grenzwertüberschreitungen bzw. Nichteinhalten der Anforderungen der 5 7 vorgegangen werden muss. Dieser muss u.a. Angaben enthalten, wie im Falle einer notwendigen Unterbrechung der Wasserversorgung die Umstellung auf eine andere Versorgung zu erfolgen hat, welche Stellen zu informieren sind und wer zur Übermittlung von Informationen verpflichtet ist. Neu ist ebenfalls die Festlegung, dass die Abgabe von Wasser, welches den Anforderungen nicht entspricht, vom Zeitpunkt der Meldung an das Gesundheitsamt als erlaubt gilt und zwar solange, bis das Gesundheitsamt über die zutreffenden Maßnahmen entscheidet. Dies gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen per se eine sofortige Unterbrechung der Wasserversorgung gemäß 9 Abs. 3 Satz 2 zu erfolgen hat. Unternehmer/Inhaber von Hausinstallationsanlagen werden wie auch bisher - verpflichtet, im Falle einer Aufbereitung, dem Verbraucher die verwendeten Aufbereitungsstoffe und ihre Menge im Wasser unverzüglich durch Aushang oder sonstige Mitteilung bekannt zu machen. Zu 17 Besondere Anforderungen Neu ist, dass ausdrücklich festgelegt wird, dass für Neueinrichtungen oder Instandhaltung von Anlagen für die Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden dürfen, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar. Dabei gilt diese Forderung bereits als erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb der Anlage mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Zu 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt Bisher oblag dem Gesundheitsamt die Überwachung von Wasserversorgungsanlagen, die Wasser herstellen und an Dritte abgeben. Hausinstallationsanlagen konnten jedoch unter bestimmten Umständen in die Überwachung mit einbezogen werden. Jetzt regelt 18, dass das Gesundheitsamt sämtliche Wasserversorgungsanlagen im Sinne des 3 Nr. 2 - also auch Hausinstallationsanlagen - zu überwachen hat, d. h. es werden u.a. auch Krankenhäuser hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung überprüft.
5 5 Soweit es im Rahmen der Überwachung erforderlich ist, sind die Beauftragten des Gesundheitsamtes befugt, die entsprechenden Räume oder Einrichtungen zu betreten und Proben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entnehmen und vom Unternehmer/Inhaber der Wasserversorgungsanlage alle erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Falls es zu Verhütung drohender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig sein sollte, erlaubt die TrinkwV 2001 auch das Betreten der entsprechenden Räume und Grundstücke außerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten. Hier wird Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes (Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung) explizit eingeschränkt. Zu 19 Umfang der Überwachung Es wird festgelegt, dass Überwachungsmaßnahmen im Rahmen des 18 durch das Gesundheitsamt mindestens einmal jährlich vorzunehmen sind. Dieser Zeitabstand kann auf bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn zuvor in einem Zeitraum von vier Jahren keine Beanstandung erfolgt ist. Absatz 7 besagt explizit, dass bei Hausinstallationen mindestens die Parameter der Anlage 2 Teil II der TrinkwV 2001 zu untersuchen sind. Dabei darf die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben, sofern sie nicht durch das Gesundheitsamt selbst erfolgt, nur durch eine von der zuständigen Oberlandesbehörde zu diesem Zweck bestellte Stelle durchgeführt werden. Zu 20 Anordnung des Gesundheitsamtes Bei der Nichteinhaltung der festgesetzten Grenzwert oder Anforderungen bei Hausinstallationen, wird das Gesundheitsamt ermächtigt, geeignete Abhilfemaßnahmen anzuordnen und die betroffenen Verbraucher darüber zu unterrichten und beraten. Zu 21 Informationen der Verbraucher- und Berichtspflichten Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung, dass die Wasserversorgungsunternehmen, die Wasser herstellen und an Dritte abgeben, verpflichtet werden, den Verbraucher über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Wassers zu informieren. Dazu gehören sowohl Angaben über die verwendeten Aufbereitungsstoffe als auch Angaben, die für die Auswahl geeigneter Materialien für die Hausinstallationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Darüber hinaus werden jedoch auch die Unternehmer/Inhaber einer Hausinstallationsanlage verpflichtet, die ihnen zugegangenen Informationen von Seiten des Wasserversorgungsunternehmens allen Verbrauchern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.
6 6 Zu 24 Straftaten Neu ist im Gegensatz zur alten Trinkwasserverordnung, dass nunmehr auch Unternehmer/Inhaber von Hausinstallationsanlagen, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen 4 Abs. 2 (Nichteinhalten der Anforderung gemäß 5, 6, 9 und 10) oder 11 Abs. 3 (Aufbereitungsstoffe, die nicht vom BMG in einer entsprechenden Liste bekannt gemacht worden sind) verstoßen und dieses Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben bzw. anderen zur Verfügung stellen, bestraft werden. Weiterhin wird bestraft, wer Krankheiten gemäß 6 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz bzw. Krankheitserreger gemäß 7 Infektionsschutzgesetz verbreitet.
Novellierung der TrinkwV
Infektionsschutzgesetz - 37 (1) Beschaffenheit:...dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Richtlinie
MehrUnterrichtspräsentation für Bildungseinrichtungen
Unterrichtspräsentation für Bildungseinrichtungen Trinkwasser Kundenschulung Friedrich Stöckl Grundlagen Verantwortung Was habe ich als Planer, Installateur oder Betreiber einer Hausinstallation mit Hygiene
MehrAnforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung
Anforderung an die Beschaffenheit von Trinkwasser Erfahrungen des UBA mit der Umsetzung der Trinkwasserverordnung 14. Sanitärtechnisches Symposium Burgsteinfurt, 28. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer
MehrNeue Trinkwasserverordnung. Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung?
Neue Trinkwasserverordnung Welche Pflichten gelten bei Wohnraumvermietung? Hofheim Folie 1 von 26 Übersicht Folie 2 von 26 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Übersicht Verbraucherinformationspflichten Informationspflichten
MehrTrinkwasserhygiene. Die Praxis. Dr. med. E. Schüler MPH Krankenhaushygiene und Umweltmedizin Erfurt
Trinkwasserhygiene Die Praxis Dr. med. E. Schüler MPH Krankenhaushygiene und Umweltmedizin Erfurt Inhalt Mikrobiologie im Trinkwasser Endständige Filter Fazit Begriffsbestimmung Was ist Trinkwasser? Begriffsbestimmung
MehrStellungnahmen zur Aqua Lyros -Technologie in Beziehung zur Trinkwasserverordnung
Stellungnahmen zur Aqua Lyros -Technologie in Beziehung zur Trinkwasserverordnung 4 Allgemeine Anforderungen 1. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und
MehrDie Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität. Dr. Marei Waidmann Workshop zum Wasserrecht
Die Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität Dr. Marei Waidmann 27.10.2017 Workshop zum Wasserrecht Die Kontrolle der Einhaltung der Normen zur Wasserqualität Kontrolle Normen der Wasserqualität
MehrAnforderungen an die Stellen der Einhaltung der Wasserqualität -
Trinkwasserverordnung 2001 Anforderungen an die Stellen der Einhaltung der Wasserqualität - Priv.-Doz. Dr. G.-J. Tuschewitzki Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Gelsenkirchen Begriffsbestimmungen TrinkwV
MehrDie allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Sanierungsfall Franz-Josef Heinrichs Stellvertretender Geschäftsführer Technik ZVSHK St. Augustin Gesetz, Richtlinie, Verordnung Gesetz zur Verhütung
MehrVerordnung zur Novellierung der TRINKWASSERVERORDNUNG vom 21. Mai 2001
Verordnung zur Novellierung der TRINKWASSERVERORDNUNG vom 21. Mai 2001 DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v. Hinweis: Die Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Der DVGW ist seit
Mehr- auf Grund des 37 Abs. 3 und des 38 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) das Bundesministerium für Gesundheit und
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2001 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2010 Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
MehrInformationen zum Wasser Außerordentliche Mitgliederversammlung am
Informationen zum Wasser Außerordentliche Mitgliederversammlung am 17.10.2013 Ausgangslage Informationsveranstaltung der Berliner Wasserbetriebe im Herbst 2012 Trinkwasserverordnung wird für Kleingartenkolonien
MehrTrinkwasserverordnung
Trinkwasserverordnung und Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 21. Mai 2001 [ BGBl. I S. 959 ] Für die Erstellung dieses Textes wurden folgende amtlichen Quellen verwendet:
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV *)
70.1-11 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserverordnung - TrinkwV *) vom 02. August 2013 Der gelb unterlegte Satz in 19 Absatz 3 wird zum 14.08.2018 aufgehoben.
MehrAktuelle/weitergehende Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser aus hygienischer Sicht
Aktuelle/weitergehende Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser aus hygienischer Sicht PD Dr. Georg-Joachim Tuschewitzki 1 Trinkwasserhygiene InfSchG 37 Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so
MehrDie erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom
Die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03.05.2011 Die o.g. VO regelt die Qualität des Trinkwassers und deren Beschaffenheit für den menschlichen Gebrauch. Geregelt wird die Art
MehrTrinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) im Überblick
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) im Überblick Übersicht über die Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959-980) Rainer Ließfeld, Birgit Mendel, Claudia
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001
MehrDie neue Trinkwasserverordnung gültig seit
gültig seit 01.01.2003 Wichtige Paragraphen Neue Betreiberverantwortung Neue Informationspflicht für Trinkwasser-Installateure und - Planer Neue Richtlinien (VDI 6023, DVGW W551/W552 usw.) Hygienemanagement
MehrTrinkwasserverordnung in der Fassung vom 28. November 2011 Nichtamtliche Version
Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 28. November 2011 Nichtamtliche Version Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) 1 1. Abschnitt
MehrVerordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung Vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959), geändert durch Art. 5a der VO zur Änderung zusatzstoffrechtlicher und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
MehrWelche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA?
Welche Bedeutung hat die Änderung der Trinkwasserverordnung für die TGA? Inhaltsverzeichnis Änderungen in der TrinkwV Auswirkungen auf die TGA-Planung Anforderungen an Betreiber Zusammenfassung Änderungen
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) *)
LMBG Bund; Übersicht 2126-13-1 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) *) Vom 21. Mai 2001, BGBl. I S. 959, zuletzt geändert durch die
MehrNachgehakt: Trinkwasser versus Lebensmittel die unendliche Geschichte
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin Gemeinsame Tagung der Amtstierärzte und Amtsärzte 08.Juni 2011 Nachgehakt: Trinkwasser versus Lebensmittel die unendliche
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Artikel 1 der Verordnung zur Novellierung der
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Artikel 1 der Verordnung zur Novellierung der Datum: 21. Mai 2001 Fundstelle:
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
TrinkwV 2001 - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebr... Page 1 of 23 http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/bjnr09591000html#bjnr0959.. 20.12011 Verordnung über die
MehrLegionellen in der Hausinstallation Rechtliche Grundlagen Roland Auernheimer
Analytik Institut Rietzler GmbH Schnorrstraß e 5a 90471 Nü rnberg Legionellen in der Hausinstallation Rechtliche Grundlagen Roland Auernheimer Referent Roland Auernheimer Dipl. Ing. (FH) technische Chemie
MehrDie Hausinstallation als Wasserversorgungsanlage
Die Hausinstallation als Wasserversorgungsanlage Allgemeine Anforderungen zur Einhaltung der Wasserqualität Eine Information für die Betreiber (Vermieter) und Nutzer (Mieter) von Hausinstallationen Trinkwasser
MehrAnforderungen an die Trinkwasserversorgung in Lebensmittelbetrieben
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin Anforderungen an die Trinkwasserversorgung in Lebensmittelbetrieben Wilfried Auswahl rechtlicher Grundlagen Richtlinie
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
1 von 19 19.09.2015 01:04 TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 205.2001 Vollzitat: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) "Trinkwasserverordnung
MehrUmsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren,
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Postfach 1413 71328 Waiblingen Geschäftsbereich Gesundheit Dienstgebäude Bahnhofstraße 1 Waiblingen Auskunft erteilt Herr Müller Telefon 07151 501-1610 Telefax 07151 501-1634
MehrTRINKWASSERVERORDNUNG (TRINKWV) UND DEREN NOVELLIERUNG
TRINKWASSERVERORDNUNG (TRINKWV) UND DEREN NOVELLIERUNG Vortrag Dr. Patrick Fröhlich bei der JHV des Haus- und Grundbesitzervereins Sulzbach-Rosenberg und Umgebung am 22.05.2012 im Hotel-Restaurant Sportpark
MehrThema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung
Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Keime in jeder 8. Trinkwasserprobe (Quelle: Panorama 27.09.2010) Das Trinkwasser
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
TrinkwV 2001 - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebr... Page 1 of 23 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
MehrSynopse (nicht- amtlich) Trinkwasserverordnung - Dritte Änderung nach Bundesratssitzung vom (Stand: ) in roter Schrift
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2011 Volltext vom 7. August 2013 Dritte Änderung der TrinkwV 2001 (Radioaktivitätsparameter) Bekanntmachung der Neufassung der
MehrArtikel 1 Änderung der Trinkwasserverordnung
Verordnungsentwurf Verordnung zur Änderung trinkwasserrechtlicher Vorschriften * Es verordnen auf Grund Vom - des 38 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, der zuletzt durch Artikel 70 Nummer 2 der Verordnung
Mehr2 Anwendungsbereich. 3Begriffsbestimmungen
1 Zweck der Verordnung Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt
Mehr13 Anzeigepflichten P n u k n t k 5 5 :
13 Anzeigepflichten Punkt 5 : Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer WVA nach 3 Nr. 2 Buchstabe d oder e, in der sich eine Großanlage zur TW Erwärmung nach der Definition der aardt befindet, haben,
MehrAktuelles Miet- und Immobilienrecht. Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig
Aktuelles Miet- und Immobilienrecht Rechtsanwalt Eric Lindner Geschäftsführer Haus & Grund Leipzig a) Blei - 6 Abs. 2 TrinkwV i.v. mit Teil II Nr. 4 der Anlage 2 zu 6 gilt ab 01.12.2013 ein Grenzwert von
MehrMarktchancen für Wasseraufbereitungstechnologien
V2 Marktchancen für Wasseraufbereitungstechnologien und gerätetechnik Gemeinsames Kolloquium der HTWK und der Knoll Ingenieure GmbH am 21.10.2009 Heizungswasseraufbereitung Aufgabenstellung: Warmwasserheizungsanlage
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung Vom 10. März 2016 Auf Grund des Artikels
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrTrinkwasserhygiene. Harald Köhler ATHIS nach DIN EN ISO/IEC akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A
Trinkwasserhygiene ATHIS nach DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierte technische Inspektionsstelle für Trinkwasserhygiene TYP A akkreditiert durch die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland
Mehrbeim 14. Spezialseminar am in Altbach Neue Trinkwasserverordnung ab dem
Herzlich willkommen, beim 14. Spezialseminar am 5.11.11 in Altbach zum Thema: Neue Trinkwasserverordnung ab dem 1.11.11 Wieder einmal neue Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft Ref.: Ulrich Sick, Sick
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) TrinkwV 2001 Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung
MehrTrinkwasserverordnung in der Fassung vom
Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 01.11.2011 Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention- -Diplom-Pflegepädagoge- www.die-vhd.de Karl-Heinz Stegemann 1 Trinkwasserverordnung
Mehr- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013. 1. Geltungsbereich des Maßnahmenplanes
- 3 - Anlage 1 zum Bescheid des EBA vom 01.08.2013 1. Geltungsbereich des planes Dieser plan gilt für die Trinkwasserversorgungsanlagen in Schienenfahrzeugen einschließlich deren Befüllungsanlagen von
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 459 FNA: FNA
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: TrinkwV 2001 Neugefasst durch 10.03.2016 Bek. vom: Gültig ab: 01.01.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 459 FNA: FNA 2126-13-1 Verordnung
MehrGefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das?
Gefährdungsanalyse nach Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wie mache ich das? 21. Wasserhygienetage Bad Elster, 6. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Umweltbundesamt, Heinrich-Heine-Str.
MehrThema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung
Thema: Trinkwasserverordnung und technische Regeln für Hauswasserinstallationen (TRWI), sowie Ihre technische Umsetzung Keime in jeder 8. Trinkwasserprobe (Quelle: Panorama 27.09.2010) Das Trinkwasser
MehrFachdienst Gesundheit Günter Werner
Fachdienst Gesundheit Günter Werner Dr. med. Eckhart Fink Forum Trinkwasserversorgung Schleswig Holstein Die behördliche Überwachung Trinkwasserversorgung im Einwohner: 184.000 Flächenkreis: 1263 [km²]
Mehr1. Trinkwassergewinnung, -versorgung und -überwachung
Die Neue Trinkwasserverordnung Christian Gicklhorn LGA QualiTest GmbH, Zentrum für Produktanalytik und -sicherheit, Nürnberg 1. Trinkwassergewinnung, -versorgung und -überwachung Der Schutz des Trinkwassers
MehrBetrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen
Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassernetzen Inhalt Hygienische Anforderungen Trinkwasserverordnung Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern W 1000 Betrieb
MehrDie Trinkwasserverordnung 2001 in der Verwalterpraxis
Die Trinkwasserverordnung 2001 in der Verwalterpraxis Die Bundesregierung war gehalten, die Richtlinie des Rates der Europäischen der Union über die Qualität von Wasser für den menschlichen Verbrauch (Richtlinie
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales. Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern Zweite Änderung zur Trinkwasserverordnung Dr. med. Gerhard Hauk Güstrow, den 17.04.2013 Güstrow, 17.04.2013 Seite 1
MehrDr. R. Suchenwirth NLGA.
1. Änderung der TrinkwV v. 03.05.2011 Wolfsburg, 15.09.2011 Novellierung der TrinkwV-2001 - aus Sicht der Gesundheitsbehörden Roland.Suchenwirth@nlga.niedersachsen.de Neueinteilung Wasserversorgungsanlagen
MehrGefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA
Für Mensch & Umwelt 64. Kongress BVÖGD Magdeburg, 15.-17.5.2014 Gefährdungsanalyse aus der Sicht des UBA Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers Übersicht
MehrDr. Ute Teichert. Wie optimieren Wasserwerke ihre Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern? Erfahrungsbericht einer Praktikerin
Dr. Ute Teichert Wie optimieren Wasserwerke ihre Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern? Erfahrungsbericht einer Praktikerin Da war ich bis 2012 23.01.2018 2 Hier bin ich jetzt 23.01.2018 3 23.01.2018 4
MehrHygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen
Hygienisch-technische Bewertung von Trinkwasser- Installationen (Gefährdungsanalysen) Anforderungen und Regelungen 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche, 27. Februar 2013 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer
MehrTrinkwasserversorgung der SWE vom Vorlieferanten über die Hochbehälter bis hin zum Wasserzähler
Trinkwasserversorgung der SWE vom Vorlieferanten über die Hochbehälter bis hin zum Wasserzähler Werkstadtgespräch Sommerzeit- Trinken in Kita und Schule 1 Vom Beginn einer modernen Wasserversorgung in
MehrInformationen zu den aktuellen Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
Informationen zu den aktuellen Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage Überblick Trinkwasserverordnung 3 Begriffsbestimmungen Pflichten des Unternehmers und
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee ( 3 Nummer 12 Buchstabe a TrinkwV)
Bundesrat Drucksache 525/12 (Beschluss) 12.10.12 Beschluss des Bundesrates Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Der Bundesrat hat in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 beschlossen,
MehrPflichten der Wasserversorger
Pflichten der Wasserversorger Josef Ruhland Trinkwasserverordung ( 4 (1) Die Grundanforderung, dass Trinkwasser frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein muss, gilt dann als eingehalten,
MehrBekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung
2370 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2011 Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung Vom 28. November 2011 Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung
MehrTrinkwasserdesinfektion in der Trinkwasserinstallation eine prophylaktische Maßnahme?
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin ÖGD-Fortbildungsveranstaltung Güstrow 13.April 2011 Trinkwasserdesinfektion in der Trinkwasserinstallation eine prophylaktische
MehrTrinkwasser im Gespräch. Die neue Trinkwasserverordnung. Die mikrobiologischen Parameter
Trinkwasser im Gespräch Die neue Trinkwasserverordnung Die mikrobiologischen Parameter 2./16. Februar 2011 Dr. Steffen Schneider Zentrallabor / Mikrobiologie Minimierungsgebot TrinkwV 2001 4 (1) frei von
MehrBekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung
Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung Vom 28. November 2011 Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 3. Mai 2011 (BGBl. I S. 748, 2062) wird nachstehend der Wortlaut der Trinkwasserverordnung
MehrAnne-Katrin Dau Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V
Anne-Katrin Dau Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V Klarstellung Genaue Anpassung an die EU-TW-RL Schließung von Regelungslücken Bessere Anpassung an die Praxis Anpassung an den wissenschaftlich-technischen
Mehr37. Kundenfachtagung der FWF 22. März 2018 in Uffenheim
37. Kundenfachtagung der FWF 22. März 2018 in Uffenheim Neue Trinkwasserverordnung seit 9. Januar 2018 in Kraft Dr.-Ing. Tusnelda E. Konrad Abteilungsleiterin Wassergewinnung und -aufbereitung Was ist
MehrVerordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) TrinkwV Ausfertigungsdatum: 21.05.2001 Vollzitat: "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrMikrobiologisches Labor
Mendelstraße 11. D-48149 Münster. Fon +49 (0) 251.14 37 65. Fax +49 (0) 251.14 37 66 Stellungnahme zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach Inkrafttreten der Änderungen zum 1. November 2011 insbesondere
MehrInformationen. Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen. Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001
Informationen für die Betreiber von zentralen Warmwasser-Aufbereitungsanlagen zur neuen Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001 in der Fassung vom 05. Dezember 2012 _ Am 14. Dezember 2012 trat die novellierte
MehrBundesgesetzblatt2977
Bundesgesetzblatt2977 Teil I G 5702 2013 Ausgegeben zu Bonn am 7. August 2013 Nr. 46 Tag Inhalt Seite 2. 8.2013 Neufassung der Trinkwasserverordnung................................................ 2977
MehrBekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 16. März 2016 459 Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung Vom 10. März 2016 Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung
MehrTrinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung
Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalyse nach 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Arbeitskreis Krankenhausingenieure Baden - Württemberg 27.10.2016
MehrTrinkwasserverordnung (Auszüge)
(Auszüge) Matthias Wünschmann TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH 18.04.2018 Trinkwasserverordnung Folie 1 Folie 2 Einordnung: Das Infektionsschutzgesetz und die EU-Richtlinie
MehrDie Betreiberpflichten nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV( 2001) Rechtsanwälte Riße Focks Keil Düsseldorf
Die Betreiberpflichten nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV( 2001) Rechtsanwälte Riße Focks Keil Düsseldorf Die rechtliche Bedeutung der Verordnung Schutz des Trinkwassers als wichtigstes Lebensmittel
MehrTrinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 (TrinkwV 2011)
Anlage 1 (zu 5 Absatz 2 und 3) Mikrobiologische Parameter Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser Lfd. Nr. Parameter Grenzwert 1 Escherichia coli (E. coli) 0/100 ml 2 Enterokokken 0/100 ml Anforderungen
MehrGlobalrichtlinie. Vollzug der Trinkwasserverordnung
Globalrichtlinie Vollzug der Trinkwasserverordnung 1 Ziele und Grundsätze 1.1 Ziel der Globalrichtlinie ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung
MehrWasserfachtagung 2017
Wasserfachtagung 2017 1 Nachweis über die Einhaltung der a.a.r.d.t Hinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN 806-5 Betrieb und Wartung Fachverband SHK Sachsen-Anhalt M.Eng. Martin
MehrÄnderung der Trinkwasserverordnung Was ist neu?
Änderung der Trinkwasserverordnung Was ist neu? Fortbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst Berlin, 21.-23.3.2012 Dipl.-Biol. Benedikt Schaefer Fachgebiet II 3.5, Mikrobiologie des Trink- und Badebeckenwassers,
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 459 FNA: FNA
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: TrinkwV Neugefasst durch 10.03.2016 Bek. vom: Gültig ab: 01.01.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 459 FNA: FNA
MehrLegionellen in der Hausinstallation. Neue Pflichten für Vermieter
Legionellen in der Hausinstallation Neue Pflichten für Vermieter Anforderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung an Unternehmer und sonstige Inhaber von Hausinstallationen in
MehrErste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
Bundesrat Drucksache 530/10 02.09.10 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G - AV - Fz - In - U Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung A. Problem und Ziel Die Verordnung über
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen in Gebäuden und Legionellen
LANDKREIS CLOPPENBURG Der Landrat 53 Gesundheitsamt 53.5 Gesundheitsaufsicht/Infektionsschutz Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Trinkwasser@lkclp.de Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Trinkwasser- Installationen
Mehr15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 20. Juni 2012
15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 20. Juni 2012 Analytik und Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung Referent: Dipl.-Ing. Thomas Rießner DIN 2000: Leitsätze
MehrDie neue Trinkwasserverordnung - aus Sicht der Wasserversorgungsunternehmen
DVGW Landesgruppe/MULEWF Rheinland-Pfalz Mainz, 25.01.2012 Die neue Trinkwasserverordnung - aus Sicht der Wasserversorgungsunternehmen Dr. Bernhard Post Trinkwassergüte Hessenwasser GmbH & Co. KG Groß-Gerau/Dornheim
MehrNeue Trinkwasserverordnung
Dipl.-Chem. U. Rädel Sachsen-Anhalt Folie 1 Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch vom 3.11.1998 TrinkwV 2001 Verordnung über die Qualität des Wassers
MehrBeurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel
Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei,
MehrStellungnahme. zur Verlegung von Telekommunikationskabeln oder Mantelrohren in Trinkwasserleitungen
Berlin, den 24. Juni 2013 Stellungnahme der Trinkwasserkommission des Bundesgesundheitsministeriums beim Umweltbundesamt zur Verlegung von Telekommunikationskabeln oder Mantelrohren in Trinkwasserleitungen
Mehr