Stuten-Informationszettel 2018

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Transkript:

Stuten-Informationszettel 2018 Liebe Stutenbesitzer, wir freuen uns dass Sie sich dieses Jahr für einen Deckhengst des Gestüts Kronshof entschieden haben. Um einen reibungslosen Ablauf und eine bestmögliche Vorbereitung auf die bevorstehende Bedeckung zu gewährleisten, haben wir einen Informationszettel mit allen wissenswerten Dingen zusammengestellt. Allgemeine Informationen: Tupferproben bakteriologische TP nicht älter als 28 Tage aus der Zervix, gilt für alle Stuten mit Ausnahme von Stuten in Fohlenrosse (nur bei reibungsloserer Geburt ohne menschliches Eingreifen oder Nachgeburtsverhalten) CEM-Tupferprobe (aus der Klitoris) nicht älter als 90 Tage, gilt für alle Stuten auch Stuten mit Fohlen bei Fuß Für die Weide- und Handbedeckung sind beide Tupferproben verpflichtend, für die Besamung (auf dem Kronshof und zu Hause ) ist lediglich die bakteriologische Tupferprobe verpflichtend, allerdings wird auch eine CEM-Tupferprobe empfohlen. Ohne aktuelle Tupferprobe wird keine Stute zum Hengst gebracht oder besamt! Falls keine Tupferprobe vorhanden ist, kann der Stationstierarzt auch Tupferproben nehmen (Zeit von Entnahme bis Laborergebnis mehrere Tage). Tierarztuntersuchungen Die Tierarztuntersuchung übernimmt ab diesem Jahr auf dem Kronshof der Stationstierarzt Herr Dr. Elmar Thiemann. Für eine bestmögliche Transparenz gibt es auch in diesem Jahr eine Preisübersicht für die wichtigsten Untersuchungen. Ultraschall-/ Besamungspauschale 210,00 + MwSt incl. Fahrtkosten Diese beinhaltet alle Follikelkontrollen, Besamungen, vaginale Untersuchungen und 2 Trächtigkeitsuntersuchungen für 3 Rossen. Ab der vierten Rosse werden die Kosten zusätzlich vom Tierarzt berechnet. Follikelkontrolle Follikelkontrolle + Besamung Trächtigkeitsuntersuchungen 19,00 + MwSt incl. Fahrtkosten 28,00 + MwSt incl. Fahrtkosten 38,00 + MwSt incl. Fahrtkosten Alle vereinbarten Untersuchungen werden von Herrn Dr. Thiemann separat in Rechnung gestellt. Kontaktdaten: Dr. Elmar Thiemann, Im Ilmenautal 5, 29549 Bad Bevensen Tel.: 0171 524 0 524, E-Mail: e.thiemann@online.de 1

Ekzempflege Deckgeld Ekzempflege ist möglich und kostet 5,00 pro Behandlung. Pflegemittel müssen selbst mitgebracht werden. Bei Stuten in der Besamung oder Handbedeckung sind Ekzemdecken möglich, bei der Weidebedeckung ist nur ein gut sitzendes Halsteil möglich. Die Anmeldegebühr (Höhe siehe jeweilige Hengstseite auf der Website) muss bei der schriftlichen Anmeldung der Stute erfolgen, das restliche Deckgeld muss spätestens bei der Abholung der Stute bezahlt werden. Es ist keine Bezahlung mit Kreditkarte möglich! Das Deckgeld bei Versand-Sperma muss vor dem ersten Versand auf unserem Konto eingegangen sein. Bei Nicht-Trächtigkeit wird gemäß der Gestütsbedingungen das Deckgeld zurückerstattet, dabei wird die Anmeldegebühr einbehalten. Anforderungen Stuten Die angelieferten Stuten müssen halfterführig, gut einzufangen (!) und natürlich frei von ansteckenden Krankheiten sein. Es sollte eine Tierhaftpflichtversicherung für die Stute bestehen. Stuten in der Kronshof-Besamung (d.h. Stuten werden auf dem Kronshof vorbereitet und besamt) Unterbringung: Alle Stuten werden auf einem großen Paddock bzw. einer großen Weide gemeinsam untergebracht. Sollte eine Stute aus unterschiedlichen Gründen einzeln untergebracht werden, muss dies mindestens zwei Wochen vor der Anlieferung angemeldet werden. Die Pensionskosten in der Gruppe betragen pro Tag 8,00 in einem hofnahen Gemeinschaftspaddock und 13,50 für eine Einzelunterbringung in der Box. Tierarztuntersuchungen: Für die Ultraschall-Betreuung der Stuten gibt es zwei unterschiedliche Modelle. Sie können entweder jede einzelne Ultraschalluntersuchung bei unserem Stationstierarzt bezahlen, sie haben aber auch die Möglichkeit eine Ultraschall-Pauschale zu buchen (Kosten siehe oben). Tipp: In der Besamung ist es in der Regel deutlich praktischer und kostengünstiger, die Besamungs-Pauschale zu wählen. Besamung: Die eigentliche Besamung der Stute wird durch das Fachpersonal auf dem Kronshof durchgeführt. Die Stuten können je nach Zyklusstand jeden Tag in der Besamungsstation des Kronshofs besamt werden. Für das Abprobieren der Stute beim Hengst werden 5,00 berechnet. Stuten in der Hof-Besamung (d.h. Stuten werden bei Ihnen zu Hause vorbereitet und besamt, beim Kronshof wird der Samen bestellt) Für eine erfolgreiche Besamung ist es absolut notwendig die Stuten optimal durch einen Tierarzt, der sich gut im Bereich der Reproduktion auskennt, vorzubereiten. Falls Sie eine 2

Hof-Besamung anstreben, erstellen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt einen genauen Untersuchungsplan. Pro Rosse können Sie für Ihre Stute zweimal Samen bestellen. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Samenbestellungen ohne konkrete Untersuchung der Stute. Dadurch wurde unnötig viel Samen verschickt, der die Hengste unnötig belastet. Lassen Sie sich hier von Ihrem erfahrenen Tierarzt beraten und vermeiden Sie überflüssige Samenbestellungen. Bevor der Samen bestellt werden kann, benötigen wir vom Käufer des Samens einen vollständig ausgefüllten Stutenbesitzervertrag (entspricht einer Anmeldung mit zusätzlich benötigten Informationen für die Besamung). Diesen müssen alle Stutenbesitzer vorab ausfüllen, auch wenn Sie schon eine normale Kronshof-Anmeldung ausgefüllt haben. Dieses Formular ist angehängt. Zusätzlich muss die Besamungsstation Kronshof einmalig ein Besamungsvertrag mit dem Verwender/Besamer (Tierarzt, Besamungswart, Eigenbestandsbesamer) abschließen. Dieser ist ebenfalls angehängt. Samenbestellung: Die Samenportion kann Montag bis Freitag spätestens bis 10 Uhr per Telefon (+49 (0)5851-420), per Mail (thomas@kronshof.de) oder per Fax (+49 (0)5851-7254) im Kronshof-Büro bestellt werden. Dann wird das Samen-Paket am gleichen Tag per Over-Night Express an den gewünschten Ort verschickt, so dass Sie die Portion am folgenden Tag (Dienstag-Samstag) bis 8.00 Uhr erhalten. Der Versand der Samenportion erfolgt in einer gekühlten Einmalverpackung. Pro Versand einer Portion wird für Verpackung, Transport und Aufbereitung des Samens 50,00 berechnet. Der Versand am Wochenende ist nicht möglich, somit ist keine Lieferung von Samen am Sonntag oder Montag möglich. Selbstabholer Die Samenportion kann auch gerne auf dem Kronshof abgeholt werden. Eine entsprechende Anmeldung/ Bestellung ist auch hier bis 10.00 Uhr notwendig. Für die Selbstabholer steht die Samenportion ab 14.00 Uhr zur Abholung im Büro bereit. Für die Einmalverpackung berechnen wir eine Gebühr von 10,00. Stuten in der Weidebedeckung Für die Weidebedeckung eines Hengstes müssen insgesamt mindestens 5 Stuten angemeldet sein. Bei weniger Stuten ist die Zusammenstellung der Deckherde problematisch und es wird evtl. dann eher eine Handbedeckung durchgeführt. Stuten die für eine Weidebedeckung angemeldet sind, müssen angeweidet und komplett unbeschlagen sein. Für jedes Holen und Vorstellen beim Tierarzt, z.b. für Trächtigkeitsuntersuchungen werden 10,00 berechnet. Stuten bei der Handbedeckung Handbedeckungen sind in diesem Jahr nur nach Rücksprache vereinzelt möglich. Unterbringung siehe Kronshof-Besamung. Die Stuten müssen hinten unbeschlagen sein. Das Abprobieren am Probierhengst wird mit 5,00 und die eigentliche Handbedeckung mit 10,00 berechnet. 3

Anlieferung der Stuten Wir bitten alle Stuten-Besitzer zwei Tage vor Anlieferung der Stute telefonisch oder per Mail den Tag und die ungefähre Uhrzeit anzugeben. Grundsätzlich ist die Anlieferung der Stuten an jedem Tag zwischen 7:30 und 12:30 Uhr und 14:00 Uhr und 17:30 Uhr möglich. Außerhalb der genannten Zeiten ist die Anlieferung nur nach Rücksprache möglich. Einstellvertrag Vor Ort bei der Anlieferung ist ein Einstellvertrag für die jeweilige(n) Stute(n) auszufüllen. Tierarztuntersuchungen Bei der Anlieferung der Stute bitte dem Kronshof-Team Kenntnis über die gewünschten Untersuchungen geben (Pauschale, Einzelabrechnungen oder keine Tierarztuntersuchungen) Weiterhin gelten die aktuellen Gestütsbedingungen des Kronshofs. Wir wünschen Ihnen viel Glück für die bevorstehende Zuchtsaison und freuen uns, Ihre Stute bei uns begrüßen zu dürfen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Büro (+49 (0)5851-420) wenden. Das Kronshof-Team 4

Besamungsstation Kronshof Am Kronshof 1, 21368 Dahlenburg Besamungsauftrag (Stutenbesitzervertrag) Von der vorgenannten Pferdebesamungsstation bestelle ich (nachstehendes bitte ausfüllen) Stutenbesitzer/Auftraggeber - im folgenden Stutenbesitzer genannt- : Straße PLZ, Ort Telefon Email Sperma von dem Hengst: Für die Stute Lebens-Nr./FEIF-ID Geburtsdatum Farbe/Abzeichen Vater / FEIF-ID Mutter / FEIF-ID Zuchtverband Ich erkenne die geltenden Bedingungen der Pferdebesamungsstation für die Besamung von Stuten an und lasse die Besamung meiner Stute durchführen von: Besamungstierarzt / Besamungsbeauftragten / Eigenbestandsbesamer (zutreffendes bitte unterstreichen) Straße PLZ, Ort Telefon Fax Der Stutenbesitzer verpflichtet sich den gelieferte Hengstsamen ausschließlich für die Besamung der oben genannten Stute zu verwenden. Der Stutenbesitzer verpflichtet sich die Vorschriften für die Verwendung des gelieferten Samens gem. 14 Tierzuchtgesetz und 6-8 Samenverordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Der Spermaversand erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Stutenbesitzers. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der gemachten Angaben und akzeptiere die Bedingungen für die Besamung von Stuten.... Ort Datum Unterschrift Stutenbesitzer / Auftraggeber

Vertrag über die Verwendung von Samen gemäß 14 Tierzuchtgesetz in der jeweils gültigen Fassung zwischen Besamungsstation Kronshof Am Kronshof 1 21368 Dahlenburg 05851-420 Straße PLZ/ Ort Telefon (nachstehend Besamungsstation genannt) (Tierarzt, Besamungsbeauftragter, Eigenbestandsbesamer nachstehend Vertragspartner/Verwender genannt) 1 Die Besamungsstation liefert ordnungsgemäß gewonnenes, geprüftes, aufbereitetes und gekennzeichnetes Hengstsperma. 2 Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er selbst Tierarzt, Besamungsbeauftragter oder Eigenbestandsbesamer ist. 3 Der Vertragspartner verpflichtet sich im Falle von Tierärzten oder Besamungsbeauftragten, den erhaltenen Samen nur im Auftrag der Besamungsstation in dafür vorgesehenen Tierbeständen (Abnehmer nach TierZG 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) und für die angegebenen Zuchttiere zu verwenden. Im Falle des Eigenbestandsbesamers verpflichtet sich dieser, den Samen nur im eigenen Bestand oder im Bestand seines Arbeitgebers für die angegebenen Zuchttiere zu verwenden. 4 Der Vertragspartner dokumentiert den Empfang des Samens und verpflichtet sich: 1.) Art, Anzahl und Kennzeichnung der erhaltenen,zur Besamung verwendeten, unbrauchbar gewordenen vernichteten oder an die Besamungsstation zurückgegebenen Samenportionen nachzuweisen. 2.) Über die Verwendung des Samens Aufzeichnungen zu machen, in der für jede Besamung eines Zuchttieres mindestens aufgezeichnet werden muss: a. Abgebende Besamungsstation ( und Nummer) b. Kennzeichnung des verwendeten Samens nach 6 SamEnV (Hengstname mit Leb.-Nr., Rasse, Entnahmedatum, herstellende KB-Station mit Nummer) c. Angabe der für eine Besamung an einem Tag verwendeten Besamungsportionen/Samenvolumen. d. und Anschrift des Betriebes des Tierhalters e. Datum der Verwendung/Besamung f. Kennzeichnung des besamten Tieres (, Leb.-Nr., Farbe und Abzeichen) g. Unterschrift der Person, die die Besamung durchgeführt hat (Verwender). Alternativ können auch die ausgefüllten Samenbegleitscheine als Nachweis abgeheftet werden. 3.) Die notwendigen Angaben über Verbleib und Verwendung des Samens nach Nummer 1 und 2 sind im Original sofort an die Besamungsstation zurückzusenden und im Durchschlag mindestens drei Jahre aufzubewahren. 5 Bei Nichteinhalten der Verpflichtung der 3 und 4, sowie bei Verstößen gegen die Bestimmungen des 2 ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung gegenüber der Besamungsstation verpflichtet. Bei Verstößen gegen 1, sowie der Kennzeichnungspflicht, die sich aus 4 Ziffer 2a u. 2b ergibt, ist die Besamungsstation zur Schadensersatzleistung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet. 6 Die Rechnungslegung für den Samen und den Transport einschließlich Leergut wird gesondert vereinbart. 7 Dieser Vertrag gilt vom Datum der Unterschrift bis einschließlich 31.12. des Jahres. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt wird. Eine fristlose Kündigung kann erfolgen, wenn ein Vertragspartner schwerwiegend oder wiederholt gegen Vertragsbestandteile verstößt. (Ort, Datum, Besamungsstation) (Ort, Datum, Vertragspartner/Verwender)