SEMESTERORDNUNG DER FH SALZBURG FÜR DAS STUDIENJAHR 2017/18

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Transkript:

SEMESTERORDNUNG DER FH SALZBURG FÜR DAS STUDIENJAHR 2017/18 LEHRVERANSTALTUNGS-, PRÜFUNGS- UND LEHRVERANSTALTUNGSFREIE ZEITEN 1 Wintersemester 2017/18 Sommersemester 2018 Semesterbeginn 01.09.2017 Unterrichtsbeginn Berufsbegleitende- 2 Studiengänge 08.09.2017 (KW 36) Unterrichtsbeginn Vollzeit-Studiengänge 2 11.09.2017 (KW 37) Weihnachtsferien 1 24.12.2017 07.01.2018 Unterrichtsende 3 10.02.2018 (KW 6) Semesterferien 1/4 12. 25.02.2018 Semesterende 11.02.2018 Semesterbeginn 12.02.2018 Unterrichtsbeginn 2 26.02.2018 (KW 9) 1 Palmsonntag (25.03.2018) Osterferien Ostermontag (02.04.2018) Unterrichtsende 3/4 07.07.2018 (KW 27) Sommerferien 1 08.07. - 06.09.2018 Semesterende 31.10.2018 alle Semester Anmeldungsdeadline später Ersttermin 5 2 Wochen vor dem jeweiligen frühen Ersttermin 1 2 3 4 5 In lehrveranstaltungsfreien Zeiten findet kein Unterricht statt, ausgenommen Klausuren, Nachklausuren, Abgabetermine, Praktika. Am Freitag, den 22.12.2017 darf bis maximal 16:00 Uhr Unterricht stattfinden. Der Unterrichtsbeginn kann pro Studiengang zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt starten, dies wird vom Studiengang kommuniziert. Der Unterricht kann pro Studiengang zu einem früheren Zeitpunkt enden, dies wird durch den Studiengang kommuniziert. Ausnahme: Bei GWS-Studiengängen (BMA-B, ETH-B, GUK-B, HEB-B, OTK-B, PTH-B, RAT-B) kann sich das Unterrichtsende des Sommersemesters bis Ende Juli erstrecken. Ausnahme: Bei berufsbegleitenden Studiengängen darf während den Semesterferien und bis 13.07.2018 Unterricht stattfinden. Sollte dies der Fall sein, gelten sämtliche Regelungen (Anwesenheitspflicht) lt. FHS Prüfungsordnung idgf. Leistungen und Anwesenheit der FH-Service-Abteilungen können für diesen Zeitraum nicht garantiert werden. Eine entsprechende Information ist per Mail an die Geschäftsführung, das Rektorat und die Abteilungen Infrastruktur & Organisation und Studienorganisation zu senden. Bei Lehrveranstaltungen mit abschließendem Prüfungscharakter kann zwischen einem frühen und einem späten Ersttermin gewählt werden. Die Anmeldung zum späten Ersttermin erfolgt in der Studiengangsverwaltung. Die oben genannte Deadline ist, wenn im Studiengang nicht anders geregelt, verpflichtend. Der Termin für den späten Ersttermin wird vom Studiengang festgelegt.

SPONSION- UND GRADUIERUNGSTERMINE DER FH SALZBURG 6 Sommer Herbst Jahr 2017 Mittwoch, 05. Freitag, 07. Juli 2017 Mittwoch, 08. Donnerstag, 09. November 2017 Jahr 2018 Dienstag, 03. Donnerstag, 05. Juli 2018 Mittwoch, 07. Donnerstag, 08. November 2018 6 Den exakten Termin sowie die Uhrzeit erfahren die Studierenden durch die Studiengangs-Verwaltung. Änderungen in Ausnahmefällen vorbehaltlich Rektorat. BACHELOR- UND MASTERABSCHLUSSPRÜFUNGSTERMINE DER FH SALZBURG 7/8 BWI-B, DPM-B, HTB-B, IMTB-B, IMTE-B, ITS-B, ITSB-B, MMA-B, MMT-B, SMBB-B, SOZB-B 9 Erstantritt/3.WH-Termin Juni Mitte September Ende Oktober 1.Wiederholungstermin Mitte September Ende Oktober Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar Juni BMA-B, ETH-B, HEB-B, OTK-B, PTH-B, RAT-B 9 Erstantritt/3.WH-Termin Juli Mitte September Ende Oktober 1.Wiederholungstermin Mitte September Ende Oktober Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar Juli GUK-B 9 Erstantritt/3.WH-Termin Anfang September Ende Oktober 1.Wiederholungstermin Ende Oktober Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar Anfang September BWIB-B, KMUB-B 9 Haupttermin/später Ersttermin Nebentermin/früher Ersttermin Erstantritt/3.WH-Termin Oktober September 1.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar Oktober 2.Wiederholungstermin Juni Jänner Mitte Februar alle Masterstudiengänge außer BWI-M, BWIB-M 10 Haupttermin/später Ersttermin Nebentermin/früher Ersttermin Erstantritt/3.WH-Termin Mitte September Ende Oktober Juni 1.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Juni BWI-M, BWIB-M 10 Haupttermin/später Ersttermin Nebentermin/früher Ersttermin Erstantritt/3.WH-Termin Oktober September 1.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Juni 2 8

7 8 9 10 Die Zulassung zur kommissionellen Abschlussprüfung setzt den Erwerb sämtlicher geforderter ECTS- Credits des Studiums voraus. Die Verständigung darüber hat spätestens eine Woche vor Prüfungstermin in geeigneter Weise zu erfolgen ( 18 Abs. 5 FHS Prüfungsordnung idgf). Der Antritt zum jeweils nächst angesetzten Termin ist verbindlich. Den exakten Termin sowie die Uhrzeit erfahren die Studierenden durch die Studiengangsverwaltung. Der Haupttermin ist verpflichtend. Unabhängig von der Bachelorarbeit hat jede/r Bachelorstudierende die Möglichkeit auf Antrag (siehe Anhang) bei der Studiengangsleitung den Erstantritt auf den Nebentermin zu verschieben. Dieser Antrag muss bis spätestens 01.02. (Ausnahme GWS, IMT und DPM: 20.04.) des Abschlussjahres im Studiengang eingebracht werden. Der Haupttermin ist verpflichtend. Jede/r Masterstudierende hat die Möglichkeit auf Antrag (siehe Anhang) bei der Studiengangsleitung bis spätestens 01.02. des Abschlussjahres den Erstantritt auf den Nebentermin vorzuverlegen, Voraussetzung dafür ist die frühzeitige positive Approbation der Masterarbeit. 3 8

Antrag auf Verlegung der Bachelorabschlussprüfung vom Haupttermin/frühen Ersttermin auf den Nebentermin/späten Ersttermin für die Studiengänge Für die Bachelorstudiengänge BMA-B, BWI-B, DPM-B, ETH-B, GUK-B, HEB-B, HTB-B, IMTB-B, IMTE-B, ITS-B, ITSB-B, MMA-B, MMT-B, OTK-B, PTH-B, RAT-B, SMBB-B, SOZB-B ist der Bachelorabschlussprüfungs-Haupttermin/frühe Ersttermin verpflichtend. Jede/r Bachelorstudierende hat die Möglichkeit auf Antrag bei der Studiengangsleitung den Erstantritt auf den Nebentermin/späten Ersttermin zu verlegen. Die jeweils gewählte Variante gilt als Erstantritt. Die Zulassung zur kommissionellen Bachelorabschlussprüfung setzt den positiven Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen, die fristgerechte Abgabe sowie die positive Beurteilung beider Bachelorarbeiten voraus (vgl. 18 (5) FHS Prüfungsordnung idgf). BWI-B, DPM-B, HTB-B, IMTB-B, IMTE-B, ITS-B, ITSB-B, MMA-B, MMT-B, SMBB-B, SOZB-B Erstantritt/3.WH-Termin Juni Mitte September Ende Oktober 1.Wiederholungstermin Mitte September Ende Oktober Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar Juni BMA-B, ETH-B, HEB-B, OTK-B, PTH-B, RAT-B Erstantritt/3.WH-Termin Juli Mitte September Ende Oktober 1.Wiederholungstermin Mitte September Ende Oktober Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar Juli GUK-B Erstantritt/3.WH-Termin Anfang September Ende Oktober 1.Wiederholungstermin Ende Oktober Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar Anfang September Hiermit beantrage ich Studiengang Familienname Vorname Personenkennzeichen die Verlegung meines Bachelorabschlussprüfungs-Erstantritts auf den Nebentermin/späten Ersttermin. Mit Genehmigung dieses Antrages durch die Studiengangsleitung ist der Antritt zum Nebentermin/späten Ersttermins verpflichtend und somit müssen alle vorgegebenen Deadlines lt. Studiengangsleitfaden eingehalten werden. Die Termine der kommissionellen Bachelorabschlussprüfungen werden in der Semesterordnung festgelegt. Der Antritt zum jeweils nächst angesetzten Termin ist verbindlich. Für jene KandidatInnen, die mittels schriftlicher Bestätigung nachweislich wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen zur Prüfung zum vorgeschriebenen Termin nicht antreten können, gilt der darauffolgend nächste angesetzte Prüfungstermin als verbindlich. Datum Unterschrift Studierende/r Unterschrift Studiengangsleitung 4 8

Antrag auf Vorverlegung der Bachelorabschlussprüfung vom Haupttermin/später Ersttermin auf den Nebentermin/früher Ersttermin Für die Bachelorstudiengänge BWIB-B und KMUB-B ist der Bachelorabschlussprüfungs-Haupttermin/späte Ersttermin verpflichtend. Jede/r Bachelorstudierende hat die Möglichkeit auf Antrag bei der Studiengangsleitung den Erstantritt auf den Nebentermin/frühen Ersttermin vorzuverlegen. Die jeweils gewählte Variante gilt als Erstantritt. Die Zulassung zur kommissionellen Bachelorabschlussprüfung setzt den positiven Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen, die fristgerechte Abgabe sowie die positive Beurteilung beider Bachelorarbeiten voraus (vgl. 18 (5) Prüfungsordnung idgf). BWIB-B, KMUB-B Haupttermin/später Ersttermin Nebentermin/früher Ersttermin Erstantritt/3.WH-Termin Oktober September 1.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar Mitte September Ende Oktober 2.Wiederholungstermin Juni Jänner Mitte Februar Hiermit beantrage ich Studiengang Familienname Vorname Personenkennzeichen die Vorverlegung meines Bachelorabschlussprüfungs-Erstantritts auf den Nebentermin/frühen Ersttermin. Mit Genehmigung dieses Antrages durch die Studiengangsleitung ist der Antritt zum Nebentermin/frühen Ersttermins verpflichtend und somit müssen alle vorgegebenen Deadlines lt. Studiengangsleitfaden eingehalten werden. Die Termine der kommissionellen Bachelorabschlussprüfungen werden in der Semesterordnung festgelegt. Der Antritt zum jeweils nächst angesetzten Termin ist verbindlich. Für jene KandidatInnen, die mittels schriftlicher Bestätigung nachweislich wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen zur Prüfung zum vorgeschriebenen Termin nicht antreten können, gilt der darauffolgend nächste angesetzte Prüfungstermin als verbindlich. Datum Unterschrift Studierende/r Unterschrift Studiengangsleitung 5 8

Antrag auf Vorverlegung der Masterabschlussprüfung vom Haupttermin/später Ersttermin auf den Nebentermin/früher Ersttermin Für alle Masterstudiengänge (Vollzeit und Berufsbegleitend) ist der Masterabschlussprüfungs- Haupttermin/später Ersttermin verpflichtend. Jede/r Masterstudierende hat die Möglichkeit, auf Antrag bei der Studiengangsleitung den Erstantritt auf den Masterabschlussprüfungs-Nebentermin/frühen Ersttermin vorzuverlegen. Die jeweils gewählte Variante gilt als Erstantritt. Die Zulassung zur kommissionellen Masterabschlussprüfung setzt den positiven Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen, die fristgerechte Abgabe sowie die Approbation der Masterarbeit voraus (vgl. 18 (5) FHS Prüfungsordnung idgf). alle Masterstudiengänge außer BWI-M, BWIB-M Haupttermin/später Ersttermin Nebentermin/früher Ersttermin Erstantritt/3.WH-Termin Mitte September Ende Oktober Juni 1.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Juni Hiermit beantrage ich Studiengang Familienname Vorname Personenkennzeichen die Vorverlegung meines Masterabschlussprüfungs-Erstantritts auf den Nebentermin/frühen Ersttermin. Mit Genehmigung dieses Antrages durch die Studiengangsleitung ist der Antritt zum Nebentermin/frühen Ersttermins verpflichtend und somit müssen alle vorgegebenen Deadlines lt. Studiengangsleitfaden eingehalten werden. Die Termine der kommissionellen Masterabschlussprüfungen sind einmal pro Semester laut Semesterordnung anzusetzen. Das Antreten zum nächst angesetzten Masterabschlusstermin ist nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die/den Studierende/n verpflichtend. Dies hat zur Folge, dass bei einer negativen Beurteilung der Masterarbeit bei Abgabe zum Nebentermin/früher Ersttermin, der nächstmögliche Masterabschlussprüfungstermin erst im Jänner zugeteilt werden kann. Für jene KandidatInnen, die nachweislich wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen zur Prüfung zum vorgeschriebenen Termin nicht antreten können, gilt der darauffolgend nächste angesetzte Prüfungstermin als verbindlich. Datum Unterschrift Studierende/r Unterschrift Studiengangsleitung 6 8

Antrag auf Vorverlegung der Masterabschlussprüfung vom Haupttermin/später Ersttermin auf den Nebentermin/früher Ersttermin Für alle Masterstudiengänge (Vollzeit und Berufsbegleitend) ist der Masterabschlussprüfungs- Haupttermin/später Ersttermin verpflichtend. Jede/r Masterstudierende hat die Möglichkeit, auf Antrag bei der Studiengangsleitung den Erstantritt auf den Masterabschlussprüfungs-Nebentermin/frühen Ersttermin vorzuverlegen. Die jeweils gewählte Variante gilt als Erstantritt. Die Zulassung zur kommissionellen Masterabschlussprüfung setzt den positiven Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen, die fristgerechte Abgabe sowie die Approbation der Masterarbeit voraus (vgl. 18 (5) FHS Prüfungsordnung idgf). Masterstudiengänge BWI-M, BWIB-M Haupttermin/später Ersttermin Nebentermin/früher Ersttermin Erstantritt/3.WH-Termin Oktober September 1.Wiederholungstermin Jänner Mitte Februar 2.Wiederholungstermin Juni Hiermit beantrage ich Studiengang Familienname Vorname Personenkennzeichen die Vorverlegung meines Masterabschlussprüfungs-Erstantritts auf den Nebentermin/frühen Ersttermin. Mit Genehmigung dieses Antrages durch die Studiengangsleitung ist der Antritt zum Nebentermin/frühen Ersttermins verpflichtend und somit müssen alle vorgegebenen Deadlines lt. Studiengangsleitfaden eingehalten werden. Die Termine der kommissionellen Masterabschlussprüfungen sind einmal pro Semester laut Semesterordnung anzusetzen. Das Antreten zum nächst angesetzten Masterabschlusstermin ist nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die/den Studierende/n verpflichtend. Dies hat zur Folge, dass bei einer negativen Beurteilung der Masterarbeit bei Abgabe zum Nebentermin/früher Ersttermin, der nächstmögliche Masterabschlussprüfungstermin erst im Jänner zugeteilt werden kann. Für jene KandidatInnen, die nachweislich wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen zur Prüfung zum vorgeschriebenen Termin nicht antreten können, gilt der darauffolgend nächste angesetzte Prüfungstermin als verbindlich. Datum Unterschrift Studierende/r Unterschrift Studiengangsleitung 7 8

Änderungsprotokoll Datum Änderung 09.07.2014 Die Prüfungswoche wird ab sofort von allen Studiengängen selbst organisiert und kommuniziert. Somit wurde die entsprechende Fußnote (vormals 6) gestrichen (Entscheidung STGL-Kreis). 18.12.2014 Die Paragraphen und die Fußnote 6 wurden auf die neue Prüfungsordnung 4.0 angepasst. 10.03.2015 Anpassung der Daten auf STJ 2015/16 08.05.2015 Abschnitt Abschlussprüfungen der FH Salzburg: Entfernung des Studiengang GUK aus der Fußnote 10 20.10.2015 Anpassung der Nummerierung der Fußnoten 11 15; Einfügen einer neuen Fußnote 11 (Abschlussprüfungstermine GUK) 20.10.2015 Datumsänderung Sommersponsionen Juli 2016 07.03.2016 Anpassung der Daten auf STJ 2016/17 und Änderung der Bachelorabschlussprüfungstermine für BWIB-B und KMUB-B 07.10.2016 Änderung ab STJ 2016/17: der Bachelorabschlussprüfungstermine für BWIB-B und KMUB-B; Änderung der Masterabschlussprüfungstermine für BIW-M und BWIB-M; 10.03.2017 Anpassung der Daten auf STJ 2017/18 Ergänzung in Fußnote 1: Am Freitag, den 22.12.2017 darf bis maximal 16:00 Uhr Unterricht stattfinden. Ergänzung in Fußnote 2: Der Unterrichtsbeginn kann pro Studiengang zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt starten, dies wird vom Studiengang kommuniziert. Ergänzung in Fußnote 4: Sollte dies der Fall sein, gelten sämtliche Regelungen (Anwesenheitspflicht) lt. FHS Prüfungsordnung idgf. 25.07.2017 Anpassung Termin Sommersponsion 2018 8 8