Übersicht Studiengang Musikproduktion (B.A.)

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Transkript:

Übersicht Studiengang Musikproduktion (B.A.) Ziele Das Studium im Bachelor-Studiengang Musikproduktion ist in 14 Schwerpunkte mit insgesamt 28 Modulen unterteilt. Kerninhalte der Ausbildung bilden die Bereiche Komposition, Instrumentalmusik/Gesang und Musikübertragung. Flankiert werden diese durch Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Musikwissenschaft, Medienrecht, Management sowie weitere fachpraktische und persönlichkeitsbildende Veranstaltungen in Workshops und Wahlfächern. Ziel ist es, die Studierenden im Berufsfeld der künstlerischen Produktion mit allen relevanten Kompetenzen auszustatten, um als Kreativzelle die musikalischen, technischen und planerischen Prozesse von der Entstehung bis zur Endproduktion eines Musiktitels gestalten und umsetzen zu können. Studienschwerpunkte und Inhalte Im Studienschwerpunkt Komposition und Arrangement verfassen die Studierenden mit umfassend theoretischem sowie praxisnahem Wissen Musikstücke mit oder ohne inhaltliche Vorgaben für unterschiedliche Besetzungsarten und -größen. Das instrumentale oder vokale Hauptfach lehrt ausgeprägte Fertigkeiten als Live- und Studiomusiker. Ein gut ausgebildetes Gehör sowie ein Gespür für Interpretationsfragen befähigen Absolventinnen und Absolventen, bei Konzerten und Aufnahmen die musikalische Leitung von Ensembles zu übernehmen. Der Studiengang vermittelt Kenntnisse der Tontechnik in Theorie und Praxis, so dass graduierten Studierenden auch die technische und tonmeisterliche Leitung von Musikaufnahmen und - mischungen übertragen werden kann. Im Bereich Musikmanagement übernehmen sie als ausführende Produzenten organisatorische Aufgaben und sind mit rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten der Produktion betraut. Ein Auslandssemester oder ein Praktikum nach individueller Neigung bietet im sechsten Fachsemester die Möglichkeit zur Vertiefung der eigenen Interessen. Das Studium wird nach sieben Semestern erfolgreich mit 210 Credit Points und dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) abgeschlossen, nachdem eine Bachelorarbeit verfasst wurde. In der Regel besteht diese aus einer praxisorientierten Aufgabe mit einer begleitenden schriftlichen Ausarbeitung.

Studienverlaufsplan B.A. Musikproduktion an der SRH Hochschule der populären Künste (hdpk) Studienschwerpunkt 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. 7. Semester Musiktheorie M100 Musiktheorie 8 SWS, 12 CP Musiklehre Harmonielehre 4 SWS, 6 CP 4 SWS, 6 CP Gehörbildung M105 Gehörbildung I M106 Gehörbildung II M107 Gehörbildung III 10 SWS, 15 CP Rhythmische Gehörbildung Melodische Gehörbildung Hören von Akkorden Hören von Akkordverbind. Transkription 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP Komposition M110 Komposition I M111 Komposition II M112 Komposition III 16 SWS, 24 CP Songwriting Arrangement Orchestration Film-, TV-, Bühnenmusik 4 SWS, 6 CP 4 SWS, 6 CP 4 SWS, 6 CP 4 SWS, 6 CP Instrumente M120 Künstl. Nebenfach M122 Künstlerisches Hauptfach I M123 Künstlerisches Hauptfach II 5 SWS, 15 CP Klavier Einzelunterricht I Einzelunterricht II Einzelunterricht III Einzelunterricht IV 1 SWS, 3 CP 1 SWS, 3 CP 1 SWS, 3 CP 1 SWS, 3 CP 1 SWS, 3 CP Ensembles M130 Ensemble I M132 Ensemble II M133 Ensemble III 10 SWS, 15 CP Chor Ensemblespiel Ensembleleitung Interpretation Improvisation 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP Theorie Musikübertragung M140 Theorie Musikübertragung I M141 Theorie Musikübertragung II 14 SWS, 22 CP Akustik Studiotechnik Digital- und Gerätetechnik Sounddesign 4 SWS, 6 CP 4 SWS, 6 CP 3 SWS, 5 CP 3 SWS, 5 CP Praxis Musikübertragung M150 Praxis Musikübertragung I M151 Praxis Musikübertragung II 14 SWS, 22 CP Mikrofonier. und Aufn.tech. Setups und Studiopraxis Musikmischung Mastering 4 SWS, 6 CP 4 SWS, 6 CP 3 SWS, 5 CP 3 SWS, 5 CP Workshops/Wahlfächer M160 Musikalische Praxis M161 WF Multimedia M004 WF Persönlichkeit 14 SWS, 16 CP 3 Workshops Komposition 3 WS Instrumente/Gesang 3 WS Musikübertragung 3 WS Geschichte/Medien 2 aus 6 Kursen 3 aus 5 Kursen 1 SWS, 1 CP 1 SWS, 1 CP 1 SWS, 1 CP 1 SWS, 1 CP 4 SWS, 6 CP 6 SWS, 6 CP M006 Praxis- oder Auslandssemester - 900 Std., 30 CP Musikwissenschaft M170 Musikgeschichte M171 Musikwissenschaft 8 SWS, 8 CP Popularmusikgeschichte I Popularmusikgeschichte II Hist. und vergl. Musikwiss. Systematische Musikwiss. 2 SWS, 2 CP 2 SWS, 2 CP 2 SWS, 2 CP 2 SWS, 2 CP Medienrecht M001 Medienrecht 4 SWS, 4 CP Grundl. Verf.-/Urheb.recht Vertrags-, Arbeits-, Sozialr. 2 SWS, 2 CP 2 SWS, 2 CP Management M201 Projektorganisation M202 Musikproduktion 8 SWS, 10 CP SWS = Semesterwochenstunden Grdl. Projektorganisation Musikprod.management CP = Credit Points (ECTS) 4 SWS, 5 CP 4 SWS, 5 CP Englisch Wahpflichtfächer M161, Multimedia (2 aus 6 Kursen): M180 Fachenglisch 4 SWS, 6 CP Dramaturgie und Storytelling, Entwicklung der digit. Medien, Information und Vernetzung, 14 Studienschwerpunkte English for Music Media I English for Music Media II Kreative PR in Netzwerken, Filmsprache, Bewegtbild und Raum 28 Module 2 SWS, 3 CP 2 SWS, 3 CP Abschlussarbeit Wahlpflichtfächer M004, Persönlichkeit (3 aus 5 Kursen): 50 Veranstaltungen M190 Bachelorarbeit 1 SWS, 11 CP Gründungsberatung, Persönlichkeitstraining, Medienethik zzgl. Praxissemester Wissenschaftl. Arbeiten Verfassen der Bachelorarb. Interkulturelles Management, Ästhetik Stand: 06/2014 1 SWS, 1 CP 0 SWS, 10 CP 116 SWS, 180 (210) CP 20 SWS, 30 CP 20 SWS, 30 CP 20 SWS, 30 CP 20 SWS, 30 CP 20 SWS, 30 CP 30 CP 16 SWS, 30 CP

Auswahlverfahren zur Vergabe eines Studienplatzes im Studiengang B.A. Musikproduktion an der hdpk Verfahrensüberblick und Vorauswahl Voraussetzung zur Zulassung zum Studium ist der Nachweis musikalisch-technischer Fertigkeiten. Diese werden durch einen starken Ausdrucks- und Gestaltungswillen, gute Kenntnisse an einem Instrument/Gesang sowie praktische und grundlegende theoretische Kenntnisse der Popularmusik belegt. Es handelt sich um ein zweistufiges Aufnahmeverfahren: Zunächst erfolgt eine Vorauswahl. Reichen Sie hierzu zusammen mit Ihren Unterlagen drei einminütige Fragmente von Interpretationen/musikalischen Bearbeitungen unterschiedlicher und der Allgemeinheit bekannter Musiktitel als eigenständige Arbeiten auf einer Daten-CD ein. Zusätzlich erstellen Sie als weiteren Inhalt der CD eine einseitige PDF-Datei, die Auskünfte zu den von Ihnen ausgesuchten Titeln und ihren Komponisten, Textern und Interpreten gibt. Beschreiben Sie weiterhin für jedes Fragment kurz Art und Umfang Ihrer musisch-technischen Eigenleistungen. Die künstlerisch-technischen Fertigkeiten, welche in den Fragmenten zum Ausdruck kommen, müssen nach eigener Wahl zwei der folgenden drei Bereiche zum Schwerpunkt haben: - musikalische Bearbeitung - Instrumentalspiel oder Gesang - Tontechnik/Musikübertragung Zur Erläuterung: Mit musikalischer Bearbeitung ist die künstlerisch-gestalterische Bearbeitung einer Fremdkomposition gemeint. Arrangieren bzw. bearbeiten Sie ihre Wahltitel aussagekräftig. Instrumentalspiel oder Gesang betrifft ihre diesbezüglichen handwerklichen und interpretatorischen Fertigkeiten. Tontechnik bezeichnet die Produktionsaspekte Ihrer Einreichung. Alle drei Arbeitsproben sollen die beiden gewählten Schwerpunkte durchgängig berücksichtigen. Nennen Sie Ihre beiden Schwerpunkte sowie das durch Sie im Studium angestrebte Hauptfachinstrument bzw. Gesang in Ihrer PDF-Datei. Die Wahl der Bewerbungsschwerpunkte in Vorauswahl und Zugangsprüfung wirkt sich inhaltlich nicht auf Ihren Studienverlauf aus. Die Wahl des Instruments/des Gesangs hingegen schon: Hierbei handelt es sich um Ihr künftiges künstlerisches Hauptfach im Einzelunterricht und in Ensembles. Mit Abgabe der Arbeitsproben bestätigen Sie, dass die aufgeführten gestalterisch-technischen Leistungen eigenständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurden. Insofern Dritte an der Entstehung der eingereichten Werke aktiv oder passiv mitwirkten, führen Sie deren Namen und Leistungen ebenfalls vollständig in der PDF-Datei auf. Sollten nicht aufgeführte Leistungen oder Mitwirkungen Dritter zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, kann dies den nachträglichen Ausschluss vom Verfahren zur Folge haben. Das Ergebnis der Vorauswahl entscheidet über die Teilnahme an der Zugangsprüfung. Zwischen Bekanntgabe der Vorauswahlentscheidung und dem Termin der Zugangsprüfung liegt nur wenig Zeit. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Vorbereitung.

Zugangsprüfung Nach bestandener Vorauswahl erfolgt die Zugangsprüfung, die in der Hochschule stattfindet. Die Prüfungsteile finden an einem Tag statt und gliedern sich wie folgt: - Klausur, 30 Minuten (Sammelprüfung aller Teilnehmer am jeweiligen Prüfungstag) - praktische Prüfung, 30 Minuten (Einzelprüfung) In einer halbstündigen Klausur wird zunächst Ihr Kenntnisstand bezüglich musiktheoretischer und tontechnischer Inhalte ermittelt. Bestandteil dieser Klausur sind auch Aufgaben, die das Gehör betreffen. Im Anschluss folgt der praktische Teil der Zugangsprüfung. Maßgeblich für die Beurteilung der Befähigung zum Studium sind folgende drei Teilbereiche, die jeweils etwa 10 Minuten beanspruchen: - Ihre selbstgestaltete Präsentation mit zwei Schwerpunkten - praktische Gehörbildung sowie weitere Aufgaben und Fragen - ein persönliches Gespräch Ihre musikalisch-praktische Präsentation bezieht sich auf die Schwerpunkte Komposition, Instrumentalspiel/Gesang und Tontechnik. Wie bereits in der Vorauswahl wählen Sie erneut zwei dieser drei Gebiete aus. Diese beiden Schwerpunkte sind in der Zugangsprüfung durchgängig einzuhalten. Zur Auswahl Ihrer Schwerpunkte spricht Sie die Hochschule vorab gesondert an. Die Zugangsprüfung im Bereich Instrumentalspiel erfolgt an dem Instrument (oder Gesang), welches dem im Studium angestrebten instrumentalen/vokalen Hauptfach entspricht. Insofern Sie Komposition und Tontechnik als Schwerpunkte wählen, erwartet die Zulassungskommission im Anschluss an Ihre Präsentation zusätzlich eine instrumentale oder vokale Kurzvorführung der Fertigkeiten im angestrebten künstlerischen Hauptfach. Ihre selbstgestaltete, maximal zehnminütige und aus zwei Musiktiteln bestehenden Präsentation mit Fokus auf die beiden Wahlbereiche kann beispielsweise wie folgt aussehen: - Beispiel 1, Schwerpunkte Komposition und Instrument/Gesang: Sie tragen Eigenkompositionen/durch Sie verfasste Arrangements von Fremdkompositionen auf Ihrem Hauptinstrument (bzw. Gesang) vor. Der Vortrag kann solo, zu mitgebrachtem Playback oder zusammen mit von Ihnen selber organisierten Begleitmusikern erfolgen. - Beispiel 2, Schwerpunkte Tontechnik und Komposition bzw. Instrument/Gesang: Sie präsentieren zwei eigenständig produzierte (Live- oder Studioaufnahmen, Mischungen, Master; gerne auch als DAW-Projekte) Musiktitel, die Sie entweder selber verfasst/bearbeitet haben oder bei denen Sie als Musiker mitwirken. Nach der Vorführung werden weitere Aufgaben und Fragen durch die Zulassungskommission gestellt, die sich aus Ihrem Vortrag ergeben. Diese entstammen den Bereichen musikalisches Gehör, Lesefertigkeiten (Rhythmus, Melodie, Akkordsymbole), Instrumental-/Gesangstechnik sowie - bei Wahl des Schwerpunkts Tontechnik - dem Themenfeld Musikübertragung/Tontechnik. Die Prüfung schließt mit einem Gespräch über die Motivation zum Studium sowie Ihre eigenen Vorstellungen hinsichtlich der beruflich angestrebten Tätigkeiten.

Der Bewerberin/dem Bewerber wird das Resultat der Zugangsprüfung direkt nach der Prüfung mitgeteilt. Ein Bestehen der Zugangsprüfung bedeutet jedoch nicht unmittelbar die Zulassung zum Studium; die Vergabe der Studienplätze erfolgt mittels eines Listenverfahrens. Weiterführende Informationen zum Verlauf und Inhalt der Zugangsprüfung entnehmen Sie bitte unserer Website. Dort können Sie die Musterklausuren für Musiktheorie und Tontechnik einsehen und erhalten viele weitere Vorbereitungshinweise: http://www.hdpk.de/bewerbung/downloads/