Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA

Ähnliche Dokumente
Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Parodontologie der EDA

Richtlinien für die Ernennung von Zahntechnikern zum Spezialisten für Zahntechnik der EDA

Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Parodontologie der ÖGP

(Fachtierarztausbildungs- und -prüfungsordnung Physiotherapie

DGPPN-Zertifikat Psychosomatik in der Psychiatrie

Zusatz-Qualifizierung in der CT des Herzens (Stand: )

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Fortbildungsordnung für die Fachimmungenetikerin DGI / den Fachimmungenetiker DGI

ÖÄK Spezialisierung Dermatohistopathologie zum Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten Beschluss ÖÄK-VO am

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen

Schwangerschafts- ultraschall (SGUM)

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht

Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)

Inhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )...

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Parodontologie. Kompaktkurs Parodontologie. Koordination Unter besonderer Berücksichtigung. Curriculum für Zahnärzte

1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen

Psychotherapiewissenschaften*

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXXIII, Nummer 314, am , im Studienjahr 2002/03.

Liste der zulässigen Tätigkeitsschwerpunkte

Richtlinie zum Ablauf der Prüfung zur Erlangung der Gebietsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Die Regelungen zur Neuropsychologie in der Weiterbildungsordnung in Rheinland- Pfalz

Schwangerschaftsultraschall (SGUM)

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28.

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Psychotherapie bei Diabetes: Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Psychodiabetologie

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

- 2 - Inhaltsübersicht

Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie

- 2 - Inhaltsübersicht

Drei-Stufen-Konzept der Pädiatrischen Sektion der DEGUM

Ergotherapie. gemeinnûtzige Schulträger GmbH. Staatlich anerkannte/genehmigte private berufliche Schulen für Therapie, Pädagogik und Pflege

BAnz AT B3. Beschluss

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie:

E N T W U R F. Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Inhaltsübersicht. Erster Abschnitt: Inhalt und Ziel. Zweiter Abschnitt: Fortbildungsvoraussetzungen

Studienbuch Ärztliche Homöopathie

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

Spezielle Schmerztherapie

Richtlinien über die Verleihung von Fachtiteln FSP

Richtlinien. für die Verleihung der Qualifizierung Spezialist für zahntechnische Implantatprothetik DGZI. Grundlagen

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Wir bitten um Überweisung der Bearbeitungs- und Prüfgebühren an unten stehende Bankverbindung.

STOFFVERTEILUNGSPLAN ZAHNMEDIZINISCHE ASSISTENZ

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V

Wie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen. Dipl.-Psych. vor dem PsychThG

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Philosophie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Die medizinische Einrichtung. erfüllt die Voraussetzungen für die Erbringung der folgenden Methoden:

A N T R A G. KIEFERORTHOPÄDIE (Ermächtigung zur Weiterbildung für 2 Jahre)

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Wegweiser für Weiterbildungsausweis SSO in Allgemeiner Zahnmedizin

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Adolf-Ernst-Meyer-Institut zur Weiterbildung in der Psychotherapie

- 2 - Inhaltsübersicht

FACHTIERARZT für Innere Medizin der Kleintiere

Amtliches Mitteilungsblatt 7/2014

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom und Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen

Leitfaden zur Erstellung eines internen psychologischen Berichts in der medizinischen Rehabilitation

31. Gebiet Strahlentherapie

Anerkennungs- und Anrechnungsordnung (Satzung) für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachhochschule Kiel. Vom 13. Juni 2016

Weiterbildungsinhalte und OP-Katalog

Fortbildungskalender Dr. Christoph Dietl

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe / Pathologin)

I n h a l t. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Gliederung der Prüfung

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

(Masterstudiengang). Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a BerlHG.

47. Spezielle Schmerztherapie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung)

Leitfaden dipl. Homöopath/in hfnh

Verwaltungsverordnung über die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst (Anstellungsverordnung AnstVO)

für Heilpraktikeranwärter und für Antragsteller, die eine auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts (Transsexuellenrechtsreformgesetz TSRRG, Stand: )

Zuchtrichter-Ordnung des Verbandes Große Münsterländer e.v. (VGM) (Verabschiedet am 21. März 2009)

Spezielle Schmerztherapie

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. CNC-Fachkraft (HWK)

Qualifikation Ingenieurin/Ingenieur. Infos für Bewerberinnen und Bewerber. Qualifizieren Sie sich jetzt!

30. Gebiet Rechtsmedizin

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin

Vergütungsvereinbarung MRSA die neuen GOP ab 1. April 2012

Transkript:

Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA Präambel: Die European Dental Association (EDA) e.v. ernennt nach Beschluss des Vorstandes vom.07.oktober 2000 besonders qualifizierte Mitglieder der EDA zu Spezialisten für Endodontologie. Die Mehrzahl der Patienten mit einem endodontologischen Problem soll in der allgemeinzahnärztlichen Praxis behandelt werden. Schwierige und fortgeschrittene Krankheitsbilder sollten durch besonders erfahrene und speziell ausgebildete Zahnärzte betreut werden. Diese Aus- und Weiterbildung und Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA erfolgt auf Antrag gesellschaftsintern und wird vom Vorstand der EDA bekanntgegeben. Über die Anerkennung einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifizierung entscheidet ebenfalls der Vorstand der EDA. Artikel 1: Voraussetzungen für eine Ernennung sind: 1.1 Mindestens 250 EDA-anerkannte Fortbildungsstunden aus den verschiedenen Teilbereichen der Endodontologie. Über die Anrechnung von Fortbildungsstunden im Rahmen von Jahrestagungen entscheidet der Vorstand bzw. der entsprechende Prüfungsausschuss der EDA. 1.2 Vorlage von 12 dokumentierten, selbständig durchgeführten endodontischen Behandlungsfällen. 1.3 Eine Prüfung vor einem vom Vorstand der EDA berufenen Ausschuss, der sich aus anerkannten Spezialisten zusammensetzt. Diese Prüfung beinhaltet einen praktischen und einen theoretischen Teil. Beide Teile müssen erfolgreich abgeschlossen werden. 1.4 Mindestens 5jährige schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet der Endodontologie, deren Inhalte unter Artikel 3, Punkt 3.2, beschrieben sind. 1.5.0 Die besondere Erfahrung und die schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet der Endodontologie wird durch mindestens 250 endodontisch versorgte (Zahn-) Einheiten innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen. Artikel 2: Bewerbung und Ernennung: 2.1 Die Bewerbung zur Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA ist an das EDA-Sekretariat zu richten. Folgende Unterlagen sind beizufügen: -Curriculum vitae - Nachweis der geforderten 250 Stunden EDA-zertifizierter Fortbildung aus dem Bereich der Endodontologie, deren Inhalte unter Artikel 3 beschrieben werden. -Dokumentation der 12 Behandlungsfälle (siehe Art. 4).

2.2 Bewerber/innen, die bereits eine Qualifikation in Endodontologie erlangt haben, die den Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA entspricht (z.b. Spezialist der Europäischen Gesellschaft für Endodontologie, abgeschlossene Post-Graduate- Ausbildung in an einer ausländischen Universitätszahnklinik) können den Antrag auf Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA mit den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen stellen. Weitere Voraussetzung für die Ernennung ist jedoch der erfolgreiche Abschluss der unter 1.3 beschriebenen Prüfung. Falls die Erwerbung einer entsprechenden Spezialisierung länger als 6 Jahre zurückliegt, ist der Artikel 5.2 anzuwenden. 2.3 Das EDA-Sekretariat leitet die Bewerbungsunterlagen an den/die Vorsitzende/n oder den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n des Ausschusses weiter. 2.4 Die Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA erfolgt auf Vorschlag des/der Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden des Zertifzierungsausschusses der EDA. Gegen die Entscheidung des Ausschusses können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Artikel 3: Grundlagen für die Prüfung 3.1 Im theoretischen Teil der Prüfung werden die dokumentierten Fälle diskutiert. Weiter sollen dem Bewerber Fragen aus dem Gesamtgebiet der Endodontologie und der Grenzgebiete zur Beantwortung gestellt werden. Dieser theoretische Teil der Prüfung dauert in der Regel nicht länger als 60 Minuten und kann in Gruppen abgehalten werden. Die praktische Prüfung umfasst eine anerkannte, zeitgemäße Behandlungsmethode bzw. -methoden und/oder Behandlungsplanung aus dem Gesamtgebiet der Endodontologie. Der Inhalt wird dem Antragsteller mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bekannt gegeben. Die hierfür benötigten Materialien und Instrumente sind vom Antragsteller zur Prüfung mitzubringen. Für die gesamte Prüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben, die sich am Gesamtaufwand der Kommission orientiert. 3.2.0 Ausbildungs- und Prüfungsinhalte 3.2.1 Grundlagen Fundierte und erweiterte Kenntnisse für die zahnärztliche Praxis auf dem Gebiet der Endodontologie sowie die kritische Wertung der speziellen Fachliteratur. 3.2.2 Stoffkatalog (nicht abschließend) Anatomie und Physiologie des orofazialen Systems; Ätiologie, Pathogenese und Epidemiologie der Zahndefekte und des Zahnverlustes; Ätiologie, Pathogenese und Epidemiologie der Parodontopathien (nur Grundlagen); Unverträglichkeitsreaktionen, Allergien; Diagnostische und prognostische Verfahren; Rekonstruktive Diagnose unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes;

Beherrschung eines synoptischen Behandlungskonzeptes (Schmerzbehandlung, Infektionskontrolle, Anamnese, Befundaufnahme, Diagnose, prognostische Beurteilung der Zähne, weiterführende Diagnostik, systematische Behandlungsplanung und Behandlungsablauf, differentialtherapeutische Überlegungen, Langzeitbewährung der Therapiemittel, Erfassen und Beurteilen von Risikopatienten und Konsequenzen für die Planung und Behandlung, Rekonstruktive Aspekte der Parodontologie unter besonderer Berücksichtigung der Paro-Endo-Läsion. Spezielle Pathologie der Pulpa Spezielle Pathologie des Parodontiums Überblick der aktuellen Aufbereitungstechniken Überblick der aktuellen Wurzelfülltechniken Endodontisch relevante Aspekte der Mikrobiologie OP-Techniken der chirurgischen Endodontie Chirurgisch rekonstruktive Aspekte der Endodontie (Augmentative Verfahren) Endodontisch relevante Aspekte der Traumatologie (Reimplantation etc. ) Spezielle prothetische Restaurationstechnik des endodontisch versorgten Zahnes Festsitzender Zahnersatz (insbesondere moderne Präparationsprinzipien und -techniken, plastische, gegossene, keramische u.ä. Stumpfaufbauten, metallgestützte Kronen- und Brückenrekonstruktionen, metallfreie Kronen- und Brückenrekonstruktionen, Befestigung von Rekonstruktionen, Langzeitprognose und klinische Bewertung der Therapiemittel); Direkte und indirekte metallische, plastische, keramische und ähnliche Rekonstruktionen. Okklusionskonzepte, Registriertechniken und Artikulatoren, Konzepte und Behandlungsstrategien bei Totalsanierungen 3.3 Ausbildungsstätten: Alle weltweit von der EDA anerkannten Fortbildungsstätten und Fortbildungsveranstaltungen. Artikel 4: Dokumentation der Behandlungsfälle 4.1 Die unter Art. 1.2 geforderte Falldokumentation soll folgendes Spektrum von Patienten umfassen: Bei mindestens 6 der 12 Fälle soll die Dokumentation eine posttherapeutische Betreuung von mindestens 2 Jahren aufweisen. Es sollen enthalten sein: mindestens 2 Revisionen eines Molaren, mindestens 2 chirurgisch endodontologisch versorgte Fälle von Molaren oder Prämolaren. Alle dokumentierten Fälle sollten einen erhöhten Schwierigkeitsgrad aufweisen (mehrkanalige Frontzähne, Prämolaren oder Molaren mit speziellen Wurzelformen. 4.2 Die Dokumentation muss folgende Unterlagen enthalten: 4.2.1 Allgemeinmedizinische und spezielle Anamnese: Risikofaktoren und die Bedeutung von Resistenzfaktoren im Zusammenhang mit Diagnose und Behandlungsplan - sind zu beurteilen.

4.2.2 Die Erwartung und Einstellung des Patienten zu seinem Kausystem und zu einer endodontischen Behandlung sind zu evaluieren und prognostisch zu beurteilen. 4.2.3 Zahnmedizinischer Status: Die wichtigsten dentalen Befunde, insbesondere parodontale Parameter, sind zu erheben und zu dokumentieren. Der Zustand vorhandener endodontischer Vorbehandlungen ist zu ermitteln und zu beurteilen. 4.2.4 Röntgenbefund: Ein vollständiger röntgenologischer Ausgangsbefund in Rechtwinkeltechnik soll vorliegen. Die Diagnoseaufnahme soll nach Möglichkeit auch in exzentrischer Technik vorhanden sein. Ferner müssen Messaufnahmen und Abschlussbilder vorliegen. Mit entsprechender Begründung können ersatzweise oder zusätzlich alternative Aufnahmen vorgelegt werden. Die Qualität der Aufnahmen wird beurteilt. Befunde von prognostischer und/oder therapeutischer Bedeutung sind zu beschreiben. 4.2.5 Diagnose: Sie muss sowohl allgemein wie gebiss- bzw. zahnbezogen sein und - soweit vorhanden - den nationalen sowie bevorzugt den internationalen (europäischen) Normen bzw. Standards entsprechen. 4.2.6 Ätiologie: Es sind die Ursachen der Erkrankung zu erläutern und die den Therapieverlauf und die Prognose beeinflussenden Faktoren zu evaluieren. 4.2.7 Behandlungsplan: Aufgrund der Ätiologie der Befunde und der Diagnose ist der Behandlungsplan eingehend zu beschreiben. 4.2.8 Prognose: Diese soll sowohl allgemein wie auf den einzelnen Zahn bezogen sein. 4.2.9 Behandlungsablauf: Detaillierte Beschreibung der durchgeführten Behandlung. Der zeitliche Ablauf der durchgeführten Behandlungsmaßnahmen ist zu vermerken und zu erläutern. 4.2.10 Schlussbefund: Für den Schlussbefund sind die Unterlagen gemäß der Punkte 4.2.3 bis 4.2.4 zu erstellen. Die Behandlung und die Weiterbetreuung sind in einer Epikrise zu diskutieren. 4.2.11Spätbefund: Bei mindestens 6 der 12 dokumentierten Fälle sollen die Spätbefunde nach zwei Jahren dokumentiert werden (entspr. 4.2.3 und 4.2.4). Artikel 5: Zeitliche Begrenzung der Ausweisung als Spezialist für Endodontologie der EDA

5.1 Die Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA erfolgt für 6 Jahre. Die weitere Ernennung muss erneut beim Sekretariat der EDA beantragt werden. 5.2 Voraussetzungen für eine Neubenennung sind: 5.2.1 Nachweis von mindestens 40 Stunden EDA-anerkannter Fortbildung aus dem Bereich der Endodontologie, deren Inhalt unter Art. 3 beschrieben wurde. 5.2.2 Dokumentation zweier neuer Behandlungsfälle. Artikel 6: Erwartungen an den Spezialisten für Endodontologie der EDA 6.1 Der Spezialist für Endodontologie der EDA dokumentiert sein besonderes Engagement auf dem Gebiet der Endodontologie durch: 6.1.1 Aktive Mitarbeit an Fortbildungskursen und wissenschaftlichen Fachtagungen 6.1.2 Wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten 6.1.3 Referententätigkeit auf seinem Fachgebiet 6.1.4 Aktives Engagement bei der Aus- und Weiterbildung der zahnärztlichen/zahntechnischen Mitarbeiter/Innen 6.1.5 Mitarbeit im Vorstand und in den Ausschüssen der EDA Artikel 7: Richtlinienänderung Die Richtlinien für die Ernennung zum Spezialisten für Endodontologie der EDA können durch Vorstandsbeschluss geändert werden. Artikel 8: Inkrafttreten Diese Richtlinien treten nach Genehmigung durch Vorstandsbeschluss in Kraft.