Leasing-Leitfaden. Honda Bank GmbH

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Transkript:

Leasing-Leitfaden Honda Bank GmbH

Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 1 Definition und Vertragsverhältnisse 2 1.1 Definition 2 1.2 Verkaufsargumentation 2 1.2.1 Vorteile für den privaten Leasingnehmer 2 1.2.2 Vorteile für den gewerblichen Leasingnehmer 2 1.3 Vertragsverhältnisse 3 2 Leasing-Vertragsarten der Honda Bank 4 2.1 Vertrag mit Kilometer-Abrechnung 4 2.1.1 Standard-Kilometerabrechnung 4 2.1.2 Kilometerabrechnung R+C 5 2.2 Vertrag mit Restwertabrechnung 6 2.3 Vertrag mit Restwertabrechnung und integriertem Andienungsrecht 7 3 Leasing-Abwicklung 7 3.1 Grundlagen der Kalkulation 8 3.2 Abwicklungsmodalitäten 8 3.3 Widerrufsrecht 8 3.4 Unterschriftenregelung 9 3.5 Vorzeitiges Vertragsende 9 3.6 Zusammenfassung 10 4 Erläuterungen zu Grundbegriffen 13 Honda Bank GmbH

Vorwort Fast jedes 2. Fahrzeug aus der Honda-Handelsorganisation wird heute über die Honda Bank finanziert. Die Nachfrage nach Leasing wird im Markt immer stärker. Daher freuen wir uns, Ihnen nun das Produkt Leasing als weitere Finanzierungsmöglichkeit über die Honda Bank anbieten zu können. Leasing bietet Ihnen viele Möglichkeiten, zusätzliches Geschäft zu generieren, egal ob im Bereich der Privatkunden oder der Gewerbetreibenden. Leasing ist stets eine besonders wirtschaftliche Variante des Autofahrens, denn Ihr Kunde zahlt nicht den vollen Kaufpreis, sondern während der Leasingzeit nur die Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs. Individuell vereinbarte, niedrige Monatsraten entlasten das monatliche Budget und eröffnen Ihren Kunden Freiräume für weitere Investitionen. Nutzen Sie die Vorteile des Leasing, um mit marktgerechten Leasing- Konditionen der Honda Bank Ihren Kundenstamm zu erweitern eine stärkere Kundenbindung an Ihr Autohaus zu erzielen eine höhere Loyalitätsquote und eine kürzere Haltedauer zu erzielen Ihren Gebrauchtwagenbestand attraktiv zu verjüngen den Gebrauchtwagenverkauf frühzeitig zu planen eine höhere Werkstattauslastung zu erreichen Honda Bank GmbH 1

Definition und Vertragsverhältnisse 1 Definition und Vertragsverhältnisse 1.1 Definition Der Begriff Leasing kommt vom lateinischen laxare und bedeutet: lassen oder überlassen. Mit Leasing bezeichnet man allgemein die zeitlich befristete ( mittel- bis langfristige ) Nutzung oder Gebrauchs-Überlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt. Vorteil dabei ist, dass der Leasing-Nehmer aus dem Gebrauch eines Objektes Nutzen zieht, ohne selbst Eigentümer zu sein. Im Automobil-Bereich wurden ab 1952 von der Ford-Motor-Company Fahrzeuge über Absatzfinanzierung und Leasing vertrieben. In der Bundesrepublik Deutschland wurde Leasing ab 1962/63 eingesetzt, wobei es seitdem kontinuierlich an Bedeutung gewinnt. Seit den 90ern ist im Leasing-Bereich ein regelrechter Boom zu verzeichnen. Vor allem im gewerblichen Bereich ist Leasing aufgrund möglicher Steuerersparnisse sehr interessant. 1.2 Verkaufsargumentation 1.2.1 Vorteile für den privaten Leasingnehmer keine Kapitalbindung Erhalt der Kreditlinie bei der Hausbank Nutzung neuester Fahrzeugtechnologien nur Zahlung der Nutzung während der Leasingdauer kein Verwertungsrisiko des Gebrauchten (Kilometer-Vertrag) 1.2.2 Vorteile für den gewerblichen Leasingnehmer Leasingraten sind steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben und verringern damit die Gewerbe- und Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer (Voraussetzung für die steuerlichen Vorteile des Leasings ist die Beachtung der Leasing Erlasse bei der Vertragsgestaltung). Die Eigenkapitalquote wird gegenüber dem Kauf verbessert, da geleaste Objekte vom Leasingnehmer nicht zu bilanzieren sind. Die Liquidität des Leasingnehmers wird geschont. keine Gebrauchtwagenvermarktung Honda Bank GmbH 2

Definition und Vertragsverhältnisse 1.3 Vertragsverhältnisse Die Vertragspartner sind: Kunde (Leasingnehmer) Honda-Vertragshändler Honda Bank GmbH (Leasinggeber) Die Vertragsverhältnisse werden in diesem Dreieck hergestellt. LEASINGGEBER Eigentümer LIEFERANT Vermittler Honda Bank GmbH Honda-Vertragshändler LEASINGNEHMER Besitzer Bei Abschluss eines Leasingvertrages gehen die Vertragspartner folgende Vertragsverhältnisse ein: Fahrzeugauswahl zwischen Leasingnehmer und Honda-Vertragshändler Leasingvertrag zwischen Honda Bank und Leasingnehmer Kaufvertrag zwischen Honda Bank und Honda-Vertragshändler Daraus ergeben sich folgende Leistungsverhältnisse: Der Honda-Vertragshändler liefert an den Leasingnehmer das Fahrzeug aus und übernimmt die Gewährleistung. Der Leasingnehmer zahlt an die Honda Bank die Leasingraten, und die Honda Bank überlässt dem Leasingnehmer ihr Fahrzeug zur Nutzung. Die Honda Bank zahlt den Kaufpreis für das Leasingfahrzeug an den Honda- Vertragshändler. Honda Bank GmbH 3

Leasing-Vertragsarten 2 Leasing-Vertragsarten der Honda Bank 2.1 Vertrag mit Kilometer-Abrechnung Private und gewerbliche Leasingnehmer, die die Fahrleistung pro Jahr in etwa bestimmen können oder aber kein Verwertungsrisiko übernehmen wollen, werden sich für diese Vertragsvariante entschließen. Hier wird die jährliche Kilometerlaufleistung festgelegt. Die Laufzeit des Leasingvertrages kann zwischen 12 und 60 Monaten liegen. Eine genaue Abrechnung der Fahrleistung hat am Ende der Laufzeit ggf. eine Vergütung oder Nachbelastung zur Folge (in Cent/km). Hierbei ist eine Freigrenze von 2.500 km zu berücksichtigen, sowohl bei Mehr- als auch bei Minderkilometern. Die Minderkilometer-Vergütung ist auf 5.000 km begrenzt. Mehr-Kilometersatz/Minder-Kilometersatz: Die Beträge für Mehr- bzw. Minder-Kilometer richten sich nach dem Fahrzeugwert und werden vom POS-System automatisch errechnet. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Bei Rückgabe ist ein gemeinsames Protokoll anzufertigen, welches vom Leasingnehmer und dem Honda-Vertragshändler zu unterzeichnen ist. Auf dieser Basis wird die Endabrechnung mit dem Leasingnehmer vorgenommen. Entspricht das Fahrzeug nicht dem vertragsgemäßen Zustand, ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert und der Leasingnehmer zum Ausgleich des Minderwertes verpflichtet. Wird keine Einigung über den Zustand des Fahrzeuges erzielt, ist ein Reparaturkosten-Gutachten zu erstellen. Die Kosten trägt der Leasingnehmer. Die dabei ermittelten Werte sind für alle Parteien bindend. 2.1.1 Standard-Kilometerabrechnung Kilometervertrag mit veränderbarem Restwert und Rückkaufgarantie durch den Händler ohne Beteiligung der Honda Bank. Dies gilt sowohl für eine Erhöhung als auch Abschmelzung des Restwertes. Der vorgegebene Restwert kann maximal um 5 Prozentpunkte erhöht werden. Bei einer Abschmelzung des Restwertes sollten lediglich die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden (10 %-Regelung). Hier gilt es anzumerken, dass die Honda Bank kein Restwertrisiko trägt. Honda Bank GmbH 4

Leasing-Vertragsarten 2.1.2 Kilometerabrechnung R+C Bei dieser Sonderform teilen sich die Honda Bank und der Händler das Restwertrisiko. Eine Veränderung des vorgegebenen Restwertes ist nicht möglich. Die Abrechnung des Restwertes erfolgt auf Basis Schwacke-Händlerverkaufspreis unter Berücksichtigung der zu Vertragsbeginn kalkulierten Kilometerlaufleistung. Die Berechnung von Restwertchancen/-risiken basiert auf der Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem Händlerverkaufspreis. Basis ist der Fahrzeugwert (UPE zzgl. werkseitiger Sonderausstattung) ohne sonstiges Zubehör. Zur Rücknahme der Fahrzeuge ist nur der ausliefernde Händler berechtigt und verpflichtet. Liegt der Händlerverkaufspreis unter dem kalkulierten Restwert, so erwirbt der Händler das Fahrzeug zum Händlerverkaufspreis zzgl. maximal 2 %. Damit ist das Risiko des Händlers auf maximal 2 % beschränkt. Liegt der Händlerverkaufspreis über dem kalkulierten Restwert, erwirbt der Händler das Fahrzeug zum Händlerverkaufspreis abzgl. maximal 4 %. Eventuell vorhandene Schäden und/oder Mehr- und Minderkilometer werden durch die Honda Bank mit dem Leasingnehmer abgerechnet und bei der Abrechnung mit dem Händler berücksichtigt. Die nachfolgenden Beispielkalkulationen verdeutlichen diese Sonderform: Risiko max. 2% Chance max. 4% Fahrzeug: Accord 2,4 Executive Preis: 29.650,00 Preis: 29.650,00 KM-Vertrag KM-Vertrag 36M/15.000 km Jahresfahrleist. 36M/15.000 km Jahresfahrleistung RW 53,0% 15.714,50 RW 53,0% 15.714,50 ang. HVK gem. Schwacke in % 45,00% ang. HVK gem. Schwacke in % 57,00% ang. HVK gem. Schwacke in 13.342,50 ang. HVK gem. Schwacke in 16.900,50 Diff. RW zu HVK in % 8,00% Diff. RW zu HVK in % 4,00% Diff. RW zu HVK in 2.372,00 Diff. RW zu HVK in 1.186,00 HDL-Risiko in % 2,00% HDL-Chance in % 4,00% HDL-Risiko in 593,00 HDL-Chance in 1.186,00 Honda Bank Risiko in % 6,00% Honda Bank Chance in % 0,00% Honda Bank Risiko in 1.779,00 Honda Bank Chance in 0,00 Hdl. zahlt insgesamt 13.935,50 Hdl. zahlt insgesamt 15.714,50 Honda Bank GmbH 5

Leasing-Vertragsarten >4% Honda Bank Händler z. B. Chance 54% 4% Risiko 2% >2% Händler Honda Bank 50% 48% 2.2 Vertrag mit Restwertabrechnung Diese Vertragsart wird von Kunden bevorzugt, welche die Kilometerlaufleistung pro Jahr nicht genau abschätzen können Beim Vertrag mit Restwertabrechnung ist der wesentliche Vertragsbestandteil der Restwert. Der kalkulierte Restwert steht bei Ablauf des Vertrages dem tatsächlichen Marktwert gegenüber. Das Risiko der Wertentwicklung des Fahrzeuges trägt bei diesem Vertragsmodell der Leasingnehmer. Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit der Mehrerlösbeteiligung für den Leasingnehmer, sofern der Vermarktungswert über dem kalkulierten Restwert liegt. Bei dieser Variante kann der Händler mit dem Kunden den Restwert frei wählen. Dabei darf der Restwert von mindestens 10 % der UPE nicht unterschritten werden. Der vorgegebene Restwert kann max. um 5 Prozentpunkte erhöht werden. Auch bei dieser Vertragsvariante übernimmt der Händler die Rückkaufgarantie zum kalkulierten Restwert. Sofern bezüglich des Fahrzeugwertes Uneinigkeit besteht, wird ein Gutachten zur Wertermittlung erstellt und der Händler kauft zu dem ermittelten Wert. Die Differenz wird aufgrund der vollen Amortisationsschuldung seitens des Leasingnehmers von diesem eingefordert. Wird uns seitens des Kunden ein Dritter genannt, der einen höheren Preis als den kalkulierten Restwert bietet, wird der Händler darüber informiert. Dieser entscheidet dann, ob der Ankauf zum höheren Wert durch ihn erfolgt. Ansonsten wird der Verkauf des Fahrzeuges an den genannten Dritten vorgenommen und der Mehrerlös bis zu 75 % an den Leasingnehmer ausgekehrt. Die Honda Bank kann bei Abschluss eines Folgevertrages die restlichen 25 % als Sonderzahlung anrechnen. Honda Bank GmbH 6

Leasing-Vertragsarten 2.3 Vertrag mit Restwertabrechnung und integriertem Andienungsrecht Die Honda Bank bietet dieses Vertragsmodell als Sonderform mit integriertem Andienungsrecht an, d. h. die Honda Bank behält sich das Recht vor, am Ende der Laufzeit dem Leasingnehmer das Fahrzeug anzudienen. D.h. dieser muss das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Restwert käuflich erwerben. Für den Leasingnehmer resultiert hieraus jedoch kein Recht auf den Erwerb. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Der Leasingnehmer stellt zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit das Fahrzeug beim Honda Vertragshändler ab. Sofern zwischen beiden Parteien keine Einigung bezüglich des tatsächlichen Fahrzeugwertes bei Rückgabe erzielt wird, ist die Erstellung eines Gutachtens zur Wertermittlung erforderlich. Sofern der Marktwert unter dem seinerzeit kalkulierten Restwert liegt und der Honda Vertragshändler nicht zum kalkulierten Restwert ankauft, erfolgt die Andienung an den Leasingnehmer. Bei allen Vertragsarten erhält die Honda Bank vom Honda-Vertragshändler immer eine Rückkaufgarantie. Honda Bank GmbH 7

Leasing-Abwicklung 3 Leasing Abwicklung 3.1. Grundlagen der Kalkulation Bestimmte Faktoren beeinflussen die Leasingkalkulation: die Höhe des Restwertes der hinterlegte kalkulatorische Zinssatz die km-leistung der Fahrzeugpreis die vertragliche Laufzeit die Höhe der Leasingsonderzahlung eine evtl. abgeschlossene Leasingraten-Versicherung Sonderleasing- oder Standard-Leasingprogramme, die im POS-System (WebFinanceNewEdition) hinterlegt sind. 3.2 Abwicklungsmodalitäten übliche Bonitätsprüfung Der Honda-Vertragshändler erstellt den Leasingantrag (2fache Ausfertigung jeweils für Leasingnehmer und LG) Die zur Bestätigung eines Leasingvertrages benötigten Unterlagen wie Leasingantrag, Selbstauskunft sowie geforderte Auflagen (BWA s, Verdienstnachweis) sollten unverzüglich nach Antragstellung an die Honda Bank gesandt werden, da die Bestätigung des Leasingantrages innerhalb von 4 Wochen nach Datum der Unterzeichnung des Antrages erfolgen muss. Danach ist der Leasingnehmer nicht mehr an den Antrag gebunden. Die Honda Bank tritt parallel hierzu in die Bestellung des Leasingnehmers beim Honda Vertragshändler ein. Die Honda Bank sendet eine Annahmebestätigung an den Leasingnehmer. Fahrzeugübergabe: Der Honda-Vertragshändler erhält bei Übergabe eine evtl. vereinbarte Leasingsonderzahlung sowie die Überführungs- und Zulassungskosten (sofern nicht in der Leasingkalkulation berücksichtigt) Die Honda Bank zahlt dem Honda-Vertragshändler den Rechnungsbetrag abzüglich der Leasingsonderzahlung nach Vorlage des Kfz-Briefes, der Übernahmebestätigung und die auf die Honda Bank ausgestellte Rechnung aus. Auf Wunsch kann der jeweilige Leasingbetrag auch schon ausgezahlt werden, bevor der Bank alle von ihr geforderten Unterlagen gemäß Genehmigung vorliegen. Für die Vorauszahlung ist das Faxen des unterzeichneten Leasingantrages erforderlich. Die Original-Unterlagen müssen der Honda Bank binnen 7 Tagen zugesandt werden. Die Honda Bank zieht Leasingraten monatlich vom Leasingnehmer ein. 6 und 3 Monate vor Auslauf des Leasingvertrages erhält der Händler und der Leasingnehmer eine Information. 14 Tage vor definitivem Ende des Vertrages erhalten beide Parteien (Händler und Leasingnehmer) eine nochmalige Information mit beiliegendem Rückgabeprotokoll. Honda Bank GmbH 8

Leasing-Abwicklung 3.3 Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher und Existenzgründer. Der Leasingnehmer kann seinen Leasingantrag binnen 2 Wochen widerrufen. Die Widerrufsbelehrung muss schriftlich erfolgen und vom Leasingnehmer unterzeichnet werden. Der Leasingnehmer erhält eine Durchschrift der unterschriebenen Belehrung, die im Datum mit der Selbstauskunft und den Verträgen identisch sein muss. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 3.4 Unterschriftenregelung Die Unterschriften des Leasingnehmers/Bürgen müssen im Beisein des Verkäufers geleistet werden. Der Kunde erhält von jedem unterschriebenen Schriftstück ein Exemplar. 3.5 Vorzeitiges Vertragsende Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nicht möglich. Die Honda Bank kann in begründeten Fällen ein vorzeitiges Kündigungsrecht in Anspruch nehmen, beispielsweise bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Leasingnehmers, grober Vertragsverletzung, Geschäftsaufgabe oder Verlegung des Wohnsitzes des Leasingnehmers außerhalb Deutschlands. Dies ist in den allgemeinen Bedingungen des Leasingvertrages geregelt. Nach einem Unfall ist der Vertrag nicht automatisch beendet. Der Leasingnehmer muss die Honda Bank um Auflösung des Vertrages bitten. Honda Bank GmbH 9

Leasing-Abwicklung 3.6 Zusammenfassung Kunde entscheidet sich zum Abschluss eines Leasingvertrages Privater Kunde: Honda-Vertragshändler sendet die Antragsund Selbstauskunftsdaten an die Honda Bank Gewerblicher Kunde: Honda-Vertragshändler sendet die Antragsund Selbstauskunftsdaten (evtl. Ermächtigung zur Bankauskunft, evtl. BWA) an die Honda Bank GmbH Honda Bank überprüft die eingesendeten Unterlagen Anfrage bei der Schufa / Crefo / Bankauskunft positiv negativ Honda-Vertragshändler erhält die Annahme der Leasinganfrage Beauflagung oder Ablehnung des Vertrages Honda-Vertragshändler bestellt Fahrzeug bei HME-N Nach Erfüllung der Beauflagung Vertrag Honda Bank GmbH 10

Leasing-Abwicklung Vertrag Leasingfahrzeug wird auf den Leasingnehmer zugelassen Der Honda-Vertragshändler reicht folgende Unterlagen bei der Honda Bank ein (per Postweg) ein: Vergleiche auch Einreicher-Checkliste! Leasingantrag Selbstauskunft Fahrzeug-Übernahmebestätigung Zulassungsbescheinigung Teil II ( Kfz-Brief ) Fahrzeugrechnung ausgestellt auf die Honda Bank Sicherungsschein Rückkaufgarantie Bürgschaftserklärung (sofern erforderlich) Selbstauskunft des Bürgen (sofern erforderlich) Händlerbürgschaft (sofern es Auflage war) Drittbenutzererklärung (sofern erforderlich) Der Honda-Vertragshändler erhält bei Fahrzeugübergabe vom Kunden: Leasingsonderzahlung (inkl. MwSt.) (sofern vertraglich vereinbart) Überführungs-/Zulassungskosten ( sofern nicht mit kalkuliert ) Honda Bank GmbH 11

Leasing-Abwicklung Honda-Vertragshändler / Honda Bank Honda Bank schickt Leasingabrechnungsschreiben an Honda-Vertragshändler Honda Bank zahlt dem Honda-Vertragshändler den Rechnungsbetrag abzüglich: Leasingsonderzahlung evtl anfallende Subvention zuzüglich: einkalkulierte Provision Leasingnehmer / Honda Bank Honda Bank Einzug Leasingraten 6 und 3 Monate sowie 14 Tage vor Ablauf des Leasingvertrages Kundenmailing Infomailing über auslaufenden Leasingvertrag Leasingnehmer Händler Neues Leasingangebot Honda Bank GmbH 12

Leasing-Abwicklung 4 Erläuterungen zu Grundbegriffen Amortisation Amortisation in Verbindung mit Leasing-Verträgen bedeutet, dass der Leasingnehmer mit seinen Zahlungen je nach Vertragstyp die Investitionskosten und -risiken ganz, weitgehend oder teilweise abdeckt. Letztlich ist es das Ziel aller Leasing-Verträge, dass die Honda Bank die Amortisation der gesamten Investitionskosten aus laufenden Leasingzahlungen, Restwertzahlungen, Abschlusszahlungen, Verlängerungsraten und Verwertungserlösen erreicht. Bilanzneutralität Da die Honda Bank in der Regel das Leasingfahrzeug aktiviert, ist die Investition für den Leasingnehmer bilanzneutral. Das bedeutet, dass weder das Fahrzeug noch Verbindlichkeiten in die Bilanz des LEASINGNEHMER aufgenommen werden. Auch die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad bleiben unverändert. Die laufenden Leasingraten erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Leasingverpflichtungen werden im Anhang zu Jahresabschlüssen gezeigt. Bonitätsprüfung Darunter ist die Prüfung der Kreditwürdigkeit zu verstehen. Genau wie bei der Kreditvergabe gehört auch beim Finanzieren eines Fahrzeuges über Leasing eine Bonitätsprüfung dazu. Definition von Fahrzeugen, die über die Honda Bank geleast werden können: Neufahrzeug: Fahrzeug ohne Zulassung und ohne Kilometer Vorführfahrzeug: Fahrzeuge, die auf den Honda-Händler zugelassen waren und maximal 12 Monate alt sind. Dienstfahrzeug: Fahrzeuge, die auf HME-N zugelassen waren, maximal 12 Monate alt sind. (Die Kalkulation erfolgt über Fahrzeugart: Vorführfahrzeug) GAP-Versicherung ( nicht während der Pilotphase ) Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls des Leasingfahrzeugs muss der Leasingnehmer normalerweise den Ablösewert seines Leasingfahrzeugs an die Honda Bank zahlen. Dieser Ablösewert liegt in der Regel über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der Kfz-Versicherung erstattet wird. Für die Differenz muss der Leasingnehmer aufkommen. Dieser Differenzbetrag kann, abhängig von der Restlaufzeit, mehrere tausend Euro betragen. Eine GAP-Versicherung übernimmt dieses ungedeckte Risiko und gibt dem Leasingnehmer so Sicherheit vor zusätzlichen Kosten. Honda Bank GmbH 13

Leasing-Abwicklung Geldwäschegesetz (GWG) Bei Baranzahlungen im Händlerbetrieb besteht die Verpflichtung, die Identität des Zahlenden (Leasingnehmer) anhand der Personalausweis-/Reisepassdaten schriftlich festzuhalten und diese durch Unterschrift vom Leasingnehmer bestätigen zu lassen. Gewährleistung/Haftung Die Honda Bank tritt alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag, darin enthalten auch die Gewährleistungsansprüche, an den Leasingnehmer ab. Dieser kann also wie ein Käufer etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder dem Honda-Vertragshändler einfordern. Fahrzeughalter Halter des Leasing-Fahrzeuges ist der Leasingnehmer. Die Zulassung erfolgt auf seinen Namen. Verpflichtungen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung liegen deshalb bei ihm. Der Leasingnehmer erwirbt das Nutzungsrecht am Fahrzeug und sorgt für dessen Betriebs- und Verkehrssicherheit. Die Vertragsbedingungen ermöglichen auch die Nutzung durch Dritte. Fahrzeug-Übernahmebestätigung Mit der rechtsverbindlich unterzeichneten Übernahmebestätigung bescheinigt der Leasingnehmer, dass der Honda-Vertragshändler das Leasingfahrzeug vollständig und wie vertraglich vereinbart in einwandfreiem Zustand geliefert hat. Die Betriebsbereitschaft ist gegeben und mit der Abnahme beginnt die Laufzeit des Leasingvertrages, d. h. der Leasinggeber bezahlt die Rechnung des Honda-Vertragshändlers und wird somit Eigentümer des Objektes. Ferner beginnen die Zahlungsverpflichtungen des Leasingnehmers im Rahmen des Leasingvertrages. Instandhaltung Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, das Leasingfahrzeug funktionstüchtig zu erhalten, es instand zu setzen und warten zu lassen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Leasingnehmer. Konkurs des Leasingnehmers/Insolvenz Bei Zahlungsverzug kann die Honda Bank den Leasingvertrag kündigen, die Rückstände fällig stellen sowie die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, liegt es im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob und wie der Leasingvertrag weitergeführt wird. Eine Weiterführung ist dann möglich, wenn die vereinbarten Leasingraten geleistet werden. Laufzeit und km-laufleistung Je länger die Laufzeit und je höher die Kilometer-Laufleistung ist, desto niedriger auch der Restwert und damit der zu erwartende Gebrauchtwagenpreis. Honda Bank GmbH 14

Leasing-Abwicklung Leasingberechnungsgrundlage Die wichtigste Einstiegsgröße ist der Einstandspreis (UPE). Dieser kann durch einen eventuellen Nachlass reduziert werden. Wenn eine Leasingsonderzahlung (LSZ) mit einbezogen wird, reduziert auch diese den zu finanzierenden Betrag. Leasingnehmer Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Leasingnehmer sein. Im Rahmen eines Leasing-Vertrags überlässt die Honda Bank dem Leasingnehmer ein Fahrzeug zur Nutzung. Hierfür hat der Leasingnehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasingrate zu bezahlen. Leasingraten (LR) LR decken beim Leasing den Wertverlust des Fahrzeugs. Sie müssen weiterhin Kosten, Ertrag und Zinsaufwand sowie das Geschäftsrisiko abdecken. Leasingraten werden ab Übernahmedatum im Voraus taggleich berechnet. Somit ergibt sich eine unterschiedliche 1. und letzte Leasingrate. Sofern die Rückgabe nicht am Tag des Auslaufs erfolgt, werden 1/30 der Leasingrate pro Tag weiterberechnet. Leasingraten-Versicherung (LRV) ( nicht während der Pilotphase ) Die LRV ist die perfekte Absicherung für den Leasingnehmer und seine Familie. Im Krankheitsfall (Arbeitsunfähigkeit) des Leasingnehmers tritt der Versicherer ab dem 2. Monat nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Leistung der Leasingraten ein und zwar so lange, bis die Gesundheit wieder hergestellt ist. Zum anderen ist das Todesfall-Risiko mit dieser Versicherung abgedeckt. Nicht versichert ist der sich nach Ablauf der Leasingdauer ergebende Restwert des Leasingfahrzeuges. Leasing-Rechnung Einmalig bei Vertragsbeginn erhält der Leasingnehmer eine für die gesamte Vertragslaufzeit gültige Leasing-Rechnung, die alle Zahlungspflichten einschließlich der Mehrwertsteuer enthält. Die Leasing-Rechnung dient gleichzeitig als Nachweis für den Vorsteuer-Abzug ( 14 UstG). Leasingsonderzahlung (LSZ) Eine Leasingsonderzahlung verringert immer die monatliche Belastung. Unter steuerlichen Gesichtspunkten kann sie durchaus Sinn machen, je nach Rechtsform des Unternehmens. So ist diese bei Unternehmen, die bilanzieren (z. B. ohg, KG, GmbH, AG usw.), als Betriebsausgabe linear auf die gesamte Laufzeit zu verteilen. Beim Privat-Leasing wird in der Regel eine Eigenleistung in Form einer Sonderzahlung vereinbart. Die LSZ ist bei Übernahme des Fahrzeuges an den ausliefernden Händler zu entrichten. Die Höhe der LSZ ist bonitätsabhängig. Honda Bank GmbH 15

Leasing Abwicklung Mängel/Mängelrüge Bei Annahme muss der Leasingnehmer das gelieferte Fahrzeug auf etwaige Mängel überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich Mängelrüge erteilen. Der Honda-Vertragshändler muss am Fahrzeug innerhalb der Gewährleistungsfrist grundsätzlich alle Mängel beseitigen und die dafür erforderlichen Aufwendungen tragen. Der Leasingnehmer bestätigt die mängelfreie Abnahme und die Identität des Leasing-Fahrzeugs durch seine Unterschrift auf der Übernahmebestätigung. Mehr-Kilometer Die Mehr-Kilometer sind ein Begriff aus dem Kilometer-Vertrag, bei denen der Leasingnehmer kein Marktwertrisiko trägt. Wenn die Kilometer-Laufleistung höher ist als im Leasingvertrag vereinbart (=Mehr-Kilometer), wird allerdings eine zusätzliche Zahlung für die Mehr-Kilometer fällig. Merkantile Wertminderung Nach einem Unfall erleidet das Fahrzeug auch bei ordnungsgemäßer Reparatur einen Wertverlust es gilt als Unfall-Fahrzeug. Die merkantile Wertminderung drückt dies aus und orientiert sich an der Höhe der Reparaturkosten. Die merkantile Wertminderung steht während der Vertragslaufzeit der Honda Bank zu. Mehrwertsteuer Die Honda Bank wird die Leasingraten und den Restwert oder die Preise für Mehr- oder Minderkilometer (ggf. auch die Sonderzahlung) anpassen, wenn sich Preis bildende Faktoren (z. B. Steueränderungen oder Einführung neuer Steuern) nach Abschluss des Leasingvertrages ändern. Mindererlös Unter Mindererlös wird der Betrag verstanden, um den der Verkaufserlös eines Objektes am Vertragsende niedriger ist als der kalkulierte Restwert. Im Normalfall ist der Leasingnehmer verpflichtet, den Mindererlös durch eine zusätzliche Zahlung auszugleichen. Minder-Kilometer Die Minder-Kilometer sind ein Begriff aus dem Kilometer-Vertrag, bei denen der Leasingnehmer kein Marktwertrisiko trägt. Wenn die Kilometer-Laufleistung niedriger ist als im Leasingvertrag vereinbart (=Minder-Kilometer), werden dem Leasingnehmer maximal 5000 km vergütet. Provisionen Im Leasing können Provisionen einkalkuliert werden. Honda Bank GmbH 16

Leasing-Abwicklung Restwert (RW) Der Restwert ist der erwartete Gebrauchtfahrzeugpreis des zu verleasenden Fahrzeugs bei Vertragsende. Die Höhe des Restwertes hat einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Leasingraten. Ähnlich wie bei der Ballonfinanzierung zahlt der Leasingnehmer weniger, wenn der RW höher ist. Der RW ist modellabhängig, d. h. je aktueller das Modell auf dem Markt ist, desto höher auch der RW. Versicherung des Leasingobjektes Grundsätzlich ist für das Leasingfahrzeug eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkasko-Versicherung mit einer SB von höchstens 500,-- bei einem in Europa ansässigen Versicherer abzuschließen. Vertragsverlängerung Eine Verlängerung des Leasingvertrages ist nur bis max. 6 Monate möglich, unabhängig der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages. Die Verlängerungsrate entspricht der bisherigen Leasingrate, angepasst um eine evtl. verbrauchte Leasingsonderzahlung. Vorzeitige Vertragsbeendigung Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung eines Leasingvertrages nicht möglich. Ausnahme: Der Vertrag wird durch einen Anschlussvertrag abgelöst. Eine Abrechnung mit dem Kunden erfolgt seitens der Honda Bank lediglich bezüglich der Leasingraten, Leasingsonderzahlung und anderer Sicherheiten bis zum Anschlussvertragszeitpunkt. Eventuelle Schäden bzw. Mehr-/Minderkilometer sind zwischen Händler und Kunden direkt abzurechnen. Die Abrechnung an den Händler erfolgt zum Ablösewert. Honda Bank GmbH 17