Kleinstunternehmensförderung in M-V StALU WM Gützkow, den 19. Juli 2017 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung werden In Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln der Europäischen Union gefördert
Kleinstunternehmensförderung KU-RL M-V vom 6. Mai 2015 Definition Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. Euro haben. (Anhang I der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 702/2014 vom 25.06.2014) Richtlinie, Merkblatt, Antragsunterlagen: Sind zu finden auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unter Service/Förderungen http://www.service.m-v.de/foerderfibel/?sa.fofifoerderung.foerderung_id=110&sa.fofi.kategorie_id=1 Gützkow, den 19. Juli 2017 2
Wer wird nicht gefördert: Unternehmen, deren Betriebsstätte innerhalb von Ober- und Mittelzentren liegen (hier nur die Hauptorte, d.h. eingemeindete Dörfer zählen nicht dazu) Oberzentren = Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald Mittelzentrum = Anklam, Bad Doberan, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Teterow, Ueckermünde, Waren, Wismar, Wolgast Gützkow, den 19. Juli 2017 3
Was wird gefördert: Investitionsvorhaben im ländlichen Raum, die der Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen, die notwendigen Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögen, aber keine geringwertigen Wirtschaftsgüter 150 Euro, Mindestinvestitionsvolumen 10.000 Euro (netto). Gützkow, den 19. Juli 2017 4
Was wird nicht gefördert: der Erwerb von Grundstücken und Immobilien, Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen, der Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstigen überwiegend dem Transport dienenden und im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, Investitionen, deren Finanzierung über Inzahlungnahme, Mietkauf oder Leasing erfolgt, die Errichtung und Modernisierung von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, Ferienwohnungen u.ä., gebrauchte Wirtschaftsgüter. Gützkow, den 19. Juli 2017 5
Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen a) des verarbeitenden Gewerbes mit Ausnahme der Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, b) des in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Handwerks mit Ausnahme des Baugewerbes, c) der Dienstleistungsbranche, sowie d) der Tourismusbranche zur Steigerung der touristischen Attraktivität des ländlichen Raums; jedoch keine Ferienwohnungen u.ä.. Gützkow, den 19. Juli 2017 6
Höhe der Förderung: (der Zuschuss setzt sich zusammen aus EU-Fördermitteln in Höhe von 75% und Landesmitteln in Höhe von 25%) 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben zu Existenzgründungen einschließlich einer damit verbundenen Unternehmensnachfolge Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag nach Fertigstellung des Vorhabens in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Gützkow, den 19. Juli 2017 7
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! Gützkow, den 19. Juli 2017 8