Entschließung der Europä ischen Union unäbhä ngiger Gewerkschäften (CESI) Den Arbeiternehmer wieder in den Mittelpunkt der zuku nftigen strätegischen Leitlinien fu r die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht stellen Für eine bessere Umsetzung und ein besseres Verständnis des Nachfolgedokuments des Stockholmer Programms durch die Beschäftigten der Dienste der öffentlichen Sicherheit und Justiz Verfasser: Berufsrat Sicherheit, Präsidium der CESI Brüssel, 18. September 2013 European Confederation of Independent Trade Unions Confederazione Europeadei Sindacati Indipendenti Avenue de la Joyeuse Entrée 1-5, B-1040 Brüssel Tel.: +32.(0)2.282.18.70 Fax: +32.(0)2.282.18.71 DOC/CESI-66/2013 1/7
CESI Die Europäische Union unabhängiger Gewerkschaften (CESI) ist eine europäische Organisation, die Gewerkschaftsorganisationen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus den Beitrittsländern umfasst. Die politisch unabhängige CESI vertritt die Interessen mehrerer Millionen Mitglieder zur Förderung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie zur Stärkung der sozialen Dimension Europas. www.cesi.org @CESIpress AUFBAU EINES EUROPAS DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS: AUSWIRKUNGEN AUF DIE AM STÄRKSTEN BETROFFENEN SEKTOREN UND FORDERUNGEN DER ARBEITNEHMER Am 27. und 28. Juni 2013 hielt die CESI ein Seminar mit dem Titel Aufbau eines Europas der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Auswirkungen auf die am stärksten betroffenen Sektoren und Forderungen der Arbeitnehmer, das von der Europäischen Kommission mitfinanziert wurde, ab. Auf dieser Veranstaltung wurde den aus der Praxis kommenden CESI-Mitgliedern die Möglichkeit geboten, Meinungen auszutauschen und sich zu den zukünftigen strategischen Leitlinien, die als Antwort auf das Stockholmer Programm ausgearbeitet wurden, zu äußern. Diese Entschließung gibt die Vorschläge der Seminarteilnehmer wieder. DOC/CESI-66/2013 2/7
S eit 1999 verabschiedet der Europäische Rat in regelmäßigen Abständen ein Mehrjahresprogramm, das darauf abzielt, strategische Leitlinien für die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht festzulegen. Bisher wurden aufeinanderfolgend drei Programme angenommen: das Programm von Tampere, das Programm von Den Haag und, als bislang letztes dieser Reihe, das Stockholmer Programm, das derzeit noch immer in Kraft ist. Durch diese verschiedenen Programme konnte ein gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschaffen werden, in dem insbesondere der Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert wird und die Rechte der europäischen Bürger gestärkt werden. Die CESI erachtet diese Fortschritte als wichtig, ist jedoch der Auffassung, dass viele von ihnen noch weiter ausgebaut werden können, indem insbesondere die Beschäftigten der verschiedenen Sicherheitsdienste, z.b. Polizisten, Feuerwehrleute, Zollbeamte, Richter, Mitarbeiter von Strafvollzugsanstalten, stärker beteiligt werden, denn gerade diese Beschäftigten garantieren Tag für Tag und ganz konkret die Freiheit, die Sicherheit und das Recht im europäischen Raum. Sie zu beteiligen bedeutet, sie in die Ausarbeitung zukünftiger strategischer Leitlinien mit einzubinden, indem sie unterrichtet und angehört und vor Risiken geschützt werden. Denn nur wenn praxisnahe Mitarbeiter mit einbezogen werden und unterstützend zum Prozess beitragen, kann eine bessere Anwendung zukünftiger strategischer Leitlinien für die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht garantiert werden. Das Stockholmer Programm läuft am 31. Dezember 2014 aus. Gemäß Artikel 68 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt der Europäische Rat die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest, während seit dem Vertrag von Lissabon die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen dem sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, an dem die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament mitwirken, unterliegt. Mit dieser Entschließung möchte die CESI zu dieser Debatte beitragen, damit den Meinungen der Beschäftigten des Sektors Gehör verliehen und ein so wichtiges Projekt wie der Aufbau eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bestmöglich umgesetzt wird. DOC/CESI-66/2013 3/7
ENTSCHLIESSUNG DER EUROPÄISCHEN UNION UNABHÄNGIGER GEWERKSCHAFTEN mit Hinblick auf die nächsten strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und der Justiz DIE EUROPÄISCHE UNION UNABHÄNGIGER GEWERKSCHAFTEN unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Titel V Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und auf die Artikel 68, 152 und 153; unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 27 und 31; unter Hinweis auf das Stockholmer Programm Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger; unter Hinweis auf den Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas KOM(2010) 171 endgültig; unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. und 28. Juni 2013, insbesondere auf Absatz 21 (EUCO 104/2/13) unter Hinweis auf die Mitteilung des zyprischen Vorsitzes der Europäischen Union Halbzeitbewertung des Stockholmer Programms (Dok. 15921/12) unter Hinweis auf das Initiativverfahren des Europäischen Parlaments Halbzeitbilanz des Stockholmer Programms 2013/2024 (INI) nach Anhörung der CESI-Mitglieder im Rahmen eines von der Europäischen Kommission unterstützten Informationsseminars; In Erwägung nachstehender Gründe: *** (1) Um einen Raum der Freiheit und die Achtung der Grundrechte garantieren zu können, müssen die notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt sein. (2) Durch das Stockholmer Programm, dem die Programme von Tampere und Den Haag vorausgegangen sind, konnten zahlreiche Fortschritte auf dem Weg zum Aufbau eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erzielt werden. Die Mittel zur Umsetzung solcher DOC/CESI-66/2013 4/7
Initiativen haben jedoch nicht ausgereicht, um den Aufbau dieses gemeinsamen Raums zu einem Abschluss zu bringen. Eine bessere Umsetzung der zukünftigen strategischen Leitlinien setzt eine bessere Einbindung der Beschäftigten des Sektors sowie eine bessere Kommunikation vor Ort voraus. (3) Eine Einschränkung der Humanressourcen und finanziellen Mittel im Sicherheits- und Justizsektor kann sich langfristig nachteilig auswirken. Obgleich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Ausgaben senken müssen, um ihre Staatsverschuldung einzudämmen, müssen auch die indirekten Kosten, die mit einem Abbau der Sicherheits- und Justizdienste verbunden sind, berücksichtigt werden. Ein zukünftiger Anstieg der Kriminalität würde in der Tat höhere wirtschaftliche und soziale Kosten mit sich führen. (4) Der soziale Dialog sowie die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer erleichtern die Umsetzung von Rechtsakten. Durch den sozialen Dialog werden Probleme, auf die die Beschäftigten stoßen, ans Tageslicht gebracht, wodurch manchen Risiken vorgebeugt werden kann. Der soziale Dialog ist das Kernelement des europäischen Sozialmodells und ein Motor der wirtschaftlichen und sozialen Reformen. (5) Ein europäischer Raum der Sicherheit setzt den Schutz derjenigen voraus, die die europäischen Bürger schützen, insbesondere, wenn diese bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Opfer von Straftaten werden. Mitarbeiter der öffentlichen Sicherheits- und Justizdienste sind in dieser Hinsicht besonders schutzbedürftig, da sie in größerem Maße Risiken ausgesetzt sind. (6) Gegenseitiges Vertrauen setzt voraus, dass der andere, aber auch andere Rechtsordnungen besser verstanden werden. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist nur denkbar, wenn die europäischen Beschäftigten dieses Sektors zusammenarbeiten. Das Erlernen von Fremdsprachen und die Schaffung einer gemeinsamen Kultur sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den europäischen Arbeitnehmern. (7) Der Begriff Schulung umfässt Aus- und Weiterbildungsprogramme. Jede in den strategischen Leitlinien aufgeführte Maßnahme muss eine Ausbildungskomponente vorsehen, wenn diese Maßnahme auch Humanressourcen betrifft. (8) Der technologische Wandel führt eine fortlaufende Veränderung des Ausbildungsbedarfs der Beschäftigten des Sicherheits- und Justizsektors mit sich. (9) Die Gewerkschaftsorganisationen sind für die Beschäftigten ein wichtigstes Unterrichtungsinstrument. DOC/CESI-66/2013 5/7
(10) Die Sicherheit der Bürger fällt in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten und gehört zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates. (11) Jeder Bürger hat ungeachtet seiner ihm zur Verfügung stehenden Mittel das Recht auf gleichwertige Sicherheitsbedingungen. I. Der soziale Dialog als privilegiertes Umsetzungsinstrument - in ihre nächsten strategischen Leitlinien eine Komponente aufzunehmen, die dem sozialen Dialog mit den Gewerkschaftsorganisationen gewidmet ist, analog zum im Stockholmer Programm unterbreiteten Vorschlag, einen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu führen (Absatz 1.2.8) Dialog mit den Sozialpartnern Der Europäische Rat ermutigt die Organe der Union und die Mitgliedstaaten, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit den Gewerkschaftsvertretern des Sektors einen transparenten und regelmäßigen sozialen Dialog zu organisieren. II. Schutz der Beschäftigten der öffentlichen Sicherheits- und Justizdienste - den Schutz der Beschäftigten des Sicherheits- und Justizsektors sowie ihre Sicherheit bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten - Mittel und Wege zur Verbesserung der Gesetzgebung und der konkreten Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten im Sicherheits- und Justizsektor zu prüfen - die Beschäftigten im Sicherheits- und Justizsektor verstärkt zu unterstützen und ihnen einen besseren Rechtsschutz zu garantieren, wenn diese Opfer von Straftaten geworden sind - sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Sicherheits- und Justizsektor über Mittel und Ausrüstung verfügen, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geeignet sind und ihnen ermöglichen, ihren Aufgaben unter angemessenen und sicheren Arbeitsbedingungen nachzukommen und Verbrechen effizienter zu bekämpfen. III. Ausbildung als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit der Beschäftigten Die CESI erinnert an die Wichtigkeit der im Stockholmer Programm vorgeschlagenen Ausbildungsmaßnahmen. Sie ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen bei der Ausarbeitung der nächsten strategischen Leitlinien als vorrangig angesehen werden müssen. DOC/CESI-66/2013 6/7
- Austauschprogrammen einen höheren Stellenwert einzuräumen - Programme zum Erlernen von Fremdsprachen zu fördern - die Schaffung einer gemeinsamen Kultur fortzuführen und dabei eine noch stärkere Bereitschaft an den Tag zu legen - zur Förderung des europäischen Rechtsrahmens in den Bereichen Justiz und Innere Angelegenheiten sowohl der Aus- als auch der Weiterbildung Rechnung zu tragen - Schulungsprogramme, die sich mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien befassen, zu intensivieren - Gemeinsame Softwarelösungen und Datennetze zu entwickeln. IV. Kommunizieren, um den Beschäftigten die Europäische Union näher zu bringen - Veränderungen besser vorzugreifen, indem Beschäftigte unterrichtet und angehört werden, bevor in den Bereichen Justiz und Innere Angelegenheiten Entscheidungen getroffen werden - Kampagnen zu organisieren, die darauf abzielen, über die Maßnahmen in den Bereichen Justiz und Innere Angelegenheiten zu informieren - auf die Gewerkschaftsorganisationen zurückzugreifen, um den Beschäftigten diese Informationen zu vermitteln. V. Die Mitgliedstaaten Garant für Sicherheit Die CESI macht nachdrücklich auf die Verantwortung der Behörden aufmerksam, wenn es um die öffentliche Sicherheit geht. - die Zuständigkeiten in den Bereichen Sicherheit und Justiz im öffentlichen Sektor zu belassen - diesbezüglich die möglichen Zusammenarbeitsbereiche zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor eindeutig zu definieren - den privaten Sicherheitssektor mittels gemeinsamer Normen zu kontrollieren und anzuerkennen. Die Gewerkschaftsvertreter der CESI, die die Beschäftigten im Sektor der öffentlichen Sicherheitsdienste repräsentieren, stehen den in den europäischen Organen für diesen Bereich zuständigen Entscheidungsträgern zur Verfügung, um mit ihnen Praktiken und Erfahrungen auszutauschen. DOC/CESI-66/2013 7/7