Grünland im Kooperationsprogramm Naturschutz. -Folgerungen aus der aktuellen Förderperiode für die Zukunft-

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Transkript:

Grünland im Kooperationsprogramm Naturschutz -Folgerungen aus der aktuellen Förderperiode für die Zukunft- NNA-Veranstaltung Grünland in der GAP-Reform Schneverdingen, 29.08.2013

Rückgang Dauergrünland in der Profil-Förderperiode von 2007 bis 2012 von ca. 735.000 ha auf ca. 700.000 ha = 5 %

Förderangebote Dauergrünland im Kooperationsprogramm Naturschutz: Ergebnisorientierter Ansatz (Fördermaßnahme 411) Handlungsorientierter Ansatz (Fördermaßnahme 412) Besondere Biotoptypen -Magerrasen, montane Wiesen- (Fördermaßnahme 441 und 442)

Potential Grünlandfläche aus landesweiter Sicht naturschutzwürdig: ca. 115.000 ha davon Fläche mit hoher Bedeutung für den Schutz von Flora und Vegetation: ca. 40.000 ha

Akzeptanz: Vertragsfläche zum 01.01.2013* FM 411 FM 412 FM 441/442 = ca. 1.400 ha = ca. 12.800 ha = ca. 1.000 ha Dauergrünland in NDS = 700.000 ha Auf ca. 2 % der Dauergrünlandfläche in NDS findet Vertragsnaturschutz im Rahmen des Kooperationsprogramms Naturschutz statt. *Daten SLA vom 30.04.2013

Grünland in Niedersachsen

Förderkulissen Kooperationsprogramm Naturschutz

Lage der Vertragsflächen Kooperationsprogramm Naturschutz

Landkreis Dauergrünlandfläche Anteil Dauergrünland an LF Cuxhaven 81.760 60 Wesermarsch 51.666 91 Leer 51.249 75 Aurich 45.956 55 Rotenburg (Wümme) 45.302 36 Stade 31.710 39 Friesland 29.835 69 Osterholz 26.998 67 Holzminden 7.070 27 Uelzen 6.931 9 Hameln-Pyrmont 4.594 12 Schaumburg 4.554 13 Osterode am Harz 4.422 28 Hildesheim 4.126 6 Helmstedt 3.756 9 Goslar 3.417 12 Peine 3.290 9 Wolfenbüttel 1.835 4 Landkreise mit einem hohen Anteil Dauergrünland an der LF nehmen unterdurchschnittlich am KoopNat teil Landkreise mit einem geringen Anteil Dauergrünland an der LF nehmen überdurchschnittlich am KoopNat teil

Qualität FM Nr. 412 Gruppe Maßnahme Auflage/Bedingung der Punktwerttabelle I Grundschutz Keine Grünlanderneuerung (Nachsaat möglich) (c), Keine chemischen Pflanzenschutzmittel (d), Verbot der Umwandlung in Ackernutzung (e) II Frühjahrsruhe (Maßnahmen zur Reduzierung von Störungen während der Brutzeit) Keine maschinelle Bodenbearbeitung vom 1.3. bis 15.6. (a), Maschinelle Bodenbearbeitung erst nach dem 30. Juni (b), Maximal zwei Weidetiere pro Hektar bis 30. Juni (g), Weidenutzung, max. zwei Weidetiere pro Hektar bis 21. Juni (h), Mähen nach dem 15. Juni, Mähen nach dem 30. Juni (l,i), Mahd einseitig oder von innen nach außen; 2,5 m Randstreifen ohne Mahd vom 1.1. bis 31.7. an einer Längsseite (o), keine Portions- und Umtriebsweide (m) III Düngeeinschränkung (incl. eingeschränkter Mahdhäufigkeit) Keine organische Düngung (n), Mahd maximal zweimal pro Jahr (j), (Nur beim Erschwernisausgleich: Düngung mit max. 80 kg N/ha (k)) IV Düngeverbot Keine Düngung (f) V Wasserstandsregelung Erhöhte Wasserstandshaltung (Anstaue von Gräben, Grüppen, Schaffung von Blänken) vom 1.1. bis 31.5. (FG)

KoopNat -FM-Nr. 412- Variantenvergleich LK Lüchow-Dannenberg KoopNat -FM-Nr. 412- Variantenvergleich Nordwesten 1600 3500 1400 3000 1200 2500 1000 800 600 1327 1557 2000 ha 1500 3004 400 1000 1943 200 0 159 63 0 0 8 Keine Angaben I II III IV V Gesamt 500 0 326 454 150 2 127 Keine Angaben I II III IV V Gesamt

Fazit: Die Dauergrünlandmaßnahmen des KoopNat sind im Nordwesten des Landes, dort wo das größte Flächenpotential vorhanden ist, unterrepräsentiert. Darüber hinaus ist die Qualität der Maßnahmen und damit das Erreichen von Naturschutzzielen (in Bezug auf Wiesenvogelschutz und in vegetationskundlicher Sicht) noch nicht ausreichend. Ziel für die nächste Förderperiode muss es daher sein, die Fläche mit hoher Bedeutung für den Schutz von Flora und Vegetation von ca. 40.000 ha als Vertragsfläche im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen zu gewinnen und dabei gleichzeitig die Naturschutzqualität der Vereinbarungen zu steigern.

Einfluss der Qualifizierung auf den Abschluss von Verträgen

Grundsätze der künftigen Förderung eine Richtlinie für alle Fördermaßnahmen MU/ML und für NI / HB einheitliches Bewilligungsverfahren neue Struktur des Baukastens für Dauergrünland Fortführung des Angebotes der Qualifizierung

Lage der Vertragsflächen NAU/BAU Förderumfang NAU/BAU: B1 ca. 28.000 ha B2 ca. 3.000 ha B3 ca. 2.000 ha

FM 411: Naturschutzfachlich sehr stark gefordert Einfach in der Verwaltungsumsetzung aber ohne fachliche Betreuung kaum Vertragsabschlüsse weil mangelnde Kenntnisse der Bewirtschafter über Pflanzenarten Angst vor Kontrollen Angst vor Sanktionen beim Ausbleiben von Kennarten Kontrollen deshalb Die Maßnahme wird in der nächsten Förderperiode komplett über das Niedersächsische Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeboten. Es erfolgt die Einführung einer 3. Stufe mit 8 Kennarten.

FM 412: Naturschutzfachliche Zielsetzung (Wiesenvogelschutz) wird mit den von den zuständigen UNB en angebotenen Bewirtschaftungspaketen verfehlt. Wenn die Entwicklung der Vegetation im Vordergrund steht, müssen hierfür geeignete Varianten entwickelt/angeboten werden: 2-schürige Mahd => 1. Mahdtermin Ende/Mai Anfang Juni; 2. Mahdtermin Mitte/Ende August; eingeschränkte Düngung deshalb Förderregularien für den Wiesenvogelschutz werden modifiziert und als eigene Fördermaßnahme in einer speziellen Förderkulisse mit bestimmten Bewirtschaftungspaketen installiert. geringfügige Änderung der Punktwerttabelle und Punktwertabweichungstabelle

FM 441/442: FFH-Lebensraumtypen werden tlw. nicht erreicht. Hoher naturschutzfachlicher Anspruch (z.b. rotierender Mahdtermin, unterschiedliche Intensität der Nutzung bis zur Nichtnutzung in einigen Vertragsjahren). Gehölzaufwuchs trotz Nutzung. Verbuschung der Vertragsflächen => keine Förderung 1. Säule. Unterschiedliche naturschutzfachliche Ziele auf der Fläche (z.b. Reptilienschutz Entwicklung Vegetation). deshalb Ausweitung der Gebietskulisse auch auf Flächen in Initial- oder Degenerationsstadien. Größenermittlung: Einbeziehung von bis zu 25% Flächenanteilen, die witterungs- bzw. klimabedingten Nutzungsveränderungen im Jahresverlauf unterliegen Zuschlag für den Einsatz von Ziegen bei Beweidung Wegfall der Förderung für die Mahd von Magerrasen

Weidehaltung in Süd-Niedersachsen Hoher Naturschutzwert Beweidung aufgrund der Hanglagen einzige landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit Zurückgehende Viehbestände deshalb Neue Fördermaßnahme Weidenutzung in Hanglagen Grundförderung ML auf Enat 4 5 (Wassererrosion) Naturschutzförderung auf Flächen mit Enat 5 (Wassererosion) Zuschläge: Keine Düngung Pflegeschnitt einschließlich nachfolgendem Abtransport des Mähgutes Beweidung ab 15. Juli

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Schauen Sie mal rein: www.kooperationsprogrammnaturschutz.niedersachsen.de Frank Kruse Umwelt und, Ref. 28 Ruf: 0511 / 120 35 40 frank.kruse@mu.niedersachsen.de