IHK-Fachkraft für betriebliches Rechnungswesen

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Transkript:

02.03.2018 Freudenstadt Dieser Lehrgang, der sich aus sechs Modulen zusammensetzt und die auch einzeln buchbar sind, vermittelt das grundlegende Verständnis, um die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen kompetent und effizient zu erfüllen. Die Module eignen sich auch zur Vorbereitung von Aufstiegslehrgängen. Kaufmännische Mitarbeiter (m/w), die im Finanz- und Rechnungswesen tätig sind oder in diesem Bereich tätig sein wollen. Selbstständige (m/w) und Wieder/- und Quereinsteiger (m/w). Modul 1: Buchführung und Abschluss Modul 2: Lohn- und Gehaltsabrechnung Modul 3: Kosten- und Leistungsrechnung Modul 4: Steuerrechtliche Grundlagen Modul 5: Finanzierung und Controlling Modul 6: Der Jahresabschluss Die e der einzelnen Module erhalten Sie auf der nächsten Seite. Dauer: Zeiten: Referent/-in: Preis: Abschluss: 02.03.2018 18.07.2018, Abend/- und Vollzeitlehrgang, 228 U Std. siehe einzelne Module verschiedene 1990,- (bei Buchung der gesamten Module) Die Teilnehmer/-innen erhalten bei einer Unterrichtsteilnahme von mindestens 80 % sowie nach bestandenem lehrgangsinternen Test ein IHK-Zertifikat.

Modul 1: Buchführung und Abschluss 02.03.2018 Freudenstadt Die Teilnehmer (m/w) können, unter Berücksichtigung der einschlägigen, rechtlichen Vorschriften, entscheiden, wann ein buchungsrelevanter Sachverhalt vorliegt. Sie lernen den Aufbau der wesentlichen Merkmale einer Bilanz kennen. Ferner können Sie einfache Geschäftsvorfälle im Buchungssatz kleiden und diese auf Konten zur Verbuchung bringen. Personen ohne oder mit nur geringen buchhalterischen Kenntnissen. Gebucht wird auf Basis des IKR, weitere Kontenrahmen z. B. den Datev-Kontenrahmen SKR04. Gesetzliche Vorschriften und Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung Inventur und Inventar Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchführung Auflösung der Bilanz in Konten Der Weg von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz Gewinn- und Verlustrechnung mit Bestandsveränderungen Einführung in die Abschreibung der Sachanlagen Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf Privatentnahmen Beschaffungsbereich und Absatzbereich Buchhalterische Behandlung von Steuern Jahresabschluss mit Überblick zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge Dauer: 02.03.2018 20.04.2018, Wochenendlehrgang, 64 U Std. Zeiten: Freitag: 18.00 21.15 Uhr, Samstag: 09.00 17.00 Uhr Preis: 690,- Abschluss: Die Teilnehmer/-innen erhalten bei einer Unterrichtsteilnahme von mindestens 80 % sowie nach bestandenem lehrgangsinternen Test ein IHK-Zertifikat.

. IHK-Fachkraft für betriebliches Rechnungswesen Modul 2: Lohn- und Gehaltsabrechnung 21.04.2018 Freudenstadt Teilnehmer (m/w) erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbstständigen Durchführung von Lohnund Gehaltsabrechnung notwendig sind. Personen, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragt sind, sowie Mitarbeiter (m/w) der Personalabteilung. Wiedereinsteiger (m/w). Selbstständige (m/w), die die Lohn- und Gehaltsabrechnung für den eigenen Betrieb durchführen möchten. Einführung in die Lohn- und Gehaltsabrechnung Bruttoabrechnung Lohn- und Kirchensteuer Sozialversicherung vermögenswirksame Leistungen sonstige Abzüge und Leistungen Lohnpfändung Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt Beitragsnachweise Krankenkasse Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung Ein- und Austritt von Arbeitnehmern Jahresabschluss Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung Dauer: 21.04.2018 19.05.2018, Vollzeitlehrgang, 40 U Std. Zeiten: Samstag: 09.00 17.00 Uhr Preis: 440,- Abschluss: Die Teilnehmer/-innen erhalten eine IHK-Teilnahmebescheinigung.

Modul 3: Kosten- und Leistungsrechnung 04.06.2018 Freudenstadt Teilnehmer (m/w) erhalten einen Einblick über die Kosten- und Leistungsrechnung und können diese in Ihrem Unternehmen anwenden. Mitarbeiter (m/w), die mit dem Rechnungswesen betraut sind. Wiedereinsteiger (m/w). Selbstständige (m/w), die einen Überblick über das Finanz- und Rechnungswesen für den eigenen Betrieb möchten. Einführung in die Kosten- und Leistungsrechnung Stellung im betrieblichen Rechnungswesen Teilkostenrechnung Grundlagen Plankostenrechnung / kostenrechnung (Target Costing) Vollkostenrechnungssysteme Prozesskostenrechnung Dauer: 04.06.2018 08.06.2018 Vollzeitlehrgang, 40 U Std. Zeiten: Montag bis Freitag: 09.00 17.00 Uhr Preis: 440,- Abschluss: Die Teilnehmer/-innen erhalten eine IHK-Teilnahmebescheinigung.

Modul 4: Steuerrechtliche Grundlagen 16.06.2018 Freudenstadt Teilnehmer (m/w) erhalten eine Einführung in die Systematik des Steuerrechts. Dies ermöglicht die Erfüllung der Aufgaben im Rechnungswesen. Steuerrechtliche relevante Vorgänge sollen erkannt und beurteilt werden. Kaufmännische Mitarbeiter (m/w), die im Finanz- und Rechnungswesen tätig sind. Selbstständige (m/w). Quer- und Wiedereinsteiger (m/w). Besteuerung der handelsrechtlichen Rechtsformen Einnahmenüberschussrechnung Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben Entnahmen und Einlagen Umsatzsteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Einkommenssteuer Steuersätze Rechnungsstellung Vorsteuerabzug Besteuerungsverfahren Dauer: Zeiten: Referent/-in: Preis: Abschluss: 16.06.2018 07.07.2018, Vollzeitlehrgang, 32 U Std. Samstag: 08.00 15.00 Uhr Manfred Schneider 390,- zzgl. 20,- Literaturkosten Die Teilnehmer/-innen erhalten eine IHK-Teilnahmebescheinigung.

Modul 5: Finanzierung und Controlling 11.07.2018 Freudenstadt Teilnehmer (m/w) erhalten einen Ein- und Überblick über moderne Finanzierungsformen und Controlling. Kaufmännische Mitarbeiter (m/w), die im Finanz- und Rechnungswesen tätig sind. Selbstständige (m/w). Quer- und Wiedereinsteiger (m/w). Führungskräfte. Einführung Controlling Controllinginstrumente Mobilien-Leasing KFZ-Leasing Darlehns- und Kreditvarianten Grundlagen Mezzanine Finanzierung Zins- und Währungsinstrumente Planung, Analyse und Berichtswesen Moderne Investitionsrechenverfahren Neurofinanz Dauer: 11.07.2018 14.07.2018, Vollzeitlehrgang, 32 U Std. Zeiten: Mittwoch bis Samstag: 09.00 17.00 Uhr Preis: 390,- Abschluss: Die Teilnehmer/-innen erhalten eine IHK-Teilnahmebescheinigung.

Modul 6: Der Jahresabschluss 16.07.2018 Freudenstadt Zweckmäßige Gestaltung und kritische Analyse des Jahresabschlusses. Inhaber (m/w), kaufmännische Geschäftsführer (m/w), Führungskräfte (m/w) mittelständischer Unternehmen, verantwortliche Nachwuchskräfte im Rechnungswesen, verantwortliche Mitarbeiter (m/w) der Kreditüberwachung von Banken. Wie und wozu wird eigentlich bilanziert? Wie ist ein Jahresabschluss aufgebaut bzw. gegliedert? Gesetzliche Vorgaben Bedeutung der Gliederung für die externe Unternehmensanalyse Mit welchen Werten sind Aktive und Passiva in der Handels- und Steuerbilanz anzusetzen? Wie lassen sich die wesentlichen e der Bilanzpolitik in einen vernünftigen Einklang bringen? Welche bilanzpolitischen Instrumente können legal eingesetzt werden? Anregungen zur Gestaltung aus der Praxis für die Praxis Verwendete Kennzahlen der Kreditinstitute Kennzahlensysteme Wie werden Jahresabschlüsse mit den derzeit verfügbaren Analyseverfahren ausgewertet? Das Du-Pont-Kennzahlensystem Dauer: 16.07.2018 18.07.2018, Abend/- und Vollzeitlehrgang, 20 U Std. Zeiten: Montag: 18.00 21.15 Uhr, Dienstag und Mittwoch: 09.00 17.00 Uhr Preis: 290,- Abschluss: Die Teilnehmer/-innen erhalten eine IHK-Teilnahmebescheinigung.

Hinweise für Teilnehmer/-innen Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald Service-Center Postfach 920 75109 Pforzheim Anmeldung 02.03.2018 in Freudenstadt Teilnehmer/-in Name Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Mail Geburtstag Mobil Geburtsort Beratung zu Lehrgang und Prüfung durch die IHK-Weiterbildungsberatung ist erfolgt: ja nein Arbeitgeber Firma Postanschrift PLZ/Ort Telefon Mail Zahlung Rechnungsempfänger: privat Firma Die umseitigen AGB habe ich zur Kenntnis genommen und melde mich zahlungspflichtig an. Ort, Datum: Unterschrift: Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefon 07231 201-0, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Werbeeinwilligung Ich willige ein, dass meine vorstehenden Kontakt- und Personendaten von der IHK Nordschwarzwald und ihren Bildungseinrichtungen für die Bewerbung von kostenpflichtigen Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die IHK Nordschwarzwald darf zu diesem Zweck auch sonstige über mich anfallende Daten (z.b. Lehrgangsteilnahmen, Weiterbildungsinteressen, etc.) speichern. Mit der Kontaktierung per E-Mail Telefon Briefpost Facebook Xing bin ich einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Nordschwarzwald durch Versendung einer E-Mail an zvm@pforzheim.ihk.de, telefonisch unter 07231 201-0, oder schriftlich widerrufen werden. Ebenso kann auf diesem Weg Auskunft über die gespeicherten Daten und / oder deren Löschung veranlasst werden. Datum, Unterschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Nordschwarzwald erfolgt schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder ggf. online. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingegangen sein. Bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande, andernfalls bei genehmigter Teilnahme zum Veranstaltungsbeginn. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabhängig von den Leistungen Dritter zu entrichten. Zahlungen sind erst nach Rechnungsversand unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Zahlungen sind bei Lehrgängen und Seminaren entsprechend der Zahlungsvereinbarung oder zu Beginn in voller Höhe fällig. Prüfungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Prüfungsgebührenordnung. Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit von der (ggf. weiteren) Teilnahme und ggf. Prüfung auszuschließen, wenn das fällige Teilnahmeentgelt für den Teilnehmer unabhängig von der Person des Entgeltschuldners nicht fristgerecht im Sinne der Zahlungsbedingungen entrichtet ist. Ebenfalls können in diesem Fall Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder sonstige Urkunden zurückbehalten werden. Wird eine Zahlungsvereinbarung ohne Kündigung nicht eingehalten, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. 3. Rücktritt/Kündigung (1) Der Teilnehmer kann grundsätzlich in Textform vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Sofern der Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK Nordschwarzwald nichts anderes vorsieht, wird bei Absage bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der Kammer maßgeblich) eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von 25 Euro berechnet. Bei späterer Absage wird der halbe Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 25 EUR, zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen am Tag der Veranstaltung und / oder bei Fernbleiben ohne vorherige Absage wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für Verbraucher gelten diese Rücktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. (2) Diese Regelungen gelten für mehrtägige Seminare und Lehrgänge ohne Ratenzahlungsvereinbarung insoweit, als für die Fristberechnung der insgesamt erste Veranstaltungstag maßgeblich ist. (3) Bei Lehrgängen mit Ratenplan kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Teilnehmer hat dann lediglich bis einschließlich zur Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnittes zu bezahlen, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht. 4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf Die IHK behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.b. Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Teilnehmerzahl etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt grundsätzlich telefonisch, sonst an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird bei Absage zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Die IHK behält sich ferner das Recht zu Änderungen im Veranstaltungsablauf vor, z.b. andere gleichwertige Referenten einzusetzen und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt. Eine Nichtteilnahme an Zwischentests kann zum Lehrgangsausschluss führen. 5. Urheberrecht Sämtliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt werden. 6. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungs- bzw. Prüfungsabwicklung und späterer Teilnehmerinformationen personenbezogene Daten automatisiert gespeichert, be- und verarbeitet und auch per E-Mail und Fax Informationen übermittelt werden (z.b. Verlegung von Lehrgangstagen, Änderung in Stundenplänen, Versendung von Literaturlisten u.a.). Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften. Zusatzvereinbarung für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden Teilnehmer, welche die Förderung gem. 77 ff. SGB III beantragt haben, wird für den Fall, dass diese durch die Agentur für Arbeit nicht gewährt wird, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. In beiden Fällen verzichtet die Kammer auf die Stornierungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro. Dagegen verbleibt es bei der Regelung der AGB Ziffer 3 Absatz 3, wonach der Teilnehmer dann lediglich bis einschließlich der Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnitts zu bezahlen hat, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht.