Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Ähnliche Dokumente
Nr. 34/ Dezember 2014

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim

Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr.

Bekanntmachung. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit

Amtsberger Amtsblatt. Bekanntmachung für das Bauvorhaben Chemnitzer Modell Stufe 2 Seite 2

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Seite

P R E S S E M I T T E I L U N G

Von den Planänderungen sind Grundstücke in den folgenden Gemeinden direkt betroffen:

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung. über die Auslegung des Planes für die oben genannte Straßenbaumaßnahme.

Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 57

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

B e k a n n t m a c h u n g

Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr -

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 5. September 2017 Nummer 14

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf

B e k a n n t m a c h u n g

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

12. Jahrgang Ausgabe 1/2015 Rhede,

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

B e k a n n t m a c h u n g

49. Jahrgang 30. August 2017 Nummer 40

B e k a n n t m a c h u n g

Amtliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen Bekanntmachung Nr

S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker

Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, den

Wesentliche Inhalte der Planänderung sind inhaltlich wie folgt zu beschreiben:

Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg

BEKANNTMACHUNGEN DER STADT HÖXTER

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

Bekanntmachungstext. S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über ein Vorhaben nach dem Bundesberggesetz

Bekanntmachung. der Gemeinde Jüchen,

B e k a n n t m a c h u n g

Amtliche Bekanntmachung. Regierungspräsidium Stuttgart Az.: /DB-PFA1.3b Ruppmannstr Stuttgart. Bekanntmachung

Bekanntmachungstext für die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen

B e k a n n t m a c h u n g

Nr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG).

Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes

Planfeststellungsverfahren für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt3,

Amtsblatt. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar 2015 Nummer 4

AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN. 47. Jahrgang 18. November 2015 Nummer 50

Waltroper Bekanntmachungen

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG).

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. "Sicher zur Schule, sicher nach Hause"

B e k a n n t m a c h u n g

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 15. Dezember 2014 Nr. 17

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Bekanntmachung. Das Deckblatt I beinhaltet insbesondere folgende Unterlagen und Pläne:

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

Inhaltsverzeichnis. 3 bis Bf. Dornap Hahnenfurth, Elektrifizierung des Streckenabschnitts

Stadt Forchheim Forchheim, Stadtbauamt Telefon: / Az. 60/ Eismann Fax: /

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

B e k a n n t m a c h u n g

5. Jahrgang Mücheln, Nummer 11 I N H A L T

Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

13. Juni 2017 Nummer Jahrgang Woche 24

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Bekanntmachung. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen und Ergänzungen seitens der DB Netz AG vorgesehen:

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 29. Mai 2017 Nr. 6

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Amtsblatt der Stadt Herne

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Bekanntmachung. Planfeststellung nach 17, 17a FStrG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für das Vorhaben

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster

Amtsblatt der Stadt Voerde

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 5

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34

Amtsblatt für die Stadt Speyer

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesstraße Nr. 44 (B 44) durch Ersatzneubau der Hochstraße Nord Ludwigshafen im Zuge der B 44

- Antrag auf Planfeststellung (für dreigleisigen Ausbau sowie für Blockverdichtung jeweils verschiedene Verfahren)

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG N o

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 083/2017

B e k a n n t m a c h u n g

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 5/2005 vom 11. März Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

B e k a n n t m a c h u n g

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Nummer 15 Salzgitter, den 29. Juli Jahrgang. Inhalt

12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 8. Juni 2017 Nr. 6 Seite 1. Bekanntmachung der ersten Offenlegung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Transkript:

Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 33 / 2015 ausgegeben am: 26.08.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schkopau am 08.09.2015 Seite: 2 Bekanntmachung der Beschlüsse der 8. Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses der Gemeinde Schkopau am 25.08.2015 Seite: 4 Bekanntmachung der Einladung zur 4. Sitzung des Ortschaftsrates Lochau am 07.09.2015 5 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Raßnitz am 07.09.2015 Seite: 6 Landesverwaltungsamt Halle (Saale) Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Eisenbahnbauvorhaben ESTW Merseburg, 2. Baustufe; Planrechtsabschnitt 2.1, Ammendorf (a) Merseburg (a), km 9,193 bis 13,240, der Strecke Halle (Saale) Hbf Gunthershausen (6340) in den Gemarkungen der Gemeinde Schkopau und der Stadt Merseburg im Landkreis Saalekreis Seite: 7 Abwasserzweckverband Merseburg Bekanntmachung der nächsten öffentlichen Verbandsversammlung des AZV Merseburg am 16.09.2015 Seite: 11 Impressum Seite: 1 Impressum: Herausgeber: Der Bürgermeister Gemeinde Schkopau Schulstraße 18, 06258 Schkopau Telefon: 03461 / 73 03 510 Telefax: 03461 / 73 03 55 510 Verantwortlich: Haupt- und Sozialamt Telefon: 03461 / 73 03 622 Telefax: 03461 / 73 03 55 622 E-Mail: k.weiss@gemeinde-schkopau.de Druck / Layout: Gemeinde Schkopau Bezugsbedingungen: Das Jahresabonnement kostet 20,00 Euro. Diese sind im Voraus bar oder per Überweisung zu entrichten. Die Ausgaben gehen auf dem Postweg zu. Auflage: 21 Stück

Seite 2 von 11

Seite 3 von 11

Seite 4 von 11

Seite 5 von 11

Seite 6 von 11

Seite 7 von 11 B e k a n n t m a c h u n g Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ESTW Merseburg, 2. Baustufe; Planrechtsabschnitt 2.1, Ammendorf (a) Merseburg (a), km 9,193 bis 13,240 der Strecke Halle (Saale) Hbf Guntershausen (6340) in den Gemarkungen der Gemeinde Schkopau und der Stadt Merseburg Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle, das Anhörungsverfahren im Rahmen des - bei der vorgenannten Behörde - laufenden Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen der Gemeinde Schkopau und der Stadt Merseburg beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 7. September 2015 bis 6. Oktober 2015 während der Dienststunden Montag, Mittwoch: 09:00 12:00 Uhr und 13:00 14:00 Uhr Dienstag: 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Freitag: 09:00 12:00 Uhr im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 20. Oktober 2015, bei

Seite 8 von 11 der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) oder bei der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 18 a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben ( 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. 17 Abs. 1 und 2 sowie 72 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG). 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 18a Nr. 5 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, werden, bzw. bei gleichförmigen

Seite 9 von 11 Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle Halle, entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß 19 Abs. 3 AEG ein Vorkaufsrecht zu. 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,

Seite 10 von 11 - dass die für das Verfahren zuständige Behörde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, ist, - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird, - dass die ausgelegten Planunterlagen die nach 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach 9 Abs. 1 UVPG ist. 9. Die Planunterlagen finden Sie zu Ihrer Information auch auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes (www.lvwa.sachsen-anhalt.de) unter Wirtschaft > Planfeststellung > Planunterlagen > Eisenbahn. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Anhörungsverfahrens ausschließlich die ausgelegten Planunterlagen sind. Das Bereitstellen der Planunterlagen auf der Internetpräsenz des Landesverwaltungsamtes erfolgt lediglich informatorisch und stellt keine Auslegung nach 73 Absatz 3 VwVfG in Verbindung mit 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA dar. Im Auftrag... Unterschrift

Seite 11 von 11