Immissionsschutz-Gutachten

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Transkript:

Immissionsschutz-Gutachten Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a "Nordöstlich Theodor- Fontane-Straße" in Steinfurt-Borghorst Auftraggeber Holz GmbH Spatzenweg 56 48282 Emsdetten Geruchsimmissionsprognose Nr. 04 0750 15 vom 7. August 2015 Verfasser B. Eng. Simone Homann Umfang Textteil 33 Seiten Anhang 43 Seiten Ausfertigung als PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche www.uppenkamp-partner.de info@uppenkamp-partner.de Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) 25 61-44 91 5-0 Niederlassung Berlin Fon +49 (0) 30-69 53 999-60 Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) 40-43 91 07 62-0 Kapellenweg 8 48683 Ahaus Zeughofstraße 21 10997 Berlin Kampstraße 9 20357 Hamburg

Inhalt Textteil Zusammenfassung... 5 1 Grundlagen... 7 2 Veranlassung und Aufgabenstellung... 9 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen... 10 4 Beschreibung des Vorhabens... 13 5 Festlegung der zu berücksichtigenden Betriebe... 14 6 Beschreibung der Emissionsansätze... 15 6.1 Ermittlung der Geruchsemissionen... 15 6.1.1 Allgemein... 15 6.1.2 Hofstelle Schulze-Düding... 15 6.1.3 Hofstelle Pries... 20 6.1.4 Hofstelle Wiening... 20 6.1.5 Tischlerei Potthoff... 21 6.2 Quellgeometrie... 22 6.3 Zeitliche Charakteristik... 22 6.4 Abgasfahnenüberhöhung... 23 7 Ausbreitungsparameter... 24 7.1 Berechnungsmodell... 25 7.2 Berechnungsgebiet... 25 7.3 Beurteilungsgebiet... 25 7.4 Berücksichtigung von Bebauung... 26 7.5 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten... 26 8 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der Ergebnisse... 28 8.1 Ergebnisse... 28 8.2 Diskussion... 31 9 Angaben zur Qualität der Prognose... 32 Inhalt Anhang A B C D AK-Statistik Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Lageplan Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Inhalt Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 2 von 33

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht des Bebauungsplans Nr. 71a Nordöstlich Theodor-Fontane-Straße 13 Abbildung 2: Gesamtbelastung für den genehmigten Bestand in % der Jahresstunden, Kantenlänge 25 m Geobasis NRW 2014 28 Abbildung 3: Gesamtbelastung für den ursprünglich genehmigten Bestand in % der Jahresstunden, Kantenlänge 25 m Geobasis NRW 2014 29 Abbildung 4: Zusatzbelastung durch die Tischlerei Potthoff in % der Jahresstunden, Kantenlänge 25 m Geobasis NRW 2014 30 Abbildung 5: Emissionskataster Schulze-Düding, genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 5 Abbildung 6: Emissionskataster Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 6 Abbildung 7: Emissionskataster Pries, genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 7 Abbildung 8: Emissionskataster Wiening, genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 8 Abbildung 9: Emissionskataster Tischlerei Potthoff, genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten 12 Tabelle 2: Geruchsemissionen (Tierhaltung) Hofstelle Schulze-Düding, genehmigter Bestand 16 Tabelle 3: Geruchsemissionen (Sonstiges) Hofstelle Schulze-Düding, genehmigter Bestand 16 Tabelle 4: Geruchsemissionen (Biogasanlage) Hofstelle Schulze-Düding, genehmigter Bestand 16 Tabelle 5: Geruchsemissionen (BHKW) Hofstelle Schulze-Düding, genehmigter Bestand 17 Tabelle 6: Geruchsemissionen (Tierhaltung) Hofstelle Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand 18 Tabelle 7: Geruchsemissionen (Sonstiges) Hofstelle Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand 19 Tabelle 8: Geruchsemissionen (Biogasanlage) Hofstelle Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand 19 Tabelle 9: Geruchsemissionen (BHKW) Hofstelle Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand 19 Tabelle 10: Geruchsemissionen (Tierhaltung) Hofstelle Pries, genehmigter Bestand 20 Tabelle 11: Geruchsemissionen (Sonstiges) Hofstelle Pries, genehmigter Bestand 20 Tabelle 12: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Hofstelle Wiening, genehmigter Bestand 20 Tabelle 13: Emissionen Tischlerei Potthoff gemäß der Zech Ingenieurgesellschaft 21 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Inhalt Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 3 von 33

Tabelle 14: Emissionszeiten der Biogasanlage Schulze-Düding und der Tischlerei Potthoff 22 Tabelle 15: Zusammenfassung der Modellparameter 27 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Inhalt Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 4 von 33

Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist die geplante Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes am östlichen Ortsrand von Steinfurt-Borghorst. Das Plangebiet besteht ausschließlich aus bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Nordwalder Straße. Als planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben wird von der Stadt Steinfurt der Bebauungsplan Nordöstlich Theodor-Fontane-Straße für den Ortsteil Steinfurt-Borghorst aufgestellt. Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, ist im Rahmen der Bauleitplanung der Nachweis erforderlich, dass das Vorhaben die Anforderungen der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) [4] einhält. Hierzu wurde eine Geruchsimmissionsprognose erstellt und die Gesamtbelastung, resultierend aus den Immissionen, hervorgerufen durch die Hofstellen Pries, Schulze-Düding und Wiening sowie die Tischlerei Potthoff, ermittelt. Aktueller Genehmigungsstand Für die relevanten Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im genehmigten Bestand Geruchsstundenhäufigkeiten zwischen 14 % und 15 % als Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der tierartspezifischen Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die Emissionen der Tischlerei Potthoff tragen mit 0 % zu den Geruchsimmissionen bei. Somit sind die Geruchsimmissionen ausschließlich landwirtschaftlich bedingt. Die belästigungsrelevanten Kenngrößen liegen demnach oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie [4] für Wohn-/Mischgebiete (10 %). Da sich die Beurteilungsflächen jedoch im Randbereich mit Übergang zum Außenbereich befinden, ist nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der GIRL [5] die Festlegung von Zwischenwerten möglich. Die Beurteilungsflächen sollten hierbei den Immissionswert für Dorfgebiete (15 %) nicht überschreiten. Damit ließ sich das Plangebiet vollständig zu Wohnbauzwecken nutzen. Ursprünglicher Genehmigungsstand Für die relevanten Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im ursprünglich genehmigten Bestand Geruchsstundenhäufigkeiten zwischen 14 % und 15 % als Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der tierartspezifischen Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die Emissionen der Tischlerei Potthoff tragen mit 0 % zu den Geruchsimmissionen bei. Somit sind die Geruchsimmissionen ausschließlich landwirtschaftlich bedingt. Die belästigungsrelevanten Kenngrößen liegen demnach oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie [4] für Wohn-/Mischgebiete (10 %). Da sich die Beurteilungsflächen jedoch im Randbereich mit Übergang zum Außenbereich befinden, ist nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der GIRL [5] die Festlegung von Zwischenwerten möglich. Die Beurteilungsflächen sollten hierbei den Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Kurzfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 5 von 33

Immissionswert für Dorfgebiete (15 %) nicht überschreiten. Damit ließ sich das Plangebiet vollständig zu Wohnbauzwecken nutzen. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Kurzfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 6 von 33

1 Grundlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung [2] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung [3] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) Juli 2002 [4] Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL) Fassung des LAI vom 29. Februar 2008 mit einer Ergänzung vom 10. September 2008 [5] Begründung und Auslegungshinweise zur Geruchsimmissions-Richtlinie - 29. Februar 2008 [6] Runderlass V-3-8851.4.4: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; 05. November 2009 [7] VDI 3783 Blatt 13: Qualitätssicherung in der Immissionsprognose, anlagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnungen gemäß TA Luft, Januar 2010 [8] VDI 3788 Blatt 1: Ausbreitung von Geruchsstoffen in der Atmosphäre Grundlagen; Juli 2000 - [9] VDI 3894 Blatt 1: Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Haltungsverfahren und Emissionen - Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde September 2011 [10] VDI 3945 Blatt 3: Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle Partikelmodell; September 2000 [11] Gerüche in der Umwelt: Geruchsemissionen aus Biogasanlagen; Dipl.-Ing. Stefan Völlmecke, Sachverständigenbüro Uppenkamp & Partner GmbH; VDI-Fachtagung Gerüche in der Umwelt am 13. und 14. November 2007 in Bad Kissingen [12] Austal2000: Programmsystem Austal2000 Version 2.6.11-WI-x, Janicke Ingenieurgesellschaft mbh [13] AUSTAL View: Benutzeroberfläche AUSTAL View Ver. 8.6.1 TG, Lakes Environmental Software Ins, Argusoft GmbH & Co KG [14] Leitfaden NRW: Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit Austal2000 im Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie, Merkblatt 56, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, 2006 [15] Geruchsgutachten für die Erweiterung und Änderungen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Schulze Düding in Steinfurt (G-1333-06), Richters & Hüls, 24.08.2012 [16] Immissionsschutz-Gutachten Nr. 14 0119 13 Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Tierhaltungen auf die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 71a Nordöstlich Theodor-Fontane-Straße in Steinfurt Borghorst, Uppenkamp und Partner GmbH, 27. Februar 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Grundlagen Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 7 von 33

[17] Immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LG10179.1/01 über die Geruchsimmissionssituation innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Nordöstlich Theodor-Fontane-Straße in Steinfurt Borghorst, Zech Ingenieurgesellschaft mbh, 29.01.2015 Weitere verwendete Unterlagen: topografische Karte im Maßstab 1:50.000, Deutsche Grundkarte 1:5.000, Lageplan des B-Planes Nr. 71a, Angaben der Planungsgruppe REIN, Meteorologische Zeitreihe der Wetterstation Münster/Osnabrück. Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: die Planungsgruppe REIN, die Stadt Steinfurt. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Grundlagen Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 8 von 33

2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist die geplante Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes am östlichen Ortsrand von Steinfurt-Borghorst. Das Plangebiet besteht ausschließlich aus bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Nordwalder Straße. Als planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben wird von der Stadt Steinfurt der Bebauungsplan Nordöstlich Theodor-Fontane-Straße für den Ortsteil Steinfurt-Borghorst aufgestellt. Zur planungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens ist zu prüfen, ob die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich vorhandener Geruchsimmissionen ausreichend Berücksichtigung finden. Hierzu wurde durch das Sachverständigenbüro Uppenkamp und Partner GmbH die Geruchsimmissionsprognose Nr. 04 0119 13 vom 27.02.2014 erstellt, in der die durch die Hofstellen Pries, Schulze-Düding und Wiening verursachte Geruchsbelastung dargestellt ist. Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens Wiening./.Stadt Steinfurt wurde festgestellt, dass dieses Geruchsgutachten von falschen Tatsachen ausgeht, da die Geruchsemissionen der Tischlerei Potthoff, die an das Plangebiet angrenzt, nicht berücksichtigt worden sind. Aufgrund des zusätzlich zu berücksichtigenden Geruchsemittenten ist zur planungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, ob die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich der vorhandenen Geruchsimmissionen nach wie vor ausreichend Berücksichtigung finden. Hierzu wurde die Geruchsimmissionsprognose überarbeitet und die Gesamtbelastung, resultierend aus den Immissionen, hervorgerufen durch die Hofstellen Pries, Schulze-Düding und Wiening sowie die Tischlerei Potthoff, neu berechnet. Die zwischenzeitlich erteilte Genehmigung zur Erweiterung der Biogasanlage Schulze-Düding ist mit immissionsmindernden Maßnahmen an den Tierhaltungsanlagen verknüpft. Da die tatsächliche Umsetzung der Genehmigung (Erweiterung Biogasanlage) aus unserer Sicht ungewiss ist, wird auch dieses Szenario (keine Erweiterung der Biogasanlage und somit keine immissionsmindernden Maßnahmen) betrachtet. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 9 von 33

3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Als Ermittlungs- und Berechnungsgrundlage wird die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) 1 des Landes Nordrhein-Westfalen (LAI, Stand 29.02.2008 mit einer Ergänzung vom 10.09.2008) herangezogen. Eine Geruchsimmission ist demnach zu berücksichtigen, wenn sie nach ihrer Herkunft anlagenbezogen, d. h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrand, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder Ähnlichem. Der Geltungsbereich dieser Geruchsimmissions- Richtlinie erstreckt sich über alle nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen kann die GIRL sinngemäß angewandt werden. Dabei ist zunächst zu überprüfen, ob die nach dem Stand der Technik gegebenen Möglichkeiten zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen ausgeschöpft sind. So soll verhindert werden, dass unverhältnismäßige Maßnahmen verlangt werden. Die Kenngröße der auf das Beurteilungsgebiet einwirkenden Geruchsbelastung ist gegliedert in die vorhandene Belastung und die Zusatzbelastung. Diese definieren sich wie folgt: Vorbelastung (IV) Bereits im Beurteilungsgebiet vorhandene Geruchsimmissionen sind als Vorbelastung zu bewerten. Hierzu gehören die beurteilungsrelevanten Immissionen benachbarter Industrie- und Gewerbebetriebe ebenso wie die Geruchsimmissionen, verursacht durch landwirtschaftliche Tierhaltungen. Zusatzbelastung (IZ) Die Immissionen, die aus den Emissionen des geplanten Vorhabens resultieren, sind als Zusatzbelastung zu betrachten. Gesamtbelastung (IG) Die in der GIRL angegebenen Kenngrößen der Immissionswerte beziehen sich dabei auf die durch alle relevanten Emittenten innerhalb des Beurteilungsgebietes verursachte Gesamtbelastung. Diese wiederum ergibt sich aus der Addition der vorhandenen Belastung und der zu erwartenden Zusatzbelastung. IG = IV + IZ mit IG = Gesamtbelastung IV = Vorbelastung IZ = Zusatzbelastung 1 GIRL: Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 10 von 33

Gemäß GIRL sind, unterschieden nach Gebietsausweisung, folgende Immissionswerte IW (angegeben als relative Häufigkeiten der Geruchsstunden) als zulässig zu erachten: Wohn-/Mischgebiete 0,10, Gewerbe-/Industriegebiete 0,15, Dorfgebiete 0,15 2. Werden die genannten Immissionswerte überschritten, so ist die Geruchsimmission in der Regel als erhebliche Belästigung (und somit als schädliche Umwelteinwirkung) zu werten. Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten Gemäß der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) 3 des Landes Nordrhein-Westfalen (LAI, Stand 29.02.2008 mit einer Ergänzung vom 10.09.2008) ist im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen, eine belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen und diese anschließend mit den vorgenannten Immissionswerten zu vergleichen. Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb wird die Gesamtbelastung IG mit dem Faktor fgesamt multipliziert: IG b = IG f gesamt Der Faktor fgesamt berechnet sich nach folgender Beziehung: 1 f gesamt = ( ) (H H 1 + H 2 + + H 1 f 1 + H 2 f 2 + + H n f n ) n Dabei ist n = 1 bis 4 und H1 = r1, H2 H3 = min(r2, r - H1), = min(r3, r - H1 - H2), H4 = min(r4, r - H1 - H2 - H3) 2 Der Immissionswert für Dorfgebiete gilt nur für Geruchsimmissionen verursacht durch Tierhaltungsanlagen in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb zur Berücksichtigung der tierartspezifischen Geruchsqualität. 3 GIRL: Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 11 von 33

mit r r1 r2 r3 r4 f1 f2 f3 f4 die Geruchshäufigkeit aus der Summe aller Emissionen (unbewertete Geruchshäufigkeit) die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastgeflügel die Geruchshäufigkeit ohne Wichtung die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastschweine, Sauen die Geruchshäufigkeit für die Tierart Milchkühe mit Jungtieren der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastgeflügel der Gewichtungsfaktor 1 (z. B. Tierarten ohne Gewichtungsfaktor) der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastschweine, Sauen der Gewichtungsfaktor für die Tierart Milchkühe mit Jungtieren Die Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Für Tierarten, die hier nicht angegeben sind, ist die tierartspezifische Geruchshäufigkeit in die Formel ohne Gewichtungsfaktor einzusetzen. Tabelle 1: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten Tierartspezifische Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,50 Mastschweine, Sauen (bis zu einer Tierplatzzahl von ca. 5.000 Mastschweinen bzw. unter Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine entsprechende Anzahl von Zuchtsauen) 0,75 Milchkühe mit Jungtieren, Mastbullen 0,50 Für die Berechnung der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb sind die Kenngrößen für die vorhandene Belastung und die zu erwartende Zusatzbelastung mit 3 Stellen nach dem Komma zu verwenden. Zum Vergleich der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb mit dem Immissionswert für das jeweilige Gebiet sind sie auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden. Die Berücksichtigung der verschiedenen tierspezifischen Faktoren erfolgt durch eine getrennte Berechnung von faktoridentischen Quellen und der anschließenden programminternen Zusammenführung der einzelnen Berechnungsergebnisse. Da die Berechnungen gemäß den genannten Vorgaben erfolgen, wird auf eine differenzierte Herleitung verzichtet. Die Verteilung der Gewichtungsfaktoren auf die einzelnen Betriebseinheiten kann im Anhang eingesehen werden. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 12 von 33

4 Beschreibung des Vorhabens Die Stadt Steinfurt plant die Ausweisung von allgemeinen Wohnflächen am östlichen Ortsrand des Ortsteils Steinfurt-Borghorst. Das Plangebiet liegt im Osten des Siedlungsbereiches von Steinfurt-Borghorst, nördlich der Nordwalder Straße und nordöstlich der Theodor-Fontane-Straße. Als planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben wird von der Stadt Steinfurt der Bebauungsplan Nr. 71a Nordöstlich Theodor-Fontane- Straße aufgestellt. Das Plangebiet besteht aus bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Abbildung 1 zeigt das Plangebiet in einer Übersicht. Abbildung 1: Übersicht des Bebauungsplans Nr. 71a Nordöstlich Theodor-Fontane-Straße Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 13 von 33

5 Festlegung der zu berücksichtigenden Betriebe Im Rahmen der Erstellung der Geruchsimmissionsprognose Nr. 04 0119 13 vom 27.02.2014 wurde berücksichtigt, dass sich der Untersuchungsraum zur Ermittlung der Geruchsbelastungen nicht pauschal auf einen Radius von 600 m beschränkt. Die Festlegung des konkreten Untersuchungsraumes erfolgte hier in Abstimmung mit den für Immissionsschutz zuständigen Genehmigungsbehörden des Kreises Steinfurt und der Bezirksregierung Münster. Aufgrund der Erkenntnisse, die vor Ort und bei Sichtung der Genehmigungsunterlagen gewonnen wurden, wurde festgelegt, dass die Hofstellen Pries, Schulze-Düding und Wiening relevant auf das Plangebiet einwirken werden und somit zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus sind aufgrund des Beschlusses des OVG Münster vom 11.05.2015 die von der Tischlerei Potthoff ausgehenden Geruchsemissionen in die Untersuchung mit einzubeziehen. Die landwirtschaftlichen Betriebe Frieler (Ostendorf 6), Froning (Ostendorf 5), Lohmann (Ostendorf 26) Thiemann (Ostendorf 4) und Waltermann (Ostendorf 10) werden aufgrund ihrer geografischen Lage, Entfernung und Größe für das Plangebiet als nicht relevant angesehen. Auf der Hofstelle Frieler sind Stallungen für eine Schweinehaltung ohne Festlegung der Tierzahlen (Az: 183/63) genehmigt. Konkrete Tierzahlen werden nicht genannt. Aufgrund der Größe des genehmigten Stalles und einer Entfernung von mehr als 1.000 m zum Plangebiet sind im Plangebiet keine relevanten landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen durch diesen Betrieb zu erwarten. Auf der Hofstelle Froning sind Stallungen für eine Schweinehaltung ohne Festlegung der Tierzahlen (Az: 1817/62) genehmigt. Konkrete Tierzahlen werden nicht genannt. Aufgrund der Größe des genehmigten Stalles und einer Entfernung von mehr als 650 m zum Plangebiet sind im Plangebiet keine relevanten landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen durch diesen Betrieb zu erwarten. Auf der Hofstelle Lohmann sind Stallungen für 50 Milchkühe und 50 Rinder (Az: 706-05) genehmigt. Der Betrieb liegt nicht in der Hauptwindrichtung und befindet sich in einer Entfernung von mehr als 700 m zum Plangebiet. Relevante landwirtschaftliche Geruchsimmissionen durch diesen Betrieb sind im Plangebiet nicht zu erwarten. Auf der Hofstelle Thiemann sind Stallungen für 14 Milchkühe, 3 Rinder, 34 Stück Jungvieh und 4 Kälber sowie 61 Sauen und 16 Mastschweine (Az: 1.6465.316.85) genehmigt. Der Betrieb liegt nicht in der Hauptwindrichtung und befindet sich in einer Entfernung von mehr als 700 m zum Plangebiet. Relevante landwirtschaftliche Geruchsimmissionen durch diesen Betrieb sind im Plangebiet nicht zu erwarten. Auf der Hofstelle Waltermann ist keine Tierhaltung mehr genehmigt. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 14 von 33

6 Beschreibung der Emissionsansätze 6.1 Ermittlung der Geruchsemissionen 6.1.1 Allgemein Das Emissionsverhalten von landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen definiert sich primär über die abgeleitete Stallabluft der einzelnen Anlagen. Zweitrangig tragen auch die Güllelagerung in offenen Behältern sowie die Lagerung von Silage oder Festmist zu den betrachtungsrelevanten Emissionen bei. Die Herleitung der quellspezifisch genannten Geruchsstoffströme erfolgt über die Rückrechnung der Tierplatzzahlen auf die Großvieheinheiten und den Ansatz der tierartspezifischen Geruchsstoffemissionsfaktoren anhand der Vorgaben der VDI 3894 Blatt 1 4. Die Emissionen der Güllelagerstätten, Festmistlagerflächen und Silagelagerflächen wurden ebenfalls der VDI 3894 Blatt 1 entnommen. Die Emissionsdauer für die Tierhaltungen beträgt jeweils 8.760 h/a (ganzjährig). Die Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte während diverser Ortstermine und auf Grundlage zur Verfügung stehender Gutachten und Luftbilder. 6.1.2 Hofstelle Schulze-Düding Die Hofstelle Schulze-Düding umfasst die Schweinehaltung, die Pferdehaltung, die Rinderhaltung, die Hähnchenmast und die Biogasanlage. Für die Biogasanlage liegt ein Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 07.04.2014 vor. In diesem Genehmigungsbescheid ist die Erweiterung der Biogasanlage Schulze-Düding mit immissionsmindernden Maßnahmen an den Tierhaltungsanlagen verknüpft. Da die tatsächliche Umsetzung der Genehmigung (Erweiterung Biogasanlage) aus unserer Sicht ungewiss ist, wird auch der ursprüngliche Genehmigungsstand (keine Erweiterung der Biogasanlage und somit keine immissionsmindernden Maßnahmen) betrachtet. 6.1.2.1 Genehmigter Bestand (Stand: 07.04.2014) Für die Hofstelle Schulze-Düding ist gemäß Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster (500-53.0067/12/9993597/0001.0001.V) vom 07.04.2014 im genehmigten Bestand von folgenden Geruchsemissionen auszugehen: 4 VDI 3894 Blatt 1: Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Haltungsverfahren und Emissionen - Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde; September 2011 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 15 von 33

Tabelle 2: Geruchsemissionen (Tierhaltung) Hofstelle Schulze-Düding, genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheiten Tierart Tierplätze Mittlere Tierlebendmasse in GV/Tier Geruchsstoffemissionsfaktor in GE/(s*GV) Geruchsstoffstrom in GE/s S-D_TH01 / BE 3 S-D_TH02 / BE 2 S-D_TH03 / BE 4 S-D_TH04 / BE 6 S-D_TH05 / BE 7 S-D_TH06 / BE 8 S-D_HM01 / BE 1 GbR S-D_HM02 / BE 2 GbR S-D_HM03 / BE 3 GbR Mastschweine 540 0,15 50 4.050 Mastschweine 520 0,15 50 3.900 Mastschweine 626 0,15 50 4.695 Pferde 10 1,1 10 110 Pferde 9 1,1 10 99 Pferde 6 1,1 10 66 Masthähnchen 42.000 0,0024 100 10.080 Masthähnchen 42.000 0,0024 100 10.080 Masthähnchen 42.000 0,0024 100 10.080 Tabelle 3: Geruchsemissionen (Sonstiges) Hofstelle Schulze-Düding, genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheiten Art der Flächenquelle Größe in m² Geruchsemissionsfaktor in GE/(s*m²) Minderung in % Geruchsstoffstrom in GE/s S-D_TH07 / BE 9 Maissilage 45 3 0 135 Tabelle 4: Geruchsemissionen (Biogasanlage) Hofstelle Schulze-Düding, genehmigter Bestand Art der Flächenquelle Größe in m² bzw. m³/h Quelle / Betriebseinheiten Geruchsstoffemissionsfaktor in GE/(s*m²) Minderung in % Geruchsstoffstrom in GE/s S-D_BG02 / BGA S-D_BG03 / BGA S-D_BG04 / BGA Feststoffdosierer 50 3 0 150 Gülle, Befüllung (Verdrängung) 0,9 2,1 0 2 Güllehochbehälter 154 7 90 110 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 16 von 33

Art der Flächenquelle Größe in m² bzw. m³/h Quelle / Betriebseinheiten Geruchsstoffemissionsfaktor in GE/(s*m²) Minderung in % Geruchsstoffstrom in GE/s S-D_BG05 / BGA S-D_BG06 / BGA S-D_BG07 / BGA S-D_BG08 / BGA S-D_BG09 / BGA S-D_BG10 / BGA S-D_BG11 / BGA Gärrestlager 452 0,3 90 16 Abfüllplatz Gärrest 2,5 2,1 0 5 Separation 20 3 0 60 Gärrestlager 840 0,3 90 28 Fahrsilo 128 4,5 0 574 Fahrsilo 64 4,5 0 287 Lagerung Mist 20 3 0 60 Tabelle 5: Geruchsemissionen (BHKW) Hofstelle Schulze-Düding, genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheit Volumenstrom Geruchsstoffkonzentration Geruchsstoffstrom in Nm³/h in GE/m³ in GE/s S-D_BG01 / Abluft BHKW 4.308 3.000 3.590 6.1.2.2 Ursprünglich genehmigter Bestand (vor dem 07.04.2014) Da die tatsächliche Umsetzung der Genehmigung (Erweiterung Biogasanlage) aus unserer Sicht ungewiss ist, wird auch der ursprüngliche Genehmigungsstand (keine Erweiterung der Biogasanlage und somit keine immissionsmindernden Maßnahmen) betrachtet. Die Ermittlung des ursprünglich genehmigten Bestandes erfolgt anhand der uns vorliegenden Genehmigungsunterlagen für die Hofstelle Schulze-Düding. Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster (56-60.045.00/04/0701.1) vom 22.09.2004 zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage Änderungsanzeige vom 05.09.2005 zur Errichtung eines massiven Technikgebäudes für das BHKW sowie einer Annahme bestehend aus einem Mischbehälter und einer außen am Technikgebäude befindlichen abdeckbaren Feststoffannahme Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 17 von 33

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid des Kreises Steinfurt (Az: 566.0007/10/0701G2) vom 07.07.2010 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Schweinen und Rindern Baugenehmigung für die Errichtung einer Silageplatte vom 04.10.2012 Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid des Kreises Steinfurt vom 24.05.2011 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Masthähnchen Anhand der vorgenannten Unterlagen ist im ursprünglich genehmigten Bestand von folgenden Geruchsemissionen auszugehen: Tabelle 6: Geruchsemissionen (Tierhaltung) Hofstelle Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheiten Tierart Tierplätze Mittlere Tierlebendmasse in GV/Tier Geruchsemissionsfaktor in GE/(s*GV) Geruchsstoffstrom in GE/s S-D_TH01 / BE 3 S-D_TH02 / BE 2 S-D_TH03 / BE 4 S-D_TH04 / BE 6 S-D_TH05 / BE 7 S-D_TH06 / BE 8 S-D_HM01 / BE 1 GbR S-D_HM02 / BE 2 GbR S-D_HM03 / BE 3 GbR Mastschweine 540 0,15 50 4.050 Mastschweine 528 0,15 50 3.960 Mastschweine 660 0,15 50 4.950 Pferde 8 1,1 10 88 Bullen 70 0,7 12 588 männl. Jungvieh (0,5-1 Jahr) Kälber bis 6 Monate 23 0,5 12 138 22 0,19 12 50,2 Masthähnchen 42.000 0,0024 100 10.080 Masthähnchen 42.000 0,0024 100 10.080 Masthähnchen 42.000 0,0024 100 10.080 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 18 von 33

Tabelle 7: Geruchsemissionen (Sonstiges) Hofstelle Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheiten Art der Flächenquelle Größe in m² Geruchsemissionsfaktor in GE/(s*m²) Minderung in % Geruchsstoffstrom in GE/s S-D_TH08 / BE 9 S-D_TH09 / BE 5 Maissilage 20 3 0 60 Güllehochbehälter 154 3 80 92,4 Tabelle 8: Geruchsemissionen (Biogasanlage) Hofstelle Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand Art der Flächenquelle Größe in m² oder m³/h Quelle / Betriebseinheiten Geruchsstoffemissionsfaktor in GE/(s*m²) Minderung in % Geruchsstoffstrom in GE/s S-D_BG02 / BGA S-D_BG03 / BGA S-D_BG04 / BGA S-D_BG06 / BGA S-D_BG06 / BGA S-D_BG09 / BGA S-D_BG10 / BGA Feststoffdosierer 50 3 0 150 Gülle Befüllung 0,4 2,1 0 1 Güllehochbehälter 5/28 154 7 90 110 Gärrestlager 453 0,3 90 16 Abfüllplatz Gärrest 0,9 2,1 0 2 Fahrsilo 128 4,5 0 574 Fahrsilo 64 4,5 0 287 Tabelle 9: Geruchsemissionen (BHKW) Hofstelle Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheit Volumenstrom Geruchsstoffkonzentration Geruchsstoffstrom in Nm³/h in GE/m³ in GE/s S-D_BG01 / Abluft BHKW 3.908 3.000 3.256,7 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 19 von 33

6.1.3 Hofstelle Pries Der Tierbestand des landwirtschaftlichen Betriebes Pries ist uns am 06.07.2015 per E-Mail durch die Stadt Steinfurt übermittelt worden. Gemäß Genehmigungsbescheid vom 16.12.2013 ist von folgenden Tierplatzzahlen und Emissionen auszugehen: Tabelle 10: Geruchsemissionen (Tierhaltung) Hofstelle Pries, genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheiten Tierart Tierplätze Mittlere Tierlebendmasse in GV/Tier Geruchsstoffemissionsfaktor in GE/(s*GV) Geruchsstoffstrom in GE/s PRI_01 / BE 1 Ferkel 100 0,04 75 300 PRI_02 / BE 2 Mastschweine 100 0,15 50 750 PRI_03 / BE 3 Ferkel 200 0,04 75 600 PRI_04 / BE 4 Sauen mit Ferkeln 26 0,4 20 208 NT Sauen 60 0,3 22 396 Tabelle 11: Geruchsemissionen (Sonstiges) Hofstelle Pries, genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheit Art der Flächenquelle Größe in m² Geruchsstoffemissionsfaktor in GE/(s*m²) Minderung in % Geruchsstoffstrom in GE/s PRI_05 / BE 5 Mistlager 60 3 50 1 90 1: Nach den Angaben der Stadt Steinfurt ist das Mistlager überdacht und dreiseitig geschlossen. 6.1.4 Hofstelle Wiening Der Tierbestand des landwirtschaftlichen Betriebes Wiening ist uns am 07.07.2015 per E-Mail durch die Stadt Steinfurt zur Verfügung gestellt worden. Gemäß den Unterlagen aus der letzten Baugenehmigung vom 02.10.2013 ist von folgenden Tierplätzen und Emissionen auszugehen: Tabelle 12: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Hofstelle Wiening, genehmigter Bestand Quelle / Betriebseinheiten Tierart Tierplätze Mittlere Tierlebendmasse in GV/Tier Geruchsstoffemissionsfaktor in GE/(s*GV) Geruchsstoffstrom in GE/s WIE_01 / BE 1 Mastschweine 45 0,15 50 337,5 WIE_02 / BE 2 Mastschweine 45 0,15 50 337,5 WIE_03 / BE 3 Mastschweine 150 0,15 50 1.125 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 20 von 33

Quelle / Betriebseinheiten Tierart Tierplätze Mittlere Tierlebendmasse in GV/Tier Geruchsstoffemissionsfaktor in GE/(s*GV) Geruchsstoffstrom in GE/s WIE_05 / BE 5 Mastschweine 410 0,15 50 3.075 WIE_06 / BE 6 Mastschweine 180 0,15 50 1.350 WIE_07 / BE 7 Mastschweine 320 0,15 50 2.400 WIE_08 / BE 8 Mastschweine 768 0,15 50 5.760 WIE_09 / BE 9 Mastschweine 780 0,15 50 5.850 Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden ausschließlich die Geruchsimmissionen der Hofstelle Wiening betrachtet und entsprechend berücksichtigt. Im Zuge eines Genehmigungsverfahrens für eine mögliche Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes Wiening wären neben den Geruchsimmissionen jedoch zusätzlich die Ammoniakimmissionen und die Stickstoffdeposition zu betrachten. Aufgrund der genehmigten Tierzahlen und der Lage des nächstgelegenen FFH-Gebietes und der nächstgelegenen schutzwürdigen Biotope ist davon auszugehen, dass bereits heute die zulässigen Grenzen der Ammoniakund Stickstoffbelastung erreicht werden. Dies haben überschlägige Ausbreitungsrechnungen bestätigt. 6.1.5 Tischlerei Potthoff Die Tischlerei Potthoff verfügt innerhalb ihres Werkstattbereiches über einen Lackierraum mit einer installierten Lackierwand inkl. Abluftanlage. Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens Wiening./. Stadt Steinfurt wurde bemängelt, dass die Geruchsemissionen dieser Anlage nicht berücksichtigt worden sind. Im Immissionstechnischen Bericht der Zech Ingenieurgesellschaft vom 29.01.2015, der im Rahmen des Verfahrens vorgelegt wurde, sind für die Tischlerei Potthoff Emissionsansätze (Emissionszeit und Geruchsstoffstrom) festgelegt worden, die hier ungeprüft übernommen werden. Die im o. g. Gutachten angesetzten Quellparameter (Ableitbedingungen) werden jedoch nicht übernommen. Durch eine bindende Vereinbarung mit der Inhaberin der Tischlerei wird sichergestellt, dass der Betrieb technisch nachgerüstet wird und damit die Ableitbedingungen deutlich verbessert werden. Tabelle 13: Emissionen Tischlerei Potthoff gemäß der Zech Ingenieurgesellschaft Quelle / Betriebseinheiten Beschreibung Geruchstoffstrom in GE/s POTTHOFF / Lackiererei Abluftanlage Lackiererei 475 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 21 von 33

6.2 Quellgeometrie Die Festlegung der Quellgeometrie ist Grundlage für die Modellierung und Implementierung der Emissionsquellen in das Ausbreitungsmodell sowie für die Interpretation der Ergebnisse der Immissionsprognose. Die Quellgeometrie beeinflusst signifikant das Ausbreitungsverhalten von Emissionen in der Atmosphäre. Hierbei werden die in der Praxis vorkommenden Quellformen, wie z. B. geführte Quellen in Form von Kaminen, nicht geführte Quellen in Form von Dachreitern und Fenstern oder großflächige Quellen ohne Abluftfahnenüberhöhung (Klärbecken), in Punkt-, Linien-, Flächen- oder Volumenquellen umgesetzt. Die Quellgeometrie der im Rahmen dieses Projektes zu betrachtenden Quellen ist den Protokolldateien im Anhang zu entnehmen. 6.3 Zeitliche Charakteristik Für Emissionsquellen, die nur zu bestimmten Zeiten im Tages-, Wochen- oder Jahresablauf emittieren bzw. zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Emissionsmassenströme aufweisen, wird eine Zeitreihe der Emissionsparameter erstellt. In der Zeitreihe werden die Quellstärken und, soweit relevant, die Parameter Austrittsgeschwindigkeit, Wärmestrom, Zeitskala zur Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung, Abgastemperatur, relative Feuchte und Flüssigwassergehalt zeitabhängig gesetzt. Im Rahmen dieser Untersuchung wird für sämtliche Quellen der Tierhaltungen Schulze-Düding, Pries und Wiening eine Emissionszeit von 8.760 h/a angesetzt. Die Emissionszeiten der Biogasanlage Schulze-Düding und der Tischlerei Potthoff sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 14: Emissionszeiten der Biogasanlage Schulze-Düding und der Tischlerei Potthoff Quelle Emissionszeit in h/a S-D_BG01 bis S-D_BG10, BGA Schulze-Düding 8.760 S-D_BG11, BGA Schulze-Düding Mistlagerung 183 Potthoff, Lackieranlage 1.092 Die resultierende Emissionsdauer berücksichtigt das jeweils in der Betriebsbeschreibung aufgeführte Zeitszenario und die programminterne individuelle Verfügbarkeit der Messwerte der verwendeten Wetterstation. Geringfügige und für das Endergebnis irrelevante Abweichungen in den beiden Zeitangaben sind daher theoretisch möglich. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 22 von 33

6.4 Abgasfahnenüberhöhung Grundsätzlich ist im Rahmen der Ausbreitungsrechnung eine Abgasfahnenüberhöhung nur für Abluft aus Schornsteinen anzusetzen, die in den freien Luftstrom gelangt. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn folgende Bedingungen vorliegen: - Quellhöhe mindestens 10 m über der Flur und 3 m über First und - Abluftgeschwindigkeit in jeder Betriebsstunde minimal 7 m/s und - eine Beeinflussung durch andere Strömungshindernisse (Gebäude, Vegetation, usw.) im weiteren Umkreis um die Quelle (in der Regel sollte ein Kreis mit einem Radius, der dem 10fachen der Quellhöhe entspricht, angesetzt werden) wird ausgeschlossen. In dieser Untersuchung wird den Quellen der Hähnchenmastställe, dem Abgaskamin des BHKW, den Betriebseinheiten BE 8 und BE 9 auf der Hofstelle Wiening sowie dem Abluftkamin der Lackieranlage Potthoff eine Abgasfahnenüberhöhung zugeordnet. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 23 von 33

7 Ausbreitungsparameter Ausbreitungsrechnungen sind auf der Basis der Richtlinie VDI 3788 Blatt 1 5 des Anhangs 3 der TA Luft 6, der VDI 3783 Blatt 13 7 und spezieller Anpassungen für Geruch (Janicke L. und Janicke U. 2004) durchzuführen. Mit Hilfe der Emissionskenndaten (Emissionsfrachten, Ableitbedingungen etc.) in Verbindung mit meteorologischen Ausbreitungsparametern lässt sich die durch das geplante Vorhaben verursachte Immissionssituation in der Umgebung des Standorts berechnen. Gemäß den länderspezifischen Merkblättern 56 zur Durchführung von Ausbreitungsrechnungen soll für die Berechnungen vorrangig eine meteorologische Zeitreihe verwendet werden, damit veränderliche Emissionssituationen mit einer zeitlichen Auflösung von minimal 1 Stunde berücksichtigt werden können. Sofern am Anlagenstandort keine Wetterdaten vorliegen, sind Daten einer Wetterstation zu verwenden, die als repräsentativ für den Anlagenstandort anzusehen ist. Nach Beurteilung der für den Standort potentiell verfügbaren Wetterstationen ist nachfolgende Station als hinreichend übertragbar auf den Anlagenstandort anzusehen: Tabelle 14: Meteorologische Daten Wetterstation Münster/Osnabrück (103150) Typ AKTERM Zeitraum/Jahr 2009 Stationshöhe in m 48 Anemometerhöhe in m 10 primäres Maximum Südwest sekundäres Maximum Südost Anlagen- wie auch Wetterstationsstandort liegen regional in einem topografisch und orografisch ähnlich gestalteten Gelände und sind mit vorwiegend von vergleichbaren Landnutzungen umgeben. Der Standort der meteorologischen Station ist etwa 16 km in östlicher Richtung vom Standort der Anlage entfernt. Anhand der regional strukturellen Ähnlichkeiten sind keine Anhaltspunkte gegeben, die einer Verwendung der ausgewählten Ausbreitungsklassenstatistik entgegen sprechen. Das Jahr 2009 wurde im 10-jährigen Ranking als ausreichend repräsentativ ausgewählt. 5 VDI 3788 Blatt 1: Ausbreitung von Geruchsstoffen in der Atmosphäre Grundlagen 6 TA Luft: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) 7 VDI 3783 Blatt 13: Qualitätssicherung in der Immissionsprognose, anlagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnungen gemäß TA Luft Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 24 von 33

Das Gelände im Beurteilungsgebiet ist orographisch nur leicht gegliedert und weist auch lokal keine Besonderheiten auf, die berechnungsrelevanten Einfluss auf die Strömung und Ausbreitung von Luftschadstoffen haben. Maßgeblich sind keine lokalen Besonderheiten festzustellen, die zu Kaltluftabflüssen führen oder bevorzugt Windrichtungen hervorrufen können, die von den allgemeinen Windverhältnissen abweichen. Damit ist insgesamt durch die lokalen Gegebenheiten kein signifikanter Einfluss auf die Ausbreitung von Luftschadstoffen gegeben. 7.1 Berechnungsmodell Ausbreitungsrechnungen sind entsprechend dem Anhang 3 der TA Luft auf der Basis der VDI 3945 Blatt 3 8 und spezieller Anpassungen für Geruch entsprechend dem Referenzmodell AUSTAL2000 durchzuführen. 7.2 Berechnungsgebiet Diese Prognose berücksichtigt ein dreifach geschachteltes Rechengitter mit einer Seitenlänge von 2.816 m x 3.328 m. Das durch das Berechnungsmodell TA-Luft-konform ermittelte Berechnungsgitter wird ohne Änderung übernommen. 7.3 Beurteilungsgebiet Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge 250 m beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsflächen soll gewählt werden, wenn außergewöhnlich ungleichmäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von Beurteilungsflächen zu erwarten sind, so dass sie den Vorgaben entsprechend nicht annähernd zutreffend erfasst werden können. Die Seitenlänge der Beurteilungsflächen sollte die größte Seitenlänge des darunterliegenden Rasters des Berechnungsgebietes nicht unterschreiten. Das quadratische Gitternetz ist so festzulegen, dass der Emissionsschwerpunkt in der Mitte einer Beurteilungsfläche liegt. Beurteilungsflächen, die gleichzeitig Emissionsquellen enthalten, sind von einer Beurteilung auszuschließen. Die Seitenlänge der Beurteilungsflächen wurde hier auf 25 m reduziert, um eine Inhomogenität der Belastung weitestgehend zu vermeiden. 8 VDI 3945 Blatt 3: Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle Partikelmodell Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 25 von 33

7.4 Berücksichtigung von Bebauung Die Einflüsse von Bebauung auf die Immissionen im Rechengebiet sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall entsprechen die Emissionsquellenhöhen: mehr als dem 1,7fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im Umkreis von weniger als dem 6fachen der Emissionsquelle liegt, weniger als dem 1,2fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im Umkreis von weniger als dem 6fachen der Emissionsquelle liegt. Um bei einer solchen Quellenkonstellation den Einfluss der Gebäudeumströmung auf die Ausbreitung einbeziehen zu können, erfolgt die Berücksichtigung der Bebauung analog zu [16] teilweise gemäß den Vorgaben aus Anhang 3 der TA Luft [3] durch Rauigkeitslänge und Verdrängungshöhe sowie teilweise gemäß den Vorgaben des Merkblattes 56 [14] und der VDI 3783 Blatt 13 [7] durch Modellierung der Quellen in Form von Volumenquellen, senkrechten Linienquellen und Flächenquellen. Durch die vertikale Komponente erfolgt eine ausreichend konservative Berücksichtigung von auftretenden Leewirbeleffekten. Die Rauigkeitslänge in der Umgebung der Quelle fließt in die Berechnungen mit Hilfe eines CORINE Katasters ein. Die mittlere Rauigkeitslänge wird in Abhängigkeit von den Landnutzungsklassen des CORINE Katasters analog zu [16] mit dem Wert 0,2 m angesetzt. 7.5 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Geländeunebenheiten sind durch ein mesoskaliges diagnostisches Windfeldmodell zu berücksichtigen, wenn innerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen der Schornsteinquellhöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Eine Steigung von mehr als 1:5 und wesentliche Einflüsse lokaler Windsysteme oder andere meteorologische Besonderheiten sollten dabei nicht vorliegen. Die maximalen Geländesteigungen im Berechnungsgebiet liegen oberhalb von 1:20 und unterhalb von 1:5. Ebenso treten Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen der Ableithöhen der Quellen auf. Geländeunebenheiten lassen sich daher mit Hilfe eines mesoskaligen diagnostischen Windfeldmodells auf Basis eines digitalen Geländemodells berücksichtigen. Dieses Windfeldmodell wird auf Basis des Topografischen Geländemodells der Shuttle Radar Topography Mission - SRTM3 (WebGIS) durch das in Austal2000 implementierte Modul TALdia erstellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Biogasanlage Schulze-Düding hat das LANUV mit Datum vom 06.03.2013 gegenüber der Bezirksregierung auch in Bezug auf das Geruchsgutachten der Fa. Richters und Hüls vom 24.08.2012 eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird bestätigt, dass im vorliegenden Fall Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 26 von 33

die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells TALdia zur Berücksichtigung der Geländeunebenheiten TA-Luft-konform ist. Die Berechnungen werden mit den folgenden Rahmeneingabedaten durchgeführt: Tabelle 15: Zusammenfassung der Modellparameter Modellparameter Einheit Wert Wetterdatensatz Münster/Osnabrück 2009 Typ AKTERM Anemometerhöhe m 13 Rauigkeitslänge m 0,20 Rechengebiet m 2.816 x 2.328 Typ Rechengitter 3fach geschachtelt Gitterweiten m 16, 32, 64 Koordinate Rechengitter links unten (Gauß-Krüger) m x: 2595512 y: 5776184 Abmessungen Beurteilungsgitter Geruch m 1.000 x 1.000 Maschenweite Geruchsgitter m 25 Qualitätsstufe 1 Gebäudemodell Geländemodell nein ja Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 27 von 33

8 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der Ergebnisse 8.1 Ergebnisse Die Ausbreitungsrechnung nach dem Modell Austal2000 hat innerhalb des Plangebietes für den genehmigten Bestand folgende Geruchsstundenhäufigkeit in % ergeben: Abbildung 2: Gesamtbelastung für den genehmigten Bestand in % der Jahresstunden, Kantenlänge 25 m Geobasis NRW 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 28 von 33

Für den ursprünglich genehmigten Bestand hat die Ausbreitungsrechnung nach dem Modell Austal2000 innerhalb des Plangebietes folgende Geruchsstundenhäufigkeit in % ergeben: Abbildung 3: Gesamtbelastung für den ursprünglich genehmigten Bestand in % der Jahresstunden, Kantenlänge 25 m Geobasis NRW 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 29 von 33

Als Zusatzbelastung durch die Tischlerei Potthoff sind die nachfolgenden Geruchsstundenhäufigkeiten ermittelt worden: Abbildung 4: Zusatzbelastung durch die Tischlerei Potthoff in % der Jahresstunden, Kantenlänge 25 m Geobasis NRW 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 30 von 33

8.2 Diskussion Aktueller Genehmigungsstand Für die relevanten Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im genehmigten Bestand Geruchsstundenhäufigkeiten zwischen 14 % und 15 % als Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der tierartspezifischen Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die Emissionen der Tischlerei Potthoff tragen mit 0 % zu diesen Geruchsimmissionen bei. Somit sind die Geruchsimmissionen ausschließlich landwirtschaftlich bedingt. Die belästigungsrelevanten Kenngrößen liegen demnach oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie [4] für Wohn-/Mischgebiete (10 %). Da sich die Beurteilungsflächen jedoch im Randbereich mit Übergang zum Außenbereich befinden, ist nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der GIRL [5] die Festlegung von Zwischenwerten möglich. Die Beurteilungsflächen sollten hierbei den Immissionswert für Dorfgebiete (15 %) nicht überschreiten. Damit ließ sich das Plangebiet vollständig zu Wohnbauzwecken nutzen. Ursprünglicher Genehmigungsstand Für die relevanten Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im ursprünglich genehmigten Bestand (keine Erweiterung der Biogasanlage und somit keine immissionsmindernden Maßnahmen) Geruchsstundenhäufigkeiten zwischen 14 % und 15 % als Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der tierartspezifischen Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die Emissionen der Tischlerei Potthoff tragen mit 0 % zu diesen Geruchsimmissionen bei. Somit sind die Geruchsimmissionen ausschließlich landwirtschaftlich bedingt. Die belästigungsrelevanten Kenngrößen liegen demnach oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie [4] für Wohn-/Mischgebiete (10 %). Da sich die Beurteilungsflächen jedoch im Randbereich mit Übergang zum Außenbereich befinden, ist nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der GIRL [5] die Festlegung von Zwischenwerten möglich. Die Beurteilungsflächen sollten hierbei den Immissionswert für Dorfgebiete (15 %) nicht überschreiten. Damit ließ sich das Plangebiet vollständig zu Wohnbauzwecken nutzen. Die Berechnungsprotokolle sowie die Emissionsdaten können im Anhang eingesehen werden. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 31 von 33

9 Angaben zur Qualität der Prognose Gemäß Nr. 9 des Anhangs 3 der TA Luft ist festgelegt, dass die statistische Unsicherheit im Rechengebiet bei Bestimmung des Jahresimmissionskennwertes 3 % des Jahresimmissionswertes nicht überschreiten darf und beim Tagesimmissionskennwert 30 % des Tagesimmissionswertes. Gegebenenfalls ist die statistische Unsicherheit durch eine Erhöhung der Partikelzahl (Parameter qs) zu reduzieren. Das Berechnungsprotokoll weist eine eindeutige Unterschreitung von 3 % des Jahresimmissionswertes auf und ist im Anhang einsehbar. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 32 von 33

Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: B. Eng. Simone Homann Dipl.-Phys. Ing. Frank Müller Projektleiterin Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Textteil -Langfassung Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 33 von 33

Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D AK-Statistik Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Lageplan Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 1 von 43

A AK-Statistik Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 2 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 3 von 43

B Grafisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 4 von 43

Abbildung 5: Emissionskataster Schulze-Düding, genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 5 von 43

Abbildung 6: Emissionskataster Schulze-Düding, ursprünglich genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 6 von 43

Abbildung 7: Emissionskataster Pries, genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 7 von 43

Abbildung 8: Emissionskataster Wiening, genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 8 von 43

Abbildung 9: Emissionskataster Tischlerei Potthoff, genehmigter Bestand Geobasis NRW 2014 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 9 von 43

C Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 10 von 43

Emissionen Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 11 von 43

Genehmigte Bestände Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 12 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 13 von 43

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Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 16 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 17 von 43

Ursprünglich genehmigte Bestände Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 18 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 19 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 20 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 21 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 22 von 43

Variable Emissionen Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 23 von 43

Genehmigte Bestände Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 24 von 43

Ursprünglich genehmigte Bestände Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 25 von 43

Quellenparameter Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 26 von 43

Genehmigte Bestände Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 27 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 28 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 29 von 43

Ursprünglich genehmigte Bestände Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 30 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 31 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 32 von 43

Protokolldatei Genehmigte Bestände 2015-07-30 17:06:08 AUSTAL2000 gestartet Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014 =============================================== Modified by Petersen+Kade Software, 2014-09-09 =============================================== Arbeitsverzeichnis: C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004 Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:06:28 Das Programm läuft auf dem Rechner "UPPENKAMPBER". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > settingspath "C:\Program Files (x86)\lakes\austal View\Models\austal2000.settings" > settingspath "C:\Program Files (x86)\lakes\austal View\Models\austal2000.settings" > ti "Genehmigte_Bestände" 'Projekt-Titel > gx 2596664 'x-koordinate des Bezugspunktes > gy 5777464 'y-koordinate des Bezugspunktes > qs 1 'Qualitätsstufe > az "MünsterOsnabrück_103150_2009.akterm" 'AKT-Datei > xa 240.00 'x-koordinate des Anemometers > ya 158.00 'y-koordinate des Anemometers > dd 16 32 64 'Zellengröße (m) > x0-512 -896-1152 'x-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > nx 94 70 44 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung > y0-576 -960-1280 'y-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > ny 120 84 52 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung > nz 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung > os "NOSTANDARD;PRFMOD" > hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 > gh "04011913_Holz_1.grid" 'Gelände-Datei > xq 632.85 596.68 628.13 21.91 5.84-6.62-78.38-125.26-80.00-100.55-112.72-31.02 0.97-24.56-36.07 19.56-47.13 54.15 32.10-29.30 460.00 466.00 475.80 420.00 421.76 424.56 434.00 439.00 608.76-42.54 18.89-92.98 603.82 18.89 2.95 > yq -199.05-182.24-210.39 925.73 947.73 972.28 813.32 780.58 770.77 798.66 757.93 797.87 792.38 848.52 842.27 795.89 838.61 758.88 796.02 853.63 337.00 340.00 331.07 333.00 352.03 357.60 405.00 434.00-201.52 758.62 738.14 152.68-222.15 738.14 788.63 > hq 0.00 0.00 0.00 12.50 12.65 12.65 5.00 5.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 10.00 0.00 0.00 0.00 3.50 0.00 0.00 3.25 4.00 4.00 5.20 5.00 0.00 0.00 0.00 5.00 0.00 0.00 0.00 > aq 0.00 5.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 25.00 14.00 0.00 0.00 0.00 37.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 34.00 25.00 0.00 10.00 25.00 10.00 > bq 0.00 10.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 25.00 14.00 0.00 0.00 0.00 37.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 21.00 38.00 0.00 6.00 38.00 40.00 > cq 7.00 5.00 8.50 0.00 0.00 0.00 5.00 5.00 7.00 3.00 3.00 3.00 5.00 5.00 3.00 1.00 0.00 5.40 2.00 2.00 3.50 10.30 12.30 3.25 4.00 4.00 5.20 5.00 8.00 4.00 4.00 5.00 2.00 4.00 2.00 > wq 0.00 12.55 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 18.43 28.11 0.00 0.00 0.00 22.51 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 27.84 22.23 0.00 17.97 22.23 294.78 > vq 0.00 0.00 0.00 7.00 7.00 7.00 7.00 7.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 19.51 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 7.00 7.00 0.00 0.00 0.00 7.00 0.00 0.00 0.00 > dq 0.00 0.00 0.00 0.92 1.10 1.10 0.83 0.50 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.36 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.80 0.70 0.00 0.00 0.00 0.40 0.00 0.00 0.00 > qq 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.277 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 33 von 43

> sq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 > lq 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 > rq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 > tq 0.00 0.00 0.00 10.00 10.00 10.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 > odor_075 600 300 604 0 0 0 1950 4050 4695 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 337.5 337.5 562.5 3075 1350 2400 5760 5850 750 0 0 0 90 0 0 > odor_100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 110 99 66 16 110 150 5 3590 28 60 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 135 574? 0 287? > odor_150 0 0 0 10080 10080 10080 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 > LIBPATH "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/lib" ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. >>> Abweichung vom Standard (Option NOSTANDARD)! Anzahl CPUs: 4 Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 10 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 11 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 12 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 13 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 14 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 15 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 16 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 18 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 19 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 20 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 21 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 22 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 23 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 24 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 25 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 26 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 27 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 28 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 29 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 30 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 31 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 32 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 33 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 34 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 35 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.10 (0.10). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.10 (0.10). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.16 (0.13). Standard-Kataster z0-gk.dmna (3b0d22a5) wird verwendet. Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 01 (2597297, 5777265) -> (3391854, 5777489) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 02 (2597262, 5777287) -> (3391820, 5777513) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 03 (2597292, 5777254) -> (3391849, 5777478) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 04 (2596686, 5778390) -> (3391290, 5778638) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 05 (2596670, 5778412) -> (3391275, 5778661) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 06 (2596657, 5778436) -> (3391263, 5778686) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 07 (2596586, 5778277) -> (3391185, 5778530) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 08 (2596539, 5778245) -> (3391137, 5778499) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 09 (2596584, 5778235) -> (3391182, 5778488) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 10 (2596563, 5778263) -> (3391162, 5778516) Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 34 von 43

Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 11 (2596551, 5778222) -> (3391148, 5778476) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 12 (2596633, 5778262) -> (3391232, 5778513) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 13 (2596673, 5778272) -> (3391272, 5778521) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 14 (2596642, 5778322) -> (3391244, 5778572) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 15 (2596628, 5778306) -> (3391228, 5778557) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 16 (2596684, 5778260) -> (3391282, 5778509) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 17 (2596617, 5778303) -> (3391217, 5778554) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 18 (2596728, 5778247) -> (3391326, 5778494) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 19 (2596696, 5778260) -> (3391295, 5778508) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 20 (2596635, 5778318) -> (3391236, 5778568) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 21 (2597124, 5777801) -> (3391703, 5778032) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 22 (2597130, 5777804) -> (3391709, 5778035) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 23 (2597140, 5777795) -> (3391719, 5778025) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 24 (2597084, 5777797) -> (3391663, 5778030) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 25 (2597086, 5777816) -> (3391666, 5778049) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 26 (2597089, 5777822) -> (3391669, 5778054) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 27 (2597098, 5777869) -> (3391680, 5778101) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 28 (2597103, 5777898) -> (3391686, 5778130) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 29 (2597273, 5777262) -> (3391830, 5777488) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 30 (2596632, 5778240) -> (3391229, 5778491) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 31 (2596687, 5778224) -> (3391284, 5778473) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 32 (2596571, 5777617) -> (3391143, 5777871) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 33 (2597272, 5777246) -> (3391828, 5777472) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 34 (2596687, 5778224) -> (3391284, 5778473) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 35 (2596687, 5778256) -> (3391286, 5778505) Aus dem Kataster bestimmter Mittelwert von z0 ist 0.069 m. Der Wert von z0 wird auf 0.05 m gerundet. Die Zeitreihen-Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/zeitreihe.dmna" wird verwendet. Es wird die Anemometerhöhe ha=8.3 m verwendet. Die Angabe "az MünsterOsnabrück_103150_2009.akterm" wird ignoriert. Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme SERIES eb4c5f34 ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_100" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_150" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.11-WI-x. ============================================================================= Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 35 von 43

Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 24 m, y= 760 m (1: 34, 84) ODOR_075 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 632 m, y= -200 m (1: 72, 24) ODOR_100 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 24 m, y= 760 m (1: 34, 84) ODOR_150 J00 : 16.2 % (+/- 0.1 ) bei x= 112 m, y= 1008 m (2: 32, 62) ODOR_MOD J00 : 100.0 % (+/-? ) bei x= 24 m, y= 760 m (1: 34, 84) ============================================================================= 2015-07-31 02:39:54 AUSTAL2000 beendet. Ursprünglich genehmigte Bestände 2015-08-01 07:48:19 AUSTAL2000 gestartet Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014 =============================================== Modified by Petersen+Kade Software, 2014-09-09 =============================================== Arbeitsverzeichnis: C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004 Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:06:28 Das Programm läuft auf dem Rechner "UPPENKAMPBER". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > settingspath "C:\Program Files (x86)\lakes\austal View\Models\austal2000.settings" > settingspath "C:\Program Files (x86)\lakes\austal View\Models\austal2000.settings" > ti "Ursprünglich_genehmigte_Bestände" 'Projekt-Titel > gx 2596664 'x-koordinate des Bezugspunktes > gy 5777464 'y-koordinate des Bezugspunktes > qs 1 'Qualitätsstufe > az "MünsterOsnabrück_103150_2009.akterm" 'AKT-Datei > xa 240.00 'x-koordinate des Anemometers > ya 158.00 'y-koordinate des Anemometers > dd 16 32 64 'Zellengröße (m) > x0-512 -896-1152 'x-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > nx 94 70 44 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung > y0-576 -960-1280 'y-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > ny 120 84 52 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung > nz 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung > os "NOSTANDARD;PRFMOD" > hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 > gh "04011913_Holz_1.grid" 'Gelände-Datei > xq 632.85 596.68 628.13 21.91 5.84-6.62-78.38-125.26-80.00-100.55-112.72-31.02 0.97-24.56-36.07 19.56-47.13 460.00 466.00 475.80 420.00 421.76 424.56 434.00 439.00 608.76-8.51-92.98 603.82 18.89-137.04-86.99-29.30 > yq -199.05-182.24-210.39 925.73 947.73 972.28 813.32 780.58 770.77 798.66 757.93 797.87 792.38 848.52 842.27 795.89 838.61 337.00 340.00 331.07 333.00 352.03 357.60 405.00 434.00-201.52 778.93 152.68-222.15 738.14 795.19 747.23 853.63 > hq 0.00 0.00 0.00 12.50 12.65 12.65 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 10.00 3.50 0.00 0.00 3.25 4.00 4.00 5.20 5.00 0.00 0.00 5.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 36 von 43

> aq 0.00 5.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 25.00 14.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 25.00 0.00 10.00 25.00 14.00 5.00 0.00 > bq 0.00 10.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 25.00 14.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 38.00 0.00 6.00 38.00 14.00 25.00 0.00 > cq 7.00 5.00 8.50 0.00 0.00 0.00 7.50 7.00 7.00 3.00 3.00 3.00 5.00 5.00 3.00 1.00 0.00 3.50 10.30 12.30 3.25 4.00 4.00 5.20 5.00 8.00 4.00 5.00 2.00 4.00 4.00 4.00 2.00 > wq 0.00 12.55 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 18.43 28.11 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 121.01 0.00 17.97 22.23 356.70 294.62 0.00 > vq 0.00 0.00 0.00 7.00 7.00 7.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 19.51 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 7.00 7.00 0.00 0.00 7.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 > dq 0.00 0.00 0.00 0.92 1.10 1.10 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.36 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.80 0.70 0.00 0.00 0.40 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 > qq 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.277 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 > sq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 > lq 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 0.0000 > rq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 > tq 0.00 0.00 0.00 10.00 10.00 10.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 > odor_075 600 300 604 0 0 0 3960 4050 4950 0 0 0 0 0 0 0 0 337.5 337.5 562.5 3075 1350 2400 5760 5850 750 0 0 90 0 92.4 0 0 > odor_100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 88 588 188.16 16 110 150 2 3256.54 0 0 0 0 0 0 0 0 0 574? 0 287 0 60 1 > odor_150 0 0 0 10080 10080 10080 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 > LIBPATH "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/lib" ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. >>> Abweichung vom Standard (Option NOSTANDARD)! Anzahl CPUs: 4 Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 10 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 11 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 12 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 13 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 14 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 15 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 16 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 18 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 19 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 20 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 21 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 22 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 23 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 24 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 25 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 26 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 27 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 28 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 29 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 30 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 31 beträgt weniger als 10 m. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 37 von 43

Die Höhe hq der Quelle 32 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 33 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.10 (0.10). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.10 (0.10). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.16 (0.13). Standard-Kataster z0-gk.dmna (3b0d22a5) wird verwendet. Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 01 (2597297, 5777265) -> (3391854, 5777489) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 02 (2597262, 5777287) -> (3391820, 5777513) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 03 (2597292, 5777254) -> (3391849, 5777478) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 04 (2596686, 5778390) -> (3391290, 5778638) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 05 (2596670, 5778412) -> (3391275, 5778661) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 06 (2596657, 5778436) -> (3391263, 5778686) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 07 (2596586, 5778277) -> (3391185, 5778530) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 08 (2596539, 5778245) -> (3391137, 5778499) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 09 (2596584, 5778235) -> (3391182, 5778488) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 10 (2596563, 5778263) -> (3391162, 5778516) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 11 (2596551, 5778222) -> (3391148, 5778476) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 12 (2596633, 5778262) -> (3391232, 5778513) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 13 (2596673, 5778272) -> (3391272, 5778521) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 14 (2596642, 5778322) -> (3391244, 5778572) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 15 (2596628, 5778306) -> (3391228, 5778557) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 16 (2596684, 5778260) -> (3391282, 5778509) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 17 (2596617, 5778303) -> (3391217, 5778554) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 18 (2597124, 5777801) -> (3391703, 5778032) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 19 (2597130, 5777804) -> (3391709, 5778035) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 20 (2597140, 5777795) -> (3391719, 5778025) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 21 (2597084, 5777797) -> (3391663, 5778030) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 22 (2597086, 5777816) -> (3391666, 5778049) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 23 (2597089, 5777822) -> (3391669, 5778054) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 24 (2597098, 5777869) -> (3391680, 5778101) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 25 (2597103, 5777898) -> (3391686, 5778130) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 26 (2597273, 5777262) -> (3391830, 5777488) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 27 (2596633, 5778244) -> (3391231, 5778495) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 28 (2596571, 5777617) -> (3391143, 5777871) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 29 (2597272, 5777246) -> (3391828, 5777472) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 30 (2596687, 5778224) -> (3391284, 5778473) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 31 (2596534, 5778266) -> (3391133, 5778521) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 32 (2596589, 5778214) -> (3391186, 5778467) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 33 (2596635, 5778318) -> (3391236, 5778568) Aus dem Kataster bestimmter Mittelwert von z0 ist 0.070 m. Der Wert von z0 wird auf 0.05 m gerundet. Die Zeitreihen-Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/zeitreihe.dmna" wird verwendet. Es wird die Anemometerhöhe ha=8.3 m verwendet. Die Angabe "az MünsterOsnabrück_103150_2009.akterm" wird ignoriert. Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme SERIES 38922951 ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00s01" ausgeschrieben. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 38 von 43

TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_075-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_100" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_100-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_150" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Users/berechnung/Desktop/AUSTAL_Projekte_sh/Ursprünglich_genehmigte_Bestände/erg0004/odor_150-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.11-WI-x. ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -120 m, y= 776 m (1: 25, 85) ODOR_075 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -120 m, y= 776 m (1: 25, 85) ODOR_100 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -112 m, y= 752 m (2: 25, 54) ODOR_150 J00 : 16.2 % (+/- 0.1 ) bei x= 112 m, y= 1008 m (2: 32, 62) ODOR_MOD J00 : 100.0 % (+/-? ) bei x= -40 m, y= 776 m (1: 30, 85) ============================================================================= 2015-08-01 17:15:42 AUSTAL2000 beendet. Betrieb Potthoff: 2015-07-30 09:22:11 --------------------------------------------------------- TalServer:C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/ Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014 Arbeitsverzeichnis: C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 39 von 43

Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-02 09:08:52 Das Programm läuft auf dem Rechner "UPPENKAMP-WS14". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "Holz_genehmigte_Bestände" 'Projekt-Titel > gx 2596664 'x-koordinate des Bezugspunktes > gy 5777464 'y-koordinate des Bezugspunktes > qs 1 'Qualitätsstufe > az "MünsterOsnabrück_103150_2009.akterm" 'AKT-Datei > xa 240.00 'x-koordinate des Anemometers > ya 158.00 'y-koordinate des Anemometers > dd 16 32 64 'Zellengröße (m) > x0-512 -896-1152 'x-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > nx 94 70 44 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung > y0-576 -960-1280 'y-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > ny 120 84 52 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung > nz 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung > os "NOSTANDARD;PRFMOD" > hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 > gh "04011913_Holz_1.grid" 'Gelände-Datei > xq -92.98 > yq 152.68 > hq 5.00 > aq 0.00 > bq 0.00 > cq 5.00 > wq 0.00 > vq 7.00 > dq 0.40 > qq 0.000 > sq 0.00 > lq 0.0000 > rq 0.00 > tq 0.00 > odor_075 0 > odor_100? > odor_150 0 ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. >>> Abweichung vom Standard (Option NOSTANDARD)! Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.10 (0.10). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.10 (0.10). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.16 (0.13). Standard-Kataster z0-gk.dmna (3b0d22a5) wird verwendet. Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 01 (2596571, 5777617) -> (3391143, 5777871) Aus dem Kataster bestimmter Mittelwert von z0 ist 0.762 m. Der Wert von z0 wird auf 1.00 m gerundet. Die Zeitreihen-Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/zeitreihe.dmna" wird verwendet. Es wird die Anemometerhöhe ha=23.5 m verwendet. Die Angabe "az MünsterOsnabrück_103150_2009.akterm" wird ignoriert. Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme SERIES 9d5ffecf ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075" Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 40 von 43

TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_075-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_075-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_075-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_075-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_075-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_075-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_100" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_100-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_100-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_100-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_100-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_100-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_100-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_150" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_150-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_150-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_150-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_150-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_150-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/Projekte_Austal/Holz_genehmigte_Bestände_nurPotthoff/odor_150-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.11-WI-x. ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 0.1 % (+/- 0.0 ) bei x= -296 m, y= 184 m (1: 14, 48) ODOR_075 J00 : 0.0 % (+/- 0.0 ) ODOR_100 J00 : 0.1 % (+/- 0.0 ) bei x= -296 m, y= 184 m (1: 14, 48) ODOR_150 J00 : 0.0 % (+/- 0.0 ) ODOR_MOD J00 : 0.1 % (+/-? ) bei x= -296 m, y= 184 m (1: 14, 48) ============================================================================= 2015-07-30 12:10:29 AUSTAL2000 beendet. Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 41 von 43

D Lageplan Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 42 von 43

Gutachten-Nr.: 04 0750 15 Anhang Projekt: Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a Seite 43 von 43