Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf Mit Postzustellungsurkunde Compassio GmbH & Co. KG Herrn Andreas Weishaupt Geschäftsführender Gesellschafter Syrlinstr. 35 89073 Ulm Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 2.0 FQA Unsere Nachricht vom: Name: Zimmer-Nummer: Telefon: 09431/471- Telefax: 09431/471- E-Mail: @landkreis-schwandorf.de Datum: 08.01.2015 Unsere Homepage im Internet: www.landkreis-schwandorf.de Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Compassio GmbH & Co. KG Syrlinstr. 35 89073 Ulm Geschäftsführender Gesellschafter Herr Andreas Weishaupt www.compassio.de Geprüfte Einrichtung: Seniorendomizil Haus Valentin GmbH Co.KG Brucker Str. 7 93149 Nittenau Anlagen: Liste der überprüften Bewohner/Bewohnerinnen In der Einrichtung wurde am 28.07.2014 von 9.00 Uhr bis 17.15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Soziale Betreuung Freiheit einschränkende Maßnahmen Mitwirkung bauliche Gegebenheiten Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Bankverbindung: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Donnerstag: von 08:00-15:30 Uhr Sparkasse Schwandorf 92421 Schwandorf Freitag: von 08:00-12:00 Uhr Kontonummer 380 009 050 Telefon 0 94 31 / 471-0 BLZ 750 510 40 Telefax 0 94 31 / 471-444 IBAN: DE 57 7505 1040 0380 0090 50 E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD Sie erreichen das Landratsamt mit Citybus 102 oder mit Linienbus 105 und 106, halbstündlich ab Zentralem Omnibusbahnhof (am Bahnhof).
- 2 - Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Im nachfolgenden Bericht wird die geschlechtsneutrale Schreibweise z.b. Bewohner, Angehöriger, Mitarbeiter usw. gewählt, um dadurch einen ungestörten Textfluss beim Lesen zu erreichen. Mit dieser Formulierung sind stets beide Geschlechter gemeint. I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen (eingestreut) Angebotene Wohnformen: Beschützender Wohnbereich Angebotene Plätze: 91 davon Beschützende Plätze: 21 davon Plätze für Rüstige: keine (gemäß Vergütungsvereinbarung) eingestreute Tagespflegeplätze: 3 Belegte Plätze: 65 Einzelzimmerquote: 74 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 46,90 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 4 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Es wurden fünf Bewohner pflegefachlich begutachtet nach Einholen deren Zustimmung bzw. der Betreuer. Sie machten vom äußeren Erscheinungsbild her einen gut gepflegten Eindruck. Weiterhin wurde die pflegerische Versorgung gemäß der Qualitätsindikatoren Mobilität, Dekubitus,- und Sturzprophylaxe, Wundmanagement und Alltagsaktivitäten (Ernährung) bei den fünf Bewohnern überprüft. Bei einem dekubitusgefährdeten Bewohner nach einem Apoplex wurden die Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe näher betrachtet. Er wird 2 mal täglich in den Rollstuhl mobilisiert mit Positionswechsel und im Bett gelagert nach Bewegungsplan, da die Haut schnell zu Rötungen neigt.
- 3 - Der Hautzustand des Bewohners war bei der Begutachtung in Ordnung, die Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe somit gut umgesetzt. Bei der Bewohnerbefragung im Kernqualitätsbereich: Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung beim Qualitätsindikator Soziale Lebensbereiche teilte der Bewohner mit, dass er sich in seinem Einzelzimmer (Rücksichtnahme: Privatheit) sehr wohl fühle. Er könne das Heim jederzeit mit An- und Abmelden verlassen in Begleitung von Angehörigen. Er bzw. seine Angehörigen haben eigene Möbel und farbenfrohe Bettwäsche mitbringen können. Für sein Zimmer habe er einen eigenen Schlüssel. Seine Tochter komme jeden 2. Tag zu Besuch. Auch bekomme sie Besuch vom Schwiegersohn und der anderen Tochter (Kommunizieren, Unterstützung der Kommunikation und Förderung von sozialen Beziehungen). Es sei hier im Heim wie in einer Familie. Es gebe unterschiedliche Aktivitäten (jahreszeitliche Feste, Singgruppe, Gottesdienst, Gymnastik usw.) im Heim. Er habe die Möglichkeit an vielen Beschäftigungsmöglichkeiten teilzunehmen und werde von den Mitarbeitern dazu eingeladen. Das Angebot sei freiwillig. Er sei jetzt seit 3 Jahren im Heim und gehe gerne zum Stammtisch (Individuelle und bewohner-orientierte Alltagsbegleitung). Am meisten schätze er die fürsorgliche Art des Pflegepersonals. Das Personal hat immer kurz Zeit und er bekomme Streicheleinheiten (körperlicher und verbaler Art). Seine Tochter war während des Gesprächs anwesend und versicherte auch ihre Zufriedenheit mit dem Heim insbesondere dem Pflegepersonal. Bei der Bewohnerbefragung im Kernqualitätsbereich: Helfender Umgang beim Qualitätsindikator Dementielle Erkrankungen fand das Gespräch zusammen mit dem Bewohner und der Pflegekraft auf der Terrasse statt. Der Bewohner wollte nicht in sein Zimmer gehen. Er war gerade beim Kaffee trinken und Kuchen essen. Er machte einen sichtlich zufriedenen Eindruck und lächelte oft ruhig vor sich hin. Er wollte mit seinem Auto heimfahren und durchsuchte seine Tasche nach seinen selbstgestrickten Socken. Bei der Sichtung der Bewohnerdokumentation (Biografiebogen) fiel positiv auf, dass die Biografie ausführlich erhoben und dokumentiert wurde. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die Angebote der Sozialen Betreuung und Lebensbegleitung (SBL) an den Interessen und Fähigkeiten der Bewohner orientiert sind. Das Gruppenangebot findet 6- mal pro Woche statt. Des Weiteren gibt es die Einzelbetreuung (z. B. Spaziergang, Gartenarbeit, Spiele nach Biografie, validierende Gespräche, 10 Min. Aktivierung, Wohlfühlprogramm, Hausarbeit u.a.), die auch täglich stattfindet. Bei einer teilnehmenden Beobachtung eines Gruppenangebotes der Sozialen Betreuung (Singen) konnte eine sehr gute Beziehungsqualität zwischen den Bewohnern und der Betreuungskraft wahrgenommen werden. Die Betreuungskraft war im ständigen persönlichen Kontakt zu den Bewohnern und fragte die Bewohner mehrmals ob alles in Ordnung sei oder sie etwas brauchen. Eine respekt- und würdevolle Haltung war über den ganzen Zeitraum gegeben. Den Bedürfnissen, z. B. Zwischengespräche unter den Bewohnern wurde Vorrang gegeben, so entstand kein Leistungsdruck.
- 4 - Bewohner können, wenn sie wollen bei den täglich anfallenden Arbeiten (z. B. Tischdecken) mithelfen. Ziel ist, die richtige Art der Beschäftigung für den jeweiligen Menschen (entweder lebensgeschichtlich geprägte Aufgaben und Aktivitäten oder wo die Interessen des Bewohners liegen). Dies ist eine sinnhafte Tätigkeit die eine Steigerung des Wohlbefinden und des Selbstwertgefühls zur Folge hat. Im Juli gab es zwei Abendveranstaltungen für Bewohner, ihre Angehörigen oder sonstige interessierte Bürger. Eine Termin beschäftigte sich mit dem Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und der andere war kultureller Art ( Agratt um Viertel über sieme ). Bezüglich der baulichen Gegebenheiten erfolgt noch ein gesonderter Gesprächstermin. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Ein harmonischer Umgang zwischen Pflegekräften und Führungskräften konnte während der Heimbegehung wahrgenommen werden. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Ein in seinem Zimmer besuchter Bewohner, bei dem das Wundmanagement kontrolliert wurde, äußerte im Gespräch, dass er häufig in der Nacht gelagert würde und dabei aufgeweckt wird, obwohl er Schwierigkeiten beim Durchschlafen hätte. Es wird empfohlen, die Nachtruhe des Bewohners so weit als möglich zu respektieren und notwendige Umlagerungen auf die Zeit zu beschränken, wenn der Bewohner wach ist, da er ja lt. eigener Aussage sowieso öfter läutet. Bei einem besuchten Bewohner, der vor kurzem gestürzt war und im Krankenhaus behandelt werden musste wegen eines Nasenbeinbruches, wurde der Qualitätsindikator Sturzprophylaxe überprüft. Eine Sturzrisikoermittlung mit dem Ergebnis der Sturzgefährdung wurde durchgeführt, jedoch die Maßnahmen wie z.b. Verwendung eines Rollators nur mündlich geplant. Diese sollten gemäß dem PDCA-Zyklus in der Pflegeplanung dokumentiert werden, um sie nach einer Erprobungsphase auswerten zu können. Bei einem weiteren Bewohner mit Sturzgefährdung wurde der Indikator Mobilität kontrolliert. Der Bewohner bewegt sich mittels eines Rollators fort. Er lag zum Zeitpunkt der Begutachtung in seinem Bett. Dabei fiel auf, dass der Rollator im Bewohnerbad stand. Es wurde empfohlen, den Rollator stets in greifbare Nähe des Bewohners zu stellen, um den Bewohner vor einem Sturz zu bewahren, wenn er eigenständig aus dem
- 5 - Bett aufsteht, um zu seinem Hilfsmittel zu gelangen. Die Notrufglocke würde er ja lt. Pflegekraft nicht benützen. In der Einrichtung kommt ein Besuchshund zusammen mit seinem Besitzer regelmäßig zu Besuch. Der Hund bringt Abwechslung und Leben in den Alltag der Bewohner. Die Vierbeiner fordern zum Sprechen, Agieren, Erleben, Beobachten u.v.m. auf. Betreffend von Besuchstieren wird empfohlen sich an die Richtlinien des RKI Heft 19: Chancen und Risiken für die Gesundheit zu orientieren. Während der teilnehmenden Beobachtung des Gruppenangebotes bekam die Betreuungskraft zwei Telefonanrufe. Das Unterbrechen des Kontaktes zu den Bewohnern wurde als störend empfunden. Es wird empfohlen, das Telefon während der Betreuungszeit stumm zu schalten. Ein befragtes Mitglied der Bewohnervertretung äußerte den Wunsch mehr Unterstützung von Seiten der Einrichtungsleitung bei der Durchführung der regelmäßigen Sitzungen dieses Gremiums zu erhalten. Es wird empfohlen, das Gespräch mit der Bewohnervertretung zu suchen und die nötige Hilfestellung bei der Terminfindung, Einladung, Protokollführung und weiteren von den Mitgliedern genannten Bereichen zu geben. Der Prüfungstag war ein sehr heißer Tag. An solchen Tagen sollte es spezielle Angebote für die Bewohner geben wie z. B. viel wasserreiches Obst, Eistee, Eiskaffee usw. Bei der Überprüfung des Dienstplanes wurde festgestellt, dass mehrere Mitarbeiter nachträglich handschriftlich hinzugefügt wurden. Dabei wurde nur der Name ohne die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter angegeben. Bei der Dienstplangestaltung sollte darauf geachtet werden, bei jedem Mitarbeiter, auch bei nachträglich hinzugefügten, die fachliche Qualifikation anzugeben. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation III.1.1 Sachverhalt: Im geschlossenen Wohnbereich der Einrichtung wurde während der Heimbegehung beobachtet, dass eine Pflegekraft einem Bewohner einen Becher Tee auf den Tisch stellte mit den Worten, er solle aufpassen, da der Tee noch heiß wäre. Eine Verbrühungsgefahr für den Bewohner war hier gegeben. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG).
- 6 - III.1.3. Es wird empfohlen, um eine Verbrühungsgefahr zu vermeiden, nur trink,- bzw. essfertige Nahrungsmittel den Bewohnern anzubieten. Gerade im Demenzbereich kann man nicht davon ausgehen, dass der Bewohner den Gefahrenhinweis verstehen und umsetzen kann. III.2. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Personaleinsatzplanung III.2.1. Sachverhalt: Es wurde festgestellt, dass im Hinblick auf die in der Einrichtung lebenden Bewohner und der vereinbarten Pflegeschlüssel nicht die erforderliche Anzahl an Personal beschäftigt war. Nach diesen Berechnungen müsste die Einrichtung insgesamt mindestens 23,80 Vollzeitstellen an Pflege- und Betreuungskräften vorhalten. Zum Zeitpunkt der Überprüfung war mit 23,45 Vollzeitkräften nicht ausreichend Personal beschäftigt. Es wurde weiterhin festgestellt, dass die nach 15 Abs. 1 AVPfleWoqG erforderliche Anzahl an Fachkräften in der Einrichtung nicht vorgehalten wurde. Danach muss jeder zweite Beschäftigte eine Fachkraft sein. Die Quote bemessen am Personalschlüsselbedarf lag zum Zeitpunkt der Heimüberprüfung bei 46,90%. Es waren 11,90 Pflegefachkräfte vorzuhalten, tatsächlich vorhanden waren 11,15 Vollzeitkräfte. Dadurch ist die Gefahr gegeben, dass die Qualität der pflegerischen Versorgung nicht gewährleistet ist, und die Bewohner einen Schaden erleiden. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Es wurde dringend empfohlen, durch weitere umgehende Personaleinstellungen bzw. Erhöhung der Stellenanteile beim vorhandenen Personal die erforderliche Anzahl an Pflegefachkräften vorzuhalten. Die Fachkraftquote wurde bereits ab dem 05.08.2014 wieder eingehalten und der festgestellte Mangel somit behoben. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.
- 7 - VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schwandorf Wackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse poststelle@landkreisschwandorf.de-mail.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 93047 Regensburg, Haidplatz 1, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Haidplatz 1 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. [Sofern kein Fall des 188 VwGO:] Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Landratsamt Schwandorf FQA - Heimaufsicht
- 8 - Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Banken: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Freitag: von 08:00-11:30 Uhr Sparkasse Schwandorf PSchAmt Nürnberg 92421 Schwandorf Montag - Donnerstag: von 13:30-15:30 Uhr Kto.- Nr. 380 009 050 Kto.-Nr. 8 956-856 Telefon 0 94 31 / 471-0 Bei Amtsbesuchen bitte vorher telefonisch BLZ 750 510 40 BLZ 760 100 85 Telefax 0 94 31 / 471-444 Termin vereinbaren.