Stadt Füssen. Postfach1620. 87622 Füssen An die Eltern der Grundschulkinder in Füssen im Oktober 2017 Ferienbetreuungen 2018 Liebe Eltern, aufgrund der Akzeptanz und guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren wird die Ferienbetreuung für Grundschulkinder fortgesetzt. Wie im letzten Jahr bieten wir eine Ferienbetreuung in den Faschings-, Oster- und Pfingstferien sowie in den ersten drei n der Sommerferien an. In Absprache mit dem Fachpersonal des Trägers (Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v. KJF) sowie der Grundschule Füssen können Sie die Ferienbetreuung wieder wochenweise buchen, wobei wir Ihnen eine Betreuung für vormittags und eine Betreuung für ganztags anbieten, jedoch mit einer maximalen Betreuungszeit von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Wir bitten schon heute um Verständnis, dass bei einer eine Abholung vor 13.00 Uhr nicht möglich ist. Für Kinder von 6 bis 10 Jahren berechnen wir bei einer 27,00 EUR je (incl. 2,00 Verbrauchsgeld) bei einer 32,00 EUR je (incl. 2,00 Verbrauchsgeld) jeweils ohne Mittagessen).
Wir bitten Sie, beiliegende Rückmeldung bis spätestens 15. Dezember 2017 in der Grundschule Füssen abzugeben und bis dahin auch die oben aufgeführte Betreuungsgebühr auf das Konto der Stadt Füssen zu überweisen: Sparkasse Allgäu IBAN: DE20 7335 0000 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1ALG Verwendungszweck Ferienbetreuung 2018 Grundschule Füssen Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung zur Ferienbetreuung erst verbindlich ist, wenn die Betreuungsgebühr fristgerecht bei der Stadt Füssen eingegangen ist. Weitere Informationen über die Ferienbetreuung 2018 erhalten Sie zu gegebener Zeit von Ihrer Schule bzw. dem Fachpersonal des Trägers, die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v. (KJF). Mit freundlichen Grüßen Paul Iacob Erster Bürgermeister Anlage: Anmeldung
F E R I E N B E T R E U U N G E N 2 0 1 8 Diese Anmeldung bitte bis spätestens 15. Dezember 2017 an der Grundschule Füssen abgeben Name des Kindes Alter Name der Eltern Wohnanschrift Unser Kind wird abgeholt von Weitere wichtige Informationen über unser Kind für das Betreuungspersonal Allergien: Medikamente: Sonstiges: Telefon privat Telefon Geschäft Handy Im Notfall ist folgende Person unter folgender Nummer zu verständigen:
Wir melden uns verbindlich für eine Ferienbetreuung am Fasching wie folgt an: 12.02.-16.02.2018 Wir melden uns verbindlich für eine Ferienbetreuung an Ostern wie folgt an: 26.03.-29.03.2018 (Montag bis Donnerstag) 03.04.-06.04.2017 (Dienstag bis Freitag) Wir melden uns verbindlich für eine Ferienbetreuung an Pfingsten wie folgt an: 22.05.-25.05.2018 (Dienstag bis Freitag) 28.05.-01.06.2018 (Montag bis Mittwoch und Freitag)
Wir melden uns verbindlich für eine Ferienbetreuung im August wie folgt an: 30.07.-03.08.2018 06.08.-10.08.2018 13.08.-17.08.2018 (Montag und Mittwoch bis Freitag) Datum und Unterschrift der Eltern Vom Inhalt des Schreibens der Stadt Füssen vom Oktober 2017 haben wir Kenntnis genommen. Uns ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf eine Ferienbetreuung besteht und die Ferienbetreuung nur zustande kommt, wenn ein Bedarf vorhanden ist. Wir sind informiert, bis spätestens 15.12.2017 die Betreuungsgebühr auf das Konto der Stadt Füssen zu überweisen. Uns ist auch bekannt, dass es sich bei der Ferienbetreuung nur um ein Angebot der Stadt Füssen auf eine Betreuung handelt (Träger: Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v. - KJF), ohne Anspruch auf Einhaltung eines pädagogischen Konzepts.