Reglement für die Spielgruppe Zwärgestube der Gemeinden ABGRU

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Transkript:

Reglement für die Spielgruppe Zwärgestube der Gemeinden ABGRU 1. Leitgedanken Die Spielgruppe Zwärgestube ist eine private, konfessionell und Kultur unabhängige, und nicht Profit orientierte Institution, die vom Elternverein ABGRU, unter Führung von ausgebildeten Spielgruppenleiterinnen, betrieben wird. Die Spielgruppe bietet Kindern im Alter von 2 bis 5 Jahren die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen an eine andere Umgebung zu gewöhnen und mit Gleichaltrigen in einer konstanten Gruppe unter pädagogischer Leitung der Spielgruppenleiterin zusammen zu sein. Im Vordergrund steht die Freude und Lust beim Spielen, Malen und Basteln mitzumachen. Es besteht kein fixer Spiel- und Lehrplan. Das individuelle Spiel der Kinder kann gefördert werden. Dabei wird das soziale Verhalten in der Gruppe geübt. Das Kind kann mit verschiedenen Materialien Erfahrungen sammeln und damit seine motorischen Fähigkeiten erweitern und seine Kreativität entfalten. Im Vordergrund steht immer die Tätigkeit, nicht das Resultat. 2. Anmeldung Die Spielgruppe orientiert sich an einer optimalen Anzahl der Kinder in der Gruppe, um eine optimale Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Der Eintritt erfolgt normalerweise auf Schulanfang, wobei Anmeldungen und Wünsche betreffend Gruppeneinteilung nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden. Kinder aus dem Schulkreis ABGRU haben den Vorzug gegenüber Kindern aus auswärtigen Gemeinden. Sofern eine Spielgruppe während des Schuljahres noch Plätze frei hat, ist ein Eintritt möglich, wobei ein reduzierter Betrag für die restliche Zeit bis zum Schuljahrsende erhoben wird. Die Anmeldung muss in jedem Fall schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen und gilt als verbindlich. Sollten entwicklungstechnische Probleme auftreten (Ablösungsprozess von zu Hause, sich nicht wohl fühlen in der Gruppe und Ähnliches), ist es möglich mit Rücksprache der Spielgruppenleiterinnen und des Vorstandes den Besuch der Spielgruppe auszusetzen bzw. abzubrechen. In diesem Fall können die für den Besuch der Spielgruppe einbezahlten Gebühren ab Datum des vereinbarten Abbruchs abzüglich eines Administrationspauschalbetrags von Fr. 30.-- zurückerstattet werden. Falls ein Kind aus anderweitigen Gründen die Spielgruppe nicht besuchen kann, löst dies eine Kostenpflicht aus. Ausnahmen: Langfristige Krankheit oder Therapie (mit Arztzeugnis), ein Umzug ausserhalb der ABGRU-Gemeinden, Urlaub bei Aufenthalten von mehr als zwei Monaten. Seite 1 von 6

Falls eine ungenügende oder zu hohe Anzahl Anmeldungen für einen Spielgruppentag eingeht, behalten wir uns vor, nach Absprache mit den Eltern, die Kinder an einem anderen Tag einzuteilen. 3. Spielgruppenzeiten Die Spielgruppenbetreuung ist wie folgt: Für die 3- bis 4-jährigen Kinder, die grosse Spielgruppe : Gruppe 1 Dienstagmorgen 09.00 11.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 16.00 Uhr Gruppe 2 Dienstagnachmittag 14.00 16.00 Uhr Donnerstagmorgen 09.00 11.00 Uhr Für die 2 bis 3-jährigen Kinder, die kleine Spielgruppe : Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Montagmorgen 09.00 11.00 Uhr Mittwochmorgen 09.00 11.00 Uhr Montagmorgen 09.00 11.00 Uhr und Mittwochmorgen 09.00 11.00 Uhr Wir möchten Sie bitten, Ihr Kind nicht früher als 10 Minuten vor Spielgruppenbeginn zu bringen. 4. Ferien Die Ferien-, Feiertags- und spielgruppenfreie Ordnung richtet sich nach der Schule ABGRU (www.abgru.ch). Wenn die Schule ABGRU spontan freie Tage beschliesst, werden wir an diesen Tagen die Spielgruppe ebenfalls ausfallen lassen. Am Gründonnerstag, Solennität und am Tag der Übertrittsprüfungen findet keine Spielgruppe statt. 5. Spielgruppenbeiträge Der Beitrag für den Spielgruppenbesuch ist für die Kinder des Schulkreises ABGRU und der Gemeinden, welche unsere Spielgruppe nicht finanziell unterstützen, verschieden. Ebenfalls ist der Beitrag für Mitglieder und Nichtmitglieder des Elternvereins ABGRU unterschiedlich. Die Beiträge sind auf dem jeweiligen aktuellen Anmeldeformular ersichtlich. Massgebend für die Beitragsberechnung ist der Wohnsitz der Eltern oder eines Elternteils. Für den Besuch der Spielgruppe erhalten Familien zwei Teilrechnungen. Für das erste Semester im August nach Spielgruppenbeginn, für das zweite Semester im Januar. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig Seite 2 von 6

von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, da wir für Ihr Kind den Spielgruppenplatz freihalten. Bei Verzug werden die Eltern gemahnt und falls nötig wird ein Gespräch gesucht. Falls der ausstehende Beitrag danach nicht bis zum vereinbarten Datum beglichen wird, darf das Kind die Spielgruppe nicht mehr besuchen, bis die ausstehende Rechnung bezahlt ist. 6. Eingewöhnungszeit Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind und die Eltern ein wichtiger Bestandteil am Anfang des Spielgruppenbesuches. Rechnen Sie genügend Zeit ein, um Ihr Kind bei seinen ersten Spielgruppenbesuchen zu begleiten. Am ersten Morgen reservieren Sie sich am besten die ganze Spielgruppendauer. 7. Abholung der Kinder Wir bitten die Eltern, das Kind pünktlich in der Spielgruppe abzuholen. Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Eltern abgeholt, ist die Spielgruppenleiterin im Voraus mündlich zu informieren. 8. Znüni / Zvieri Geben Sie Ihrem Kind ein angemessenes Znüni und etwas zu Trinken mit. Empfehlenswert sind Znüni-Behälter und wiederverschliessbare Flaschen, damit evtl. Reste ohne Probleme wieder mit nach Hause genommen werden können. 9. Finken / Kleidung Ihr Kind bringt jedes Mal seine Finken mit und nimmt sie wieder mit nach Hause. Auch die Begleiter sollten die Spielgruppen-Räumlichkeiten (ausgenommen Garderobe) nicht mit Schuhen betreten. Ziehen Sie Ihrem Kind nicht die schönsten Kleider an. Es ist nicht immer zu vermeiden, dass es trotz der Malschürzen hin und wieder Flecken gibt (Leim, Farben, Knetmasse etc.). Bei günstiger Witterung spielen wir auch draussen. 10. Krankheit / Unfall Der Spielgruppenleiterin Die Spielgruppenleitung und der Vorstand des Elternvereins versuchen ihr möglichstes, bei einem Ausfall der Spielgruppenleiterin einen Ersatz zu finden. Sollte kein Ersatz gefunden werden, wird per Rundtelefon die Spielgruppe abgesagt. Des Kindes Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit oder Ferien bei der Spielgruppenleiterin frühzeitig telefonisch ab. Bei Krankheiten, die ansteckend sind, darf das Kind die Spielgruppe nicht besuchen. Seite 3 von 6

11. Verwendung von Heilmitteln/Spielgruppen-Apotheke Die Spielgruppenleiterin verabreicht den Kindern keinerlei Heilmittel. Dies betrifft sowohl klassische Heilmittel als auch alternative sowie alle Darreichungsformen (oral, rektal, Inhalation, Haut). Treten bei einem Kind plötzlich Schmerzen, Fieber oder andere Symptome auf, die eine medizinische Behandlung erfordern, werden die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter informiert, damit diese das Kind abholen können (in Notfällen werden die notwendigen Sofortmassnahmen getroffen und der Notdienst alarmiert). Ein Erste-Hilfe-Koffer mit Verbandsmaterial und Desinfektionsmittel sowie ein Eisbeutel zur Behandlung von kleineren Verletzungen und Verstauchungen sowie zur Erstversorgung bei Unfällen ist vorhanden. Leidet ein Kind an einem gesundheitlichen Problem, das eine Behandlung erfordert, oder an einer chronischen Krankheit und muss regelmässig oder während einer bestimmten Zeit Medikamente einnehmen, so muss es diese in die Einrichtung mitbringen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die zuständige Spielgruppenleiterin über die Krankheit informiert wurde und weiss, wie sie sich in Notfallsituationen zu verhalten hat. Dies bedingt eine Absprache mit den Eltern. 12. Versicherungen Kranken- und Unfallversicherung des Kindes ist Sache der Eltern. Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung für Schäden, welche das Kind verursacht. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung zum Besuch der Spielgruppe bestätigen die Eltern, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Der Elternverein ABGRU verfügt über eine Haftpflichtversicherung. 13. Zusammenarbeit mit den Eltern Wir legen grossen Wert auf einen offenen, regelmässigen Kontakt mit den Eltern. Die häufigste Gelegenheit für ein kurzes Gespräch bietet sich beim Bringen oder Holen des Kindes. Falls Sie wissen möchten, wie sich ihr Kind in der Gruppe fühlt, wenden Sie sich bitte direkt an die Leiterinnen, um ein persönliches Gespräch ausserhalb der Spielgruppenzeit oder einen Besuch in der Spielgruppe abzumachen. Ein Elternabend oder ein Elterngespräch ist nicht vorgesehen. 14. Spielgruppenbetrieb und seine Qualitätssicherung Der Betrieb der Spielgruppe und die Qualifikation der Spielgruppenleiterinnen erfüllen vollumfänglich die aktuellen Anforderungen des Jugendamtes des Kantons Freiburg. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Sicherheit der Kinder. Die Spielgruppe verfügt über eine gültige Betriebsbewilligung des kantonalen Jugendamtes. Das kantonale Jugendamt führt regelmässig Inspektionen durch. Seite 4 von 6

Der Vorstand des Elternvereins steht auch im regelmässigen Austausch mit den ABGRU-Gemeinden sowie finanziell beitragenden Gemeinden und ihren Schulverantwortlichen, damit Anregungen, Wünsche und Anforderungen der Gemeinden berücksichtigt werden können. 14. Bereich Schule Parkplatz -- Bitte auf dem Parkplatz auf der Nordseite des Schulhauses, auf markierten Plätzen parken; -- Jederzeit Ausschau nach Kindern halten, vor allem beim Rückwärtsfahren, Einparkieren und Wegfahren; -- Wir bitten Sie, den Parkplatz möglichst rasch wieder zu verlassen. Auf dem Pausenplatz Vor Schulbeginn, während den Pausen und unmittelbar nach der Schule tragen die Lehrpersonen die Verantwortung für Vorkommnisse unter den schulpflichtigen Kindern. So sind es denn auch die Lehrpersonen, die entscheiden, ob eine Intervention notwendig ist. Bewegungsfluss auf dem Schulareal Die Kinder sollen bereits mit Eintritt in die Spielgruppe lernen, dem vorgeschriebenen Bewegungsfluss auf dem Schulareal zu folgen. Dieser Bewegungsfluss trennt soweit als möglich die Bewegungen der Fussgänger und der Autos. So darf der Hintereingang vom Parkplatz her nicht benutzt werden. Der Zutritt zu den Schulhäusern muss vom Pausenplatz her erfolgen. Vom Parkplatz zum Pausenplatz soll der Weg entlang des roten Platzes benutzt werden. Schulgelände / Schulhaus Wir bitten Sie: -- sich möglichst kurz nur solange wie nötig im Schulhaus und auf dem Schulgelände aufzuhalten. -- sich leise zu verhalten und Rücksicht zu nehmen, dass während der Spielgruppenzeit in den anderen Schulräumen Unterricht statt findet. -- sich auf dem Spielplatz auszutauschen, z.b. beim Pingpongtisch (Gespräche unter den Fenstern werden im Unterricht wahrgenommen). -- im Schulhaus und auf dem ganzen Schulareal die Verantwortung für Ihre Kinder zu übernehmen. Im Schulhaus haben Eltern und Kinder nur Zutritt zum Spielgruppenlokal. Seite 5 von 6

Schulbus Die Benutzung des Schulbuses ist für die schulpflichtigen Kinder gemäss Schulreglement obligatorisch. Die Eltern dürfen die Geschwister der Spielgruppenkinder nicht im Auto mitnehmen. 15. Allgemeines Falls Probleme auftreten, bitten wir die Eltern, zuerst mit der betreffenden Spielgruppenleiterin Kontakt aufzunehmen. Wird keine Lösung zu beidseitiger Zufriedenheit gefunden, ist die Spielgruppenverantwortliche des Elternvereins ABGRU zu kontaktieren. Ried b. Kerzers, Oktober 2017 Vorstand des Elternvereins ABGRU Die Präsidentin: Spielgruppenverantwortliche: Jsabelle Secci Monika Berger Seite 6 von 6