BEIFACH ÖFFENTLICHES RECHT

Ähnliche Dokumente
Studien- und Prüfungsordnung Beifach Angewandte Informatik

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft der Universität Mannheim

Universität Mannheim Anglistisches Seminar

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Bachelor of Arts (B.A.)

Modulplan Bachelor Soziologie

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Musterstudienplan Rechtswissenschaften, Studienbeginn im Wintersemester (gem. Anhang zur Studienordnung v )

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Vereinbarungen zum Studium der technischen Anwendungsfächer

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Amtliche Bekanntmachung

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Mitteilungsblatt / Bulletin

Satzung über das Prüfungsverfahren am TUM Sprachenzentrum an der Technischen Universität München. Vom 26. April 2016

Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft ( berufsbegleitend ) 1 Geltungsbereich

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

Wirtschaftspsychologie

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

D I E N S T B L A T T

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Synopse. - zuletzt geändert durch den 14. Änderungsbeschluss vom Heil- und Sonderpädagogik - L5

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 73 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

Regelsemester. Ringvorlesung V 1 / 2 P 2 1. Argumentationstheorie Ü 2 / 3 P 2 2. Gesamt 7 SWS 9 LP

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Communication & Cultural Management FSPO MA CCM. Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den einjährigen Studiengang Master of Arts in

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

ERASMUS-Studium. Theater- und Tanzwissenschaft, Freie Universität Berlin. Informationen für Incoming Students

Studienplan zum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

Amtliche Bekanntmachung der. der Universität Konstanz für

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Internet Computing mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach.

Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang

Info zur Akademischen Zwischenprüfung

vom Artikel I

Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studiengangsprüfungsordnung

Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Health Care Management an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 15.

Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Studiengang Wirtschaftsinformatik. Abschluss: Master of Science. Version

Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Geschichte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Amtliche Mitteilung 02/2014

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung

Herzlich willkommen am Institut für Politische Wissenschaft

Amtliche Bekanntmachung der Pädagogischen Hochschule Freiburg

ORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang. Öffentliche Verwaltung. am Fachbereich Verwaltungswissenschaften

Bestimmungsschlüssel Biologiestudium GHS

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Einführungsveranstaltung für alle Statistik Nebenfächer

geändert durch Satzungen vom 31. März Oktober März Oktober 2014

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil -

vom 23. Dezember 2008

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziologie 1 der Universität Bremen vom 8. November 2006

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

- Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten

Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Recht der Wirtschaft

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Ruprecht-Karls. Karls-Universität t Heidelberg. Studieninformationstag 2007 Fakultät für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften

Transkript:

ERGÄNZENDE STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DAS BEIFACH ÖFFENTLICHES RECHT IN DEN STUDIENGÄNGEN BACHELOR OF ARTS (B.A.) POLITIKWISSENSCHAFT UND BACHELOR OF ARTS (B.A.)SOZIOLOGIE vom 01.06.2011 Aufgrund der 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 i.v.m. 3 Abs. 5 sowie 29 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Mannheim am 01.06.2011 die nachstehende Prüfungsordnung der Universität Mannheim für das Beifachstudium im Öffentlichen Recht in den Studiengängen Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft und Bachelor of Arts (B.A.)Soziologie beschlossensoweit in der Studien- und Prüfungsordnung bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form benutzt wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich mit ein. 1 GELTUNGSBEREICH (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt das Studium des Öffentlichen Rechts als Beifach im Rahmen der Studiengänge Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft und Bachelor of Arts (B.A.) Soziologie. (2) Soweit im Rahmen dieser Satzung keine abweichenden Regelungen getroffen sind, findet auf das Beifachstudium im Öffentlichen Recht die jeweils gültige Studien- und/ Prüfungsordnung desjenigen Studienganges Anwendung, welches der Beifachstudierende als Kernfach studiert. 2 STUDIEN- UND PRÜFUNGSLEISTUNGEN (1) Im Rahmen des Beifachstudiums im Öffentlichen Recht sind die folgenden Module zu belegen und die für den erfolgreichen Abschluss des Moduls jeweils vorgeschriebenen Prüfungsleistungen zu erbringen: a. Modul BOeR1: Grundlagen des Öffentlichen Rechts (12 ECTS) b. Modul BOeR2: Vertiefung im Öffentlichen Recht (12 ECTS) c. Modul BOeR3: Wahlfach im Öffentlichen Recht (8 ECTS)

(2) Die Modulprüfungen werden im Modul BOeR1 als Modulabschlussklausur, in den Modulen BOeR2 und BOeR3 in der Form von Teilprüfungen abgenommen. (3) 1 Im Wahlfachmodul (BOeR3) haben die Studierenden zwei Wahlfächer zu wählen. 2 In jedem der gewählten Fächer ist jeweils eine Teilprüfung abzulegen. 3 Die Anmeldung zu einer Teilprüfung in einem der Wahlfächer gilt als verbindliche Wahl des jeweiligen Wahlfachs. 4 Ein Wechsel des Wahlfachs ist nach bereits erfolgter Anmeldung zu einer Teilprüfung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der beteiligten Prüfer auf schriftlichen Antrag des Studierenden zulässig. 5 Aus dem abgewählten Wahlfach gegebenenfalls vorhandene Fehlversuche werden auf das neu gewählte Wahlfach angerechnet. (4) Einzelheiten zu den Modulen sind in Anlage 1 zu dieser Studien- und Prüfungsordnung geregelt, die Teil dieser Satzung ist. 3 PRÜFUNGEN (1) Zu den Prüfungen im Beifach Öffentliches Recht wird zugelassen, wer nach der Studienund/ Prüfungsordnung seines jeweiligen Kernfachs berechtigt ist, Prüfungsleistungen im Beifach Öffentliches Recht abzulegen. (2) 1 Prüfungen in den Beifachmodulen werden in der Regel im selben Semester angeboten und abgenommen wie die zugrundeliegende Lehrveranstaltung. 2 Soweit Lehrveranstaltungen nur in jedem zweiten Semester angeboten werden, ist in der Regel auch das Ablegen der entsprechenden Prüfung Teilprüfung nur einmal im Jahr möglich. (3) Sind Hilfsmittel für einzelne Prüfungsleistungen zugelassen, werden sie vom jeweiligen Prüfer rechtzeitig vor der Prüfung in geeigneter Form bekanntgegeben. (4) Studierende haben ihren schriftlichen Haus- und Seminararbeiten ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel beizufügen und eine eigenhändig unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut abzugeben: Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich sinngemäß aus Veröffentlichungen in schriftlicher elektronischer Form entnommen sind, habe ich als solche unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass im Falle einer falschen Versicherung die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wird. Ich bin ferner damit einverstanden, dass meine Arbeit zum Zwecke eines Plagiatsabgleichs in elektronischer Form versendet und gespeichert werden kann. 2Wird die Erklärung nicht abgegeben, kann von der Korrektur der Arbeit abgesehen und die Prüfungsleistung mit nicht ausreichend (5,0) bewertet werden. Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Öffentliches Recht Seite 2

4 INKRAFTTRETEN Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am 01.08.2011 in Kraft. Sie findet Anwendung auf Studierende, die ab dem HWS 2011 das Beifachstudium im Öffentlichen Recht aufnehmen. ANLAGE 1 MODUL BOER1: GRUNDLAGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Abschluss ECTS 1. (HWS) VL (+AG) Deutsches Wirtschaftsverfassungsrecht Gemäß 10 Abs. 2 MAP (Ende 2. Sem. 4 2. (FSS) VL Europäisches Gemäß 10 Abs. 2 =FSS) 4 (+AG) Wirtschaftsverfassungsrecht 2. (FSS) VL (+AG) Grundlagen des Wirtschaftsverwaltungsrechts Gemäß 10 Abs. 2 4 12 MODUL BOER2: VERTIEFUNG IM ÖFFENTLICHEN RECHT Abschluss 4. (FSS) Ü Übung im Öffentlichen Recht Gemäß 10 Abs. 2 TP für Anfänger (bestehend aus einer Klausur und einer HWS FSS (nach Kapazität) HS Seminar im Öffentlichen Recht ECTS Hausarbeit) Gemäß 10 Abs. 2 TP 6 6 12 Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Öffentliches Recht Seite 3

MODUL BOER3: WAHLFACH (ES SIND ZWEI WAHLFÄCHER ZU BELEGEN) Abschluss ECTS FSS VL Verfassungsgeschichte Gemäß 10 Abs. 2 TP 4 FSS VL Juristische Methodenlehre Gemäß 10 Abs. 2 TP 4 HWS VL Polizeirecht Gemäß 10 Abs. 2 TP 4 HWS VL Kommunalrecht Gemäß 10 Abs. 2 TP 4 maximal 8 Die Veranstaltungen Verfassungsgeschichte und Juristische Methodenlehre setzen keine Vorkenntnisse voraus und können jederzeit belegt werden. Die Vorlesungen Polizeirecht und Kommunalrecht sollten dagegen erst nach dem Besuch der Vorlesung Grundlagen des Wirtschaftsverwaltungsrechts belegt werden. ABKÜRZUNGEN HWS: Herbst-/Wintersemester TURNUS SS: Frühjahrs-/Sommersemester VERANSTALTUNGSTYPEN VL: Vorlesung GS: Grundseminar ProS: Proseminar HS: Hauptseminar Ü: Übung AG: Arbeitsgemeinschaft Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Öffentliches Recht Seite 4

ABSCHLUSSTYPEN LN: TP: MAP: Leistungsnachweis Teilprüfung Modulabschlussprüfung HINWEIS: Die Paragraphenverweise beziehen sich auf die Prüfungsordnungen für die Studiengänge Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft und Bachelor of Arts (B.A.) Soziologie. Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Öffentliches Recht Seite 5