Schiedsrichterwesen. Zusatz zu den Durchführungsbestimmungen

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Transkript:

Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Freitag, 6. November 2015 / Seite ( 1 / 6 ) gültig ab dem 15.01.2014 1 Allgemeines Schiedsrichter (SR) müssen für Seniorenspiele mindestens 18 Jahre alt sein. 16-jährige dürfen nur mit Einverständniserklärung der Eltern vom Schiedsrichterwart für Seniorenspiele angesetzt werden. Schiedsrichter für Jugendspiele müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Sie dürfen nur bis zu ihrer eigenen Altersklasse Spiele leiten. Spiele in den Altersklassen Mini bis einschließlich D Jugend dürfen ab 13 Jahren gepfiffen werden, sofern sie den Basis Lehrgang Jungschiedsrichter besucht haben. 2 Meldung der Vereine Meldungen erfolgen in der Regel bis zum 15. April eines jeden Jahres an den Kreisschiedsrichterwart. Die Meldungen gelten immer für die gesamte Saison. Ein Vereinswechsel als SR im Laufe der Saison ist zu folgenden Bedingungen möglich: Die Zuordnung im SIS zum neuen Verein erfolgt zeitnah nach Mitteilung des zu wechselnden SR an den Kreisschiedsrichterwart. Zur Berechnung des Schiedsrichtersolls, werden bis zum 31.12. eines jeden Jahres die Spiele des Schiedsrichters dem alten Verein, ab 01.01. eines jeden Folgejahres dem neuenvereins angerechnet. Ordnungsstrafen wegen Nichtantretens oder Fehlen bei Fortbildungen werden ab 01.01. dann dem neuen Verein zugeordnet. Schiedsrichterausweise sind nach Rückzug eines Schiedsrichters unverzüglich vom Schiedsrichter an den Kreisschiedsrichterwart auf zumutbare Weise (z.b. postalisch) zurückzugeben.

Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Freitag, 6. November 2015 / Seite ( 2 / 6 ) Jungschiedsrichterlehrgänge finden nach Ausschreibung statt, in der Regel zwischen Mai und Juli eines jeden Jahres. 3 Schiedsrichtersoll 1. Berechnungsgrundlage Die Anzahl der SR, die jeder Verein in einer Saison zum Spielbetrieb abstellen muss, ergibt sich aus der Anzahl der Mannschaften, die jeder Verein in einer Saison für den Spielbetrieb meldet. Für jede gemeldete Mannschaft in einer der folgen Klassen spielen: Männer 1.Kreisklasse und höher Soll = 2 SR 2.Kreisklasse und tiefer Soll = 1 SR Frauen: Bezirksliga und höher Soll = 2 SR Kreisliga und tiefer Soll = 1 SR Männliche Jugend: A-Jgd. Oberliga und höher Soll = 2 SR A-,B-,C-Jgd. Bezirksliga, Landesliga, Kreisliga Soll = 1 SR A-,B- Jgd. Kreisklasse Soll = 1 SR C-Jgd. Kreisklasse und tiefer Soll = *) Weibliche Jugend A-Jgd. Oberliga und höher Soll = 2 SR A-,B-,C-Jgd. Bezirksliga, Landesliga, Kreisliga Soll = 1 SR C-Jgd. Kreisklasse und tiefer Soll = *) *) Summer aller Jugendmannschaften im Kreis 1 SR

Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Freitag, 6. November 2015 / Seite ( 3 / 6 ) Bei Jugendmannschaften unterhalb der C-Jugend Kreisliga, auch Sommerrunde (m / w), werden keine Schiedsrichter angesetzt. 2. Anrechnung des SR Solls Für angesetzte 8 Spiele pro Halbsaison, wird 1 SR angerechnet. Leitet der SR bei 8 Ansetzungen weniger als 8 Spiele, so wird er nach Anzahl der geleisteten Spiele angerechnet. Schiedsrichter die nach Rückgabe ihrer Spiele das Soll nicht erreichen, werden nach Unterschreitung von 50% nicht als Schiedsrichter gezählt. Übernahme von Spielen bei Umbesetzungen werden mitgezählt. 3. Stand-By Den Begriff Stand-By Schiedsrichter gibt es nicht und werden wie beschrieben behandelt. 4. Unterschreitung des Schiedsrichtersolls Bei Unterschreitung werden dem Verein pro Halbsaison für jeden fehlenden Schiedsrichter 100,00 in Rechnung gestellt. Bei Unterschreitung von 75 % des Solls sind alle Seniorenmannschaften bis zum Beginn der Meisterschaftsspiele automatisch für Freundschafts-, Testspiele und Turniere gesperrt. Diese Sperre wird im WH und auf der Homepage veröffentlicht. Bei Teilnahme am Kreispokal kann von einer Sperre abgesehen werden. 5. Überschreitung des Schiedsrichtersolls Bei Überschreitung des Schiedsrichtersolls, wird dem Verein pro zusätzlichem Schiedsrichter 50,00 Bonus gutgeschrieben. Zählschiedsrichter gehen hierbei nicht in die Bonus-Regelung ein.

Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Freitag, 6. November 2015 / Seite ( 4 / 6 ) 4 Ansetzungen Ansetzungen erfolgen je Halbsaison. Umbesetzungen können Vereinsintern erfolgen, der Kreisschiedsrichter soll nach Möglichkeit vorher informiert werden. Die Halbjahresansetzungen werden vom Schiedsrichterwart über das SIS Programm ausgedruckt und über die Vereine an die SR verteilt. Umbesetzungen sind erst dann verbindlich, wenn der neue SR die SIS Kontrollmitteilung per Mail erhalten hat oder telefonisch die Zusage für das Spiel erhalten hat (dies bei allen Schiedsrichtern ohne E-Mailadresse). Kurzfristige Umbesetzungen erfolgen telefonisch. Gespanne, die noch nie vorher zusammen ein Spiel geleitet haben und ohne vorherige Zustimmung des Schiedsrichterwartes antreten, sind unzulässig und gelten als Nicht angetreten. 5 Freitermine Freitermine sind über das vom Schiedsrichterwart ausgegebene Formular anzugeben. Die Rückgabe des Formulars soll zeitnah erfolgen. 6 Spielabgabe Spielabgaben haben ausschließlich an den zuständigen Schiedsrichterwart und seinem Stellvertreter zu erfolgen. Spiele können bei Wochenendspielen bis dienstags 20:00 Uhr auch per E-Mail zurückgegeben werden. Eine Spielrückgabe per E-Mail nach dieser Frist ist unzulässig und wird mit einer Gebühr von 15 berechnet. Telefonische Spielrückgaben nach dieser Frist haben persönlich zu erfolgen, es wird eine Gebühr von 7,50 pro SR erhoben.

Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Freitag, 6. November 2015 / Seite ( 5 / 6 ) Ansetzungen bleiben solange bestehen, bis die Rückgabe durch den Schiedsrichterwart bestätigt wird. Dies erfolgt durch eine Rückmeldung per Mail oder SIS-Mail. Nach Eingabe in das SIS-Programm ist die Ansetzung verbindlich. 7 Unentschuldigtes Nichtantreten Unentschuldigtes Nichtantreten zu den Spielen verursacht eine Strafe von 25,00 pro SR, auch im Gespann, ersatzweise haftet der Verein. Wird bei Gespannspielen das Spiel ohne Genehmigung alleine geleitet, wird der fehlende SR als nicht angetreten mit 25,00 bestraft. Nach dreimaligem unentschuldigtem Nichtantreten wird der betroffene Schiedsrichter nach Rücksprache mit dem Kreisvorstand für den Rest der Saison gesperrt. Dem betroffenen Verein wird dies schriftlich vom Schiedsrichterwart mitgeteilt und der Schiedsrichter als fehlender Schiedsrichter gemäß den Vorgaben berechnet. In der folgenden Saison kann der betroffene Schiedsrichter erneut als Schiedsrichter gemeldet werden. Sollte er auch hier erneut dreimal unentschuldigt nicht antreten, so wird er nach Rücksprache mit dem Kreisvorstand bis auf weiteres als Schiedsrichter gesperrt und dies dem betroffenen Verein vom Schiedsrichterwart schriftlich mitgeteilt. Eine evtl. erneute Meldung des betroffenen Schiedsrichters in der dann folgenden Saison wird nicht mehr anerkannt. Der Schiedsrichterausweis verliert mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit und ist dem Kreisschiedsrichterwart spätestens nach 8 Tagen nach Mitteilung an den Verein auf einem zumutbaren Weg z.b. Postwege auszuhändigen.

Handballkreis Iserlohn-Arnsberg Freitag, 6. November 2015 / Seite ( 6 / 6 ) Das Zurückbehalten des Schiedsrichterausweis durch den betroffenen Schiedsrichter zieht eine Gebühr in Höhe von 50,00 nach sich, ersatzweise haftet der Verein. 8 Fortbildung Es werden acht Fortbildungsveranstaltungen pro Spielzeit angeboten. Teilnahme an sechs dieser Veranstaltungen ist Pflicht. Unentschuldigtes Fehlen verursacht eine Ordnungsstrafe in Höhe von 7,50. Nicht anerkannt wird ein nachträgliches Entschuldigen nach der Veranstaltung. 9 Steuern Für die steuerrechtliche Behandlung der Spielentschädigungen ist jeder Schiedsrichter selbst verantwortlich und wird vom Kreisschiedsrichterwart nicht überwacht. Der Schiedsrichterausschuss gez. Müller, Vogt