SCHEINWERFER-PRÜFPLÄTZE

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Transkript:

rmi-tec Newsletter Oktober 2017 INFORMATIONEN ZUM THEMA SCHEINWERFER-PRÜFPLÄTZE Inhalt dieser Ausgabe Neue Anforderungen in der Gesetzgebung Die gesetzlichen Anforderungen im Detail Nivellierbare Fahrzeug-Aufstellfläche Typ: FAF 4300 Nivellierbarer Fundament-Einbaurahmen Typ: Multi-FER Überfahrbare Schienensysteme für Scheinwerfer-Einstell- Prüfgeräte (SEP) Möglichkeit eines HU-Scheinwerfer-Prüfplatzes gemäß den Anforderungen nach 29 StVZO Neue Anforderungen in der Gesetzgebung Bereits im Jahr 2014 hat das Bundesministerium für Verkehr in Deutschland eine überarbeitete Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung (HU) verabschiedet. Neben der eigentlichen Scheinwerferüberprüfung und -einstellung wurden auch Prüfplätze und die dazu gehörenden Toleranzen neu definiert. Die wesentlichen Anforderungen dieser Richtlinie sowie verschiedene Lösungen zur Umsetzung finden Sie in den nachfolgenden Seiten.

Die gesetzlichen Anforderungen im Detail Einen wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Scheinwerfereinstellung hat die Beschaffenheit und Ausführung des Prüfplatzes. Gemäß den neuen Anforderungen muss dieser besondere Vorgaben in Bezug auf Gefälle und Ebenheit erfüllen. Außerdem müssen die erforderlichen Abmaße für Fahrzeug und Scheinwerfereinstell-Prüfgerät (SEP) gemäß den zu überprüfenden Fahrzeugklassen ausgelegt werden: * bei Hebebühnen bis zur Vorderkante Hebebühne Einteilung der erforderlichen Fahrspuren erfolgt nach Fahrzeugklassen max. Abstand zwischen den Fahrspuren: 1,4 m Mindestbreite M1, N1: 2,0 m N2, N3, M2, M3, T: 2,3 m Mindestlänge M1, N1: 4,0 m N2, N3, M2, M3, T: 8,5 m L: 2,5 m Die zulässige Unebenheit der Aufstellfläche bzw. Fahrspuren Die Grenzwerte für die Ebenheitsabweichung einer Fahrspur müssen für alle Kombinationen von zwei Messpunkten in Bezug auf den und dem dazwischen liegenden tiefsten bzw. höchsten Messpunkt zur Bezugslinie (mittlere Messplatzebene) eingehalten werden. (Quelle: VkBl. 5/2014, erläutert durch das VkBl. Nr. 75 vom 05. Mai 2017) Umsetzung der Anforderungen Die Richtlinie ist wie folgt anzuwenden: ab dem 01.01.2018* an Systemen zur Überprüfung der Scheinwerfereinstellung, an denen eine Abnahme im Rahmen der wiederkehrenden Untersuchung nach 29 StVZO durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass nach diesem Stichtag ein Prüfstützpunkt, für den keine gültige Stückprüfung gemäß der o.g. Richtlinie vorliegt, nicht mehr zur Durchführung von Hauptuntersuchungen nach 29 StVZO genutzt werden darf. * Durch die Verkehrsblatt- Verlautbarung Nr.11 vom 30.01.2017 wurde der Termin, ab dem die HU- Scheinwerfer-Prüfrichtlinie aus dem Jahr 2014 anzuwenden ist, auf den 01.01.2018 verschoben.

Zulässige Toleranzen für Neigung und Ebenheit Der Prüfplatz muss auch bei maximaler Belastung die folgenden Anforderungen erfüllen: Maximale Neigung der Fahrspuren: 1,5 % Die zulässige Unebenheit im Bereich des SEP beträgt ± 1mm Die Aufstellfläche für das Fahrzeug muss eben sein (siehe auch vorherige Grafik) Aufstellfläche für das Scheinwerfer-Einstell- Prüfgerät (SEP): Die Mindestlänge (Fahrbereich quer zur Fahrzeuglängsrichtung) beträgt 2,5 m. Die Unebenheit der Aufstellfläche darf max. ± 1mm auf 1m** betragen. Kennzeichnung der Aufstellflächen: Die Größe und Lage der Aufstellflächen müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung der Aufstellflächen ist nicht erforderlich, wenn deren Lage durch ihre Bauart (z.b. Fahrflächen oder Schienensysteme) eindeutig ersichtlich sind. Ergänzende Anforderungen Zur Einhaltung der in der Richtlinie ( 29 StVZO - HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) enthaltenen Bestimmungen müssen außerdem die folgenden Punkte erfüllt werden: Überprüfung des Systems (Prüfplatz und Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät) bei der ersten Inbetriebnahme bzw. bei einer Wiederinbetriebnahme an geänderten Aufstellflächen. Regelmäßige und wiederkehrende Überprüfung des Systems (alle 24 Monate). Vorliegen eines positiven Prüfberichtes gemäß der aktuellen Richtlinie. Ein Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät (SEP) mit gültigem Gutachten, welches das Einhalten der aktuellen Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten bestätigt.

NIVELLIERBARE FAHRZEUG-AUFSTELLFLÄCHE TYP: FAF 4300-3 / FAF 4300-10 Die Lösung im Detail Erfüllt gesetzliche und herstellerspezifische Anforderungen in Bezug auf Prüfplatzanforderungen In der Höhe millimetergenau einstellbare Aufstellflächen Hohe Tragfähigkeit, auch für den Einsatz bei Nutzfahrzeugen Modulare Bauweise ermöglicht die Prüfplatzgestaltung für verschiedene Fahrzeugklassen Für Überfluraufbau oder Fundamenteinbau konzipiert Musterbeispiel: HU-Scheinwerfer-Prüfplatz gemäß der aktuellen Richtlinie Durch individuelle Befestigungsmethoden auch für die Montage auf Werkstattböden mit Fußbodenheizung geeignet Mit Sicherheit das richtige Niveau Für die Überprüfung und Einstellung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen sowie einiger Fahrerassistenzsysteme sind ebene Prüfplätze unumgänglich. Dies wurde von verschiedenen Institutionen bereits erkannt, weshalb z.b. länderspezifische Gesetzgebungen sowie die Anforderungen verschiedener Fahrzeughersteller aktuell neu angepasst wurden. Mit der nivellierbaren Fahrzeug-Aufstellfläche FAF 4300 von rmi-tec können diese hohe Anforderungen schnell, effizient und präzise erfüllt werden und das ohne zeit- und kostenintensive Baumaßnahmen. nachrüstbar präzise professionell

Die Ausführung im Detail: Die Überflurmontage ermöglicht eine effiziente Prüfplatzgestaltung ohne erforderliche Fundamentarbeiten. Durch die zulässige Achslast von 3 t bzw. 10 t und der Erweiterbarkeit auf 8,6 m Länge können auch Nutzfahrzeuge der Klassen N2/N3 bzw. M2/M3 geprüft werden. Für den Einsatz unter den heutigen Werkstattbedingungen ist ein bestmöglicher Korrosionsschutz unumgänglich. Aus diesem Grund sind Bodenkonsole und Einstellmechanik in Edelstahl ausgeführt und die Aufstellflächen feuerverzinkt beschichtet. Für die einfache und schnelle Montage der Bodenkonsolen auf dem Werkstattboden werden individuelle Montageschablonen eingesetzt. Die Befestigung kann auch dübelfrei, z.b. bei installierter Fußbodenheizung, ausgeführt werden. Die Höheneinstellung und Nivellierung der Prüffläche erfolgt über die von oben zugänglichen Einstellelemente. Über diese lassen sich die Prüfflächen in ihrer Höhe millimetergenau einstellen - und das 8-fach bzw. 12-fach pro Element. Technische Daten FAF 4300-3 FAF 4300-10 Zulässige Achslast (prüfbar / überfahrbar): 3,0 t / 5,0 t 10,0 t / 12,0 t Länge Fahrzeug-Aufstellfläche (standard): Länge Fahrzeug-Aufstellfläche (erweitert): Länge der Rampen (optional): Breite Fahrzeug-Aufstellfläche (Fahrspur): Einstellbarer Höhenausgleich: Korrosionsschutz Fahrflächen: Korrosionsschutz Bodenkonsole: Anti-Rutschbeschichtung nach R11 (optional): 4,3 m 6,45 / 8,6 / 10,75 / 12,9 m ca. 0,4 m 0,6 m ca. 60-90 mm feuerverzinkt Edelstahl schwarz - grau

NIVELLIERBARER FUNDAMENT-EINBAURAHMEN TYP: Die Lösung im Detail Fundament-Einbaurahmen zur effizienten Erstellung von Scheinwerfer-Prüfplätzen Fungiert als Positions und Abziehrahmen für Beton- und Belagsarbeiten Millimetergenaue Höheneinstellung über Gewinde-Ankerstangen Flexible Prüfplatzgestaltung für verschiedene Fahrzeugklassen durch modulare Bauweise Erfüllt gesetzliche und herstellerspezifische Anforderungen Beispiel: Fundament-Einbaurahmen zur Erstellung von Scheinwerfer-Prüfplätzen Komplettset mit allen erforderlichen Verbindungselementen, Schrauben- und Dübelmaterialien Alles im Rahmen Die Erstellung geeigneter Prüfplätze stellt Bauunternehmen vor anspruchsvolle Herausforderungen. Oft wird die vom Gesetzgeber geforderte Genauigkeit bei den ersten Bauarbeiten nicht erreicht. Kostenintensive Nacharbeiten verbunden mit unnötigen Nutzungsausfällen sind die Folge. Mit Hilfe der nivellierbaren Fundament-Einbaurahmen FER von rmi-tec können diese hohen Anforderungen schnell, effizient und präzise hergestellt werden. Multi-FER L Multi-FER XL Multi-FER 2L

Die Ausführung im Detail: Für den Einsatz unter den heutigen Werkstattbedingungen ist ein bestmöglicher Korrosionsschutz unumgänglich. Aus diesem Grund sind Einbaurahmen, Verbindungselemente und Ankerstangen verzinkt ausgeführt und beschichtet. Die modulare Bauweise ermöglicht die Prüfplatzgestaltung für verschiedene Fahrzeugklassen. So können z.b. je nach Materialeinsatz verschiedene Prüfplatzgrößen erstellt werden. Die kompakten Einzelteile lassen sich zudem in jedem Werkstattwagen zur Baustelle transportieren. Die Montage des Fundament-Einbaurahmens erfolgt über Ankerstangen, welche im Boden fixiert werden. Über diese kann der Fundamentrahmen in seiner Höhe millimetergenau eingestellt werden. Der eingesetzte und justierte Fundament-Einbaurahmen fungiert als Positions und Abziehrahmen für nachfolgende Beton und Belagsarbeiten. Zudem stellt der dann noch sichtbare Rahmenrand eine klare Abgrenzung für den definierten Prüfplatz dar. Technische Daten Länge Breite Fahrzeug-Aufstellfläche mit L ca. 4,3 m ca. 2,3 m Fahrzeug-Aufstellfläche mit XL ca. 6,45 m ca. 2,5 m Fahrzeug-Aufstellfläche mit XXL ca. 8,6 m ca. 2,5 m Fahrzeug-Aufstellfläche mit 2L * ca. 4,3 m 2x ca. 0,6 m Fahrzeug-Aufstellfläche mit 2XL * ca. 6,45 m 2x ca. 0,6 m Fahrzeug-Aufstellfläche mit 2XXL * ca. 8,6 m 2x ca. 0,6 m SEP-Aufstellfläche mit SEP2.5 ca. 1 m ca. 2,5 m SEP-Aufstellfläche mit SEP3.0 ca. 1 m ca. 3 m * auch als Einbaurahmen für die Nivellierbare Fahrzeug-Aufstellfläche FAF 4300 einsetzbar Weitere Sondergrößen z.b. für LKW-Gruben werden nach Auftrag gefertigt Maße: individuell Korrosionsschutz Fundament-Einbaurahmen: feuerverzinkt

ÜBERFAHRBARE SCHIENENSYSTEME FÜR SCHEINWERFER-EINSTELL-PRÜFGERÄTE (SEP) 30 mm Technische Daten Längen Schienensystem (standard): Einstellbarer Höhenausgleich: Länge der Auf und Abfahrrampen (optional): Spurabstand Schienensystem (variabel): Zulässige Achslast (Überfahrbarkeit der Rampen): Korrosionsschutz Schienensystem: Korrosionsschutz Bodenkonsole: Korrosionsschutz Rampensystem: Farbe mit Anti-Rutschbeschichtung (nach R11): 2,275 / 2,925 / 3,575 m ca. 12 mm ca. 0,2 m 540-680 mm bis 5,0 t flammverzinkt Edelstahl feuerverzinkt gelb / schwarz So erreichen Sie uns Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen sowie mit unseren Dienstleistungen und sonstigen Produkten zur Verfügung: rmi-tec e.k. Manfred Rudhart Schleifertobel 2 D-88316 Isny im Allgäu Tel. +49 (0) 7562-618 999-0 info@rmi-tec.de www.rmi-tec.de Druckfehler, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. 10/2017