Informationen zur Masterarbeit in den fakultätsübergreifenden berufsspezifischen Masterstudiengängen der Professional School

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Transkript:

Informationen zur Masterarbeit in den fakultätsübergreifenden berufsspezifischen Masterstudiengängen der Professional School

2 Grundlage ist die Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden berufsspezifischen Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg Anmeldefrist der Masterarbeit: Studierende müssen einen Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit stellen. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss den Prüfling auch dann vorläufig zur Masterarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen einschließlich Prüfungsvorleistungen/Studienleistungen bestanden bzw. noch nicht alle Zulassungsauflagen gem. 4a der Ordnung über Zugang und Zulassung zu den berufsspezifischen Masterstudiengängen erfüllt sind. Dieses setzt voraus, dass ein Nachholen dieser Modulprüfungen ohne Beeinträchtigung des Studiums erwartet werden kann. Diese Voraussetzung ist vor der Abgabe der Anmeldung von der jeweiligen Studiengangsleitung formlos auf der Anmeldung zu bestätigen. Anmeldung der Masterarbeit: Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt mit dem entsprechenden Anmeldeformular. Auf diesem Formular muss das Thema der Masterarbeit endgültig formuliert und in deutscher und englischer Sprache angegeben sein. Die Unterschriften der Prüfer zur Thesis sind notwendig und die Studiengangsleitung muss vor Einreichung im Studierendenservice bestätigen dass die gewählten Prüfer_innen prüfungsberechtigt sind. Das ausgefüllte Formular ist dann dem Studierendenservice zuzuleiten. Thema: Das Thema der Abschlussarbeit kann aus einem oder mehreren der Studiengebiete gewählt werden. Es wird von der oder dem Erstprüfer nach Anhörung des Prüflings festgelegt und mit der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschussvorsitz bestätigt. Im Masterstudiengang Auditing ist das Thema der Masterarbeit gem. 3 Nr. 4 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung zwingend dem Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht zu entnehmen. Der Student/die Studentin erhält vom Studierendenservice die schriftliche Zulassung zur Masterarbeit mit dem festgelegten Thema und dem spätesten Abgabetermin der Masterarbeit.

3 Prüfer (außer Auditing): Gem. 6 RPO werden Prüfungen durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen. Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfenden. Für die Abnahme der Masterarbeit werden zwei Prüfende bestellt. Zur Abnahme von Prüfungen werden Mitglieder und Angehörige dieser Universität oder einer anderen Hochschule bestellt, die in dem betreffenden Prüfungsfach oder Teilgebiet zur selbstständigen Lehre berechtigt sind. Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen können in geeigneten Prüfungsgebieten zur Abnahme von Prüfungen bestellt werden. Unbeschadet hiervon kann der Prüfling für die Masterarbeit die Prüferin oder den Prüfer oder eine Gruppe von Prüferinnen oder Prüfern vorschlagen ( 13 Abs. 2 RPO). Der Vorschlag begründet keinen Anspruch. Es sollte ihm aber, soweit dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen, entsprochen werden. Wird dem Antrag nicht entsprochen, so ist auf Antrag ein weiterer studentischer Vorschlag zu prüfen. Prüfer (nur Auditing): Für die Lehre des Studiengangs Master in Auditing werden ausschließlich in der beruflichen Praxis und/oder hochschulischen Ausbildung erfahrene Personen in den jeweiligen Prüfungsgebieten bestellt. Diese sollen promoviert sein oder den Titel einer Wirtschaftsprüferin/eines Wirtschaftsprüfers oder einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters innehaben. Für die Betreuung und Prüfungsabnahme der Masterarbeit sollen als Prüfende ausschließlich an der Leuphana Universität Lüneburg hauptamtlich Lehrende im Bereich Prüfungswesen bestellt werden. Gruppenarbeit: Die Masterarbeit kann gem. 13 Abs. 1 RPO mit Zustimmung der Prüfenden als Gruppenarbeit erbracht werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der zu Prüfenden muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien deutlich abgrenzbar und für sich bewertbar sein. Bearbeitungszeit/Verlängerung ( 13 Abs. 5 RPO): M.A. Auditing 3 Monate Bearbeitungszeit M.A. Baurecht und Baumanagement LL.M Corporate & Business Law 6 Monate Bearbeitungszeit Prüfungsausschuss einmalig um bis zu 6 Monate 6 Monate Bearbeitungszeit im berufsbegleitenden Teilzeitstudium Prüfungsausschuss einmalig um bis zu 4 Wochen

4 LL.M. Competition & Regulation M.Sc. Wirtschaftsingenieurwissenschaften 4 Monate Bearbeitungszeit im berufsbegleitenden Teilzeitstudium und im Vollzeitstudium 2 Monate. Prüfungsausschuss einmalig um bis zu 4 Wochen 6 Monate Bearbeitungszeit. Prüfungsausschuss einmalig um bis zu 2 Monate Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Zustellung des Themas der Masterarbeit. Begründete Anträge auf Fristverlängerung sind formlos, schriftlich bei der entsprechenden Studiengangsleitung zu stellen. Nach deren Zustimmung wird der Antrag dem Studierendenservice zugeleitet und dem Prüfungsausschussvorsitz zur Genehmigung vorgelegt. Über den neu festgesetzten Abgabetermin erhält der Student/die Studierende eine schriftliche Bestätigung vom Studierendenservice. Erkrankung ( 10 Abs. 2): Eine Erkrankung während der Bearbeitungszeit der Masterarbeit wird nur dann berücksichtigt, wenn sie durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Das Attest muss innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung dem Studierendenservice vorliegen. Die rechtzeitige Vorlage auf dem Postwege ist ausreichend. Das Attest (Formular zur Prüfungsunfähigkeit) muss ausdrücklich bescheinigen, dass die Studentin/der Student an der Masterarbeit nicht arbeiten konnte. Die Bearbeitungszeit wird während der Dauer der Erkrankung ausgesetzt. Der Abgabetermin verschiebt sich um die Anzahl der Krankentage. Der neue Abgabetermin wird schriftlich vom Studierendenservice mitgeteilt.

5 Abgabe der Masterarbeit: Die Masterarbeit ist fristgemäß in zwei gedruckten Exemplaren sowie zweimal in digitaler Form (CD hinten in jede Ausfertigung der Masterarbeit einkleben) beim Studierendenservice einzureichen. Der Umfang der Masterarbeit wird nach Absprache mit den Prüfer_innen festgelegt. Die Arbeit muss sprachlich einwandfrei formuliert und klar gegliedert sein. Das Titelblatt soll folgende Angaben enthalten: Leuphana Universität Lüneburg Professional School Masterarbeit im Studiengang.. Deutscher Titel der Arbeit.. Englischer Titel der Arbeit.. Eingereicht von: (Vorname, Name, Matrikelnummer, E-Mailadresse) Erstprüferin/Erstprüfer:.. Zweitprüferin/Zweitprüfer:.. Datum der Abgabe.. In der Masterarbeit ist folgende Erklärung (als letzte Seite) gem. 13 Abs. 6 der RPO abzugeben: Hiermit versichere ich, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Teil der Arbeit - selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, alle Stellen der Arbeit, die wortwörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen und als solche kenntlich gemacht wurden und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegt wurde. Datum und Unterschrift Das weitere Layout ist mit den Prüfer_innen abzustimmen. Abgabemöglichkeiten der Masterarbeit: Am letzten Bearbeitungstag per Post (Poststempel zählt als Abgabedatum) Im Infoportal des Studierendenservice (Gebäude 8) während der Öffnungszeiten In der Sprechstunde der zuständigen Sachbearbeiterin des Studierendenservice In dem Postfach des Studierendenservice im Gebäude 8

6 Bewertung: Die Masterarbeit ist in der Regel innerhalb von 6 Wochen zu bewerten. Die Masterarbeit ist bestanden, wenn beide Prüfer oder Prüferinnen die Arbeit mit mindestens ausreichend (4,0) bewerten. Die Note errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Einzelnoten. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Im Falle einer Divergenz von mindestens zwei Noten zwischen den Bewertungen der beiden Prüfenden kann vor Bekanntgabe der Note eine weitere sachkundige Gutachterin oder ein weiterer sachkundiger Gutachter vom Prüfungsausschuss benannt werden. In diesem Fall bewertet der Drittgutachter gleichberechtigt. Die Note wird dann aus dem arithmetischen Mittel aller Einzelbewertungen gebildet. Wiederholung der Masterarbeit: Eine Wiederholung ist nur dann möglich, wenn der erste Versuch mit nicht bestanden bewertet wurde. Bestandene Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. Die Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden! Ein zweiter und somit letzter Versuch ist nur mit einem neuen Thema möglich. Das neue Thema darf mit keinem früheren Thema nahe verwandt sein. Die Prüferinnen/Prüfer müssen nicht dieselben sein wie die für das alte Thema. Den Zeitpunkt der Wiederholung bestimmt der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der oder des zu Prüfenden. Wird die Masterarbeit oder eine Modulprüfung auch nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten mit nicht ausreichend bewertet, ist die gesamte Masterprüfung in dem jeweiligen Studiengang endgültig nicht bestanden ( 14 Abs. 6). Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne: Andrea Formann Leuphana Universität Lüneburg Studierendenservice (Prüfungen) Scharnhorststraße 1, C8.001 21335 Lüneburg Mail formann@uni.leuphana.de Fon 04131.677-2005 Fax 04131.677-2266