AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2017/322 SEITEN 1-11 DATUM 08.11.2017 REDAKTION Sylvia Glaser 2. Ordnung zur Änderung der studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Literatur- und Sprachwissenschaft der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen vom 06.11.2017 Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2014 (GV. NRW S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Sicherung der Akkreditierung von Studiengängen in Nordrhein-Westfalen vom 17. Oktober 2017 (GV. NRW S. 806), hat die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) folgende Prüfungsordnung erlassen:
2/11 Artikel I Die studiengangspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Literatur- und Sprachwissenschaft der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) vom 16.09.2015 (Amtliche Bekanntmachungen der RWTH, Nr. 2015/144, 2016/153, 2017/083), zuletzt geändert durch die 1. Ordnung zur Änderung der studiengangspezifischen Prüfungsordnung vom 17.02.2017 (Amtliche Bekanntmachungen der RWTH, Nr. 2017/038), wird wie folgt geändert: 1. Ab dem Sommersemester 2018 wird 3 Absatz 2 durch die folgende Fassung ersetzt: (2) Für die fachliche Vorbildung ist es erforderlich, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber in den nachfolgend aufgeführten Bereichen über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Literatur- und Sprachwissenschaft erforderlichen Kompetenzen verfügt: Für den Spezialisierungsbereich English and American Studies in der Summe mindestens 60, die sich wie folgt zusammen setzen müssen: o Linguistics mindestens 10 o Literary Studies mindestens 10 o Language Competence mindestens 10 o Cultural Studies mindestens 10 Für den Spezialisierungsbereich Französisch oder Spanisch insgesamt 76, die sich wie folgt zusammen setzen müssen: o Grundlagen der Literaturwissenschaft 10 o Grundlagen der Sprachwissenschaft 10 o Grundlagen Sprachpraxis 6 o Aufbauwissen Literaturwissenschaft 12 o Vertiefungswissen Sprachwissenschaft und Sprachpraxis 12 o Vertiefungswissen Sprach- und Literaturwissenschaft 14 o Vertiefungswissen Kultur- und Literaturwissenschaft 12 Für den Spezialisierungsbereich Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft in der Summe mindestens 60, die sich wie folgt zusammen setzen müssen: o Neure Deutsche Literatur (NDL) mindestens 15 o Ältere Deutsche Literatur (ÄDL) mindestens 15 Die nachgewiesenen Leistungen müssen mit denen des Bachelorstudiengangs Literatur- und Sprachwissenschaft der RWTH vergleichbar sein. 2. Ab dem Wintersemester 2017/2018 wird 7 um folgenden Absatz 8 ergänzt: (8) Die aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann durch semesterbegleitende unbenotete Prüfungsleistungen dokumentiert werden. Mögliche Erbringungsformen sind insbesondere schriftliche - auch E-learning gestützte - Aufgaben (z.b. Abstracts, Essays, Stundenprotokolle, Thesenpapiere), Referate, Sitzungsmoderationen, Projektarbeiten oder Portfolios. Die bisherigen Absätze 8 und 9 werden Absätze 9 und 10.
3/11 3. Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden folgende Module nicht mehr angeboten: Modul im Kernbereich: Europa in der Welt Modul im Kernbereich: Theorien und Methoden Modul im Kernbereich: Forschungs- und Projektkolloquien Spezialisierungsbereich EAS: Sprachwissenschaft Englisch Spezialisierungsbereich EAS: Englische Literaturwissenschaft Spezialisierungsbereich EAS: Amerikanische Literaturwissenschaft Interdisziplinäres Modul Individuum Interdisziplinäres Modul Soziologie Für Studierende, die sich im schwebenden Prüfungsverfahren befinden, finden nach dem letztmaligen Angebot der Lehrveranstaltung noch drei Prüfungstermine statt. 4. Ab dem Wintersemester 2017/2018 wird der Modulkatalog um folgende Module erweitert: Modul im Kernbereich: Europa in der Welt (ab WS 17/18) Modul im Kernbereich: Theorien und Methoden (ab WS 17/18) Modul im Kernbereich: Forschungs- und Projektkolloquien (ab WS 17/18) Spezialisierungsbereich EAS: English Linguistics (ab WS 2017/18) Spezialisierungsbereich EAS: Literary Theory (ab WS 2017/18) Spezialisierungsbereich EAS: Literary History (ab WS 2017/18) Spezialisierungsbereich EAS: Empirical Literary Studies and Linguistics (ab WS 2017/18) Interdisziplinäres Modul Humanwissenschaften (ab WS 2017/18) Interdisziplinäres Modul Sozialwissenschaften (ab WS 2017/18) Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anlage 1 dieser Änderungsordnung. 5. Ab dem Wintersemester 2017/2018 wird der Studienverlaufsplan durch die entsprechende Fassung in Anlage 2 dieser Änderungsordnung ersetzt. Artikel II Diese Änderungsordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH veröffentlicht, tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und findet auf alle in den Masterstudiengang Literatur- und Sprachwissenschaft eingeschriebenen Studierenden Anwendung.
4/11 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät vom 26.07.2017. Der Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen Aachen, den 06.11.2017 gez. Schmachtenberg Univ.-Prof. Dr.-Ing. E. Schmachtenberg
5/11 Anlage 1: Neue Module Modul: Modul im Kernbereich: Europa in der Welt (ab WS 17/18) [MALiSp-105] MODUL TITEL: Modul im Kernbereich: Europa in der Welt (ab WS 17/18) Fachsemester 1 Kreditpunkte 12 Sprache Deutsch, Englisch Vorlesung Europa in der Welt [MALiSp-105.a] Seminar Europa in der Welt I [MALiSp-105.b] Seminar Europa in der Welt II [MALiSp-105.c] Unbenotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Europa in der Welt [MALiSp-105.m] Unbenotete Prüfungsleistung zum Seminar Europa in der Welt [MALiSp-105.n] Schriftliche Hausarbeit zum Seminar Europa in der Welt [MALiSp-105.v] 1 8 0 keine In einem der beiden Seminare: Schriftliche Hausarbeit (12-15 Seiten). In der Vorlesung und dem anderen Seminar wird die aktive Teilnahme sichergestellt durch eine der folgenden unbenoteten Leistungen: Schriftliche Hausaufgaben (auch E-learning gestützt), Referat, Projektarbeit. Die Erbringungsform wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Modulnote ist die Note der Hausarbeit.
6/11 Modul: Modul im Kernbereich: Theorien und Methoden (ab WS 17/18) [MALiSp-125] MODUL TITEL: Modul im Kernbereich: Theorien und Methoden (ab WS 17/18) Fachsemester 1 Kreditpunkte 12 Sprache Deutsch, Englisch Vorlesung Theorien und Methoden [MALiSp-125.a] Seminar Theorien und Methoden I [MALiSp-125.b] Seminar Theorien und Methoden II [MALiSp-125.c] Unbenotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Theorien und Methoden [MALiSp-125.m] Unbenotete Prüfungsleistung zum Seminar Theorien und Methoden [MALiSp-125.n] Hausarbeit zum Seminar Theorien und Methoden [MALiSp- 125.v] 1 8 0 keine In einem der beiden Seminare: Schriftliche Hausarbeit (12-15 Seiten). In der Vorlesung und dem anderen Seminar wird die aktive Teilnahme sichergestellt durch eine der folgenden unbenoteten Leistungen: Schriftliche Hausaufgaben (auch E-learning gestützt), Referat, Projektarbeit. Die Erbringungsform wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Modulnote ist die Note der Hausarbeit.
7/11 Modul: Modul im Kernbereich: Forschungs- und Projektkolloquien (ab WS 17/18) [MALiSp- 135] MODUL TITEL: Modul im Kernbereich: Forschungs- und Projektkolloquien (ab WS 17/18) Fachsemester 2 Kreditpunkte 16 Sprache Deutsch, Englisch Kolloquium 1 [MALiSp-135.a] Kolloquium 2 [MALiSp-135.b] Kolloquium 3 [MALiSp-135.c] Unbenotete Prüfungsleistung zum Kolloquium 3 [MALiSp- 135.m] Benotete Prüfung zu Kolloquium 1 (Vortrag/mündl. Prüfung/schriftl. Ausarbeitung) [MALiSp-135.u] Benotete Prüfung zu Kolloquium 2 (Vortrag/mündl. Prüfung/schriftl. Ausarbeitung) [MALiSp-135.x] 2 0 2 2 0 2 3 0 2 3 4 0 2 6 0 2 6 0 Formal: Das Programm des 1. Mastersemesters sollte bereits absolviert sein. Mindestens mit der Note 4,0 (ausreichend) bestandener Seminarvortrag plus mündliche Abschlussprüfung. Prüfungsformen in den Kolloquien 1 und 2 jeweils ein Seminarvortrag (20-25 min) mit Diskussion oder eine mündliche Abschlussprüfung (20-25 min) oder eine schriftliche Ausarbeitung i.d.r. im Umfang von 10 Seiten oder eine im Aufwand äquivalente andere Form der Projektarbeit. Die Erbringungsform wird zu Beginn der ersten Veranstaltung von der Veranstaltungsleitung bekanntgegeben. Das Kolloquium 3 soll begleitend zur Masterarbeit besucht werden. Die unbenotete Prüfung zum Kolloquium 3 besteht aus einem Referat zur Masterarbeit. Die Modulnote ergibt sich zu gleichen Teilen aus den benoteten Leistungen zu den Kolloquien 1 und 2.
8/11 Modul: Spezialisierungsbereich EAS: English Linguistics (ab WS 2017/18) [MALiSp-215] MODUL TITEL: Spezialisierungsbereich EAS: English Linguistics (ab WS 2017/18) Fachsemester 1 Kreditpunkte 10 Sprache Englisch Vorlesung Sprachwissenschaft [MALiSp-215.a] Seminar Sprachwissenschaft [MALiSp-215.c] Unbenotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Sprachwissenschaft [MALiSp-215.m] Hausarbeit zum Seminar Sprachwissenschaft [MALiSp- 215.n] 1 8 0 Beherrschung der englischen Sprache auf Niveau C1 des GeR (s. PO). Im Seminar besteht Anwesenheitspflicht, da das Lernziel des Entwickelns des wissenschaftlichen Diskurses in englischer Sprache ohne Anwesenheit nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erreicht werden kann. Unbenotete Prüfungsleistung: in der Vorlesung nachgewiesen durch schriftliche Hausaufgaben (auch e-learning-gestützt), Klausur, mündliche Prüfung, Referat, Projektarbeit. Die Erbringungsform wird in der ersten Sitzung von der Veranstaltungsleitung bekannt gegeben. Prüfungsformen schriftliche Hausarbeit (12-15 Seiten) im Seminar. Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Hausarbeit zum Seminar. Modul: Spezialisierungsbereich EAS: Literary Theory (ab WS 2017/18) [MALiSp-225] MODUL TITEL: Spezialisierungsbereich EAS: Literary Theory (ab WS 2017/18) Fachsemester 1 Kreditpunkte 10 Sprache Englisch Vorlesung Literary Theory [MALiSp-225.a] Seminar Literary Theory [MALiSp-225.c] Unbenotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Literary Theory [MALiSp-225.m] Mündliche Prüfung Literary Theory [MALiSp-225.n] 1 8 0 Beherrschung der englischen Sprache auf Niveau C1 des GeR (s. PO). Im Seminar besteht Anwesenheitspflicht, da das Lernziel des Entwickelns des wissenschaftlichen Diskurses in englischer Sprache ohne Anwesenheit nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erreicht werden kann. Prüfungsformen: Mündliche Prüfung zu Inhalten der Vorlesung und des Seminars (20 Minuten). Unbenotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Literary Theory: Schriftliche Hausaufgaben (auch e-learning-gestützt), Referat, Projektarbeit. Die Erbringungsform wird in der ersten Sitzung von der Veranstaltungsleitung bekannt gegeben. Die Modulnote ergibt sich aus der mündlichen Prüfung zu Inhalten der Vorlesung und des Seminars.
9/11 Modul: Spezialisierungsbereich EAS: Literary History (ab WS 2017/18) [MALiSp-235] MODUL TITEL: Spezialisierungsbereich EAS: Literary History (ab WS 2017/18) Fachsemester 1 Kreditpunkte 10 Sprache Englisch Vorlesung Literary History [MALiSp-235.a] Seminar Literary History [MALiSp-235.c] Unbenotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Literary History [MALiSp-235.m] Prüfung zum Seminar Literary History [MALiSp-235.n] 1 8 0 Beherrschung der englischen Sprache auf Niveau C1 des GeR (s. PO). Im Seminar besteht Anwesenheitspflicht, da das Lernziel des Entwickelns des wissenschaftlichen Diskurses in englischer Sprache ohne Anwesenheit nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erreicht werden kann. Prüfungsformen Seminar: schriftliche Hausarbeit (12-15 Seiten). Vorlesung: Unbenotete Prüfungsleistung: Schriftliche Hausaufgaben (auch e-learning-gestützt), Referat, Projektarbeit. Die Erbringungsform wird in der ersten Sitzung von der Veranstaltungsleitung bekannt gegeben. Die Modulnote ergibt sich aus der Note der Hausarbeit zum Seminar. Modul: Spezialisierungsbereich EAS: Empirical Literary Studies and Linguistics (ab WS 2017/18) [MALiSp-240] MODUL TITEL: Spezialisierungsbereich EAS: Empirical Literary Studies and Linguistics (ab WS 2017/18) Fachsemester 2 Kreditpunkte 10 Sprache Englisch Übung Advanced Empirical Methods [MALiSp-240.a] Vertrag über individuelle Forschungsleistung [MALiSp-240.b] Modulteilprüfung: Posterpräsentation im Forschungskolloquium des Instituts [MALiSp-240.c] Modulteilprüfung: Projektbericht zur individuellen Forschungsleistung [MALiSp-240.d] 2 0 2 1 0 0 1 5 0 1 5 0 Beherrschung der englischen Sprache auf Niveau C1 des GeR (s. PO). In der Übung besteht Anwesenheitspflicht. Prüfungsformen Die Modulnote ergibt sich aus den Bewertungen zu den beiden Teilprüfungen: einem 3-5-seitigem Projektbericht sowie einer Posterpräsentation im Rahmen des Institutskolloquiums (Dauer der Postersession 15-45 Minuten). Die Noten der Teilprüfungen gehen im Verhältnis 49 (Projektbericht) : 51 (Posterpräsentation) in die Modulnote ein.
10/11 Modul: Interdisziplinäres Modul Humanwissenschaften (ab WS 2017/18) [MALiSp-625] MODUL TITEL: Interdisziplinäres Modul Humanwissenschaften (ab WS 2017/18) Fachsemester 1 Kreditpunkte 6 Sprache Deutsch Vorlesung Humanwissenschaften I [MALiSp-625.a] Vorlesung Humanwissenschaften II [MALiSp-625.b] Benotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Humanwissenschaften II [MALiSp-625.m] Unbenotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Humanwissenschaften I [MALiSp-625.n] 1 4 0 keine Mindestens mit der Note 4,0 (ausreichend) bestandene Klausur. Prüfungsformen Klausur zur Vorlesung Humanwissenschaften II. In der Vorlesung Humanwissenschaften I wird die aktive Teilnahme sichergestellt durch eine der folgenden unbenoteten Leistungen: Schriftliche Hausaufgaben (auch E-learning gestützt), Referat, Projektarbeit, Klausur. Die Erbringungsform wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Die Modulnote ergibt sich aus der benoteten Leistung. Modul: Interdisziplinäres Modul Sozialwissenschaften (ab WS 2017/18) [MALiSp-655] MODUL TITEL: Interdisziplinäres Modul Sozialwissenschaften (ab WS 2017/18) Fachsemester 1 Kreditpunkte 6 Sprache Deutsch Vorlesung Sozialwissenschaften [MALiSp-655] Seminar Sozialwissenschaften [MALiSp-655.b] Unbenotete Prüfungsleistung zum Seminar Sozialwissenschaften [MALiSp-655.m] Benotete Prüfungsleistung zur Vorlesung Sozialwissenschaften [MALiSp-655.v] 1 4 0 Nachweis der Grundlagen der Soziologie Mindestens mit der Note 4,0 (ausreichend) bewertete Klausur. Prüfungsformen Klausur (60 min) zur Vorlesung Sozialwissenschaften. Im Seminar: Unbenotete Prüfungsleistung: schriftliche Hausaufgaben (auch E-learning gestützt), Referat, Projektarbeit. Die Erbringungsform wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Die Modulnote ergibt sich aus den benoteten Leistungen, unbenotete Leistungen gehen nicht mit ein.
11/11 Anlage 2: Geänderter Studienverlaufsplan Spezialisierungsbereich 1 aus 4 möglichen Komponenten Kernbereich 2 aus 3 plus Kolloquienmodul zu wählen Interdisziplinärer Bereich 2 aus 5 zu wählen Modul Fach English Linguistics 4 10 English Literary Theory 4 10 and American Literary History 4 10 Studies Empirical Literary Studies and Linguistics 4 10 Frz. Literaturwissenschaft 6 13 Frz. Sprachwissenschaft 6 14 Frz. Frz. Kulturwissenschaft 6 13 Span. Literaturwissenschaft 6 13 Span. Sprachwissenschaft 6 14 Span. Span. Kulturwissenschaft 6 13 Methodologie 6 14 Literatur im interdisziplinären Kontext 6 13 GAL Geschichte deutschsprachiger Literatur 6 13 Wahlpflichtmodul: Europa in der Welt 6 12 Wahlpflichtmodul: Kognition und Digital Humanities 6 12 Wahlpflichtmodul: Theorien und Methoden 6 12 Pflichtmodul: Forschungs- und Projektkolloquien 6 16 Wahlpflichtmodul: Geschichte 4 6 Wahlpflichtmodul: Sozialwissenschaften 4 6 Wahlpflichtmodul: Humanwissenschaften 4 6 Wahlpflichtmodul: Informatik 4 6 Wahlpflichtmodul: Philosophie (prakt. oder theoret.) 4 6 Masterarbeit 28 Hinweis: Die Module sind an keine feste Reihenfolge gebunden und können daher flexibel belegt werden, mit Ausnahme des Moduls Forschungs- und Projektkolloquien.