Anmeldung für das Kids-Camp SPO 2018 1. Anmeldung Dieser Vertrag regelt die im Ev. Jugenderholungsdorf St. Peter-Ording stattfindende Ferienbetreuung für Kinder zwischen 6-10 Jahren. Der/Die Erziehungsberechtigte meldet durch seine/ihre am Ende des Vertrages geleistete Unterschrift sein/ihr Kind verbindlich an. Vertrag zwischen dem Jos, Pestalozzistr. 62, 25826 St. Peter-Ording, dem Ev. Jugenderholungsdorf St. Peter-Ording, Pestalozzistr. 54, 25826 St. Peter-Ording und Name/Vorname: Anschrift: Telefon: E-Mail: 2. Nähere Angaben zum Kind Name des Kindes: Geburtsdatum: Anschrift: Allergien: Impfungen: Besonderheiten Essen: Behandelnder Arzt: Telefon Arzt: Im Notfall soll informiert werden: 1
Mein Kind ist... Schwimmer O Radfahrer O Nichtschwimmer O kann kein Rad fahren O Sonstige Anmerkungen (Diabetes, ADHS etc.): 3. Leistungen Die Veranstalter garantieren ein umfassendes Programm aus dem künstlerisch-kreativen Bereich, Bewegungs- und Gruppenspiele, sowie Ausflüge inner- und außerhalb St. Peter- Ordings. Ein Mittagessen, sowie kleine Snacks am Nachmittag sind Teil des Angebotes und im Preis enthalten. 4. Aufsicht Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/innen sind während der Betreuungszeiten des Kids- Camp SPO für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß am Veranstaltungsort übergeben und abgeholt wird. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/innen am Veranstaltungsort und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten, bzw. einer von einem Erziehungsberechtigten mit der Abholung beauftragten Person. Sollte das Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich (Vollmacht oder rechtzeitige Benachrichtigung durch die Erziehungsberechtigten). Mein Kind darf sich während des Aufenthaltes im Freizeitpark Tolk-Schau ohne Betreuer in Kleingruppen von mind. drei Personen frei bewegen: ja O nein O 5. Versicherung 5.1 Das betreute Kind ist während der Ferienbetreuung gegen Unfall versichert: während des Aufenthaltes in der Einrichtung und dem dazugehörigen Gelände während der Betreuung bei Ausflügen und anderen Aktivitäten außerhalb des Einrichtungsgeländes 5.2 Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. 5.3 Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiter/innen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt 2
ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder etc. 6. Kündigung durch die Erziehungsberechtigten Wird der Vertrag ohne besonders schwerwiegenden Grund (wie z. B. Krankenhausaufenthalt, Unfall etc.) gekündigt, werden von den Betreuungskosten folgende Prozentsätze einbehalten: Kündigung bis: Drei Wochen vor Betreuungsbeginn 50 % Zwei Wochen vor Betreuungsbeginn 80 % 7. Kündigung durch den Veranstalter 7.1 Mindestteilnehmerzahl Der Veranstalter kann bis zu 4 Wochen vor Betreuungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Kindern nicht erreicht wird. 7.2 Höhere Gewalt Dieses Kündigungsrecht steht dem Veranstalter auch im Fall höherer Gewalt zu (Streik, Naturkatastrophen). 7.3 Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann geboten sein, wenn grobe Verstöße der Eltern gegen den Betreuungsvertrag vorliegen, oder ein Kind aus pädagogischen Gründen für die Gruppe nicht haltbar ist. Ein Mehraufwand für die Betreuung durch bspw. regelmäßige Verspätungen bei den Abholzeiten seitens der Erziehungsberechtigten, kann vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden. 8. Kosten Die Betreuungszeiten vom 23.07.18 03.08.18, Werktags von 9:00 Uhr- 17:00 Uhr sind von den Erziehungsberechtigten und ihren teilnehmenden Kindern einzuhalten. Die Kosten betragen 125,00 Euro pro Kind und beinhalten alle im Vertrag zugesicherten Leistungen. Die zur Überweisung benötigten Kontodaten erhält der/die Erziehungsberechtigte nach Eingang der vollständig ausgefüllten Anmeldung per E-Mail. Erst nach Eingang der Teilnehmerkosten ist eine Anmeldung rechtskräftig. 3
Anmeldung Ausflug Tolk-Schau Hiermit melde ich zusätzlich folgende Personen verbindlich für den Ausflug vom Kids-Camp SPO nach Schleswig zur Tolk-Schau an. (gilt für Eltern, Geschwister etc.. Für das bereits beim Kids-Camp SPO angemeldete Kind sind die Kosten bereits in den 125,00 Euro Teilnahmegebühr enthalten!) Die Kosten in Höhe von 30,00 / pro zusätzlich mitreisender Person überweise ich zusammen mit der Teilnahmegebühr. Donnerstag 02.08.2018 Treffpunkt Jugenddorf, Pestalozzistr. 54, SPO 8.30 Uhr Abfahrt Rückkehr ca. 18:30 Uhr wieder am Jugenddorf Inklusiv Leistungen: Eintritt Tolk-Schau Busfahrt Verpflegung an diesem Tag (Mittagessen mit Kaltgetränken) Person 1.: Name: Anschrift: Telefonnummer: Alter: Person 2.: Name: Anschrift: Telefonnummer: Alter: 4
Vereinbarung Hiermit erkläre ich mich bereit, die im Vertrag genannten Bedingungen zu akzeptieren und melde mein Kind für das Kids-Camp SPO an. Unterschrift des Erziehungsberechtigten Stempel/Unterschrift Jos Stempel/Unterschrift Ev. Jugenderholungsdorf 5