Regierungsratsbeschluss betreffend Spitalliste des Kantons Basel-Stadt (somatische Akutmedizin, Rehabilitation, Psychiatrie) per 1.

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Transkript:

Regierungsratsbeschluss betreffend Spitalliste des Kantons Basel-Stadt (somatische Akutmedizin,, Psychiatrie) per 1. Januar 2012 Vom 27. September 2011 (Stand 1. Januar 2012) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 39 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 1), 2 des Spitalgesetzes vom 26. März 1981 2), 4 der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) vom 25. 11. 2008 3), beschliesst: 1. Spitalliste für den Kanton Basel-Stadt per 1. Januar 2012 A. Somatische Akutmedizin 4) Universitätsspital Basel, 4031 Basel öffentlich Abs. 1 Bst. e. KVG 5) - Basispaket Chirurgie und innere Medizin - Dermatologie - Hals-Nasen-Ohren - Neurochirurgie - Neurologie - Ophtalmologie - Endokrinologie - Gastroenterologie - Viszeralchirurgie - Hämatologie - Herz- u. Gefässchi- IVHSM-Leistungen gemäss HSM-Beschlussorgan (Interkantonale Vereinbarung Hochspezialisierte Medizin. 1) 2) 3) 4) 5) SR 832.10. Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Gesundheitsgesetz vom 21. 9. 2011 (SG 300.100). SG 834.410. Softwarebedingte, redaktionelle Anpassung der Darstellung. Für die detaillierten Leistungsaufträge siehe Anhang 2. 1

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst Abs. 1 Bst. e. KVG 5) rurgie - Kardiologie u. Angiologie - Nephrologie - Urologie - Pneumologie - Thoraxchirurgie - Transplantation solider Organe - Chirurgie Bewegungsapparat - Rheumatologie - Gynäkologie - Geburtshilfe - Neugeborene - Radio-Onkologie - Schwere Verletzungen - Querschnittsbereich Akutgeriatrie 2

Universitäts-Kinderspital beider Basel, 4056 Basel öffentlich Abs. 1 Bst. e. KVG - Basispaket Chirurgie und innere Medizin - Dermatologie - Hals-Nasen-Ohren - Neurochirurgie - Neurologie - Ophtalmologie - Endokrinologie - Gastroenterologie - Viszeralchirurgie - Hämatologie - Herz- u. Gefässchirurgie - Kardiologie u. Angiologie - Nephrologie - Urologie - Pneumologie - Thoraxchirurgie - Transplantation solider Organe - Chirurgie Bewegungsapparat - Rheumatologie - Gynäkologie - Neugeborene - Radio-Onkologie - Schwere Verletzungen - Querschnittsbereich Kindermedizin - Querschnittsbereich Kinderchirurgie - Querschnittsbereich Basis- Kinderchirurgie Felix Platter-Spital, 4012 Basel 3

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst öffentlich Abs. 1 Bst. e. KVG - Basispaket elektiv - Dermatologie - Neurochirurgie - Neurologie - Gastroenterologie - Viszeralchirurgie - Kardiologie u. Angiologie - Urologie - Pneumologie - Rheumatologie - Querschnittsbereich Akutgeriatrie 4

St. Claraspital, 4016 Basel Abs. 1 Bst. e. KVG - Basispaket Chirurgie und innere Medizin - Dermatologie - Hals-Nasen-Ohren - Neurologie - Endokrinologie - Gastroenterologie - Viszeralchirurgie - Hämatologie - Herz- u. Gefässchirurgie - Kardiologie u. Angiologie - Urologie - Pneumologie - Thoraxchirurgie - Chirurgie Bewegungsapparat - Gynäkologie - Radio-Onkologie - Schwere Verletzungen - Querschnittsbereich Palliative Care 5

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst Merian Iselin Klinik für Orthopädie und Chriurgie, 4009 Basel Abs. 1 Bst. e. KVG - Basispaket elektiv - Dermatologie - Hals-Nasen-Ohren - Neurochirurgie - Neurologie - Ophtalmologie - Gastroenterologie - Viszeralchirurgie - Herz- u. Gefässchirurgie - Kardiologie u. Angiologie - Urologie - Chirurgie Bewegungsapparat - Rheumatologie - Gynäkologie 6

Bethesda-Spital, 4020 Basel Abs. 1 Bst. e. KVG - Basispaket elektiv - Dermatologie - Hals-Nasen-Ohren - Neurochirurgie - Neurologie - Gastroenterologie - Viszeralchirurgie - Urologie - Chirurgie Bewegungsapparat - Rheumatologie - Gynäkologie - Geburtshilfe - Neugeborene (Radio-) Onkologie Schmerzklinik Kirschgarten, 4010 Basel Abs. 1 Bst. e. KVG - Basispaket elektiv - Neurochirurgie - Neurologie - Rheumatologie Hildegard Hospiz Spital-Stiftung, 4020 Basel Abs. 1 Bst. e. KVG - Palliative Care 7

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst Adullam Geriatriespital, 4003 Basel Abs. 1 Bst. e. KVG - Basispaket elektiv - Neurologie - Gastroenterologie - Kardiologie und Angiologie - Urologie - Pneumologie - Rheumatologie - Querschnittsbereich Akutgeriatrie Geburtsstätte Basel, 4054 Basel Abs. 1 Bst. e. KVG - Geburtshilfe - Neugeborene 8

B. Felix Platter-Spital, 4012 Basel öffentlich 6) - Muskuloskelettale inkl. Frührehabilitation von orthopädischen Patienten - Neurologische inkl. Frührehabilitation - Internistisch-onkologische (Schwerpunkt betagte Patienten) - Kardiovaskuläre (Schwerpunkt betagte Patienten) - Pulmonale (Schwerpunkt betagte Patienten) - Psychosomatischsozialmedizinische (Schwerpunkt betagte Patienten) 6) Für die detaillierten Leistungsaufträge siehe Anhang 2. 9

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst Universitäts-Kinderspital beider Basel, 4005 Basel öffentlich - Neurologische (inkl. neuroorthopädische) - Allgemeine pädiatrische - Frührehabilitation von Kindern und Jugendlichen Alle Leistungsaufträge sind auf die von Kindern beschränkt. Bürgerspital Basel, Reha Chrischona, 4126 Bettingen öffentlich - Muskuloskelettale - Internistisch-onkologische 10

REHAB Basel, Zentrum für Querschnittgelähmte und Hirnverletzte 4055 Basel - Neurologische inkl. Frührehabilitation - und Behandlung Querschnittgelähmter inkl. Frührehabilitation Bethesda-Spital, 4020 Basel - Muskuloskelettale 11

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst Adullam Geriatriespital, 4003 Basel - Muskuloskelettale - Neurologische - Internistisch-onkologische - Pulmonale - Kardiovaskuläre - Psychosomatischsozialmedizinische - Frührehabilitation Erwachsener Alle Leistungsaufträge sind auf die von betagten Patienten beschränkt. Klink Barmelweid, 5017 Barmelweid - Kardiovaskuläre - Pulmonale Clinique Le Noirmont, 2340 Le Noirmont - Kardiovaskuläre 12

Reha Rheinfelden, 4310 Rheinfelden - Muskuloskelettale - Neurologische Salina Rehaklink Rheinfelden, 4310 Rheinfelden - Muskuloskelettale 13

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst C. Psychiatrie Universitäre Psychiatrische Kliniken, 4025 Basel öffentlich 7) - Allgemeine Psychiatrie - Spezialangebote (Erwachsene) - Psychische und Verhaltensstörungen infolge Abhängigkeiten - Alterspsychiatrie - Allgemeine Kinderpsychiatrie - Allgemeine Jugendpsychiatrie - Forensik Psychiatrische Klinik Sonnenhalde, 4125 Riehen - Spezialangebote (Erwachsene) - Psychische und Verhaltensstörungen infolge Abhängigkeiten - Alterspsychiatrie 7) 14 Für die detaillierten Leistungsaufträge siehe Anhang 2.

Universitäts-Kinderspital beider Basel, 4005 Basel öffentlich - Allgemeine Kinderpsychiatrie - Allgemeine Jugendpsychiatrie - Spezialangebote Kinder- und Jugendliche Felix Platter-Spital, 4012 Basel öffentlich - Alterspsychiatrie 15

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst 2. / Definitionen zur Spitalliste des Kantons Basel- Stadt 2.1 Grundsätzliches Die Spitalliste Basel-Stadt dient als Grundlage der akutsomatischen, psychiatrischen und rehabilitativen Spitalversorgung für alle Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, unter Berücksichtigung der Nachfrage nach stationären Leistungen anderer Kantone und aus dem Ausland. Sie basiert auf einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung, die das Angebot aller Versicherungsklassen umfasst und e Spitalträgerschaften angemessen berücksichtigt. 2.2 Gesetzliche Grundlagen Spitäler und Kliniken, die des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) auf der Spitalliste figurieren, sind im Rahmen des erteilten s zur Erbringung von Leistungen aus der Grundversicherung der Krankenkassen zugelassen. Ist ein Leistungserbringer auf der Spitalliste aufgeführt, begründet dies die Leistungspflicht der Krankenversicherer und diejenige des Kantons gemäss festgelegtem Kostenteiler nach Art. 49a Abs. 2 KVG. Es ist vorgesehen, die Liste in regelmässigen Abständen zu überprüfen, gegebenenfalls neu festzulegen. Die Überprüfung findet auf der Grundlage der rollenden, bedarfsgerechten, Spitalplanung statt. Die Zuständigkeiten für die Erstellung der Spitalplanung und für den Erlass der Spitalliste im Kanton Basel-Stadt sind in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVO) geregelt. 2 des Spitalgesetzes erwähnt als Kantonsaufgabe die kantonale Spitalplanung und die allfällige Beteiligung an einer regionalen Spitalplanung. In der geltenden KVO ist in 4 festgehalten, dass das Gesundheitsdepartement zu Handen des Regierungsrates die nach Leistungsaufträgen in Kategorien gegliederte Liste der zugelassenen kantonalen und ausserkantonalen Spitäler, Kliniken und Pflegeheime erarbeitet. In 4 Abs. 2 KVO wird statuiert, dass der Regierungsrat die nach Leistungsaufträgen in Kategorien gegliederte Liste erlässt. 2.3 Aufbau der Spitalliste Auf der Spitalliste des Kantons Basel-Stadt sind en in den Bereichen Akutsomatik, und Psychiatrie aufgeführt. Die Spitalliste ist in drei Kategorien gegliedert. Sie bezeichnet für jede den entsprechenden und ordnet ihr jeweils einen mit allfälligen Ergänzungen zu. Die Rubrik Abs. 1 e KVG hält fest, für welches Leistungsspektrum das Spital/die Klinik gemäss der kantonalen Versorgungsplanung einen hat. Unter der Rubrik kann der einiger en zeitlich limitiert werden. Dies hängt damit zusammen, dass die betroffenen Spitäler ab dem jeweils genannten Zeitpunkt gemäss derzeitigem Planungsstand Leistungen nicht mehr, in anderer Form oder in anderer Organisationsstruktur erbringen werden. 16

Spitäler und Kliniken, die ohne zeitliche Limitierung in die Spitalliste aufgenommen werden, behalten ihren mindestens bis zum Zeitpunkt des Erlasses einer neu festgesetzten Spitalliste. A. Akutsomatik Unter dem Begriff «Somatische Akutmedizin» ist die Versorgung von Personen, die einer kurzfristigen, intensiven ärztlichen und pflegerischen Betreuung bedürfen, zu verstehen. Nicht unter den Begriff «Somatische Akutmedizin» fällt die Behandlung von psychisch kranken Menschen, die, die medizinische Versorgung kranker Betagter und die Langzeitbehandlung in Spitälern und Kliniken. Der Leistungsaufträge in der Akutsomatik werden durch einen Katalog von 25 klinischen Bereichen, welche das gesamte Behandlungsspektrum abdecken, definiert: - Basispaket Chirurgie und innere Medizin - Basispaket elektiv - Dermatologie - Hals-Nasen-Ohren - Neurochirurgie - Neurologie - Ophtalmologie - Endokrinologie - Gastroenterologie - Viszeralchirurgie - Hämatologie - Herz- u. Gefässchirurgie - Kardiologie u. Angiologie - Nephrologie - Urologie - Pneumologie - Thoraxchirurgie - Transplantation solider Organe - Chirurgie Bewegungsapparat - Rheumatologie - Gynäkologie - Geburtshilfe - Neugeborene - Radio-Onkologie - Schwere Verletzungen Diese 25 Bereiche gliedern sich weiter in 2 Basispakete für die Grundversorgung, 121 Leistungsgruppen und 5 Querschnittsbereiche. Folgende Grafik soll den Aufbau beispielhaft darstellen: 17

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst Leistungsbereich Gynäkologie Leistungsgruppe Gyn1 Gyn1.1 Gyn2 Detaillierter Leistungskatalog Diagnose 1 Behandlung A Diagnose 2 Behandlung B Diagnose 3 Behandlung C Spitalliste Anhang Spitalliste Leistungskatalog Alle behandelten Fälle einer werden auf Grund von Behandlungen und Diagnosen 8) einer Leistungsgruppe zugeteilt. Die Leistungsaufträge werden auf Basis dieser Leistungsgruppen vergeben. Eine zusammengefasste Liste mit den auf Leistungsgruppenbasis erteilten Leistungsaufträgen pro befindet sich im Anhang 1 zur Spitalliste. In der Spitalliste selbst sind der Übersichtlichkeit wegen nur die Leistungsbereiche aufgeführt, in welchen die Spitäler bestimmte Leistungen (Leistungsgruppen) erbringen dürfen. An alle Leistungsgruppen sind bestimmte Auflagen bezüglich Facharzttitel, Infrastruktur, Mindestfallzahlen, Notfallbereitschaft und zeitliche Verfügbarkeit der Fachärzte geknüpft. Gewisse Leistungsgruppen sind miteinander verknüpft und können nur im Verbund angeboten werden. Alle Auflagen können öffentlich eingesehen werden und sind in den Leistungsvereinbarungen mit den en geregelt. Die detaillierten Leistungsaufträge pro mit den individuellen Auflagen und Einschränkungen befinden sich in Anhang 2 der Spitalliste. Jede auf der Spitalliste hat einen ihr Leistungsspektrum abdeckenden Grundversorgungsauftrag. Dieser wird über die zwei Basispakete für die Grundversorgung definiert. - Basispaket Grundversorgung Chirurgie und innere Medizin Wird an Spitäler und Kliniken mit einer Notfallaufnahme vergeben und deckt ein breites Spektrum an Grundversorgungsleistungen ab. An die Notfallaufnahme werden je nach bestimmte Auflagen bezüglich der Öffnungszeiten und Verfügbarkeit von Fachärzten gestellt. Diese Auflagen werden in den Leistungsvereinbarungen mit den en direkt geregelt. - Basispaket für elektive Eingriffe Wird an Spitäler und Kliniken ohne eine Notfallaufnahme vergeben und deckt Grundversorgungsleistungen ab, die planbare Eingriffe umfassen und keinen Notfalldienst erfordern. Zusätzlich können die en Leistungsaufträge für 5 Querschnittsbereiche erhalten: - Kindermedizin 8) 18 Der detaillierte Leistungskatalog mit allen Diagnosen- und Behandlungscodes kann beim Gesundheitsdepartement, Bereich Gesundheitsversorgung, oder unter www.bs.ch/gesundheitsversorgung eingesehen werden. Er ist nicht integrierter Bestandteil der Spitalliste.

- Kinderchirurgie - Basis-Kinderchirurgie - Akutgeriatrie - Palliative Care Die Querschnittsbereiche beziehen sich auf alle der zugeteilten Leistungsgruppen. Sie können sowohl ein spezielles Zusatzangebot definieren, aber auch als Einschränkung eines Angebots gelten: Kindermedizin/Kinderchirurgie/Basis-Kinderchirurgie: Es gelten die gleichen Leistungsgruppen wie in der Erwachsenenmedizin, aber durch den jeweiligen Querschnittsbereich werden für alle Leistungsgruppen bestimmte Zusatzanforderungen (Facharzttitel, Infrastrukturvorgaben) definiert. Bei einem Kinderspital wirkt der Zusatz aber auch einschränkend im Sinne, dass nur Kinder bis 18 Jahre dort behandelt werden sollten. Akutgeriatrie: Es gelten die gleichen Leistungsgruppen wie in der Erwachsenenmedizin, sie werden aber durch den Querschnittsbereich auf die Behandlung von alten und multimorbiden Patienten eingeschränkt. Diesen Zusatz kann nur ein Kompetenzzentrum Akutgeriatrie mit Fachpersonal erhalten. Palliative Care: Hat eine den für diesen Querschnittsbereich, so muss sie spezialisierte stationäre Palliative Care- Leistungen anbieten. Dieser kann sowohl einzeln (ohne andere Leistungsaufträge) an eine spezialisierte Einrichtung, sowie als Zusatz an ein Grundversorgungsspital vergeben werden. Die Grundversorgung Palliative Care wird von allen en auf der Spitalliste verlangt. Grundsätzlich sind die auf der Spitalliste pro zugeteilten Leistungsgruppen als verbindlich und abschliessend. Durch die sehr komplexe Zuteilung von einzelnen Fällen zu einer Leistungsgruppe und durch den Umstand, dass die Diagnose und Behandlung eines Patienten nicht immer schon bei der Patientenaufnahme bekannt sind, kann es zu Abweichungen vom kommen. Dies kann besonders bei notfallmässigen Patientenaufnahmen vorkommen. Das Gesundheitsdepartement behält sich das Recht vor, solche Abweichungen zu prüfen und bei grober Verletzung des es eine Zahlung des Kantonsanteils zu verweigern. Anerkennt der Kanton jedoch einen Fall als gerechtfertigte Abweichung vom, so sind die Versicherer verpflichtet, den Grundversicherungsanteil zu entrichten. B. Die Leistungsaufträge in der Erwachsener werden durch 7 Leistungsbereiche definiert: - Neurologische - Querschnittgelähmter - Muskuloskelettale - Kardiovaskuläre - Pulmonale - Internistisch-onkologische - Psychosomatisch-sozialmedizinische 19

330.500 Spitäler / Sanitätsdienst Die von Kindern und Jugendlichen gliedert sich in zwei Leistungsbereiche: - Neurologische - Allgemeine pädiatrische Zu jedem der obengenannten Leistungsbereiche kann der Zusatz Frührehabilitation vergeben werden. Er wird an spezialisierte Einrichtungen vergeben und umfasst die zweite, weniger intensive Phase einer Akutbehandlung. Alle behandelten Fälle einer werden auf Grund von den Behandlungen (CHOP-Codes) 9) einem Leistungsbereiche zugeteilt. Die Leistungsaufträge werden auf Basis dieser Leistungsbereiche vergeben. Für jeden Leistungsbereich wurden umfangreiche qualitative Vorgaben definiert. Sie umfassen generelle Anforderungen bezüglich Behandlungen, Infrastruktur, Struktur- und Prozessqualität und Personal. Pro Leistungsbereich gelten zusätzlich spezifische Auflagen in Bezug auf die Personaldotation, Therapieangebot, Diagnostik und Infrastruktur. Die Auflagen pro sind in den Leistungsvereinbarungen geregelt. Die detaillierten Leistungsaufträge pro mit den individuellen Auflagen und Einschränkungen befinden sich in Anhang 2 der Spitalliste. C. Psychiatrie Die Leistungsaufträge in der Psychiatrie für Erwachsene sind in 4 Leistungsbereiche gegliedert: - Allgemeine Psychiatrie - Spezialangebote - Psychische und Verhaltensstörungen infolge Abhängigkeiten - Alterspsychiatrie Die Leistungsaufträge in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gliedern sich in 3 Leistungsbereiche: - Allgemeine Kinderpsychiatrie - Allgemeine Jugendpsychiatrie - Spezialangebote Ein weiterer Leistungsbereich, der separat an eine spezialisierte Einrichtung vergeben wird, ist die Forensik. Analog zur Akutsomatik teilt sich jeder Leistungsbereich in Leistungsgruppen auf, die das Angebot weiter spezifizieren. In der Spitalliste selbst sind der Übersichtlichkeit wegen nur die Leistungsbereiche aufgeführt, in welchen die Kliniken Leistungen erbringen dürfen. An alle Leistungsgruppen sind bestimmte Auflagen bezüglich Facharzttitel, Infrastruktur, Notfallbereitschaft und zeitliche Verfügbarkeit der Fachärzte geknüpft. Sie können öffentlich eingesehen werden, sind aber in den Leistungsvereinbarungen mit den en geregelt. Die detaillierten Leis- 9) 20 Der detaillierte Leistungskatalog mit allen Behandlungscodes kann beim Gesundheitsdepartement, Bereich Gesundheitsversorgung, oder unter www.bs.ch/gesundheitsversorgung eingesehen werden. Er ist nicht integrierter Bestandteil der Spitalliste.

tungsaufträge pro mit den individuellen Auflagen und Einschränkungen befinden sich in Anhang 2 der Spitalliste. 2.4 Inkrafttreten der Spitalliste Die Spitalliste für den Kanton Basel-Stadt tritt per 1. Januar 2012 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die gemeinsame Spitalliste für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (somatische Akutmedizin) sowie die Spitalliste für den Kanton Basel-Stadt (, Geriatrie, Psychiatrie, Spezialangebote) vom 5. November 1997 aufgehoben. 21