VER 26.06.2003 RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H 2003/13 APS BS AHS BMHS BA RECHTSVORSCHRIFTEN SEITE 23. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 02.06.2003 betreffend Schulfreierklärung an einzelnen berufsbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich 1 2. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom 02.06.2003 mit der zusätzliche Lehrplanbestimmungen für Berufsschulen erlassen werden 2 MITTEILUNGEN Ausschreibung Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an eine Privatschule für das Schuljahr 2002/2003 Jugend-Feriennetzkarte 19 Personalnachrichten 3 3 = wichtig Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Landesschulrat für Oberösterreich, Sonnensteinstr. 20, 00 Linz- Urfahr INFORMATIONSDIENST Heizgradtagzahlen von Jänner bis Mai 2003 ANLAGE ZUM VERORDNUNGSBLATT Anmeldung zum Studium an der Universität Graz 5 RECHTSVORSCHRIFTEN 23. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 02.06.2003 BETREFFEND SCHULFREIERKLÄRUNG AN EIN- ZELNEN BERUFSBILDENDEN PFLICHTSCHULEN IN OBERÖSTERREICH Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums vom 2.6.2003 aufgrund des 5 Abs 6 des Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 8/1976 idgf, verordnet: Für die Lehrlinge in nachstehenden Lehrberufen werden folgende Schultage unter der Voraussetzung der Anhörung der Schulgemeinschaftsausschüsse gemäß 5 Abs 8 Oö Schulzeitgesetz schulfrei erklärt: 1. GEWERBLICHE LEHRBERUFE: 1.1. Lehrlinge mit den Lehrberufen Bäcker/in, Konditor/in (Zuckerbäcker/in): Dienstag, 2.2.200 Dienstag, 2.2.200 1.2. Lehrlinge mit dem Lehrberuf Fleischverarbeitung/Fleischverkauf: 1.3. Lehrlinge mit dem Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in): Freitag, 19.12.2003 1.. Lehrlinge mit den Lehrberufen Fußpfleger/in, Kosmetiker/in und Masseur/in: Freitag, 19.12.2003
2 1.5. Lehrlinge mit dem Lehrberuf Blumenbinder/in und händler/in (Florist/in): Freitag, 7.5.200 2. KAUFMÄNNISCHE LEHRBERUFE: Lehrlinge mit dem Lehrberuf Einzelhandel, Branchenschwerpunkt Lebensmittel: Im Jahresunterricht erfolgen die Freigaben durch Verlegung des Schultages. Es wird jedoch empfohlen, dass individuelle Freigaben (gemäß 22 Abs 3 Schulpflichtgesetz) am Ersatztag nicht erfolgen sollen. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich Fritz Enzenhofer (A3-18/ad1-2003) 2. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 02.06.2003 MIT DER ZUSÄTZLICHE LEHRPLANBESTIM- MUNGEN FÜR BERUFSSCHULEN ERLASSEN WERDEN Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Beschluss des Kollegiums (Sektion III) vom 2. Juni 2003 aufgrund der 339. Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur BGBl II vom 20. 9. 2002, gemäß der 6 und 7 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl 22/1962, idgf, und organisatorischer bzw inhaltlicher Änderungen, nachstehende Landeslehrpläne und Schulversuchslehrpläne verordnet: Für die Sprengelberufsschulen in Oberösterreich werden die Schulversuchslehrpläne Buchhaltung A/9/3 Schuhmacher A/2/10 ab dem Schuljahr 2003/200 für alle Klassen in Kraft gesetzt. Für die Sprengelberufsschule in Oberösterreich werden die Landeslehrpläne Einzelhandel A/9/1 Fotograf A/21/1 Koch und Restaurantfachmann A/6/3+ Konditor (Zuckerbäcker) A/6/5 KFZ-Elektriker A/15/3b KFZ-Techniker A/15/3a Elektroinstallationstechnik A//1 Elektrobetriebstechnik A//1 Elektroenergietechnik A//1 Elektrobetriebstechnik mit Schwerpunkt Prozessleit- und Bustechnik A//1 Elektroinstallationstechnik mit Schwerpunkt Prozessleit- und Bustechnik A//1 ab dem Schuljahr 2003/200 aufsteigend mit den ersten Klassen, in Kraft gesetzt. 1 2 Die im 1 bezeichneten Schulversuchslehrpläne werden in der für den Lehrberuf zuständigen Sprengelberufsschule durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich Fritz Enzenhofer (B-306/20-2003)
3 MITTEILUNGEN AUSSCHREIBUNG Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt mit Wirksamkeit vom 1. September 2003 am Bundesrealgymnasium 600 Wels, Wallererstraße 25, die Stelle einer Schulärztin/eines Schularztes mit einem Beschäftigungsausmaß von voraussichtlich ca 10 Stunden pro Woche zur Besetzung. Erfordernisse für die Bewerbung um die Stelle sind: 1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- bzw EWR-Landes 2. die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin bzw als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde 3. Teamfähigkeit. Fähigkeit zum Umgang mit Jugendlichen Weiters sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen wünschenswert: - eine mehrjährige Tätigkeit als Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin bzw Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde - eine Ausbildung bezüglich Verhaltensstörungen und psychosomatischen Erkrankungen bei Jugendlichen - Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Suchtgiftvorsorge - Kenntnisse bzw Erfahrung in der Sportmedizin - Teilnahme am Schulärzteseminar der Österreichischen Ärztekammer - Besitz des Diploms für psychosoziale Medizin der Österreichischen Ärztekammer Das Bundesrealgymnasium Wels Wallererstraße ist eine Schule mit sportlichem Schwerpunkt und startet mit Beginn des Schuljahres 2003/200 ein Projekt unter dem Titel Gesundheitsmanagement, bei dem die Schulärztin/der Schularzt eine wesentliche Drehscheibe im Bereich Gesundheit und Sport darstellen soll. Wir suchen daher eine Schulärztin/einen Schularzt mit besonderem Interesse dafür und besonderen Kenntnissen im Bereich der Sportmedizin, Kinder- und Jugendorthopädie und psychosozialer Medizin. Aufgrund der verstärkten Einbindung in das Schulteam ist eine Anwesenheit an mindestens vier Tagen pro Woche notwendig. EDV-Anwender-Grundkenntnisse sind erforderlich. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, werden bevorzugt aufgenommen. Die Bewerbungsgesuche sind unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen bis längstens 1. Juli 2003 an den Landesschulrat für Oberösterreich 00 Linz, Sonnensteinstraße 20, einzubringen, wo auch weitere Auskünfte eingeholt werden können. Die erforderlichen Unterlagen sind: 1. Geburtsurkunde 2. Staatsbürgerschaftsnachweis 3. Promotionsurkunde. Nachweis über die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Allgemeinmediziner/Allgemeinmedizinerin bzw als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde 5. Original-Bescheinigung über Verurteilungen gemäß 10 des Strafregister-Gesetzes 1968, die nicht älter als 6 Monate sein darf 6. ausführlich und eigenhändig geschriebener Lebenslauf 7. im Falle der Ausübung der ärztlichen Praxis die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Niederlassung als selbständiger Allgemeinmediziner/selbstständige Allgemeinmedizinerin oder als Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde und über Art und Umfang von allenfalls bestehenden Vertragsverhältnissen mit Sozialversicherungsträgern 8. Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin über sämtliche weitere ärztliche Tätigkeiten unter Anschluss einer diesbezüglichen Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer (zb als Amtsarzt/Amtsärztin, Schularzt/Schulärztin, Betriebsarzt/Betriebsärztin, Konsulent/Konsulentin, Praxisvertretung, Sachverständiger/Sachverständige) 9. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen 10. Eventuell vorhandene Zusatzdiplome der Österreichischen Ärztekammer (A9-15-20/1-ad1-2003) VERLEIHUNG DES ÖFFENTLICHKEITSRECHTES AN EINE PRIVATSCHULE FÜR DAS SCHULJAHR 2002/2003 Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat folgender Privatschule das Öffentlichkeitsrecht für das Schuljahr 2002/2003 verliehen: Gymnasium des Schulvereines Europagymnasium vom Guten Hirten, Baumgartenberg 1, 32 Baumgartenberg
JUGEND-FERIENNETZKARTE 19 Die Abteilung Fernverkehr der Österreichischen Bundesbahnen hat gebeten, folgende Information an die Schulen weiterzuleiten: Auf Grund des großen Erfolges im Vorjahr bieten die ÖBB nun Jugendlichen unter 19 auch heuer wieder eine besonders preisgünstige Netzkarte für die Ferienzeit an. Die Jugend-Feriennetzkarte ist für alle unter 19 Jahren die kostengünstigste Reisemöglichkeit in den Sommerferien 2003. Diese Netzkarte ist in allen Zügen gültig und wird auf den jeweiligen Namen ausgestellt. Der Preis beträgt 19 Euro, für Inhaber einer Vorteilscard <26 sogar nur 9 Euro. Die Jugend-Feriennetzkarte gilt von Montag bis Freitag ab 9 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag ohne Zeitlimit im Zeitraum von 28. Juni bis 7. September österreichweit jeweils in der 2. Klasse. Sie ist mit Ausweis bzw Vorteilscard am Bahnhof erhältlich. Die ÖBB ersucht um Weitergabe dieser Information an die Schüler/Schülerinnen bzw den Elternverein. (B9-2/32-2003 - Fr. Mag. Schwarzmair) PERSONALNACHRICHTEN Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrerinnen und Lehrern Dank und Anerkennung ausgesprochen: Prof. OStR Mag. Kurt Rohr, BG/BRG Wels, Dr.-Schauer-Straße Prof. OStR Mag. Gerhard Faderl, BRG Traun Prof. Mag. Johann Koppenberger, BORG Perg Prof. Mag. Wolfgang Michel, BORG Perg Prof. Mag. Heinrich Oberngruber, Gymnasium/Realgymnasium des Schulvereins Kollegium Aloisianum Linz Prof. Mag. Martina Porenta, BG/BRG Bad Ischl Prof. Helga Mittendorfer, BG/BRG Bad Ischl Prof. Mag. Ingrid Moser, BG/BRG Bad Ischl MMag. Angelika Bammer, BG/BRG Bad Ischl Mag. Alexander Zöhrer, BG/BRG Bad Ischl FOL Hildegard Köstler, HBLA f. w. Berufe Braunau Mag. Sr. Stefanie Priebernig, HL f. w. Berufe der Don-Bosco-Schwestern Vöcklabruck HD Franz Breiner, HS Lenzing HD Hermann Demmelmayr, HS 2 Steyr-Tabor HOL Kurt Egler, BBA für Kindergartenpädagogik Ried VD Hans Seidel, VS Attersee INFORMATIONSDIENST HEIZGRADTAGZAHLEN VON JÄNNER BIS MAI 2003 Jänner Februar März April Mai Linz 62 599 385 210 29 Wels 660 639 31 25 28 Steyr 676 63 21 28 66 Perg 680 639 28 252 70 Ried 682 637 22 27 2 Gmunden 633 63 388 268 0 Freistadt 698 670 92 363 77 Grieskirchen 671 638 27 26 35 Bad Leonfelden 712 679 501 372 85 Weyer 682 61 28 252 71 Kirchdorf 681 650 33 277 53 Vöcklabruck 60 651 395 273 6 Rohrbach 708 653 86 38 62 Traun 67 69 2 229 30 Leonding 68 605 391 216 35 Schärding 680 69 28 27 37 Braunau 673 639 13 269 1 Bad Ischl 66 639 5 301 66
5 ANLAGE ZUM VERORDNUNGSBLATT ANMELDUNG ZUM STUDIUM AN DER UNIVERSITÄT GRAZ Hinweis: Für die inhaltliche und orthografische Richtigkeit der Anlage zeichnet der Verfasser verantwortlich.