Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halbzeugindustrie nach der Verordnung vom 28. Mai 1997

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Transkript:

Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halbzeugindustrie nach der Verordnung vom 28. Mai 1997 Stand: Oktober 2009 (aktualisiert September 2012) Inhalt: 1 Allgemeines...1 2 Zwischenprüfung...1 2.1 Praktische Prüfung...1 2.2 Schriftliche Prüfung...2 3 Abschlussprüfung...3 3.1 Praktische Prüfung...3 3.2 Schriftliche Prüfung...3 3.3 Bestehensregelung...4 1 Allgemeines Der Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halbzeugindustrie vom 28. Mai 1997 trat am 1. August 1997 in Kraft. Nach der Verordnung beträgt die Ausbildungsdauer dreieinhalb Jahre. Der Beruf gliedert sich in folgende vier Fachrichtungen: Eisen - und Stahl - Metallurgie Stahl - Umformung Nichteisen - Metallurgie Nichteisenmetall - Umformung Die PAL hat die Prüfungsaufgabenerstellung für diesen Beruf von der Leitkammer Dortmund übernommen. Die PAL bietet sätze zur Zwischenprüfung sowie zur Abschlussprüfung an. 2 Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahrs stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung in Anlage 2 Abschnitt I und Abschnitt II Nr. 1 bis 5 und 7 a) und b) aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sieben Stunden ein Prüfungsstück anfertigen sowie in insgesamt höchstens drei Stunden, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, schriftlich lösen. 2.1 Praktische Prüfung max. 7 Stunden Es kommt insbesondere in Betracht: Bearbeiten und Montieren von Bauteilen aus Metallen zu einem funktionsfähigen Prüfungsstück, insbesondere durch Planen des Arbeitsablaufs, manuelles Spanen, Bohren, Biegen, Herstellen von Schraub- und Rohrverbindungen und Kontrollieren der Ergebnisse. Die Praktische Prüfung umfasst: Informations- und Planungsphase Herstellungs- und Kontrollphase 2.1.1 Informations- und Planungsphase Vorgabezeit: 60 Minuten Der Prüfling hat sich in der Informations- und Planungsphase in die Prüfungsunterlagen einzuarbeiten, die für die Ausführung des Arbeitsauftrags notwendigen Informationen zusammenzutragen und die einzelnen Arbeitsschritte zu planen. Zum Nachweis der sich daraus ergebenen Qualifikationen Gewinnen von Arbeitsinformationen und Selbständiges Planen hat er fünf Informationsaufgaben und eine Planungsaufgabe zu lösen. Dafür erhält er zusammen mit den zeichnungen das blatt Information und Planung. 1

2.1.2 Herstellungs- und Kontrollphase Vorgabezeit: 6 Stunden In dieser Prüfungsphase hat der Prüfling ein funktionsfähiges Prüfungsstück herzustellen. Er muss aus Halbzeugen Einzelteile nach Zeichnungen herstellen und diese zusammen mit vorgefertigten Bauteilen sowie mit Normteilen zu einer Baugruppe montieren. Diese Arbeiten, wozu auch das ständige Kontrollieren der gefertigten Maße gehört, sind selbstständig auszuführen. Neben einer Funktionskontrolle hat der Prüfling unter Aufsicht eine Dichtigkeits- und Durchflusskontrolle sowie eine mechanische Prüfung durchzuführen. Praktische Prüfung (Prüfungsstück) max. 7 h Festgelegte Vorgabezeit: 7 h Informations- und Planungsphase Festgelegte Vorgabezeit: 60 min Herstellungs- und Kontrollphase Festgelegte Vorgabezeit: 6 h - 5 Informationsaufgaben - 1 Planungsaufgabe - Herstellen eines Prüfungsstücks - Eigenkontrolle der Maße - Funktionskontrolle - Dichtigkeits- und Durchflusskontrolle - Mechanische Prüfung Gliederung der praktischen Zwischenprüfung mit Aufteilung der Gesamtprüfungszeit 2.2 Schriftliche Prüfung max. 3 Stunden Es sollen insbesondere aus folgenden Gebieten gelöst werden: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen Eigenschaften und Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen Manuelles und maschinelles Spanen Trennen und Fügen Grundlagen der Metallurgie und der Umformung Wärmebehandlung Werkstoffprüfung Informationsverarbeitung Technische Berechnungen Die Gebiete sind zu folgenden Prüfungsbereichen zusammengefasst: Produktionstechnik und Fertigungsverfahren Technische Kommunikation Technische Berechnungen, gebundene Technische Berechnungen, ungebundene Schriftliche Prüfung max. 3 h Festgelegte Vorgabezeit: 3 h Produktionstechnik und Fertigungsverfahren Technische Kommunikation Technische Berechnungen 40 gebundene 30 gebundene 10 gebundene 5 ungebundene Festgelegte Vorgabezeit: 60 min Festgelegte Vorgabezeit: 75 min Gliederung der schriftlichen Zwischenprüfung mit Aufteilung der Gesamtprüfungszeit ab Frühjahr 2010 2

3 Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. 3.1 Praktische Prüfung max. 13 Stunden Der Prüfling soll in der Praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 13 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und unter Berücksichtigung der Fachrichtung eine Arbeitsprobe durchführen. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, die Anlagen, an denen er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Als Prüfungsstück und Arbeitsprobe kommen insbesondere in Betracht: Als Prüfungsstück: In höchstens sieben Stunden Planen und Durchführen von Instandhaltungsarbeiten, insbesondere durch Fügen und Montieren von pneumatischen und elektrotechnischen Bauteilen; Eingrenzen, Bestimmen und Beheben von Fehlern und Störungen in einer Pneumatik- oder Hydraulikschaltung; Dokumentieren der Ergebnisse. Als Arbeitsprobe: In höchstens sechs Stunden eine oder mehrere aus einem Produktionsprozess, einem Produktions- oder einem Fertigungsverfahren seines Ausbildungsbetriebs lösen. Die Arbeitsprobe soll das Planen oder Vorbereiten, das Durchführen, das Steuern sowie das Kontrollieren unter Berücksichtigung der Produktions- und Prozesssteuerung, der Produktions- und Fertigungsanlagen sowie der Qualitätssicherung enthalten. Praktische Prüfung max.13 h Prüfungsstück Arbeitsprobe max. 7 h Festgelegte Vorgabezeit: 7h Gewichtung: 40% max. 6 h Gewichtung: 60% - Mechanische Baugruppe - Elektro-pneumatische Steuereinheit - Messprotokoll Planen oder Vorbereiten Gewichtung: 15% Durchführen und Steuern Gewichtung: 50% Kontrollieren Gewichtung: 35% Gliederung der praktischen Abschlussprüfung mit Aufteilung der Gesamtprüfungszeit 3.2 Schriftliche Prüfung max. 6 Stunden Vorgabezeit: 4 Stunden 45 Minuten Der schriftliche umfasst die Prüfungsbereiche: Produktionstechnik und Fertigungsverfahren Instandhaltung Qualitätssicherung und -systeme Technische Kommunikation Wirtschafts- und Sozialkunde In den Prüfungsbereichen Produktionstechnik und Fertigungsverfahren, Instandhaltung, Qualitätssicherung und systeme sowie Technische Kommunikation sind insbesondere durch Verknüpfung informationstechnischer, technologischer und mathematischer Fragestellungen fachliche Sachverhalte zu analysieren, zu bewerten und geeignete Lösungswege darzustellen. Es kommen, die sich auf praxisbezogene Fälle der jeweiligen Fachrichtung beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht: 3

Im Prüfungsbereich Produktionstechnik und Fertigungsverfahren: In der Fachrichtung Eisen- und Stahl-Metallurgie: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Vorbereitung und Aufbereitung der Einsatzstoffe Metallurgische Verfahren, Anlagen und Produkte Gießverfahren, -einrichtungen und Produkte Produktionssteuerung, Transport und In der Fachrichtung Stahl-Umformung: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Fertigungsverfahren, Maschinen, Anlagen und Werkzeuge Erzeugnisse der Stahlumformung Oberflächenveredelung und Weiterverarbeitung der Umformerzeugnisse Produktionssteuerung, Transport und In der Fachrichtung Nichteisen-Metallurgie: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Vorbereitung und Aufbereitung der Sekundärrohstoffe Metallurgische Verfahren, Anlagen und Produkte Gießverfahren, -einrichtungen und Produkte Produktionssteuerung, Transport und In der Fachrichtung Nichteisenmetall-Umformung: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Fertigungsverfahren, Maschinen, Anlagen und Werkzeuge Erzeugnisse der Nichteisenmetall- Umformung Oberflächenveredelung und Weiterverarbeitung der Umformerzeugnisse Produktionssteuerung, Transport und Im Prüfungsbereich Instandhaltung: Maßnahmen der Instandhaltung durch Inspektion, Wartung und Instandsetzung Aufbau und Funktion von Pneumatik- und Hydraulikschaltungen sowie elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik Im Prüfungsbereich Qualitätssicherung und systeme: Produktfehler, Qualitätsmerkmale und Qualitätsnormen Qualitätsprüfung und Dokumentation Maßnahmen zur Fehlervermeidung und Qualitätssicherung Im Prüfungsbereich Technische Kommunikation: Lesen und Anfertigen von Technischen Zeichnungen, Schaltplänen, Ablaufplänen, Flussplänen, Betriebsberichten und Produktionsprotokollen Aufzeichnen und Auswerten von Messwerten, Statistiken und Diagrammen Maßnahmen und Geräte zum Erfassen, Aufzeichnen, Verarbeiten und Weiterleiten von Informationen und Daten zur Produktionssteuerung und überwachung Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufsund Arbeitswelt Hierfür bietet die PAL den WISO-Satz für Berufe mit dreieinhalb jähriger Ausbildungsdauer an. 3.3 Bestehensregelung Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Praktischen Prüfung und in der Schriftlichen Prüfung im gewogenen Durchschnitt der Prüfungsbereiche Produktionstechnik und Fertigungsverfahren sowie Instandhaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Bei der Ermittlung des gewogenen Durchschnitts sind die Prüfungsbereiche Produktionstechnik und Fertigungsverfahren sowie Instandhaltung im Verhältnis 2 zu 1 zu gewichten. 4

Schriftliche Prüfung max. 6 h Festgelegte Vorgabezeit: 4h 45 min Produktionstechnik und Fertigungsverfahren Instandhaltung Qualitätssicherung und -systeme Technische Kommunikation max. 120 min Festgelegte Vorgabezeit: 90 min Gewichtung: 30% max. 45 min Gewichtung: 15% max. 45 min Gewichtung: 15% max. 90 min Festgelegte Vorgabezeit: 60 min Gewichtung: 20% im gewogenen Durchschnitt ausreichende Leistungen Fachrichtungsübergreifender 20 gebundene (2 zur Abwahl) Fachrichtungsbezogener 16 gebundene (2 zur Abwahl) Fachrichtungsübergreifender 6 ungebundene (eine zur Abwahl jedoch keine Mathematik) Fachrichtungsbezogener 5 ungebundene (eine zur Abwahl jedoch keine Mathematik) Separate Anlage 3 ungebundene (wird vom örtlichen Prüfungsausschuss erstellt) 11 gebundene (eine zur Abwahl) Gewichtung: 50 % 5 ungebundene Gewichtung: 50% 11 gebundene (eine zur Abwahl) Gewichtung: 50 % 5 ungebundene Gewichtung: 50% 13 gebundene (eine zur Abwahl) Gewichtung: 60 % 3 ungebundene Gewichtung: 40% Gewichtung: 60 % Gewichtung: 40% Gliederung der schriftlichen Abschlussprüfung mit Aufteilung der Gesamtprüfungszeit und Gewichtungsangaben Wirtschafts- und Sozialkunde max. 60 min Gewichtung: 20% 25 gebundene (5 zur Abwahl) 4 ungebundene (1 zur Abwahl) Gewichtung: 60 % Gewichtung: 40 % 5

PAL Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle IHK Region Stuttgart Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, Telefon +49 (711) 2005-0, Telefax -1830 pal@stuttgart.ihk.de, www.ihk-pal.de 6