Liste der basierend auf EN 1050 (ISO 14121), EN 12100-1/-2 Status: 4.2.05 Nr. 1 Mechanische durch: Maschinenteile oder Werkzeuge, z.b.: a) Form b) relative Anordnung c) Masse und Standfestigkeit (potentielle Energie von Elementen, die sich unter dem Einfluß der Schwerkraft bewegen können) d) Masse und Geschwindigkeit (kinetische Energie von Elementen in kontrollierter oder unkontrollierter Bewegung) e) unzureichende mechanische Festigkeit 1.3 4.2 4.2, 5 Ansammlung von Energie im Inneren der Maschine, z.b. f) elastische Elemente (Federn) g) Flüssigkeiten und Gase unter Druck h) Unterdruck 1.5.3, 4.2 4.10,5.5.4 1.1 Quetschen 1.2 Scheren Form der Scherelemente 1.3 Schneiden/Abschneiden Form der Schneidelemente: - scharfe Kanten/Ecken - rauhe Oberflächen 1.4 Erfassen/Aufwickeln Bewegung von Teilen Form und relative Lage der Teile Antriebskraft 1.3 4.2.1 1.3 4.2.1, 1.3.4 4.2.1, 4.2.1 4.2, 5 EN 294 4.2, 5 EN 294, 4.2, 5 EN 294 EN 811 4.2, 5 Letzte Änderung: 4.2.05 2004 M. Schulz und F. Riemer Seite 1/5
1.5 Einziehen/Fangen Einrichtungen, die sich als Menschenfallen erweisen können Elemente nach einem Nothalt von Hand nicht zu bewegen die Bewegungsrichtung von Elementen kann sich umkehren bewegliche Teile automatische Beschickungs- und Entnahmeeinrichtungen: Gefahr bei Beseitigung von Störungen - zwischen Einrichtungen und Maschinenteilen - zwischen be-/verarbeiteten Materialien 4.2.1 4.2, 5 1.6 Stoß 4.2.1 4.2, 5 1.7 Durchstich/Einstich 4.2.1 4.2, 5 1.8 Reibung/Abrieb der Materialien allgemeine Eigenschaften Korrosion, Altern, Abnutzung und Verschleiß Homogenität Giftigkeit 1.9 Eindringen oder Herausspritzen von Flüssigkeiten unter hohem Druck Überschreiten des maximal zulässigen Druckes Druckverlust Druckabfall Verlust eines Vakuums Undichtigkeit Versagen eines Bauteils Behälter und Speicher entsprechen nicht den Konstruktionsvorschriften für solche Bauteile mangelhafte Befestigung von Leitungen Anlagenteile, insbesondere Rohre und Schläuche, sind nicht gegen schädliche Einflüsse von außen geschützt Speicher und Behälter werden nicht automatisch druckentlastet, wenn die Maschine von der Energiezufuhr getrennt wird 1.3.2 ZH 1/74 4.2.1 4.3b 4.2.1 4.10, 5 1.10 Herausschleudern von Teilen Masse und Geschwindigkeit Beschleunigung Überschreitung des maximal zulässigem Druckes Druckabfall/Verlust des Vakuums Bereiche, die nach dem Trennen der Maschine von der Energieversorgung unter Druck bleiben 1.3.2,1.3.3 4.10, 5 Liste der, letzte Änderung: 4.2.05 2004 M. Schulz und F. Riemer Seite 2 von 5
1.11 Verlust der Standfestigkeit von Maschine oder Maschinenteilen Nichtbeachten fachtechnischer Regeln über: - Gestaltung und den Bau von Maschinen (Berechnungsregeln) - Äußere Kräfte, z. B. Vibration, Winddruck, Stoß, Klima innere Kräfte, z. B. Schwerkraft dynamische Kräfte, z. B.: - Schwingungen - elektrodynamische Kräfte Betriebsbedingungen nicht beachtet ungeeignetes Fundament (z.b. einseitiges Absenken). Die Folgen können z.b. Umstürzen, Herabfallen, Quetschen oder Verdrücken sein 1.12 Rutschen/Stolpern/Stürzen aufgrund der mechan. Beschaffenheit Rutschige Materialien in Fußgängerbereichen ungeeignete Geländer, Pfosten, Fußleisten und Handläufe unsichere Zugangsmöglichkeiten (Treppen, Leitern usw.) für alle relevanten Stellen: - Arbeitsablauf -Rüsten - Instandhaltung 1.3.1 4.3 a, 4.6, 5.2.6 1.6.2 4.2.3 4.3b, 4.8, 5.5.6 2 Elektrische durch 2.1 direktes Berühren von spannungsführenden Teilen 1.5.1, 4.3 4.9, 5.5.4 EN 2.2 direktes oder indirektes Berühren von Teilen, die durch Fehlzustände spannungsführend geworden sind 1.5.1 4.3 EN 2.3 Annäherung an unter Hochspannung stehende Teile 1.5.1 4.3 4.9, 5.5.4 2.4 elektrostatische Vorgänge 1.5.2 4.3 4.9 2.5 thermische Strahlung oder Vorgänge wie Herausschleudern geschmolzener Teilchen oder chemische Vorgänge bei Kurzschlüssen, Überlastungen usw. 73/23 4.3 4.9 3 Thermische mit der Folge von 3.1 Verbrennungen, Verbrühungen, Frostbeulen und Verletzungen durch Berühren von Gegenständen oder Werkstoffen sehr hoher oder niedriger Temperatur, durch Flammen oder Explosionen und auch durch die Strahlung von Wärmequellen. 1.5.5, 1.5.6, 1.5.7 4.4 4.8.4 EN 563 3.2 Schädigungen der Gesundheit durch heiße/kalte Arbeitsumgebung 1.5.5 4.4 4.8.4 4 durch Lärm mit der Folge von 4.1 Gehörschädigung, Gehörverlust (Taubheit) oder n physiologischen Beeinträchtigungen (z.b. Gleichgewichtsstörungen, Nachlassen der Aufmerksamkeit) 1.5.8 4.5 4.2, 4.8.4 Liste der, letzte Änderung: 4.2.05 2004 M. Schulz und F. Riemer Seite 3 von 5
4.2 Störung der Sprachkommunikation, Störung akustischer Signale usw. 5 durch Schwingungen 5.1 Verwendung handgeführter Werkzeuge über einen längeren Zeitraum mit dem Ergebnis von Nerven und Gefäßstörungen 5.2 Ganzkörpervibration, speziell in Verbindung mit Zwangshaltungen 1.5.9 4.6 4.8.4 1.5.9 4.6 4.8.4 6 durch Strahlung 6.1 Strahlung mit Niederfrequenz, Funkfrequenz, Mikrowellen 1.5.10 4.7 6.2 Infrarotes, sichtbares und ultraviolettes Licht 6.3 Röntgen- und Gammastrahlen 6.4 Alphastrahlen, Betastrahlen, Elektronen- oder Ionenstrahlen, Neutronenstrahlen 1.5.10, 1.5.11 4.2, 5 6.5 Laserstrahlen 1.5.12 7 Gefährdung durch Materialien und Substanzen (und ihre Bestandteile), die von Maschinen verarbeitet und verwendet werden 7.1 durch Kontakt mit oder Einatmen von gefährlichen Flüssigkeiten, Gasen, Nebeln, Dämpfen und Stäuben 1.1.3; 1.5.13 4.8 7.2 Gefährdung durch Überhitzung, Feuer oder Explosion 1.5.6, 1.5.7 4.8 7.3 Biologische oder mikrobiologische Gefährdung (durch Viren oder Bakterien) 1.1.3 4.8 8 durch Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze bei der Konstruktion von Maschinen 8.1 ungesunde Körperhaltung oder besondere Anstrengung 1.1.2d, 1.1.5, 1.6.2, 1.6.4 4.9 4.8.2, 4.8.5 8.2 ungenügende Berücksichtigung der Anatomie von Hand/Arm oder Fuß/Bein 1.1.2d, 2.2 4.9 4.8.3 8.3 nachlässigen Gebrauch der persönlichen Schutzeinrichtung 1.1.2e 4.9 8.4 unangepaßte örtliche Beleuchtung 1.1.4 4.9 4.8.6 8.5 geistige Überbelastung oder Unterforderung, Streß 1.1.2d 4.9 4.8.5 8.6 menschliches Fehlverhalten, menschliches Verhalten 1.1.2d, 1.2.2, 1.2.5, 1.2.8, 1.5.4, 1.7 4.9 4.8, 4.11.8, 4.11.9, 4.11.10 8.7 ungeeignete Konstruktion, Plazierung oder Kenntlichmachung von Stellteilen 1.2.2 4.8.7 8.8 ungeeignete Konstruktion oder Plazierung von Sichtanzeigen 1.7.1 4.8.8 Liste der, letzte Änderung: 4.2.05 2004 M. Schulz und F. Riemer Seite 4 von 5
9 Kombination von 4.11 10 durch unerwarteten Anlauf, unerwartetes Durchdrehen/Überdrehen (oder jede vergleichbare Fehlfunktion) durch 10.1 Ausfall/Störung des Steuerungssystems 1.2.7, 3.29 bis 3.32 4.11.4 10.2 Wiedersterstellung der Energiezuführung nach einer Unterbrechung 1.2.6 4.11.5 10.3 äußere Einflüsse auf elektrische Betriebsmittel 1.2.7, 4.11 10.4 äußere Einflüsse (Schwerkraft, Wind usw.) 4.11 10.5 Softwarefehler 1.2.1 4.11.7 IEC 61508 EN 61511 10.6 Bedienungsfehler (zurückzuführen auf unzureichende Anpassung der Maschine an menschliche Eigenschaften und Fähigkeiten, siehe 8.6 auf Seite 4) 11 fehlende Möglichkeit, die Maschine unter optimalen Bedingungen stillzusetzen 1.2.4, 1.2.6, 1.2.7 4.9 4.8 4.11.3 EN 12 Änderung der Umdrehungsgeschwindigkeit von Werkzeugen 1.3.6 4.2, 4.3 13 Ausfall der Energieversorgung 1.2.6 4.11, 4.11.5 14 Ausfall des Steuer- bzw. Regelkreises 1.2.1, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5, 1.2.7, 4.11, 5.5.4 15 fehlerhafte Montage 1.5.4 4.9 4.7, 6.5 16 Bruch beim Betrieb 1.3.2 4.3 17 herabfallende oder herausgeworfene Gegenstände oder Flüssigkeiten 1.3.3 4.3, 4.10, 5 18 Verlust der Standfestigkeit/Umkippen der Maschine 1.3.1 4.6, 5.2.6 19 Ausgleiten, Stolpern oder Fall von Personen (im Zusammenhang mit Maschinen) a. Beschreibt die Gefahren ausführlicher b. Beschreibt prinzipielle Lösungsansätze c. Beschreiben Details zu den Lösungsansätzen 1.5.15 4.2.3 4.3.b, 4.8, 5.6 Diese Liste gibt nicht alle in EN 1050 enthaltenen Punkte wieder. Es fehlen die speziellen, die von selbstfahrenden Maschinen ausgehen, von Hebevorgängen sowie von Arbeiten unter Tage. EN 1050 enthält dazu die Unterpunkte 20 bis 37. Auf die Wiedergabe wurde verzichtet, weil die betreffenden Maschinenarten relativ selten vorkommen und die erwähnten lediglich Varianten der unter Punkt 1 bis 9 in der vorliegenden Liste aufgeführten sind. Durch die Kürzung soll weitere Redundanz vermieden werden. Die Punkte 1.9/1.10 und 17 sind bereits redundant, ebenso Punkt 1.11 und 18 sowie 1.12 und 19. Liste der, letzte Änderung: 4.2.05 2004 M. Schulz und F. Riemer Seite 5 von 5