Zentrale Jubilarehrung Richtlinien

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Transkript:

Zentrale Jubilarehrung Richtlinien Grundsätzliches Die Zentrale Jubilarehrung ist eine nichtöffentliche Veranstaltung zur Ehrung verdienter Sängerinnen und Sänger aus den Mitgliedschören unseres Sängerkreises für langjähriges Singen sowie für langjährige Vorstandsarbeit. Ausrichter sind die dem Sängerkreis Nordwestfalen e.v. angeschlossenen Chöre. Diese haben die Durchführung der Zentralen Jubilarehrung regional innerhalb des Sängerkreises auszurichten. Um eine Zentrale Jubilarehrung auszurichten, bewerben sich interessierte Chöre beim SK-NW Vorstand. Bewerbungen können sowohl mündlich auf einen Kreissängertag oder in Schriftform erfolgen. Unsere Ehrungen erfolgen nach den Vorgaben des ChorVerband NRW e.v. und dem Deutschen ChorVerband e.v. (siehe Anhang). Der Veranstaltungstermin wird zwischen dem Veranstalter und uns als Ausrichter abgestimmt für den Zeitrahmen möglichst an einem Sonntag im Oktober zwischen 10:30 Uhr und ca. 12:30 Uhr. Die Einladung mit einem Programmablauf wird durch den SK erstellt und gedruckt. Die Programminhalte, die vom Ausrichter beigetragen werden, müssen bis zu 4 Wochen vor dem Termin der Zentralen Jubilarehrung dem SK mitgeteilt werden. Der ausrichtende Chor präsentiert sich seinen Gästen üblicherweise mit je einem Liedvortrag als Auftakt und nach der darauf folgenden Begrüßung durch den Sängerkreisvorsitzenden. Der Ausrichter sorgt für Details eine geeignete Räumlichkeit für die Ehrung ANFORDERUNGEN a) im Saal: Stuhlreihen (für ca. 220 Personen) b) auf oder vor einer Bühne: Stuhlreihen für die (ca. 60) Geehrten. Die genau Zahl wird 14 Tage vor der Veranstaltung dem Veranstalter durch den SK Vorstand bekannt gegeben. vor der Bühne: versetzt zur Bühne: seitlich neben der Bühne: 1 Sprecherpult 1 Tischreihe zur Bereitlegung der Urkunden am Saaleingang: 1 Tisch mit 2 Stühlen für die Anmeldung und Entgegennahme der Urkunden 1 Beschallungsanlage mit 1 festen (am Sprecherpult) und mindestens 1 Funkmikrofon 1 Einspielmöglichkeit in die Beschallungsanlage von einer CD - die CD mit dem zum Abschluss gesungenen Lied Come together wird vom SK gestellt das Aufhängen des SK-Banners und der CV-NRW-Fahnen im Saal. werden vom SK gestellt das Aufhängen der Vereinsfahne des Ausrichters. wenn gewünscht Seite 1 von 2

Zentrale Jubilarehrung Richtlinien das Aufhängen der Vereinsfahne des Ausrichters und der Ortsgemeinde. wenn gewünscht das Aufhängen einer Außenfahne des CV-NRW. wird vom SK gestellt eine eindeutige Ausschilderung der innerörtlichen Verkehrsführungen zum Veranstaltungsort. Wegweiser: rote Notenschlüssel werden vom SK gestellt die Bewirtung nach der Veranstaltung; die Kosten für Getränke und Imbiss werden in Absprache mit dem SK bis zu einem zu vereinbarenden Höchstsatz vom SK übernommen.). einen Festredner. einen dem Anlass angemessen Musikbeitrag vor und nach der Festrede. die Reservierung von Plätzen für Ehrengäste und Pressevertreter bis spätestens 1 Woche vor der Jubilarehrung teilt die SK-Geschäftsführung die Anzahl der vom SK-Vorstand eingeladenen Ehrengäste mit die Einladung von Ehrengästen des ausrichtenden Chores z.b. Ortsbürgermeister, Ortspfarrer etc. die Einladung der Berichterstatter der regionalen Presse mit der Bitte um überregionale Berichterstattung. Der Pressewart des SK stellt am Veranstaltungstag eine Pressemappe zur Verfügung eine Anfahrtsskizze zum Veranstaltungsort als PDF für die Einladungsschreiben der SK- Geschäftsführung bis 8 Wochen vor der Jubilarehrung Sängerkreis Nordwestfalen, März 2011 Seite 2 von 2

Ehrungsbestimmungen im ChorVerband Nordrhein-Westfalen e.v. Sämtliche Verleihungen erfolgen auf schriftlichen Antrag über den zuständigen Kreischorverband oder ein Präsidiumsmitglied an die Geschäftsstelle des ChorVerbandes NRW e.v.. Verwenden Sie bitte die gültigen Antragsformulare. Die Ehrungsbestimmungen gelten nicht rückwirkend und nur für die noch im Amt befindlichen Mitglieder. 1. Sängerkreise/Chorverbände erhalten auf Wunsch zu ihren vorgesehenen Jubiläen eine 2. Chöre erhalten bei 25- und 50jährigem Bestehen eine 3. Sänger/innen erhalten für 40 Jahre Singen im Chor Anstecknadel/Brosche mit Urkunde 65 Jahre Singen im Chor Plakette in Gold* 4. Kreis/Verbandsvorstandsmitglieder a) 1. Kreis/Verbandsvorsitzende erhalten für 15 Jahre Tätigkeit Plakette in Silber* 20 Jahre Tätigkeit Plakette in Gold* 25 Jahre Tätigkeit Echt Goldene-Ehrennadel mit Urkunde b) 1. Kreis/Verbandschorleiter/innen c) 1. Kreis/Verbandsgeschäftsführer/innen d) 1. Kreis/Verbandsschatzmeister/innen e) 1. Kreis/Verbandsfrauenreferent/innen f) 1. Kreis/Verbandspressereferent/innen g) 1. Kreis/Verbandsjugendreferent/innen erhalten für 15 Jahre Tätigkeit Plakette in Bronze* 20 Jahre Tätigkeit Plakette in Silber* 25 Jahre Tätigkeit Plakette in Gold* Unterschiedliche Tätigkeiten auf Kreis/Verbandsebene in den vorgenannten Ämtern werden auf die Ehrungszeit voll angerechnet.

5. Vereinsvorstandsmitglieder a) 1. Vorsitzende/r b) 1. Geschäftsführer/in, 1. Schriftführer/in c) 1. Schatzmeister/in, 1. Kassierer/in d) 1. Notenwart/in e) 1. Pressereferent/in erhalten für 20 Jahre Tätigkeit Plakette in Bronze* 25 Jahre Tätigkeit Plakette in Silber* 30 Jahre Tätigkeit Plakette in Gold* 40 Jahre Tätigkeit Echt-Goldene-Ehrennadel Unterschiedliche Tätigkeiten auf Vereinsebene in den vorgenannten Ämtern werden auf die Ehrungszeit voll angerechnet 6. Echt-Goldene-Ehrennadel Die Echt-Goldene-Ehrennadel des ChorVerbandes NRW e.v. kann verliehen werden an: a) Vorstandmitglieder, die dem Landesvorstand über einen längeren Zeitraum aktiv angehören, b) in Ausnahmefällen an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens; z.b. Minister oder Vorsitzende von Landesausschüssen. 7. Verdienstplakette in Bronze, Silber oder Gold Für die besondere Förderung des Landes oder von Sängerkreisen/Chorverbänden kann an Personen des öffentlichen Lebens (z.b. Landrat, Bürgermeister, Kulturausschussvorsitzende) je nach Bedeutung die Verdienstplakette in Bronze, Silber oder Gold* verliehen werden. 8. Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten a) Personen, die sich in besonderer Weise um den ChorVerband NRW e.v. verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes mit Zweidrittel-Mehrheit durch Beschluss des Beirates zu Ehrenmitgliedern des ChorVerbandes NRW e.v. ernannt werden. b) Ein Präsident des ChorVerbandes NRW e.v., der sich in besonderer Weise um diesen Chorverband verdient gemacht hat, kann auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes mit Zweidrittel-Mehrheit durch Beschluss des Sängertages zum Ehrenpräsidenten des ChorVerbandes NRW e.v. ernannt werden. * als Ergänzung zu den Verdienstplaketten gibt es immer eine Urkunde sowie einen Ansteckpin in der jeweiligen Ausführung. Vorstehende Verleihungsbestimmungen gelten ab 01.01.1996 mit den, ab 01.01.2001, 23.09.2002, 05.04.2003 und 22.01.2008 beschlossenen Änderungen.

Ehrungen im DEUTSCHEN CHORVERBAND Sämtliche Verleihungen erfolgen auf schriftlichen Antrag über den zuständigen Kreischorverband oder ein Präsidiumsmitglied an die Geschäftsstelle des ChorVerbandes NRW e.v.. Aktive Mitglieder a) Sänger/innen erhalten für 25 Jahre Singen im Chor eine Nadel/Brosche in Silber b) Sänger/innen erhalten für 50, 60, 70 Jahre Singen im Chor ein Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde c) Sänger/innen erhalten für 75, 80 Jahre Singen im Chor eine Chorleiter/innen a) 25-jährige Chorleitertätigkeit erhalten für ein Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde b) 40-jährige Chorleitertätigkeit ein Ehrenzeichen in Silber mit Gold und eine c) für 50-jährige Chorleitertätigkeit ein Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde Chöre erhalten für 75, 100, 125 150, 175, 200-jähriges Bestehen eine