Standards für den Einsatz von Freiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bei der Paritätischen BuntStiftung Thüringen BEREICH ALTENHILFE

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Transkript:

Standards für den Einsatz von Freiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bei der Paritätischen BuntStiftung Thüringen BEREICH ALTENHILFE

2 Charakter und Zielstellung von Freiwilligendiensten Gemäß dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) ist der Jugendfreiwilligendienst eine an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Es dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Die BuntStiftung und die Einsatzstelle verfolgen mit dem Freiwilligendienst gemeinsam das Ziel, insbesondere soziale Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen zu fördern. Ein FSJ dient zudem der beruflichen Orientierung. Wichtige Aspekte für die Umsetzung von Freiwilligendiensten Zusätzlichkeit Die Tätigkeiten der Freiwilligen sind grundsätzlich Hilfstätigkeiten zur Unterstützung des Fachpersonals. Bei der Übertragung einzelner Aufgaben muss immer beachtet werden, dass die Freiwilligen ohne fachspezifische Ausbildung und Erfahrung sind. Deshalb ist die Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der einzelnen Freiwilligen besonders wichtig, um diese zum einen nicht zu überfordern und zum anderen die Qualität der sozialen Dienstleistung gegenüber den KlientInnen zu erhalten. Kontinuität in der Beziehungsgestaltung und der fachlichen Begleitung Der Einsatz von FSJ-Freiwilligen ist so zu gestalten, dass Kontinuität im Beziehungsaufbau und in der Beziehungsgestaltung zwischen Freiwilliger/ Freiwilligem und AnleiterIn zu gewährleisten ist. Die Freiwilligen haben keine Springerfunktion und ersetzen keine hauptberuflichen MitarbeiterInnen. Die Einsatzstelle stellt eine/n PraxisanleiterIn zur Verfügung, der/die regelmäßige AnleiterInnengespräche durchführt und die Reflexion über den Einsatz der/des Freiwilligen im Arbeitsfeld und die dort stattfindenden persönlichen Entwicklungsschritte anregt. 2 Einbindung in die Teamarbeit Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Stationsbesprechungen oder an der Übergabe etc. ermöglicht wird, um einen Einblick in die Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und um die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. 2

3 Tätigkeitsbeschreibung Für den Einsatz der Freiwilligen im FSJ ist durch die Einsatzstelle eine Tätigkeitsbeschreibung notwendig, die die Aufgabengebiete erfasst. Die Tätigkeitsbeschreibung ist dem/der Freiwilligen bekannt, liegt in der Einsatzstelle und bei der BuntStiftung vor. Hauswirtschaftliche und verwaltungstechnische Tätigkeiten Sofern hauswirtschaftliche und verwaltungstechnische Tätigkeiten übertragen werden, sollten diese in Zusammenhang mit Pflege-, Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben gestellt werden, um den Freiwilligen durch den Umgang mit Menschen soziales Lernen zu ermöglichen. Die Gesamtverantwortung für den Einsatz der FSJ-TeilnehmerInnen als Hilfskräfte und die Gesamtverantwortung für die Dienstleistungen liegt stets bei den Einrichtungen. Im Folgenden werden die Aufgabenbereiche definiert, in denen Freiwillige eingesetzt werden dürfen. Tätigkeiten für FSJlerInnen in der Stationären Altenhilfe In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die über keine pflegerische Ausbildung verfügen, nur verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen sind die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Die Anleitung von Freiwilligen in pflegenahen Aufgaben ist durch Pflegefachkräfte (z. B. Krankenschwestern, Krankenpfleger, AltenpflegerInnen) zu gewährleisten. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten (Beschäftigungstherapie, Veranstaltungen und Fahrten, Pflege, Wohnbereich ). 3 3

4 Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden dürfen, sind: Pflegerische Tätigkeiten Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes An- und Auskleiden Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden Fußbäder Hautpflege bei intakter Haut Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern) Mund-, Zahn- und Prothesenpflege Haarpflege Rasieren Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung Lagern Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfe beim Essen und Trinken (nicht bei Schluckstörungen wie z. B. bei Schlaganfallerkrankten) Inhalationssysteme bereitstellen Hilfeleistung im hauswirtschaftlichen Bereich Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten Geschirr einsammeln Umfeld der BewohnerInnen in Ordnung halten, z. B. Blumen versorgen, Flaschen wegbringen, Nachtkästchen abwischen Unterstützung der BewohnerInnen bei selbstständiger Durchführung hauswirtschaftlicher Aufgaben Kleine Hilfeleistungen z. B. Tee oder Kaffee zubereiten oder kleine Mahlzeiten richten Kleine Reparaturarbeiten 4 Patientenbegleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte Begleitung zum Arzt oder zu Therapien Hinbringen, Abholen oder Begleiten bei Besuchen Begleiten bei kleinen Besorgungen und Spaziergängen Beschäftigungen z. B. vorlesen, Post erledigen, spielen, basteln Hilfe bei aktiver Sportausübung Besorgungen erledigen Informationen über geeignete Angebote im Haus und außerhalb; Motivierung, daran teilzunehmen Mithilfe bei Veranstaltungen und Feiern 4

5 Tätigkeiten, für die FSJ-Freiwillige ausdrücklich nicht einzusetzen sind: Injektionen und Blutabnahmen Bereitstellen und Umstecken von Infusionen Richten und Austeilen von Medikamenten Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln Reinigungs- und Kontrasteinläufe Wundverbände und Verbandswechsel Lagerung von Schwerkranken Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung Nachtwache/Nachtdienste Vitalzeichenkontrolle Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die KlientInnen in Gefahr bringen könnten. Ebenfalls auszuschließen sind Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Die Verantwortung für die Station darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden. Bei gerontopsychiatrisch veränderten alten Menschen muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Einsatz zusammen mit einer Fachkraft erfolgen kann. Sitzwachen bei Schwerkranken und Sterbenden sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der Freiwilligen möglich. Zusammenkommen ist ein Beginn - Zusammenbleiben ist ein Fortschritt. Henry Ford 5 In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gelingende und gewinnbringende Zusammenarbeit mit den Freiwilligen im FSJ! 5

6 5 Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Das FSJ-Team der Paritätischen BuntStiftung Thüringen Koordinatorin Andrea Büßer 036202 26-208 Sachbearbeiterin Diana Kuhles 036202 26-157 ReferentInnen Jonte Hömig 036202 26-167 Wim Negelen 036202 26-167 Susan Hoßfeld 036202 26-157 Paritätische BuntStiftung Thüringen OT Neudietendorf, Bergstraße 11 99192 Nesse-Apfelstädt fsj@buntstiftung.de Tel.: +49(0)36202 26-157, Fax: +49(0)36202 26-234 www.buntstiftung.de, www.freiwilligendienste.buntstiftung.de 6